Freiwillige Feuerwehr Gau-Algesheim Schulung: Gefährliche Stoffe und Güter
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- Berndt Bachmeier
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 Und jetzt???
3 Was ist ein Gefahrgutunfall? Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern sind Schadensereignisse, bei denen chemische Stoffe in so großen Mengen außer Kontrolle geraten, dass Menschen, Tiere sowie Umwelt und Sachwerte gefährdet sind.
4 Warum befassen wir uns mit dem Thema GSG? Güterfernverkehr ca.
5 Was wollen wir erreichen? - Personen zu retten - Freiwerden des Stoffes zu verhindern - weiteres Freiwerden zu unterbinden - Ausbreiten zu verhindern
6 Welche Gefährdungsklasse hat unsere Wehr? Risikoklasse G1 G2 G3 G4 G5 Kriterien für die Einstufung Stufe 1 (8 Minuten) Stufe 2 (15 Minuten) Stufe 3 (25 Minuten) Mindestbedarf an Fahrzeugen und Ausrüstung für Gefahren durch Gefahrstoffe ohne radioaktive Stoffe zusätzlich zur bereits vorhanden Ausrüstung für Brandgefahren (B) und Techn. Gefahren (T) gem. FWVO 3 Abs. 3 und 4 Keine besonderen Gefährdungen, Ortsverkehr keine zusätzliche Ausrüstung Hilfesatz für unaufschiebbare Erstmaßnahmen Mef-G, GW-G1 (RP), GW-G2, DMF, GW- AS, mobile Lautsprecheranlage Werkstätten und Betriebe, in denen Gefahrstoffe verwendet oder vertrieben werden. Düngemittellager, StörfallVO-Betriebe Hilfesatz für unaufschiebbare Erstmaßnahmen GW-G1 (RP), mobile Lautsprecheranlage Mef-G, GW-G2, DMF, GW-AS Industriebetriebe, in denen Gefahrstoffe verwendet werden, Transport und Umschlagplätze, Trinkwassereinzugsgebiete, Durchgangsverkehr Hilfesatz für unaufschiebbare Erstmaßnahmen Mef-G, GW-G1 (RP), mobile Lautsprecheranlage GW-G2, DMF, GW- AS Mineralölraffinierien, Großtanklager, Industriebetriebe zur Herstellung und Verarbeitung von Gefahrstoffen mit WF, großer Durchgangverkehr Mef-G, GW-G2 (RP), mobile Lautsprecheranlage DMF, GW-AS GW-G1 (RP) Mineralölraffinierien, Großtanklager, Industriebetriebe zur Herstellung und Verarbeitung von Gefahrstoffen ohne WF, Verkehrsknotenpunkt e Mef-G, GW-G1 (RP), GW-G2, DMF, GW- AS, mobile Lautsprecheranlage GW-G1 (RP)
7 Fahrzeuge eines Gefahrstoffzuges Gerätewagen Gefahrgut 2 Gerätewagen Gefahrgut 1 (RP) Gerätewagen Atemschutz und Strahlenschutz Dekontaminations- und Transportfahrzeug Messfahrzeug Gefahrstoffe
8 Die GAMS Regel Gefahr identifizieren Absperrung organisieren Menschenrettung einleiten Spezialkräfte anfordern
9 Die GAMS Regel Erläuterung Gefahr erkennen: - Gefahrzettel und Warntafeln - Kennzeichnung von Behältern und Verpackungen - Beförderungspapiere - Erkundung (Gefahrgutfahrer bzw. Fahrzeug) - Eigene Wahrnehmung (Rauch, Flammen, Gasschwaden, Geruch, ect.) Absperrung organisieren: - Einsatzort gegebenenfalls mit der Polizei im Umkreis von mindestens 100 m Absperren (gilt auch in der Höhe, z.b. Brücken) - Zündquellen entfernen - Löschbereitschaft herstellen (Wasser, Schaum und Pulver) - Tiefer gelegene Räume sichern und räumen Menschenrettung einleiten: - Zur Rettung von Personen nur die unbedingt notwendigen Kräfte unter PA und gegebenenfalls Körperschutz einsetzen Spezialkräfte nachfordern: - Gefahrgutzug alarmieren - z.b. TUIS Transport- Unfall- Informations- und Hilfeleistungssystem
10 Transport- Unfall- Informations- und HilfeleistungsSystem Unfallort Autorisierte Behörden z.b. Polizei/öffentliche Feuerwehr TUIS-Mitgliederfirma nach Firmenverzeichnis z.b. in Unfallnähe gelegen Vermittlungs--Hilferuf: innerhalb der BRD... der EG Telefonische Beratung 1 Fachkundige Beratung am Unfallort 2 Einsatz der Werkfeuerwehr 3
11 Der Gefahrstoffeinsatz Hilfeleistung der Feuerwehr nach Unfällen mit Gefahrstoffen Konzeption des Landes RLP Feuerwehrdienstvorschrift FwFdv 14 Die Feuerwehren sollen bei Unfällen mit Gefahrstoffen Sofortmaßnahmen durchführen, die dann durch Folgemaßnahmen der zuständigen Fachbehörden ergänzt werden. Gewerbeaufsicht ist bei radioaktiven Unfällen immer zu verständigen!!!
12 Sofortmaßnahmen I Unaufschiebbare Erstmaßnahmen (innerhalb von 8 min von der, für den Ausrückebereich zuständigen Feuerwehr durchzuführen) Menschenrettung Grobes Festlegen des Gefahrenbereichs Absperren Behelfsmäßig abdichten Auffangen und Eindämmen Wenn möglich Brandbekämpfung Entfernen von gefahrvergrößernden Objekten aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich
13 Sofortmaßnahmen II Fachspezifische Ergänzungsmaßnahmen (durch Einheiten aus der näheren Umgebung, die den Gefahrstoffzug bilden) Erfassen und Beurteilen von Stoffinformationen Messen und Nachweisen von Stoffen Abdichten, Auffangen bzw. Eindämmen Niederschlagen und ggf. Neutralisieren Umfüllen Dekontaminieren
14 Set für Unaufschiebbare Erstmaßnahmen 6 leichte Chemikalienschutzanzüge - Flüssigkeitsdichte PVC Handschuhe - Meßgerät zum Nachweis explosionsgefährlicher Gase und Dämpfe - Gasspür-Pumpe mit Simulantest zum Nachweis von Gefahrstoffen in Brandgasen (Set I bzw. Set II) sowie Lösemitteldämpfen (Set III) - Verschiedene Indikatoren - Einfaches Dicht und Dämmmaterial wie z.b. Holzkeile o.ä.
15 Transportkennzeichnung I
16 Transportkennzeichnung II
17 Transportkennzeichnung nach GGVS/ADR Versandstücke Tanks Tankfahrzeuge Aufsetztanks mind. 10cm x 10cm Orangene Warntafeln Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten Radioaktive Stoffe immer Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 Besonders gefährliche Stoffe 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm) Nur im Straßenverkehr Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr und Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind Gefahrnummer Stoffnummer X
18 Die Gefahrennummer 2 Entweichen von von Gas Gas durch durch Druck Druck oder oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von von Gasen, Gasen, Flüssigkeiten oder oder Dämpfen oder oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe Stoffe 4 Entzündbarkeit oder oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester fester Stoffe Stoffe 5 Oxidierende (brandfördernde Wirkung) 6 Giftigkeit oder oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr Gefahr einer einer spontanen, heftigen Reaktion Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt
19 Gefahrklasse nach GGVS 1 2 Gefahrklassen nach GGVS/ADR Bezeichnung Explosive Stoffe und Gegenstände Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase Beispiele, Bemerkungen und besondere Gefahren 1.1, 1.5, 1.2, 1.3, 1.6, 1.4 Massenexplosionsfähigkeit Kälte, Brennbarkeit, Extrem leichte Ausbreitung 3 Entzündbare flüssige Stoffe Ausbreitung, Flammpunkt 4.1 Entzündbare feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase Brandfördernde (oxidierende) Stoffe Sauerstoffabgabe 5.2 Organische Peroxide Giftigkeit, Brennbarkeit 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährdende oder ekelerregende Stoffe 7 Radioaktive Stoffe Viren, Bakterien, Kadaver, Krankenhausabfälle 8 Ätzende Stoffe Säuren, Laugen, ph-wert 9 Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände PCB, Asbest, Verflüssigte Metalle
20 Säuren und Laugen Der ph-wert als Maß für die Aggresivität sauer Neutraler Bereich basisch Salzsäure Reines Wasser Essig Sodalösung Natronlauge Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Neutralisationsmittel (BC-Pulver) Vorsicht bei hochkonzentrierten Säuren, besonders bei Schwefelsäure (heftige exotherme Reaktion mit Wasser) Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen
21 Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, so daß ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht 20 C 60 C
22 Die Gefahrstoffverordnung Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: mindergiftig giftig sehr giftig ätzend reizend explosionsgefährlich brandfördernd hoch-/leichtentzündlich entzündlich krebserzeugend fruchtschädigend erbgutverändernd Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren Chemie AG
23 Sicherheitsabstände Zu Beginn des Einsatzes (Ohne Kenntnis des Stoffes) 100 m Anpassung der Abstände nach Erkundung brennbare Flüssigkeiten (A II und AIII nach VbF) 3 0 giftige und ätzende Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube 6 8 explosionsfähige Gemische brennbare Flüssigkeiten (AI und B nach VbF) m 15 m 30 m Sprengstoffe, Flüssiggaswolken Gasbehälter unter Brandeinwirkung bis m
24 Einsatzliteratur
25 Einsatzliteratur: Kühn Birett
26 Einsatzliteratur: Gefahrgutersteinsatz
27 Einsatzliteratur: Hommel I
28 Einsatzliteratur: Hommel II Gefahrendiamant Gesundheitsgefahr (blau, links) 0 Ohne besondere Gefahr Brandgefahr (rot, oben) Keine Entzündungsgefahr unter üblichen Bedingungen. Reaktionsgefahr (gelb, rechts) Unter normalen Bedingungen keine Gefahr. Besondere Anweisungen (weiß, unten) Wasser als Leeres Feld Löschmittel zulässig. 1 Geringe Gefahren, Atemschutzgerät wird empfohlen Entzündungsgefahr nur bei Erhitzung. Wird bei Erhitzen unstabil, Schutzmaßnahmen erforderlich. W Kein Wasser zum Löschen verwenden Gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit Atemschutzgerät und einfacher Schutzkleidung. Sehr gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit voller Schutzkleidung und Atemschutzgerät. Äußerst gefährlich! Jeden Kontakt mit Dämpfen oder Flüssigkeiten ohne speziellen Schutz vermeiden. Entzündungsgefahr bei Erwärmung. Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen. Entzündungsgefahr bei allen Temperaturen. Heftige chemische Reaktion möglich. Verstärkte Schutzmaßnahmen. Löschangriff nur aus sicherem Abstand. Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung oder starker Erschütterung durch Schlag u.a.. Sicherheitszone bilden. Löschangriffe nur aus sicherer Deckung. Große Explosionsgefahr! Sicherheitszone bilden. Bei Brand gefährdetes Gebiet sofort räumen. Bei Freiwerden des Stoffes Gefahr der ionisierenden Strahlung
29 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
30 Stoffinformation Stoffname:... Summenformel:... Kennzeichnung Stoffnummer Gefahrennummer Hazchem-Code Gefahr Klasse VbF Gefahrendiamant Klasse GGVS Klasse GGVE Wassergefährdung Brandklasse Hommel-Merkblatt Kühn-Birett Six Nüssler Technische Daten Schmelzpunkt Siedepunkt Dampfdichteverhältnis Mischbark. mit Wasser Dichte, Wasser = 1 Feuerbekämpfungsdaten Flammpunkt Zündtemperatur UEG in Vol. % OEG in Vol. % Löschmittel Grenzwerte MAK TRK ETW Geruchsschwelle Schutz Sicherheitsabstand Schutzausrüstung Auffangbehälter Prüfröhrchen Hübe, Reaktion Gefahren des Stoffes Thorsten Gutschalk
31 Erläuterungen Gefahrendiamant Gesundheitsgefahr (blau, links) 0 Ohne besondere Gefahr 1 Geringe Gefahren, Atemschutzgerät wird empfohlen Brandgefahr (rot, oben) Keine Entzündungsgefahr unter üblichen Bedingungen. Entzündungsgefahr nur bei Erhitzung. Reaktionsgefahr (gelb, rechts) Unter normalen Bedingungen keine Gefahr. Wird bei Erhitzen unstabil, Schutzmaßnahmen erforderlich. Besondere Anweisungen (weiß, unten) Wasser als Leeres Feld Löschmittel zulässig. W Kein Wasser zum Löschen verwenden Gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit Atemschutzgerät und einfacher Schutzkleidung. Sehr gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit voller Schutzkleidung und Atemschutzgerät. Äußerst gefährlich! Jeden Kontakt mit Dämpfen oder Flüssigkeiten ohne speziellen Schutz vermeiden. Entzündungsgefahr bei Erwärmung. Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen. Entzündungsgefahr bei allen Temperaturen. Heftige chemische Reaktion möglich. Verstärkte Schutzmaßnahmen. Löschangriff nur aus sicherem Abstand. Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung oder starker Erschütterung durch Schlag u.a.. Sicherheitszone bilden. Löschangriffe nur aus sicherer Deckung. Große Explosionsgefahr! Sicherheitszone bilden. Bei Brand gefährdetes Gebiet sofort räumen. Bei Freiwerden des Stoffes Gefahr der ionisierenden Strahlung Hazchem-Code 1 Wasserstrahl 2 Wassernebel (Sprühstrahl) 3 Schaum 4 Nur Trockenlöschmittel (Gefahr einer heftigen Reaktion mit Wasser) P R S S T T W X Y Y Z Z V V V V Vollschutz (CSA) umluftunabhängiger Atemschutz umluftunabhängiger Atemschutz nur bei Brand umluftunabhängiger Atemschutz umluftunabhängiger Atemschutz nur bei Brand Vollschutz (CSA) umluftunabhängiger Atemschutz umluftunabhängiger Atemschutz nur bei Brand umluftunabhängiger Atemschutz umluftunabhängiger Atemschutz nur bei Brand Verdünnen Eindeichen V Verdünnen Eindeichen Kann heftig oder sogar explosionsartig reagieren Kann mit viel Wasser in die Kanalisation gespült werden Eindringen des Stoffes in die Kanalisation oder offenes Gewässer unbedingt verhindern Gefahrenklassen entzündbare entzündend giftige / verschiedene gasförmige entzündbare radioaktive ätzende Explosivstoffe flüssige wirkende ansteckungsgefährliche gefährliche Stoffe feste Stoffe Stoffe Stoffe Stoffe Stoffe Stoffe Stoffe Gefahrnummer X Gefahr einer entzündbare giftige / entzündbare oxidierende radioaktive ätzende spontanen flüssige ansteckungsgefährliche feste Stoffe Wirkung Stoffe Stoffe heftigen Stoffe Stoffe Reaktion Entweichen von Gas Wassergefährdungsklasse (WGK) WGK 1 WGK 2 WGK 3 schwach wassergefährdend wassergefährdend stark wassergefährdend VbF AI AII AIII B Flammpunkt <21 C C C <21 C In Wasser löslich? Nein Nein Nein Ja Stoff reagiert gefährlich mit Wasser Thorsten Gutschalk Alle Angaben ohne Gewähr!
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Gefährliche Stoffe und Güter
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