LBP FÜR DEN GEPLANTEN ERWEITERTEN RASTPLATZ BÜCKETHALER KNICK-SÜD AN DER A2

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1 LBP FÜR DEN GEPLANTEN ERWEITERTEN RASTPLATZ BÜCKETHALER KNICK-SÜD AN DER A2 Bestandsaufnahme und Bewertung von Brutvögeln und Feldhamster ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE

2 LBP FÜR DEN GEPLANTEN ERWEITERTEN RASTPLATZ BÜCKETHALER KNICK-SÜD AN DER A2 Bestandsaufnahme und Bewertung von Brutvögeln und Feldhamster erstellt im Auftrag der Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten Bearbeitung: Holger Henschel (Biologe) August 2013 ARBEITSGEMEINSCHAFT LANDSCHAFTSÖKOLOGIE Gerberstraße HANNOVER Telefon: 0511 / Telefax: 0511 / hannover@aland-nord.de Internet:

3 Inhalt Planung Bückethaler Knick-Süd Bestandsaufnahme und Bewertung 2013 INHALT Seite 1 Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet und Methodik Untersuchungsgebiet Methodik der Bestandsaufnahme... 4 Brutvögel... 4 Feldhamster Methodik der Bewertung... 5 Brutvögel... 5 Feldhamster Ergebnisse der Bestandsaufnahme Brutvögel Feldhamster Naturschutzfachliche Bewertung Brutvögel Feldhamster Literatur TABELLEN Tab. 1: Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten... 6 Tab. 2: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Vogelbrutgebieten... 7 Tab. 3: Liste der erfassten Vogelarten Tab. 4: Gefährdete Vogelarten (inkl. Arten der Vorwarnliste) und ihr Status im Untersuchungsgebiet Tab. 5: Bewertung als Vogelbrutgebiet nach den Kriterien von WILMS et al. (1997) nur die Vorkommen ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie III

4 Inhalt Planung Bückethaler Knick-Süd Bestandsaufnahme und Bewertung 2013 ABBILDUNGEN Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes... 3 Abb. 2: Abgeerntetes Winterweizenfeld direkt an der A2, östlich des Autobahnparkplatzes (21. August 2013) ANLAGE Manuskriptkarte: Ausgewählte Vogelarten ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie IV

5 1 Aufgabenstellung An der A2 östlich der AS 38 Bad Nenndorf ist auf der Südseite der Autobahn die Anlage eines neuen Rastplatzes geplant. Für die Beurteilung der Eingriffsfolgen wurden bereits in der Vegetationsperiode 2009 die Vorkommen und Lebensräume planungsrelevanter Tierarten (Brutvögel und Feldhamster) erfasst und bewertet (ALAND 2009). Zwischenzeitlich wurde der geplante Rastplatz stark erweitert. Als Folge der Planungsänderung sollte das entsprechend erweiterte Untersuchungsgebiet im Jahr 2013 erneut auf planungsrelevante Vorkommen von Brutvögeln und Feldhamster untersucht und bewertet werden. Das Untersuchungsgebiet 2013 beinhaltet Teile des 2009 kartierten UG (ca. 44 ha) sowie einen östlich angrenzenden Erweiterungsbereich (ca. 45 ha). Es hat demnach eine Gesamtgröße von ca. 89 ha. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 1

6 2 Untersuchungsgebiet und Methodik 2.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet 2013 umfasst den weiträumig-offenen Ackerkomplex südlich des bestehenden Rastplatzes Bückethaler Knick-Süd und erstreckt sich von der BAB A2 bis an den nördlichen Rand des größeren Waldkomplexes nördlich von Wichtringhausen. Es hat eine Gesamtgröße von ca. 89 ha. Die Brutvogelkartierung sollte flächendeckend erfolgen, die Überprüfung auf mögliche Feldhamstervorkommen war auf eine ca. 27 ha große Teilfläche im Nahbereich der bestehenden Rastanlage beschränkt (s. Abb. 1). ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 2

7 Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 3

8 2.2 Methodik der Bestandsaufnahme Brutvögel Die Kartierung der Brutvögel erfolgte im Zeitraum von April bis Juni 2013 durch 5 flächendeckende Begehungen (Termine: 12. April, 24. April, 06. Mai, 24. Mai, 11. Juni 2013). Die Kartierdurchgänge verteilten sich auf alle Tageszeiten, fanden jedoch vorzugsweise in den frühen Morgen- und Vormittagsstunden sowie in den frühen Abendstunden statt, also der Zeit mit dem intensivsten revieranzeigenden Verhalten. Sie hatten stets einen anderen Start- und Endpunkt. Die quantitative Kartierung der Brutvogelarten (Revierkartierung) erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der gefährdeten und/oder artenschutzrechtlich relevanten Arten (alle streng geschützten Arten sowie die besonders geschützten Arten mit landesweiter Gefährdungseinstufung inkl. Vorwarnliste). Bei der Kartierung wurden die methodischen Vorgaben zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) so weit wie möglich berücksichtigt. Während der Kontrollen wurden alle revieranzeigenden Indizien und Verhaltensweisen von Vogelindividuen registriert und in Tageskarten eingetragen. Außerdem wurden nahrungssuchende Vögel und offensichtliche Durchzügler notiert. Die Auswertung der Kartierergebnisse erfolgte auf der Grundlage der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005), d.h. es wurden die dortigen Statusdefinitionen für Brutnachweis und Brutverdacht angewandt. Feldhamster Die Überprüfung auf mögliche Feldhamstervorkommen war auf eine ca. 27 ha große Teilfläche im engeren Planungsgebiet beschränkt. Sie umfasste die Ackerflächen zwischen der Autobahn BAB A2 und dem westlichen Vorfluter (s. Abb. 1). Im Rahmen der Kartierung wurde das Teilgebiet zweimal flächendeckend abgelaufen und auf mögliche Hamsterbaue abgesucht. Die Begehungen erfolgten zum einen im zeitigen Frühjahr (April) bei niedriger Vegetationshöhe und zum anderen kurz nach der Getreideernte noch vor der Bodenbearbeitung (August). Bei der Begehung im April lag der Fokus insbesondere auf den nutzungsfreien Flächen (Brache, Randstreifen, Böschungen), um hier mögliche Winterbaue zu entdecken. Die Begehung im August war auf die frisch abgeernteten Getreideäcker (Winterweizen) beschränkt, um hier die Sommerbaue zu finden. Auf den übrigen, mit Rüben bestellten Ackerparzellen war eine Suche nach Feldhamsterbauen nicht möglich, weder vor, noch nach der Ernte. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 4

9 2.3 Methodik der Bewertung Brutvögel Die Bewertung der erhobenen Daten erfolgt mit Hilfe des aktuellen, landesweit verwendeten Bewertungsschlüssels der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN (WILMS et al. 1997). In diesem Verfahren werden ausschließlich Brutvorkommen (Brutnachweis und Brutverdacht) gefährdeter Vogelarten nach einem vorgegebenen Punktesystem und unter Berücksichtigung der Flächengröße bewertet 1. Grundlage sind die jeweiligen Höchstzahlen der letzten fünf Jahre, sofern zusätzliche Daten aus dem entsprechenden Zeitraum vor der aktuellen Kartierung vorliegen. Aus der ermittelten Punktzahl ergibt sich eine vierstufige Bewertung mit einer Einstufung als Brutgebiet nationaler, landesweiter, regionaler oder lokaler Bedeutung. Das Bewertungsverfahren von WILMS et al. (1997) schreibt vor, dass bei der Bewertung von national bedeutenden Brutgebieten ausschließlich die aktuelle Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden darf. Bei der Bewertung landesweit bedeutender Gebiete ist es die landesweite Gefährdungseinstufung der aktuellen Roten Liste Niedersachsens, zur Bewertung regional oder lokal bedeutender Gebiete ist die für das jeweilige Gebiet zutreffende regionale Gefährdungseinstufung der aktuellen Roten Liste Niedersachsens heranzuziehen. Im vorliegenden Fall ist dies die Einstufung für den Bereich Tiefland Ost (vgl. KRÜGER & OLTMANNS 2007). Für die Bewertung wurden folgende aktuellen Roten Listen benutzt: Rote Liste der in Deutschland gefährdeten Brutvogelarten (4., überarbeitete Fassung, ) (SÜDBECK et al. 2007) und Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten (7. Fassung, Stand 2007) (KRÜGER u. OLTMANNS 2007). In Tab. 1 sind die einzelnen Bewertungsschritte und die Wertstufen mit den jeweiligen Mindestpunktzahlen zusammenfassend dargestellt. Tab. 2 ist das vorgegebene System zur Ermittlung der Punktwerte für die Vogelarten zu entnehmen. 1 Arten der Vorwarnliste (RL-Kategorie: V) und Brutzeitfeststellungen gefährdeter Arten bleiben bei dieser Bewertungsmethode ebenso unberücksichtigt, wie die Vorkommen sonstiger, derzeit nicht gefährdeter Brutvogelarten. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 5

10 Tab. 1: Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten Bewertung von Brutgebieten Bewertungsgrundlage: Brutbestandszahlen (Brutnachweis und Brutverdacht) der letzten fünf Jahre aller Vogelarten der Gefährdungskategorien 1-3 nach der Roten Liste Niedersachsen/ Bremen (Stand 2007) und Deutschland (Stand 2007) der zu bewertenden Fläche Ermittlung der Höchstzahlen der letzten fünf Jahre der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten Zuordnung von Punktwerten für jede Vogelart entsprechen der Anzahl der Brutpaare und ihrer Gefährdung nach den Roten Listen für Deutschland, Niedersachsen und der jeweiligen Rote-Liste-Region gemäß Fehler! Verweisquelle konnte icht gefunden werden.. Summierung der Punktwerte zu Gesamtpunktzahlen für Deutschland, Niedersachsen und die jeweilige Rote-Liste-Region Ermittlung des Flächenfaktors (Flächenfaktor = Größe des Gebietes in km², mindestens 1,0) Division der Gesamtpunktzahlen durch den Flächenfaktor zur Berechnung der Endwerte Bestimmung der Bedeutung des zu bewertenden Gebietes über die Einstufung der Endwerte anhand der Mindestpunktzahlen: ab 4 Punkten lokale Bedeutung ( Naturraum) ab 9 Punkten regionale Bedeutung ( Rote Liste-Region) ab 16 Punkten landesweite Bedeutung ( Niedersachsen) ab 25 Punkten nationale Bedeutung ( Deutschland) Die höchste erreichte Bedeutung ist für das Gebiet entscheidend. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 6

11 Tab. 2: Ermittlung der Punkte für die Bewertung von Vogelbrutgebieten Anzahl Paare Vom Aussterben bedroht (1) Punkte Rote-Liste-Kategorie Stark gefährdet (2) Punkte Gefährdet (3) Punkte 1 10,0 2,0 1,0 2 13,0 3,5 1,8 3 16,0 4,8 2,5 4 19,0 6,0 3,1 5 21,5 7,0 3,6 6 24,0 8,0 4,0 7 26,0 8,8 4,3 8 28,0 9,6 4,6 9 30,0 10,3 4, ,0 11,0 5,0 jedes weitere Paar 1,5 0,5 0,1 Feldhamster Für die Bewertung von Feldhamstervorkommen gibt es keine vorgegebene Bewertungsmethodik. Aufgrund der Seltenheit des Feldhamsters wird jedes Vorkommen als schutzwürdig eingestuft. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 7

12 3 Ergebnisse der Bestandsaufnahme 3.1 Brutvögel Im Rahmen der vorliegenden avifaunistischen Kartierung wurden im Untersuchungsgebiet aktuell insgesamt 43 Vogelarten festgestellt. Tab. 3 gibt einen Überblick über das Gesamtartenspektrum mit Angaben zur Gefährdung und zum aktuellen Status der Arten im Untersuchungsgebiet. 26 Arten sind als Brutvögel des Untersuchungsgebietes eingestuft, da sie die Kriterien für Brutnachweis oder Brutverdacht erfüllen. Eine weitere Brutvogelart das Rebhuhn wurde 2013 nur außerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt. 14 Arten werden als Nahrungsgast mit Brutvorkommen außerhalb des Untersuchungsgebietes eingestuft. 2 Arten traten nur als Durchzügler mit kürzerer Verweildauer oder überfliegend auf (s. Tab. 3). 10 Arten des Gesamtartenspektrums sind in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens (KRÜGER & OLTMANNS 2007) und/oder der Roten Liste Deutschlands (BAUER et al. 2002) als gefährdet eingestuft (Gefährdungskategorien 1 3), 4 weitere Arten stehen nur auf der Vorwarnliste (Gef.-Kat. V). Von den Rote Liste-Arten lassen sich 4 Arten als aktuelle Brutvogelart (Brutnachweis od. Brutverdacht) einstufen, allerdings brütete eine Art (Rebhuhn) außerhalb des UG. 7 Rote Liste-Arten (inklusive Vorwarnliste) nutzten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgast und zwei Arten traten 2013 als Durchzügler auf (s. Tab. 4). Die planungsrelevanten Brutvorkommen der landesweit gefährdeten Arten sowie die Feststellungen von gefährdeten Nahrungsgästen und Durchzüglern sind in Karte 1 (im Anhang) dargestellt. Sie werden nachfolgend kurz beschrieben. In Karte 1 sind außerdem noch einige weitere Arten mit spezifischen Habitatansprüchen dargestellt, die lediglich die Habitatausstattung des Gebietes charakterisieren. Da sie nicht planungs- bzw. bewertungsrelevant sind, wird ihr Vorkommen textlich nicht weiter behandelt. Die in der Kurzbeschreibung enthaltenen Angaben zum Lebensraum wurden überwiegend dem Methodenhandbuch für die Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al., Hrsg., 2005) entnommen. Die Angaben zur landesweiten Bestandsentwicklung stammen aus der aktuellen Roten Liste Niedersachsens (KRÜGER & OLTMANNS 2007) und beziehen sich auf den Zeitraum der 25 Jahre von 1980 bis Die Angaben zur bundesweiten Bestandsentwicklung beziehen sich ebenfalls auf den Zeitraum 1980 bis 2005 und wurden der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands von 2007 (4. Fassung, SÜDBECK et al. 2007) entnommen. Brutvögel Feldlerche (RL Nds. u. RL D 3) In Niedersachsen ist die Feldlerche in allen Naturräumen Brutvogel weitgehend offener Landschaften unterschiedlicher Ausprägung. Die Hauptvorkommen liegen in Kul- ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 8

13 turlebensräumen wie Grünland und Ackergebieten, aber u.a. werden auch Hochmoore, Heidegebiete, (un)genutzte Salzwiesen, feuchte Dünentäler sowie größere Waldlichtungen besiedelt. Von Bedeutung für die Ansiedlung sind trockene bis wechselfeuchte Böden mit einer kargen und vergleichsweise niedrigen Gras- und Krautvegetation. Die Art meidet auch feuchte bis nasse Areale nicht, wenn diese an trockene Bereiche angrenzen oder mit ihnen durchsetzt sind. Die Brutbestände sind in Niedersachsen sehr stark zurückgegangen (> 50%), bundesweit betrug die Abnahme mehr als 20% konnten im Untersuchungsgebiet insgesamt 4 Brutreviere der Feldlerche mit Brutverdacht ermittelt werden. Außerdem gelangen 3 Brutzeitfeststellungen (potenzielle Reviere). Die Reviere mit Brutverdacht befanden sich jeweils zur Hälfte auf Rübenäckern und auf Winterweizenschlägen. Nur ein Revier mit Brutverdacht und eine Brutzeitfeststellung befanden sich innerhalb der geplanten Bebauungsfläche (s. Karte 1 im Anhang). Kiebitz (RL Nds. 3 u. RL D 2) Der Kiebitz besiedelt unterschiedliche Biotope in weitgehend offenen Landschaften: Salzwiesen, Feuchtgrünland (nasse bis trockene Wiesen und Weiden), Äcker, Hochmoore, Heideflächen, aber u.a. auch Spülflächen, Flugplätze, Schotter- und Ruderalplätze sowie abgelassene Teiche. Von Bedeutung für die Ansiedlung sind weitgehend gehölzarme, offene Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation bzw. teilweise offenen, grundwassernahen Böden. Auch für die Aufzucht der Jungen ist eine geringe Vegetationshöhe und dichte Voraussetzung. Als Folge einer zunehmend intensiveren Grünlandnutzung nimmt in vielen Gebieten der Anteil der Ackerbrüter zu Lasten der Grünlandbrüter stark zu. Als Folge der landwirtschaftlichen Nutzungsintensivierung sind die Kiebitzbestände landes- und bundesweit sehr stark zurückgegangen (Abnahme von > 50%). Im Untersuchungsgebiet unternahm 2013 nur noch ein Kiebitzpaar einen erfolglosen Brutversuch auf einem Rübenacker südlich des Wirtschaftsweges, knapp außerhalb der geplanten Bebauungsfläche waren es noch 2 Paare, die ebenfalls erfolglose Brutversuche auf einer inzwischen überbauten (Gewerbegebietserweiterung) Parzelle unternahmen. Über die Ursachen des Brutverlustes können keine Angaben gemacht werden. Rebhuhn (RL Nds. 3 u. RL D 2) Das Rebhuhn ist Brutvogel offener Lebensräume. In Mitteleuropa werden hauptsächlich Sekundärbiotope in Agrarlandschaften besiedelt (häufig im Übergangsbereich zwischen Geest- und Moor- und Flußniederungen), extensiv genutzte Ackergebiete sowie mesophiles Grünland mit kleinflächiger Gliederung durch breite Weg- und Feldsäume, Hecken, Feldgehölze, Gebüschgruppen und Brachen. Außerdem kommt es in Sand- und Moorheiden, Trockenrasen, Abbaugebieten und Industriebrachen. vor. Hohe Dichten sind auch in ausgeräumten Ackergebieten, die sich durch hohe Bodenwertzahlen auszeichnen, und in wärmebegünstigten Regionen zu finden. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 9

14 Die Brutbestände des Rebhuhns gehen in Niedersachsen stark (> 20%), deutschlandlandweit sogar sehr stark zurück (> 50%) konnte eine erfolgreiche Rebhuhnbrut außerhalb des Untersuchungsgebietes ermittelt werden (Feststellung eines Brutpaares mit 5 Jungen). Der vermutete Brutplatz liegt westlich des Untersuchungsgebiets zwischen BAB A2 und Gewerbegebiet in einem vergleichsweise kleinräumig untergliederten Acker-Grünland-Brache- Komplex. Eine Nutzung des UG als Nahrungsgebiet ist wahrscheinlich, konnte aber nicht beobachtet werden. Turmfalke (RL Nds. V, streng geschützte Art) Der Turmfalke besiedelt halboffene und offene Landschaften aller Art mit Angebot von Nistplätzen in Feldgehölzen, Baumgruppen, auf Einzelbäumen oder im Randbereich angrenzender Wälder. Im Siedlungsbereich brütet die Art überwiegend an hohen Gebäuden verschiedenster Art oder auf Gittermasten. Gebietsweise werden auch Felswände, Steinbrüche und Wände von Kies- oder Sandgruben als Brutplatz genutzt. Nistet auch in entsprechend dimensionierten Nistkästen und nutzt als Nachnutzer vor allem alte Krähen- oder Elsternnester. In Niedersachsen und deutschlandweit sind die Brutbestände stabil. Im Untersuchungsgebiet brütete auch 2013 ein Brutpaar in einem Nistkasten, der in einigen Metern Höhe an dem Mast der Windkraftanlage östlich des bestehenden Autobahnparkplatzes angebracht war. Beide Brutpartner wurden regelmäßig vor allem im Nahbereich (Brache) der Windkraftanlage, aber auch über den Ackerflächen jagend angetroffen. Wiesenpieper (RL Nds. 3, RL Nds.-B/B 2 u. RL D V) Der Wiesenpieper besiedelt in Niedersachsen weitgehend offene, gehölzarme Landschaften unterschiedlicher Ausprägung, hauptsächlich Kulturlebensräume wie Grünland und Ackergebiete, aber auch Hochmoore, feuchte Heidegebiete, Wiesentäler der Mittelgebirge, Salzwiesen, Dünentäler sowie größere Kahlschläge, seltener Ruderalflächen, Straßen- und Eisenbahnböschungen, Industriegelände, Großbaustellen und abgetorfte Hochmoore. Am häufigsten und flächendeckend verbreitet ist die Art in den küstennahen Niederungen und auf den Inseln, trockene Sand- und Heidegebiete werden gemieden. Von Bedeutung für die Ansiedlung sind feuchte Böden mit schütterer, aber stark strukturierter, deckungsreicher Gras- und Krautvegetation sowie ein unebenes Bodenrelief und Ansitzwarten (z.b. kleine Gebüsche, Weidezäune, Hochstaudenfluren). Die Wiesenpieperbestände nahmen in Niedersachsen und ganz Deutschland um mehr als 20% ab. Vom Wiesenpieper konnte 2013 nur noch 1 Revier mit Brutverdacht ermittelt werden. Es lag am Westrand des Untersuchungsgebietes, knapp außerhalb der geplanten Bebauungsfläche wurden noch 2 Reviere ermittelt (ALAND 2009). ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 10

15 Wiesenschafstelze Die Wiesenschafstelze besiedelt weitgehend offene, gehölzarme Landschaften. Ursprüngliche Habitate sind Salzwiesen, Hochmoorrandbereiche, Seggenfluren sowie Verlandungsgesellschaften. Heute ist die Art in Mitteleuropa hauptsächlich in Kulturlebensräumen verbreitet. Sie bevorzugt im Grünland extensiv genutzte Weiden, besiedelt aber auch von Wiesen geprägte Niederungen. Seit einiger Zeit werden in Niedersachsen sowohl in der Marsch, als auch auf der Geest, zunehmend Ackergebiete besiedelt (u.a. Hackfrüchte, Getreide, Klee und Raps). Brutvorkommen in Ruderal- und Brachflächen sind seltener. Günstig sind kurzgrasige Vegetationsausprägungen, in denen einzelne horstbildende Pflanzen wachsen und unbewachsene bzw. schütter bewachsene Bodenstellen sowie Ansitzwarten (z.b. Weidezaunpfähle, Hecken, Ruderalfluren). Die Brutbestände der Wiesenschafstelze haben in Niedersachsen um mehr als 20% zugenommen, bundesweit blieben sie weitgehend konstant. Im Untersuchungsgebiet wurden 2013 zwei Brutreviere festgestellt. Die Neststandorte lagen jeweils in Ackerparzellen mit Winterweizen, eins innerhalb, eins außerhalb der geplanten Bebauungsfläche. Ausgewählte Nahrungsgäste und Durchzügler Weißstorch (Durchzügler, RL Nds. 2 u. RL D 3 Weißstorchlebensraum ist in Niedersachsen die bäuerliche Kulturlandschaft mit niedrigem und nicht zu dichtem Grasstand auf Feuchtwiesen mit Überflutungen und/oder starken Wasserstandsschwankungen, die extensiv genutzt werden. Flachwasser und temporäre Gewässer im Feuchtgrünland mit kurzem und lichtem Graswuchs bilden wesentliche Habitatelemente. Als Folge von Gewässerausbau, Entwässerung, Überbauung und Nutzungsintensivierung ist das Verbreitungsgebiet des Weißstorches in Niedersachsen weitgehend auf die grundwassernahen Niederungsgebiete der größeren Flüsse beschränkt. Die Bestandsentwicklung des Weißstorches ist gekennzeichnet durch einen dramatischen Rückgang. Von ca Brutpaaren Anfang des 20. Jahrhunderts ging der Bestand auf einen alarmierenden Tiefstand von nur noch 245 Paaren im Jahr 1988 zurück. In Niedersachsen und deutschlandweit blieb der Bestand im Zeitraum 1980 bis 2005 weitgehend stabil. In der gesamten Region Hannover brüteten 2005 noch 19 Paare. Der Weißstorch wurde 2013 nur Durchzügler festgestellt. Am Morgen des 21. August kreisten 21 Weißstörche niedrig über dem UG und zogen in südliche Richtung weiter. Rauchschwalbe (Nahrungsgast, RL Nds. 3, RL D V) Die Rauchschwalbe ist in Mitteleuropa ein ausgesprochener Kulturfolger in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in städtischen Lebensräumen (u.a. Gartenstadt, Kleingärten, Blockrandbebauung, Innenstadt), wobei mit zunehmender Verstädte- ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 11

16 rung die Siedlungsdichte stark abnimmt. In größter Dichte kommt sie an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern mit lockerer Bebauung vor. Von besonderer Bedeutung sind offene Viehställe. Nahrungshabitate bilden reichstrukturierte, offene Grünflächen (Feldflur, Grünland, Grünanlagen) und Gewässer im Umkreis von 500 m um den Neststandort. In Niedersachsen und Deutschland ist der Brutbestand stark rückläufig (> 20%). Während der Brutzeit wurden nur einige wenige Tiere über den Ackerflächen jagend beobachtet. Mehlschwalbe (RL Nds. u. D V) In Mitteleuropa ist die Mehlschwalbe ein ausgesprochener Kulturfolger. Sie besiedelt alle Formen menschlicher Siedlungen wie Dörfer und Städte; im Stadtbereich werden Wohnblockzonen und Industriegebiete bevorzugt, aber auch Innen- und Gartenstädte besiedelt; ebenso brütet sie weit ab menschlicher Siedlungen z.b. an Brücken, Schöpfwerken oder Leuchttürmen. Von Bedeutung für die Ansiedlung sind Gewässernähe (Nistmaterial, Nahrungshabitate) bzw. schlammige, lehmige bodenoffene Ufer oder Pfützen (Nistmaterial). Bevorzugte Nahrungshabitate sind reichstrukturierte, offene Grünflächen (Feldflur, Grünland, Grünanlagen) und Gewässer im Umkreis von 1000 m um den Neststandort. In Niedersachsen und deutschlandweit haben die Brutbestände um >20% abgenommen. Die Mehlschwalbe brütete 2013 mit mindestens 2 Kolonien im Siedlungsbereich von Wichtringhausen und wurde regelmäßig als Nahrungsgast im UG festgestellt. Bei kühler Witterung und Westwind nutzten die Schwalben intensiv das Regenwasserrückhaltebecken und die windgeschützten Bereiche östlich der hohen Gewerbegebietsverwallung als Jagdgebiet. Neuntöter (RL Nds. 3) Neuntöter besiedeln halboffene bis offene Landschaften mit lockerem, strukturreichen Gehölzbestand. In Niedersachsen liegen die Hauptvorkommen in extensiv genutztem Kulturland (Feuchtwiesen und weiden, Mager- bzw. Trockenrasen), das mit Hecken bzw. Kleingehölzen gegliedert ist. Brutgebiete finden sich auch in Randbereichen von Niederungen, Hochmooren, Moorresten, Heiden, Dünentälern, an reichstrukturierten Waldrändern, auf Kahlschlägen, Aufforstungs- Windwurf- und Brandflächen, Truppenübungsplätzen sowie Industriebrachen. Wichtig sind dornige Sträucher als Brutplatz und kurzgrasige bzw. vegetationsarme Nahrungshabitate. Während der Neuntöterbestand in Deutschland insgesamt weitgehend stabil blieb, nahm er in Niedersachsen um mehr als 20% ab. Die Art ist daher aktuell landesweit, nicht jedoch bundesweit, als gefährdet eingestuft. Am 11. Juni wurde überraschend ein jagendes Neuntöter-Männchen am Nordostrand des Untersuchungsgebietes festgestellt. Es wird vermutet, dass es sich dabei um ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 12

17 einen in der Nähe brütenden Altvogel handelte. Es könnte sich aber auch um einen umherziehenden Nichtbrüter gehandelt haben. Rotmilan (Nahrungsgast, RL Nds. 2) Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen charakterisiert sind; selten größere, geschlossene Waldgebiete. Die Nähe von Gewässern spielt im Gegensatz zum Schwarzmilan eine untergeordnete Rolle. Die Nahrungssuche erfolgt in offenen Feldfluren, Grünland- und Ackergebieten und im Bereich von Gewässern; auch an Straßen, Müllplätzen und in bzw. am Rande von Ortschaften. Die Brutbestände des Rotmilans in Niedersachsen und Gesamtdeutschland sind weitgehend stabil bzw. nur leicht schwankend. Der Rotmilan wird als Nahrungsgast mit einem vermuteten Brutvorkommen in der näheren Umgebung eingestuft. Die stark gefährdete Greifvogelart wurde am 24. Mai und am 11. Juni jeweils mit einem jagenden Exemplar beobachtet. Die Suche nach waldrandnahen Brutplätzen am Ostrand des UG blieb erfolglos. Saatkrähe (Nahrungsgast, RL Nds. V) Die Saatkrähe besiedelt feuchte, überwiegend offene Weidelandschaften auf hochproduktiven Böden der Tiefländer (Marschen, Auen, bördeähnliche Böden, Jungmoränen). Sie nutzt Acker-Grünland-Komplexe mit Baumgruppen, Feldgehölzen, Alleen zur Nestanlage. Von Bedeutung sind hoher Grundwasserstand, weiche humusreiche Böden und häufige Bodenbearbeitung. Zur Aufgabe von Brutrevieren kommt es bei vermehrtem Anbau von Wintergetreide oder Hochleistungsgräsern. Nach Verfolgung und auch tiefgreifenden Standortveränderungen der Niederungen werden Brutkolonien oft in Randbereiche oder das Innere von Städten verlagert. Mitunter kommt es zu Koloniegründungen in der Nähe kurzgrasiger Flächen wie Flughäfen, Parks oder Sportanlagen, außerdem werden Industriebrachen, Bahngelände oder Mülldeponien häufig als Nahrungshabitate genutzt In Niedersachsen haben die Brutbestände sehr stark (>50%) bundesweit stark (>20%) zugenommen. Im Untersuchungsgebiet ist die Saatkrähe regelmäßiger Nahrungsgast. Zur Brutzeit wurden regelmäßig zahlreiche Vögel aus der nahegelegenen Brutkolonie an der AS Bad Nenndorf auf der Nahrungssuche festgestellt, vor allem in der Aufzuchtzeit der Jungvögel im Mai. Die Vögel suchten überwiegend auf den zu diesem Zeitpunkt noch lückig bewachsenen Ackerflächen nach Nahrung, wurden aber auch auf den Scherrasenflächen der bestehenden Autobahn-Rastanlage beobachtet. Steinschmätzer (Durchzügler, RL Nds. u. RL D 1) Der Steinschmätzer besiedelt als Brutvogel verschiedenste offene bis halboffene Landschaften mit steppenartigem Charakter und trockenen Standorten mit vegetationslosen Stellen oder schütterer, meist xerophiler Gras- bzw. Krautvegetation (z.b. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 13

18 kleinflächige Heiden, Sandgruben, Brachflächen im Bereich von Siedlungen und Industrieanlagen oder Abtorfungsflächen in Hochmooren). Als Bodenbrüter, der sein Nest in Spalten und Höhlungen im Boden oder in Vertikalstrukturen anlegt, ist der Steinschmätzer auf das Vorhandensein entsprechender Strukturen im Brutgebiet angewiesen (z.b. Steinblöcke, Wurzelstöcke, Mauerreste, Lesesteinhaufen, zum Trocknen aufgestellten Torfsoden industrieller Abtorfungen). Der Brutbestand des Steinschmätzers ist in Niedersachsen und bundesweit sehr stark (>50%) rückläufig. Der Steinschmätzer wurde am 24. April (1 Exemplar) und am o6. Mai (3 Exemplare) im Ackerbereich registriert. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 14

19 Tab. 3: Liste der erfassten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name GF GF Reg. GF EU- VR Nds. B/B D Anh.I Schutz Status Aaskrähe Corvus corone NG Amsel Turdus merula B Bachstelze Motacilla alba B Blaumeise Parus caeruleus B Buchfink Fringilla coelebs B Buntspecht Dendrocopus major B Dorngrasmücke Sylvia communis B Eichelhäher Garrulus glandarius B Elster Pica pica NG Feldlerche Alauda arvensis B Gelbspötter Hippolais icterina B Grünling Carduelis chloris NG Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B Heckenbraunelle Prunella modularis B Hohltaube Columba oenas NG Kiebitz Vanellus vanellus x B Klappergrasmücke Sylvia curruca B Kleiber Sitta europaea B Kohlmeise Parus montanus B Mauersegler Apus apus NG Mäusebussard Buteo buteo xx NG Mehlschwalbe Delichon uricum V V V NG Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Neuntöter Lanius collurio x x NG Nilgans Alopochen aegyptiaca NG Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 V NG Rebhuhn Perdix perdix B (außerhalb) Reiherente Aythya fuligula B Ringeltaube Columba palumbus B Rohrweihe Circus aeruginosus x xx NG Rotkehlchen Erithacus rubecula B Rotmilan Milvus milvus x xx NG Saatkrähe Corvus frugilegus V V - NG Singdrossel Turdus philomelos B Star Sturnus vulgaris V V - NG Steinschmätzer Oenanthe oenanthe DZ Stockente Anas platyrhynchos B Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris B Turmfalke Falco tinnunculus V V - xx B Weißstorch Ciconia ciconia x x DZ ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 15

20 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name GF GF Reg. GF EU- VR Nds. B/B D Anh.I Schutz Wiesenpieper Anthus pratensis 3 2 V B Wiesenschafstelze Motacilla flava B Zilpzalp Phylloscopus collybita B Die Liste enthält insgesamt 43 im Untersuchungsgebiet festgestellte Vogelarten. Status Status: Das Artenspektrum lässt sich verschiedenen Kategorien zuordnen: B - Brutvogel im UG (Brutnachweis od. Brutverdacht), (BP - Brutparasit) BZ - Potenzieller Brutvogel im UG (Brutzeitfeststellung) NG - Nahrungsgast im UG zur Brutzeit (Bruthabitat außerhalb des UG) DZ - Durchzügler im UG WG - Wintergast im UG Gefährdung GF Nds.: Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Vogelarten" (7. Fassung, Stand 2007) (KRÜGER & OLTMANNS 2007) GF Reg.: Gefährdungsgrad in den Naturräumlichen Regionen Niedersachsens nach "Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Vogelarten" (7. Fassung, Stand 2007) (KRÜGER & OLTMANNS 2007) GF D: B/B Bergland mit Börden Gefährdungsgrad nach "Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (4., überarbeitete Fassung, ) (SÜDBECK et al. 2007) 0 : Erloschen oder verschollen 1 : Vom Erlöschen bedroht 2 : Stark gefährdet 3 : gefährdet V : Arten der Vorwarnliste R : Arten mit geografischer Restriktion - : keine Gefährdung : nicht bewertet EU-VschRL Anh. I: Schutzbedürftigkeit in der EU: X : Vogelarten aus Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, auf die besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen (Richtlinie 79/409/EWG vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten). Schutz: x : streng geschützte Art, da in Anlage 1 Spalte 3 zu 1 Satz 2 Bundesartenschutzverord nung aufgeführt xx : streng geschützte Art, da im Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (VO(EG) Nr. 338/97) aufgeführt ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 16

21 Tab. 4: Gefährdete Vogelarten (inkl. Arten der Vorwarnliste) und ihr Status im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name GF GF Reg. Brutvögel (Brutnachweis oder Brutverdacht) GF Nds. B/B D Feldlerche Alauda arvensis Kiebitz Vanellus vanellus Rebhuhn (außerhalb UG) Perdix perdix Turmfalke Falco tinnunculus V V - Wiesenpieper Anthus pratensis 3 2 V Nahrungsgäste Mehlschwalbe Delichon uricum V V V Neuntöter Lanius collurio Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 V Rohrweihe Circus aeruginosus Rotmilan Milvus milvus Saatkrähe Corvus frugilegus V V - Star Sturnus vulgaris V V - Durchzügler Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Weißstorch Ciconia ciconia Feldhamster Verbreitung, Habitatansprüche und Gefährdungseinstufung Die Verbreitung des Feldhamster (Cricetus cricetus) ist auf die gemäßigte, westliche Paläarktis beschränkt. Er besiedelt vor allem das Tiefland. In Deutschland ist die Art nur lückenhaft verbreitet. Schwerpunkte liegen in Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Niedersachsen liegt der Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters vor all in der Börde vom nördlichen Harzvorland bis Raum Hildesheim Daneben besitzt er u.a. auch Vorkommen in Südniedersachsen (Eichsfeld, Raum Göttingen). Das Niedersächsische Vorkommen bildet einen westlichen Ausläufer bzw. um Inselvorkommen eines ehemals geschlossenen Verbreitungsgebietes. In der Region Hannover besiedelt der Feldhamster die Ackerflächen in der Börde. Bindige, tiefgründige Böden mit einer möglichst starken Lößauflage bilden hier die notwendige Voraussetzung für die Anlage der Winterbaue, die z.t. bis 2m unter die Erdoberfläche reichen. Nach ABIA (2007: 19) wird die großräumige Verteilung der Hamsterbaue in der Region Hannover im Wesentlichen von den vorliegenden Bodentypen bestimmt. Untersuchungsergebnisse deuten auf eine Bevorzugung von Parabraunerden (einschließlich Pseudogley-Parabraunerden) hin (ebd: 19). Eine biotoptypenbezogene Ananlyse ergab, dass sich von 237 ermittelten Hamsterbauen fast ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 17

22 alle (nämlich 226) auf Äckern befanden. Nur 3 lagen auf Grünland, die übrigen 8 auf bzw. am Rande von Feldwegen (ebd.: 16). Bezüglich der Feldfrüchte ergab die Untersuchung eine eindeutige Bevorzugung von Getreidefeldern, nur ein einziger Bau lag innerhalb eines Zuckerrübenfeldes. Wesentlichen Einfluss auf die Besiedlungsmöglichkeiten durch Feldhamster hat auch das Vorhandensein von geeigneten Ausweichflächen, insbesondere bei frühzeitigen Erntezeitpunkten auf den Wintergetreidefeldern. Die nächstgelegenen, aktuellen Feldhamsternachweise befinden sich in den Ackergebieten in Höhe des Untersuchungsgebietes nördlich der Autobahn. Die Nachweise stammen aus dem Zeitraum zwischen 2000 und 2007 (ABIA 2007). Der Feldhamster ist eine Anhang IV -Art der FFH-Richtlinie und zählt daher zu den streng geschützten Tierarten. In der aktuellen Roten Liste der Säugetiere Niedersachsens ist er mit Gefährdungsgrad 2 (stark gefährdet) eingestuft (HECKENROTH 1993). Ergebnisse der Kartierung Im Rahmen der Frühjahrsbegehung im April konnten weder auf den untersuchten Ackerflächen (Zuckerrübe, Winterweizen) noch auf den angrenzenden, zumeist schmalen Säumen oder auf der Brachfläche nördlich der bestehenden Rasranlage irgendwelche Anzeichen einer Feldhamsterbesiedlung festgestellt werden. Bei dieser Begehung konnten keinerlei auffällige Kleinsäugerbaue auf den Flächen festgestellt werden. Im Rahmen der sommerlichen Begehung nach der Getreideernte (21. August) wurden auf den abgeernteten Weizenäckern ebenfalls keine Feldhamsterbaue gefunden (s. Abb. 2). Es wurden auch nur auffällig wenige Kleinsäugerbaue (vermutlich Feldmaus) festgestellt, deren Eingänge von Raubsäugern (vermutlich Rotfuchs) aufgegraben bzw. erweitert worden waren. Durch diese Erweiterungen ähnelten sie z.t. auf den ersten Blick Feldhamsterbauen. Die genauere Untersuchung der Baueingänge ergab jedoch in jedem Falle, dass es sich nicht um die für Feldhamster typischen, senkrechten, tiefen Fallröhren handelte. Außerdem waren die Durchmesser der unversehrten Baueingänge nicht groß genug, um einem Feldhamsterbau zugeordnet zu werden. Die überwiegend schmalen Ackerrandstreifen waren im August ebenfalls gemäht und boten Feldhamstern zu diesem Zeitpunkt keine deckungsreichen Rückzugsmöglichkeiten. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 18

23 Abb. 2: Abgeerntetes Winterweizenfeld östlich des Autobahnparkplatzes (21. August 2013) ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 19

24 4 Naturschutzfachliche Bewertung 4.1 Brutvögel Nach der Bewertungsmethodik von WILMS et al. (1997) besitzt ein Teilgebiet (<100ha) des Untersuchungsraumes (zentraler Teil des eigentlichen Untersuchungsgebietes + südlich angrenzendes Teilgebiet zwischen BAB A2 und Gewerbegebiet) aus landesweiter Sicht eine lokale Bedeutung als Vogelbrutgebiet (s. Tab. 5 und Manuskriptkarte im Anhang). Im Teilbereich des eigentlichen Untersuchungsgebietes handelt es sich dabei um Ackerflächen (Zuckerrübe und Winterweizen) mit schmalen Randstreifen und Abschnitten von wenig frequentierten Wirtschaftswegen. Der südlich angrenzende Teilbereich umfasst außerdem auch jeweils eine Grünland- und Bracheparzelle. Tab. 5: Bewertung als Vogelbrutgebiet nach den Kriterien von WILMS et al. (1997) nur die Vorkommen 2013 Brutvogelart Rote Liste Teilgebiet 1 ( 100 ha) Brutpaare Punkte D Nds Nds B/B D Nds Nds B/B Feldlerche ,5 2,5 2,5 Kiebitz ,0 1,0 1,0 Rebhuhn ,0 1,0 1,0 Wiesenpieper V ,0 2,0 Gesamtpunkte 6,5 5,5 6,5 Flächenfaktor Bewertungspunkte 6,5 5,5 6,5 Bewertung lokale Bedeutung Die in Tab. 5 dargestellte Bewertung umfasst nur die aktuellen Nachweise der Kartierung Nach der Bewertungsmethodik von WILMS et al. (1997) müssten - sofern vorhanden - Daten aus den letzten 5 Jahren ausgewertet und eventuell höhere Maximalwerte einzelner Brutvogelarten aus den Vorjahren als Bewertungsgrundlage genommen werden. Im vorliegenden Fall ist dies aber nicht möglich. Zwar liegen für Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper höhere Maximalzahlen aus dem 5- Jahreszeitraum bzw. aus 2009 vor, doch befanden sich diese Vorkommen damals z.t. in dem zwischenzeitlich zum Gewerbegebiet ausgebauten Ackerflächen südlich des heutigen Vogelbrutgebietes (s. ALAND 2009). ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 20

25 Wertgebende Brutvogelarten innerhalb des im Untersuchungsgebiet liegenden Teilbereichs sind die landesweit gefährdeten Offenlandbrüter Kiebitz (1 Brutrevier), Feldlerche (3 Brutreviere + 3 potenzielle Brutreviere) und Wiesenpieper (1 Brutrevier). Als derzeit nicht gefährdete Begleitarten kommen hier u.a. Wiesenschafstelze und Dorngrasmücke vor. Der Bruterfolg der bewertungsrelevanten gefährdeten Arten im Untersuchungsgebietsteil wird als gering eingeschätzt. Für den Kiebitz kann 2013 ein Bruterfolg ausgeschlossen werden. Der südlich an das Untersuchungsgebiet angrenzende Teil des Vogelbrutgebietes wurde aufgrund des dortigen Rebhuhn-Brutvorkommens in das bewertete Vogelbrutgebiet mit einbezogen. Das dortige Paar hatte 2013 Bruterfolg (5 Jungvögel, s. Kap. 3.1) und nutzt im Jahresverlauf mit großer Wahrscheinlichkeit auch die übrigen Teilflächen des abgegrenzten Vogelbrutgebietes als Nahrungsgebiet / Ganzjahreslebensraum. Die Ackerflächen des bewerteten Vogelbrutgebietes bzw. des Untersuchungsgebietes sind außerdem auch Bestandteil des größeren Nahrungsgebietes einer benachbarten Saatkrähenkolonie. Die Beobachtungen belegen eine regelmäßige Nutzung während der Brut- und Aufzuchtperiode, in Abhängigkeit von der zunehmenden Vegetationshöhe. Regelmäßigkeit der Nutzung und die geringe Entfernung zum Koloniestandort lassen eine erhöhte Bedeutung vermuten. Abschließend sei darauf verwiesen, dass die in der Manuskriptkarte dargestellte Abgrenzung des lokal wertvollen Vogelbrutgebietes nur die Situation für 2013 wiedergibt. Die Verteilung der Reviere der wertgebenden Brutvogelarten ist sicherlich stark abhängig von der jeweils angebauten Feldfrucht (Konzentration von Kiebitz- und Feldlerchenbruten auf Rübenacker). Änderungen in der Ackernutzung können daher zu entsprechenden Verlagerungen der Brutstandorte und damit zu Veränderungen der Flächenbewertung führen. FAZIT: Die Verteilung der wertgebenden Brutvogelarten und damit auch die Wertigkeit von Teilbereichen hängt in der vorliegenden Ackerlandschaft stark von möglicherweise wechselnden Nutzungsarten und intensitäten der Ackerparzellen ab kann ein vergleichsweise kleines lokal wertvolles Vogelbrutgebiet abgegrenzt werden. Die wertgebenden Arten lassen z.t. eine Bindung an die Nutzung als Rübenacker erkennen. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Vergrößerung des Gewerbegebietes wurden wesentliche Teilflächen des 2009 ermittelten Vogelbrutgebietes zerstört/überbaut. Die dortigen Brutvorkommen der bewertungsrelevanten Arten Kiebitz und Wiesenpieper konnten offenbar nur z.t. nach Norden in die verbliebenen Flächen ausweichen. Ihr ohnehin geringer Brutbestand hat sich seit 2009 vermutlich als Folge des Lebensraumverlustes weiter verkleinert. Durch den bereits feststehenden weiteren Ausbau des Gewerbegebietes im Bereich zwischen BAB A2 und dem bestehenden Gewerbegebiet wird in naher Zukunft auch der Brutlebensraum des Rebhuhns verlorengehen. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 21

26 4.2 Feldhamster Die intensive Ackernutzung, das stark eingeschränkte Angebot ungenutzter Ausweichflächen und die regelmäßige Mahd der schmalen Randstreifen schränken die potenzielle Lebensraumeignung der untersuchten geplanten Bebauungsfläche für Feldhamster sehr stark ein. Eine Besiedlung konnte durch die flächendeckende zweimalige Begehung nicht nachgewiesen werden. FAZIT: Das untersuchte Teilgebiet ist nicht vom Feldhamster besiedelt und besitzt aktuell als Folge der Intensivnutzung nur eine stark eingeschränkte potenzielle Lebensraumeignung. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 22

27 5 Literatur ABIA Arbeitsgemeinschaft Biotop- und Artenschutz (2007): Der Feldhamster (Cricetus cricetus) in der Region Hannover. Unveröffentl. Gutachten zur aktuellen Verbreitung und zu regionalen Lebensraumansprüchen als Grundlage für Schutzmaßnahmen. 35 Seiten. Neustadt. ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie (2009): Faunistischer Teilbeitrag zum geplanten Neubau des Rastplatzes Bückethaler Knick an der A2 - Sonderleistung Erfassung und Bewertung ausgewählter Tierartengruppen Manuskript. BEUTLER, A.; GEIGER, A.; KORNACKER, P.M.; KÜHNEL, K.-D.; PODLOUCKY, R.; BOYE, P. & DIETRICH, E. (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Lurche (Amphibia) Deutschlands (Bearbeitungsstand: 1997). Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55: KRÜGER, T. & OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Deutschland gefährdeten Brutvögel (7. Fassung, Stand 2007), Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 27. Jg., Nr. 3: SÜDBECK, P., BAUER, H. G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4., überarb. Fassung, Ber. Vogelschutz 44: WILMS, U., BEHM-BERKELMANN, K. & HECKENROTH, H. (1997): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 29: ALAND Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie 23

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