DSG Datenschutzgesetz
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- Jesko Schmitz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Strafrechtliche Dimension der medizinischen Tätigkeit Was darf und soll man nach einem Zwischenfall sagen und tun? Dr. Daniel Eisenhart Leitender Arzt, Institut für Interessenskonflikte bei Zwischenfällen! 1
2 Kein rechtsfreier Raum! ZGB Zivilgesetzbuch OR Obligationenrecht DSG Datenschutzgesetz StGB Strafgesetzbuch Medizinalperson OHG Opferhilfegesetz Disziplinar-G Disziplinargesetze PO Prozessordnungen Mit einem Bein im Gefängnis ZGB Zivilgesetzbuch OR Obligationenrecht DSG Datenschutzgesetz StGB Strafgesetzbuch Medizinalperson OHG Opferhilfegesetz Disziplinar-G PO Prozessordnungen 2
3 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) Kurznarkose mit Ketalar (Ketamin) + Dormicum (Midazolam) 3
4 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) Kurznarkose mit Ketalar (Ketamin) + Dormicum (Midazolam) Fixation im Rettungsschlitten 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) Kurznarkose mit Ketalar (Ketamin) + Dormicum (Midazolam) Fixation im Rettungsschlitten Schwieriger Transport über Schneefeld Maskenbeatmung, keine O 2 -Überwachung 4
5 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) Kurznarkose mit Ketalar (Ketamin) + Dormicum (Midazolam) Fixation im Rettungsschlitten Schwieriger Transport über Schneefeld Maskenbeatmung, keine O 2 -Überwachung Kind im Koma Reanimation Rega Kind weiterhin im Koma, Reanimation 10-jähriges Kind, Beinbruch beim Skifahren 144 Rettungssanitäter, Transporthelfer Kind schreit und schreit... (Eltern anwesend) Kurznarkose mit Ketalar (Ketamin) + Dormicum (Midazolam) Fixation im Rettungsschlitten Schwieriger Transport über Schneefeld Maskenbeatmung, keine O 2 -Überwachung Kind im Koma Reanimation Rega Kind weiterhin im Koma, Reanimation Spital: diffuser Hirnschaden - verstirbt nach 5 Tagen Einziges Kind! 5
6 2 Sichtweisen! = Täter Patient = Opfer 2 Sichtweisen! = Täter Patient = Opfer 6
7 Fehler... schuldig..." Wohin damit? Krankengeschichte Chef-Schublade persönl. Tagebuch Fehlerkultur Geständnis Wer hat Zugriff? Spital Justiz (STAWA) GD (MA-Schutz) Verfügungsrecht? als Tatverdächtiger Nemo-tenetur - Prinzip "Niemand muss sich selbst belasten" Fehler... schuldig..." 7
8 Schweizerische Strafprozessordnung Art. 253 Aussergewöhnliche Todesfälle 1 Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, insbesondere für eine Straftat, oder ist die Identität des Leichnams unbekannt, so ordnet die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesart oder zur Identifizierung des Leichnams eine Legalinspektion durch eine sachverständige Ärztin oder einen sachverständigen Arzt an. 2 Bestehen nach der Legalinspektion keine Hinweise auf eine Straftat und steht die Identität fest, so gibt die Staatsanwaltschaft die Leiche zur Bestattung frei. 3 Andernfalls ordnet die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung der Leiche und weitere Untersuchungen durch eine rechtsmedizinische Institution, nötigenfalls die Obduktion an. Sie kann die Leiche oder Teile davon zurückbehalten, solange der Zweck der Untersuchung es erfordert. Schweizerische Strafprozessordnung Art. 253 Aussergewöhnliche Todesfälle 1 Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, insbesondere für eine Straftat, oder ist die Identität des Leichnams unbekannt, so ordnet die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesart oder zur Identifizierung des Leichnams eine Legalinspektion durch eine sachverständige Ärztin oder einen sachverständigen Arzt an. 2 Bestehen nach der Legalinspektion keine Hinweise auf eine Straftat und steht die Identität fest, so gibt die Staatsanwaltschaft die Leiche zur Bestattung frei. 3 Andernfalls ordnet die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung der Leiche und weitere Untersuchungen durch eine rechtsmedizinische Institution, nötigenfalls die Obduktion an. Sie kann die Leiche oder Teile davon zurückbehalten, solange der Zweck der Untersuchung es erfordert. 8
9 Kanton : Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen Art. 10 Aussergewöhnliche Todesfälle Wer... von einem Todesfall mit aussergewöhnlicher Ursache Kenntnis erhalten hat, ist verpflichtet, der Staatsanwaltschaft, der politischen Gemeinde oder der Polizei sofort Anzeige zu erstatten.... Stellt ein Arzt bei der Leichenschau fest, dass eine aussergewöhnliche Todesursache vorliegt oder dass beim Tod eine Einwirkung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann, hat er sofort die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen. Die Polizei nimmt unter Beizug des Amtsarztes im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine amtliche Untersuchung des Leichnams vor und erstattet ihr Bericht. Kanton : Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen Art. 10 Aussergewöhnliche Todesfälle Wer... von einem Todesfall mit aussergewöhnlicher Ursache Kenntnis erhalten hat, ist verpflichtet, der Staatsanwaltschaft, der politischen Gemeinde oder der Polizei sofort Anzeige zu erstatten.... Stellt ein Arzt bei der Leichenschau fest, dass eine aussergewöhnliche Todesursache vorliegt oder dass beim Tod eine Einwirkung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann, hat er sofort die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen. Die Polizei nimmt unter Beizug des Amtsarztes im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine amtliche Untersuchung des Leichnams vor und erstattet ihr Bericht. 9
10 Todesbescheinigung Zivilstandsbehörde Todesbescheinigung x x 10
11 Arzt agt Meldepflicht bei Gewaltsamer Tod aussergewöhnlicher Tod Zweifel über Todesursache H Spital agt 11
12 H Spital agt unparteilich unabhängig unbeeinflussbar H Spital agt unparteilich unabhängig unbeeinflussbar 12
13 Angehörige Information ".. Entschuldigung.." Information Fehler zugeben Fehler aufdecken Entschuldigung Angehörige Information ".. Entschuldigung.." Patientenorganisation Information Fehler zugeben Fehler aufdecken Entschuldigung Patientenorganisation Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis! 13
14 Rechtsanwalt Angehörige?? Information???? Entschuldigung?? Rechtsanwalt Information Fehler zugeben Fehler aufdecken Entschuldigung Rechtsanwalt Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis! Rechtsanwalt Angehörige?? Information???? Entschuldigung?? kann Jahre dauern kostet Rechts- viel Geld anwalt sehr belastend Patient nur Verlierer, kaum Gewinner viele Sekundärgeschädigte Patientenorganisation Information Fehler zugeben Fehler aufdecken Entschuldigung Patientenorganisation Rechtsanwalt Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis! 14
15 Strafbefreiung / Einstellung des Verfahrens Fehlendes Strafbedürfnis Wiedergutmachung Betroffenheit des Täters (Art. 52 StGB) (Art. 53 StGB) (Art. 54 StGB) Wiedergutmachung, Art. 53 StGB Schaden gedeckt / zumutbare Anstrengungen unternommen, Unrecht auszugleichen angedrohte Strafe < 2 Jahre Verfolgungsinteresse k(l)ein Wiedergutmachung Hat der Täter den Schaden gedeckt oder alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen, so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, wenn: a. die Voraussetzungen für die bedingte Strafe (Art. 42) erfüllt sind; und b. das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind. 15
16 Angehörige Information ".. Entschuldigung.." Wiedergutmachung Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis Angehörige Information ".. Entschuldigung.." Wiedergutmachung Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis 16
17 Angehörige Information ".. Entschuldigung.." Wiedergutmachung Haftpflichtversicher. Kein Schuldgeständnis Fehler... "schuldig" Spitalver -waltung Reden Angehörige Bedauern "Entschuldigung" Rechtsanwälte Schuld oder Wiedergutmachung Medizinalperson Patient Schweigen GD Patientenorg. Haftpflichtversicher. Kein Schuld- Geständnis!! 17
18 Ansehen Fehler... "schuldig" Angehörige Anerkennung Geld Spitalver -waltung Bedauern "Entschuldigung" Ja Rechtsanwälte Schuld oder Wiedergutmachung Reden Medizinalperson Patient Schweigen GD Nein Patientenorg. Haftpflichtversicher. Kein Schuld- Geständnis!! 18
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