Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz - HBR -

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1 Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz - HBR - Loseblattsammlung, Stand 01/2011

2 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Impressum Impressum Herausgeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20, Koblenz Ansprechpartner: Geschäftsbereich Planung / Bau; Ludger Schulz, Referat Radwegeplanung Tel.: 0261 / , Fax: 0261 / ludger.schulz@lbm.rlp.de im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9, Mainz Ansprechpartner: Abt. Verkehr und Straßenbau; Bernd Rath, Referat Straßenplanungen, Radwege, Umweltschutz im Verkehr Tel.: / Fax: / bernd.rath@mwvlw.rlp.de Abt. Wirtschaftsförderung, Europa, Außenwirtschaft, Tourismus; Beatrice Lerch, Referat Tourismus, Bäder und Kurwesen Tel.: / Fax: / beatrice.lerch@mwvlw.rlp.de Bezug Unter sind die einzelnen Kapitel als pdf-dateien eingestellt. Die Grafikdateien als Grundlage für die Umsetzung der radtouristischen Orientierungshilfen gemäß Kapitel 4.2 sind ebenfalls hier aufgeführt und können im geeigneten Dateiformat heruntergeladen werden.

3 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Impressum Redaktion: Ludger Schulz (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) Barb Mehrens (Planungsbüro Mehrens, Koblenz) Technik: GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, Koblenz Die Inhalte, insbesondere die rechtlichen Aspekte sowie die Musterausschreibung, wurden intensiv mit den jeweiligen Fachabteilungen des Landesbetriebes Mobilität abgestimmt. Bearbeitung: Text: Kap. 1-8 (Vertiefung des Merkblattes der FGSV): Peter Gwiasda (Planungsbüro VIA e.g., Köln) Kap. 4.2 (Ergänzende radtouristische Orientierungshilfen): Ausarbeitung und Aktualisierung Planungsbüro Mehrens auf Grundlage der Abstimmung des nachfolgenden Arbeitskreises: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz: Referat Straßenplanungen, Radwege, Umweltschutz im Verkehr: Bernd Rath, Markus Butzbach Referat Tourismus, Bäder und Kurwesen: Roland Johst, Isolde Waldmann Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz: Ludger Schulz Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH: Anja Wendling Kap. 9 (Unterlagen für die Vergabe): Planungsbüro Mehrens Kap (Förderung der Fahrradwegweisung in Rheinland-Pfalz): Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Abbildungen: Abb. 3-1, Abb. 5-7, Abb bis Abb. 5-14, Abb. 6-1: Planungsbüro VIA e.g., Köln. Abb. 3-1 (Grundlage Großräumiges Radwegenetz): Planungsbüro NaturProfil, Friedberg, Ingenieurbüro Arndt Feltens, Bad Hönningen. Abb. 3-2: Planungsbüro NaturProfil, Friedberg. Abb. 4-1 bis 4-5: Einführungsschreiben des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mai Abb. 4-6 bis 4-26, Abb. 5-2 bis Abb. 5-4, Abb. 5-8 bis Abb. 5-10, Abb. 6-2: Planungsbüro Mehrens in Zusammenarbeit mit GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, Mediendesign Willie Beckmann, Holler. Abb. 5-1 (modifiziert), Abb. 5-5 und 5-6: Merkblatt der FGSV.

4 HBR Kapitel 1-10 Stand 01/2011 Fortschreibungen Zusammenstellung der Fortschreibungen 1. Fortschreibung 04/2004 Kapitel 4 Seite Fortschreibung 07/2004 Kapitel 4 Seite Fortschreibung 04/2005 Kapitel 10 Seite Fortschreibung 11/2005 Titel Impressum Inhaltsverzeichnis Abbildungen Kapitel 4 Seite 4-31 Kapitel 5 Inhaltsverzeichnis/ Abbildungen Kapitel 5 Seite 5-1 bis Seite 5-17 Kapitel 5 Seite 5-6 Kapitel 5 Seite 5-7 (Abb. 5-2) Kapitel 5 Seite Fortschreibung 12/2008 Impressum Inhaltsverzeichnis Kapitel 4 Kapitel 4 Inhaltsverzeichnis/ Abbildungen/ Tabellen Inhaltsverzeichnis/ Abbildungen/ Tabellen Seite 4-1 bis Seite 4-3 (Abb. 4-1, Abb. 4-4, Abb. 4-5, Kopf- und Fußzeile) Kapitel 4 Seite 4-4 bis Seite 4-46 Kapitel 4 Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3

5 HBR Kapitel 1-10 Stand 01/2011 Fortschreibungen 6. Fortschreibung 01/2011 Kapitel 10 Inhaltsverzeichnis Kapitel 10 Seite 10-1 bis Seite 10-4

6 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis Inhalt: Impressum Zusammenstellung der Fortschreibungen 1 Bedeutung der Fahrradwegweisung 1.1 Ausgangslage Warum Hinweise zur Fahrradwegweisung in Rheinland-Pfalz? Grundsätze der Fahrradwegweisung 2.1 Zielorientierte und routenorientierte Wegweisung Differenzierung der zielorientierten Wegweisung Kontinuität und regionale Vernetzung Inhalt und Gestalt Aufstellung und Unterhaltung Schnittstellen zu anderen Wegweisungssystemen Allgemeine Wegweisung nach RWB Mountainbikewegweisung Verknüpfung zu sonstigen Wegweisungen Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.1 Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz Zielauswahl Kriterien in Rheinland-Pfalz Festlegung des Wegweisungsnetzes Zielbezeichnung, Zielspinnen Entwicklung des Wunschliniennetzes Umsetzung des Wunschlinien- und Wegweisungsnetzes Art der Radverkehrsführung Landespflegerische Aspekte bei der Netzgestaltung Sichere Ausgestaltung der Fahrradrouten

7 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis 4 Elemente der Fahrradwegweisung 4.1 Wegweisertypen Zielorientierte Wegweisung Routenorientierte Wegweisung Ergänzende radtouristische Orientierungshilfen Informationstafeln Allgemeine Einführung Radfernwege Typ Gesamtübersicht Typ 1a Detailinfo Typ 1b Regionale Radrouten Gesamtübersicht Typ 2a Detailinfo Typ 2b Zentrale Orientierungstafeln Typ Arbeitsschritte zur Entwicklung und Umsetzung radtouristischer Informationstafeln Ortseingangsschilder Radtouristische Hinweisbeschilderung Radtouristische Objektbeschilderung Anlagen zu Kapitel 4.2: Anlage 1: Grundlagen für die grafische Bearbeitung Anlage 2: Ausschreibung Anlage 3: Umsetzung

8 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis 5 Inhalte und Ausführung der Wegweiser 5.1 Inhalte der zielorientierten Wegweisung Inhalte der Zwischenwegweiser Inhalte der Vollwegweiser Ergänzende Angaben zur zielorientierten Wegweisung Zielpiktogramme Streckenpiktogramme Besondere Streckeninformation Wegweisung zu Radrouten Inhalte der routenorientierten Wegweisung Maße für Wegweiser und Wegweiserinhalte Wegweiser mit Zielangabe Zwischenwegweiser Zusatzplaketten Ausführung der Wegweisungselemente Farbliche Gestaltung Schriften Material Montage/ Demontage Realisierung des Wegweisungssystems 6.1 Realisierung in Teilnetzen als wachsende Wegweisung Detailplanung als fortschreibungsfähiges Wegweisungskataster Festlegung der Wegweiserstandorte Arbeitsschritte einer Wegweisungsplanung und -umsetzung Unterhaltung des Wegweisungsnetzes

9 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis 8 Einbindung vorhandener Systeme 8.1 Stufenweiser Umbau von Wegweisungssystemen Anpassung der Routen bei grenzüberschreitenden Wegen Unterlagen für die Vergabe 9.1 Leistungsbeschreibung Beschilderungsplanung und -umsetzung Musterausschreibung für die Umsetzung Förderung der Fahrradwegweisung in Rheinland-Pfalz 10.1 Allgemeines Förderung des Wirtschaftsministeriums

10 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis Abbildungen: Kapitel 3 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung Abbildung 3 1: Hauptziele im Großräumigen Radwegenetz Abbildung 3 2: Art der Radverkehrsführung Kapitel 4 Elemente der Fahrradwegweisung Abbildung 4 1: Wegweiser mit Zielangaben (Tabellenwegweiser) Abbildung 4 2: Wegweiser mit Zielangaben (Pfeilwegweiser) Abbildung 4 3: Zwischenwegweiser Abbildung 4 4: Aufgelöster Tabellenwegweiser mit Zusatzplaketten Abbildung 4 5: Pfeilwegweiser mit Zusatzplaketten Abbildung 4 6: Typ 1a Gesamtübersicht Radfernweg Gestaltungsraster (Beispiel Rhein) Abbildung 4 7: Gestaltung für die Radfernwege Rhein, Mosel und Nahe Abbildung 4 8: Gestaltung für die Radfernwege Lahn, Kyll, Ahr und Saar Abbildung 4 9: Typ1a Gesamtübersicht Radfernweg Beispiel Rhein Abbildung 4 10: Abbildung 4 11: Standorte der Infotafeln Gesamtübersicht Typ 1a an den 7 Radfernwegen in Rheinland-Pfalz Typ 1b Detailinfo Radfernweg - Gestaltungsraster (Beispiel Rhein) Abbildung 4 12: Typ 1b Detailinfo Radfernweg Beispiel Rhein, Remagen Abbildung 4 13: Typ 1b Detailinfo Radfernweg Beispiel Rhein, Ingelheim Abbildung 4 14: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Gestaltungsraster Abbildung 4 15: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Beispiel Eifel-Ardennen- Radweg Abbildung 4 16: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Beispiel Hiwwel-Route Abbildung 4 17: Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Dateigrundlage Abbildung 4 18: Typ 3 Größe 2 Zentrale Orientierungstafel Dateigrundlage Abbildung 4 19: Abbildung 4 20: Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Überregionale Standorte Beispiel Koblenz Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Überregionale Standorte Beispiel Rhein Konzept

11 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis Abbildung 4 21: Typ 3 Größe 2 Zentrale Orientierungstafel Regionale Standorte Beispiel Ingelheim Abbildung 4 22: Ortseingangsschild Abbildung 4 23: Radtouristische Hinweisbeschilderung verschiedene Typen Abbildung 4 24: Radtouristische Hinweisbeschilderung Beispiel einer Ausschilderung Abbildung 4 25: Radtouristische Objektbeschilderung Beispiele Abbildung 4 26: Zusammenfassende Darstellung der Schildertypen Kapitel 5 Inhalte und Ausführung der Wegweiser Abbildung 5 1: Anordnung der Inhalte im Vollwegweiser Abbildung 5 2: Besondere Streckeninformation (Beispiel Koblenz) Abbildung 5 3: Routenlogos der 7 Radfernwege Abbildung 5 4: Die 7 Radfernwege - Übersicht Abbildung 5 5: Bemaßung der Vollwegweiser Abbildung 5 6: Bemaßung der Zwischenwegweiser Abbildung 5 7: Form und Maße Einschubprofil Abbildung 5 8: Aufstellung der Pfosten Beispiele Abbildung 5 9: Befestigung der Wegweiser Beispiele Abbildung 5 10: Beispiel Katasterblatt Demontage Kapitel 6 Realisierung des Wegweisungssystems Abbildung 6 1: Beispiel Erhebungsbogen Abbildung 6 2: Arbeitsschritte Beschilderungsplanung mit Unterstützung der Planungssoftware

12 HBR Kapitel 1-10 Stand 12/2008 Inhaltsverzeichnis Tabellen: Kapitel 4 Elemente der Fahrradwegweisung Tabelle 4 1: Kurzcharakterisierung der Infotafeltypen Tabelle 4 2: Übersicht zu den verwendeten Maßstäben Tabelle 4 3: Kapitel 5 Arbeitsschritte zur Entwicklung und Umsetzung radtouristischer Informationstafeln Inhalte und Ausführung der Wegweiser Tabelle 5 1: Maße für die Wegweiser mit Zielangaben

13 HBR Kapitel 1-10 Stand 01/2004 Abkürzungen/ Bezeichnungen Abkürzungen: ATKIS ERA FGSV FStrG GVFG HVA B-StB LFAG LStrG PAMINA-Region RADIS RAL RSA-95 RWB 2000 StVO VOB / VOL VZ Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem Empfehlung für Radverkehrsanlagen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Bundesfernstraßengesetz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Landesfinanzausgleichsgesetz Landesstraßengesetz Deutsch-französischer Kooperationsraum: PA für Palatinat/ Südpfalz, MI für die badische Region Mittlerer Oberrhein und NA für Nord Alsace/ das nördliche Elsass Radwegeinformationssystem Rheinland-Pfalz RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen Straßenverkehrsordnung Verdingungsordnung für Bauleistungen / Verdingungsordnung für Leistungen Verkehrszeichen Kurzbezeichnungen: Großräumiges Radwegenetz: Großräumiges Radwegenetz Rheinland-Pfalz, Fortschreibung 2003 Merkblatt der FGSV: Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1998) VP-Info Rheinland-Pfalz : Lizenz für die Beschilderungssoftware des Landesbetriebes Straßen und Verkehr mit den Daten des Großräumigen Radwegenetzes. In den vorliegenden Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz wird daher i.d.r. auf VP-Info verwiesen. Die Planungen können jedoch auch mit einer vergleichbaren Beschilderungssoftware durchgeführt werden. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

14 HBR Kapitel 1 Stand 01/2004 Bedeutung der Fahrradwegweisung 1 Bedeutung der Fahrradwegweisung 1.1 Ausgangslage Warum Hinweise zur Fahrradwegweisung in Rheinland-Pfalz? Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

15 HBR Kapitel 1- Seite 1 Stand 01/2004 Bedeutung der Fahrradwegweisung 1 Bedeutung der Fahrradwegweisung 1.1 Ausgangslage Im Mai 2001 wurde das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr (Ausgabe 1998) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in Rheinland-Pfalz eingeführt. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV) hat auf Grundlage dieses Merkblattes Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) als Handlungsanleitung für die praktische Umsetzung einer einheitlichen Wegweisungsplanung der Radwege und Radwegeverbindungen in Rheinland-Pfalz erarbeitet. In den vorliegenden Hinweisen wird das Inhaltsverzeichnis des Merkblattes der FGSV übernommen und hinsichtlich der rheinland-pfälzischen Aspekte ergänzt. Die Inhalte des Merkblattes werden nur dann wiedergegeben, insoweit es zu einem besseren Verständnis erforderlich ist. Um Ergänzungen bzw. Aktualisierungen der jeweiligen Kapitel zu ermöglichen, erfolgt die Zusammenstellung der Hinweise als Loseblattsammlung. 1.2 Warum Hinweise zur Fahrradwegweisung in Rheinland- Pfalz? Die Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz verfolgen zwei Ziele: Die Arbeit an der Wegweisungsplanung soll durch konkrete Handreichungen erleichtert werden. Die Fahrradwegweisung soll hinsichtlich der Inhalte, Gestaltung und Qualität einem landesweit einheitlichen Standard genügen. Die Fahrradwegweisung ist eingebunden in zahlreiche Aktivitäten zur Umsetzung eines landesweiten Radverkehrsnetzes. Großräumiges Radwegenetz Rheinland-Pfalz, Fortschreibung 2003 Als landesweites Programm stellt das Großräumige Radwegenetz die konzeptionelle Planungsgrundlage für die Entwicklung des Radwegenetzes in Rheinland-Pfalz dar. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

16 HBR Kapitel 1- Seite 2 Stand 01/2004 Bedeutung der Fahrradwegweisung Radwegeinformationssystem (RADIS) Der LSV erstellt z. Zt. eine Radwegedatenbank, in der in einem ersten Schritt die Daten der Fortschreibung des Großräumigen Radwegenetzes einfließen. Beschilderungssoftware Der LSV nutzt zur Planung der Radwegweisung die Planungssoftware VP-Info. Mit Unterstützung dieser Software werden regionale bzw. lokale Wegweisungen landesweit abgestimmt. In VP-Info Rheinland-Pfalz wurden alle Verbindungen des Großräumigen Radwegenetzes übernommen, zudem erfolgte auf dieser Ebene die Festlegung der Zielinhalte. Mit den o.a. Instrumentarien sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die lokalen Aktivitäten landesweit zu bündeln; zudem können zahlreiche Daten als Grundlage für die konkrete Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Seit der Einführung des Merkblattes im Mai 2001 wurden in Rheinland-Pfalz anhand von Pilotprojekten zahlreiche Erfahrungen bezüglich der konkreten Umsetzung der Beschilderung gesammelt. Diese bilden die Grundlage für die vorliegende Loseblattsammlung. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Aspekte: Einbindung in das landesweite Netz (Kapitel 2, 3 und 8) Gestaltung der Wegweiser gem. Einführungsschreiben des MWVLW Mai 2001 (Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) Konkrete Umsetzung radtouristischer Orientierungshilfen (Kapitel 4.2) Konkretisierung der Wegweiserinhalte (Kapitel 5) Handlungsanleitung für die merkblattkonforme Beschilderungsplanung (Kapitel 6) Unterhaltung (Kapitel 7) weitere Ausführungen geplant Unterlagen für die Vergabe (Kapitel 9) Förderung der Fahrradwegweisung (Kapitel 10). Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

17 HBR Kapitel 2 Stand 01/2004 Grundsätze der Fahrradwegweisung 2 Grundsätze der Fahrradwegweisung 2.1 Zielorientierte und routenorientierte Wegweisung Differenzierung der zielorientierten Wegweisung Kontinuität und regionale Vernetzung Inhalt und Gestalt Aufstellung und Unterhaltung Schnittstellen zu anderen Wegweisungssystemen Allgemeine Wegweisung nach RWB Mountainbikewegweisung Verknüpfung zu sonstigen Wegweisungen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

18 HBR Kapitel 2- Seite 1 Stand 01/2004 Grundsätze der Fahrradwegweisung 2 Grundsätze der Fahrradwegweisung 2.1 Zielorientierte und routenorientierte Wegweisung Das rheinland-pfälzische Wegweisungssystem baut gemäß dem Merkblatt der FGSV auf dem Prinzip der einheitlichen Wegweisung auf und lässt eine rein routenorientierte Wegweisung nicht zu. Damit gibt es in Rheinland-Pfalz ein Wegweisungssystem für den touristischen und den alltagsorientierten Radverkehr. Es werden immer Vollwegweiser mit Ziel- und Entfernungsangabe eingesetzt, unter die das touristische Routenlogo als Zusatzplakette eingeschoben wird. 2.2 Differenzierung der zielorientierten Wegweisung Das Merkblatt der FGSV sieht über das Instrument der Streckenpiktogramme die Möglichkeit vor, alltagstaugliche und nicht alltagstaugliche Verbindungen zu differenzieren. Die nicht alltagstauglichen Abschnitte (z.b. mangelhafte Wegeoberfläche) werden danach mit einem Piktogramm gekennzeichnet, das einen stilisierten Baum darstellt. In Rheinland-Pfalz wird abweichend vom Merkblatt vorgeschlagen, auf die Verbindungen mit eingeschränkter Qualität bezüglich Belag o.ä. mit einer Besonderen Streckeninformation hinzuweisen, nähere Ausführungen vgl. Kapitel Diese Vorgehensweise wird empfohlen, da nach den bisherigen Erfahrungen in Rheinland-Pfalz das Piktogramm mit dem stilisierten Baum für die Wahl der Alternativrouten nicht selbsterklärend ist (z.b. wenn eine Verbindung über einen gut befahrbaren, aber überschwemmungsgefährdeten Leinpfad und die Alternativroute über einen straßenbegleitenden Radweg verläuft). 2.3 Kontinuität und regionale Vernetzung Die Kriterien zu Kontinuität und regionaler Vernetzung sind für das rheinland-pfälzische Wegweisungssystem im vollen Umfang gültig. Durch die Vorgaben des Großräumigen Radwegenetzes werden diese Zielvorstellungen auf Landesebene umgesetzt (vgl. Kapitel 3). Dieses Netz ist das Grundgerüst für die regionale und lokale Wegweisung und muss bei den örtlichen Planungen berücksichtigt werden. Es wurde mit den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt. Ebenso werden die Haupt- und Unterziele vorgegeben, um eine konsistente Wegweisung zu erreichen. Dieses Netz liegt seit Ende 2003 digitalisiert in VP-Info Rheinland-Pfalz vor und wird zudem in die Radwegedatenbank RADIS übernommen. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

19 HBR Kapitel 2- Seite 2 Stand 01/2004 Grundsätze der Fahrradwegweisung 2.4 Inhalt und Gestalt Die Kriterien zu Inhalt und Gestalt der Wegweiser des Merkblattes der FGSV sind unter Berücksichtigung der Konkretisierung (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) für das Wegweisungssystem in Rheinland-Pfalz im vollen Umfang gültig. Darüber hinaus werden in Rheinland-Pfalz auch weitere Elemente der Wegweisung eingesetzt, die im Merkblatt zwar erwähnt aber nicht näher beschrieben sind (vgl. Kapitel 5). Detaillierte Hinweise wurden zudem für die Gestaltung und Anwendung der radtouristischen Orientierungshilfen z.b. Infotafeln entwickelt (vgl. Kapitel 4.2). 2.5 Aufstellung und Unterhaltung Die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Radverkehrsanlagen und somit die Aufstellung und Unterhaltung der wegweisenden Beschilderung einschließlich der Finanzierung fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Baulastträgers, soweit nichts anderes vereinbart wird (vgl. Kapitel und Kapitel 7). 2.6 Schnittstellen zu anderen Wegweisungssystemen Allgemeine Wegweisung nach RWB 2000 Die Fahrradwegweisung ist ein eigenständiges System, das eine geschlossene Wegweisungskette beinhaltet. Sie wird somit nicht ergänzend zur allgemeinen Wegweisung für den Kfz- Verkehr nach RWB 2000 eingesetzt. Bei der Fahrradwegweisung handelt es sich um keine amtlichen Verkehrszeichen nach der StVO, weshalb sie auch weder anordnungsfähig noch anordnungsbedürftig ist. Bei der Umsetzung der Wegweisungsplanung (Standortplanung) sind jedoch im Rahmen der erforderlichen Abstimmung auch die rechtlichen Belange anderer Wegweisungssysteme zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 4.2.3, 6.3 und 6.4) Mountainbikewegweisung Die Fahrradwegweisung in der Form, wie sie hier beschrieben wird, dient dem breiten Spektrum des Radverkehrs vom Alltagsradfahrer über den Ausflügler bis hin zum Reiseradler. Damit ist der größte Teil des Radverkehrs abgedeckt. Eine touristisch interessante Zielgruppe mit völlig anderen Ansprüchen an den Fahrweg stellen Mountainbiker dar. Sonderwegweisungen für Mountainbikerouten werden nur auf Abschnitten parallel zur allgemeinen Fahrradwegweisung verlaufen und sollen an den Schnittstellen in die Fahrradwegweisung integriert und künftig nach landeseinheitlichen Kriterien gestaltet werden. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

20 HBR Kapitel 2- Seite 3 Stand 01/2004 Grundsätze der Fahrradwegweisung Verknüpfung zu sonstigen Wegweisungen Innerörtliche Wegweisung Weitere Ziele im Nahbereich (sonstige infrastrukturelle Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten von lokaler Bedeutung) sind im Rahmen einer innerörtlichen Beschilderung sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger zu erfassen - es sei denn, für die Radfahrer ist eine gesonderte Führung vorgesehen (z.b. außerhalb einer Fußgängerzone zum Bahnhof). Wanderwegweisung Wanderwegenetze sind in Rheinland-Pfalz fast flächendeckend vorhanden. Allerdings werden hier fast ausschließlich Wanderzeichen und bislang nur sehr selten Vollwegweiser mit Ziel- und Entfernungsangaben verwendet. Im Zuge einer sich abzeichnenden Wiederentdeckung des Wanderns als Freizeitbeschäftigung stellt sich in gleichem Maße die Aufgabe einer konsistenten und landeseinheitlichen Wanderwegweisung. Bei der Entwicklung eines Wanderwegweisungssystems muss darauf geachtet werden, dass zum System der Fahrradwegweisung mögliche Schnittstellen definiert werden. Gestalterisch sollte eine Parallelführung ebenso möglich sein wie die Integration von Fahrrad- und Wanderwegweisung an gemeinsamen Ausgangs- und Kreuzungspunkten. Ebenso ist es anzustreben, dass die Informationstafeln für Rad- bzw. Wanderwegenetze hinsichtlich des inhaltlichen Aufbaues und der Gestaltung abgestimmt werden. Wegweisung für Skater Die Fahrradrouten mit einem qualitativ hochwertigen Oberflächenbelag werden seit einigen Jahren zunehmend durch Inlineskater genutzt. Es ist nicht vorgesehen, diese Strecken gesondert zu kennzeichnen, da sie immer über vorhandene Radrouten geführt werden, die eine wegweisende Beschilderung aufweisen. Die geeigneten Skaterrouten sollen ausschließlich über eine gezielte Vermarktung beworben werden, z.b. Weiterhin wird geprüft, ob spezifische Informationen zur Oberflächenqualität im Höhenprofil unter dargestellt werden. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

21 HBR Kapitel 3 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.1 Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz Zielauswahl Kriterien in Rheinland-Pfalz Festlegung des Wegweisungsnetzes Zielbezeichnung, Zielspinnen Entwicklung des Wunschliniennetzes Umsetzung des Wunschlinien- und Wegweisungsnetzes Art der Radverkehrsführung Landespflegerische Aspekte bei der Netzgestaltung Sichere Ausgestaltung der Fahrradrouten Abbildung 3 1: Hauptziele im Großräumigen Radwegenetz Abbildung 3 2: Art der Radverkehrsführung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

22 HBR Kapitel 3- Seite 1 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.1 Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz Das Großräumige Radwegenetz stellt die Grundlage für die Entwicklung des Radverkehrsnetzes in Rheinland-Pfalz dar. Diese landesplanerische Vorgabe wurde 1979 von der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium, den oberen Landesplanungsbehörden und den Planungsgemeinschaften konzipiert. In seiner Funktion als Programm auf Landesebene bildet es bei der Umsetzung und Planung von Radwegen im Zuge von Straßen und bei Fördermaßnahmen die konzeptionelle Basis. Im Rahmen der 3. Fortschreibung (1. Fortschreibung: 1987, 2. Fortschreibung: 1994) war es Ziel, das Konzept zu überarbeiten und entsprechend den aktuellen Anforderungen zu ergänzen. Die Fortschreibung wurde durch die Straßenbaubehörde des Landes - seit Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (LSV) - gemeinsam mit allen Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städten bezüglich der Aktualität des Konzeptes geprüft und entsprechend ergänzt bzw. modifiziert. In den Prozess eingebunden waren darüber hinaus der ADFC Landesverband und die Planungsgemeinschaften sowie die Mittelbehörden in Funktion als obere Landesplanungs-, Landespflege- und Flurbereinigungsbehörden. Die programmatische Aussage für ein Radverkehrskonzept liegt im Darstellungsmaßstab 1 : vor. Um differenziertere Angaben zu erhalten, erfolgte die Fortschreibung im Maßstab 1 : Auf Grundlage der im Großräumigen Radwegenetz definierten Verbindungen wurde mit der vom LSV genutzten Planungssoftware VP-Info die zentrale Eingabe aller Haupt- und Unterziele für die Planung der wegweisenden Beschilderung vorgenommen. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

23 HBR Kapitel 3- Seite 2 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.2 Zielauswahl Kriterien in Rheinland-Pfalz Die Grundprinzipien der Zielauswahl, wie sie im Merkblatt beschrieben sind, wurden bei der Planung in Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Für die Nachvollziehbarkeit der Zielsystematik wurde ein Kriterienkatalog entwickelt. Der Liste der Hauptziele in Rheinland-Pfalz liegen folgende Auswahlkriterien zugrunde: 1. Als Hauptziele werden immer Städte / Ortschaften mit zentraler Bedeutung ausgewählt. 2. Es werden alle im Einzugsgebiet befindlichen Mittelzentren als Hauptziele definiert. 3. Die Entfernung zwischen zwei Hauptzielen soll in der Regel Kilometer betragen. 4. Handelt es sich um wichtige Mittelzentren, können in Ausnahmefällen die Entfernungen auch unter 10 km liegen (Beispiel: Bendorf / Vallendar). 5. In den Fällen, in denen die Entfernung zwischen zwei Mittelzentren über 20 Kilometer liegt, werden Grundzentren als weitere Hauptziele definiert. Hierbei handelt es sich in der Regel um Hauptorte der Verbandsgemeinden sowie touristisch interessante Ortschaften. 6. Darüber hinaus kommt auch kleineren Ortsgemeinden, die an einem wichtigen Knotenpunkt im Großräumigen Radwegenetz liegen, eine hohe Bedeutung zu. Diese werden dann ebenfalls als Hauptziel definiert (Beispiel: Pronsfeld in der Eifel als ehemaliger Bahnknotenpunkt). 7. In Regionen, die nur dünn besiedelt sind, weicht die Zielsystematik aufgrund des deutlich weitmaschigeren Radwegenetzes ein wenig von den oben genannten Kriterien ab. Die Entfernung zwischen zwei Hauptzielen liegt hier zum Teil über 20 Kilometer. Hauptziele werden hier vor allem über die Lage an Netzverzweigungen definiert. 8. Hauptziele, die außerhalb der Landesgrenzen liegen, werden als Außenziele bezeichnet. Bei der Auswahl dieser Ziele wurde wie folgt vorgegangen: In Nordrhein-Westfalen werden bei der Zielauswahl die Vorgaben des landesweiten Radwegenetzes übernommen. Die Ziele in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg werden nach der auch innerhalb Rheinland-Pfalz gültigen 20 km-regel (siehe oben) festgelegt. Im Saarland bildet die Zielkonzeption für das dortige landesweite Netz die Grundlage für die Auswahl der Hauptziele. Zum benachbarten Ausland werden oftmals Grenzorte als Hauptziele definiert, auch wenn diese nur eine eingeschränkte zentrale Funktion besitzen (Beispiele: Wasserbillig, Wissembourg, Vianden). Darüber hinaus werden die regionalen Zentren in die Konzeption mit einbezogen, die in einem Radius von ca. 10 bis 15 km vom Grenzverlauf entfernt liegen (Beispiele: Bitche, St. Vith, Büllingen, Diekirch). 9. Sind die Hauptziele außerhalb der Landesgrenzen zum Zeitpunkt der Beschilderung nicht zu erreichen, werden die Ortschaften an der Landesgrenze Rheinland-Pfalz zum Hauptziel (z.b. Friesenhagen). Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

24 HBR Kapitel 3- Seite 3 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung Die Festlegung der Unterziele, die im Wegweiser an zweiter Stelle stehen, ist wesentlich einfacher. In der Regel wird der nächste Ort angegeben. Mit der Verwendung einer einheitlichen und durchgehenden Zielbelegung in VP-Info ist bei der Planung der Beschilderung mit dieser für Rheinland-Pfalz speziell ergänzten Planungssoftware eine einheitliche und konsistente Zielwegweisung in Rheinland-Pfalz gewährleistet. Die Verwendung der Hauptziele ist geordnet nach Kreisen in Ziellisten dokumentiert. Die Zielliste für den Kreis Altenkirchen dient hier als Beispiel. Hauptziele im Kreis Altenkirchen: ab Betzdorf: Wissen über Siegtalradweg Siegen (NRW) über Siegtalradweg Freudenberg Herdorf über Hellertal Daaden über Daadetal Bad Marienberg Friesenhagen ab Wissen: Betzdorf über Siegtalradweg Altenkirchen Hachenburg Morsbach (NRW) Windeck-Rosbach (NRW) über Siegtalradweg Bad Marienberg ab Gebhartshain ab Altenkirchen: Wissen Hachenburg über Wiedtalradweg Neustadt/Wied Dierdorf Eitorf (NRW) ab Herdorf: Betzdorf Neunkirchen (NRW) ab Daaden: Betzdorf Burbach (NRW) ab Friesenhagen: Wissen Morsbach (NRW) Freudenberg (NRW) Betzdorf Diese Ziellisten können bei den jeweiligen örtlichen Landesbetrieben Straßen und Verkehr angefordert werden. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

25 HBR Kapitel 3- Seite 4 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.3 Festlegung des Wegweisungsnetzes Das Wegweisungsnetz ist in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des Großräumigen Radwegenetzes festgelegt worden. Jede Wegweisung für den Radverkehr stellt einen Baustein im Rahmen einer landesweiten Fahrradwegweisung in Rheinland-Pfalz dar. Dabei sind folgende Hierarchiestufen zu unterscheiden: A Großräumiges Radwegenetz 7 Radfernwege als Grundgerüst Großräumige Verbindungen Regionale Ergänzungen B Lokale Radverkehrsnetze der Kreise und Kommunen Die Datenbestände zum Großräumigen Radwegenetz wurden im Auftrag des LSV zusammengestellt. Bei Netzverdichtungen auf lokaler Ebene soll die Aktualität und Konsistenz der Wegweisung durch einen Datenaustausch zwischen den lokalen Baulastträgern und dem LSV gewährleistet werden. Die Netzplanung des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt bereits die grenzüberschreitenden Verbindungen zu den benachbarten Bundesländern bzw. den europäischen Nachbarländern. Bei kommunalen Planungen sind entsprechende Abstimmungen mit den Kreisen und Kommunen der Nachbarländer durchzuführen. 3.4 Zielbezeichnung, Zielspinnen Die Zielspinnen für die Haupt- und Unterziele liegen für das Großräumige Radwegenetz vor und können, wie oben erläutert, komplett übernommen werden. 3.5 Entwicklung des Wunschliniennetzes Auf der Basis des Großräumigen Radwegenetzes wurde das Wunschliniennetz als generalisierte Karte entwickelt und dient zur Verdeutlichung der Zielbelegung (vgl. Abbildung 3 1). In dieser Karte sind landesweit die Hauptziele dargestellt. Bei Netzverdichtungen der Kreise und Kommunen ist damit gewährleistet, dass die Zielbelegung dieser lokalen Wegweisungen in das Landesnetz integriert ist. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

26 HBR Kapitel 3- Seite 5 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung Abbildung 3 1: Hauptziele im Großräumigen Radwegenetz (Bearbeitungsstand 01/2004) Friesenhagen Freudenberg Siegen Neunkirchen Betzdorf Herdorf Eitdorf Daaden Burbach Altenkirchen Weilburg Hauptziel Sinzig Andernach Wunschlinienverbindung auf Radfernweg mit Hauptzielen Wunschlinienverbindung auf großräumiger Verbindung Wunschlinienverbindung auf regionaler Ergänzung Landesgrenze Rheinland-Pfalz Bearbeitungsstand 01/2004 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

27 HBR Kapitel 3- Seite 6 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung 3.6 Umsetzung des Wunschlinien- und Wegweisungsnetzes Art der Radverkehrsführung Die Art der Führung der vorhandenen und geplanten Radwegeverbindungen wird im Großräumigen Radwegenetz nach der räumlichen Lage wie folgt unterschieden (vgl. Abbildung 3 2): Mitführung über klassifizierte Straßen (kein eigener Radweg vorhanden; in der Regel nur Mitführung auf Straße bei Verkehrsbelastung unter Kfz/24Std.) Radverkehrsanlagen an klassifizierten Straßen (direkt an der Straße verlaufende Geh- und Radwege durch Bordsteine getrennt bzw. im Zuge einer Straße in einem Abstand von höchstens 3 m) Radverkehrsanlagen abgesetzt von klassifizierten Straßen (Geh- und Radwege im Zuge einer Straße in einem Abstand von mindestens 3 m) Radwege abseits von klassifizierten Straßen sowie Radwegeführungen über Wirtschaftswege, ehemalige Bahntrassen, Leinpfade etc. Davon zu unterscheiden ist die rechtliche Differenzierung in unselbständige oder selbständige Radwege. Im Einzelnen bedeutet dies: Unselbständige Radwege verlaufen unmittelbar neben der Straße und sind in der Regel von der Fahrbahn durch einen Hochbord oder Grünstreifen getrennt. Sie können aber auch völlig in die Fahrbahn einbezogen sein und sind dann von dem Teil der Fahrbahn, der dem übrigen motorisierten Verkehr dient, nur durch einen (Farb-)Streifen als ausschließlich für den Radverkehr bestimmt gekennzeichnet. Unselbständige Radwege gehören rechtlich und auch hinsichtlich der Baulast zu der betreffenden Straße, sie werden durch Widmung dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Selbständige Radwege werden ohne rechtlichen Bezug zu einer Straße angelegt. Sie sind sonstige Straßen im Sinne des Landesstraßengesetzes (LStrG) und stehen in der Baulast des jeweiligen Eigentümers (i.d.r. Gemeinde). Rechtlich selbständige Radwege können durch den jeweiligen Baulastträger auch als Gehund Radwege gewidmet werden. Davon zu unterscheiden sind solche Radwegeführungen, die vorhandene andere Wege lediglich mitbenutzen. Diese Wege können anderen Zweckbestimmungen, beispielsweise als Leinpfade oder als Wirtschaftswege, dienen. Für die Beschilderungsplanung und spätere Unterhaltung (Verkehrssicherungspflicht) ist der rechtliche Status/ Baulastträgerschaft der Radwegeverbindung zu erfassen. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

28 HBR Kapitel 3- Seite 7 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung Abbildung 3 2: Art der Radverkehrsführung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

29 HBR Kapitel 3- Seite 8 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung Landespflegerische Aspekte bei der Netzgestaltung Bei der Entwicklung des Wunschliniennetzes ist neben den verkehrlichen Aspekten u.a. auch die mögliche Betroffenheit aus landespflegerischer Sicht zu berücksichtigen. Zur Frage der Auswirkungen bei baulich geplanten Vorhaben wurde im Rahmen der Fortschreibung des Großräumigen Radwegenetzes bereits eine ökologische Risikoeinschätzung zu den geplanten Verbindungen vorgenommen. Nicht Gegenstand dieser Untersuchung waren mögliche Auswirkungen durch die Lenkung von Besucherströmen über vorhandene Wege, z.b. in bisher ruhigen Waldbereichen. Die damit möglicherweise verbundenen Auswirkungen sind frühzeitig mit den jeweils zuständigen Landespflegebehörden abzustimmen. Dabei kann gerade durch eine klare, merkblattkonforme Ausschilderung eine Besucherlenkung z.b. zum Schutz von ökologisch sensiblen Bereichen erfolgen Sichere Ausgestaltung der Fahrradrouten Die Umlegung des Wunschliniennetzes auf die konkreten Verbindungen des Großräumigen Radwegenetzes wurde Ende 2003 abgeschlossen. In vielen Fällen sind diese Strecken noch nicht mit dem Fahrrad befahren und dokumentiert worden. Daher liegt vielfach keine detaillierte Bestandsanalyse vor. Mit der GPS-Befahrung der touristisch bedeutsamen Radrouten für den Internetauftritt des Landes werden jedoch seit 2003 zahlreiche Strecken detailliert vor Ort erfasst und dokumentiert. Die Befahrung der Gesamtstrecke zur Feststellung verkehrstechnischer Mängel ist in jedem Fall im Rahmen der Wegweisungsplanung mit dem Fahrrad durchzuführen (vgl. auch Erstbefahrung in Kapitel 6.4). Es ist sinnvoll, die Befahrung zusammen mit Vertretern der Baulastträger und der Anordnungsbehörde durchzuführen. Im Rahmen dieser Befahrung werden mögliche Mängel erfasst und ggf. Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Sind die maßgeblichen Akteure mit vor Ort, können in vielen Fällen bereits Maßnahmen verbindlich festgelegt werden. Die festgestellten Mängel sind in notwendige Sofortmaßnahmen und spätere Komfortverbesserungen zu differenzieren. Die Maßnahmen der ersten Kategorie müssen bei Ausschilderung der Strecke umgesetzt sein. Sind wichtige Maßnahmen kurzfristig nicht realisierbar, muss eine Umfahrungsstrecke festgelegt werden. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

30 HBR Kapitel 3- Seite 9 Stand 01/2004 Einbindung in die Radverkehrsnetzplanung In Zusammenhang mit der sicheren Führung von Radverkehrsrouten sind folgende Schwerpunkte zu beachten: Querung klassifizierter Straßen: Soweit Radrouten klassifizierte Straßen kreuzen, ist hier der jeweilige Baulastträger für die Maßnahmen, die eine sichere Querung der Straße ermöglichen, zuständig. Dies können verkehrsrechtliche Regelungen durch die Anordnung von Verkehrsschildern (StVO) oder die Anlage einer Überquerungshilfe sein. Umlaufsperren für Radfahrer sollten nur in besonders problematischen Fällen vorgesehen werden, da sie für Radfahrer mit Gepäck oder mit Kinderanhängern zu unüberwindbaren Barrieren werden können. Sind Umlaufsperren in Einzelfällen notwendig, sollten sie mit Fahrradanhänger durchfahrbar sein. Führung im Mischverkehr außerorts: Im Großräumigen Radwegenetz ist nur dort eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn vorgesehen worden, wo maximal Kfz/24 Std. prognostiziert wurden und zum Zeitpunkt der Datenerhebung zur Fortschreibung (Herbst 2001) keine andere Führung realisierbar erschien, die Verbindung aber beibehalten werden sollte. Bei überdurchschnittlichen LKW-Anteilen (>5%) muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Führung über die Fahrbahn zulässig ist. Führung im Mischverkehr innerorts: Soweit keine separate Radwegeführung möglich ist, kann innerorts die Führung des Radfahrers auch im Mischverkehr erfolgen. Hier können auch höhere Verkehrsbelastungen vertretbar sein, soweit die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten nicht zu hoch sind und die Straßenraumgestaltung dafür geeignet ist. Mögliche verkehrsregelnde Maßnahmen (Tempo 30) bzw. eine Teilseparation durch Schutzstreifen sind mit zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf die Situationen zu legen, in denen Radfahrer aus der Hauptverkehrsstraße links abbiegen müssen. Hier sind ggf. Vorkehrungen wie Mittelinseln, Abbiegespuren für Radfahrer oder in Extremfällen indirektes Linksabbiegen zu treffen. Wenn letzteres notwendig ist, muss es durch Schilder verdeutlicht werden. Mängel an Radverkehrsanlagen: Sind Radwege oder land- und forstwirtschaftliche Wege schadhaft, muss der Baulastträger sicherheitsrelevante Mängel, wie z.b. tiefe Schlaglöcher oder fehlende Absturzsicherungen, kurzfristig beseitigen. Bei Komfortmängeln sollte die Fahrradroute zum Anlass genommen werden, den Weg bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen entsprechend aufzuwerten. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz

31 HBR Kapitel 4 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung 4 Elemente der Fahrradwegweisung 4.1 Wegweisertypen Zielorientierte Wegweisung Routenorientierte Wegweisung Ergänzende radtouristische Orientierungshilfen Informationstafeln Allgemeine Einführung Radfernwege Typ Gesamtübersicht Typ 1a Detailinfo Typ 1b Regionale Radrouten Gesamtübersicht Typ 2a Detailinfo Typ 2b Zentrale Orientierungstafeln Typ Arbeitsschritte zur Entwicklung und Umsetzung radtouristischer Informationstafeln Ortseingangsschilder Radtouristische Hinweisbeschilderung Radtouristische Objektbeschilderung Anlagen zu Kapitel 4.2: Anlage 1: Grundlagen für die grafische Bearbeitung Anlage 2: Ausschreibung Anlage 3: Umsetzung

32 HBR Kapitel 4 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung Abbildung 4 1: Wegweiser mit Zielangaben (Tabellenwegweiser) Abbildung 4 2: Wegweiser mit Zielangaben (Pfeilwegweiser) Abbildung 4 3: Zwischenwegweiser Abbildung 4 4: Aufgelöster Tabellenwegweiser mit Zusatzplaketten Abbildung 4 5: Pfeilwegweiser mit Zusatzplaketten Abbildung 4 6: Typ 1a Gesamtübersicht Radfernweg Gestaltungsraster (Beispiel Rhein) Abbildung 4 7: Gestaltung für die Radfernwege Rhein, Mosel und Nahe Abbildung 4 8: Gestaltung für die Radfernwege Lahn, Kyll, Ahr und Saar Abbildung 4 9: Typ1a Gesamtübersicht Radfernweg Beispiel Rhein Abbildung 4 10: Abbildung 4 11: Standorte der Infotafeln Gesamtübersicht Typ 1a an den 7 Radfernwegen in Rheinland-Pfalz Typ 1b Detailinfo Radfernweg - Gestaltungsraster (Beispiel Rhein) Abbildung 4 12: Typ 1b Detailinfo Radfernweg Beispiel Rhein, Remagen Abbildung 4 13: Typ 1b Detailinfo Radfernweg Beispiel Rhein, Ingelheim Abbildung 4 14: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Gestaltungsraster Abbildung 4 15: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Beispiel Eifel-Ardennen- Radweg Abbildung 4 16: Typ 2b Detailinfo Regionale Radrouten Beispiel Hiwwel-Route Abbildung 4 17: Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Dateigrundlage Abbildung 4 18: Typ 3 Größe 2 Zentrale Orientierungstafel Dateigrundlage Abbildung 4 19: Abbildung 4 20: Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Überregionale Standorte Beispiel Koblenz Typ 3 Größe 1 Zentrale Orientierungstafel Überregionale Standorte Beispiel Rhein Konzept Abbildung 4 21: Typ 3 Größe 2 Zentrale Orientierungstafel Regionale Standorte Beispiel Ingelheim Abbildung 4 22: Ortseingangsschild Abbildung 4 23: Radtouristische Hinweisbeschilderung verschiedene Typen

33 HBR Kapitel 4 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung Abbildung 4 24: Radtouristische Hinweisbeschilderung Beispiel einer Ausschilderung Abbildung 4 25: Radtouristische Objektbeschilderung Beispiele Abbildung 4 26: Zusammenfassende Darstellung der Schildertypen Tabelle 4 1: Kurzcharakterisierung der Infotafeltypen Tabelle 4 2: Übersicht zu den verwendeten Maßstäben Tabelle 4 3: Arbeitsschritte zur Entwicklung und Umsetzung radtouristischer Informationstafeln

34 HBR Kapitel 4 - Seite 1 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung 4 Elemente der Fahrradwegweisung 4.1 Wegweisertypen Zielorientierte Wegweisung Bestandteile der zielorientierten Wegweisung sind Wegweiser mit Zielangaben sowie Zwischenwegweiser. Wegweiser mit Zielangaben Ein Wegweiser mit Zielangaben ist in den Knoten aufzustellen, wo eine Entscheidungssituation vorliegt; bei längeren Abschnitten kann es erforderlich sein, darüber hinaus an ausgewählten Standorten zusätzliche Wegweiser vorzusehen. Die Inhalte der Wegweisung sind im Merkblatt der FGSV beschrieben: Zielangabe Entfernungsangabe in Kilometer Fahrradpiktogramm Richtungsangabe Ggf. ergänzende Angaben (z.b. Zielpiktogramm) Das Merkblatt der FGSV unterscheidet zwischen dem Tabellenwegweiser (Abbildung 4 1) und dem Pfeilwegweiser (Abbildung 4 2). Die Anwendungsbereiche sind in Tabelle 3, Seite 12 des Merkblattes der FGSV dargestellt. Abbildung 4 1: Wegweiser mit Zielangaben (Tabellenwegweiser) (Schildgröße 800 x 200 mm)

35 HBR Kapitel 4 - Seite 2 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung Abbildung 4 2: Wegweiser mit Zielangaben (Pfeilwegweiser) (Schildgröße 800 x 200 mm) Zwischenwegweiser Wo die Streckenführung im Versatz geführt wird, aber keine verkehrsbedeutenden Verbindungen kreuzt, werden Zwischenwegweiser mit Richtungsangabe und Fahrradpiktogramm verwendet (vgl. Abbildung 4 3). In Abweichung zum Einführungsschreiben (Mai 2001) vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) sind Zwischenwegweiser grundsätzlich von den Routenlogos freizuhalten. Abbildung 4 3: Zwischenwegweiser (Schildgröße 300 x 300 mm) Routenorientierte Wegweisung Im Gegensatz zu den Zielangaben kennzeichnet das Routenlogo nicht ein konkretes Ziel, sondern die durchgängige touristische Route und wird daher an das Schild eingehängt. Hinweise auf touristische Routen sind Bestandteil der wegweisenden Beschilderung. Die separate Führung in eigenen Wegweisern ist nicht zulässig. Entsprechende Logos oder Piktogramme sind immer in Form von Zusatzplaketten anzubringen (vgl. Abbildung 4 4 und Abbildung 4 5). Um die Anordnung von Zusatzplaketten bei Tabellenwegweisern zu ermöglichen, sind ausschließlich aufgelöste Tabellenwegweiser zu installieren, bei denen die Zusatzplaketten eingehängt werden können.

36 HBR Kapitel 4 - Seite 3 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung Eine ansprechende, professionelle Gestaltung des Logos ist sowohl für eine benutzerfreundliche Anwendung als auch für eine sinnvolle Vermarktung wichtig. Dabei ist auf eine gute Lesbarkeit für die Radfahrer und auf einen hohen Wiedererkennungswert zu achten. Für jede Radroute ist ein eigenständiges Logo zu entwickeln. Falls das Logo einer Region integriert wird, muss das Logo der Radroute immer im Vordergrund stehen; zudem ist auf eine Nummerierung der Radrouten zu verzichten. Weitere Ausführungen zur Gestaltung der Routenlogos vergleiche Kapitel 5.3. Abbildung 4 4: Aufgelöster Tabellenwegweiser mit Zusatzplaketten (Schildgröße 800 x 200 mm, Zusatzplakette 150 x 150 mm) Abbildung 4 5: Pfeilwegweiser mit Zusatzplaketten (Schildgröße 800 x 200 mm, Zusatzplakette 150 x 150 mm)

37 HBR Kapitel 4 - Seite 4 Stand 12/2008 Elemente der Fahrradwegweisung 4.2 Ergänzende radtouristische Orientierungshilfen Informationstafeln Allgemeine Einführung Grundsätzliches Informationstafeln sollen den Nutzern der Radwege an ausgewählten Standorten als Übersicht und plakative Orientierungshilfe dienen. Als Ergänzung zur wegweisenden Beschilderung und dem entsprechenden Karten- und Informationsmaterial sowie dem Internetauftritt stellen sie somit eine wichtige Grundlage für die Vermarktung der Radwege dar. Struktur und Inhalte Bei den Informationstafeln werden grundsätzlich folgende Typen unterschieden: - Typ 1: Radfernwege (Kapitel 4 Seite 9) - a: Gesamtübersicht - b: Detailinfo - Typ 2: Regionale Radrouten (Kapitel 4 Seite 23) - a: Gesamtübersicht - b: Detailinfo - Typ 3: Zentrale Orientierungstafeln (Kapitel 4 Seite 30) - Größe 1: Überregionale Standorte - Größe 2: Regionale Standorte Die Infotafeln an den 7 Radfernwegen (Typ 1a und Typ 1b) werden alle mit einem einheitlichen Layout gestaltet. Die Infotafeln an den weiteren regionalen Radrouten des Großräumigen Radwegenetzes (Typ 2a und Typ 2b) werden in einem vergleichbaren Grundlayout gestaltet; die Farbgebung ist jedoch flexibel. Im Gegensatz zu den Informationstafeln direkt an den Radwegen (Typ 1 und 2) ist der Typ 3 für Standorte an Bahnhöfen etc. vorgesehen, wo insbesondere die Verknüpfungsmöglichkeiten von den Radrouten zu Bahn und Bus aufgezeigt werden. Bei diesem Infotafeltyp werden die landesweiten Informationen komplett zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Tafel ist für ergänzende Informationen zum Umfeld bzw. zur Region vorgesehen. Bei den radtouristischen Informationstafeln sind generell keine Hinweise auf Unterkünfte und Gaststätten vorgesehen.

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