HRM2- Einführungsinstruktion 1 1

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1 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen HRM2- Einführungsinstruktion 1 Budgetierung Abschreibungen und Werterhalt HRM2- Einführungsinstruktion 1 1

2 Themen Budgetierung unter HRM2 Abschreibungen nach Nutzungsdauer Abschreibungen für bisheriges (altes) Verwaltungsvermögen / Härtefall Behandlung einlaufender Verpflichtungskredit Bildung Werterhalt in den Spezialfinanzierungen HRM2- Einführungsinstruktion 1 2

3 Abschreibungen (1) Ausgangslage Anlagebuchhaltung noch nicht vorliegend Einführung ab Herbst 2015 Keine «automatisierten» Abschreibungen Neue Investitionsausgaben ab nach Abschreibungen über die Nutzungsdauer Abschreibungen je nach Anlagekategorie unterschiedlich Bestehendes Verwaltungsvermögen Abschreibung ab mit 10% linear (Vorbehalt Härtefall) Vorbehalt einlaufende Verpflichtungskredite HRM2- Einführungsinstruktion 1 3

4 Abschreibungen (2) Abschreibungen nach Nutzungsdauer (ND) HRM2- Einführungsinstruktion 1 4

5 Abschreibungen (3) Anlagekategorien 14 Anlagekategorien im Verwaltungsvermögen 1 Kategorie für das Finanzvermögen Grundsätzlich wird jedes IR-Projekt / jede Anlage als eigenes Anlageobjekt geführt und den Regeln einer dieser Anlagekategorien zugeteilt Die planmässigen Abschreibungen erfolgen linear Die Abschreibungen sind unter der entsprechenden Funktionsstelle vorzunehmen HRM2- Einführungsinstruktion 1 5

6 Abschreibungen (4) Anlagekategorien Es stehen nur diese 15 Hauptanlagekategorien zur Verfügung Abschreibungen sind für 1 Jahr vorzunehmen keine «pro rata Abschreibungen» Die jeweilige Nutzungsdauer (ND) ist verbindlich Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden Verkürzungen der ND ist in Ausnahmefällen zulässig HRM2- Einführungsinstruktion 1 6

7 Abschreibungen (5) Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer kann in Ausnahmefällen verkürzt werden ND-Verkürzungen sind zu Beginn anzupassen und sind in der AnBu entsprechend separat zu erfassen Verkürzung muss im Anhang offengelegt werden Verkürzung der ND ist zu begründen und durch das Amt für Gemeinden zu genehmigen Beispiele: Occasionen, Provisorien Schulhaus, Heizzentralen, u.a. Siehe auch im HB-Ordner Kapitel 7.3 und HRM2- Einführungsinstruktion 1 7

8 Abschreibungen (6) Nutzungsdauer Beispiel: Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges: Nutzungsdauer 15 Jahre (Anlagekategorie 8) 1. Inverkehrsetzung erfolgte vor 7 Jahren Restnutzungsdauer somit 8 Jahre Kaufkosten Fr Anlagekosten Fr Abschreibung Fr HRM2-Einführungsinstruktion 8

9 Abschreibungen (7) Besonderheiten Investitionsbeiträge: Leistungen an Dritte für Investitionen - Nutzungsdauer gemäss der Art des Anlagegutes Anlagen im Bau: keine Abschreibungen erst ab dem Nutzungszeitpunkt (= Jahr) keine «pro rata» Abschreibung Spezielle Behandlung von Anschlussgebühren und Erschliessungsbeiträgen Spezielle Behandlung bei gemischter Nutzung Siehe dazu die nachfolgenden Folien HRM2- Einführungsinstruktion 1 9

10 Abschreibungen (8) Nachweis Nachweis Abschreibungen in Jahresrechnung im Anhang mit Anlagespiegel direkt aus der AnBu «erhältlich» Nachweis Abschreibungen im Budget Abschreibungstabelle (keine vollständige Informatiklösung) Empfehlung: Abschreibungstabelle AGEM (Excel-Vorlage) Siehe Beispiel nachfolgende Folie Abschreibungstabelle (als Werkzeug) mit Unterscheidung nach altem und neuem VV HRM2- Einführungsinstruktion 1 10

11 Abschreibungen (9) Berechnung / Nachweis im Budget Abschreibungstabelle (für das 1. Budgetjahr) Konto / Anlage Beschreibung Ist- Anschaffungswert per Buchwert Zuwachs Abgang Abschreibungs-Satz Abschreibung 2015 Plan-Wert Zuwachs Abgang Anschaffungswert für Abschr Abschreibungs-Satz Abschreibung 2016 Plan-Wert HRM1: Verwaltungsliegenschaften 340' ' ' % 31' ' ' % 35' ' Diverse Gemeindestrassen 214' ' % 17' ' ' % 19' ' Sanierung Schulanlage, einlaufender VKK '500' % 200' '300' % '300' Anlage im Bau HRM2: FW Ersatztor % ' ' % 5' ' Beitrag SGV % ' ' % ' Ersatz TLF % ' ' % 36' ' Beitrag SGV % ' ' % -12' ' Sanierung Schulanlage, einlaufender VKK % '500' '400' '900' % 148' '751' Auflösung Vorfinanzierung -1'270' '270' % -38' '231' Auflösung Aufwertungsreserve -200' ' % -40' ' Beitrag an Sanierung Hauptstrasse % ' ' % ' Beitrag Sanierung Kantonsstrasse % ' ' % 3' ' Investitionen Strassenwesen % % Deckbelag % % Strassenbeleuchtung % ' ' % ' Erschliessung GB % ' ' ' % 3' ' Ersatz Kommunalfahrzeug % % Ausbau Wasserversorgung % ' ' % 13' ' Ersatz WL Oberdorfstrasse % ' ' % 1' ' Beiträge Wasserversorgung (Gemeinden) % ' ' % -2' ' WL Erschliessung GB 83 Industrie % ' ' ' % ' Total ' ' ' % 12' ' Kanalisation Erschliessung GB 83 Industrie % ' ' % 2' ' Anschlussgebühren Abwasser aus Vorjahren % ' ' % -1' ' Total 107' ' ' % ' Hochwasserschutz/Revitalisierung Aare % ' ' % 1' ' Instandsetzung Eindolung Dorfbach % % Ortsplanungsrevision % ' ' % 7' ' Verkehrskonzept % % Total 2'550' ' '740' ' ' HRM2- Einführungsinstruktion 1 11

12 Abschreibungen (10) Bisheriges Verwaltungsvermögen Nach Gemeingesetz ( 217 quinquies ) ist das Verwaltungsvermögen (Bestand per ) innert 10 Jahren linear abzuschreiben Ausnahmen sind nur nach der Härtefallregelung möglich Verfahren für Ausnahmereglung gemäss Grundlagenschulung vom Herbst 2014 Eingabe / Gesuch gemäss Formular Härtefallregelung ( HRM2- Einführungsinstruktion 1 12

13 Abschreibungen (11) Einlaufende Verpflichtungskredite Verwaltungsvermögen, welches die Kriterien als einlaufender Verpflichtungskredit erfüllt, muss als Anlage im Bau per übertragen und im Budget entsprechend behandelt werden Kriterien siehe Beschreibung gemäss im HB-Ordner, Kapitel Beispiel dazu siehe 13.1 und 13.2 nachfolgende Folien Das Beispiel der Sanierung einer Schulanlage über die Jahre 2015 und HRM2- Einführungsinstruktion 1 13

14 Abschreibungen (12) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes VV (HRM1) Pos Verwaltungsliegenschaften: Anschaffungswert/Buchwert Fr Zuwachs / Investitionen 2015 Fr Buchwert für Abschreibungen 2015 Fr Abschreibungen 2015 (8%) Fr /. Planwert abschreibbares VV Fr Kein Zuwachs / Abgang 2016 Fr. 0 Planwert abschreibbares VV Fr Abschreibungen % linear Fr Planwert / Buchwert per Fr HRM2- Einführungsinstruktion 1 14

15 Abschreibungen (13.1) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes + neues VV (HRM2) Pos Sanierung Schulanlage: Anschaffungswert/Buchwert Fr. 0 Zuwachs / Investitionen 2015 Fr Buchwert für Abschreibungen 2015 Fr Ordentl. Abschreibungen 2015 (8%) Fr /. Planwert abschreibbares VV Fr Aufrechnung Abschr. auf die AWR Fr = einlaufender Verpflichtungskredit Planwert Anlagen im Bau Fr (= Anschaffungswert) HRM2- Einführungsinstruktion 1 15

16 Abschreibungen (13.2) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes + neues VV (HRM2) Pos Sanierung Schulanlage: Planwert Anlagen im Bau Fr Zuwachs / Investitionen 2016 Fr Anschaffungswert per Fr Abschreibungen für ,03% Fr /. Planwert / Buchwert per Fr Auflösung Vorfinanzierung Fr Fr Über die Nutzungsdauer von 33 Jahren Konto Auflösung Aufwertungsreserve Fr Fr Über die Laufzeit von 5 Jahren Konto HRM2- Einführungsinstruktion 1 16

17 Abschreibungen (14) Unterscheidung Abschreibungen Planmässige Abschreibungen ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer Sachgruppenkonto (SG) 33xx und 36xx Abschreibungen bisheriges VV gelten als planmässig Ausserplanmässige Abschreibungen bei verkürzter Nutzungsdauer unter der SG 33xx und 36xx Zusätzliche Abschreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ausserordentlicher Aufwand unter der SG 3830 zu verbuchen «Abschreibungen» Finanzvermögen wird nicht abgeschrieben nur wertberichtigt HRM2- Einführungsinstruktion 1 17

18 Abschreibungen (15) Spezialfälle Einnahmen aus Erschliessungsbeiträgen: Grundsatz: aus der IR direkt auf das jeweilige Anlagegut verbuchen Dadurch vermindert sich der Anschaffungswert und die linearen Abschreibungen reduzieren sich nicht aber die Nutzungsdauer Sofern nicht zuteilbar oder kein VV mehr vorhanden ist Übertrag auf die ER z.b. in der SF Wasser direkt auf das Konto Siehe HB-Ordner Kapital HRM2- Einführungsinstruktion 1 18

19 Abschreibungen (16) Spezialfälle Einnahmen aus Anschlussgebühren 3 Arten: Wenn Objektzuweisung möglich direkt auf das Anlageobjekt dadurch reduzierte Abschreibungen Wenn Objektzuweisung nicht möglich jedoch noch VV vorhanden ist dann Zuweisung auf das älteste mögliche VV - dadurch reduzierte Abschreibungen Wenn Objektzuweisung nicht möglich und kein VV mehr vorhanden ist dann Übertrag auf die ER z.b. in der SF Wasser direkt auf das Konto (Gegenbuchg. in der IR erfolgt über Konto xx) Siehe HB-Ordner Kapitel HRM2- Einführungsinstruktion 1 19

20 Abschreibungen (17) Spezialfälle Investitionen (Projekte) mit gemischter Nutzung (z.b. bei Erweiterungsbau eines Schulhauses) werden auf verschiedene Anlagekategorien zugeteilt z.b. auf: Grundstücke Hochbau Mobilien Informatik ND 33 Jahre ND 33 Jahre ND 8 Jahre ND 4 Jahre Dadurch werden die Abschreibungen entsprechend gesteuert Siehe HB-Ordner Kapitel HRM2- Einführungsinstruktion 1 20

21 Werterhalt (1) Ausgangslage Anlagen und Leitungen im Bereich Wasser und Abwasser sind generell über 50 Jahre abzuschreiben Abschreibungssatz von 2% (Anlagekategorie 5) Vorgabe: für die SF Wasser und SF Abwasser sind in der Anlagebuchhaltung zusätzlich Unteranlagekategorien zu führen Transparentere Führung nach Anlageuntergruppe für Werke Basis für die künftige Nachführung der Anlagen zum Wiederbeschaffungswert (WBW) Der Ausweis des Wiederbeschaffungswertes (WBW) und des Werterhalt (WE) erfolgt über den Anhang (wie bisher) HRM2- Einführungsinstruktion 1 21

22 Werterhalt (1) Unteranlagekategorien (siehe HBO ) Funktion Anlagekategorie Einlage- Abschreibungs- Nutzungs- Faktor satz art dauer 25% 7101 Wasserversorgung - Wasserfassungen 2% linear 50 Jahre % - Reservoire 1.50% linear 66 Jahre % - Pumpwerke 2% linear 50 Jahre % - Wasseraufbereitung 3% linear 33 Jahre % - Leitungsnetz/Hydranten 1.25% linear 80 Jahre % - Messtechnik 5% linear 20 Jahre % 7201 Abwasserbeseitigung - Gemeindeeigene Kanalisation 1.25% linear 80 Jahre % - Gemeindeeigene Abwasserreinigungsanlagen 3% linear 33 Jahre % - Spezialbauwerke (z.b. Pumpwerke) 2% linear 50 Jahre % HRM2- Einführungsinstruktion 1 22

23 Werterhalt (2) Wiederbeschaffungswerte SF Abwasser: Aktualisierte (aufindexierte) Wiederbeschaffungswerte Bildung, Buchung, etc. wie bisher SF Wasser: Neueinführung per Basis: Wiederbeschaffungswerte der Anlagen Pflichteinlagen: gemäss Berechnungen Tabellen Folgeseite Entnahmen: maximal im Betrag der planmässigen Abschreibungen Beschluss durch Regierungsrat «Festlegung der Wiederbeschaffungswerte und Mindesteinlagen» ist vom Amt für Umwelt in Planung Wiederbeschaffungswerte sind aufgeschaltet unter Rubrik Bewertung HRM2- Einführungsinstruktion 1 23

24 Werterhalt (3) Anhang / Nachweis Ausweis Bestimmung Werterhalt A7.1 Ausweis Wiederbeschaffungswert und Bestimmung Pflichteinlage Werterhalt Wasserversorgung Betrag in Fr. Anlagekategorie Wiederbeschaffungswert 1.1. Zuwachs Wiederbeschaffungswert betriebswirtschaft-liche Abschreibungen bzw. Werterhalt Pflichteinlage Werterhalt SOLL vor Abschreibung vorgenommene Abschreibungen Pflichteinlage Werterhalt IST Wasserfassungen 182' ' % Reservoire 1'461' '461' % 5' '481 Pumpwerke 584' ' % 2' '922 Wasseraufbereitung % Leitungsnetz/Hydranten 32'719' '719' % 102' '248 Messtechnik 320' ' % 4' ' '563 A7.2 Ausweis Wiederbeschaffungswert und Bestimmung Pflichteinlage Werterhalt Abwasserbeseitigung Anlagekategorie Kanäle Wiederbeschaffungswert 1.1. Zuwachs 34'600'000 0 Wiederbeschaffungswert betriebswirtschaft-liche Abschreibungen bzw. Werterhalt Pflichteinlage Werterhalt SOLL vor Abschreibung Betrag in Fr. vorgenommene Abschreibungen Pflichteinlage Werterhalt IST 34'600' % 108' '125 Sonderbauwerke % Kläranlage % ' HRM2- Einführungsinstruktion 1 24

25 Werterhalt (4) Beispiel Einlage Beispiel Nr. 2 aus dem HBO-Kapitel Ausgangslage: Bestand Konto Werterhaltrücklage Fr. 0 Pflichteinlage gem. WE-Tabelle Fr Planmässige Abschreibungen Fr Fazit: Einlage in Werterhaltrücklage Fr Keine Entnahme weil im 1. Jahr der Bildung HRM2- Einführungsinstruktion 1 25

26 Werterhalt (5) Beispiel Einlage / Entnahme Beispiel Nr. 5 aus dem HBO-Kapitel Ausgangslage: Bestand Konto Werterhaltrücklage Fr Pflichteinlage gem. WE-Tabelle Fr Planmässige Abschreibungen Fr Fazit: Einlage in Werterhaltrücklage Fr Entnahme aus dem Werterhalt Fr In der Höhe der verbuchten planmässigen Abschreibungen Verbuchung erfolgt brutto HRM2- Einführungsinstruktion 1 26

27 Schluss Danke und viel Erfolg! HRM2- Einführungsinstruktion 1 27

28 Zusatz-Folien Themen und Erläuterungen aus der Grundlagenschulung vom Herbst HRM2- Einführungsinstruktion 1 28

29 Zusatz (1) Einlaufender Verpflichtungskredit (1) Begriff: Einlaufende Verpflichtungskredite sind für Bauvorhaben (im VV), die sich über den Einführungszeitpunkt von HRM2 (per ) erstrecken Beschlussfassung für Kredit erfolgt vor dem Baurealisierung erstreckt sich bis nach dem Einführungszeitpunkt von HRM2 Inbetriebnahme / Nutzung des Objektes erfolgt nach dem HRM2- Einführungsinstruktion 1 29

30 Zusatz (2) Einlaufender Verpflichtungskredit (2) Zweck: Kein «künstlicher» Investitionsstau Verpflichtungskredit (VKK) bzw. Objekt wird nicht in einen «alten» (nach HRM1) und einen «neuen» Teil (nach HRM2) gesplittet Abrechnung und Abschreibungsregeln pro VKK sind deckungsgleich Jedoch: dadurch erfolgt eine Teilaufwertung des VV per und Die Aufwertungsreserve muss innert 5 Jahren wieder aufgelöst werden HRM2- Einführungsinstruktion 1 30

31 Zusatz (3) Einlaufender Verpflichtungskredit (3) Buchhalterischer Vollzug: Per : ordentliche Abschreibung HRM1 Per : Übernahme als Anlagen im Bau Aufwertung (Rückbuchung) in der Höhe der unter HRM1 verbuchten degressiven Abschreibungen Übertragung der Aufwertung in die Aufwertungsreserve (AWR) Nach Inbetriebnahme: planmässige Abschreibungen nach HRM2 Auflösung AWR innert 5 Jahren HRM2- Einführungsinstruktion 1 31

32 Zusatz (4) Härtefallregelung Ausgangslage (1) Hohes abschreibbares altes VV per Vorbehalt: Beträge der einlaufenden Verpflichtungskredite (gemäss vorangehender Deklaration) kommen nicht in diese Regelung Regelfall: Lineare Abschreibung innert 10 Jahren weil: aufgrund von Modellrechnungen entstehen beim Übergang zu HRM2 in der Regel tiefere Abschreibungen im Vergleich zu HRM1 Vergleiche: Kantone BE Jahre, TG 10 Jahre HRM2- Einführungsinstruktion 1 32

33 Zusatz (5) Härtefallregelung - Regelung (2) Erstreckung der Abschreibungsfrist: 1. Bestimmung abschreibbares VV 2. Bestimmung VV/Kopf nach Steuerhaushalt und SF 3. Sofern überdurchschnittlich hoch Berechnung des Abschreibungsvolumens welches bei Fortsetzung der alten Abschreibungsregel innert 10 Jahren anfallen würde 4. Berechnung der erstreckbaren Abschreibungsdauer aufgrund des Ausmasses des überdurchschnittlichen Pro/Kopf-Bestandes Fazit: Erstreckung bis auf 18 Jahre möglich Justierregel: Abschreibungen nach HRM2 sollen nicht höher sein als der Durchschnitt der letzten 3 Jahre HRM2- Einführungsinstruktion 1 33

34 Zusatz (6) Härtefallregelung Erläuterungen (3) Siehe dazu auch die Erläuterungen im HB-Ordner Kapitel Formular ist herunterzuladen unter: Härtefallregelung Excel-Formular mit: - 2 Register Musterbeispiele - 2 Register Eingaben Eingaben sind nur bei ungeschützten Eingabefeldern möglich HRM2- Einführungsinstruktion 1 34

35 Zusatz (7) Härtefallregelung Vorgehen (4) Gemeinden bedienen sich dem Härtefallformular (Excel) und erstellen selbständig die Berechnungen Gemeinden, die die Härtefallregelung beanspruchen wollen, machen eine Eingabe (Antrag) beim AGEM ist bewilligungspflichtig Empfehlung: vorgängige Rücksprache mit dem AGEM (möglicher Einbezug der Justierungsregel) AGEM entscheidet innert 30 Tagen mit Verfügung Buchhalterischer Vollzug: über planmässige Abschreibungen altes VV Konto xxxx HRM2- Einführungsinstruktion 1 35

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