Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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- Heinrich Brodbeck
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1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Hinweise für die Feuerwehren in Baden-Württemberg Ausgabe: Januar 2012 Die Hinweise geben den derzeitigen Stand der entsprechenden Regelungen wieder. Bei Beschaffungen von PSA müssen diese Regelungen beachtet werden. Herausgeber: Innenministerium Baden-Württemberg, Unfallkasse Baden-Württemberg. Erstellt von der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.
2 Allgemeines Gefahren im Feuerwehrdienst sind allein durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig auszuschließen. Dem Schutz vor Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden dient deshalb das Tragen persönlicher Schutzausrüstung. Die persönliche Schutzausrüstung Seite 2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
3 Unfallbeispiele: An der Einsatzstelle bin ich in einen Nagel getreten. Dabei habe ich mir eine Stichverletzung am rechten Fuß zugezogen. Beim Retten einer Person aus einem verunfallten PKW bin ich mit der linken Hand an der durchtrennten A-Säule hängen geblieben. Dabei habe ich mir eine tiefe Schnittwunde zugezogen. Beim Erkunden der Einsatzstelle wurde ich von Teilen eines herabfallenden Dachziegels am Kopf getroffen. Ich habe mir dabei eine Platzwunde zugezogen. Beim Brand in einem Sägewerk kam es zu einer Holzstaubverpuffung. Ich stand als Angriffstruppmann bereits vor dem Hallentor und wurde von einer Stichflamme erfasst. Hierbei habe ich mir leichte Verbrennungen im Kopfund Halsbereich zugezogen. Beim Großeinsatz in der alten Ziegelei war ich als Sicherheitstrupp eingesetzt. Bei hochsommerlichen Temperaturen wartete ich mit komplett angelegter Schutzausrüstung auf meinen Einsatz. Plötzlich wurde mir schwindlig. Ich musste mit Kreislaufproblemen vom anwesenden Rettungsdienst betreut werden. Gefährdungen: Verletzungen durch: Mechanische Einwirkungen Stoß Schlag Stich Schnitt Ausgleiten Hinfallen Herabfallende Gegenstände Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 3
4 Thermische Einwirkungen Flammen und Wärme durch Kontakt und Strahlung Heißer Wasserdampf Tiefkalte Gase Klimatische Einwirkungen Nässe Kälte Sonneneinwirkung Elektrische Einwirkungen Spannungsführende Teile Statische Elektrizität Chemische Einwirkungen Rauch Gase Dämpfe Flüssigkeiten (Laugen, Säuren, Mineralöle, Lösemittel) Feste Stoffe (Stäube, Fasern) Nicht-gesehen-werden Schutzziel: Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes muss bei Einsätzen die persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Um die Wirkung der Schutzausrüstung auf die Träger umfassend kennen zu lernen, wird sie auch bei der Ausbildung und bei Übungen getragen. Seite 4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
5 Persönliche Mindestausrüstung Nach 12 Abs. 1 UVV Feuerwehren 1. Feuerwehrschutzanzug 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz 3. Feuerwehrschutzhandschuhe 4. Feuerwehrschutzschuhwerk Bei besonderen Gefahren müssen spezielle Schutzausrüstungen getragen bzw. mitgeführt werden, z.b. Feuerschutzhaube Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine Atemschutzgerät Schutzanzug gegen Chemikalien, Wärme oder Kontamination Schnittschutzausrüstung Gehörschutz Augen-/Gesichtsschutz Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung muss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln der Technik, z. B. Normen (DIN, DIN EN), Verwaltungsvorschriften der Länder, entsprechen. Kostenträger für die persönliche Schutzausrüstung ist der Träger der Feuerwehr, in der Regel die Gemeinde. Die Mindestausrüstung muss jedem Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stehen und bei Übungen und Einsätzen getragen werden. Der Einsatzleiter kann Abweichungen anordnen. Schutzausrüstung muss in einsatzbereitem Zustand gehalten werden, die Kosten dafür hat der Träger der Feuerwehr zu tragen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 5
6 Weitere Informationen: UVV Feuerwehren (GUV-V C 53) Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren (GUV-I 8675) Benutzung von Fuß- und Beinschutz (GUV-R 191) Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (GUV-R 195) Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung (GUV-R 189) Hinweise zu Wartung, Pflege und Aussonderung: Die persönliche Schutzausrüstung ist nach jedem Einsatz durch die Träger auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen (Sichtprüfung). Schäden durch mechanische Einwirkung bzw. Wärmeeinwirkung können den Verlust oder die Reduzierung von Schutzfunktionen der persönlichen Schutzausrüstung zur Folge haben. Ist auf Grund von Schäden nicht sicher, ob die Schutzwirkung nach einer Verwendung noch gewährleistet ist, sind die entsprechenden Teile auszusondern. Für den Feuerwehr-Haltegurt und die Feuerwehrleine gelten die Angaben der Prüfgrundsätze (GUV-G 9102) bzw. die Herstellerangaben. Die fachgerechte Reinigung (Herstellerangaben beachten) kontaminierter und verschmutzter Schutzkleidung ist zu organisieren und entsprechend dem Verschmutzungsgrad durchzuführen. Insbesondere bei Neubeschaffungen von Schutzkleidung sollte die Frage der Reinigung im Zuge der Beschaffung geregelt werden. Seite 6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
7 Zusätzliche Auswahlkriterien für die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr: Nachfolgende Kriterien können die Auswahlentscheidung beeinflussen, da diese zum Teil auch kostenrelevante Bedeutung haben. Wartungs- und Pflegeaufwand Art der Qualitätssicherung beim Hersteller Notwendige Inspektionsmodalitäten und Verfahren bis zur Nutzungsaufnahme Ausmusterungsaspekte Lieferzeiten (Standardgrößen, Sondergrößen) Bandbreite der lieferbaren Größen Lieferbedingungen Vertriebs- und Servicenetz Lagerhaltung Verpackung und Lagerung Möglichkeiten der zusätzlichen einsatztaktischen Modifikation (Funktionskennzeichnung, Farbgebung etc.) Wechselwirkung bei Adaptionen (z.b. Aufnähen von Ärmelabzeichen, Namensschilder u.ä.) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 7
8 1. Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Feuerwehrschutzanzug) Schutzwirkung: Schutz gegen bei Einsätzen auftretende Gefährdungen (Grundschutz): mechanische Einwirkungen (Stoß, Schlag, Stich, Schnitt) thermische Einwirkungen (Flammen, Wärme, Wasserdampf, Glut, Funken) klimatische Einwirkungen (Regen, Kälte, Wind) elektrische Einwirkungen (Berührungsschutz) chemische Einwirkungen (Spritzer, Tropfen) Nicht-gesehen-werden (Verkehrsraum, Einsatzstelle) Allgemeine Anforderungen: Die Anforderungen werden durch die Einsatzkleidung nach DIN EN 469:2007 (Europäische Ausgabe EN 469:2005) erfüllt. Zur Beschaffung werden folgende Empfehlungen gegeben: Wärmeübergang Flamme und Strahlung: Einsatzjacke Leistungsstufe 2 (Xf2, Xr2) Einsatzhose Leistungsstufe 1 (Xf1, Xr1), oder zum Schutz vor extremer Wärmebelastung (z. B. bei Gefahr einer Rauchgasdurchzündung ist beispielsweise im Innenangriff gegeben): Leistungsstufe 2 (Xf2, Xr2) ausreichende Überlappung von Hose und Jacke Wasserdichtigkeit: Leistungsstufe 2 (Y2) Wasserdampfdurchgangswiderstand: Leistungsstufe 2 (Z2) zusätzlich empfohlene Ausstattung: eine Materialverstärkung im Kniebereich eventuell mit Polster Feuerwehrschutzhosen mit retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen Seite 8 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
9 Hinweis: Wird für Einsatzjacke und Einsatzhose zum Schutz vor Wärmeübergang die Leistungsstufe 2 gewählt, ist zu beachten, dass sich die physiologische Belastung, z. B. die Gefahr eines Wärmestaus, erhöht. Außerdem wird es schwieriger, Wärme in der Umgebung wahrzunehmen und die vorhandene Temperatur abzuschätzen. Deswegen müssen die Einsatzkräfte im richtigen Verhalten im Brandeinsatz ausgebildet sein. Insbesondere müssen sie wissen, dass bei länger dauernden Einsätzen es trotz der hohen Schutzwirkung zum plötzlichen Wärmedurchbruch wegen nicht mehr funktionierender Isolation auf den Körper kommen kann. Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit Wahrnehmbarkeit bedeutet: Auffälligkeit durch fluoreszierendes Hintergrundmaterial oder fluoreszierende Streifen und retroreflektierende Warnstreifen. Die Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit müssen immer dann erfüllt sein, wenn auf das zusätzliche Tragen einer Warnweste im Verkehrsbereich verzichten werden soll. Die Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit sind im Anhang B der DIN EN 469:2007 beschrieben. Die Wahrnehmbarkeit kann entweder großflächig durch einen Stoff mit einer geeigneten fluoreszierenden Warnfarbe und mit retroreflektierenden Streifen oder sie kann insgesamt durch kombinierte retroreflektierende und fluoreszierende Warnstreifen erreicht werden. Die fluoreszierende Fläche dient der besseren Sichtbarkeit bei Tag und die retroreflektierende Fläche der Sichtbarkeit bei Nacht. Die Streifen sollen so angeordnet sein, dass die Konturen des menschlichen Körpers erkennbar sind. Nachfolgend eine Empfehlung für eine Bestreifung: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 9
10 Seite 10 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
11 Kennzeichnung: Persönliche Schutzausrüstung muss u. a. mit dem CE-Zeichen, dem Piktogramm mit den Leistungsstufen, der Nummer und dem Ausgabedatum der Norm (EN 469:2005) gekennzeichnet sein. Beispiel: Anmerkungen: Die früher beschaffte Einsatzjacke Baden-Württemberg (auch die nach der alten DIN EN 469:1996 hergestellte sogenannte HUPF-Einsatzkleidung) kann weiterhin verwendet werden. Bei der Neubeschaffung ist darauf zu achten, dass die Schutzkleidung den Anforderungen der neuen Norm DIN EN 469:2007 entspricht (siehe Kennzeichnung und EN 469:2005). Für beispielsweise die technische Hilfeleistung und die einfache Brandbekämpfung von außen ist eine Hose nach DIN EN ISO 11612: 2009 früher DIN EN 531:1998 ausreichend. Hinweise zu Wartung und Ausmusterung: Festgestellter Mangel Verschmutzung Naht aufgerissen Reflexstreifen abgerissen Reißverschluss defekt Behebung Waschen und ggf. Nachimprägnieren Nähen bei Herstellerfirma Je nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder durch Herstellerfirma nähen lassen Je nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder durch Herstellerfirma nähen lassen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 11
12 Die Gebrauchsanleitung der Herstellerfirma ist zu beachten. Die Informationen des Herstellers sollen auch insbesondere Hinweise für die Wasser abweisende Ausrüstung nach der Pflege enthalten. 2. Feuerwehrhelm Schutzwirkung: gegen Verletzungen durch herabfallende Gegenstände gegen Verletzungen durch Anstoßen an Kanten oder Ecken gegen Verbrennungen von Kopf oder Nacken durch herabfallende oder brennend abtropfende glühende oder heiße Teile gegen Flammen, Wärme und Funken und Splitter bei angebrachtem Gesichtsschutz Anforderungen: Die Anforderungen werden durch Feuerwehrhelme Typ A oder B nach DIN EN 443:2008 erfüllt. Empfehlungen der Ausführung: nachleuchtende Helmschale umlaufender retroreflektierender Streifen Nackenschutz aus Tuch, Leder oder anderem geeignetem Material Gesichtsschutz und/oder Augenschutz Bemerkungen: Die Norm DIN EN 443:2008 erlaubt anstelle des Nackenleders ein sogenanntes Helmtuch anzubringen. Dieses Helmtuch kann auch zusätzlich zum Nackenleder angebracht werden. Das Helmtuch erhöht den Schutz vor Flammen, Wärme, Kälte und Funken. Werden die Schutzhelme mit festeingebauten Visieren versehen, müssen diese nach der EN :2004 geprüft sein. Seite 12 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
13 Kennzeichnung: CE-Zeichen, Nummer und Ausgabedatum der Norm (EN 443:2008), Name oder Firmenzeichen des Herstellers, Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers), Größe oder Größenbereich (in cm), Herstellungsjahr. Anmerkungen: Bei der Verwendung von Zubehörteilen, die der Nutzer eigenständig an- und abbauen kann (z.b. Visiere, Helmlampen und Kommunikationseinrichtungen) müssen diese mit dem Helm des jeweiligen Herstellers geprüft sein. Ggf. ist mit dem Helmhersteller zu klären, welche Anbauteile zulässig sind. Gebrauch, Wartung und Ausmusterung: Thermoplastische Helme sind beispielsweise Arbeitsschutzhelme, wie sie häufig von Gerätewarten beim Aufhängen von Schläuchen verwendet werden; sie haben eine Ausmusterungszeit von vier Jahren. Die Schutzhelme der Jugendfeuerwehr sind zwar auch aus thermoplastischem Material. Sie stellen jedoch keine Arbeitsschutzhelme dar, sondern werden als Kopfbedeckung mit einer Schutzwirkung gegen Anstoßen und leichte Stöße verwendet (beispielsweise beim Tragen von Saugschläuchen). An sie werden somit nicht die Anforderungen gestellt, wie sie von Arbeitsschutzhelmen erbracht werden müssen. Eine Ausmusterungszeit ist daher für diese nicht gegeben. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 13
14 Zur Groborientierung über die Versprödung von thermoplastischen Helmen wird ein Knacktest empfohlen. Er wird folgendermaßen durchgeführt: die Helmschale mit beiden Händen seitlich leicht eindrücken beziehungsweise den Schirm leicht verbiegen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden. Duroplastische Feuerwehrhelme werden in der Regel durch mechanische Beschädigungen oder Wärmeeinwirkung unbrauchbar. Bei großer Wärmeeinwirkung ist es möglich, dass Helme aus Phenolharz Blasen werfen, insbesondere, wenn der Helm vorher bei der Lagerung Feuchtigkeit aufgenommen hatte. Vor der ersten Benutzung müssen die Innenschale des Helms der Kopfgröße angepasst und die Helmbebänderung in der Länge eingestellt werden. Bei Bedarf sind Innenausstattungen und Schweißbänder aus hygienischen Gründen durch neue zu ersetzen. Verschmutze Helme sind zu reinigen. Herstellerangaben, insbesondere zum Ausmusterungszeitraum sind zu beachten. 3. Feuerwehrschutzhandschuhe Schutzwirkung: gegen Schnitt- und Stichverletzungen gegen Abschürfungen, Risswunden gegen geringfügige chemische Einwirkungen gegen Verbrennungen: durch Flammen und Wärmestrahlung, durch heiße Gase und Dämpfe, durch Berührung heißer oder brennender Teile Zur Beurteilung des Grads der Schutzwirkung bei Einsatz und Übung ist die tatsächliche Gefährdungslage zu beachten. Seite 14 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
15 Anforderungen: Die Anforderungen werden durch Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659:2003+A1:2008 erfüllt. (Europäische Ausgabe EN 659:2003) Stulpen (Öffnungsweite und Länge) müssen zu der Schutzkleidung passen; dies hängt von der Einsatzjacke ab Schnittschutz sollte bis zum Ende der Stulpe eingearbeitet sein die in der Norm vorgeschriebenen Leistungsstufen, die mindestens erreicht werden müssen, lauten: Abrieb 3, Schnittfestigkeit 2, Weiterreißfestigkeit 3, Stichfestigkeit 3, Brennverhalten 4, Tastgefühl 1 Kennzeichnung: CE-Zeichen, EN 659:2003, Piktogramm, Größe, Hersteller, Artikelnummer, Symbol für weitere Informationen (i) mit der Kennungsnummer der Zertifizierungsstelle und dem Herstellungsjahr. Anmerkungen: Feuerwehrhandschuhe aus Narbenleder (Glattleder), die nicht der Norm EN 659:2003 entsprechen, sollen zur Brandbekämpfung nicht getragen werden, denn der wärmebedingte Schrumpf des Leders kann zu schweren Verletzungen bis zur Abtrennung von Fingern führen. Die Grundausstattung ist der Feuerwehrschutzhandschuh nach EN 659:2003 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 15
16 Für die technische Hilfeleistung kann ein Handschuh nach DIN EN 388:2003 zum Schutz vor mechanischer Gefährdung getragen werden. Die Schutzfunktionen sollten auch auf dem Handschuhrücken gewährleistet sein und mindestens denen des Feuerwehrschutzhandschuhs nach EN 659:2003 entsprechen. Hochwertigere Leistungsstufen sind zulässig. Hinweise zu Wartung und Ausmusterung: Festgestellter Mangel Naht aufgeplatzt durchgescheuerte Stelle Innenfutter löst sich Behebung aussondern aussondern zum Hersteller einschicken oder aussondern 4. Feuerwehrschutzschuhwerk Schutzwirkung: gegen Verletzungen des Fußes durch herabfallende Gegenstände gegen Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände gegen Verletzungen durch Umknicken gegen Kälte und Nässe gegen Verbrennungen des Fußes gegen elektrischen Strom gegen statische Aufladung Schutz des Unterschenkels gegen die gleichen oben aufgeführten Gefährdungen Anforderungen: Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe (Gummi, Polymer oder Leder) erfüllen Schuhe für die Feuerwehr gemäß DIN EN 15090:2006 (Schnürstiefel oder Schaftstiefel). Seite 16 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
17 Zehenschutzkappe durchtrittsichere Einlage antistatische Sohle Anziehschlaufe(n) Profilierung der Sohle im Bereich der Fußwölbung (zum sicheren Leitersteigen) Wasserdichtheit Kennzeichnung: Schnürstiefel oder Schaftstiefel Mit folgender Kennzeichnung: CE-Zeichen, Nummer und Ausgabedatum der Norm (EN 15090:2006), Piktogramm mit der Bezeichnung F2A, Größe, Zeichen des Herstellers, Herstellungsjahr Hinweise zu Wartung und Ausmusterung: Festgestellter Mangel Abgelaufenes Profil Leder an Zehenschutzkappe abgelöst Naht offen Behebung aussondern aussondern aussondern Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 17
18 Reißverschluss defekt Schnürsenkel defekt Beschädigung durch mechanische oder Wärmeeinwirkung Im Schuh kein richtiger Halt mit Original-Reißverschluss auswechseln Nur durch Original-Schnürsenkel erneuern aussondern Schuhgröße wechseln oder bei Schnürschuhen auf richtige Schnürung achten. 5. Feuerschutzhaube Schutzwirkung: gegen Verbrennungen im Gesichts- und Nackenbereich durch Einwirkung von Flammen, heißen Gegenständen oder Wärmestrahlung Anforderungen: die Feuerschutzhauben sind aus schwer entflammbarem Material gefertigt technische Anforderungen sind in DIN EN 13911:2004 spezifiziert Seite 18 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
19 Anmerkungen: die Feuerschutzhauben sind nur wirksam, wenn alle offenen Hautstellen an Kopf und Hals abgedeckt sind auf genügende Überlappung zur Einsatzjacke ist zu achten auf das sorgfältige Verlegen der Haube um die Maskenscheibe ist zu achten Pflege und Wartung: Feuerschutzhaube gemäß Anleitung des Herstellers nach jedem Gebrauch waschen Feuerschutzhaube auf Löcher kontrollieren und gegebenenfalls aussondern Kennzeichnung: Nummer und Ausgabedatum der Norm (EN 13911:2004) Piktogramm Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Seite 19
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