STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich"

Transkript

1 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Wien, am 1. Dezember 2014 STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz FMedRÄG 2015) Begutachtungsverfahren; GZ.: BMJ-Z3.509/0010-I 1/2014 Partizipation Die Lebenshilfe Österreich begrüßt grundsätzlich die Klarstellungen die durch diesen Entwurf getroffen werden. Allerdings muss sehr deutlich kritisiert werden, dass in Zusammenhang mit dieser Gesetzesinitiative weder Menschen mit Beeinträchtigungen noch deren Interessenvertretungen in die Beratungen einbezogen wurden, obwohl es um ganz zentrale und wesentliche Belange für Menschen mit Beeinträchtigungen - insbesondere für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung - geht. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Begutachtungsverfahren eine extrem kurze Begutachtungsfrist von 14 Tagen vorsieht, was in Anbetracht der anstehenden Thematik politisch äußerst hinterfragungswürdig ist. Diese Vorgehensweise stellt aus Sicht der Lebenshilfe Österreich einen Verstoß gegen den Grundsatz für Partizipation nach Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenkonvention dar, wonach Menschen mit Beeinträchtigungen über ihre Vertretungsorganisationen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die sie betreffen, eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen sind.

2 2 von 6 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 2 Breite öffentliche Debatte zur Würde am Beginn des Lebens Warum muss in dieser hochkomplexen und sensiblen Thematik auf einmal so schnell gehandelt werden? Warum gibt es zum Fragenkomplex Würde am Beginn des Lebens nicht die gleichen Möglichkeiten für einen breiten Diskurs wie zum Fragenkomplex Würde am Ende des Lebens? Zum Thema Würde am Ende des Lebens wurde im Juni 2014 eine parlamentarische Enquete-Kommission eingesetzt unter größtmöglicher Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft. Die Lebenshilfe Österreich möchte daher anregen, dem Thema Würde am Beginn des Lebens den gleichen Stellenwert wie dem Thema Würde am Ende des Lebens einzuräumen und in diesem Fragenkomplex - einschließlich der Wrongful Birth Thematik - ebenso die Möglichkeit für einen breit angelegte öffentliche Debatte zu eröffnen. Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) Die Lebenshilfe Österreich kann einer eingeschränkten Zulassung der PID für wenige Einzelfälle und unter sehr streng limitierten Voraussetzungen zustimmen. Die Lebenshilfe Österreich hat in ihrer Position von 2004 noch ein ausdrückliches gesetzliches Verbot der PID gefordert: Dies geschah aus prinzipiellen und massiven Bedenken gegen die PID und einer drohenden Ausweitung von Selektionsmechanismen auf Embryonen mit einer Disposition für mögliche spätere Beeinträchtigungen. Nach einer intensiven Debatte, geführt über die letzten Jahre, relativiert die Lebenshilfe Österreich ihre diesbezügliche Auffassung, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der menschrechtlichen Argumentation des EGMR in seinem Urteil vom Beschw- Nr 54270/10, Costa und Pavan/ Italien. Argumente die für eine eingeschränkte Zulassung der PID sprechen und denen sich die Lebenshilfe Österreich nicht verschließen möchte sind: der Wunsch, ein lebensfähiges Kind zu empfangen, die Widersprüchlichkeit der Rechtslage, die eine Spätabtreibung des lebensfähigen, aber beeinträchtigten Fötus erlaubt, hingegen im Rahmen der IVF die PID verbietet, zur Vermeidung einer Schwangerschaft auf Probe sowie Belastung für werdende Mütter bzw. Paare. Aus diesen Überlegungen heraus, ist die Position eines absoluten Verbots der PID sachlich nicht gerechtfertigt und durch eine Zulassung der PID in eng umschriebenen Ausnahmefällen zu regeln. Sowohl in Fällen eines Schwangerschaftsabbruchs bei hinreichender Diagnose in Rahmen der PND als auch im Rahmen der PID werden Embryonen vernichtet, im Anschluss an eine PND sogar das Leben eines bereits weiter entwickelten Embryos. Auch die psychische Belastung einer Frau ist im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs bei weitem höher als bei einer vor Eintritt der Schwangerschaft vorgenommenen Diagnostik.

3 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 3 von 6 3 Die Lebenshilfe Österreich erlaubt sich aber, vor der Anwendung der PID und ihren gesellschaftlichen Konsequenzen zu warnen. Die grundsätzliche Skepsis richtet sich gegen die diskriminierenden Elemente und gegen mögliche Mechanismen der Aussonderung durch die PID. Die Lebenshilfe Österreich ist besorgt im Hinblick auf die moralischen Konsequenzen für Einzelne und die Gesellschaft, wenn die Idee der Machbarkeit und der Perfektion überhandnimmt. Perfektionismus, Risikovermeidung und der Konsumentenschutzgedanke nehmen in der heutigen Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Verschärft wird dieses Problem durch den rasanten Fortschritt der biotechnologischen Entwicklungen, die immer verfeinerte Diagnosemethoden ermöglichen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Selektionsmechanismen verstärkt an Bedeutung. Aus diesen Gründen hat die Lebenshilfe nach wie vor massive Bedenken und fordert die PID nur in eng umschriebenen Situationen, dies in Zusammenhang mit Erblichkeit, gesetzlich zuzulassen. Zu den einzelnen Bestimmungen Nach 2 Absatz 2 Ziffer 4 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung unter anderem zulässig, wenn sie zum Zweck einer PID vorgenommen werden muss. Auch wenn dies nur eine marginale Anzahl betrifft, nur 3-5% der primär intellektuell bedingten Beeinträchtigungen sind erblich bedingt, sieht die Lebenshilfe Österreich eine gewisse Gefahr, dass die Medizin die PID als Art Risikoausgleich dafür sehen wird, weil immer mehr Frauen zu einem immer späteren Zeitpunkt ihres Lebens schwanger werden und mit zunehmendem Alter der Frau auch die Häufigkeit von möglichen genetisch bedingten Beeinträchtigungen des Embryos ansteigt. Daher warnen wir grundsätzlich vor zukünftigen Lockerungen und Ausweitungen der PID- Zulassungskriterien. Das Voraussetzungskriterium ernstliche Gefahr für eine Erbkrankheit, die lebenslange intensiv-medizinische Versorgung oder schwerste Hirnschädigungen oder lebenslange nicht behandelbare schwerste Schmerzen nach sich zieht, schließt die Anwendung der PID in so gut wie allen Fällen einer intellektuellen Beeinträchtigung aus. Wenn eine PID erfolgt, darf der Embryo nur dahingehend untersucht werden, dass die Herbeiführung einer Schwangerschaft oder die Vermeidung einer Fehl- oder Totgeburt oder Vermeidung einer schweren Erbkrankheit erreicht wird; Untersuchungen nach bestimmten genetischen Anomalien wie Trisomie 21, die nicht erblich bedingt sind, dürfen dabei nicht zulässig sein. Es darf kein Screening erfolgen! Die Erklärung zur Formulierung in 2a Abs. 2 Ziffer 2 FMedG, wonach eine Erbkrankheit im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 3 unter anderem vorliegt, wenn das Kind schwerste Hirnschädigungen aufweist, ist nicht zeitgemäß und fachlich nicht passend. Auf Seite 6, 1. Absatz heißt es: bei bloßen Körperbehinderungen oder nicht schwersten geistigen Beeinträchtigungen werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Ausdruck geistige

4 4 von 6 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 4 Beeinträchtigung entspricht nicht mehr einer zeitgemäßen fachlichen Terminologie. Grundsätzlich lehnen wir den Verweis auf lediglich schwerste intellektuelle Beeinträchtigungen in diesem Zusammenhang ab. Es erscheint problematisch, wie sichergestellt werden kann, dass tatsächlich nur schwerste intellektuelle Beeinträchtigungen erfasst werden. In den meisten Fällen lässt sich lediglich eine genetisch bedingte Disposition für eine intellektuelle Beeinträchtigung feststellen ohne eine zuverlässige Aussage in Bezug auf das Ausmaß bzw. die Schwere dieser intellektuellen Beeinträchtigung. In diesem Zusammenhang warnt die Lebenshilfe vor zukünftigen Lockerungen und Ausweitungen der PID-Zulassungskriterien und weist auf den gesellschaftspolitischen Unterschied von letalen oder mit schwersten Leiden verbundenen KRANKHEITEN einerseits und lebenswertem und durchaus auch bereicherndem Leben mit BEEINTRÄCHTIGUNGEN andererseits hin. Auf jeden Fall müssen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der PID in jedem Einzelfall durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Genanalyse und Gentherapie überprüft werden. Keinesfalls darf die Zulässigkeit der PID lediglich anhand einer generellen Liste in Frage kommender Kriterien erfolgen. Gemäß 4 Absatz 3 FMedG darf eine PID nur in einer von der Krankenanstalt, die die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vornimmt organisatorisch, personell und finanziell unabhängigen und nach 68 Absatz 3 Gentechnikgesetz zugelassen Einrichtung durchgeführt werden. Die Anzahl der zugelassenen Einrichtungen muss unbedingt im Gesetz beschränkt werden auf drei Einrichtungen für das gesamte Bundesgebiet. Eine strikte Limitierung der zugelassenen Einrichtungen erscheint wesentlich, um eine genaue und qualitätsgesicherte Kontrolle zu gewährleisten und einem möglichen medizinischen Wirtschaftszweig Einhalt zu gebieten. In 7 Absatz 4 FMedG wird normiert, dass der Arzt auf die Möglichkeit hinweisen muss, andere unabhängige Beratungseinrichtungen zu konsultieren. In diesem Zusammenhang möchte die Lebenshilfe Österreich betonen, dass für diese Beratungseinrichtungen auch finanzielle Förderungen vorgesehen werden müssen.

5 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 5 von 6 5 Abschaffung der embroypathischen (eugenischen) Indikation Die Lebenshilfe Österreich sieht im Zusammenhang mit PID, PND und Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der embryopathischen Indikation vor allem ein gesellschaftliches Problem und fordert zeitnah die entsprechende gesetzliche Änderung. Wir erleben hier einen fundamentalen Widerspruch zwischen einem exkludierenden Ansatz in der Bioethik auf der einen und den gesellschaftlichen Bemühungen um Inklusion auf der anderen Seite. Hier muss eine grundsätzliche Entwicklung in Richtung einer inklusiven oder zumindest einer nicht-exklusiven Ethik auch in den biomedizinischen Wissenschaften einsetzen. In einer nicht-exklusiven Ethik, in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und in der Idee von Inklusion wird die Wertschätzung behinderter Menschen formuliert und in gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten sowie in entsprechenden Unterstützungsleistungen konkretisiert. In der PID und Pränataldiagnostik wird Beeinträchtigung als etwas Vermeidbares oder Therapierbares hingestellt, eine Sichtweise, die in einer defizitorientierten medizinischen Sichtweise gründet, im sozialen Modell der Behinderung aber nur schwer begründbar ist. Aus Sicht der Lebenshilfe Österreich ist es längst an der Zeit, dass der Gesetzgeber ein Zeichen setzt, wonach eine Beeinträchtigung allein kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch darstellen darf. Die Möglichkeit der Abtreibung über die allgemeine 3-Monats-Frist (sogenannte Fristenlösung) hinaus, wenn eine "ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde", stellt eine schwere Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen dar und verstößt gegen den Zweck und die Grundsätze der UN- Behindertenrechtskonvention sowie Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz. Eltern von behinderten Kindern berichten immer wieder, dass sie mancherorts zur Rede gestellt werden, ob sie nicht gewusst hätten, dass man das Kind hätte abtreiben können. Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das noch eine embryopathische Indikation vorsieht. Beispielsweise in Deutschland hat man in der seit 1995 geltenden Regelung auf Drängen der Behindertenverbände von der bis dahin auch dort geltenden Sonderbestimmung Abtreibung wegen Behinderung abgesehen. Dies tat man ausdrücklich aus dem Grund (wie in den parlamentarischen Protokollen nachzulesen ist), um dem Missverständnis vorzubeugen, dass das Lebensrecht eines behinderten Kindes geringer geachtet werde, bzw. dass behindertes Leben vom Gesetzgeber als lebensunwert betrachtet würde. Die gleichen Überlegungen müssen auch in Österreich getroffen werden. Die Lebenshilfe Österreich fordert daher die ersatzlose Streichung der embryopathischen (eugenischen) Indikation nach 97 Absatz 1 Ziffer 2 zweiter Fall Strafgesetzbuch.

6 6 von 6 77/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 6 In diesem Zusammenhang fordert die Lebenshilfe Österreich weiters: Aufnahme bioethischer Themen im Bildungssystem Es ist wichtig, dass die Gesellschaft frühzeitig lernt mit bioethischen Themen umzugehen. Dabei sollen auch die Grundsätze von Inklusion und Wertschätzung von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie das soziale Modell von Behinderung vermittelt werden. Daher sollen bioethische Fragestellungen sowie die Grundsätze von Inklusion und dem sozialen Modell von Behinderung in die Curricula der Schulen, Universitäten und in den Weiterbildungen aufgenommen werden. Diskussion zum Bluttest Es soll die Möglichkeit für eine breite Diskussion über den Bluttest ab der 8. Schwangerschaftswoche eröffnet werden, der insbesondere für Menschen mit Trisomie 21 eine existentielle Bedrohung darstellt. Achtsamen Umgang mit Pränataler Diagnostik Ärztinnen und Ärzte sollen bei der Pränatalen Diagnostik (PND) objektiv und achtsam sein. Schwangere sollen keinen Druck verspüren, sich nicht vorgeschriebenen Screeningmethoden zu unterziehen. Blut-Gentests oder Nackenfaltenmessung sollen nur auf ausdrückliches Verlangen durchgeführt und aus dem Mutter-Kind-Pass ausgeklammert werden. Ein Ja zum Leben mit Beeinträchtigung soll sich in einem achtsamen Umgang mit vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden ausdrücken. Rechtlich verankerte Beratung Umfassende Schwangerenberatung - vor und nach der Geburt - soll rechtlich verankert werden. Qualifizierte Fachkräfte sollen für Begleitung und Information während der Schwangerschaft und danach zur Verfügung stehen. Die Beratung soll unabhängig und wertfrei sein. Die Beratungsstellen der Behindertenorganisationen und die Familienbegleitungsstellen sollen einbezogen werden. Bei einem auffälligen Befund nach PND sollen mindestens zwei Tage für Beratung und Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. Das Ziel soll sein, dass Eltern zu einer für sie verantwortbaren Entscheidung kommen. Unterhaltsanspruch Aus der menschlichen Existenz soll niemals ein Schadenersatz abgeleitet werden können. Ein Unterhaltsanspruch, der aus der Beeinträchtigung eines Kindes erfolgt, soll gesetzlich verankert und durch die nationale Solidargemeinschaft getragen werden. Rechtsanspruch auf Unterstützung Zum Ausgleich möglicher Benachteiligungen für Eltern aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer Kinder, müssen für sie Rechtsansprüche auf Unterstützung in allen Lebensphasen bundeseinheitlich gesetzlich verankert werden. Alle diese Themen sollten in der oben erwähnten Enquete Würde am Anfang des Lebens diskutiert werden.

Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Kontroverse, die uns angeht

Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Kontroverse, die uns angeht Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Kontroverse, die uns angeht Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. FraX -Jahrestagung Bad Salzschlirf, 8. Oktober 2011 Gliederung - Einführung

Mehr

Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe

Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe Info-Zettel in Leichter Sprache zum Parlamentarischen Abend 2010 der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Berliner Landesvertretung des Freistaates Thüringen 1 Info 1, 2, 3, 4 und 8 Forderungen aus der

Mehr

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG - BT- 16/10532) - Stellungnahme des DEUTSCHEN FRAUENRATES

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG - BT- 16/10532) - Stellungnahme des DEUTSCHEN FRAUENRATES Stellungnahme des Deutschen Frauenrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz GenDG - BT- Drs. 16/10532) Grundsätzliche Vorbemerkung: Der

Mehr

NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS

NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS Dr. Hansruedi Stadler, Ständerat des Kantons Uri / 02.04.2009 Gegenwärtig läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Mehr

Pränatale Diagnostik. Methoden:

Pränatale Diagnostik. Methoden: Ziel = Früherkennung von Schädigungen bei Föten Nicht-Ziel = Prävention oder medizinisch-therapeutische Intervention hinsichtlich erkannter Schädigungen und Beeinträchtigungen Methoden: 1. Nicht-invasive

Mehr

Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung

Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung Dr. iur. Matthias Till Bürgin, dipl. biol. Bundesamt für Gesundheit (BAG) Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Mittagsveranstaltung

Mehr

Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien

Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien Die Entwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin zwischen Geschäft und Ethik Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien In-vitro-Fertilisation (IVF, 1978) Themen: IVF

Mehr

S G A - T i p p 3/08

S G A - T i p p 3/08 S G A - T i p p 3/08 Herausgegeben von der Schutzgemeinschaft für Ärzte (SGA) Redaktion: Dr. iur. Dieter Daubitz, Mühlenplatz 11, 6004 Luzern, Tel. 041 410 35 02 Fax 041 410 38 41 12. Jahrgang, Nr. 3,

Mehr

Netzwerktagung 2010 19. bis 21. Februar 2010

Netzwerktagung 2010 19. bis 21. Februar 2010 Netzwerktagung 2010 19. bis 21. Februar 2010 Vorgeburtliche Diagnostik Die neue Gesetzeslage und die Auswirkungen auf die Anwendung der Pränataldiagnostik Ulrike Riedel Rechtsanwältin Berlin GenDG und

Mehr

Klare ANTWORTEN auf wichtige Fragen

Klare ANTWORTEN auf wichtige Fragen Klare ANTWORTEN auf wichtige Fragen Der HARMONY PRÄNATAL-TEST ist ein neuartiger, DNA-basierter Bluttest zur Erkennung von Trisomie 21 (Down-Syndrom). Der Harmony- Test ist zuverlässiger als herkömmliche

Mehr

Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) 1. Ausgangssituation PID kann nur im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) durchgeführt werden. In Österreich

Mehr

Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010

Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010 Einschreiter: BMJ-B4.907/0013-I 1/2009 Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien vertreten durch: Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Bauer Gonzagagasse 11/DG

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht

MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht Jeder Mensch muss barrierefrei wählen können 1. Einleitung Im Jahr 1997 hat es eine Empfehlung gegeben, dass

Mehr

Vom 16.12.2010. Mit diesem Beschluss wird das Erweiterte Neugeborenen-Screening an die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) angepasst.

Vom 16.12.2010. Mit diesem Beschluss wird das Erweiterte Neugeborenen-Screening an die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) angepasst. Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Anpassung des Erweiterten Neugeborenen-Screenings an das Gendiagnostikgesetz Vom 16.12.2010 Rechtsgrundlagen

Mehr

Leihmutterschaft ethische Überlegungen

Leihmutterschaft ethische Überlegungen Leihmutterschaft ethische Überlegungen Mittagsveranstaltung MERH, 8.3.2016 Dr. Barbara Bleisch Ethik-Zentrum der Universität Zürich bleisch@ethik.uzh.ch Formen der Leihmutterschaft Mittagsveranstaltungen

Mehr

Krankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung

Krankheitsbilder und Behinderungen Geistige Behinderung 1. Mögliche Ursachen einer geistigen Behinderung sind: Missbrauch von Suchtmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten) vor und während der Schwangerschaft, Einnahme von Medikamenten, schwere gesundheitliche Probleme

Mehr

Vorblatt (FMedG, ABGB und GTG) Ziel(e)

Vorblatt (FMedG, ABGB und GTG) Ziel(e) 445 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und WFA 1 von 10 Vorblatt (FMedG, ABGB und GTG) Ziel(e) Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Frauen in Umsetzung des Erkenntnisses

Mehr

zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1

zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Ist das Embryonenschutzgesetz noch zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 1. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) vom 13. Dezember 1990 in Kraft getreten am 1. Januar

Mehr

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1

Mehr

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen - Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Bei der UNO gibt es eine Arbeits-Gruppe für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hier können Sie den Bericht

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur. Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur Seite 2 Zur Rechtmäßigkeit der Änderung eines Adelstitels unter Berufung auf die Primogenitur Verfasser/in:

Mehr

2. Arbeitstreffen Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften Zwischenbilanz und weitere Schritte

2. Arbeitstreffen Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften Zwischenbilanz und weitere Schritte 2. Arbeitstreffen Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften Zwischenbilanz und weitere Schritte H. Tönnies Robert Koch-Institut Geschäftsstelle der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) www.rki.de\geko

Mehr

Wer trägt die Kosten der PID?

Wer trägt die Kosten der PID? Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung: Wer trägt die Kosten der PID? Kompetenzzentrum MERH Mittagsveranstaltung 8. November 2016 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Seite 1 Übersicht I. Problemstellung

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 BREMSICHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1114 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. Oktober 2009 Ermittlungen bei Gefahr im Verzug Antwort des Senats

Mehr

Klangschalentherapie oder Arbeit?

Klangschalentherapie oder Arbeit? Klangschalentherapie oder Arbeit? Kritische Würdigung von Förder-, Therapie- und Arbeitsangeboten für Menschen, die als 'nicht werkstattfähig' bezeichnet werden Schwere und mehrfache Behinderung ist gekennzeichnet

Mehr

Biobanking: Rechtliche Vorgaben

Biobanking: Rechtliche Vorgaben Biobanking: Rechtliche Vorgaben Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Zentrale Legitimationsgrundlage: Einwilligung der Spender Gewinnung der Materialien: Allg. Persönlichkeitsrecht, ggf. Recht auf körperliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Februar 2015 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Februar 2015 Teil I 1 von 11 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Februar 2015 Teil I 35. Bundesgesetz: Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 FMedRÄG 2015 (NR: GP XXV RV

Mehr

3939/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 3939/AB XX.GP

3939/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 3939/AB XX.GP 3939/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 3939/AB XX.GP Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus: Zu den Fragen 1 und 2: Die Verordnung gemäß 19 Abs. 2 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Mehr

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 10 BPL

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 10 BPL 10 BPL 10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020 Beschluss des Senats vom 7. Juni 2011 1 Bewusstseinsbildung

Mehr

Schröder/Soyke. Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens

Schröder/Soyke. Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens Schröder/Soyke Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort (1. Auflage) 7 Inhaltsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 16 Abkürzungsverzeichnis: 25 Kapitel

Mehr

Dr. med. Peter Liese

Dr. med. Peter Liese EUROPÄISCHES PARLAMENT Dr. med. Peter Liese MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Rue Wiertz 60, ASP 10 E 158, B-1047 Brüssel, Tel.:0032 2 28 47981, E-Mail: peter.liese@europarl.europa.eu Hintergrundpapier

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012

Leseprobe aus Mutterschutz & Karenz 2. Auflage Mai 2012 Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,

Mehr

Wesentliche Änderungen 41

Wesentliche Änderungen 41 Wesentliche Änderungen 41 Fachliche Hinweise zu 41 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Gesetzestext aktualisiert Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011: grundsätzlich

Mehr

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Moralischer Status Schwangerschaftsabbruch

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Moralischer Status Schwangerschaftsabbruch Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 27.4.2010 Moralischer Status Schwangerschaftsabbruch Gliederung Lebensbeginn Kriterien zur Bestimmung des moralischen Status von Lebewesen Argumente in

Mehr

Grundsätzliche Haltung von insieme zur Pränataldiagnostik

Grundsätzliche Haltung von insieme zur Pränataldiagnostik Bundesamt für Gesundheit 3003 Bern Bern, 20. Mai 2015 Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen Vernehmlassungsantwort von insieme Schweiz Sehr geehrte

Mehr

STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich

STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich Wien, am 16. November 2010 STELLUNGNAHME der Lebenshilfe Österreich zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik: Das Dilemma der vorgeburtlichen Auslese

Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik: Das Dilemma der vorgeburtlichen Auslese 1 Prof. Dr. Friedhelm Hufen Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik: Das Dilemma der vorgeburtlichen Auslese Stellungnahmen aus juristischer Sicht Thesen zum Vortrag in Mainz 29.11.2002 Das Thema steht

Mehr

Stellungnahme von Ulla Ellerstorfer, stellv. Vorsitzende pro familia-bundesverband

Stellungnahme von Ulla Ellerstorfer, stellv. Vorsitzende pro familia-bundesverband Bundesverband Anhörung des BT Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stellungnahme von Ulla Ellerstorfer, stellv. Vorsitzende pro familia-bundesverband pro familia gegen eine Verschärfung

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

Vorgeburtliche Untersuchungen

Vorgeburtliche Untersuchungen Vorgeburtliche Untersuchungen im Besonderen Testverfahren auf das Vorliegen eines Down-Syndroms Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe Vorgeburtliche Untersuchungen Positionspapier der Bundesvereinigung

Mehr

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung RdErl. d. MK v. 31.1.2013-32-81006/2 - VORIS 22410 01 70 00 001- Bezug: Verordnung zur Feststellung

Mehr

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach 16 Aufenthaltsgesetz

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach 16 Aufenthaltsgesetz Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schulbesuch nach 16 Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur

Mehr

Bioethik und Biomedizin

Bioethik und Biomedizin Grundpositionen des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. beschlossen auf dem 17. Ordentlichen Bundesverbandstag vom 13. bis 15. Mai 2014 in Berlin Bioethik und Biomedizin 1 Inhalt 1 Die Perspektive von

Mehr

Bioethik und Biomedizin

Bioethik und Biomedizin Grundpositionen des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. beschlossen auf dem 17. Ordentlichen Bundesverbandstag vom 13. bis 15. Mai 2014 in Berlin Bioethik und Biomedizin 1 Inhalt 1 Die Perspektive von

Mehr

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen

Mehr

Einführung in die Politikwissenschaft. - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45

Einführung in die Politikwissenschaft. - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45 Prof. Dr. Jürgen Neyer Einführung in die Politikwissenschaft - Was ist Demokratie? Di 11-15-12.45 Anforderung I Rechtskonzept, das gleichzeitig der Positivität und dem freiheitsverbürgenden Charakter zwingenden

Mehr

Welcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit?

Welcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit? Eidgenössische Wahlen 2015 Befragung der Kandidierenden zum Thema Gleichberechtigung von Frau und Mann Publikation auf www.gleichberechtigung.ch Nationalratswahlen vom 18.10.2015 Kanton: ZH Liste: 01 Schweizerische

Mehr

Fortpflanzungsmedizin um der Kinder willen

Fortpflanzungsmedizin um der Kinder willen Fortpflanzungsmedizin um der Kinder willen Nein zum Fortpflanzungsmedizingesetz 10 Fragen 10 Antworten zur Volksinitiative vom 5. Juni 2016 sek feps Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund 10 Fragen

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19. A. Relevanz des Themas 19 B. Ziel der Arbeit 21 C. Gang der Untersuchung 22 D. Methode 23

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19. A. Relevanz des Themas 19 B. Ziel der Arbeit 21 C. Gang der Untersuchung 22 D. Methode 23 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 A. Relevanz des Themas 19 B. Ziel der Arbeit 21 C. Gang der Untersuchung 22 D. Methode 23 Teil 1: Naturwissenschaftliche Hintergründe 25 A. Die vorgeburtliche Entwicklung

Mehr

Warum überhaupt Kritik am neuen Test?

Warum überhaupt Kritik am neuen Test? Gen-ethischer Informationsdienst Warum überhaupt Kritik am neuen Test? Selektion als gesellschaftlicher Konsens? von Mareike Koch Der neue Bluttest, der eine risikolose frühe Diagnose der Trisomie 21 ermöglicht,

Mehr

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung Persönliches Budget

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 7. November 1967 2263 (XXII). Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau Die Generalversammlung, in der Erwägung, dass die Völker der

Mehr

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese

Mehr

Was bedeutet Pränataldiagnostik für mich in der Praxis?

Was bedeutet Pränataldiagnostik für mich in der Praxis? Was bedeutet Pränataldiagnostik für mich in der Praxis? 1 Dr. Johannes Hovhannesian Zukunftsweg 15, 1210 Wien Mitarbeiter des Ultraschallteams in der Semmelweisfrauenklinik Wien 2 Was ist Pränataldiagnostik?

Mehr

Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen

Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/493 Landtag 18. Wahlperiode 03.07.12 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Barrierefreiheit und Inklusion in Kindergärten im Lande Bremen Antwort

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Daneben enthalten die Landesgesetze für den öffentlichen Gesundheitsdienst Regelungen zu Aufgaben der Gesundheitsämter zur gesundheitlichen Aufklärung

Daneben enthalten die Landesgesetze für den öffentlichen Gesundheitsdienst Regelungen zu Aufgaben der Gesundheitsämter zur gesundheitlichen Aufklärung Auszug aus dem Abschlussbericht der Der v om BMJ beauftragten- Arbeitsgruppe Fam iliengerichtliche Maßnahm en bei Gefährdung des Kindesw ohls 1666 BGB v om 14. Juli 2009 IV. Gefährdung des Wohls des ungeborenen

Mehr

Das Wibs Kursheft. Das Kursheft ist in Leichter Sprache.

Das Wibs Kursheft. Das Kursheft ist in Leichter Sprache. Das Wibs Kursheft Das Kursheft ist in Leichter Sprache. 1 In diesem Heft stellen wir Ihnen Kurse vor dir wir machen. Wenn wir für Sie einen Kurs machen sollen, dann melden Sie sich bei uns. So erreichen

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) In diesem Sinn sollen die Bestimmungen der Rechtsprechung des EGMR entsprechend angepasst werden. Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) In diesem Sinn sollen die Bestimmungen der Rechtsprechung des EGMR entsprechend angepasst werden. Inhalt 77/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und WFA 1 von 8 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung des Erkenntnisses des VfGH sowie die Vermeidung einer Verurteilung durch den EGMR Die Regelungsinhalte

Mehr

Übereinkommen des Europarats ("Bioethik-Konvention")

Übereinkommen des Europarats (Bioethik-Konvention) Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 18.5.2010 Medizinische Forschung Gliederung Historischer Kontext Unterscheidungen verschiedener Forschungsziele Deklaration von Helsinki Moralische Probleme

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 427 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de Redemanuskript: Präimplantationsdiagnostik

Mehr

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN 07.03.2011 Stellungnahme der BAGFW zum Richtlinienentwurf der GEKO über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß 23

Mehr

Bundesministerium für Justiz Museumstraße Wien. BAK/SV-GSt Stephanie Prinzinger BMJ- Z3.509/0010 -I 1/2014 DW 2482 DW

Bundesministerium für Justiz Museumstraße Wien. BAK/SV-GSt Stephanie Prinzinger BMJ- Z3.509/0010 -I 1/2014 DW 2482 DW 110/SN-77/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 8 Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. März

Mehr

Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes Vernehmlassung vom bis

Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes Vernehmlassung vom bis Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Sekretariat Bundesamt für Gesundheit 3003 Bern

Mehr

PID? Wir sagen:nein.

PID? Wir sagen:nein. PID? Wir sagen:nein. PID? Wir sagen: Nein. PID verstößt gegen das deutsche Grundgesetz, wonach Schutz und Würde jeglichen menschlichen Lebens von Anfang an gelten. PID verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention,

Mehr

Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch

Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche

Mehr

Änderung von Artikel 119 BV sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes Vernehmlassung vom bis

Änderung von Artikel 119 BV sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes Vernehmlassung vom bis Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Sekretariat, c/o BAG, 3003 Bern Kontaktperson : Dr. Jean-Daniel

Mehr

Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs?

Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs? Tanja Henking Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs? Am Beispiel des Verbots der Präimplantationsdiagnostik Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Integration im Regelkindergarten. Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz

Integration im Regelkindergarten. Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz Integration im Regelkindergarten Infoveranstaltung Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v., Mainz Was ist Integration? Der Begriff Integration kommt von lat. integer = unberührt, unversehrt, ganz und meint

Mehr

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der

Mehr

Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters

Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten

Mehr

Pränataldiagnostik und Behinderung aus der Sicht der Theologischen Ethik

Pränataldiagnostik und Behinderung aus der Sicht der Theologischen Ethik Pränataldiagnostik und Behinderung aus der Sicht der Theologischen Ethik Kirchenrätin Dr. Barbara Hepp 1. Pränataldiagnostik als Angebot der Schwangerenvorsorge Sachstand Schwangere Frauen und ihre Familien

Mehr

Forum D. Partizipation ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention

Forum D. Partizipation ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 9/2011 Partizipation ein Querschnittsanliegen der 17.10.2011 von Dr. Marianne Hirschberg, Deutsches Institut für Menschenrechte Die UN-Konvention

Mehr

o direkte Erledigung o Stellungnahme o Rücksprache Z!... 4.:: -GEI19.. t1.q Rücksendung 2 r""'o q{)5 o Zur freundlichen Information 'f \ '-'...

o direkte Erledigung o Stellungnahme o Rücksprache Z!... 4.:: -GEI19.. t1.q Rücksendung 2 r'o q{)5 o Zur freundlichen Information 'f \ '-'... Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz Ä-1 010 Wien, Rotenturmstraße 2 BK 55/1/95 Beiliegend 25 Ausfertig- Mit der Bitte um: ungen der Stellungnahme zum Kenntnisnahme Wien, 30 01 1995 01/ j5n

Mehr

PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID)

PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) POSITIONSPAPIER PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) 1. Einleitung Die Fortpflanzungsmedizin wirft seit jeher viele ethische Fragen auf, über die meistens mit dumpfen Bauchgefühlen statt mit nüchternem Sachverstand

Mehr

hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen

hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) In diesem Sinn sollen die Bestimmungen der Rechtsprechung des EGMR entsprechend angepasst werden. Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) In diesem Sinn sollen die Bestimmungen der Rechtsprechung des EGMR entsprechend angepasst werden. Inhalt 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Umsetzung des Erkenntnisses des VfGH sowie die Vermeidung einer Verurteilung durch den EGMR Die Regelungsinhalte der mit dem Erkenntnis des VfGH vom 10.12.2013 (G 16/2013, G

Mehr

Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID)

Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) Landesärztekammer Baden-Württemberg -PID-Ethikkommission- Postfach 700361 70573 Stuttgart Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei

Mehr

Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Engagement tut gut.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Engagement tut gut. Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Engagement tut gut. In den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Wer wir sind und wofür wir uns einsetzen Nah am Menschen

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 07.02.2019 zum Änderungsantrag 1 der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mehr

Wort aller kirchenleitenden Organe. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Ja zum Leben

Wort aller kirchenleitenden Organe. der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Ja zum Leben Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern "Ja zum Leben" www.bayern-evangelisch.de Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Katharina-von-Bora-Straße

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben

Mehr

Notfallforschung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten - Rechtslage in Österreich

Notfallforschung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten - Rechtslage in Österreich Notfallforschung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten - Rechtslage in Österreich Claudia Zeinhofer Universität Wien 1. Anwendungsbereich Begriff der Klinischen Prüfung Zersplitterung der gesetzlichen

Mehr

GENTECHNIKBUCH: 7. KAPITEL GENETISCHE ANALYSEN IM RAHMEN EINER PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID)

GENTECHNIKBUCH: 7. KAPITEL GENETISCHE ANALYSEN IM RAHMEN EINER PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) GENTECHNIKBUCH: 7. KAPITEL GENETISCHE ANALYSEN IM RAHMEN EINER PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) (beschlossen von der Gentechnikkommission am 29. Jänner 2016) I. Einleitung Die Präimplantationsdiagnostik

Mehr

Fit für f r die Schule Früherkennung psychischer Störungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung

Fit für f r die Schule Früherkennung psychischer Störungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung Fit für f r die Schule Früherkennung psychischer Störungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung Modellprojekt LWL Klinik Marsberg KJP Bochum, 05.02.2009 Anne Regniet, Dr. med. Falk Burchard LWL-Klinik

Mehr

SAFE SICHERE AUSBILDUNG FÜR ELTERN

SAFE SICHERE AUSBILDUNG FÜR ELTERN SAFE SICHERE AUSBILDUNG FÜR ELTERN Ein Programm zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind Die Bindungssicherheit eines Kindes ist ein zentraler Faktor für seine spätere Entwicklung.

Mehr

Konzepte im Umgang mit Gewalt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

Konzepte im Umgang mit Gewalt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Konzepte im Umgang mit Gewalt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe Jürgen Schultheiß Dipl. Psychologe Psychologischer Psychotherapeut Regens Wagner Zell Zell A 9 91161 Hilpoltstein Gliederung Vorstellung

Mehr

Genchirurgie beim menschlichen Embryo:

Genchirurgie beim menschlichen Embryo: Reinhard Merkel Universität Hamburg Deutscher Ethikrat Genchirurgie beim menschlichen Embryo: Verboten? Erlaubt? Geboten? Jahrestagung 2016 des Deutschen Ethikrats Grundsätzliche Unterscheidung möglicher

Mehr

Die Wirtschaftskammer Österreich dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten Entwurfes und nimmt hiezu wie folgt Stellung.

Die Wirtschaftskammer Österreich dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten Entwurfes und nimmt hiezu wie folgt Stellung. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Sektion VIII Radetzkystraße 2 1030 Wien Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Telefon 01/50 105 DW Telefax 01/50 105 DW 5037 Internet: http://wko.at

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage). Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)

Mehr

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-506/06/0004-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT

Mehr

Die Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache hat capito Berlin geschrieben. www.capito-berlin.eu

Die Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache hat capito Berlin geschrieben. www.capito-berlin.eu Seite 2 Dieses Heft wurde herausgegeben von: Deutsche UNESCO-Kommission e.v. Colmantstraße 15 53115 Bonn und Aktion Mensch e.v. Heinemannstraße 36 53175 Bonn Die Zusammenfassung in leicht verständlicher

Mehr

EHRENAMT IN DER HOSPIZARBEIT

EHRENAMT IN DER HOSPIZARBEIT EHRENAMT IN DER HOSPIZARBEIT ZEHN BAUSTEINE ZUR ERARBEITUNG EINES LEITBILDES Ergebnis aus der DHPV-Arbeitsgruppe Ehrenamt, Stand 26.05.2011 Gerda Graf, Martin Klumpp, Ursula Neumann und Horst Schmidbauer

Mehr