Leichenschau / Obduktion

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leichenschau / Obduktion"

Transkript

1 Leichenschau / Obduktion Prof. Dr. med. Michael Tsokos Dr. med. Sven Hartwig Institut für Rechtsmedizin

2 Ärztliche Leichenschau Geregelt in entsprechenden Landesgesetzen, Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung vom ) Bei jedem Verstorbenen, jeder verstorbenen Lebendge- burt und bei jeder Totgeburt mit Geburtsgewicht >500g

3 Ärztliche Leichenschau Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung v ) 3 Leichenschaupflicht (1) Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt zu untersuchen (Leichenschau). 5 Leichen von Unbekannten Wer bei dem Tode eines Unbekannten zugegen ist oder die Leiche eines unbekannten findet, hat hiervon unverzüglich die Polizeibehörde zu benachrichtigen. (...)

4 Ärztliche Leichenschau Berliner Bestattungsgesetz v (Fassung v ) 6 Vornahme der Leichenschau (1) Der Arzt hat die Leichenschau grundsätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Aufforderung hierzu vorzunehmen (...) 7 Auskunftspflicht fli (1) Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben, sind verpflichtet, dem Arzt, der die Leichenschau vornimmt, auf Verlangen über den von ihnen festgestellten Krankheitszustand Auskunft zu geben.

5 Aufgaben des Arztes als Leichenschauer Feststellung des Todes (Nicht-Einleiten bzw. Abbrechen von Reanimationsmaßnahmen) Feststellung der Personalien* Feststellung der Todeszeit Feststellung von Todesursache / Grundleiden Klassifikation der Todesart* * 159 StPO

6 159 StPO (1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft verpflichtet

7 Durchführung der Leichenschau am vollständig entkleideten Leichnam sorgfältig: gute Beleuchtung, allseitige Besichtigung, Inaugenscheinnahme aller Körperöffnungen cave: übersehene Unfalltodesfälle (CO, Strom!) u.u. gravierende rechtliche Konsequenzen für den Leichenschauer (Bußgeld, standesrechtliche Ahndung, Strafverfolgung unter Verdacht der fahrlässigen Tötung)

8 Vorgehen bei der Leichenschau, Checkliste Lage des Leichnams, Auffindeort, Bekleidung Totenstarre (Ausprägung, Lokalisation) Totenflecke (konkordant mit Auffindesituation? Wegdrückbarkeit, Farbe) Kopf (Schädeldach, h behaarte Kopfhaut) Augenbindehäute Nase, Ohren, Mundöffnung Hals (abnorme Beweglichkeit? Würge-/Strangmarken?) Extremitäten (Strommarken? Hautblasen?) Genitale, After (Blutungen? Fremdkörper?)

9 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen

10 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen

11 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen

12 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen

13 ungewiss/ natürlich ungeklärt nicht-natürlich tü h identifizierte Person nicht identifiziert Anzeigepflicht nach 159 StPO identifiziert als natürlich aufgeklärt als nicht-natürlich eingestuft keine polizeiliche Relevanz weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen

14 Obduktion Gerichtliche Obduktion (Legalsektion) Anordnung nach 87 IV StPO von Richter oder Staatsanwaltschaft Einwilligung der Angehörigen nicht erforderlich bzw. Verweigerung ohne praktische Relevanz Prim. Ziel: Abklärung der Todesart ( nicht-natürlich), exakte Feststellung der Todesursache nicht zwingend, bei Tötungsdelikten: Rekonstruktion, Todeszeitbestimmung Obduktionsfrequenz in BRD: 1-2 % aller Verstorbenen 87 StPO: 2 Ärzte, davon einer Leiter eines Rechtsmedizinischen Instituts oder von diesem ermächtigt (Facharzt) 89 StPO: Öffnung aller drei Körperhöhlen, 90 StPO: bei Obduktion Neugeborener Lebensproben

15 Obduktion Klinische (pathologische Obduktion) Einwilligung der Angehörigen (Zustimmungsregelung) Abklärung der Todesursache (med. Qualitätskontrolle) Obduktion im Auftrag der Berufsgenossenschaft Klärung von Ansprüchen Hinterbliebener bei V.a. (todesursächliche) Berufserkrankung Angehörige können Obduktion verweigern (Verlust der Ansprüche) Obduktion gem. 16 Infektionsschutzgesetz (vormals 32 IV Bundesseuchengesetz) Bei Verdacht auf übertragbare Infektionskrankheit vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) angeordnet

16 Obduktion Gerichtliche Obduktion (Legalsektion) Obduktionsprotokoll A. Äußere Besichtigung B. Innere Besichtigung I. Kopfhöhle II. Brust- und Bauchhöhle III. Hals- und Brustorgane IV. Bauchorgane V. Skelettsystem und Weichteile C. Gutachten I. Vorgeschichte II. Sektionsdiagnose III. Todesursache IV. Beurteilung / Schlussfolgerungen / einzuleitende it Zusatzuntersuchungen t V. Asservate

17 Obduktion Exhumierung ( Enterdigung ) Ziel: Aufklärung eines den Todeseintritt betreffenden Informationsdefizits nach Beerdigung des Verstorbenen Anordnung gemäß 87 StPO durch Richter oder Staatsanwalt t Auch Veranlassung durch Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Privatpersonen (Zustimmung der Angehörigen und des Gesundheitamtes erforderlich) Häufigste Fragestellungen Intoxikationsverdacht V.a. ärztlichen Behandlungsfehler Verdacht der Tötung durch fremde Hand Rekonstruktion von Verkehrsunfällen Arbeitsunfälle Berufskrankheiten

LEICHENSCHAU. Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei

LEICHENSCHAU. Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei LEICHENSCHAU Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei Inhalt Ziele Rechtsvorschriften Ärztliche Aufgaben Definitionen Umsetzungsprobleme / Spannungsverhältnis Problemfelder

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1151 15. Wahlperiode 01-08-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R S O Z I A L E S U N D I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 103443 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@sm.bwl.de FAX: 0711 123-3999 An die Präsidentin

Mehr

Freistaat Bayern Todesbescheinigung

Freistaat Bayern Todesbescheinigung Freistaat Bayern Todesbescheinigung Information für die Ärztin/ den Arzt Die Ausstellung der Todesbescheinigung ist keine bloße Formalität. Für die Feststellung des Todes besteht eine besondere Sorgfaltspflicht.

Mehr

2. inwieweit ihr die seit Jahren geäußerte Kritik an Fehlern bei der ärztlichen Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins bekannt ist;

2. inwieweit ihr die seit Jahren geäußerte Kritik an Fehlern bei der ärztlichen Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins bekannt ist; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3281 16. 01. 2018 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministerums für Soziales und Integration Leichenschau

Mehr

Universität des Saarlandes Fachbereich Allgemeinmedizin

Universität des Saarlandes Fachbereich Allgemeinmedizin Universität des Saarlandes Fachbereich Allgemeinmedizin Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung Probleme in der Allgemeinarztpraxis Folker Musial Begriffsdefinitionen Leichnam Definition : Körper

Mehr

Freistaat Bayern Todesbescheinigung

Freistaat Bayern Todesbescheinigung Freistaat Bayern (weiß) Information für die Ärztin/ den Arzt Die Ausstellung der ist keine bloße Formalität. Für die Feststellung des Todes besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Mit der Ausstellung

Mehr

Die ärztliche Leichenschau. Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig

Die ärztliche Leichenschau. Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig Die ärztliche Leichenschau Med.-Rat Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Mattig Erfahrungen Wissenschaftliche Graduierungsarbeiten (retrospektive Studien): ¼ bis ⅓ Todesursache / Todesart falsch ambulant schlechter

Mehr

Entwurf einer Gesetzgebung zur ärztlichen Leichenschau- und Todesbescheinigung

Entwurf einer Gesetzgebung zur ärztlichen Leichenschau- und Todesbescheinigung Entwurf einer Gesetzgebung zur ärztlichen Leichenschau- und Todesbescheinigung 1 Ehrfurcht vor den Toten Wer mit Leichen umgeht, hat dabei die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren, gleiches

Mehr

Rechtsmedizin Spannung zwischen zwei Welten

Rechtsmedizin Spannung zwischen zwei Welten Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel Rechtsmedizin Spannung zwischen zwei Welten Prof. Dr. med. Dipl. phys. Eva Scheurer Rechtsmedizin Die RM

Mehr

WAS TUN IM STERBEFALL

WAS TUN IM STERBEFALL ZUHAUSE Rufen Sie eine Person Ihres Vertrauens an, die Ihnen gerade in den ersten kritischen Stunden beisteht und Ihnen wichtige Telefongespräche abnehmen kann. Wenn es im Sinne des Verstorbenen war, benachrichtigen

Mehr

Informationen aus dem IRM

Informationen aus dem IRM Informationen aus dem IRM Version 01.11.2017 Vorgehensweise bei aussergewöhnlichen Todesfällen (agt) in den Spitalverbunden (SV) und Psychiatrieverbunden (PV) des Kantons St.Gallen Definition Mit dem Begriff

Mehr

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen im Land Berlin (Bestattungsgesetz)

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen im Land Berlin (Bestattungsgesetz) Berliner Bestattungsgesetz 605 Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen im Land Berlin (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830) in der Fassung vom 19. Mai 2004 Erster Abschnitt Anwendungsbereich

Mehr

PJ-Logbuch Rechtsmedizin

PJ-Logbuch Rechtsmedizin PJ-Logbuch Rechtsmedizin PJ-Logbuch Rechtsmedizin Lehrkrankenhaus Beginn des Tertials Ende des Tertials 1. Tertial 2. Tertial 3. Tertial 2 PJ-Logbuch Rechtsmedizin Dokumentationsbereich Bitte setzen Sie

Mehr

Wenn der Polizeiarzt kommt. Sven Mautner Facharzt für Anästhesie, Notarzt, Dipl. Theol.

Wenn der Polizeiarzt kommt. Sven Mautner Facharzt für Anästhesie, Notarzt, Dipl. Theol. Wenn der Polizeiarzt kommt Sven Mautner Facharzt für Anästhesie, Notarzt, Dipl. Theol. Überblick Polizeivertragsarzt Blutabnahme Leichenschau Haftfähigkeitsuntersuchungen Polizeivertragsarzt Approbation

Mehr

Aussergewöhnlicher Todesfall im Spital

Aussergewöhnlicher Todesfall im Spital Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsanwaltschaft IV Aussergewöhnlicher Todesfall im Spital Mittagsveranstaltung MERH, 08.12.2017 RA lic.iur. Alex de Capitani, Staatsanwalt 2 Aussergewöhnlicher

Mehr

Gesetz. über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973*

Gesetz. über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973* Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Anwendungsbereich 1 Leichen 2 Ehrfurcht vor Toten Zweiter Abschnitt Leichenschau

Mehr

Merkblatt ärztliche Leichenschau

Merkblatt ärztliche Leichenschau Institut für Rechtsmedizin, Bühlstrasse 20, CH-3012 Bern Medizinische Fakultät Institut für Rechtsmedizin Merkblatt ärztliche Leichenschau Direktion Bei nicht geschlechtsneutral verwendeten Begriffen sind

Mehr

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973 Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973 Stand: 17.02.2016 letzte berücksichtigte Änderung: 10a eingefügt, 18 und 24 geändert durch Artikel X des Gesetzes

Mehr

Anlage 1 (zu 14 Abs. 1) 1. Information für die Ärztin oder den Arzt. Eingriffen.

Anlage 1 (zu 14 Abs. 1) 1. Information für die Ärztin oder den Arzt. Eingriffen. 1. nformation für die Ärztin oder den Arzt Die Ausstellung der ist keine bloße Formalität. Für die Feststellung des Todes besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Mit der Ausstellung der wird entschieden,

Mehr

Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Inspektionsstellen im Bereich Krematoriumsleichenschau

Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Inspektionsstellen im Bereich Krematoriumsleichenschau Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Inspektionsstellen im Bereich 71 SD 3 031 Revision: 1.0 15. August 2017 Geltungsbereich: Diese spezielle Regel dient der Umsetzung der DIN

Mehr

Die neue ärztliche Leichenschau in Bayern Teil I

Die neue ärztliche Leichenschau in Bayern Teil I Die neue ärztliche Leichenschau in Bayern Teil I Marie-Luise H o f, Assessorin Für den Arzt ist die Neufassung der Bestattungsverordnung (BestV), die das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) präzisiert,

Mehr

Inhalt. 1 Verknüpfungen zwischen Notfall- und Rechtsmedizin... 1

Inhalt. 1 Verknüpfungen zwischen Notfall- und Rechtsmedizin... 1 IX 1 Verknüpfungen zwischen Notfall- und Rechtsmedizin... 1 2 Thanatologie.... 3 2.1 Einleitung.... 3 2.2 Klassische Todeszeichen... 3 Totenflecken (Livores)... 4 Totenstarre (Rigor mortis)... 7 Autolyse,

Mehr

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 215) 1 BestG: Leichen (1) Leiche im Sinne

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen Vom 20. April 2004

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen Vom 20. April 2004 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen Vom 20. April 2004 Stand: 01.07.2016 letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 13. Juni 2016 (Amtsbl. I

Mehr

POLIZEIPRÄSIDIUM ULM STAATSANWALTSCHAFT ULM. Merkblatt für Ärzte VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODES ART UND BEI NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN

POLIZEIPRÄSIDIUM ULM STAATSANWALTSCHAFT ULM. Merkblatt für Ärzte VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODES ART UND BEI NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN Stand: August 2015 POLIZEIPRÄSIDIUM ULM STAATSANWALTSCHAFT ULM VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODES ART UND BEI NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN Staatsanwaltschaft Ulm Olgastr. 109 89073 Ulm Telefon 0731 189-0

Mehr

über das Leichenwesen

über das Leichenwesen ÄRZTEKAMMER Gesetz über das Leichenwesen vom 27. Oktober 1992 Gesetz über das Leichenwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 1992, veröffentlicht im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Mehr

Checkliste. Ausfüllen von Todesbescheinigungen und FAQ (häufige Fragen und Probleme)

Checkliste. Ausfüllen von Todesbescheinigungen und FAQ (häufige Fragen und Probleme) Checkliste Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Hygiene und Umweltmedizin Infektionshygiene/Medizinalwesen RGU-GS-HU-IHM Bayerstraße 28a, 80335 München Ausfüllen von Todesbescheinigungen

Mehr

Leichenschau und Obduktion nach dem neuen nordrhein-westfälischen Bestattungsrecht. von Rechtsanwalt Achim Diekmann

Leichenschau und Obduktion nach dem neuen nordrhein-westfälischen Bestattungsrecht. von Rechtsanwalt Achim Diekmann Seite 1 Leichenschau und Obduktion nach dem neuen nordrhein-westfälischen Bestattungsrecht von Rechtsanwalt Achim Diekmann 1. Einleitung... 1 2. Begriffsbestimmungen... 1 3. Leichenschau... 2 a. Verpflichtete...

Mehr

Leichenschau mit Differenzialdiagnostik PD Dr. med. Ulrich Hammer Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock. Rostock,

Leichenschau mit Differenzialdiagnostik PD Dr. med. Ulrich Hammer Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock. Rostock, Leichenschau mit Differenzialdiagnostik PD Dr. med. Ulrich Hammer Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock Rostock, 24.10.2014 Ärztliche Leichenschau - Aufgaben Feststellung: des Todes der Identität

Mehr

Die ärztliche Leichenschau

Die ärztliche Leichenschau 4 3 0 Wann ist ein Tod nicht natürlich? Die ärztliche Leichenschau Teil 2: Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) Heiko Müller Im folgenden sollen die Dokumentation der Leichenschau und die daraus resultierenden

Mehr

Merkblatt für Ärzte ZUM VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODESART UND NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN

Merkblatt für Ärzte ZUM VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODESART UND NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN Merkblatt für Ärzte ZUM VERHALTEN BEI UNGEKLÄRTER TODESART UND NICHT NATÜRLICHEN TODESFÄLLEN IMPRESSUM ANSPRECHPARTNER HERAUSGEBER Polizeipräsidium Stuttgart Hahnemannstraße 1 70191 Stuttgart VERANTWORTLICH

Mehr

Kurzskript (mit Anhängen)

Kurzskript (mit Anhängen) Rechtsmedizin im Themenblock VI Kurzskript (mit Anhängen) Klinisches Curriculum Medizin Zentrum Klinisch-Theoretische Medizin II Institut für Rechtsmedizin Prof. Dr. Klaus Püschel (Institutsdirektor) Dr.

Mehr

Jahrgang 2010 Kundgemacht im Internet unter am 6. August 2010

Jahrgang 2010 Kundgemacht im Internet unter  am 6. August 2010 Jahrgang 2010 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. August 2010 54. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. Juli 2010, mit der die Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung

Mehr

Möglichkeiten der Rechtsmedizin, Tätigkeiten im Opferschutz

Möglichkeiten der Rechtsmedizin, Tätigkeiten im Opferschutz Prof. Dr. B. Bockholdt Institut für Rechtsmedizin Universitätsmedizin Greifswald Kuhstr. 30, 17489 Greifswald Tel.: 03834/865743 Email: britta.bockholdt@uni-greifswald.de Möglichkeiten der Rechtsmedizin,

Mehr

Die ärztliche Leichenschau: Pflichten, Rechte, Dokumentation

Die ärztliche Leichenschau: Pflichten, Rechte, Dokumentation Die ärztliche Leichenschau: Pflichten, Rechte, Dokumentation Die gerichtliche Leichenschau wird aus dem 13. Jahrhundert überliefert. 1299 erließ Papst Bonifatius VIII. die Bulle De sepulturis über die

Mehr

Leichenschau, Differenzialdiagnostik äußerer Befunde Spuren am Auffindungsort

Leichenschau, Differenzialdiagnostik äußerer Befunde Spuren am Auffindungsort Leichenschau, Differenzialdiagnostik äußerer Befunde Spuren am Auffindungsort PD Dr. med. Ulrich Hammer Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock Rostock, 26.10.2015 Literaturempfehlung Wolfgang

Mehr

Durchführung der ärztlichen Leichenschau und Ausstellen von Totenscheinen

Durchführung der ärztlichen Leichenschau und Ausstellen von Totenscheinen Durchführung der ärztlichen Leichenschau und Ausstellen von Totenscheinen Inhaltsverzeichnis 1 Wer stellt den Tod fest und füllt den Totenschein aus?... 4 2 Sonderfall Notarzt... 4 3 Grundlegende Pflichten

Mehr

Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes*)

Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes*) Nr. 18 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 3. September 2018 381 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes*) Vom 23.

Mehr

Hautkrebsscreening. Ab 35 Jahren alle 2 Jahre. Gemeinschaftspraxis. Diabetologische Schwerpunktpraxis Hausärztliche Versorgung Gelbfieberimpfstelle

Hautkrebsscreening. Ab 35 Jahren alle 2 Jahre. Gemeinschaftspraxis. Diabetologische Schwerpunktpraxis Hausärztliche Versorgung Gelbfieberimpfstelle Hautkrebsscreening Ab 35 Jahren alle 2 Jahre Gemeinschaftspraxis Diabetologische Schwerpunktpraxis Hausärztliche Versorgung Gelbfieberimpfstelle Dr. med. Ottmar Orth Dr. med. Silke Orth Dr. med. Patrick

Mehr

Ärztliche Leichenschau Hinweise zum korrekten Ausfüllen von Todesbescheinigungen

Ärztliche Leichenschau Hinweise zum korrekten Ausfüllen von Todesbescheinigungen Ärztliche Leichenschau Hinweise zum korrekten Ausfüllen von Todesbescheinigungen Dr. Sabine Gleich, Dr. Bertrand Hirl, Dr. Sibylle Viehöver, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin, Sachgebiet Infektionshygiene

Mehr

von Holger Langer Thanatologe

von Holger Langer Thanatologe von Holger Langer Thanatologe Sichere Zeichen des Todes 1. Sichere Zeichen des Todes 2. Persönliche Schutzmaßnahmen 3. Erste Maßnahmen nach Auffinden eines Verstorbenen 4. Praktische Thanatologie (Einbalsamierung)

Mehr

Bestattungswesen. In Krankenhäusern und Entbindungsheimen obliegt diese Verpflichtung jedem dort tätigen Arzt.

Bestattungswesen. In Krankenhäusern und Entbindungsheimen obliegt diese Verpflichtung jedem dort tätigen Arzt. Bestattungswesen Nachstehend die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen kurz zusammengefasst, die in Bayern erlassen wurden und bei einem Todesfall, einer Erd- oder Feuerbestattung oder einer Überführung

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales Rechtliche Situation im Zusammenhang mit psychologischen Zusatzbegutachtungen im Land Berlin Initiative zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Dr. Marion Lenk

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1819 Landtag 19. Wahlperiode Ein Jahr qualifizierte Leichenschau in Bremen und Bremerhaven

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1819 Landtag 19. Wahlperiode Ein Jahr qualifizierte Leichenschau in Bremen und Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1819 Landtag 19. Wahlperiode 12.09.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 1. August 2018 Ein Jahr qualifizierte Leichenschau in

Mehr

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: durch Landesverordnung vom 04. Juni 2015 (GVOBl. S. 149)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: durch Landesverordnung vom 04. Juni 2015 (GVOBl. S. 149) Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO) Vom 28. Oktober 2010 Stand: 25.05.2018 letzte berücksichtigte Änderung:

Mehr

PATHOLOGISCH-ANATOMISCHE. FAMULATUR Sezierkurs - wozu?

PATHOLOGISCH-ANATOMISCHE. FAMULATUR Sezierkurs - wozu? PATHOLOGISCH-ANATOMISCHE LERNZIELE FAMULATUR Sezierkurs - wozu? Feststellen des Todes (Leichenbeschau) Obduktionstechnik Systematische Organbeschreibung (Befunderstellung) TOD Ende des Lebens von Individuen

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6649 09. 08. 2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites

Mehr

Ärztliche Leichenschau

Ärztliche Leichenschau Ärztliche Leichenschau Hinweise zum korrekten Ausfüllen von Todesbescheinigungen Vortrag Dr. Sabine Gleich, Dr. Sibylle Viehöver, Dr. Bertrand Hirl Abteilung für Hygiene und Umweltmedizin Sachgebiet Infektionshygiene

Mehr

Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010

Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010 Einschreiter: BMJ-B4.907/0013-I 1/2009 Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien vertreten durch: Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Bauer Gonzagagasse 11/DG

Mehr

348 / 530. B- Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen. Abteilung Rechtsmedizin. B-34.1 Allgemeine Angaben

348 / 530. B- Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/Fachabteilungen. Abteilung Rechtsmedizin. B-34.1 Allgemeine Angaben B-34 Abteilung Rechtsmedizin B-34.1 Allgemeine Angaben Fachabteilung: Abteilung Rechtsmedizin Fachabteilungsschlüssel: 3700 Art: Chefarzt/Chefärztin: Ansprechpartner: Nicht bettenführende Abteilung/sonstige

Mehr

Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht?

Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht? Ärztliche Schweigepflicht oder Offenbarungspflicht? Seminar: Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung, Referentin: Rechtsanwältin Beate Wachendorf Fachanwältin für Medizinrecht und

Mehr

Rechtsmedizin 2010: Neue Aufgaben und Trends. Prof. Dr. Michael Klintschar Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover

Rechtsmedizin 2010: Neue Aufgaben und Trends. Prof. Dr. Michael Klintschar Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover Rechtsmedizin 2010: Neue Aufgaben und Trends Prof. Dr. Michael Klintschar Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover Aufgaben der Rechtsmedizin Traditionelle Partner: Polizei und Justiz

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Obduktionen

Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Obduktionen 1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Obduktionen von Dr. Sylvia Hummelbrunner MBL 1. Allgemeines Fragen über die rechtliche Notwendigkeit und die Zulässigkeit von Obduktionen treffen in Krankenanstalten

Mehr

BMJ-S /0005-IV 3/2014 REPUBLIK ÖSTERERICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstraße Wien

BMJ-S /0005-IV 3/2014 REPUBLIK ÖSTERERICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstraße Wien BMJ-S425.005/0005-IV 3/2014 REPUBLIK ÖSTERERICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Tel.: +43 1 52152 2753 E-Mail: team.s@bmj.gv.at Sachbearbeiter/in: Mag. Karina Gamperl-Stecker Herr Präsident

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 21. November 2018 ( )

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 21. November 2018 ( ) Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 21. November 2018 (470 18 348) Strafprozessrecht Voraussetzungen einer Obduktion gemäss Art. 253 Abs. 3 StPO Die Anordnung einer

Mehr

Natürlich-unnatürlich-ungeklärt? Todesfeststellung im Rettungsdienst

Natürlich-unnatürlich-ungeklärt? Todesfeststellung im Rettungsdienst ALTBEKANNTES NEU VERPACKT 2.FORTBILDUNG FÜR DEN RETTUNGSDIENST 25.11.2017 Natürlich-unnatürlich-ungeklärt? Todesfeststellung im Rettungsdienst Dr. med. Johannes Müller, Chefarzt Klinik für Anästhesie,

Mehr

Verfahrensanweisung (VA) Leichenschau im Rettungsdienst Kreis Steinfurt

Verfahrensanweisung (VA) Leichenschau im Rettungsdienst Kreis Steinfurt Verfahrensanweisung (VA) gültig ab: 27.01.2015 geplante Revision: 01.02.2017 Verteiler Kreis Steinfurt Leitstelle - Kreis Steinfurt Leiter Ordnungsamt - Kreis Steinfurt SGL 32.1 - Kreis Steinfurt - Standortbeauftragte

Mehr

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen der Todesbescheinigung NRW. Verfahrensablauf

Anleitung zum Ausfüllen der Todesbescheinigung NRW. Verfahrensablauf Anlage Anleitung zum Ausfüllen der Todesbescheinigung NRW Verfahrensablauf 1. Angaben 1 bis 10 (Personalangaben, Sterbezeitpunkt/ Auffindedatum) eintragen. (Durchschreibeverfahren möglich, bitte kräftig

Mehr

Software mikropro hades

Software mikropro hades Software mikropro hades Verwalten, Importieren, Anzeigen und Auswerten von Todesbescheinigungen / Mortalitätsstatistik Mikropro hades ermöglicht die statistische Auswertung von Todesfällen bei den Gesundheitsämtern.

Mehr

Datum: Verk. am 9. 11. 1973, GVBl. S. 1830 Inhaltsübersicht: Geänd. durch Art. X Nr. 1 d. Ges. v. 15. 12. 2010, GVBl. S. 560. 93. Erg.Lfg.

Datum: Verk. am 9. 11. 1973, GVBl. S. 1830 Inhaltsübersicht: Geänd. durch Art. X Nr. 1 d. Ges. v. 15. 12. 2010, GVBl. S. 560. 93. Erg.Lfg. Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) Vom 2. November 1973* Inhaltsübersicht* Erster Abschnitt Anwendungsbereich 1 Leichen 2 Ehrfurcht vor Toten Zweiter Abschnitt Leichenschau

Mehr

DSG Datenschutzgesetz

DSG Datenschutzgesetz Strafrechtliche Dimension der medizinischen Tätigkeit Was darf und soll man nach einem Zwischenfall sagen und tun? Dr. Daniel Eisenhart Leitender Arzt, Institut für daniel.eisenhart@kssg.ch Interessenskonflikte

Mehr

Wie geht es weiter mit der qualifizierten Leichenschau?

Wie geht es weiter mit der qualifizierten Leichenschau? BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/435 Landtag (zu Drs. 19/369) 19. Wahlperiode 17.05.2016 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Wie geht es weiter mit der qualifizierten Leichenschau?

Mehr

Schlüsselwörter: Leichenschau, Ländergesetzgebung, Feststellung der Todesursache, Qualifikation der Todesart, Fehlerquelle.

Schlüsselwörter: Leichenschau, Ländergesetzgebung, Feststellung der Todesursache, Qualifikation der Todesart, Fehlerquelle. Burkhard Madea Reinhard Dettmeyer Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung Kompetente Durchführung trotz unterschiedlicher Gesetzgebung der Länder Zusammenfassung Die Leichenschau ist der letzte Dienst

Mehr

Patientenverfügung. Geburtsdatum:.Geburtsort:

Patientenverfügung. Geburtsdatum:.Geburtsort: Patientenverfügung Name, Vorname: Geburtsdatum:.Geburtsort: Straße:.. Postleitzahl/Wohnort:.. Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes:

Mehr

Pathologisches Institut. Die Obduktion. Universitatsklinikum Erlangen

Pathologisches Institut. Die Obduktion. Universitatsklinikum Erlangen Pathologisches Institut Die Obduktion Universitatsklinikum Erlangen Die Obduktion Will man den Lebenden helfen, muss man den Tod verstehen. Kranke kommen in die Klinik mit der Hoffnung auf Heilung. Glücklicherweise

Mehr

Vortrag Leichenschau - Gliederung

Vortrag Leichenschau - Gliederung Vortrag Leichenschau - Gliederung Einleitung Hauptteil Schluss Verbindung Leichenschau & Betriebsarzt warum gerade ich berichten kann Quellen zum Vortrag Zielsetzung der Leichenschau systematisches Vorgehen

Mehr

Drogentodesfälle im Jahr Eine Erhebung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund

Drogentodesfälle im Jahr Eine Erhebung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund Drogentodesfälle im Jahr 2001 Eine Erhebung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund Untersuchung der Drogentodesfälle im Jahr 2001 in Dortmund Der Sozialpsychiatrische

Mehr

6. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung

6. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung 6. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung Minderjährige Opfer von Sexualstraftaten werden im Strafverfahren besonders geschützt: Trotzdem scheuen sich viele Eltern und Erziehungsberechtigte davor,

Mehr

Verantwortlich: Prof. Dr. med. habil. Britta Bockholdt

Verantwortlich: Prof. Dr. med. habil. Britta Bockholdt Gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin am Universitätsmedizin der Ernst- Moritz-Arndt Universität Institutsdirektorin Pof. Dr.med. Britta Bockholdt Kuhstr. 30, 17489

Mehr

Institut für Rechtsmedizin. PJ - Logbuch

Institut für Rechtsmedizin. PJ - Logbuch Institut für Rechtsmedizin PJ - Logbuch Name Vorname Adresse Email Geburtsdatum Geburtsort Matrikelnummer Tertial Zeitraum von bis. PJ-Logbuch Institut fu r Rechtsmedizin Dresden Seite 2 Sehr geehrte PJ-Studentin,

Mehr

Kuratorium für Sicherheit in Pferdesport & Tierhaltung Forensische Veterinärmedizin

Kuratorium für Sicherheit in Pferdesport & Tierhaltung Forensische Veterinärmedizin Kuratorium für Sicherheit in Pferdesport & Tierhaltung Forensische Veterinärmedizin Präsident: Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun Protokoll über das Verletzungsmuster eines Tieres bei Verdacht auf Missbrauch

Mehr

Skriptum Rechtsmedizin

Skriptum Rechtsmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Institut für Rechtsmedizin Direktorin: Univ.-Prof. Dr. med. S. Ritz-Timme 1 Skriptum Rechtsmedizin für Studierende der Medizin Überarbeitung des vom Institut für Rechtsmedizin

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 155/2002 Sitzung vom 24. Juli 2002 1162. Anfrage (Legalinspektion) Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg, Wädenswil, hat am 13. Mai 2002

Mehr

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG

AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG AUFKLÄRUNG VOR EINER MED. BEHANDLUNG Die ärztliche Aufklärung im Spannungsfeld zwischen der Aufklärungspflicht des Chirurgen über Diagnose, Prognose, Operation, Komplikationen, zeitlichem Ablauf, alternativen

Mehr

Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/1096. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/1096. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Gesundheit Hannover, den 13.06.2018 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen Berichterstattung: Abg.

Mehr

Tod eines eritreischen Asylbewerbers in Bremen

Tod eines eritreischen Asylbewerbers in Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/137 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 05.04.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Tod eines eritreischen Asylbewerbers in Bremen Antwort

Mehr

Aus dem. Institut für Rechtsmedizin. der. Medizinischen Hochschule Hannover. (Direktor Prof. Dr. med. M. Klintschar)

Aus dem. Institut für Rechtsmedizin. der. Medizinischen Hochschule Hannover. (Direktor Prof. Dr. med. M. Klintschar) Aus dem Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (Direktor Prof. Dr. med. M. Klintschar) Die Leichenschau vor Kremation: Überflüssig oder wichtiges Instrument zur Aufdeckung nicht-natürlicher

Mehr

Verordnung über das Leichenwesen (LeichenwesenVO - LWesVO)

Verordnung über das Leichenwesen (LeichenwesenVO - LWesVO) Verordnung über das Leichenwesen (LeichenwesenVO - LWesVO) Vom 06. April 2009 (Amtsblatt S. 140) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 17 Abs. 1 und 2 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 24. September

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

. Leichenwesen. Professor Dr. med. Wolf gang Spann Professor Dr. med. WolJgang Eisenmenger Institut für Rechtsmedizin der Universität, München

. Leichenwesen. Professor Dr. med. Wolf gang Spann Professor Dr. med. WolJgang Eisenmenger Institut für Rechtsmedizin der Universität, München J 3. Leichenwesen Professor Dr. med. Wolf gang Spann Professor Dr. med. WolJgang Eisenmenger Institut für Rechtsmedizin der Universität, München 1 Leichenschau 1.1 Besondere Arten der Leichenschau 1.2

Mehr

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der

Mehr

Die Leichenschau im Stadtgebiet von Münster vor und nach Einführung des Bestattungsgesetzes INAUGURAL - DISSERTATION

Die Leichenschau im Stadtgebiet von Münster vor und nach Einführung des Bestattungsgesetzes INAUGURAL - DISSERTATION Aus dem Universitätsklinikum Münster Institut für Rechtsmedizin - Direktor: Univ.- Prof. Dr. med. Dr. h.c. B. Brinkmann - Die Leichenschau im Stadtgebiet von Münster vor und nach Einführung des Bestattungsgesetzes

Mehr

Rechtsgrundlagen der Leichenschau

Rechtsgrundlagen der Leichenschau 2 Rechtsgrundlagen der Leichenschau B. Madea, R. Dettmeyer 2.1 Deutschland 19 2.1.1 Einleitung 19 2.1.2 Definition und rechtliche Stellung der Leiche 19 2.1.3 Was ist eine menschliche Leiche? 20 2.1.4

Mehr

VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN

VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN Auswahl Folien Notfall WS 2014/15 Lernziel der heutigen Vorlesung Allgemeines Lernziel: Arbeits- und Denkweise der Allgemeinmedizin kennen lernen um Elemente daraus für eigene

Mehr

Kreis der versicherten Personen

Kreis der versicherten Personen Kreis der versicherten Personen Versicherter Personenkreis ( 2 ff. SGB IV) Gesetzliche UV ist - neben KV, RV, PV, AV ein Zweig der Sozialversicherung (SV) Die SV umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN FRÜHER: DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR GERICHTLICHE UND SOZIALE MEDIZIN; GEGRÜNDET 1904

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN FRÜHER: DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR GERICHTLICHE UND SOZIALE MEDIZIN; GEGRÜNDET 1904 DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN FRÜHER: DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR GERICHTLICHE UND SOZIALE MEDIZIN; GEGRÜNDET 1904 Der Präsident Univ.-Prof. Dr. med. Bernd Brinkmann 48149 Münster, 15.09.2000 Von-Esmarch-Straße

Mehr

Klinik / Institut: Rechtsmedizin Pflichtlehrveranstaltung: Seminar Rechtsmedizin

Klinik / Institut: Rechtsmedizin Pflichtlehrveranstaltung: Seminar Rechtsmedizin Klinik / Institut: Rechtsmedizin Pflichtlehrveranstaltung: Seminar Rechtsmedizin Oberziele Die Studierenden sollen lernen, wie sie den Tod eines Menschen sicher feststellen, wie sie eine Leichenschau sorgfältig

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin

Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Walter Rabl, Gerichtsmedizin Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Walter Rabl, Gerichtsmedizin Fleckenmusang Wenn`s denn passiert ist und was der Gerichtsmediziner dazu sagt Was sagt der Gerichtsmediziner?

Mehr

Weihmann, Kriminalistik - Handbuch, Kapitel 22 - Leichensachen, pp. Stand: 20.8.2013 www.weihmann.info

Weihmann, Kriminalistik - Handbuch, Kapitel 22 - Leichensachen, pp. Stand: 20.8.2013 www.weihmann.info Kapitel 22 Leichensachen Todesermittlungen Zuletzt geändert: Seite 21 und 36 Inhalt 1 Literatur 1.1 Bilddokumente 2 Allgemeines / Kapitaldelikte 2.1 Sterberate pro Jahr in Deutschland 2.2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Informationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG

Informationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG VB-ERV / TUI 2012 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar und Besondere Teile A und B), die dem jeweiligen Produkt zugrunde liegen. Reiserücktritts-Versicherung (inkl. ) : Abgesichert sind Ihre vertraglich geschuldeten

Mehr