Ticket-Lieferbedingungen

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1 Ticket-Lieferbedingungen (FIFA.com) 11 Nov 2013 FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 ERSTE ÄNDERUNG UND NEUFORMULIERUNG DER TICKET-LIEFERBEDINGUNGEN Lieferungen ausserhalb Brasiliens DA die FIFA das Unternehmen DHL Express mit der Ticketlieferung beauftragt hat und DA für die Ticketlieferung die in Abschnitt 2.5 der Ticket-Lieferbedingungen erwähnten Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens gelten; DA diese Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens der FIFA seit kurzem bekannt sind; DA die Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens Anlass zur Änderung der Ticket-Lieferbedingungen geben; DA der Ticketinhaber gemäss Abschnitt 9.1 der Ticket-Lieferbedingungen den Ticket-Lieferantrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens von der FIFA annullieren und die Bereitstellung aller ihm zugeteilten Tickets gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs beantragen kann, wobei die FIFA dem Ticketinhaber die für die Ticketlieferung erhaltene Bezahlung in vollem Umfang zurückerstattet, werden die Ticket-Lieferbedingungen hiermit wie folgt geändert: A) Abschnitt 2.5 muss wie folgt lauten: Mit Einreichen des Ticket-Lieferantrags erklärt sich der Ticketinhaber vorbehaltlich des Annullierungsrechts gemäss Abschnitt 9 einverstanden, dass die Lieferung der Tickets den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen sowie den durch das Lieferunternehmen hinsichtlich der Erbringung seiner Dienstleistungen an den Ticketinhaber festgelegten normalen allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens ) unterliegt. B) Abschnitt 2.6 muss wie folgt lauten: Für die Ticketlieferung muss der Ticketinhaber eine Adresse ausserhalb Brasiliens angeben. DER TICKETINHABER BESTÄTIGT UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS (i)tickets WEDER AN POSTFACHADRESSEN GELIEFERT, NOCH (ii) DEM TICKETINHABER PESÖNLICH ÜBERGEBEN WERDEN KÖNNEN UND (iii) DASS DAS LIEFERUNTERNEHMEN IN BESTIMMTEN LÄNDERN UND/ODER AN BESTIMMTEN ORTEN MÖGLICHERWEISE NICHT TÄTIG WERDEN KANN. Die FIFA wird den betreffenden Ticketinhabern über FIFA.com/tickets zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben, welche Länder und/oder bestimmte Gebiete das Lieferunternehmen nicht beliefern kann. C) Abschnitt 5.2 entfällt. D) Abschnitt 9.1 muss wie folgt lauten: Der Ticketinhaber kann den Ticket-Lieferantrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens von der FIFA annullieren und die Bereitstellung aller ihm zugeteilten Tickets gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs beantragen. Bei einer Annullierung des Ticket-Lieferantrags gemäss Abschnitt 9.1 erstattet die FIFA die durch den Ticketinhaber geleistete Bezahlung für die Lieferung der Tickets in vollem Umfang zurück. Dem Ticketinhaber steht bei einer solchen Annullierung eines Ticket-Lieferantrags keine darüber hinaus gehende Ausgleichszahlung oder Entschädigung seitens der FIFA, des FTC oder des Lieferunternehmens zu. E) Abschnitt 10 muss wie folgt lauten: 10.1 WEDER FIFA ODER FTC NOCH DAS LIEFERUNTERNEHMEN SIND HAFTBAR FÜR JEGLICHE: (i) NICHTZUSTELLUNGEN ODER VERSPÄTUNGEN INFOLGE FALSCHER ADRESSANGABEN ODER FEHLERHAFTER DATEN, DIE DER TICKETINHABER BEREITGESTELLT HAT. (Kann das Lieferunternehmen ein Ticketpaket aufgrund einer falsch angegebenen Adresse nicht zustellen, unternimmt es

2 sinnvolle Anstrengungen zur Ermittlung der zutreffenden Adresse. Weder FIFA oder FTC noch das Lieferunternehmen haften in diesem Fall jedoch für die Zustellung der Tickets.) (ii) FEHLERHAFTE ODER UNVOLLSTÄNDIGE ERHEBUNG, EINGABE, ÜBERMITTLUNG ODER BEHANDLUNG VON DATEN UND WEITEREN INFORMATIONEN ODER DEREN VERWALTUNG, EINSCHLIESSLICH VERLORENE, FEHLERHAFTE ODER UNVOLLSTÄNDIGE TICKET- LIEFERANTRÄGE; (iii) TECHNISCHE FEHLFUNKTIONEN WIE AUSFALL VON COMPUTERHARDWARE ODER SOFTWARE ODER DAS INTERNET ODER DEN DRUCK BETREFFENDE FEHLFUNKTIONEN; (iv) NICHT MÖGLICHE KOMMUNIKATION MIT EINEM TICKETINHABER PER , POST, SMS, FAX ODER AUF ANDEREM WEG, EINSCHLIESSLICH NICHTZUSTELLUNG ODER VERSPÄTETE ZUSTELLUNG DER LIEFERBESTÄTIGUNG AN DIE -ADRESSE ODER DIE TELEFONNUMMER DES TICKETINHABERS ODER ÜBER ANDERE KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTER; (v) VERSPÄTETE ODER GANZ ODER TEILWEISE NICHT ERFOLGTE ZAHLUNG AN DIE FIFA ODER NICHT ERHALTENE ZAHLUNG DER FIFA AN DEN TICKETINHABER GEMÄSS DEN VORLIEGENDEN TICKET-LIEFERBEDINGUNGEN AUS BELIEBIGEM GRUND; (vi) VESPÄTETE LIEFERUNG DER TICKETS; (vii) LIEFERUNTERBRECHUNGEN AUFGRUND EINER URSACHE AUSSERHALB DEREN KONTROLLE, EINSCHLIESSLICH BEISPIELSWEISE AUFGRUND VON ABWESENHEIT EINER PERSON ODER DER WEIGERUNG EINER PERSON, DIE LIEFERUNG ANZUNEHMEN, DIEBSTAHL, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER PAKETE WÄHREND DES TRANSPORTS, MASSNAHMEN VON BEHÖRDEN MIT TATSÄCHLICHER ODER ANSCHEINENDER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR EINRICHTUNGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, MASSNAHMEN ODER VERSÄUMNISSE VON ZOLLBEHÖRDEN ODER ÄHNLICHEN BEHÖRDEN, AUSSCHREITUNGEN, STREIKS ODER SONSTIGE ARBEITSKÄMPFE, STÖRUNGEN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG, UMSTÄNDE, DIE DEN LUFT-, STRASSEN- UND SCHIENENVERKEHR BEHINDERN WIE WETTERBEDINGUNGEN ODER NATURKATASTROPHEN, NATUREREIGNISSE ODER ÄHNLICHE UMSTÄNDE GEMÄSS DER DEFINITION VON HÖHERER GEWALT IN DEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON KARTEN FÜR DIE FIFA FUSSBALL- WELTMEISTERSCHAFT UM DERARTIGE RISIKEN, DIE DEN TRANSPORT DER TICKETS BETREFFEN, ZU VERMEIDEN, KANN SICH DER TICKETINHABER FÜR DIE ABHOLUNG DER TICKETS BEI DEN FVTCS IN BRASILIEN ENTSCHEIDEN Dessen ungeachtet haften FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen für Schäden im Zusammenhang mit der Ticketlieferung insgesamt nur für unmittelbare Verluste und Schäden sowie nur bis zu den in diesem Abschnitt 10.2 angegebenen Höchstbeträgen (US $ pro Kilo/lb Fracht). Alle sonstigen Verluste oder Schäden (einschliesslich unter anderem entgangene Gewinne, Einnahmen, Zinsen oder zukünftige Geschäfte) sind somit von der Haftung ausgeschlossen. Dies trifft auch auf spezielle oder mittelbare Schäden zu, selbst wenn FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen vor oder nach der Annahme der Lieferung durch die FIFA oder das Lieferunternehmen auf ein mögliches Verlust- oder Schadensrisiko hingewiesen wurden. Falls für die Ticketlieferung sowohl der Luftweg als auch die Beförderung auf der Strasse oder mit einem anderen Transportmittel gewählt wird, gilt die Lieferung als Lufttransport. FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen haften jeweils nur in Höhe des tatsächlichen Barwerts jeder Lieferung und höchstens bis zu einem Betrag von: (i) US $ 25,00/Kg Fracht oder US $ 11,34/lb Fracht bei Beförderung auf dem Luftweg oder mit einem anderen Transportmittel (nicht auf der Strasse) oder (ii) US $ 12,00/Kg Fracht oder US $ 5,44/lb Fracht bei Beförderung auf der Strasse Pro Lieferung kann nur ein Schadensfall geltend gemacht werden, mit dessen Regulierung alle im Zusammenhang mit der Lieferung erlittenen Verluste oder Schäden als endgültig und vollständig reguliert gelten Forderungen, die sich auf die Ticketlieferung beziehen, sind beim FTC innerhalb von 25 Tagen nach Erhalt der Versandanzeige des FTC schriftlich einzureichen.. Nach Ablauf dieser Frist haften weder FIFA noch FTC oder das Lieferunternehmen für die Zustellung der Tickets.

3 F) Alle hier nicht definierten Begriffe in Grossbuchstaben werden in dem Sinne verwendet, der in den Ticket- Lieferbedingungen definiert ist. G) Die hier nicht geänderten Abschnitte gelten unverändert weiter. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Darlegungen lauten die geänderten und neu formulierten Ticket- Lieferbedingungen für die allgemeine Öffentlichkeit wie folgt: TICKET-LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DIE ALLGEMEINE ÖFFENTLICHKEIT Lieferung ausserhalb Brasiliens 1. Zweck der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen 1.1 Die vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen ( Ticket-Lieferbedingungen ) sind anzuwenden auf und regeln Ticket-Lieferanträge und die Lieferung von Tickets ( Tickets"), die durch die FIFA Ticketing AG, eine Tochtergesellschaft der Fédération Internationale de Football Association (zusammen die FIFA ) für ein oder mehrere Spiele ( Spiele") der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 ( Turnier ) an Personen bereitgestellt werden können, die ihren Wohnsitz nicht in Brasilien haben. 1.2 Der FIFA-Serviceanbieter MATCH Services AG wickelt die Lieferungen für die FIFA unter dem Firmennamen FIFA Ticketing Centre ( FTC ) mithilfe eines unabhängigen, professionellen Drittunternehmens ( Lieferunternehmen ) ab, das die Ticketpakete auf beliebigen, durch das Lieferunternehmen gewählten Wegen, sei es auf dem Luftweg, auf der Strasse oder mit einem anderen Transportmittel, zustellt. 1.3 JEDER, DER EIN TICKET ERWIRBT ( TICKETINHABER ) UND EINEN TICKET- LIEFERANTRAG AN DIE FIFA STELLT, BESTÄTIGT UND STIMMT MIT DIESEM ANTRAG ZU, DASS DEM TICKETINHABER KOSTEN FÜR DIE LIEFERUNG DER TICKETS ENTSTEHEN UND DASS DIE LIEFERUNG DER TICKETS MIT RISIKEN BEHAFTET IST, DIE DER TICKETINHABER VERMEIDEN KANN, INDEM ER DIE TICKETS BEI EINER DER FVTCS (wie unten festgelegt) ABHOLT. 2. Ticket-Lieferanträge 2.1 Sofern nicht ausdrücklich bei der FIFA die Lieferung der Tickets gemäss den vorliegenden Ticket- Lieferbedingungen beantragt wurde und die FIFA diesem Antrag zugestimmt hat, werden alle von der FIFA einem Ticketinhaber zugeteilten Tickets vor und während des Turniers zur Abholung bei den Ticketing-Zentren in Brasilien sowie bei weiteren FIFA-Ticketausgabestellen an allen Austragungsorten des Turniers ( FIFA Venue Ticketing Centres, FVTCs ) bereitgestellt. Diese Bereitstellung erfolgt gemäss Ticket- Verkaufsrichtlinien für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014 ( Ticket-Verkaufsrichtlinien ) zu den Zeiten und an den Orten wie auf angegeben. 2.2 Die Person, die einen Ticket-Lieferantrag ausfüllt und einreicht, muss die gleiche Person sein, die das die zu liefernden Tickets betreffende Ticketantragsformular als Haupt-Ticketantragsteller an die FIFA einreicht hat (Parteien wie in den Ticket-Verkaufsrichtlinien festgelegt). Ticket-Lieferanträge können ausschliesslich auf durch ordnungsgemässes Befolgen der Benutzerführung und Eingabe aller gewünschten Informationen sowie Akzeptieren der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen eingereicht werden ( Ticket- Lieferantrag ). 2.3 JEDER TICKET-LIEFERANTRAG MUSS BIS SPÄTESTENS ZUM 30. JANUAR 2014 DURCH DEN TICKETINHABER AN DIE FIFA EINGEREICHT WERDEN. JEDER TICKET- LIEFERANTRAG, DER SPÄTER ALS AM 30. JANUAR 2014 AN DIE FIFA EINGEREICHT WIRD, WIRD UNABHÄNGIG VOM EINGANGSDATUM DER TICKETBESTÄTIGUNG (wie in den Ticket- Verkaufsrichtlinien festgelegt) AUTOMATISCH DURCH DIE FIFA ZURÜCKGEWIESEN. ALLE DEM BETREFFENDEN TICKETINHABER ZUGETEILTEN TICKETS MÜSSEN DANN BEI DEN FVTCS ABGEHOLT WERDEN. 2.4 Für zutreffende Angaben im Ticket-Lieferantrag und dessen rechtzeitiges Absenden in vollständiger, unbeschädigter und unveränderter Form gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen ist ausschliesslich der Ticketinhaber verantwortlich. Unrichtige, verspätet eingereichte, unvollständige, veränderte oder beschädigte Ticket-Lieferanträge werden von der FIFA zurückgewiesen. Zusatzhinweise, Anfragen, Anhänge, Bitten, Änderungen oder sonstige Modifikationen der normalen Lieferarrangements werden durch die FIFA weder beachtet noch akzeptiert. Bei Annahme durch die FIFA wird davon ausgegangen, dass alle vom Ticketinhaber gemachten Angaben zutreffend und richtig sind. Stellt die FIFA nach Annahme des Ticket-Lieferantrags im vom Ticketinhaber angegebenen Inhalt falsche Angaben oder Abweichungen vom Standardangebot fest, so ist diese Annahme nicht als Annahme der betreffenden Falschangaben oder Abweichungen vom Standardangebot durch

4 die FIFA zu verstehen oder auszulegen und die FIFA kann den Ticket-Lieferantrag gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen nach eigenem Ermessen annullieren. Die Tickets des Ticketinhabers stehen in diesem Fall entsprechend den Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs zur Abholung bereit. 2.5 Mit Einreichen des Ticket-Lieferantrags erklärt sich der Ticketinhaber vorbehaltlich des Annullierungsrechts gemäss Abschnitt 9 einverstanden, dass die Lieferung der Tickets den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen sowie den durch das Lieferunternehmen hinsichtlich der Erbringung seiner Dienstleistungen an den Ticketinhaber festgelegten normalen allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens ) unterliegt. 2.6 Für die Ticketlieferung muss der Ticketinhaber eine Adresse ausserhalb Brasiliens angeben. DER TICKETINHABER BESTÄTIGT UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DAS LIEFERUNTERNEHMEN IN BESTIMMTEN LÄNDERN UND/ODER AN BESTIMMTEN ORTEN MÖGLICHERWEISE NICHT TÄTIG WERDEN KANN. Die FIFA wird den betreffenden Ticketinhabern über FIFA.com/tickets zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben, welche Länder und/oder bestimmte Gebiete das Lieferunternehmen nicht beliefern kann. 2.7 Mit Ausfüllen und Einreichen des Ticket-Lieferantrags anerkennt und bestätigt der Ticketinhaber unwiderruflich die vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen und verpflichtet sich, sie vollumfassend einzuhalten. Bei jeder Verletzung der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen durch den Ticketinhaber kann die FIFA zusätzlich zu den ihr laut vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen ausdrücklich zustehenden Rechten den Ticket- Lieferantrag gemäss Abschnitt 9 annullieren. 2.8 SOLLTE DER TICKETINHABER NACH DEM 30. JANUAR 2014 WEITERE TICKETS ERWERBEN, SIND DIE BETREFFENDEN TICKETS NICHT IN DIE TICKETLIEFERUNG EINGESCHLOSSEN. DER TICKETINHABER MUSS DERARTIGE ZUSÄTZLICHE TICKETS BEIM FVTC ABHOLEN. 2.9 WEDER DAS AUSFÜLLEN UND EINREICHEN DES TICKET-LIEFERANTRAGS DURCH DEN TICKETINHABER NOCH DIE EINGANGSBESTÄTIGUNG DES TICKET-LIEFERANTRAGS DURCH DIE FIFA IST ALS ANNAHME DES TICKET-LIEFERANTRAGS UND ALS GARANTIE FÜR EINE LIEFERUNG DURCH DAS LIEFERUNTERNEHMEN AN DIE DURCH DEN TICKETINHABER ANGEGEBENE ADRESSE ZU VERSTEHEN. 3. Annahme durch die FIFA 3.1 Ist die Belieferung gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen möglich, erhält der Ticketinhaber per , Post, SMS, Fax, persönliche Zustellung oder auf andere Art eine Bestätigung des Ticket-Lieferantrags ( Lieferbestätigung ). Diese Bestätigung kann zusammen mit der Ticketbestätigung gemäss Ticket- Verkaufsrichtlinien oder getrennt davon versandt werden. Die Lieferbestätigung gibt Aufschluss über die an die im Ticket-Lieferantrag genannte Adresse zu liefernden Tickets. 3.2 Jegliche Annahme eines Ticket-Lieferantrags durch die FIFA erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Liefergebühr (wie in Abschnitt 6.1 festgelegt), basierend auf der Annahme, dass alle im Ticket- Lieferantrag genannten Tickets tatsächlich geliefert werden können, sowie entsprechend den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen. Sollte die FIFA nach Annahme des Ticket-Lieferantrags feststellen, dass eine Lieferung, gleich aus welchem Grund, nicht möglich ist, kann die FIFA den Ticket-Lieferantrag gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen in alleinigem Ermessen vollständig oder teilweise annullieren. Die Tickets des Ticketinhabers stehen dann gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs zur Abholung bereit. 3.3 Die FIFA behält sich das Recht vor, Ticket-Lieferanträge abzulehnen und keine Lieferung in bestimmte Länder und/oder an bestimmte Orte vorzunehmen, alternative Dienstleistungsarrangements anzubieten oder jegliche Auslieferung zu unterbrechen, zu stoppen oder rückgängig zu machen, sofern beispielsweise das Lieferunternehmen in alleinigem Ermessen feststellt, dass eine Auslieferung unsicher, unwirtschaftlich oder aus betrieblichen Gründen nicht praktikabel wäre oder dass seine Dienste in Verletzung geltender Gesetze oder zu betrügerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. WÜNSCHT EIN TICKETINHABER DIE LIEFERUNG IN EIN LAND ODER AN EINEN BESTIMMTEN ORT, DAS/DEN DIE WICHTIGSTEN KURIERDIENSTE NICHT MIT SICHERHEIT BELIEFERN KÖNNEN, SOLLTE VOR DEM ABSENDEN DES TICKET-LIEFERANTRAGS ABGEWARTET WERDEN, BIS DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES LIEFERUNTERNEHMENS VORLIEGEN. Die FIFA wird den betreffenden Ticketinhabern und über FIFA.com/tickets zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben, welche Länder und/oder bestimmte Orte das Lieferunternehmen nicht beliefern kann.

5 3.4 Gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien ist in folgenden Fällen keine Ticketlieferung zulässig: (i) bei Tickets, die Ticketinhabern mit Wohnsitz in Brasilien zugeteilt wurden, für die gemäss Gesetz Nr /2012 (Allgemeines Fussball-Weltmeisterschaftsgesetz) ein Rabatt gilt, da diese Ticketinhaber die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen gemäss Abschnitt 11.2 der Ticket-Verkaufsrichtlinien nachzuweisen haben; (ii) bei Tickets, die behinderten Personen (wie in den Ticket-Verkaufsrichtlinien definiert) zugeteilt wurden, die ebenfalls ihre Berechtigung nachweisen müssen; (iii) bei Ticketkäufen, die Tickets mit Rabatten für in Brasilien ansässige Personen beinhalten oder wie unter Punkt (i) und (ii) genannt behinderten Personen zugeteilt wurden; (iv) bei Tickets, die in der Last-Minute-Verkaufsphase oder in der zweiten Verkaufsphase mit Zuteilung in der Reihenfolge des Bestelleingangs erworben wurden, einschliesslich sämtliche Tickets, die nach dem 30 Januar 2014 erworben wurden; (v) bei Team Series Tickets (wie in den Ticket-Verkaufsrichtlinien definiert), die Spiele im Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale und Finale umfassen; und (vi) bei Tickets, deren rechtzeitige Lieferung aus betrieblichen und/oder stadionbezogenen Gründen nicht möglich ist (in diesem Fall erstattet die FIFA die entsprechende Liefergebühr). Der Ticketinhaber ist in allen betreffenden Fällen selbst dafür verantwortlich, die Tickets vor den jeweiligen Spielen beim FVTC abzuholen. 4. Änderung des Ticket-Lieferantrags durch den Ticketinhaber 4.1 Der Ticketinhaber kann die im Ticket-Lieferantrag angegebene Lieferadresse ändern, unabhängig davon, ob er die Lieferbestätigung zum betreffenden Zeitpunkt bereits erhalten hat oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass ALLE folgenden Bedingungen eingehalten werden: (i) Der Änderungsantrag muss vor dem 30. Januar 2014 bei der FIFA eingehen. (ii) Die Änderung wird durch den Ticketinhaber selbst beantragt und nicht durch einen seiner Gäste. (iii) Die Änderung der Lieferadresse muss online über das Ticketing-Konto des Haupt-Ticketantragstellers (wie in den Ticket-Verkaufsrichtlinien definiert) auf oder, im Fall von Tickets, die mittels eines herunterladbaren Ticket-Antragsformulars gekauft wurden, durch schriftliche Kontaktaufnahme mit dem FTC erfolgen. UM JEDEN ZWEIFEL AUSZUSCHLIESSEN: ÄNDERUNGEN EINES TICKET- LIEFERANTRAGS KÖNNEN NICHT BEI EINEM FVTC ODER AUF IRGENDEINE WEITERE ART VORGENOMMEN WERDEN. (iv) Die Änderung des Ticket-Lieferantrags bezieht sich auf alle Tickets, die der Ticketinhaber vor dem 30. Januar 2014 erworben hat (da alle später erworbenen Tickets bei den FVTCs abgeholt werden müssen). (v) Die neue Lieferadresse muss sich ausserhalb Brasiliens befinden. 4.2 Der Ticketinhaber ist ausschliesslich selbst dafür verantwortlich, die richtigen Adressinformationen anzugeben. Kann das Lieferunternehmen aufgrund einer fehlerhaften Adresse keine Tickets ausliefern, sind weder die FIFA noch das FTC für die nicht mögliche Lieferung der Tickets an den Ticketinhaber verantwortlich. 5. Ablauf der Lieferung 5.1 Aus Sicherheitsgründen werden frühestens ab dem 1. April 2014 Tickets geliefert. Die FIFA informiert den Ticketinhaber zu einem späteren Zeitpunkt über den Beginn der Auslieferung / des Transportprozesses der Tickets für das betreffende Turnier durch das Lieferunternehmen. Der Ticketinhaber bestätigt und ist damit einverstanden, dass weder FIFA oder FTC noch das Lieferunternehmen eine bestimmte Zeit oder ein bestimmtes Datum für die Lieferung angeben oder garantieren können. 6. Lieferpreis, Steuern, Gebühren, Währung, Liefergebühr 6.1 Mit Einreichen des Ticket-Lieferantrags an die FIFA erklärt sich der Ticketinhaber bereit, eine durch die FIFA für die Lieferung der Tickets erhobene Gebühr ( Liefergebühr ) zu bezahlen. Diese Gebühr enthält die mit der Lieferung in Verbindung stehenden Kosten für Versand und Verwaltung sowie alle in Brasilien anfallenden Steuern und wird auf bekannt gegeben. Nicht in der Liefergebühr enthalten sind Zölle, Steuern, Abgaben und sonstige Kosten, die in anderen Ländern möglicherweise erhoben werden. Der Ticketinhaber bestätigt und ist damit einverstanden, dass alle betreffenden Zölle, Steuern, Abgaben und

6 sonstigen Kosten im alleinigen Verantwortungsbereich des Ticketinhabers liegen und zusätzlich zur Liefergebühr von diesem zu tragen sind. Um die Lieferung an alle Ticketinhaber für das betreffende Turnier sicherzustellen und angesichts des Umfangs des Wettbewerbs, der Zahl der in kurzer Zeit zu beliefernden Kunden und des für diese Lieferungen erforderlichen Verwaltungsaufwands hat die FIFA für alle Lieferungen ausserhalb Brasiliens und unabhängig von der Lieferadresse und der Anzahl der im Ticketpaket enthaltenen Tickets einen Einheitspreis in US-Dollar festgesetzt. Mit Einreichen des Ticket-Lieferantrags akzeptiert der Antragsteller unwiderruflich die Preisgestaltung der FIFA und nimmt zur Kenntnis, dass der er die Tickets zur Vermeidung der Liefergebühr auch kostenlos bei FVTCs in Brasilien abholen könnte. 6.2 Die durch den Ticketinhaber zu bezahlende Liefergebühr wird in US-Dollar berechnet. Bei allen Tickettransaktionen in anderen Währungen, die in US-Dollar umgerechnet werden müssen, werden die Wechselkurse durch die Zahlungskartengesellschaft des Ticketinhabers während des Abrechnungsverfahrens ermittelt. Weitere Informationen zu anwendbaren Wechselkursen sind von der Zahlungskartengesellschaft des Ticketinhabers zu erfragen. Bei Geldüberweisungen basiert der Umtauschkurs auf dem von der Bank, bei der der Ticketinhaber die Geldüberweisung in Auftrag gibt, angegebenen Wechselkurs, der am Tag der Beauftragung der Geldüberweisung durch den Ticketinhaber ermittelt wird. 6.3 Das Lieferunternehmen kann im Namen von FIFA, FTC und/oder Ticketinhaber folgende für die Lieferung erforderlichen Aufgaben erfüllen: (a) Ausfüllen aller Dokumente, Ergänzen von Produkt- und/oder Dienstleistungscodes in Versandunterlagen und Bezahlen aller Zölle oder Steuern, die nach geltenden Gesetzen und Bestimmungen anfallen (und durch den Ticketinhaber erstattet werden müssen); (b) Auftreten als Spediteur im Auftrag von FIFA, FTC und/oder Ticketinhaber zu Zoll- und Ausfuhrkontrollzwecken sowie lediglich zum Zweck der Bestimmung eines Zollagenten für Zollabfertigung und Einfuhr als Treuhänder und (c) auf Wunsch des FTC Umleiten des Ticketpakets an den Importmakler des Ticketinhabers oder an eine andere Adresse. 7. Zahlungsverfahren 7.1 Die FIFA akzeptiert alle Zahlungsverfahren, die dem Ticketinhaber beim Durchführen des Ticket- Lieferantragsprozesses auf angeboten werden. 7.2 Wählt der Ticketinhaber die Zahlung durch Zahlungskarte, muss die für die Bezahlung der Tickets angegebene Zahlungskarte auf den Namen des Ticketinhabers lauten. Jeder Ticket-Lieferantrag, auf dem eine Zahlungskarte angegeben wird, die nicht auf den Namen des Ticketinhabers lautet, wird von der FIFA zurückgewiesen. Jegliche Annahme durch die FIFA setzt voraus, dass die verwendete Zahlungskarte auf den Namen des Ticketinhabers lautet. Sollte die FIFA nach Annahme des Ticket-Lieferantrags des Kunden durch die FIFA entdecken, dass eine nicht auf den Namen des Ticketinhabers ausgestellte Zahlungskarte verwendet wurde, ist die betreffende Annahme nicht als Annahme dieser Verletzung der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen durch die FIFA zu verstehen und auszulegen. Die FIFA annulliert die Lieferbestätigung in diesem Fall gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen. Kann die FIFA die angegebene Zahlungskarte nicht belasten, wird der Ticket-Lieferantrag automatisch zurückgewiesen. 7.3 bewusst ausgelassene Klausel 7.4 DIE VOLLSTÄNDIGE UND RECHTZEITIGE BEZAHLUNG DER LIEFERGEBÜHR IST EINE ENTSCHEIDENDE UND WESENTLICHE VERPFLICHTUNG DES TICKETINHABERS. Erhält die FIFA vom Ticketinhaber nur eine Teilzahlung oder geht der Betrag nicht rechtzeitig ein, kann der Ticket- Lieferantrag durch die FIFA annulliert, zurückgewiesen oder verzögert ausgeführt werden. Bei Annahme durch die FIFA wird davon ausgegangen, dass die Zahlung rechtzeitig und vollständig eingegangen ist. Sollte die FIFA nach Annahme des Ticket-Lieferantrags des Ticketinhabers durch die FIFA feststellen, dass die Zahlung nur teilweise oder verspätet eingegangen ist, ist die betreffende Annahme nicht als Annahme dieser Verletzung der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen durch die FIFA zu verstehen oder auszulegen. Sämtliche infolge der Kartenzahlung oder des Währungsumtauschs entstandenen Bankspesen und anderen Gebühren sind ausschliesslich vom Ticketinhaber zu tragen. 7.5 Die FIFA gewährt dem Ticketinhaber keine zusätzliche Frist zur nachträglichen Erfüllung der ganz oder teilweise nicht erfolgten Zahlung. 7.6 Sollte dem Ticketinhaber gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen eine Rückerstattung zustehen, erstattet die FIFA dem Ticketinhaber die für die Lieferung geleistete Bezahlung. Jegliche Rückerstattung beschränkt sich auf die von der FIFA für die Lieferung erhaltenen Beträge. Dem Ticketinhaber werden von der FIFA weder als Teil einer Rückerstattung, gleich aus welchem Grund, noch zusätzlich dazu Zinsen sowie

7 weitere Kosten oder Aufwendungen erstattet. Ausschliesslich der im Ticket-Lieferantrag genannte Ticketinhaber ist berechtigt, eine Rückerstattung zu erhalten. Bankgebühren oder sonstige durch die Zahlung entstehende Kosten oder geänderte Wechselkurse können den dem Ticketinhaber zustehenden Rückerstattungsbetrag mindern. Hat der Ticketinhaber innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Antragstellung gemäss den vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen noch keine Rückerstattung erhalten, ist er verpflichtet, eine schriftliche Verzugsmitteilung an das FTC zu senden und sicherzustellen, dass dem FTC alle erforderlichen Kontoinformationen und anderen Angaben vorliegen, die für die Bearbeitung der Rückerstattung erforderlich sind. 8. Personenbezogene Daten 8.1 Der Ticketinhaber stellt sicher, dass die ursprünglich von ihm im Ticket-Lieferantrag genannten personenbezogenen Daten bis zur Lieferung der Tickets jederzeit auf dem neuesten Stand sind. 8.2 Der Ticketinhaber bestätigt und ist damit einverstanden, dass die der FIFA gemäss den vorliegenden Ticket- Lieferbedingungen bereitgestellten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Gesetzte für Zwecke betreffend (i) Ticketlieferungsverfahren, (ii) massgebliche Sicherheitsmassnahmen und (iii) Massnahmen zum Schutz von Rechten im Zusammenhang mit dem Turnier genutzt, verarbeitet, gespeichert und an von der FIFA bestimmte Dritte (innerhalb und ausserhalb Brasiliens) übermittelt werden. 9. Annullierung und Widerruf Annullierung des Ticket-Lieferantrags durch den Ticketinhaber 9.1 Der Ticketinhaber kann den Ticket-Lieferantrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Geschäftsbedingungen des Lieferunternehmens von der FIFA annullieren und die Bereitstellung aller ihm zugeteilten Tickets gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs beantragen. Bei einer Annullierung des Ticket-Lieferantrags gemäss Abschnitt 9.1 erstattet die FIFA die durch den Ticketinhaber geleistete Bezahlung für die Lieferung der Tickets in vollem Umfang zurück. Dem Ticketinhaber steht bei einer solchen Annullierung eines Ticket-Lieferantrags keine darüber hinaus gehende Ausgleichszahlung oder Entschädigung seitens der FIFA, des FTC oder des Lieferunternehmens zu. 9.2 bewusst ausgelassene Klausel 9.3 Neben den in Abschnitt 9.1 festgelegten Annullierungsrechten und um es dem Ticketinhaber zu ermöglichen, die Tickets nötigenfalls gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs abzuholen, kann der Ticketinhaber den Ticket-Lieferantrag unabhängig davon, ob er die Lieferbestätigung zum betreffenden Zeitpunkt bereits erhalten hat oder nicht, annullieren und die Abholung aller dem Ticketinhaber zugeteilten Tickets gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs beantragen, sofern ALLE folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: (i) Der Annullierungsantrag ist vor dem Datum erfolgt, an dem das Lieferunternehmen laut Benachrichtigung an den Ticketinhaber gemäss Abschnitt 5.1 mit der Auslieferung / dem Transportprozess der Tickets für das betreffende Turnier begonnen hat. (ii) Die Annullierung wird durch den Ticketinhaber selbst beantragt und nicht durch einen seiner Gäste. (iii) Die Annullierung des Ticket-Lieferantrags erfolgt online über das Online-Konto des Ticketinhabers oder, im Fall von Tickets, die mittels eines herunterladbaren Ticketantragsformulars gekauft wurden, schriftlich an das FTC. INSBESONDERE KÖNNEN BEI EINEM FVTC WEDER ANNULLIERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN NOCH KÖNNEN TICKETS, DEREN LIEFERUNG DER TICKETINHABER BEANTRAGT HAT, DURCH EIN FVTC AUSGEDRUCKT WERDEN, SOFERN NICHT ANDERS DURCH DIE FIFA FESTGELEGT. Aufgrund der durch die Lieferung verursachten erheblichen Verwaltungs- und Abwicklungskosten in Relation zum Preis des gelieferten Produkts und aufgrund der umfangreichen betrieblichen Schritte, die bei einer Annullierung eines Ticket-Lieferantrags und der Bereitstellung der Tickets eines Ticketinhabers zur Abholung gemäss Ticket-Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs erforderlich werden, bestätigt der Ticketinhaber und ist damit einverstanden, dass er bei Annullierung gemäss Abschnitt 9.3 KEINE Rückerstattung der Liefergebühr und keine sonstigen Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen seitens der FIFA, des FTC oder des Lieferunternehmens erhält, sofern das Annullierungsrecht nicht vor Ablauf der Annullierungsfrist gemäss Abschnitt 9.1 wahrgenommen wurde. Widerruf der Lieferbestätigung durch die FIFA 9.4 Sollte die FIFA nach Übermittlung der Lieferbestätigung feststellen, dass das Lieferunternehmen die durch den Ticketinhaber im Ticket-Lieferantrag angegebene Adresse nicht beliefern kann oder die Lieferung der

8 Tickets an den Ticketinhaber aus anderen Gründen nicht möglich ist, kann die FIFA die Lieferbestätigung bis zum 23. April 2014 in alleinigem Ermessen schriftlich oder per an den Ticketinhaber widerrufen. Bei einem Widerruf der Lieferbestätigung gemäss Abschnitt 9.4 erstattet die FIFA die durch den Ticketinhaber geleistete Bezahlung für die Lieferung der Tickets gemäss Abschnitt 7.6 in vollem Umfang zurück. Dem Ticketinhaber steht bei einem solchen Widerruf einer Lieferbestätigung keine darüber hinaus gehende Ausgleichszahlung oder Entschädigung seitens der FIFA, des FTC oder des Lieferunternehmens zu. Folgen von Annullierung und Widerruf 9.5 Die Annullierung des Ticket-Lieferantrags durch den Ticketinhaber oder der Widerruf der Lieferbestätigung durch die FIFA wirken sich nicht auf den Kauf der Tickets durch den Ticketinhaber oder die Zuweisung von Tickets an den Ticketinhaber aus. Die Tickets des Ticketinhabers stehen in einem solchen Fall gemäss Ticket- Verkaufsrichtlinien bei den FVTCs zur Abholung bereit. Der Ticketinhaber ist im betreffenden Fall selbst dafür verantwortlich, die Tickets vor den jeweiligen Spielen beim FVTC abzuholen. 10. Haftungsbeschränkung 10.1 WEDER FIFA ODER FTC NOCH DAS LIEFERUNTERNEHMEN SIND HAFTBAR FÜR JEGLICHE: (i) NICHTZUSTELLUNGEN ODER VERSPÄTUNGEN INFOLGE FALSCHER ADRESSANGABEN ODER FEHLERHAFTER DATEN, DIE DER TICKETINHABER BEREITGESTELLT HAT. Kann das Lieferunternehmen ein Ticketpaket aufgrund einer falsch angegebenen Adresse nicht zustellen, unternimmt es sinnvolle Anstrengungen zur Ermittlung der zutreffenden Adresse. Weder FIFA oder FTC noch das Lieferunternehmen haften in diesem Fall jedoch für die Zustellung der Tickets. (ii) FEHLERHAFTE ODER UNVOLLSTÄNDIGE ERHEBUNG, EINGABE, ÜBERMITTLUNG ODER BEHANDLUNG VON DATEN UND WEITEREN INFORMATIONEN ODER DEREN VERWALTUNG, EINSCHLIESSLICH VERLORENE, FEHLERHAFTE ODER UNVOLLSTÄNDIGE TICKET-LIEFERANTRÄGE; (iii) TECHNISCHE FEHLFUNKTIONEN WIE AUSFALL VON COMPUTERHARDWARE ODER SOFTWARE ODER DAS INTERNET ODER DEN DRUCK BETREFFENDE FEHLFUNKTIONEN; (iv) NICHT MÖGLICHE KOMMUNIKATION MIT EINEM TICKETINHABER PER , POST, SMS, FAX ODER AUF ANDEREM WEG, EINSCHLIESSLICH NICHTZUSTELLUNG ODER VERSPÄTETE ZUSTELLUNG DER LIEFERBESTÄTIGUNG AN DIE -ADRESSE ODER DIE TELEFONNUMMER DES TICKETINHABERS ODER ÜBER ANDERE KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTER; (v) VERSPÄTETE ODER GANZ ODER TEILWEISE NICHT ERFOLGTE ZAHLUNG AN DIE FIFA ODER NICHT ERHALTENE ZAHLUNG DER FIFA AN DEN TICKETINHABER GEMÄSS DEN VORLIEGENDEN TICKET-LIEFERBEDINGUNGEN AUS BELIEBIGEM GRUND; (vi) VESPÄTETE LIEFERUNG DER TICKETS; (vii) LIEFERUNTERBRECHUNGEN AUFGRUND EINER URSACHE AUSSERHALB DEREN KONTROLLE, EINSCHLIESSLICH BEISPIELSWEISE AUFGRUND VON ABWESENHEIT EINER PERSON ODER DER WEIGERUNG EINER PERSON, DIE LIEFERUNG ANZUNEHMEN, DIEBSTAHL, VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DER PAKETE WÄHREND DES TRANSPORTS, MASSNAHMEN VON BEHÖRDEN MIT TATSÄCHLICHER ODER ANSCHEINENDER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR EINRICHTUNGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, MASSNAHMEN ODER VERSÄUMNISSE VON ZOLLBEHÖRDEN ODER ÄHNLICHEN BEHÖRDEN, AUSSCHREITUNGEN, STREIKS ODER SONSTIGE ARBEITSKÄMPFE, STÖRUNGEN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG, UMSTÄNDE, DIE DEN LUFT-, STRASSEN- UND SCHIENENVERKEHR BEHINDERN WIE WETTERBEDINGUNGEN ODER NATURKATASTROPHEN, NATUREREIGNISSE ODER ÄHNLICHE UMSTÄNDE GEMÄSS DER DEFINITION VON HÖHERER GEWALT IN DEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON KARTEN FÜR DIE FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT UM DERARTIGE RISIKEN, DIE DEN TRANSPORT DER TICKETS BETREFFEN, ZU VERMEIDEN, KANN SICH DER TICKETINHABER FÜR DIE ABHOLUNG DER TICKETS BEI DEN FVTCS IN BRASILIEN ENTSCHEIDEN Dessen ungeachtet haften FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen für Schäden im Zusammenhang mit der Ticketlieferung insgesamt nur für unmittelbare Verluste und Schäden sowie nur bis zu den in

9 diesem Abschnitt 10.2 angegebenen Höchstbeträgen (US $ pro Kg/lb Fracht). Alle sonstigen Verluste oder Schäden (einschliesslich unter anderem entgangene Gewinne, Einnahmen, Zinsen oder zukünftige Geschäfte) sind somit von der Haftung ausgeschlossen. Dies trifft auch auf spezielle oder mittelbare Schäden zu, selbst wenn FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen vor oder nach der Annahme der Lieferung durch die FIFA oder das Lieferunternehmen auf ein mögliches Verlust- oder Schadensrisiko hingewiesen wurden. Falls für die Ticketlieferung sowohl der Luftweg als auch die Beförderung auf der Strasse oder mit einem anderen Transportmittel gewählt wird, gilt die Lieferung als Lufttransport. FIFA, FTC oder das Lieferunternehmen haften jeweils nur in Höhe des tatsächlichen Barwerts jeder Lieferung und höchstens bis zu einem Betrag von: (i) USD 25,00/Kg Fracht oder USD 11,34/lb Fracht bei Beförderung auf dem Luftweg oder mit einem anderen Transportmittel (nicht auf der Strasse) oder (ii) USD 12,00/Kg Fracht oder USD 5,44/lb Fracht bei Beförderung auf der Strasse Pro Lieferung kann nur ein Schadensfall geltend gemacht werden, mit dessen Regulierung alle im Zusammenhang mit der Lieferung erlittenen Verluste oder Schäden als endgültig und vollständig reguliert gelten Forderungen, die sich auf die Ticketlieferung beziehen, sind beim FTC innerhalb von 25 Tagen nach Erhalt der Versandanzeige des FTC schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist haften weder FIFA noch FTC oder das Lieferunternehmen für die Zustellung der Tickets. 11. Kontaktinformationen Alle Informationsanfragen mit Bezug auf Tickets, die vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen und/oder die Lieferbestätigungen sind über das FTC an die FIFA zu richten. Die Anschrift des FTC wird auf in der Lieferbestätigung sowie in weiteren, von der FIFA gegebenenfalls veröffentlichten Ticket-Verkaufsmaterialien bekannt gegeben. 12. Verschiedenes 12.1 Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen der vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen und/oder der Lieferbestätigung von einem zuständigen Gericht für ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt, bleibt der Rest dieser Ticket-Lieferbedingungen und/oder der Lieferbestätigung in Kraft, als wäre(n) diese ungültige(n), unwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nicht enthalten Die vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen und die Lieferbestätigung wurden in portugiesischer Sprache verfasst und in andere Sprachen übersetzt. Bei Abweichungen zwischen dem portugiesischen und den übersetzten Texten erhält stets der portugiesische Text Geltungsvorrang und wird zur Klärung von Zweifeln hinsichtlich Auslegung und Anwendung herangezogen Zur Sicherstellung der Kontinuität der Anwendung und Klarheit unterliegen diese Ticket- Lieferbedingungen und die Lieferbestätigung, soweit gemäss anwendbarem Recht zulässig, ausschliesslich den Gesetzen der Bundesrepublik Brasilien und werden nach diesen ausgelegt. Wird die Lieferung auf dem Luftweg transportiert, gilt das Übereinkommen von Montreal bzw. das Warschauer Abkommen, soweit jeweils anwendbar. Darüber hinaus findet gegebenenfalls das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr Anwendung. Die betreffenden Übereinkommen enthalten Haftungsbeschränkungen Die Parteien bemühen sich im Fall von Streitigkeiten bezüglich der und in Zusammenhang mit den sich aus diesen Ticket-Lieferbedingungen und der Lieferbestätigung ergebenden Rechte(n) und Pflichte(n) in vollem nach anwendbarem Recht zulässigen Mass um eine einvernehmliche Beilegung. Erreichen die FIFA und der Ticketinhaber oder dessen Rechtsnachfolger keine einvernehmliche Lösung, ist nach laut anwendbarem Recht zulässigen Mass Rio de Janeiro (Brasilien) alleiniger Gerichtsstand. Ungeachtet dessen und vorbehaltlich anwendbaren Rechts behält sich die FIFA das Recht vor, Klagen im Zusammenhang mit diesen Ticket- Lieferbedingungen und der Lieferbestätigung vor dem örtlichen Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Ticketinhabers anzustrengen Die vorliegenden Ticket-Lieferbedingungen werden: (i) allen Ticketinhabern auf und (ii) auf Anfrage allen anderen Personen unter der in Abschnitt 11 genannten Kontaktadresse zur Verfügung gestellt.

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