Organisation und Funktion der UNO. Jan Weidner: Organisation und Funktion der UNO

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1 Organisation und Funktion der UNO

2 Organisationsform der UNO Intergouvernementale Zusammenarbeit souveräner Staaten Supranationale Elemente Multilateralismus

3 Funktionalismus Funktionalismus Föderalismus form follows function statt künstlicher Staatsgebilde Prozeß der Kooperation Verzweigung Netz multilateraler, funktionsspezifischer internationaler Organisationen Legitimation durch sachliche Nützlichkeit

4 Aufgaben der UNO Ursprünglich: Verhinderung von Krieg Heute zusätzlich: Verbesserung der humanitären und sozialen Lage der Menschen, Stärkung des Völkerrechts, entwicklungspolitische Anliegen

5 Das UN-System 6 Hauptorgane Spezialorgane Sonderorganisationen Verbindungen zu anderen Bereichen und Akteuren Uno als dynamisches Gebilde, das sich schwer eingrenzen läßt und sich einem vollständigen Überblick entzieht

6 Hauptorgane Organe, die politische Entscheidungen treffen, sind von weisungsgebundenen Delegierten besetzt Sekretariat und Internationaler Gerichtshof sind mit UN-Mitarbeitern bzw. unabhängigen Richtern besetzt. Charta regelt Zuständigkeiten, Geschäftsordnungen regeln Arbeits- und Verfahrensweisen

7 Sitz: New York 191 Stimmberechtigte Mitglieder Generalversammlung als zentrales Organ der UNO ein Staat, eine Stimme Beobachter wirken ohne Stimmrecht mit Forum für intergouvernementale Konsultationen statt Weltparlament

8 Arbeit vor allem in 6 Hauptausschüssen Abrüstung und internationale Sicherheit Wirtschafts- und Finanzfragen Soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten Dekolonisation und spezielle politische Fragen Organisationsinterne Verwaltungs- und Budgetangelegenheiten Rechtsfragen Neben- und Hilfsorganisationen zur Unterstützung Beginn des Sitzungsjahres Anfang September mit Wahl der Leitungsgremien und Generaldebatte Entscheidungen mit einfacher Mehrheit Erforderliche 2/3 Mehrheit bei Ausnahmen in Artikel 18, Absatz 2 Generalversammlung erläßt nicht bindende, nicht sanktionierbare Empfehlungen Machtinstrument = öffentlicher Druck Notstandssondersitzungen bei Blockierung des Sicherheitsrats

9 Sitz: New York 15 Stimmberechtigte Mitglieder Fünf ständige Mitglieder (USA, Großbritannien, Frankreich, Rußland, China) Generalversammlung wählt 10 Nichtständige Mitglieder für 2 Jahre, keine sofortige Wiederwahl Regionaler Schlüssel Deutschland: 77/78, 87/88, 95/96, 02/03

10 Beschlußfähig bei Verfahrensfragen, wenn 9 Mitglieder zustimmen Bei anderen Fragen Veto möglich Nebenorgane Artikel 24 Absatz 1: Rat ist Hauptorgan für den Weltfrieden, deshalb weitreichende Kompetenzen Artikel 34 und 36ff: Regelungen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten Artikel 39: Feststellung, ob Bedrohung, Friedensbruch oder Angriffshandlung vorliegt Artikel 41 und 42: Mehrstufiges Verfahren, nichtmilitärische und militärische Sanktionen

11 Probleme des Sicherheitsrates Probleme des Rates: Vetorecht einzelner Kompetenzüberlappung mit der Generalversammlung Kompetenzverluste durch Zusammenarbeit mit regionalen Vereinigungen

12 Sitz: New York 54 von der Generalversammlung gewählte Mitglieder Regionaler Schlüssel übervorteilt Entwicklungsländer Sofortige Wiederwahl möglich quasiständige Mitgliedschaften Vier Wochen jährliche Sitzungsperiode Nichtmitglieder, Sonderorganisationen, Befreiungsorganisationen haben Vorschlagsrecht Arbeitsfelder des Rates nach Artikel 53 Abkommen mit Zwischenstaatlichen Organisationen nach Artikel 63

13 Großteil der Arbeit in Nebenorganen: 9 funktionale Kommissionen, 5 regionale Wirtschaftsorganisationen, vier ständige Ausschüsse, wechselnde Zahl von Arbeitsgruppen und Expertengremien Konsultativbeziehungen zu mehr als 1500 NGO s Probleme des Wirtschafts- und Sozialrates: Überschneidungen mit Sonderorganisationen Kompetenzüberschneidungen mit der Generalversammlung Einziges operatives Betätigungsfeld: Menschenrechte

14 Sitz: New York Mitglieder: 5 ständige Mitglieder des Sicherheitsrates, Treuhandstaaten + gleiche Anzahl Nicht- Treuhandstaaten Ursprünglich 11 Treuhandgebiete Überwachung der Verwaltung eroberter Gebiete nach dem 2. Weltkrieg laut Artikel 77 Keine Sitzungen mehr seit der Unabhängigkeit von Palau ( )

15 Sitz: Den Haag 15 unabhängige Richter Parteien sind ausschließlich Staaten UNO Mitglieder sind automatisch Vertragspartner und müssen laut Artikel 94 Weisungen befolgen Nichtmitglieder können sich der Autorität des Gerichtshofs unterwerfen

16 Gravierende Unterschiede zu nationalen Gerichten: Keine obligatorische Gerichtsbarkeit Parteien können in Grenzen selbst bestimmen, ob sie sich der Zuständigkeit des Gerichts unterstellen Kein spezifisches Vertragswerk als Grundlage der Entscheidungen Keine allgemeine Wirkung der Urteile Fakultativklausel laut Artikel 36 (Statut des IGH): Wertlos wegen mangelnder Beteiligung 65 Urteile in 50 Jahren Trotzdem: Entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts

17 Nebenorgane der UNO Spezialorgane Unterstützung der Generalversammlung, von dieser gewählt Kein völkerrechtlicher Status Weisungsgebunden Keine Budgethoheit Meistens Mehrheiten der Entwicklungsländer Thematische Fokussierung auf spezifische Probleme in Entwicklungsländern Aufgaben der Spezialorgane: Entwicklungspolitische Hilfsprogramme Humanitäre Anliegen Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten

18 Nebenorgane der UNO Sonderorganisationen Internationale Einrichtungen mit eigener Rechtsnatur Kooperation mit der UNO nach Arikel 63 Völkerrechtlicher Status Budgethoheit Themenüberschneidungen mit Spezialorganen Teilweise wesentlich längeres Bestehen als UNO selbst Thematische Kategorisierung der Sonderorganisationen: Technische Sonderorganisationen Sonderorganisationen im sozialen, kulturellen und humanitären Bereich Finanzorganisationen

19 Beispiele für Nebenorganisationen UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees UNICEF Ursprünglich: United Nations International Children's Emergency Fund, heute: United Nations Children's Fund UNU Weltuniversität UPU Universal Postal Union UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization IMF International Monetary Fund

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21 Kritik an der UNO Unterschiedliche Rechtsnatur der Gremien Koordination schwierig Redundanz Partielle Ineffizienz Größeres Problem ist die mangelnde multilaterale Kooperation.

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