Pflanzenschutz geht uns alle an

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1 Pflanzenschutz Wien

2 Pflanzenschutz geht uns alle an MA 42 Wiener Stadtgärten/Lammerhuber Christian Houdek Für die Stadt Wien hat Pflanzenschutz einen besonderen Stellenwert. Pflanzen sichern die gute Lebensqualität, sind aber auch wertvolle Nahrungslieferanten und ein wichtiger -Wirtschaftsfaktor. Der verantwortungsbewusste Umgang ist daher mehr als nur eine Pflicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Pflanzenschutz-Referates sind täglich zu unser aller Wohl im Einsatz. Damit gärtnerische Betriebe, Gärten und Parks in Wien bleiben, was sie sind: eine saubere, hochwertige Lebensquelle für alle! Ihre Umweltstadträtin Ulli Sima

3 Aufgaben des Pflanzenschutzes der Wiener Stadtgärten Die Wiener Stadtgärten sind für Fragen im Bereich Pflanzenschutz zuständig. Zu den Hauptaufgaben zählen: Vollzug Wiener Pflanzenschutzgesetz 2002 und daraus resultierende Verordnungen im Speziellen zur Bekämpfung von Schadorganismen, zum Beispiel im Obst- und Weinbau. Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte im Prater: Dieser Falter setzt den Bäumen zu und hat in Mitteleuropa kaum natürliche Fressfeinde. Vollzug Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt. Im Speziellen die Regelung, wer Pflanzenschutzmittel verwenden darf. Legitimation beruflicher Verwenderinnen und Verwender Jede Person, die in Wien professionelle Pflanzenschutzmittel verwenden will, benötigt eine spezielle Legitimation. Diese ist bei den Wiener Stadtgärten zu beantragen. MA 42 Wiener Stadtgärten/Lammerhuber

4 Regelmäßige Betriebs- und Feldkontrollen Die bis zu 100 Überprüfungen pro Jahr erfordern ein zeitintensives Engagement der Wiener StadtgärtnerInnen. Zum Einsatz kommen nur speziell ausgebildete MitarbeiterInnen mit Knowhow und Erfahrung. Bei Bedarf werden Pflanzenschutzmittelbzw. Pflanzenproben gezogen. Überprüfung der Ausbildungsbescheinigung Überprüfung der richtigen Verwendung: Verbrauch, Gebrauch, Lagerung, innerbetriebliche Beförderung zum Zweck der Anwendung etc. Überprüfung aller in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Überprüfungen amtlicher Aufzeichnungen Gebarung der Pflanzenschutzmittel Streng kontrolliert: Pflanzenschutzmittelanwendung in sensiblen Gebieten wie Kindergärten, Krankenhäusern und öffentlich zugänglichen Bädern. MA 44 Wiener Bäder Vor jedem Einsatz müssen die Wiener Stadtgärten informiert werden.

5 Die Wiener Stadtgärten achten auf den Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln. MA 42 Wiener Stadtgärten/Lammerhuber Maßnahmen im öffentlichen Bereich Bekämpfung der Kastanienminiermotte, des Eichenprozessionsspinners und des Buchsbaumzünslers sowie gezielte Behandlung von Rosen. Selbstverständlich wird dabei auf die Verwendung von biologischen Pflanzenschutz und Pflanzenstärkungsmitteln geachtet. Vergabe der Gift-Bezugslizenz Giftige oder sehr giftige Pflanzenschutzmittel werden mittels Totenkopf gekennzeichnet. Sie dürfen nur mit Lizenz bezogen und gelagert werden. Die Wiener Stadtgärten prüfen: Sachkundigkeit des/r BewilligungswerberIn Notwendigkeit einer Lizenz-Ausstellung ordnungsgemäße Aufbewahrung und Art des Pflanzenschutzmittels Präsentation der Sicherheitsdatenblätter im Betrieb Refundierung der Abwassergebühren Gießwasser wird nicht in den Kanal eingeleitet. Daher kann bei der Abteilung Wiener Wasser (MA 31) um Reduktion der Kanalabwassergebühr angesucht werden. Der Pflanzenschutz überprüft derartige Ansuchen. Vollzug Winterdienstverordnung 2003 Die Überprüfung der Verwendung von Auftaumitteln auf öffentlichen Gehsteigen umfasst: Administration von Beschwerden Koordination und Dokumentation Probenahme und Weiterleitung an die MA 48

6 Das Pflanzenschutzgesetz 2011 ist ein Bundesgesetz. Der Vollzug ist der jeweiligen Landeshauptfrau/dem jeweiligen Landeshauptmann übertragen. Der Pflanzenschutz der Wiener Stadtgärten ist dadurch gleichzeitig auch Teil des Amtes der Wiener Landesregierung. Folgende Aufgaben werden unter anderem erledigt: Registrierung und Autorisierung von ImporteurInnen, ErzeugerInnen, BehandlerInnen und VerpackerInnen von bestimmten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen. Diese Firmen müssen sich beim amtlichen österreichischen Pflanzenschutzdienst registrieren lassen. Alle Betriebe werden mindestens 1x/Jahr überprüft und genau in Bezug auf die gesamte hinter der Importware liegende Produktionskette kontrolliert. Registrierung und jährliche Kontrolle von gärtnerischen Betrieben, die für das Verbringen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der EU zu autorisieren sind. Die Produktion wird vor Ort auf Schädlingsfreiheit überprüft.

7 MA 42 Wiener Stadtgärten/Lammerhuber Exportkontrolle von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Drittländer Pflanzen und deren Erzeugnisse wie zum Beispiel Gewürze, Obst, Gemüse oder Zierpflanzen müssen beim Export frei von Schädlingen sein. Die Überprüfung zur Erstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Bestimmungsländer. Monitoring diverser Quarantäneschadorganismen laut Vorgabe durch die EU Der Pflanzenschutz der Wiener Stadtgärten kontrolliert nach einem Jahresplan Stadtbäume, Parkanlagen und Privatgärten auf aktuelle Schadorganismen und leitet im Bedarfsfall sofortige Maßnahmen ein.

8 Pflanzenschutz im eigenen Garten: Die Wiener Stadtgärten prüfen und beraten. MA 42 Wiener Stadtgärten Pflanzenschutz Beratung und Information Pflanzenschutztelefon: (01) Vor-Ort-Beratung, nach Terminvereinbarung Internet: Pflanzenschutz-Büro im Österreichischen Gartenbaumuseum, 1220 Wien, Siebeckstraße 14 Öffnungszeiten: ganzjährig, Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr Umweltfreundliche Anreise: U1, Station Kagran IMPRESSUM Herausgeber: Wiener Stadtgärten, 1030 Wien, Johannesgasse 35 Design & Grafik: message Marketing & Communications GmbH, Druckerei: AV+Astoria, Wien; gedruckt auf ökologischem Papier aus der Mustermappe von ÖkoKauf Wien Stand: April 2014 Änderungen vorbehalten

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