Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen HRM2 Workshop 3. Anlagenbuchhaltung. HRM2-Workshop Anbu

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1 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen HRM2 Workshop 3 Anlagenbuchhaltung HRM2-Workshop Anbu 1

2 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen Anlagenbuchhaltung (Anbu) HRM2-Workshop Anbu 2

3 Agenda Workshop Repetition Theorie Anlagenbuchhaltung Vorgehen Eröffnung und Bewirtschaftung meiner Anlagenbuchhaltung Fragen aus dem Plenum HRM2-Workshop Anbu 3

4 Allgemeines (1) Wozu dient die Anbu? Objektmässige Führung der Anlagen des Verwaltungsvermögens und des Finanzvermögens Übernahme der «Umsätze» aus der Investitionsrechnung Ausweis komprimiert in Bilanz Berechnung lineare Abschreibungen Inventar für Finanzvermögen HRM2-Workshop Anbu

5 Allgemeines (2) Zusammenhänge HRM2-Workshop Anbu 5

6 Inhalt Aus der IR werden übernommen: Bezeichnung Objekt, Ausgaben, Einnahmen, Funktionsstelle Mindestangaben in Anbu (Stammdaten, sofern verfügbar): Kontierung (Funktion, Sachgruppe, Bilanz- und WB-Konto) Buchwert/Restwert Nutzungsdauer, Abschreibungssatz Abschreibungen, Wertberichtigungen Kauf-/Anschaffungsdatum, Baujahr Fläche, GB-Nummer, m2-preis Brandversicherungswert, Katasterwert Wiederbeschaffungswerte, Werterhalt (SF) HRM2-Workshop Anbu 6

7 Anlagekategorien (1) HRM2-Workshop Anbu 7

8 Anlagekategorien (2) Als Spezialfahrzeuge gelten Fz für einen bestimmten speziellen Zweck spezifischen Ausbaustandard Kehrichtfahrzeuge, Strassenbaufz, Abwasserreinigungsfz. Dienstwagen, Kleinbusse, Lastwagen = multifunktional = allgemeine Motorfahrzeuge HRM2-Workshop Anbu 8

9 Anlagekategorien (3) Unteranlagekategorien SF und ZV: HRM2-Workshop Anbu 9

10 Anlagekategorien (4) Grundsatz: Jede Anlage ist ein eigenes Anlageobjekt und separat zu führen Beispiel: 4 Spezialfahrzeuge sind in der Bilanz kumuliert auf einem Konto gebucht; in der Anbu hingegen einzeln erfasst. Variante 1: Einzelne Hauptanlagen erfassen Variante 2: Eine Hauptanlage mit weiteren Unteranlagen führen. Es muss gewährleistet sein, dass jede Unteranlage eine separate Nutzungsdauer (ND) hat HRM2-Workshop Anbu 10

11 Anlagekategorien (5) Leitungen und Strassen können zusammengefasst werden, Abschreibungen jeder Anlage muss separat nachvollziehbar sein (2% resp. 2.5%) Nutzungsdauer ist generell einzuhalten Verlängerung ND nicht möglich Verkürzte ND ist möglich bei Occasionskauf, Abbruch, defekte Maschinen und Fahrzeuge Genehmigung AGEM notwendig Abbruchkosten entweder separat als Objekt erfassen oder beim Zusammenhang mit einem neuen Objekt auf dieses aktivieren HRM2-Workshop Anbu 11

12 Anlagekategorien (6) Zweckverbände: müssen alle 14 Anlagekategorien (AK) anwenden (Abwasser- und Wasser-ZV auch 6 resp. 3 Unteranlagekategorien) Spezialfinanzierungen (bei EG): Wenden grundsätzlich alle 14 AK an Ausnahmeregelung SF Wasser/Abwasser: Es kann generell 2% über alle Anlagen abgeschrieben werden (ohne Führung von Unteranlagekategorien) HRM2-Workshop Anbu 12

13 Anlagekategorien (7) Wahlweise kann bei SF Wasser/Abwasser auch nach den 14 AK abgeschrieben werden (inkl. Führung von Unteranlagekategorien) gemäss HBO Variante inskünftig beibehalten (Stetigkeit) Die Wahl muss im Anhang deklariert werden -> Anhang A HRM2-Workshop Anbu 13

14 Anlagekategorien (8) Was gibt es zu beachten? Jetzt keine Budgetkorrektur 2016 (oder 2017) machen; allfällige Änderung der Abschreibungsregel nur rückwirkend mit Jahresrechnung 2016 vornehmen Keine weiteren Sonderregelungen möglich (KKAG-Vorgabe, schweizweite Abstimmung, interkommunale Vergleichbarkeit) HRM2-Workshop Anbu 14

15 Erschliessungsbeiträge (Perimeter) Fällig im Zeitpunkt der Erschliessung Zuordnung zum jeweiligen Anlageobjekt Somit Verringerung der Bruttoinvestition resp. das abzuschreibende Investitionsvolumen, nicht jedoch die Nutzungsdauer Einnahmen im > verrechnen mit neuen Investitionen oder als Einnahmenüberschuss in die ER HRM2-Workshop Anbu 15

16 Anschlussgebühren (1) Zuweisung zu Objekt möglich Minusbetrag auf Anlageobjekt oder separates Unterobjekt und Abschreibung über Rest- Nutzungsdauer Reduktion der Abschreibungen; nicht aber die ND Zuweisung nicht möglich Minusbetrag dem ältesten Anlageobjekt zuweisen und Abschreibung über Rest-ND Reduktion der Abschreibungen; nicht aber die ND Altes VV per wird «eingefroren» HRM2-Workshop Anbu 16

17 Anschlussgebühren (2) Kein VV vorhanden in SF Betrag über die IR vereinnahmen und übertragen in ER Das alte Verwaltungsvermögen bleibt unangetastet HRM2-Workshop Anbu 17

18 Gemischte Nutzung Anlageobjekt wird aufgeteilt in verschiedene Anlagekategorien HRM2-Workshop Anbu 18

19 Investitionsbeiträge Leistungen an Dritte für Investitionen Teileigentum oder à-fonds-perdu-beitrag Nutzungsdauer orientiert sich an der Art der Investition des Leistungsempfängers Investitionsbeiträge werden nicht über Anlage im Bau aktiviert, sondern kommen direkt zur Abschreibung HRM2-Workshop Anbu 19

20 Gebrauchtware / Occasionen 8-tung: Rest-Nutzungsdauer muss festgelegt werden Kauf Wohnung und Umbau: 20-jährige Wohnung Anlagekategorie Hochbauten 33 Jahre = Rest-ND 13 Jahre HRM2-Workshop Anbu 20

21 Gebrauchtware / Occasionen «grober» Umbau Totalausgaben grösser/gleich Aktivierungsgrenze sind über 33 Jahre abzuschreiben (wie Neubau) «kleiner» Umbau Totalausgaben kleiner Aktivierungsgrenze können mit Wohnung über Rest-ND abgeschrieben werden (zur Erhaltung und Nutzung) Kein Umbau (gut erhaltene Liegenschaft) ist wahlweise über die Rest-Nutzungsdauer oder die gesamte Nutzungsdauer abzuschreiben HRM2-Workshop Anbu 21

22 Folgeinvestitionen muss wertvermehrend sein massgebend ist der Verpflichtungskredit Ersatzinvestition = Ersatz alter oder defekter Anlage Rationalisierungsinvestition = Auswechslung zwecks Kosteneinsparung Erweiterungsinvestition = zusätzliche Anlagen Im VKK nicht enthalten = Aktivierung als eigene Anlage Gleiche Anlagekategorie eigene Nutzungsdauer Hauptanlage nicht verändern Im VKK enthalten und bereits Anlage eröffnet = Aktivierung auf Hauptanlage Restnutzungsdauer Innerhalb 3 Jahre HRM2-Workshop Anbu 22

23 Abschreibungen (1) HRM2-Workshop Anbu 23

24 Abschreibungen (2) HRM2-Workshop Anbu 24

25 Abschreibungen (3) Abschreibung nach Nutzungsdauer in Jahren oder Prozenten Bisheriges VV auf 10 Jahre abzuschreiben; Ausnahme Härtefallregelung Abschreibungsdauer mind. 10 Jahre Lineare Abschreibung = immer gleicher Betrag (sofern keine Veränderung Anlageobjekt) Investitionsbeiträge sind auf 0 abzuschreiben; restliche Sachanlagen sind auf 1. abzuschreiben Im Jahr der Nutzung wird erstmals abgeschrieben Es ist eine volle Jahrestranche abzuschreiben (auch bei Nutzungsbeginn Dezember) -> keine pro Rata Abschreibung Vor Nutzung auf Anlage im Bau buchen (keine Abschreibung vorzunehmen). Ab Nutzung Umbuchung in eine Anlage mit korrektem Bilanzkonto Abschreibungen der Funktionsstelle zuordnen (auch bisheriges VV) Neu: indirekte Abschreibung mit Wertberichtigungskonti (xxxxx.99) HRM2-Workshop Anbu 25

26 Abschreibungen (4) Was und wann ist es eine Anlage im Bau? Sachanlagen, die noch im Bau stehen oder noch nicht genutzt werden können Übrige Anlagen, Immaterielles, Planungskosten, Investitionsbeiträge sind keine Anlagen im Bau Beispiel Planungskredit Vorprojekt: Entscheid für Projekt offen = aktivieren und abschreiben Kredit beschlossen = Anlage in Bau mit Hauptobjekt Teilnutzung führt zu Aktivierung des entsprechenden Teils (Schulhausbau mit Kindergarten und Spielplatz) Sanierung Strasse; Nutzung immer gewährleistet = keine Anlage im Bau HRM2-Workshop Anbu 26

27 Abschreibungen (5) Planmässige: Ordentlich = planmässig Sachgruppe 3300, 3320, HRM2-Workshop Anbu 27

28 Abschreibungen (6) Ausserplanmässige: zusätzlich zu planmässig auch ausserplanmässig abzuschreiben; ab diesem Zeitpunkt sind die ausserplanmässigen Abschreibungen linear auf die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen, d.h. die ND bleibt bestehen; Rundungsdifferenzen im letzten Jahr bereinigen; Gründe für Wertverminderung sind z.b. Abbau oder Brand Gebäude; Sachgruppe 3301, 3321, HRM2-Workshop Anbu 28

29 Abschreibungen (7) Darlehen und Beteiligungen: Bewertung zu Anschaffungswert; nur Abschreibung nach kaufmännischen Grundsätzen resp. bei effektiven Wertverminderungen; Sachgruppe 3640 bzw. 3650; Aufwertungen sind nicht zulässig HRM2-Workshop Anbu 29

30 Abschreibungen (8) Zusätzliche Abschreibung: nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; als ausserordentlichen Aufwand zu qualifizieren (Sachgruppe 3830); Bedingungen: Ertragsüberschuss; planmässige Abschreibungen < als Nettoinvestitionen, zusätzliche Abschreibungen nicht höher als NI und nicht über Ertragsüberschuss (gemäss HBO ); Nutzungsdauer wird beibehalten keine zusätzliche Abschreibungen beim ZV und in den Spezialfinanzierungen Zusätzliche Abschreibungen auf altem VV (per ) möglich Voraussetzungen beachten Nutzungsdauer wird beibehalten (10 Jahre) HRM2-Workshop Anbu 30

31 Anlagespiegel IT-Vorlage vorhanden Auf Stufe Bilanzkonto (5 Stellen) zu zeigen Minimaler Anlagespiegel: HRM2-Workshop Anbu 31

32 IT-System Anbu light Vorstellung Excelversion Anbu Dialog Vorstellung Vorgehensweise Fazit und Empfehlung Fragen aus dem Plenum HRM2-Workshop Anbu 32

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