Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze. Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit Susanne Kenklies

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1 Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit Susanne Kenklies

2 Mit Hund und Katz auf Reisen Bevor man sich mit seinem Haustier auf Reisen begibt, sollte man sich frühzeitig über Einreisebedingungen des Ziellandes informieren. Das gilt für: Reisen innerhalb der EU Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub Einreise aus Drittstaat in die EU, Bedingungen abhängig vom Tollwutstatus des Herkunftslandes Reise in nicht-eu-staaten, die bestimmte Bedingungen fordern z.b. Australien, Neuseeland, Japan, Taiwan,

3 Rechtliche Grundlage EU-Verordnung 998/2003, gültig ab 3. Juli 2004 Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (Vorher galt RL 92/65/EWG des Rates über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, ) Schutz vor Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten in die EU aus Drittstaaten und besonders nach Irland, vereinigtes Königreich, Malta und Schweden Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren Beachtung der verbesserten Tollwutsituation in Europa durch flächendeckende Köderauslage zur Bekämpfung der Fuchs-/ Wildtollwut Alternative für 6-monatige Quarantäne sollte Reisen mit Haustieren vereinfachen und gleiche Sicherheit gewährleisten (Umgehung der Quarantäne auch schon vorher nach RL 92/65/EWG möglich)

4 VO EG/998/2003 a) Verbringung zwischen Mitgliedstaaten Kennzeichnung des Tieres elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip) deutlich erkennbare Tätowierung noch bis 2012 (galt 8 Jahre) Tollwutimpfung Heimtierausweis (Muster in 2003/803/EWG festgelegt) Tollwutimpfungen und ggf. Auffrischungsimpfung attestieren Ungeimpfte Tiere unter 3 Mo Verbringung möglich, wenn eigener Ausweis vorhanden und Tier am Ort der Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren verblieben oder von Mutter begleitet

5 Sonderregelung bei Reisen innerhalb EU Für Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Malta zunächst auf 5 Jahre begrenzt (2009), zweite Verlängerung bis : Kennzeichnung mit Chip Heimtierausweis Fällt ab weg! Nachweis des Impferfolges durch Antikörperbestimmung mind. 0,5 IE gilt lebenslang, wenn Tier nach Herstellerangaben regelmäßig dokumentiert geimpft wird Beachtung von einzelstaatlich festgelegten Fristen Kein Verbringen von Tieren < 3 Mo

6 VO EG/998/2003 b) Verbringung in EU aus Drittländern Aus gelistetem Drittland in EU (VO EG/592/2004, Tollwut unter Kontrolle oder tollwutfrei) wie innerhalb der EU Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis (Kroatien, Schweiz, Gibraltar, San Marino) Aus nicht gelistetem Drittland in EU Kennzeichnung Tollwutimpfung Nachweis von mind. 0,5 IE 30 Tage nach Impfung und 3 Mo vor Eintritt in EU (Datum der Probenahme) Gesundheitsbescheinigung Keine 3-Monatsfrist bei Wiedereintritt, wenn Antikörpertitrierung vor der Reise im Heimtierausweis dokumentiert ist

7 Verbringung in EU aus Drittländern gelistetes Drittland Kennzeichnung: Chip Tollwutimpfung Heimtierausweis oder Gesundheitsbescheinigung nicht gelistetes Drittland Kennzeichnung: Chip Tollwutimpfung Titerbestimmung Wartefrist 3 Mo Heimtierausweis oder Gesundheitsbescheinigung

8 Länderspezifische Fristen und andere Kennzeichnung mit Chip Heimtierausweis Tollwutimpfung Bedingungen Vereinigtes Königreich Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern (Behandlung gegen Zecken und Echinokokken) Keine Einreise von gefährlichen Hunden Einreise mit zugelassenem Transportunternehmen auf zugelassener Route Weitere Informationen unter:

9 Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen Schweden Kennzeichnung mit Chip Heimtierausweis Tollwutimpfung Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern Blutprobenahme frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach Impfung Behandlung gegen Echinokokken max. 10 Tage vor Einreise Weitere Informationen unter:

10 Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen Norwegen Wie Schweden Zusätzlich Impfung gegen Leptospiren und Staupe Finnland Wie EU-Land Zusätzlich Echinokokken-Behandlung Für andere Länder (Japan, Taiwan, Australien, ) aktuelle Informationen im Internet (Botschaften oder Landwirtschaftsministerium) suchen

11 Wer untersucht? Nur durch zugelassene Labore ab 2001 aktuelle Liste in EU-Entsch. 2005/293/EG Zulassung nur, wenn jährliche Eignungsprüfung bestanden wird Prüfung der Labore durch das OIE- Referenzlabor Anses (Agence nationale de sécurité sanitaire), in Nancy Frankreich Bericht an EU-Kommission Derzeit sieben Labore in Deutschland zugelassen

12 Tollwut-Antikörper-Untersuchungen am LAV Seit 2002 durch EU zugelassen (2002/341/EG) Seither > 2700 Proben von Hunden und Katzen untersucht Meist Reisetiere nach England und Skandinavien, auch nach Taiwan, Japan, Australien, Neuseeland Regelmäßig Importtiere aus nicht gelisteten Drittstaaten, z.b. Kuba, Libyen, Jordanien, Mexico, China, Thailand, Taschkent, Georgien, Türkei, Bulgarien, viele Einsendungen von im Ausland engagierten Tierschützern (Türkei, Bulgarien)

13 Bei Einsendung beachten Evtl. Fristen des Ziellandes in Erfahrung bringen Ausreichend nicht gerinnungsgehemmtes Blut abnehmen mind. 2 ml Auslaufsicher, bruchsicher und verlustsicher verpacken Probe gilt als freigestellte veterinärmedizinische Probe, so verpacken, dass Austritt des Inhalts unter allen Umständen verhindert wird, niemals normalen Briefumschlag verwenden! Ansatz meistens mittwochs bei eiligen Proben vorher anrufen! Gebühr 50

14 Untersuchungen Jahr Hund Hund positiv Katze Katze positiv Anzahl

15 Impfstoffe gegen Tollwut Firmen: Intervet, Merial, Pfizer, Virbac, Riemser Arzneimittel Insgesamt 21 Impfstoffe, häufig Kombi-Impfstoffe Impfschema: Woche, 15. Monat, Wiederholungimpfungen nach Herstellerangaben bis zu drei Jahren bei Hunden, vier Jahren bei Katzen!! Prüfung der Impfstoffe mit Challengeinfektion nicht nach Antikörpertiter oder Einheiten reicht der Antikörpertiter zum Verreisen aus? 0,5 IE willkürliche Grenze, nicht unbedingt Maß für Infektionsschutz

16 Übersicht zu Immunitätsdauer PEI gibt Übersicht zu Impfstoffen und Immunitätsdauer der Tollwutkomponente: ww.pei.de in blauer Leiste Arnzeimittel auswählen links Tierimpfstoffe auswählen Tierart Hund oder Katze auswählen

17 Was kann Antikörpertiter/ IE beeinflussen? Wahl des Impfstoffs Grundimmunisierung 1x oder 2 x Abstand der Grundimmunisierung (4 Wo oder 7 10 Tage) Größe der Rasse (große Rassen bilden weniger gut Antikörper, ausgleichbar mit Wdh.-Impfung) Anzahl der Wiederholungsimpfungen Alter des Tieres (schlechtere Titerentwicklung bei Tieren < 6 Mo und > 5 Jahren) Abstand zwischen letzter Impfung und Blutprobenahme Anderweitige Belastung des Tieres (Schlittenhunde im Training) Lit: Berndtsson et al., 2011, 53:22: Factors associated with the success of rabies vaccination of dogs in Sweden Acta Vet Scand Zanoni et al., 2010, Dec;(12):561-8: Walking the dog and moving the cat: rabies serology in the context of international pet travel schemes Schweiz Arch Tierheilkd

18 Ist der ganze Aufwand notwendig? Deutschland ist seit 28. Sept OIE- Tollwut-frei Einschleppungsrisiko über Wildtiere gering Einschleppungsrisiko über illegal importierte Heimtiere vorhanden Fledermaustollwut! Ja, solange die Karten so rot sind!

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21 Fazit/ Zusammenfassung Vor Reisen mit Haustieren immer aktuelle Informationen der Zielländer beachten Rechtzeitig informieren Tollwutimpfung auch ohne Auslandsreisen nicht vergessen Keinen Gerinnungshemmer verwenden, gut verpacken

22 Dank an das Laborteam! Viola Budzynski Anke Bräsecke Kerstin Schenk Janine Werth Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

23 Untersuchungsmethode FAVN = Fluorescent Antibody Virus Neutralization Der FAVN folgt dem Prinzip des SNT/ VNT mit Fluoreszenzfarbstoff-markierten Antikörpern gegen das Tollwutvirus, da es ohne Zellveränderungen (CPE) wächst.

24 FAVN - Durchführung Durchführung aller Arbeiten im L3-Labor Benötigtes Material: mind. 0,5 ml Serum (d.h. ohne Gerinnungshemmer!) Blutprobe zentrifugieren, abseren Serum 30 min bei 56 C inaktivieren Titration des Serums in 3er-Logarithmen 1:3, 1:9, 1:27,.1:729 in Mikrotiterplatte Immer Mitführen eines WHO-Serums mit definiert 0,5 IE Zugabe von je 50 µl Virussuspension, Inkubation 1 h bei 37 C

25 Im L3-Labor

26 FAVN - Durchführung Zugabe von frisch abtrypsinierten BHK-Zellen Inkubation 48 h bei 37 C und 5 % CO 2 Absaugen des Serum-Virusgemisches Fixierung der Zellen mit Aceton Inkubation von Konjugat (Antikörper mit gekoppeltem FITC) Ablesung jeder einzelnen Kavität unter dem Fluoreszenzmikroskop Berechnung des Virustiters, der Antikörpertiter und der internationalen Einheiten Ansatz meist von Mittwoch zu Freitag Ergebnis montags in die Post

27 1. Patientenserum positiv Prinzip FAVN 2. Patientenserum negativ oder < 0,5 IE

28 Unter dem Mikroskop sichtbare Fluoreszenz Fluoreszenz

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