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1 Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen Warendorf e. V. Freckenhorster Straße Warendorf Tel Fax FrauenberatungWarendorf@web.de Frauen helfen Frauen Beckum e. V. Frauenberatungsstelle Wilhelmstraße Beckum Tel Fax Frauenberatung-Beckum@t-online.de Informieren Beraten Unterstützen bei bei Gewalt Frauenberatungsstellen im Kreis Warendorf

2 Fühlen Sie sich angesprochen...2 Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem...4 Vergewaltigung bleiben Sie nicht alleine!...4 Traumatisierung die Auswirkung von Gewalt auf Frauen...5 Impressum Herausgeberinnen: Frauenberatungsstellen Warendorf und Beckum Redaktion: Sibylle Holz, Gabriele van Stephaudt Grafikdesign: Annette Watermann-Krass, Sendenhorst Druck: Druckhaus Krimphoff, Sassenberg Mit finanzieller Unterstützung durch den Ökofond, Bündnis 90/Die Grünen Warendorf, Beckum, 1. Auflage 2003 Inhalt Rad der Gewalt...6 Gewalt ist nicht privat! Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt...8 Für betroffene Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft...9 Die Frauenberatungsstellen im Kreis Warendorf...10 Die Frauenberatungsstelle Beckum...11 Die Frauenberatungsstelle Warendorf...12 Weitere Adressen und Informationen

3 Fühlen Sie sich angesprochen Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, weil: Sie bedroht werden, Sie geschlagen werden, vergewaltigt oder sexuell belästigt worden sind, sich unterdrückt und gedemütigt fühlen... Haben Sie den Mut, sich an uns zu wenden wir unterstützen Sie! Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen Beckum und Warendorf Angehörige, Nachbarn und Nachbarinnen, Freunde und Freundinnen,... die auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam werden : Schweigen Sie nicht, Wenn Frauen misshandelt werden. Die Familie ist kein rechtsfreier Raum. Wenn Töchter, Mütter, Schwestern und andere weibliche Familienangehörige Gewalt erfahren, brauchen sie Hilfe. Tabus schützen die Täter. Sehen Sie hin, Wenn Ihre Freundin, Nachbarin, Kollegin misshandelt wird. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Hören Sie hin, Wenn Ihnen Frauen aus Ihrem Umfeld andeuten, dass sie misshandelt werden. Es kann ein Hilferuf sein. Fühlen Sie sich angesprochen! 2 3 Gehen Sie nicht einfach vorbei, Wenn Frauen in der Öffentlichkeit belästigt oder bedroht werden. Bieten Sie Hilfe an oder holen Sie Hilfe. Für jede Frau, die Gewalt erlebt, ist es wichtig, dass Sie reagieren! Professionelle Helfer und Helferinnen: Fühlen Sie sich angesprochen, wenn Sie als Behörde, Einrichtung, Beratungsstelle... Kontakt mit betroffenen Frauen haben. - Informieren Sie sich vermitteln Sie weiter!

4 Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein gesellschaftliches Problem Körperliche, sexuelle und seelische Gewalt gegen Frauen ist: Jede geschlechtsbezogene Handlung, die einer Frau (körperlichen) Schaden oder (seelisches) Leid zufügt oder wahrscheinlich zufügen wird, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung im öffentlichen oder privaten Leben. Vereinte Nationen 1993 Entgegen dieser klaren Definition wird Gewalt an Frauen häufig als Ausrutscher von Männern angesehen, verursacht z.b. durch Alkohol oder Stress und auf diese Weise verharmlost oder entschuldigt. Vielfach wird sogar das Verhalten der Frau, des Mädchens als Rechtfertigung für die Gewalthandlung angesehen und so die Verantwortung an sie abgeschoben. Traumatisierung die Auswirkung von Gewalt auf Frauen Das Erleben von Verletzungen, von Kränkung, von Schutzlosigkeit und latenter Bedrohung, Angst und das Gefühl von Ausgeliefertsein führt für die Frauen zunehmend zum Verlust ihrer Selbst-Wertschätzung und ihrer Selbst-Erhaltungskraft. Diese Kraft und Energie für sich selbst braucht jedoch jede, um gesund zu bleiben und die Lebensaufgaben zu bewältigen. Das Erleben von Misshandlung, von Übergriffen und Vergewaltigung bedeutet immer auch Miss-Achtung, was sich bei fortgesetzter Traumatisierung im Selbstbild der Frauen als tiefe Selbst-Abwertung und Ablehnung auswirken kann. Frauen, die in schädigenden gewalttätigen Beziehungsstrukturen bleiben, wird von ihrem Umfeld oft Verständnislosigkeit und damit indirekt auch Ablehnung entgegengebracht. Die emotionale Abhängigkeit, die Frauen immer stärker erfassen kann, je länger der Kreislauf der Gewalt ihr Leben prägt, ist für viele nicht nachvollziehbar. Sie ist jedoch ein psychischer Prozess und als Folge andauernder Traumatisierung durch Gewalt verstehbar und keinesfalls eine Schwäche der einzelnen Frau. - Gewalt an Frauen ist immer noch alltäglich in unserer Gesellschaft. - Nach nationalen und internationalen Untersuchungen sind über 90 % der Täter in gewalttätigen Beziehungsstreitigkeiten Männer. - Sexualisierte Gewalt geht häufig mit körperlicher Misshandlung einher. - Männer, unabhängig von Alter, gesellschaftlicher Schicht, Bildungsstand, ob mit ihrer Partnerin verheiratet oder nicht, schlagen, treten, demütigen, vergewaltigen die Frau, die sie angeblich lieben. Psychologische Untersuchungen haben das Erleben und die Reaktionen von Frauen, die Misshandlungen von Männern ausgesetzt sind, mit der psychischen Situation von Geiselopfern verglichen. Menschen, die als Geiseln festgehalten werden, machen sich oft mehr oder weniger bewusst die Handlungsweise von Tätern zueigen, d.h. sie identifizieren sich mit ihnen, um zu überleben. Extreme Ambivalenzgefühle von Angst und Bedrohung auf der einen Seite und von Verantwortung z.b. für Familie und Kinder andererseits, kennzeichnen oft die Handlungsunfähigkeit der Frauen in einer Gewaltbeziehung. 4 5 Zuhause kann die Hölle sein Zuhause, die eigene Wohnung, das ist der Ort von persönlicher Nähe und Intimität, dort erwarten wir Schutz, Sicherheit und Geborgenheit. Doch ausgerechnet dort werden Frauen und Kinder am häufigsten Opfer von Gewalt. Vergewaltigung - Bleiben Sie nicht alleine! Eine Vergewaltigung ist ein Angriff auf die ganze Person; auf die Würde, die körperliche und psychische Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Vorurteile tragen dazu bei, dass Frauen sich dafür schuldig fühlen, was ihnen angetan wurde. Aber: die Verantwortung für die Gewalthandlung liegt allein beim Täter! Es ist für Frauen enorm schwierig, mit den Folgen einer Vergewaltigung ohne Hilfe und Unterstützung fertig zu werden. Häufig bestehen die traumatischen Auswirkungen mit quälenden Symptomen noch lange Zeit später. Mit jeder Gewalterfahrung wächst die Verzweiflung. Dies findet oft Ausdruck in Erkrankungen mit z.b. psychosomatischen Störungen. Depressive Erkrankungen, auch mit Suizidgefährdung, latente Angstgefühle, Belastungsstörungen, Schlaflosigkeit, selbstverletzendes Verhalten sowie Versuche der Bewältigung durch Alkohol, Medikamente und andere Drogen können Auswirkungen sein. Eine Verarbeitung der traumatischen Erfahrungen ist möglich und lohnend! In der Frauenberatungsstelle steht die persönliche Beratung/ Therapie im Vordergrund, damit das erlittene Trauma verarbeitet werden kann. Frauenberatungsstellen unterstützen betroffene Frauen durch Information Auseinandersetzung mit der Beziehung zum gewalttätigen Partner und der eigenen Lebenssituation Planung geeigneter Schutzmaßnahmen Entscheidungsfindung und Begleitung. Weitere Beratung und Unterstützung gibt es zu Fragen einer Strafanzeige, zur Vermittlung zu ÄrztInnen, AnwältInnen etc.. Eine Begleitung bei Gerichtsverhandlungen ist möglich.

5 Rad der Gewalt Rad der Gewaltlosigkeit Aus einem amerikanischen Interventionsprojekt gegen Gewalt an Frauen (DAIP) stammt das RAD DER GEWALT eine Darstellung des Kreislaufs, in den eine Frau in einer gewalttätigen Beziehung geraten kann. Es sind viele Verhaltensweisen in unterschiedlichen Bereichen, die dem Täter Macht und Kontrolle sichern, oftmals braucht es die Gegenüberstellung einer gleichberechtigten partnerschaftlichen Beziehung, um zu merken, wo im Alltag Gewalt auftritt. Ökonomischer Drohung und Zwang Ihr androhen, sie fertig zu machen und etwas zu tun, was sie verletzen wird; Selbstmorddrohung; drohen, sie zu verlassen, sie beim Sozialamt anzuzeigen; sie zwingen, die Anzeige zurückzuziehen; sie Machtmissbrauch zwingen, illegal zu Partnerschaft Anerkennung 6 7 Sie davon abhalten, berufstätig zu sein; sie um Geld bitten lassen; ihr Taschengeld zuteilen; ihr Geld wegnehmen; ihr keinen Einblick und Zugang zum Familieneinkommen geben Ausnutzen männlicher Privilegien Sie wie eine Dienerin behandeln; die großen Entscheidungen allein treffen; der `Herr im Haus` sein; derjenige sein, der die Männer- und Frauenrolle bestimmt handeln Benutzen der Kinder Ihr Schuldgefühle gegenüber den Kindern vermitteln; die Kinder als Nachrichtenvermittler benutzen, um sie zu belästigen; ihr androhen, ihr die Kinder wegzunehmen. MACHT UND KONTROLLE Einschüchterung Ihr Angst machen durch Blicke, Handlungen, Gesten; Zerstörung von Gegenständen; Vernichtung ihres Eigentums; Mißhandlung von Haus - tieren; Zurschaustellung von Waffen Gewalt Psychische Sie klein machen; ihr Selbstvertrauen untergraben; sie beschimpfen; sie für verrückt erklären; ihren Verstand anzweifeln; sie demütigen; ihr Schuldgefühle einimpfen Isolation Kontrollieren, was sie tut, wen sie trifft, mit wem sie redet, was sie liest, wohin sie geht; Einschränkung ihrer Außenkontakte; Eifersucht als Rechtfertigung von Verhaltensweisen Abschwächung, Verleugnung u. Schuldverschiebung Die Mißhandlung als Nichtigkeit darstellen und ihre Ansicht darüber nicht ernst nehmen; die Mißhandlung leugnen; Verantwortung auf sie schieben und sagen, dass sie es verursacht habe. Aushandeln und Fairness Aushandeln von Konfliktlösungen, die für beide akzeptabel und befriedigend sind; Veränderungen akzeptieren; kompromißbereit sein Ökonomische Entscheidungen über finanzielle Dinge gemeinsam treffen; sicherstellen, dass finanzielle Regelungen für beide von Vorteil sind Partnerschaftliche Verantwortung Gemeinsame Verständigung über faire Arbeitsteilung; Familienangelegenheiten gemeinsam entscheiden Verantwortungsbewusste Elternschaft Die elterliche Verantwortung teilen; den Kindern ein positives und gewaltfreies Vorbild sein GLEICH- BERECHTI- GUNG Angstfreie Atmosphäre so reden und handeln, dass sie sich sicher fühlen kann, ihre Meinung frei zu äußern und für sich selbst zu entscheiden Achtung und Ihr unvoreingenommen zuhören; sich verständnisvoll und vertrauenswürdig erweisen; ihre Meinung anerkennen und achten Vertrauen und Unterstützung Sie in ihrer Lebensplanung unterstützen; ihr Recht auf eigene Gefühle, Freundschaften, Aktivitäten und Meinungen akzeptieren und respektieren Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit Die Eigenverantwortlichkeit anerkennen; zu früheren Gewaltanwendungen stehen und sie nicht verdrängen, Fehler eingestehen, offen und ehrlich sein

6 Gesetze Gewalt ist nicht privat! 34a Polizeigesetz NRW besagt, dass die Polizei bei häuslicher Gewalt, d.h. nach Gewaltandrohung oder ausübung, Ihren gewalttätigen Partner (auch Expartner und jede erwachsene Person in der Familie/ Wohngemeinschaft) sofort aus der Wohnung weisen und ihm ein Rückkehrverbot bis zu zehn Tagen (verlängerbar auf 20 Tage) erteilen kann. Sie haben dann die Möglichkeit, in Ruhe zu überlegen, ob Sie zivilrechtliche Schutzmaßnahmen bei Gericht beantragen möchten. Selbstverständlich können Sie auch Schutz in einem Frauenhaus suchen. Nähere Informationen und Unterstützung erhalten Sie kurzfristig und unbürokratisch von den Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen. Gesetze Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt Schutz vor Gewalt durch Zuweisung der gemeinsamen Wohnung 2 Gewaltschutzgesetz Neben der Möglichkeit der polizeilichen Wohnungsverweisung des Täters können Sie oder Ihr/e Anwalt/Anwältin bei Gericht einen Antrag auf "Wohnungszuweisung" stellen, der darauf abzielt, dass Ihnen als Opfer von Gewalt die gemeinsame Wohnung - ggf. befristet - zugesprochen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht wer die Wohnung gemietet hat oder wem die Wohnung gehört. Der Täter muss gehen! Schutz vor Gewalt durch zivilrechtliche Schutzanordnung - 1 Gewaltschutzgesetz Sind Sie von Gewalt bedroht oder betroffen, können Sie oder ein/e von Ihnen beauftragte/r Anwalt/ Anwältin einen Antrag bei Gericht stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt sind. Diese können vorsehen, dass der Täter keinen Kontakt mehr zu Ihnen aufnehmen darf (persönlich, telefonisch, per SMS...), Sie nicht weiter belästigen darf, sich nicht in der Nähe der Wohnung oder an bestimmten anderen festgelegten Orten aufhalten darf. Diese oder andere Schutzanordnungen können auch erlassen werden, wenn der Täter die Gewalthandlung angedroht hat, es aber noch nicht dazu gekommen ist. Selbst wenn der Täter betrunken war, als er Sie misshandelt, bedroht, belästigt hat, kann eine einstweilige Schutzanordnung erfolgen. Einem Antrag auf Erlass einer Schutzanordnung kann das Gericht mit vorläufiger Wirkung sofort entsprechen. Es ist möglich, dass der Täter erst dann von der Schutzanordnung erfährt, wenn diese bereits anwendbar ist. Für eine endgültige Entscheidung bedarf es einer mündlichen Verhandlung. Sie können sich dort von Ihrem/er Anwalt/Anwältin vertreten lassen. Um eine solche Schutzanordnung zu erwirken, ist es erforderlich, dass Sie Ihr Anliegen überzeugend vortragen. Dazu gehören die genaue Schilderung der Misshandlung, Bedrohung oder Belästigung (Versicherung an Eides statt) und Beweise, wie ein polizeilicher Einsatzbericht, ärztliche Atteste, Nennung von ZeugInnen. Verstößt der Täter gegen diesen gerichtlichen Beschluss, wenden Sie sich bitte sofort an die örtliche Polizeibehörde, da ein Verstoß eine Straftat darstellt. Die Gesetzestexte können über die Frauenberatungsstellen bezogen werden. Sie können ebenfalls auf der Homepage der Frauenberatungsstelle Beckum eingesehen werden, wo sich weitergehende Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen befinden. Für Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit... ist maßgeblich, wie und von wo sie nach Deutschland gekommen sind. Denn je nach Herkunftsland spricht ihnen das bundesdeutsche Ausländergesetz einen unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Status zu. Dieser ist von großer Bedeutung, wenn eine ausländische Frau Misshandlungen ausgesetzt ist. EU-Bürgerinnen haben es relativ leicht, eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Für Frauen, die nicht aus EU-Ländern kommen, ist es schwieriger des Ausländergesetzes regelt den Aufenthaltstatus von nachgezogenen ausländischen Ehegatten. Wenn eine Frau im Rahmen des sogenannten Familiennachzugs ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dann hat sie nur einen vom Ehemann abhängigen Aufenthaltstatus. Dies gilt sowohl für die mit ausländischen als auch mit deutschen Männern verheirateten Frauen. Nach der Reform des Ausländerrechtes muss eine Ehe nunmehr zwei Jahre in Deutschland bestanden haben, bevor die Ehefrau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen kann. Trennt sie sich vorher, droht ihr der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung, weil der bisherige Aufenthaltszweck der Familiennachzug nicht mehr besteht. Es wurden jedoch auch die Härtefallregelungen für die Frauen verbessert. Es kann nun der Frau das Aufenthaltsrecht auch vor dieser Frist von zwei Jahren Ehebestandszeit zugesprochen werden, wenn sie sich wegen körperlicher oder seelischer Misshandlung von ihrem Mann getrennt hat, oder wenn der Mann ein in der Ehe lebendes Kind sexuell missbraucht oder misshandelt hat. Informationsblätter in Russisch, Polnisch und Türkisch können über die Frauenberatungsstellen bezogen werden.

7 10 Beratungsstellen Die Frauenberatungsstellen im Kreis Warendorf Unser Anliegen ist es, Frauen und jugendliche Mädchen im geschützten Raum der Frauenberatungsstelle zu ermutigen, Probleme offen anzugehen, sich zu informieren und ihre persönlichen Anliegen und Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. Unser Ziel ist es, sie im Beratungsprozess zu ermutigen, sich ihrer eigenen Fähigkeiten und Stärken bewusst zu werden, um eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihren Lebensweg zu gestalten. Durch Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt ein und wirken darauf hin, dass Frauenbelange stärker berücksichtigt und Diskriminierungen von Mädchen und Frauen abgebaut werden. Beratungs- und Therapieangebote beziehen sich auf folgende Themen: - Lebenskrisen, - Bedrohung, Erfahrung von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt - sexueller Missbrauch, - Vergewaltigung, - sexuelle Belästigung, - Beziehungsprobleme zum Partner oder zur Partnerin, zu Freund oder Freundin, Eltern, Kindern.., - Trennung oder Scheidung, - Ängste, Leben in Abhängigkeit oder mit Depressionen, - Essstörungen, - Arbeitslosigkeit, - Probleme am Arbeitsplatz,... Alle Gespräche werden vertraulich behandelt, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch kann Beratung auch anonym erfolgen. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Frauen helfen Frauen Beckum e. V. Angebot Wir bieten zu den obengenannten Themenbereichen für Frauen und jugendliche Mädchen ab 16 Jahren: Einzelberatung / Einzeltherapie Informationen zu sozialen, finanziellen und rechtlichen Fragen Gemeinsam mit einer Rechtsanwältin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Trennung/Scheidung angeboten. Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen Fortbildungen für Fachpersonen Team Das Team besteht aus einer Diplom-Pädagogin / Psychotherapeutin (ECP), einer Diplom- Sozialarbeiterin und einer Diplom-Sozialpädagogin mit verschiedenen Ausbildungen und Zusatzqualifikationen. Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und externer Supervision teil. Erreichbarkeit Frauenberatungsstelle Beckum Kontaktstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen Wilhelmstraße Beckum Tel Fax Frauenberatung-Beckum@t-online.de Gruppenarbeit / Gruppentherapie Es bestehen regelmäßige Gruppenangebote zu: - Essstörungen (Magersucht/Bulimie, Esssucht) - Selbstbehauptung/Selbstverteidigung - Prävention von sexualisierter Gewalt 11 Beide Frauenberatungsstellen sind dem Dachverband autonomer Frauenberatungsstellen e.v., NRW angeschlossen. Offene Sprechzeiten Terminvereinbarungen, persönliche oder telefonische Beratung ohne Anmeldung Montag Donnerstag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Sie haben die Möglichkeit, Informationen per zu erfragen. Wir bieten auf diesem Weg jedoch keine Beratung an.

8 Frauenberatungsstelle Warendorf 12 Freckenhorster Str Warendorf Tel Fax FrauenberatungWarendorf@web.de Als Anlaufstelle für Frauen aller Altersgruppen und Nationalitäten bieten wir an: Informationsgespräche Beratungsgespräche und -reihen Einzeltherapie Gruppentherapie themenbezogene Gruppen Selbsterfahrungsgruppen Unterstützung von Selbsthilfegruppen Wochenendseminare Veranstaltungen und Vorträge Supervision und Fortbildung Erreichbarkeit Frauen können sich telefonisch oder persönlich während der offenen Sprechzeiten informieren und Termine vereinbaren. Frauenberatungsstelle Warendorf Das Team Die Mitarbeiterinnen sind Pädagoginnen und Psychologinnen mit Zusatzausbildungen in Gestalttherapie, systemischer Familientherapie und Supervision. Sie arbeiten unter regelmäßiger externer Supervision und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Offene Sprechzeiten Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Frauenhaus Warendorf Frauenhaus Telgte Sollten Sie sich für einen Frauenhausaufenthalt entscheiden, nehmen Sie nach Möglichkeit folgende Dinge mit: Ausweis/Pass, Ihre und die Versicherungskarten Ihrer Kinder Unterlagen über Ihre Aufenthaltsberechtigung, wenn Sie Migrantin sind ggf. Anschrift des Vermieters Arbeitsvertrag, Arbeitsamtsbescheide, Sozialamtsbescheide, Rentenbescheide Sorgerechtsentscheide persönliche Kontounterlagen Medikamente persönliche Dinge Adressen Rechtsantragsstellen für zivilrechtliche Eilanordnungen: Amtsgericht Ahlen, Gerichtsstr.12, Ahlen Zuständigkeit für Ahlen, Drensteinfurt u. Sendenhorst Amtsgericht Beckum, Elisabethstr.15, Beckum Zuständigkeit für Beckum, Oelde u. Wadersloh Amtsgericht Warendorf, Dr.Leve Str.22, Warendorf Zuständigkeit für Beelen, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Telgte u. Warendorf Opferhilfen Die Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Warendorf Weißer Ring, Münster Versorgungsamt Münster, Von Steuben Str.10, Münster

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