Leichenschau, Differenzialdiagnostik äußerer Befunde Spuren am Auffindungsort

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1 Leichenschau, Differenzialdiagnostik äußerer Befunde Spuren am Auffindungsort PD Dr. med. Ulrich Hammer Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock Rostock,

2 Literaturempfehlung Wolfgang Keil: BASICS Rechtsmedizin Urban & Fischer 2009 ISBN: (ca. 19,99 ) ergänzend Vorlesungsskripte ab 2016 zum Download auf der Homepage des Institutes für Rechtsmedizin (Kein Anspruch auf Vollständigkeit!)

3 Für Ärzte in Weiterbildung, Fachärzte mit wenig Leichenschaupraxis, Polizisten und Juristen

4 Attention shocking contents

5 Ärztliche Leichenschau - Aufgaben Feststellung: des Todes der Identität der Todeszeit der Todesursache der Todesart + Meldepflichten (Gesundheitspolitik/Seuchenhygiene)

6 Unsichere Todeszeichen: Reanimationspflicht Abkühlung * Areflexie Atemstillstand Atonie der Muskulatur Bleiches Hautkolorit (Leichenblässe) Herzstillstand / Pulslosigkeit Lichtstarre Pupillen * Bei Abkühlung ist besondere Vorsicht geboten (gilt auch bei Einsatz portabler EKG-Geräte) DD: Unterkühlung

7 Vita minima (Scheintod) - Ursachen [A-E-I-O-U-Regel nach BAHRMANN et al. 1968] A = Alkohol; Anoxämie (CO-Vergiftung), Anämie E = Epilepsie, Elektrizität (incl. Blitzschlag) I = Injury (SHT, mutiples Trauma, Schock) O = Opium ( incl. andere Betäubungsmittel, Narkotika u.a. Psychopharmaka) U = Unterkühlung, Urämie u. andere Stoffwechselkomata Alkohol, Unterkühlung bzw. Psychopharmaka: Reanimieren und Therapieren bis zum Auftreten sicherer Todeszeichen

8 Rechtsgrundlage: Bestattungsgesetz M-V Diagrammtitel BestattG M-V vom i.d.f.v Definition einer Leiche Ärztliche Leichenschau Obduktion (ohne 87 StPO) Feuerbestattung sichere Todeszeichen keine Lebenszeichen bei Geburt Geburtsgewicht > 500 g ggf. Sicherungsund Wartepflicht! Zeitpunkt und Umfang der LS Veranlasser nach Rangfolge Durchführender Arzt verpflichtete Ärzte festgelegt zweite Leichenschau Todesbescheinigung Bestattungsschein gem. StPO Überführung in das Ausland

9 Leiche - Definition 1 BestattG M-V: Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen. Neugeborenes Herzschlag pulsierende Nabelschnur Lungenatmung Totgeborenes > 500g

10 Leiche - Definition Leiche = Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhang infolge Fäulnis/Zersetzung noch nicht aufgehoben ist Körperteil, ohne den ein Weiterleben nicht möglich ist (Rumpf, Kopf) Skelette oder Skelettteile gelten nicht als Leichnam

11 Ärztliche Leichenschau WARUM? 3 BestattG M-V Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt zu untersuchen (Leichenschau).

12 Ärztliche Leichenschau VON WEM? 3 BestattG M-V o im Krankenhaus Diensthabender o in einem Rettungsfahrzeug Diensthabender im Krankenhaus o sonst: jeder erreichbare niedergelassene Arzt sowie Ärzte im Notfalldienst und Rettungsdienst* *Ein im Notfalldienst oder Rettungsdienst tätiger Arzt kann sich auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes und der äußeren Umstände beschränken, wenn er durch die Durchführung der Leichenschau an der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Notfalldienst oder Rettungsdienst gehindert würde und er dafür sorgt, dass ein anderer Arzt eine vollständige Leichenschau durchführt....

13 Ärztliche Leichenschau WANN? 4 BestattG M-V o... unverzüglich, spätestens jedoch 8 h nach Aufforderung

14 Ärztliche Leichenschau WIE? 4 BestattG M-V an der vollständig entkleideten Leiche unter Einbeziehung aller Körperregionen außer: es ist durch äußere Merkmale bereits erkennbar oder lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um einen nichtnatürlichen Tod handelt, oder handelt es sich um einen unbekannten Toten, in diesen Fällen ist von der Leichenschau abzusehen und dafür zu sorgen, dass keine Veränderungen an der Leiche und der unmittelbaren Umgebung vorgenommen werden.. Ergeben sich erst während der Leichenschau Hinweise auf einen nichtnatürlichen Tod, hat der Arzt ebenso zu verfahren.

15 Checkliste - Ereignisort o Verstorbener aufgefunden von? o Informationen zur Todeszeit o Informationen zur Todesursache o Veränderungen durch Dritte? o Nichtärztliche medizinische Hilfe o Aufbettung durch Angehörige, Veränderung an Kleidung und Umgebung o Undoing bei Tötungsverbechen o Auffälligkeiten an der Bekleidung? o Beschädigungen, Substanzauflagerungen o Blutanhaftungen Umfeld? o allgemeiner Eindruck der Wohnung (Verwahrlosung, Schnapsflaschen, Kampfspuren u.s.w.) o Medikamente, Spritzen, Rezepte, Toxika

16 Checkliste Leichenuntersuchung Totenflecke (Farbe und Intensität) Behaarte Kopfhaut (Inspizieren und Palpieren) Gesichtshaut (Petechien, Hämatome) Augen (Ektropionieren: Konjunktiven, Pupillen) Mund, Nase (Foetor, Blut, Sekret, Verätzungen) Mundhöhle, Zähne, Zunge (Inhalt, Verletzungen) Hals (Epitheldefekte, Beweglichkeit) Thorax, Rücken (Symmetrie, Hautemphysem) Genitale (Blut, Urinabgang, Verletzungen) Afteröffnung (Kotverschmierung) Schwangerschaftszeichen (Dunkle Warzenhöfe, ggf. Striae, Tastbefund) Extremitäten (Abnorme Beweglichkeit, Hämatome) Hand, Unterarm (Narben am Handgelenk, Defekt der Fingernägel, Strommarken, Schürfungen, Brandnarben, Abwehrverletzungen, Injektionsstichstellen)

17 Feststellung des Todes sichere Todeszeichen Totenflecke Livores Leichenstarre Rigor mortis

18 Feststellung des Todes sichere Todeszeichen Fäulnis nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen

19 Feststellung des Todes ein sicheres Todeszeichen genügt!

20 Feststellung der Identität G : 71 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

21 Feststellung der Identität G : 63 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

22 Feststellung der Identität G : 53 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

23 Feststellung der Identität G : 53 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

24 Feststellung der Identität G : 53 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

25 Feststellung der Identität Vergleichsaufnahme KH Ludwigslust aus Röntgen HWS halb schräg G Röntgen des rechten Mastoids G : 53 Jahre alt gewordener Mann, in einer Wohnung aufgefunden

26 Todeszeitschätzung Totenflecke - Livores o Beginn: min o Konfluktion: 1-2 h o Vollständige Ausbildung: 6-12 h o Umlagerbarkeit: 6-12 h Vollständig bis 6 h o Wegdrückbarkeit: h

27 Todeszeitschätzung Totenstarre Rigor mortis Beginn 2-4 h Vollständige Ausprägung 6-12 h Wiederauftreten nach Lösung bis 8 h Dauer h Vollständige Lösung 2-3 (10) d [Proteinolyse] [stark temperaturabh.] o o Große und kleine Körpergelenke prüfen Ausprägung beschreiben

28 Todeszeitschätzung: Abkühlen der Leiche Regelhafter Verlauf o o o Initiale Hemmung bis zu 3 Stunden p.m.: 0,5 C pro Stunde Linearer Abfall bis zu 12 Stunden p.m.: 1 C pro Stunde Terminale Verzögerung: Bei Angleichung an Milieutemperatur Verzögerung o o o Übergewicht Kleidung/Bedeckung! Hohe Milieutemperatur Beschleunigung o o o Feuchtigkeit/Luftbewegung Untergewicht Hohe Durchblutung/Flüssigkeit

29 Todeszeitschätzung: supravitale Reaktionen Mechanische Erregbarkeit der Muskulatur o Sehnenreflex nach ZSAKO: < 2 Stunden o sog. idiomuskulärer Wulst: < 6 Stunden Elektrische Erregbarkeit der Muskulatur o nur mit speziellem Reizgerät möglich Pharmakologische Erregbarkeit am Auge o i. d. R. einer rechtsmedizinischen Untersuchung vorbehalten

30 Auffindungssituationen

31 Todesursache - Differenzialdiagnostik

32 Totenflecke normal bis intensiv vs. spärlich nach Blutverlust

33 Blitzfiguren vs. Totenflecke

34 stumpfe Gewalt vs. Vibices vs. Pigmentierungsstörung

35 Misshandlungsfolge vs. agonaler Sturz

36

37 Würgemale vs. Leichentoilette

38 Amyloidose vs. Brillenhämatom

39 Hautverfärbungen/Hauteintrocknungen Fäulnis vs. Fäulnis + Verletzung

40 Blutungen Gesichtshaut Vibices vs. Petechien

41 Augenbindehäute Blutung vs. Hypostase

42 Augenbindehäute Trocknungseffekt (Tache noir) vs. Blutung

43 Körperflüssigkeiten erbrochener Mageninhalt mit großem vs. kleinem Hämatinanteil Hämatin: pathologisches Oxidationsprodukt des Häms (Teil des Hämoglobins) mit Fe3+ u. einem Hydroxoliganden.

44 Mund und Nase Schaumpilz ohne vs. mit blutigen Anteilen

45 Fäulnis vs. M. Favre Racouchot vs. Schmauchpartikel?

46 Psoriasis vs. Kontaktekzem vs. Verbrühung?

47 Halsfalte vs. Strangmarke

48 Strangmarke Bademantelgürtel vs. Seil

49 Hauteintrocknungen avital vs. vital

50 Misshandlungsfolge vs. vulnerable Altershaut

51 Blutungen an den Extremitäten pathologisch vs. traumatisch

52 Hauteintrocknungen nur liegezeitbedingt

53 Vaskulitis vs. general. Blutungsneigung vs. Schusshand

54 Reanimationsfolgen

55 Hautverfärbungen/Hautblutungen seniles Angiom vs. Punktionsmal

56 Senile Lentigo vs. Arzneimittelexanthem

57 Hautverfärbungen/Hauteintrocknungen Knieregion Eintrocknungen nach Kriechen vs. Kälteerytheme

58 Ablösungen der Oberhaut: Epidermolysen Sepsis vs. Fäulnis vs. bullöse Dermatose vs. Holzer sche Blasen Interdisziplinärer Komplex mit der Dermatologie

59 Feststellung der Todesart Natürlich nichtnatürlich ungeklärt

60 Feststellung der Todesart Natürlich soll besagen, dass der Tod auf ein inneres, nicht von außen verursachtes, ausgelöstes oder beeinflusstes Geschehen zurückzuführen ist. nichtnatürlich ungeklärt

61 Feststellung der Todesart Natürlich nichtnatürlich 159A StPO ist der durch Unfall, Suizid, durch eine rechtswidrige Tat oder sonst durch Einwirkung von außen herbeigeführte Tod. Der Tod nach Operation fällt nur dann unter 159, wenn wenigstens entfernte konkrete Anhaltspunkte für einen Kunstfehler oder für sonstiges Verschulden des behandelnden Personals vorliegen. ungeklärt

62 Feststellung der Todesart Natürlich nichtnatürlich ungeklärt: natürlicher Tod nicht sicher belegbar, wenn auch evtl. wahrscheinlich keine Angaben zur Vorgeschichte verfügbar keine zuverlässige Befunderhebung möglich (z.b. fortgeschrittene Fäulnis) keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod

63 Meldepflichten unbekannter Verstorbener (V. a.) nicht-natürlicher Tod ungeklärte Todesart Polizei Infektionskrankheit nach dem IfSG Berufskrankheit nach BKV und SGB VII Gesundheitsamt + deutliche Kennzeichnung! Unfallversicherung

64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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