PresseMitteilung. Innenminister Gall begrüßt ACE-Initiative: Bei Nebel runter vom Gas

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1 PresseMitteilung ACE Auto Club Europa e.v. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich: Rainer Hillgärtner Schmidener Str Stuttgart Tel.: 0711 / /277 Fax: 0711 / presse@ace-online.de Innenminister Gall begrüßt ACE-Initiative: Bei Nebel runter vom Gas Stuttgart (ACE) 29. November 2011 Der ACE Auto Club Europa hat in einem eindringlichen Appell alle Kraftfahrer aufgerufen, ihre Fahrweise bei Nebel den begrenzten Sichtverhältnissen anzupassen. Auf diese Weise ließen sich die meisten Unfälle verhüten. Rasen tötet, deshalb runter vom Gas", betonte der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall, der eine entsprechende Verkehrssicherheits-Initiative des ACE begrüßte. Der Club erinnerte angesichts der folgenschweren Nebelunfälle in jüngster Zeit (18. November: Massenkarambolage auf der A31 bei Münster, 22. November: Auffahrunfall auf der A9 bei Leipzig), an die Regeln, die Autofahrer bei schlechter Sicht besser beachten sollten: Tempo drosseln: Zu langsam gibt es nicht. Nebel wirkt sich auf die Wahrnehmung und Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung aus. Tacho im Auge behalten. Beim Erkennen von Nebelbänken frühzeitig und kontrolliert abbremsen und den nachfolgenden Verkehr durch Einschalten der Warnblinkanlage auf die Gefahr aufmerksam machen. Auch auf Hausstrecken gilt: Runter vom Gas. Besser sehen und gesehen werden: Abblendlicht an, auch am Tag. Zu beachten ist, dass automatisches Tagfahrlicht die Rückleuchten tagsüber nicht aktiviert. Blenden vermeiden: Nur bei Sicht unter 50 Metern zusätzlich noch die Nebelschlussleuchte einschalten. Seite 1 von 10

2 Abstand halten: Keinesfalls an den Vordermann dranhängen". Besser Leitpfosten zur Distanz-Orientierung nutzen. Überholvorgänge im Nebel grundsätzlich unterlassen. Vorsicht beim Links-Abbiegen, besonders auf Landstraßen. Der entgegenkommende Verkehr ist schlechter erkennbar. Nebelwarner strikt beachten. Mehr Pausen einlegen: Fahren bei schlechter Sicht erfordert höhere Konzentration. Bei einer Panne oder einem Unfall sollte das Fahrzeug, wenn möglich, von der Straße gebracht werden. Grundsätzlich gilt, Warnblinker einschalten. Beim Verlassen des Fahrzeugs Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen, den Standstreifen verlassen und sich hinter Leitplanken in Sicherheit begeben. Polizei in der Verkehrsüberwachung engagiert Innenminister Gall versprach, die Polizei im Lande werde im Rahmen der Verkehrsüberwachung und der Verkehrserziehung das ihre tun, damit die Zahl der Nebelunfälle weiter zurückgeht. Der Dezember gehört neben Oktober und November erfahrungsgemäß zu den Monaten mit den meisten Nebeltagen. Trend: Nebelunfälle verziehen sich Nach Angaben des ACE gibt es bei Nebelunfällen mit Personenschaden alles in allem einen durchaus positiven Trend. Demnach ist die Zahl solcher Unfälle im Verlauf der vergangenen 20 Jahr um 80 Prozent zurückgegangen. Wurden im Jahr 1991 noch 1368 Unfälle mit Personenschaden bei widrigen Sichtverhältnissen polizeilich aufgenommen sank deren Zahl bis 2010 auf 278. Im gleichen Zeitraum verringerte sich auch die Zahl der bei Nebelunfällen getöteten Verkehrsteilnehmer von 91 auf 15. Als mögliche Gründe für diese Entspannung nannte der ACE den vermehrten Einsatz moderner Nebelwarnanzeigen im Bereich von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die verbesserte medizinische Versorgung von Unfallopfern und sicherheitstechnisch besser ausgestattete Fahrzeuge. Seite 2 von 10

3 Die meisten Nebelunfälle passieren laut ACE auf außerörtlichen Straßen, Autobahnen sind überproportional häufig betroffen. Auf den Fernstrecken ereignen sich nach Erkenntnissen des Clubs auch die meisten Unfälle mit mehr als zwei Beteiligten. In Deutschland gibt es im bundesweiten Schnitt 23 Nebeltage, sie verteilen sich bei teils beträchtlichen regionalen Unterschieden vorwiegend auf die Herbst- und Wintermonate von Oktober bis Februar. An fast jedem vierten schweren Nebelunfall auf der Autobahn waren fünf oder mehr Verkehrsteilnehmer beteiligt. "Nicht von ungefähr schreibt die Straßenverkehrsordnung bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern ein Tempo von allerhöchstens 50 Kilometer pro Stunde (km/h) vor", erklärte ein ACE-Verkehrssicherheitsexperte. Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), Seite 3 von 10

4 Daten und Fakten: Gefahr im Nebel Eine Studie des ACE Auto Club Europa 1 Anzahl der Nebelunfälle stark zurück gegangen 2 Nebelunfälle nach Ortslage 3 Massenunfälle selten, aber schwer 4 Rechtslage 5 Ahndung: Rasen wird teuer 6 Sicher durch den Nebel: Empfehlungen des ACE Seite 4 von 10

5 Anzahl 1 Anzahl der Nebelunfälle stark zurück gegangen Seit dem Jahr 1991 hat sich die Zahl der in Deutschland registrierten Nebelunfälle deutlich reduziert. Wurden vor 20 Jahren bei dieser Witterungslage noch 1368 schwere Unfälle mit Personenschaden gezählt waren es im Jahr 2010 nur noch 278 Unfälle. Die Zahl der dabei Getöteten reduzierte sich von 91 auf 15, was einem Rückgang von 83,5 Prozent entspricht. Auch die Anzahl der Schwerverletzten sank auf 17,3 Prozent des ursprünglichen Wertes. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass diese auf den ersten Blick positive Entwicklung nicht linear erfolgte, sonder deutliche Sprünge aufweist. So ist zwar in den Jahren zwischen 1991 und 1997 ein klarer Abwärtstrend zu erkennen in den Jahren danach schwankt die Zahl der Verunglückten jedoch deutlich. So verunglückten im Jahr 2008 mehr Verkehrsteilnehmer als noch Mit 15 Getöteten lag die Zahl der im Nebel tödlich Verunglückten im Jahr 2010 zwar etwa 30 Prozent unter dem Wert der beiden Vorjahre, kam jedoch nicht an das Ergebnis des bisher positivsten Jahres heran: 2007 ließen nur 9 Menschen bei Nebelunfällen ihr Leben Unfallhäufigkeit Jahr Verunglückte Unfälle mit Personenschaden Datenbasis: Statistisches Bundesamt 2011 Seite 5 von 10

6 2 Nebelunfälle nach Ortslage Je höher die Geschwindigkeit, desto häufiger passieren Unfälle im Nebel und umso schwerwiegender sind die Unfallfolgen. Dieses Fazit ergibt sich aus der Auswertung von Angaben des Statistischen Bundesamtes über die Ortslage der im Jahr 2010 aufgenommenen Nebelunfälle. Eingegrenzt auf die Unfälle mit Personenschaden passiert nur jeder fünfte derartige Unfall (20,5%) innerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Außerortsstraßen geschehen mit einem Anteil von 61,5 Prozent die meisten Unfälle im Nebel. 18 Prozent aller Nebelunfälle mit Personenschaden passierten auf Autobahnen. Nebelunfälle nach Ortslage Unfälle mit Personenschaden, ,5 % außerorts innerorts 20,5 % BAB 18 % Datenbasis: Statistisches Bundesamt Die meisten tödlichen Nebelunfälle passierten 2010 auf Landstraßen. Während innerhalb geschlossener Ortschaften kein tödlicher, auf Nebel zurückzuführender Unfall registriert wurde, war die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle auf Autobahnen mehr als doppelt so hoch wie der Anteil der schweren Nebelunfälle. 61,5 % Nebelunfälle nach Ortslage Datenbasis: Statistisches Bundesamt Unfälle mit Getöteten, 2010 außerorts BAB 38,5 % Seite 6 von 10

7 3 Massenunfälle selten, aber schwer Etwa jeder dritte Nebelunfall in der Stadt und außerhalb geschlossener Ortschaften findet ohne Beteiligung eines weiteren Verkehrsteilnehmers statt. Auf der Autobahn liegt der Anteil der Alleinunfälle nur bei zehn Prozent. Während im innerörtlichen Straßenverkehr nur an rund jedem 20. Nebelunfall ein dritter Verkehrsteilnehmer beteiligt ist, steigt die Zahl der Unfallbeteiligten auf Landstraßen und auf Autobahnen deutlich an. Auf Außerortsstraßen sind in 21,6 Prozent aller Nebelunfälle mit Personenschaden mehr als zwei Fahrzeuge verwickelt. Alles in allem passieren auf Autobahnen vergleichsweise nur wenige Nebelunfälle, 2010 waren es 50. Doch ein Blick auf die Zahl der in diese Unfälle verwickelten Kraftfahrer lässt die schwerwiegenden Folgen dieser Unfälle erahnen: An nicht einmal einem Drittel dieser Unfälle war nur ein weiteres Fahrzeug beteiligt, in 60 Prozent aller schweren Nebelunfälle waren drei oder mehr Fahrzeuge verwickelt. An fast einem Viertel der Unfälle mit Personenschaden bei Nebel waren fünf oder mehr Verkehrsteilnehmer beteiligt. Drei von fünf tödlich Verletzten kamen bei einem Massenunfall ums Leben ,3% 42,1% ,2% 30 16,4% ,6% 30% 20% 24% 16% 5,3% 2,3% 2,9% 10% Innerorts Außerorts BAB Alleinunfall 2 Beteiligte 3 Beteiligte 4 Beteiligte 5 o.m. Beteil. Datenbasis: Statistisches Bundesamt 2011 Seite 7 von 10

8 4 Rechtslage Der Gesetzgeber setzt die schlechteren Sichtverhältnisse bei Nebel auf die gleiche Stufe wie Witterungsverhältnisse, die bei starkem Regen oder Schnee vorherrschen. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter darf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h nicht überschritten werden. Grundsätzlich gilt, das Tempo so gering zu halten, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Bei starkem Nebel muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mit automatischem Tagfahrlicht ausgerüstet ist. Die Nutzung von Nebelscheinwerfern und entsprechenden Rückleuchten ist nur zulässig, wenn die Sicht nicht mehr als 50 Meter beträgt. Die Sichtweite bezieht sich nicht auf die Rückleuchten des Vordermannes, sondern auf die tatsächlichen Sichtverhältnisse. StVO: Die wichtigsten Vorschriften bei Nebel 3 Geschwindigkeit 17 Beleuchtung 5 Überholen (1) Der Fahrzeugführer... hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen... anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.... Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. (3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt. Quelle: StVo, BMVBS Seite 8 von 10

9 5 Ahndung: Rasen wird teuer Wer bei Nebel zu schnell fährt, riskiert empfindliche Bußgelder. Im Zuge der der jüngsten Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), wurden jene Tatbestände, die Geschwindigkeitsübertretungen auch bei schlechten Witterungsverhältnissen umfassen, mit einer deutlich erhöhten Strafe versehen. Wer sich 21 Kilometer pro Stunde (km/h) schneller als erlaubt bewegt, gerät schon in die Punkteränge des Flensburger Zentralregisters, bei mehr als 31 km/h zu viel droht ein Fahrverbot. Mit schärferen Strafen muss rechnen, wer durch die gefahrene Geschwindigkeit andere gefährdet oder gar einen Unfall verursacht. Schärfer geahndet werden die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Delikte, wenn sie durch Fahrer eines Lkw oder Busses beziehungsweise eines Gefahrgut-Transporters begangen wurden. Ahndung von Tempoüberschreitungen bei Nebel Innerorts Außerorts Tempoüberschreitung* Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot von Km/h von Km/h von Km/h Monat von Km/h Monat Monat von Km/h Monate Monat von Km/h Monate Monate über 70 Km/h Monate Monate Bei Sichtweite unter 50 m ohne Abblendlicht gefahren * Überschreiten der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen. Für Lkw, Busse und Gefahrgut-Transporter gelten höhere Sätze. Datenbasis: BMVBS, KBA 2011 Seite 9 von 10

10 6 Sicher durch den Nebel: Empfehlungen des ACE Autofahrer können das erhöhte Unfallrisiko bei Nebel reduzieren, wenn sie die folgenden Tipps des ACE beherzigen: Tempo drosseln: Zu langsam gibt es nicht. Nebel wirkt sich auf die Wahrnehmung und Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung aus. Tacho im Auge behalten. Beim Erkennen von Nebelbänken frühzeitig und kontrolliert abbremsen und den nachfolgenden Verkehr durch Einschalten der Warnblinkanlage auf die Gefahr aufmerksam machen. Auch auf Hausstrecken gilt: Runter vom Gas. Besser sehen und gesehen werden: Abblendlicht an, auch am Tag. Zu beachten ist, dass automatisches Tagfahrlicht die Rückleuchten tagsüber nicht aktiviert. Blenden vermeiden: Nur bei Sicht unter 50 Metern zusätzlich noch die Nebelschlussleuchte einschalten. Abstand halten: Keinesfalls an den Vordermann dranhängen". Besser Leitpfosten zur Distanz-Orientierung nutzen. Überholvorgänge im Nebel grundsätzlich unterlassen. Vorsicht beim Links-Abbiegen, besonders auf Landstraßen. Der entgegenkommende Verkehr ist schlechter erkennbar. Nebelwarner strikt beachten. Mehr Pausen einlegen: Fahren bei schlechter Sicht erfordert höhere Konzentration. Bei einer Panne oder einem Unfall sollte das Fahrzeug, wenn möglich, von der Straße gebracht werden. Grundsätzlich gilt, Warnblinker einschalten. Beim Verlassen des Fahrzeugs Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen, den Standstreifen verlassen und sich hinter Leitplanken in Sicherheit begeben. Seite 10 von 10

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