Sonderuntersuchung Avifauna

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1 Sonderuntersuchung Avifauna zum Bebauungsplan Industriepark Osteifel Teilgebiet Spurzem Stadt Mayen Rathaus Rosengasse Mayen Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann Segbachstraße Thür Bearbeitung: BRNL Dipl. Geogr. Markus Kunz Friedrichstraße Hachenburg im Januar 2016

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Veranlassung und Prüfinhalte Methode Ergebnisse Artenliste Avifauna der einzelnen Lebensraumtypen Gefährdung Status Funktionale Beziehungen Relevanz der EU-Vogelschutzrichtlinie Hinweise zur Eingriffserheblichkeit für die Avifauna Vorbelastungen Projektwirkungen Literatur Tabellen Tab. 1: Gesamtartenliste des Untersuchungsgebietes 4 Tab. 2: Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden gefährdeten 7 Vogelarten Karten Bestandskarte Avifauna (Maßstab 1 : 5.000)

3 3 1. Veranlassung und Prüfinhalte Die Stadt Mayen plant die Neuausweisung des Industriegebietes Spurzem südöstlich von Alzheim zwischen der L 82 im Norden, der BAB A48 im Osten sowie der L 52 im Süden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird der Bebauungsplan Industriepark Osteifel, Teilgebiet Spurzem aufgestellt. Die Flächengröße des Plangebietes beträgt ca. 32,0 ha. Als Grundlage für die Erstellung des Fachbeitrages Artenschutz (Prüfung der Betroffenheit besonders geschützter Arten nach 44 BNatSchG) wurde das vorliegende faunistisch-ökologische Gutachten für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Auftrag gegeben. Mit der Untersuchung sollten folgende Zielsetzungen verfolgt werden: Klärung des Vogelartenspektrums des Gesamtgebietes Klärung des Artenspektrums einzelner Lebensraumtypenflächen Klärung und Darstellung des Vorkommens bedeutender Vogelarten Ermittlung und Darstellung bestehender Teillebensraumbeziehungen Bewertung der Vogelfauna nach Status und Gefährdungsgrad Ableitung und Bewertung von zu erwartenden Projektwirkungen auf die Vogelfauna. 2 Methode Die Avifaunistische Sonderuntersuchung wurde als Standarduntersuchung unter Berücksichtigung der Methodenempfehlungen von Südbeck et al. (2005) durchgeführt. Hierzu wurden im Frühjahr und Sommer 2012 insgesamt sechs Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Als Untersuchungsgebiet wurden der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie unmittelbar angrenzende Flächen bearbeitet (siehe Bestandskarte). Die Begehungen fanden an folgenden Tagen statt: 1 = = = = = = Die Begehungen 1, 2 und 6 wurden mit Abend- und Nachterfassung zur Klärung der Vorkommen nachtaktiv revieranzeigender Arten (hier insbesondere Rebhuhn, Wachtel) kombiniert. Während der Begehungen wurden alle Lebensraumtypen des Gebietes flächendeckend auf Vogelvorkommen untersucht. Es wurden Art, Anzahl, Verhalten und Habitatbindung protokolliert.

4 4 3 Ergebnisse 3.1 Artenliste Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet im Rahmen der durchgeführten Erhebungen 31 verschiedene Vogelarten erfasst. Zusätzlich wurden in 2014 noch die Arten Silbermöwe, Lachmöwe und Rotmilan als Nahrungsgäste für das Gebiet nachgewiesen. Die Arten sind in nachfolgender Tabelle 1 in alphabetischer Reihenfolge (dt. Artname) und mit Statusangabe (siehe unten) aufgeführt: Tab. 1: Gesamtartenliste des Untersuchungsgebietes (B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, D = Durchzügler, Wintergast; Bege h-ung Zoologischer Artname Deutscher Artname Gef.- Grad RLP Gef.- Grad BRD Status Bemerkung Corvus corone Aaskrähe BND Turdus merula Amsel BND 2 Motacilla alba Bachstelze ND 124 Parus caeruleus Blaumeise BN 26 Carduelis cannabina Bluthänfling V V BND 1 2 Brutreviere 4 Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 3 ND Rastvogel Fringilla coelebs Buchfink BND 3456 Sylvia communis Dorngrasmücke BND Pica pica Elster BN 6 Phasianus colchicus Fasan BN Alauda arvensis Feldlerche 3 3 BND ca. 15 Brutreviere 1 Passer montanus Feldsperling 3 V N 456 Sylvia borin Gartengrasmücke BND Emberiza citrinella Goldammer BND 2 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 1 ND Rastvogel 6 Carduelis chloris Grünfink BND 1 Picus viridis Grünspecht V N 4 Prunella modularis Heckenbraunelle BND 1 Vanellus vanellus Kiebitz 1 2 ND Rastvogel 36 Sylvia curruca Klappergrasmücke BND 123 Parus major Kohlmeise BN Larus ridibundus Lachmöwe 1 N 1 Turdus viscivorus Misteldrossel BND Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke BND 4 Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 V ND überfliegend 56 Perdix perdix Rebhuhn 2 2 BN 1 Brutrevier 12 Erithacus rubecula Rotkehlchen BND Milvus milvus Rotmilan V N 245 Saxicola torquata Schwarzkehlchen V BND 2 Brutreviere Larus argenteus Silbermöwe N 26 Turdus philomelos Singdrossel BND 6 Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger BND 3456 Falco tinnunculus Turmfalke BN 1 Brutrevier 23 Phylloscopus collybita Zilpzalp BND RL RLP Rote Liste Rheinland-Pfalz 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Arten mitgeographischen Restriktionen V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär II Durchzügler (Angabe ist aber nicht mehr zutreffend!, Anm. des Gutachters)

5 5 RL D Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet R Arten mit geografischer Restriktion V Art der Vorwarnliste 3.2 Avifauna der einzelnen Lebensraumtypen Die Vogelfauna der relevanten Lebensraumtypen wird nachfolgend kurz charakterisiert: Offenland ausgedehnte Ackerfluren Die das Plangebiet dominierenden offenen und großflächigen Ackerlagen sind als Bruthabitat von Feldlerche (insgesamt ca. 18 Reviere im Untersuchungsraum) und Rebhuhn (1 Revier im Südwestteil des Untersuchungsraumes) bedeutsam. Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke nutzen die Ackerlagen ganzjährig als Nahrungshabitat. Darüberhinaus sind die Ackerflächen wichtige Nahrungshabitate insbesondere auch für zahlreiche durchziehende Vogelarten des Offenlandes. Der auf dem Durchzug als sehr seltener Durchzügler im Bereich des östlich des Industriegebietes Osteifel anschließenden EU-Vogelschutzgebietes Maifeld Einig- Naunheim auftretende Mornellregenpfeifer wurde im Untersuchungsraum nicht festgestellt. Dagegen gelang jeweils eine Rastbeobachtung von Goldregenpfeifer und Kiebitz im Planungsraum. Blick vom Nordrand des Plangebietes über die offene Ackerflur nach Süden

6 6 Feldgehölze, Hecken und Obstbäume Die am Ostrand des Plangebietes entlang der Autobahn verlaufenden Gehölze sind aufgrund der verkehrsbedingten starken Vorbelastung nur von wenigen und allgemein häufigen Singvogelarten (Meisen, Buchfink, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Elster etc.). besiedelt. Von größerer avifaunistischer Bedeutung ist dagegen die den Wirtschaftsweg im zentralen Teil des Gebietes beidseits begleitende halboffene Gehölzstruktur, die mit Staudenfluren durchsetzt und gesäumt ist. Hier wurde ein Brutrevier des Schwarzkehlchens festgestellt, außerdem 1-2 Brutreviere des Bluthänflings. Weitere charakteristische Brutvogelarten sind hier z. B. Goldammer und Dorngrasmücke. Als seltenere Nahrungsgäste sind Grünspecht und Feldsperling bemerkenswert. Wirtschaftsweg in der Mitte des Plangebietes mit randlichen Gehölz- und Staudenbewuchs 3.3 Gefährdung Im Gebiet wurden die in nachfolgender Tabelle 2 aufgeführten Arten mit Gefährdung in Rheinland-Pfalz und/oder in Deutschland (Rote-Liste-Arten) festgestellt (SIMON ET AL. 2014, SÜDBECK ET AL. 2007):

7 7 Tab. 2: Zoologischer Artname Liste der im Untersuchungsgebiet vorkommenden gefährdeten Vogelarten Deutscher Artname mmm Gef.- Grad RLP Gef.- Grad BRD Status Bemerkung Carduelis cannabina Bluthänfling V V BND 1 2 Brutreviere Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 3 ND Rastvogel Alauda arvensis Feldlerche 3 3 BND ca. 15 Brutreviere Passer montanus Feldsperling 3 V N Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 1 ND Rastvogel Picus viridis Grünspecht V N Vanellus vanellus Kiebitz 1 2 ND Rastvogel Larus ridibundus Lachmöwe 1 N Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 V ND überfliegend Perdix perdix Rebhuhn 2 2 BN 1 Brutrevier Milvus milvus Rotmilan V N Saxicola torquata Schwarzkehlchen V BND 2 Brutreviere RL RLP Rote Liste Rheinland-Pfalz 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Arten mitgeographischen Restriktionen V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär RL D Rote Liste Deutschland 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet R Arten mit geografischer Restriktion V Art der Vorwarnliste II Durchzügler (Angabe ist aber nicht mehr zutreffend!, Anm. des Gutachters) Im Gebiet kommen somit insgesamt 12 Vogelarten mit landesweiter Gefährdung/Vorwarnstatus bzw. bundesweitem Vorwarnstatus vor. Unter den in Rheinland-Pfalz gefährdeten Arten sind Bluthänfling, Feldlerche, Rebhuhn und Schwarzkehlchen Brutvögel im Planungsraum. Braunkehlchen, Goldregenpfeifer und Kiebitz treten als Durchzügler und Rastvögel auf. Rotmilan, Feldsperling und Grünspecht sind Nahrungsgäste ausgehend von entfernt liegenden Bruthabitaten. Die Rauchschwalbe nutzt den Luftraum über dem Plangebiet zur Nahrungssuche. Die Ackerflächen werden zudem sporadisch von Möwenschwärmen (darunter Lachmöwe) als Nahrungshabitat aufgesucht. 3.4 Status Für die im Gebiet festgestellten Arten wird jeweils der Status jeder Art aufgeführt. Dabei werden unterschieden: BV N D Brutvogel Nahrungsgast Durchzügler.

8 8 3.5 Funktionale Beziehungen Die Strukturierung des ackerdominierten Offenlandes durch randliche und zentral liegende Gehölze sowie die räumliche Nähe zu Wald-, Halboffenland- und Siedlungsflächen bedingt eine hohe funktionale Verflechtung der Lebensraumtypen als Lebensraum der Vogelwelt. Einerseits nutzen im Siedlungsbereich brütende Arten die Offenlandflächen als Nahrungshabitat (z.b. Sperlinge, Schwalben). Der Luftraum über Offenlandflächen wird von der Rauchschwalbenpopulation der benachbarten Siedlungen (Kehrig, Alzheim) als Nahrungsraum genutzt. Im Wald oder in Feldgehölzen brütende Arten nutzen die Offenlandflächen ebenfalls als Nahrungsraum. Dies gilt insbesondere für Greifvogelarten (Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke), Drosseln, Aaskrähe. Vor allem die Greifvögel nutzen das Offenland dabei großräumig. Rotmilane suchen die Landschaft systematisch nach Nahrungsquellen ab und entfernen sich dabei zeitweise auch weiter von den Brutplätzen (bekannte Brutplätze im Raum Cond-Monreal westlich des Planungsraumes). 4 Relevanz der EU-Vogelschutzrichtlinie Der Planungsraum betrifft keine als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Flächen. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ist das ca. 609 ha große VSG DE Maifeld Einig-Naunheim, welches mit einer Teilfläche ca. 300 m östlich des Plangebietes jenseits der Autobahn östlich an das bestehende Industriegebiet Osteifel anschließt (siehe folgende Abb.). Es handelt sich um ein ackerbaulich (Getreide, Rüben) genutztes, leicht welliges Offenland. Schutzgrund ist die Funktion des Gebietes als bedeutsames Rast- und Nahrungsgebiet für den Mornellregenpfeifer. Zur Zugzeit kommen im Gebiet zudem u. a. Goldregenpfeifer und Kiebitz auf den Ackerflächen vor. Als Erhaltungsziele werden die Erhaltung oder Wiederherstellung des Gebietes als bedeutender Rastplatz vor allem durch Beibehaltung der bestehenden vielfältigen landwirtschaftlichen Nutzung benannt. Mit Kiebitz und Goldregenpfeifer wurden im Untersuchungsraum zum vorliegenden Bebauungsplan zwei schutzzielrelevante Vogelarten als Rastvögel nachgewiesen. Für eine essentielle Funktion des Planungsraumes als für den Schutzzweck des VSG Maifeld Einig-Naunheim maßgeblicher Bestandteil gibt es jedoch keine Hinweise. Weiter südwestlich liegen in über 2 km Entfernung zum Plangebiet außerdem Ausläufer des Vogelschutzgebietes DE Mittel- und Untermosel. Für dieses kann ein relevanter funktionaler Zusammenhang zum Plangebiet ausgeschlossen werden. Alle vorkommenden Vogelarten sind nach 44 BNatSchG besonders geschützt und unterliegen insofern auch den Verbotstatbeständen der Vogelschutzrichtlinie.

9 9 VSG DE Maifeld Einig-Naunheim (Teilfläche) VSG DE Mittel- und Untermosel Abb.: Lage von EU-Vogelschutzgebieten (blau schraffiert) im Umfeld des Plangebietes (rot umrandet) Quelle: lanis.rlp.de 5 Hinweise zur Eingriffserheblichkeit für die Avifauna 5.1 Vorbelastungen Als avifaunistisch bedeutende Vorbelastungen des Gebietes sind vor allem anzuführen: Verkehrsbedingte Störungen (vor allem Lärm) durch die stark frequentierten Straßen (Autobahn A 48, Landesstraßen L 52 und L 82) Siedlungsbedingte Störungen durch Fußgänger Intensive Nutzung von Ackerflächen Versiegelung von Wirtschaftswegen 5.2 Projektwirkungen Bau und Betrieb von Industriegebieten und entsprechender Verkehrserschließung sind allgemein mit folgenden, potenziell auch für die Avifauna bedeutenden Auswirkungen auf den Naturhaushalt verbunden (vgl. MÜLLER 2001): Flächenverbrauch Flächenbeeinträchtigung des Umfeldes durch Immissionen (Lärm, Staub, Schadstoffe) Flächenbeeinträchtigung des Umfeldes durch Kulisseneffekte, Zerschneidung von Lebensräumen und Unterbrechung funktionaler Beziehungen Direkte Tierverluste durch Verkehr und Überbauung.

10 10 Die Planung betrifft die Neuausweisung des Industriegebietes Spurzem südöstlich von Alzheim zwischen der L 82 im Norden, der BAB A48 im Osten sowie der L 52 im Süden mit einem Geltungsbereich des Bebauungsplanes von ca. 32 ha. Es gelten folgende städtebaulichen Rahmenbedingungen zu Art und Umfang der Bebauung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,8 Baumassenzahl (BMZ) 6,0 Gebäudehöhe max. 16,00 m. Die damit verbundenen Baumaßnahmen beinhalten in der Flächenbilanz: Nettobauland ca m² Private Grünflächen ca m² Wirtschaftswege ca m² Straßenverkehrsfläche ca. 330 m² Verkehrsgrün ca. 270 m² Die Realisierung der Industrieflächenplanung lässt für die Avifauna des Untersuchungsgebietes folgende bau-, anlage- und/oder betriebsbedingte Auswirkungen auf die Lebensräume und Habitatqualitäten erwarten: Flächenverbrauch durch Neuversiegelung von Grundflächen auf 20,3746 ha Biotopverluste auf 27,20 ha, nämlich o o o Intensivackerland auf 25,00 ha Krautsäume mit alten Obstbäumen auf 2,0 ha Gebüsche und Feldgehölze auf 0,2 ha. Beeinträchtigung von westlich angrenzenden, bislang geringer gestörten Flächen durch Störungen und Kulisseneffekte. Die Projektwirkungen werden hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz in einer gesonderten Artenschutzprüfung artspezifisch bewertet. Erforderliche Vermeidungsmaßnahmen und vorgreifende Ausgleichsmaßnahmen werden darin abgeleitet und benannt (siehe gesonderten Fachbeitrag Artenschutz).

11 11 6 Literatur FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. Eching. MÜLLER, A. (2001): Verkehrswege. In: RICHARZ, K., E. BEZZEL & M. HORMANN (Hrsg.): Taschenbuch für Vogelschutz. Wiebelsheim. S RECK, H., G. KAULE (1993): Straßen und Lebensräume. Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume. Forschung - Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 654. Herausgegeben von: Bundesminister für Verkehr. Abteilung Straßenbau, Bonn-Bad Godesberg. 230 S. SIMON,L., BRAUN, M., GRUNWALD, T., HEYNE, K.H., ISSELBÄCHER, T. & M. WERNER (2014): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz. 51 S.. Mainz. SÜDBECK, P. ET AL. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., H. G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, Berichte zum Vogelschutz H. 44: S Aufgestellt, Hachenburg, den Dipl. Geograph Markus Kunz

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