Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verpflichtenden Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und andere Stoffe.
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- Wilfried Jaeger
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1 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verpflichtenden Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen und andere Stoffe. Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Die Verordnung enthält neue Regelungen unter anderem zu verpflichtenden Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwassererwärmungsanlagen. Im Hinblick auf gesundheitliche Prävention und aus verbraucherschutzpolitischen Gründen, wurde erstmals ein technischer Maßnahmenwert für Legionellen in der neuen TrinkwV 2011 vorgeschrieben. Daraus folgert eine Pflicht für Eigentümer die Trinkwasser-Installationen in Mietshäusern und in öffentlichen Gebäuden, in denen sich eine Großanlage zur zentralen Warmwasseraufbereitung befindet, einmal jährlich untersuchen zu lassen. Dieser Untersuchungspflicht muss der Eigentümer einer Trinkwasser-Installation ohne weitere Aufforderung durch das Gesundheitsamt selbständig nachkommen. Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Bei Fragen zur Umsetzung und den Pflichten können sich Eigentümer von Trinkwasser-Installationen die unter den Bereich Großanlagen fallen an das zuständige Gesundheitsamt vor Ort wenden. Diese sind zu finden unter folgendem Link: Wie wird eine Großanlage zur Trinkwasseraufbereitung genau definiert? In der neuen Trinkwasserverordnung werden Großanlagen über folgende Parameter definiert: - Die Trinkwasser-Installation beinhaltet einen Warmwasserbehälter größer als 400 Liter. - In den Leitungen von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn befinden sich in den Leitungen mehr als 3 Liter Warmwasser. Jeder Betreiber einer solchen Anlage ist ab dem 1. November 2011 dazu verpflichtet, diese dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden und eine Trinkwasseruntersuchung durchzuführen.
2 Nicht untersucht werden müssen dezentrale Trinkwasser-Installationen mit elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzern in jeder einzelnen Wohneinheit bzw. in einzelnen Räumen wie Bad oder Küche. Kleinanlagen Großanlagen Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder Kleinanlagen sind alle Anlagen mit Speicher- Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern zentralen Durchfluss- Trinkwassererwärmern z. B. in: in: Wohngebäuden Einfamilienhäusern und Hotels Zweifamilienhäusern unabhängig vom Altenheimen Inhalt des Trinkwassererwärmers und Krankenhäusern dem Inhalt der Rohrleitung Bädern Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit Sport- und Industrieanlagen einem Inhalt 400 l und einem Inhalt 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Campingplätzen Schwimmbäder Die 3-Liter-Regel wird so gedeutet, dass zwischen dem Punkt, an dem die einzuhaltende Temperatur von 60 C bzw. 55 C gewährleistet ist (z.b. Trinkwasser- Erwärmer oder Zirkulationssystem) und der am weitesten entfernten Entnahmestelle weniger als 3 Liter Volumen vorhanden sind. Wer darf die Untersuchungen durchführen? Die Probenahmen dürfen nur von zertifizierten Laboren durchgeführt und untersucht werden, die
3 die Vorgaben der Anlage 5 der TrinkwV 2001 (Spezifikationen für die Analyse der Parameter) einhalten, (Link BMG) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, diese sind zu finden im technischen Arbeitsblatt W 551 ( DVGW-Arbeitsblatt W 551), über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen, über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist, durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert sind. Wieviele zertifizierte Labore/Betriebe zur Probennahme und zur Untersuchung gibt es in Nordrhein-Westfalen? Auf der Internetseite des LANUV ist eine Liste der Untersuchungsstellen aufgeführt, die zur Zeit 71 Labore mit Sitz in Nordrhein-Westfalen umfasst: Wie aufwendig ist die Probenahme? Die Probenahme selbst ist nicht aufwändig; ein routinierter Probenehmer benötigt für eine Probenahme in etwa zehn Minuten. Um eine mögliche Kontamination des Systems zu erkennen wird zunächst eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Die Anzahl der erforderlichen Proben wird bei der orientierenden Untersuchung so gewählt, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers (Wasserhahn am Ende einer Warmwasserleitung) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) zu nehmen. Im Einzelnen erläutert werden die Schritte in den Technischen Regeln W 551 ( DVGW-Arbeitsblatt W 551). Der Betreiber ist verpflichtet, alle Untersuchungsergebnisse schriftlich zu dokumentieren. Spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung sind die Ergebnisse an das Gesundheitsamt zu schicken ( 15 Absatz 3). Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten ist der Betreiber dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Es ist
4 sinnvoll, das untersuchende Labor mit der Meldung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt zu beauftragen. Damit ist gewährleistet, dass beim Überschreiten des technischen Maßnahmewertes eine unmittelbare Meldung erfolgt. Was passiert bei Grenzwertüberschreitungen? Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass die nach TrinkwV 2001 festgelegten Parameter nicht eingehalten oder die Anforderungen nicht erfüllt sind, hat es unverzüglich zu entscheiden, ob dadurch die Gesundheit der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet ist und ob die betroffene Wasserversorgungsanlage oder Teile davon bis auf weiteres weiterbetrieben werden können, oder ob der Betrieb der betroffenen Anlage unterbrochen werden muss. Danach werden durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen ergriffen, damit die vorgegebenen Grenzwerte wieder eingehalten werden. Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten wird, kann es den Betreiber der Trinkwasser- Installation anweisen, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Darüber hinaus muss er eine Gefährdungsanalyse und eine Überprüfung veranlassen, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Welche Kosten kommen auf die Vermieter, auf die Betreiber von Großanlagen für die jährliche Beprobung zu? Die Kosten für eine Trinkwasseranalyse auf Legionellen variiert je nach Labor zwischen 25 und 50. Die Kosten für die Trinkwasseranalysen können auf die Mieter umgelegt werden. Es gibt eine sehr große Liste an Parametern, werden diese alle jährlich untersucht? Die TrinkwV unterscheidet zwischen sogenannten routinemäßigen Untersuchungen und umfassenden Untersuchungen. Bei den routinemäßigen Untersuchungen wird der Teil der Parameter untersucht, die unmittelbar eine Erkrankung der Nutzer als Folge haben können. Dazu gehören die Untersuchungen auf Legionellen, aber auch weitere mikrobiologische Parameter
5 wie E. coli oder coliforme Bakterien. Zu den routinemäßigen Untersuchungen gehören zudem sensorische Faktoren wie Färbung, Geruch und Geschmack. Umfassende Untersuchungen beinhalten alle Parameter der TrinkwV 2001, die nicht unter den routinemäßigen Untersuchungen aufgeführt sind. Die Häufigkeit der Trinkwasseranalysen richten sich nach der Größe der Wasserversorgungsanlage. Beispielsweise müssen Anlagen, die mehr als 10 m³ und bis zu 1000 m³ Trinkwasser pro Tag produzieren, jährlich 4 routinemäßige Untersuchungen und 1 umfassende Untersuchung durchführen. Große Anlagen, die mehr als m³ Trinkwasser pro Tag produzieren, müssen ihr Wasser mehrmals täglich analysieren lassen. Weshalb gibt es keine Pflicht zur Untersuchung in selbstgenutzten Einfamilienhäusern? Aus technischen Gründen werden gemäß TrinkwV 2001 nur Großanlagen untersucht, da hier das Risiko einer Kontamination mit Legionellen sehr viel größer ist. Die sporadisch vorkommenden Kontaminationen in Kleinanlagen rechtfertigen nicht eine regelmäßige Überwachung aller Anlagen. Davon unberührt kann natürlich jeder eine Trinkwasseranalyse von einem akkreditierten Labor durchführen lassen. Die Gefahr einer Kontamination mit Legionellen in der Trinkwasserinstallation besteht vor allem da, wo die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden, oder wo Trinkwasser längere Zeit im Rohrleitungssystem stagniert und sich ein Biofilm bilden kann. Ein weiteres Problem ist eine geringere Vorhaltetemperatur des Warmwassers, in dem sich Bakterien rasch vermehren können. Generell besteht nur eine Infektionsgefahr mit Legionellen durch das Einatmen kleinster Tröpfchen, sogenannter Aerosolen in Anlagen wie Duschen oder anderen Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung des Wassers kommt. Was kann ich tun um eine Belastung des Trinkwassers mit Legionellen zu verhindern? Die Vorhaltetemperatur eines Warmwasserbehälter sollte konstant bei mindestens 55 Grad Celsius liegen. Damit wird gewährleistet dass sich Legionellen nicht im warmen Wasser vermehren können. Werden einzelne Wasserentnahmestellen zudem selten genutzt, sollte bei Gebrauch das Wasser so lange laufen gelassen werden, bis eine konstant warme Temperatur
6 aus dem Hahn kommt. Damit wird ein möglicherweise schädlicher Biofilm im stehenden Wasser aus der Leitung gespült. Gibt es belastbare Daten über Legionelleninfektionen in NRW? Belastbare Zahlen für NRW gibt es derzeit nicht. Bundesweit geht man von rund ambulant erworbenen Pneumonien (Lungenentzündungen) pro Jahr aus. Die Sterblichkeit liegt bei ambulant erworbenen Lungenentzündungen insgesamt bei 6 % bis 8 %. Damit handelt es sich um die sechsthäufigste Todesursache. Der Anteil der durch Legionellen verursachten Lungenentzündungen liegt bei etwas über 4 %. Das wären Erkrankungen im Jahr. Bei 6 % mit Todesfolge wären das Fälle pro Jahr (Quelle: BMG; Begründung zu neuen TrinkwV). Steht der Aufwand in einem positiven Ertrag zum Gesundheitsschutz? Die gravierenden gesundheitliche Folgen einer Legionellose rechtfertigen eine regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen. Die Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate bestätigt die Notwendigkeit einer rechtlich verbindlichen Regelung. Weitere Informationen: - Ausführliche Informationen zur Trinkwasserverordnung sind zu finden beim Umweltbundesamt unter - Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen sind zu finden beim Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.v. (DVGW) unter
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