CORPORATE GOVERNANCE BERICHT DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (OeBFA) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

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1 Q?:A CORPORATE GOVERNANCE BERICHT DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (OeBFA) FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 Bekenntnis der OeBFA zum Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) Die OeBFA wurde durch die Verankerung der Beachtung des B-PCGK im Gesellschaftsvertrag der OeBFA am 6. Mai 2013 zur Einhaltung der Bestimmungen des B-PCGK verpflichtet. Die Geschaftsordnung des Aufsichtsrates und die Geschäftsordnung des Vorstandes in der jeweils geltenden Fassung1 wurden mit Gültigkeit vom 6. Mai 2013 bzw. vom 4. Juli 2013 ebenfalls entsprechend angepasst. Ziel des B-PCGK ist es, die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes klarer zu fassen. Transparenz ist ein wichtiges Anliegen der OeBFA, daher haben die Beachtung und Erfüllung der Bestimmungen des B-PCGK in der OeBFA einen hohen Stellenwert. Der gegenständliche Corporate Governance Bericht wird auf der Webseite der OeBFA veröffentlicht. Der B-PCGK besteht aus zwei Regelungskategorien. Einerseits zwingende Regeln, die mit L gekennzeichnet und uneingeschränkt zu beachten sind und andererseits Empfehlungen, die mit C gekennzeichnet sind und von denen die Unternehmen abweichen können, jedoch verpflichtet sind, dies im jährlichen Corporate Governance Bericht offenzulegen (Regel 5.2). Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat der OeBFA erklären, dass nach ihrem Kenntnisstand den Umsetzungsmaßnahmen und der Anpassungen der Rechtsgrundlagen der OeBFA im Geschäftsjahr 2015 den Regeln des B-PCGK entsprochen wurde. Zu : Die OeBFA hat im Jahr 2014 eine kombinierte Directors & Officers Versicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte) und Errors & Omissions Versicherung (Schadenersatzansprüche aus dem operativen Geschäft werden abgedeckt) über die Versicherungssumme von EUR 10 Mio, die auch im Falle grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz bietet, abgeschlossen. Eine Einschränkung auf Fälle 1 Zuletzt geändert am 1. November Seilerstätte Wien Postfach 61 Österreich T F WINW oebfa at Alleiniger Gesellschafter Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen Rechtsform GmbH Sitz Wien Firmenbuchnummer: Firmenbuchgencht Handelsgericht Wien DVR Seite 1 von 6

2 ftbf Austriari Treasury leichter Fahrlässigkeit ist eher unüblich und erscheint nicht zweckmäßig. Aus kaufmännischer Vorsicht erschien es geboten, eine vollumfängliche D&O Versicherung abzuschließen. Weiters wurde die oben angeführte D&O Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen in Abweichung zur oben angeführten Bestimmung. Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft aufgrund der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Bundesfinanzierungsgesetzes, des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) und des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, der Geschäftsordnung sowie der Weisungen und Ermächtigungen des Gesellschafters. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemeinsam, im Sinne des Vier-Augen-Prinzips und beachtet die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Sparsamkeit. Es besteht eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Ressort Markt und dem Ressort Marktfolge. Es wird für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling, eine angemessene Korruptionsprävention, sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regelungen (Compliance Kodex) gesorgt. Der Vorstand der OeBFA besteht aus zwei Mitgliedern (Geschäftsführer Markt und Geschäftsführer Marktfolge), die vom Bundesminister für Finanzen bestellt wurden. Die Vergütung der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2015 betrug insgesamt EUR ,48 mit einem davon erfolgsbezogenen Anteil von insgesamt EUR ,97: Mag. (FH) Markus Stix: EUR ohne erfolgsabhängige Komponente. Dl Dr. Thomas Steiner: EUR ,16, davon erfolgsbezogenen EUR ,56. Dr. Martha Oberndorfer: EUR ,32, davon erfolgsbezogenen EUR ,41. Zusätzlich wurden im Jahr 2015 EUR ,20 an Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung ausbezahlt. Mag. (FH) Markus Stix (geb. 14. August 1974) Erstbestellung: 1. September 2015 (von 8. Juni 2015 bis 31. August 2015 als interimistischer Geschäftsführer bestellt) Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Dezember 2018 Ressortzuständigkeit: Markt Seilerstätte Wien Postfach 61 Österreich T F WWIN.oebfa.at Alleiniger Gesellschafter Republik Österreich vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen Rechtsform GmbH Sitz Wien Firmenbuchnummer 35060i Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien DVR Seite 2 von 6

3 QaBFA Monats- und Jahresplanung für die Finanzierung im Rahmen von Bundesfinanzgesetz, Bundeshaushaltsgesetz und Bundesfinanzierungsgesetz einschließlich budgetrelevanter Prognoserechnungen und Abweichungsanalysen zum Zinsen- und Schuldendienst sowie Schuldenstand einschließlich Bericht gemäß 4 Abs. 3 Bundesfinanzierungsgesetz Koordination der Pressearbeit und von internationalen Angelegenheiten bspw. EV iaaiu-, IWF- und OECD Kreditoperationen für Bund und sonstige Treasurygeschäfte Bund Kreditoperationen, Zins- und Währungstauschverträge für Länder sowie Rechtsträger Investor Relations, Relationship-Management Banken und institutionelle Investoren, Ratingangelegenheiten Kassenverwaltung bundesschatz.at Internationale Angelegenheiten, Berichtswesen und Gutachten im Rahmen der Ressortzuständigkeit Mitgliedschaft in 0 berwachungsorganen anderer Unternehmen: Aufsichtsratsmitglied in der Bundespensionskasse und Regierungskommissär der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft. Dl Dr. Thomas Steiner (geb. 28. Januar 1980) Erstbestellung 2 April 2013 Ende der laufenden Funktionsperiode: 1. April 2018 Ressortzuständigkeit: Marktfolge Risikomanagement für Geschäfte, welche die OeBFA im Namen und auf Rechnung des Bundes abwickelt, samt entsprechender Risikorichtlinien und Produkteinführungsprozesse Internationale Angelegenheiten, Berichtswesen und Gutachten im Rahmen der Ressortzuständigkeit Backoffice Relationship- und Risiko-Management und Beratungsdienstleistungen für Länder und Rechtsträger Rechtsangelegenheiten Kaufmännische Führung der OeBFA GmbH (Finanz- und Rechungswesen, Budgetierung, Beschaffung, Kanzlei, Personalangelegenheiten und Organisation) Seilerst~tte Wien Postfach 61 Österreich T F Alleiniger Gesellschafter Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen. Rechtsform GmbH Sitz. Wien Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien DVR Seite 3 von 6

4 ~BFA Mitgliedschaft in Überwachungsorganen anderer Unternehmen: Regierungskommissär bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien, bis 19. August 2015 Aufsichtsratsmitglied im Aufsichtsrat der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG), bis 31. Oktober 2015 Steilvertretender Aufsichtskommissär im Hauptverband der Sozialversicherungsträger zur Wahrnehmung der finanziellen Interessen des Bundes. Gemeinsamer Aufgabenbereich der Vorstandsmitglieder: die Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für: die Unternehmensführung und die Geschäfts- und Risikopolitik, die Budgetplanung der GmbH, das Personalwesen, lt und Organisation Legistik zum Haushaltswesen des Bundes (Bundesfinanzgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesfinanzierungsgesetz etc.) der Vorschlag des Vorstandes gemäß 79 Abs. 5 Bundeshaushaltsgesetz 2013 die interne Revision (Revisionspian) Governance & Compliance. Unternehmenskommunikation Organarigelegenheiten (Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, Jahresabschluss etc.) Angelegenheiten betreffend den Betriebsrat der OeBFA lnformationstechnologie (lt) Zusammensetzung und Vergütung der Aufsichtsratsmitqlieder per 31. Dezember 2015 Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern. Davon wurden fünf Kapitalvertreter von der Generalversammlung gewählt. Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates dürfen nur fachkundige Personen bestellt werden. Drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrates (AN-Vertreter) wurden vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt. Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mindestens vierzehn Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin durch schriftliche Einladung bekannt gegeben, in denen der Aufsichtsrat seine Beschlüsse fasst. Eine Aufsichtsratssitzung ist mindestens einmal pro Kalendervierleljahr abzuhalten. Außerordentliche Aufsichtsratssitzungen können auf Verlangen des Bundesministers für Finanzen und in begründeten und dringenden Fällen auf Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes unverzüglich österreichische Bundesfinanzierungsagentur Seilerstätte Wien Postfa h 61 Osterre ch T F W MN.oebfa at Allein ger Gesellschafter Republik Österre ch vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen Rechtsform GmbH Sitz: Wen Firmenbuchnummer 35060i Firmenbuchgericht Handeisgericht Wien DVR Seite 4 von 6

5 ~BFA einberufen werden. Die Niederschrift über die Aufsichtsratssitzung ist dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich zu übermitteln. Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder: Ende der lfd. AR-Entschädigungen 2015 AR-Mltgliedor Funktion B st bestellung Funktionsperiode SltZungsgeider 2015 Aufsichtsrats vergütung für 2014 (6 AR-Sitzungen) ausbezahlt Im Jahr 2015 ST~~ D~. Gerhard (geb. am ) AR-Vorsitzender ,91 an das BtvF PB~N~ Di Bernhard (geb. am ) AR-Vorsitzender , ,46 ~IARr1NG~ LLM Uiiv.-R~of. AR-Vorsitzende N~g. IY. ~a(geb. am ) Stv , ,00 LEJSUC. GL Weg. Alfred (geb. am ) AR-Mtglied , ,00 an das BW ZB~HN9~ 0.Lkvv.Rof. O~. ~. h.c. Josef (geb. am ) AR-Mtgiied ,50 SCFWARZB4DORFE% GL D. Friederike (geb. am ) AR-Mtglied , ,00 an das BW SCHuH, DiV. Lirich (geb. am ) AR-Mtgr~d , ,50 KAPL, Di l~iand AR-Mtglied (geb. am ) (AN-Vertreter) N~24FOHR Weg. (Fl-~ Gerald AR-Mtglied (geb. am ) (AN-Vertreter) NACH, f~bert AR-Mtgiled (geb. am ) (AN-Vertreter) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates (ausgenommen die AN-Vertreter) wurden keine sonstigen Vergütungen oder Vorteile im Laufe des Geschäftsjahres 2015 gewährt. Angaben zu Genderaspekten Nach der L-Regel hat der Corporate Governance Bericht Maßnahmen, die zur Erhöhung des Anteils der Frauen in der Geschäftsleitung, dem Überwachungsorgan und in leitender Stellung sind zu setzen und anzuführen. Seit 6. Mai 2013 sind zwei der fünf vom Gesellschafter gewählten Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der OeBFA Frauen. Der Frauenanteil der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat beträgt somit 40%. Der Frauenanteil im Vorstand beträgt 0%. Der Frauenanteil unter den Prokuristen beträgt 50%. Die QeBFA ist bemüht, Initiativen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Unternehmen und zum Abbau von Barrieren für Frauenkarrieren sowie zur Vereinbarkeit österreichische Bundesfinanzierungsagentur Seilerstätte Wien Postfach 61 Öster e ch T F Alleiniger Gesellschafter~ Republik Österreich vertreten durch das Bundesministerium fur Finanzen Rechtsform GmbH Sitz Wien Firmenbuchnummer Firmenbuchgencht Handelsgericht Wien DVR Seite 5 von 6

6 ~BFA zwischen Familie und Beruf zu setzen. Mit Ende des Jahres 2015 beträgt der Frauenanteil unter den Mitarbeitern der OeBFA 42%. Die QeBFA wird gemäß L-Regel 12.5 die Einhaltung der Regelungen des B-PCGK mindestens alle fünf Jahre, durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und das Ergebnis im Corporate Governance Bericht auszuweisen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeiterinnen der QeBFA für ihren hervorragenden Einsatz in einem herausfordernden Geschäftsjahr Wien, am 26. Februar 2016 Der Vorstand Mag. (FH) Markus Stix ~i4)6~ Dl Dr. Thomas Steiner Der Aufsichtsratsvorsitzende Dipl.-ing. Bernhard Perner Seilerstätte Wien Postfach 61 Österreich T F WWW oebfa at Alleiniger Gesellschafter Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen Rechtsform. GmbH Sitz Wien F rmenbuchnummer 35060i Fimienbuchgencht Handelsgericht Wien DVR Seite 6 von 6

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