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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 6 Vorwort zur zweiten Auflage... 7 Kostspielige Fehler vermeiden... 8 Wichtige Begriffe Bereits zu Lebzeiten bedenken Die Bestattung Alsbald zu erledigen Umgang mit dem Nachlassgericht Die Auseinandersetzung des Nachlasses Der Pflichtteil Schulden erben Die Erbschaftsteuer Mustertexte und Erläuterungen..139 Stichwortverzeichnis Schnellübersicht

3 Bereits zu Lebzeiten bedenken 1 Die gesetzliche Erbfolge...12 Inhalt einer letztwilligen Verfügung...12 Welche Testamentsformen gibt es? Notarielles oder eigenhändiges Testament? Andere Testamentsformen...19 Verbleib und Widerruf des Testamentes...24

4 Bereits zu Lebzeiten bedenken Die gesetzliche Erbfolge Jeder Verstorbene hat Erben und sei es der Staat. Wer keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, wird nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge vom Ehegatten bzw. vom gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partner und/oder seinen Kindern bzw. Verwandten beerbt. Es wird davon ausgegangen, dass heute jeder weiß, wer ihn beerben wird, wenn er keine letztwillige Verfügung hinterlässt. Anderenfalls sollte auf eines der empfohlenen Bücher zurückgegriffen werden. Wer mit dieser ihm bekannten Regelung zufrieden ist, muss kein Testament machen. Inhalt einer letztwilligen Verfügung Wer sollte ein Testament machen? Wer eine andere Erbfolge als die gesetzliche Erbfolge will. Eheleute, die keine noch lebenden Kinder bzw. Enkel haben, besonders wenn Grundbesitz (Haus, Bauplatz, Eigentumswohnung) zum Nachlass gehört. Wer mangels Kinder/Enkel von Geschwistern bzw. deren Kindern (Neffen, Nichten) beerbt wird und hierbei mehr als eine oder zwei Personen als Erben in Betracht kommen. Unbedingt: Wer weder Kinder/Enkel noch einen Ehegatten/ Partner und auch keine Geschwister bzw. Neffen/Nichten hat. Der Dank des Nachlassgerichts ist ihm gewiss, da anderenfalls bei der Erbenermittlung unüberwindliche Schwierigkeiten zu erwarten sind. Was muss man unbedingt wissen? Es sind weniger die formellen als die inhaltlichen Mängel, welche ein Testament unbrauchbar machen und zu Ergebnissen führen, die der Verstorbene so nicht wollte. Man sollte auf keinen Fall versuchen, über jeden einzelnen Nachlassgegenstand zu verfügen. Vielmehr sollte am Anfang eines Testamentes stehen, wer der Erbe sein soll. Dies können auch mehrere Personen sein, wobei dann 12

5 Inhalt einer letztwilligen Verfügung der Anteil angegeben werden soll. Der oder die Erben werden mit dem Tod des Erblassers Eigentümer (mehrere gemeinsam in Erbengemeinschaft) des gesamten Nachlasses. Wichtig: Unbedingt den oder die Erben benennen. Einzelne Gegenstände oder auch Geldbeträge können Dritten vermacht (Vermächtnis) werden. Die Berechtigten müssen dann vom Erben die Herausgabe/Zahlung verlangen. Es kann bestimmt werden, wie die mehreren Erben den Nachlass unter sich zu verteilen haben (Teilungsanordnung), wobei man aber keine Kleinigkeiten regeln sollte. Es kann einem Erben oder einem Vermächtnisnehmer eine Auflage gemacht werden, mit welcher die Erbeinsetzung bzw. das Vermächtnis verbunden wird. Häufig geschieht dies zur Regelung der Grabpflege. Nach neuerer Denkweise wird zunehmend damit auch die künftige Pflege von Tieren abgesichert, die nach unserem Erbrecht nicht Erbe werden können. Beispiel wie man es nicht machen soll: Ich bestimme hiermit letztwillig, dass mein Sohn Hans das Haus, meine Tochter Luise alle Sparkonten und mein Enkel Fridolin Kind des verstorbenen Sohnes Otto mein Aktiendepot und meine Freundin Barbara meine Diamantkette erben sollen! Worin liegt der Fehler? Da nicht feststeht, dass die Werte Haus, Sparkonten und Aktiendepot gleichwertig sind, kann das Nachlassgericht die Erbquoten nicht oder nicht ohne weiteres feststellen. Wollte der Verstorbene seine drei Abkömmlinge gleichstellen, wird dies hiermit nicht erreicht. Je nach dem Wert der Diamantkette könnte eventuell auch noch Barbara als Miterbin in Betracht kommen, obwohl dies wahrscheinlich nicht gewollt war. 13

6 Bereits zu Lebzeiten bedenken Beispiel wie man es besser machen könnte: Ich setze hiermit meine Kinder Hans und Luise und meinen Enkel Fridolin als Erben zu je einem Drittel ein. In Anrechnung auf ihren Erbteil soll Hans zum Preis von , Euro das Haus, Luise die Sparkonten und Fridolin das Aktiendepot, jeweils zum Wert per Todestag, übernehmen. Meine Freundin Barbara erhält meine Diamantkette. Der erste Satz ist die Erbeinsetzung. Es ist klargestellt, dass die drei Personen zu gleichen Teilen Erbe werden sollen. Diese Erbeinsetzung umfasst insbesondere auch jene Nachlassgegenstände, über welche nicht ausdrücklich verfügt wurde. Der zweite Satz enthält eine Teilungsanordnung. Damit wird angeordnet, wie der Nachlass unter den Erben zu teilen ist. Bei Grundbesitz sollte man den Anschlagspreis angeben, damit insoweit kein Streit entsteht. Wertpapiere und Guthaben können mit dem eindeutig feststellbaren Wert per Todestag vererbt werden. Der Satz bringt genügend klar zum Ausdruck, dass zwischen den Erben ein Wertausgleich stattzufinden hat, so dass jeder am Schluss wertmäßig 1 /3 hat. Der dritte Satz ist ein Vermächtnis. Barbara kann von den Erben die Übereignung der Kette verlangen. Wichtig: Ist Grundbesitz vorhanden, müssen die Erben zur Durchführung der Teilungsanordnung zum Notar. Eine unmittelbare Umschreibung des Grundbesitzes auf den Übernehmer ist nicht möglich; auch dann nicht, wenn die Teilungsanordnung in einem notariellen Testament steht. Man kann eine geschäftskundige Person seines Vertrauens damit beauftragen, nach dem Tod den Nachlass zu verwalten oder/und ihn unter die Erben zu verteilen. Diese Person nennt man Testamentsvollstrecker. Damit kann man Sicherheiten einbauen, wenn der Erbe leichtsinnig oder noch minderjährig (Enkel) ist und der Erblasser den Eltern nicht traut. 14

7 Welche Testamentsformen gibt es? Welche Testamentsformen gibt es? Das eigenhändige Testament Man kann sein Testament selbst schreiben. Unverzichtbar ist, dass es mit der eigenen Hand geschrieben und unterschrieben wird (Ausnahme für Eheleute siehe nachfolgende Seite). Ungültig wäre demnach Computer- oder Schreibmaschinenschrift; Schreibhilfe durch einen schreibkundigen Bekannten. Auch sollte der Ort der Abfassung und das Datum angegeben werden. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Testamente hinterlassen wurden (dann gilt bei widersprechender Verfügung das letzte) oder wenn der Testierende gegen Ende seines Lebens altersbedingt hilflos wird und vielleicht sogar einen Betreuer braucht und dann jemand behauptet, er hätte das Testament bereits im geschäftsunfähigen Zustand geschrieben. Wegen der Möglichkeit, eine Anweisung für die Bestattung außerhalb des Testaments auch ohne Beachtung dieser Form zu erteilen, siehe Kapitel 2 bzw. Seite 30. Das notarielle Testament Es wird auch öffentliches Testament genannt, obwohl es natürlich nicht öffentlich ist, sondern unter das Berufsgeheimnis des Notars fällt. Das Notarwesen ist landesrechtlich verschieden geregelt. In manchen Bundesländern kann ein Rechtsanwalt gleichzeitig Notar sein, dann sind aber nicht alle Rechtsanwälte auch Notare. In anderen Ländern sind die Notare nicht gleichzeitig Anwälte und schließlich gibt es auch noch Sonderregelungen. Wichtig: Natürlich kann ein Rechtsanwalt gegen Honorar auch in Erbfragen beraten und einen Testaments-Entwurf fertigen. Aber er darf das Testament nicht endgültig schreiben; das darf nur ein Notar. 15

8 Bereits zu Lebzeiten bedenken Bevor Sie zum Notar gehen überlegen Sie sich ganz genau, was Sie regeln wollen; vereinbaren Sie einen Besprechungstermin; bitten Sie den Notar nach der Besprechung um einen Entwurf, den Sie zu Hause nochmals in Ruhe durchlesen und bedenken können; beurkunden Sie erst dann in einem zweiten Termin das Testament. Man könnte auch ein fertiges Schriftstück mitbringen (welches z. B. am Computer geschrieben sein könnte) und dies dem Notar als Testament übergeben. Da dies weder sinnvoll noch billiger ist, geschieht es in der Praxis so gut wie nie. Natürlich erhebt der Notar eine Gebühr, die sich nach dem zu vererbenden Vermögen richtet und nicht ganz billig ist. Aber der Notar kann nicht verlangen, was er will. Seine Gebühren sind gesetzlich geregelt und die Gebührenerhebung wird vom Präsidenten des Landgerichts überwacht. Sie können vorher fragen, was es kostet, wenn der Wert des Vermögens angegeben wird. Wichtig: Wenn Grundbesitz vererbt wird, können die Erben viel Geld sparen, wenn das Testament beim Notar errichtet wurde. Lesen Sie dazu Kapitel 4. Das gemeinsame Testament Eheleute oder Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft amtlich registriert sind, können ein gemeinsames Testament machen. Andere Personen, z. B. der nichteheliche Lebensgefährte, Geschwister oder Freunde/Freundinnen (die nicht als gleichgeschlechtliche Partner registriert sind) können dies nicht. Form des gemeinsamen Testamentes Einer der beiden Eheleute/Partner schreibt den gesamten Testamentstext, unterschreibt und setzt Datum und Ort ein. Der andere 16

9 Die Bestattung 2 Wer bestimmt die Art der Bestattung?...28 Wer bezahlt die Bestattung? Wie werden Auslagen erstattet? Eine wichtige Warnung...39

10 Alsbald zu erledigen 3 Grundsätzliche Überlegungen...42 Der Verstorbene war Mieter...42 Der Verstorbene war Vermieter...47 Banken...50 Versicherungen...52 Sonstige Rechtsverhältnisse...57 Todesfall und Rente...59

11 Umgang mit dem Nachlassgericht 4 Testament und Gericht...64 Der Nachweis des Erbrechts...67 Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins...70 Die Kosten des Gerichts...73 Andere Erbnachweise...77

12 Die Auseinandersetzung des Nachlasses 5 Die Erben sind sich einig...82 Die Erben sind sich nicht einig...84 Die Übertragung des Erbanteils...89 Der Zugewinnausgleich...89

13 Der Pflichtteil 6 Wer hat ein Pflichtteilsrecht? Die Höhe des Pflichtteils Der Pflichtteilsanspruch Eltern Kinder

14 Schulden erben 7 Der Grundsatz Die Ausschlagung der Erbschaft Haftungsbeschränkung auf den Nachlass Nachlass-Insolvenzverfahren und Nachlassverwaltung...121

15 Die Erbschaftsteuer 8 Wer muss was versteuern? Die Steuerklassen Die persönlichen Steuerfreibeträge Die sachlichen Freibeträge Besondere Gegenstände Die Bewertung der Erbschaft Die Höhe der Steuer Schenkung und Erbschaft Gestaltungsmöglichkeiten Stundung der Erbschaftsteuer Der Umgang mit dem Finanzamt...137

16 Mustertexte und Erläuterungen 9 Muster Bestattungsrecht...142

17 Stichwortverzeichnis Auflage 13, 33, 83 Auseinandersetzung 82, 84 Ausschlagung 110 Form 112 Frist 114 Kosten 113 Auto 56, 75 Banken 36, 50 Vollmacht 36, 50, 68 Bestattung 28 Art der Bestattung 29 Bestimmung 31 Sozialamt 35 Streit 29 Wer bezahlt? 32 Bestattungskosten 32, 34, 133 Bestattungsrecht 142 Bestattungsunternehmen 30 Auswahl 30 Sozialamt 35 Treuhand 30 Erbe 12, 82 Erbengemeinschaft 82 Erbfolge 12 durch Testament 12 gesetzliche 12 Erbschaftsteuer 124 Bewertung des Nachlasses 132 Höhe der Steuer 134 Steuerklassen 134 Erbschein 67 allgemein 67 Antrag auf Erbschein 70, 71 für Grundbesitz 77 Gebühr 76 Zuständigkeit 70 Erbteilserhöhung 130 Erbvertrag 19 Finanzamt Erbschaftsteuer 124 Umgang mit dem Finanzamt 137 Verständigung vom Tod 58 Gebühren 73 für Erbschein 76 für Testamentseröffnung 76 für Testamentserrichtung 16 für Testamentverwahrung 24 für Nothilfe 69 Geld für die Bestattung 37 gemeinsames Testament 16 Gesamthandsgemeinschaft 82 Gesellschaft 57 gesetzliche Erbfolge 12 Gläubiger 108, 120 Grundbesitz 67 Grundbuch 79, 84 Haftpflichtversicherung 55 Haftungsbeschränkung 118 siehe auch Schulden 118 Hausratversicherung 53 Inhalt des Testaments 12 Insolvenz des Nachlasses 122 KFZ-Versicherung 56 Kirche 58 Kosten Gebühren 73 Kreditkarte 51 Kündigung Mietvertrag 46 Lebensgefahr 21 Lebensgefährte 9, 96 Lebenspartner 9, 12, 16, 96 Lebensversicherung 52 Auszahlung 67 Bezugsberechtigung 52, 68 Erbschaftsteuer 132

18 Stichwortverzeichnis kein Nachlass? 52 verbundene 52 Mietvertrag 48 Auflösung 47 Erbe 46 Kündigung 46 Mobiliar 75 Nachlass-Insolvenz 121 Nachlassgericht 64 als Nothelfer 69 Zuständigkeit 65 Nachlassverwaltung 121 Notarielles Testament 15 Gebühr für Errichtung 16 Verwahrung 24 warum Notar? 18, 78 Widerruf 26 Nottestament 21 Partner Lebenspartner Pflegeleistungen 86 Pflichtteil 96 Berechtigung 96 Höhe 98 muss verlangt werden! 100 Schenkung 101 Verjährung des Anspruchs 102 Verzicht 96 Voraussetzung 96 Privathaftpflicht Haftpflicht Rechtsschutzversicherung 56 Rente 59 Ersatzanspruch 60 Rückzahlung 61 Schulden des Verstorbenen 108 Abzug vom Nachlass 76, 133 Haftung des Erben 108 Haftungsbeschränkung 118 Zahlung vor Teilung 82 Seetestament 23 Sparbücher 75 Standesamt 28, 64 Steuerfreibeträge 126 persönliche 126 Streit 29, 84 Art der Bestattung 29 Teilung des Nachlasses 84, 85, 87 Teilungsanordnung 13, 14, 79 Telefon 50 Testament 15 eigenhändig 15 Eröffnung 66 Inhalt 12 notariell 15 Verwahrung 24 Widerruf 25, 26 Testamentsvollstrecker 14, 82 Todeserklärung 61 Übertragung des Erbanteils 89 Verein 57 Vermächtnis 13, 14 Vermieter 47 Vermögensverzeichnis 73 Verschollene 61 Versicherungen Haftpflichtversicherung 55 Hausratversicherung 53 KFZ-Versicherung 56 Lebensversicherung 52, 133 Rechtsschutzversicherung 56 Unfall-/Krankenversicherung 53 Vollmacht 51 Banken 36 Erbscheinsantrag 71 Muster 140 Voraus 48, 87 Vorausvermächtnis 87 Vorempfänge bei Pflichtteil 101 bei Teilung 85 Wertpapiere 75, 132 Widerruf Testament 24, 25, 26 Wohnrecht 49 Zugewinnausgleich 90 Zwangsversteigerung

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