Leichenschau / Obduktion
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- Maria Wagner
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Leichenschau / Obduktion Prof. Dr. med. Michael Tsokos Dr. med. Sven Hartwig Institut für Rechtsmedizin
2 Ärztliche Leichenschau Geregelt in entsprechenden Landesgesetzen, Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung vom ) Bei jedem Verstorbenen, jeder verstorbenen Lebendge- burt und bei jeder Totgeburt mit Geburtsgewicht >500g
3 Ärztliche Leichenschau Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung v ) 3 Leichenschaupflicht (1) Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt zu untersuchen (Leichenschau). 5 Leichen von Unbekannten Wer bei dem Tode eines Unbekannten zugegen ist oder die Leiche eines unbekannten findet, hat hiervon unverzüglich die Polizeibehörde zu benachrichtigen. (...)
4 Ärztliche Leichenschau Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung v ) 6 Vornahme der Leichenschau (1) Der Arzt hat die Leichenschau grundsätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Aufforderung hierzu vorzunehmen (...) 7 Auskunftspflicht fli (1) Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben, sind verpflichtet, dem Arzt, der die Leichenschau vornimmt, auf Verlangen über den von ihnen festgestellten Krankheitszustand Auskunft zu geben.
5 Aufgaben des Arztes als Leichenschauer Feststellung des Todes (Nicht-Einleiten bzw. Abbrechen von Reanimationsmaßnahmen) Feststellung der Personalien* Feststellung der Todeszeit Feststellung von Todesursache / Grundleiden Klassifikation der Todesart* * 159 StPO
6 159 StPO (1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft verpflichtet
7 Durchführung der Leichenschau am vollständig entkleideten Leichnam sorgfältig: gute Beleuchtung, allseitige Besichtigung, Inaugenscheinnahme aller Körperöffnungen cave: übersehene Unfalltodesfälle (CO, Strom!) u.u. gravierende rechtliche Konsequenzen für den Leichenschauer (Bußgeld, standesrechtliche Ahndung, Strafverfolgung unter Verdacht der fahrlässigen Tötung)
8 Vorgehen bei der Leichenschau, Checkliste Lage des Leichnams, Auffindeort, Bekleidung Totenstarre (Ausprägung, Lokalisation) Totenflecke (konkordant mit Auffindesituation? Wegdrückbarkeit, Farbe) Kopf (Schädeldach, h behaarte Kopfhaut) Augenbindehäute Nase, Ohren, Mundöffnung Hals (abnorme Beweglichkeit? Würge-/Strangmarken?) Extremitäten (Strommarken? Hautblasen?) Genitale, After (Blutungen? Fremdkörper?)
9 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen
10 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen
11 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen
12 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen
13 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen
14 Obduktion Gerichtliche Obduktion (Legalsektion) Anordnung nach 87 IV StPO von Richter oder Staatsanwaltschaft Einwilligung der Angehörigen nicht erforderlich bzw. Verweigerung ohne praktische Relevanz Prim. Ziel: Abklärung der Todesart ( nicht-natürlich), exakte Feststellung der Todesursache nicht zwingend, bei Tötungsdelikten: Rekonstruktion, Todeszeitbestimmung Obduktionsfrequenz in BRD: 1-2 % aller Verstorbenen 87 StPO: 2 Ärzte, davon einer Leiter eines Rechtsmedizinischen Instituts oder von diesem ermächtigt (Facharzt) 89 StPO: Öffnung aller drei Körperhöhlen, 90 StPO: bei Obduktion Neugeborener Lebensproben
15 Obduktion Klinische (pathologische Obduktion) Einwilligung der Angehörigen (Zustimmungsregelung) Abklärung der Todesursache (med. Qualitätskontrolle) Obduktion im Auftrag der Berufsgenossenschaft Klärung von Ansprüchen Hinterbliebener bei V.a. (todesursächliche) Berufserkrankung Angehörige können Obduktion verweigern (Verlust der Ansprüche) Obduktion gem. 16 Infektionsschutzgesetz (vormals 32 IV Bundesseuchengesetz) Bei Verdacht auf übertragbare Infektionskrankheit vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) angeordnet
16 Obduktion Gerichtliche Obduktion (Legalsektion) Obduktionsprotokoll A. Äußere Besichtigung B. Innere Besichtigung I. Kopfhöhle II. Brust- und Bauchhöhle III. Hals- und Brustorgane IV. Bauchorgane V. Skelettsystem und Weichteile C. Gutachten I. Vorgeschichte II. Sektionsdiagnose III. Todesursache IV. Beurteilung / Schlussfolgerungen / einzuleitende it Zusatzuntersuchungen t V. Asservate
17 Obduktion Exhumierung ( Enterdigung ) Ziel: Aufklärung eines den Todeseintritt betreffenden Informationsdefizits nach Beerdigung des Verstorbenen Anordnung gemäß 87 StPO durch Richter oder Staatsanwalt t Auch Veranlassung durch Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Privatpersonen (Zustimmung der Angehörigen und des Gesundheitamtes erforderlich) Häufigste Fragestellungen Intoxikationsverdacht V.a. ärztlichen Behandlungsfehler Verdacht der Tötung durch fremde Hand Rekonstruktion von Verkehrsunfällen Arbeitsunfälle Berufskrankheiten
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