FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA
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- Christian Koenig
- vor 7 Jahren
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1 FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQS) ZUM PROJEKT AZUBIS IN DIE USA WER KANN SICH BEWERBEN? Auszubildende, die ihre Ausbildung in einem Betrieb in Bayern oder Hamburg machen bzw. dort eine Berufsschule besuchen, zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes volljährig sind und über entsprechende Englischkenntnisse verfügen. Die USA-Reise (Mitte März Ende April/Anfang Juni darf nicht mit den Zwischen-/Abschlussprüfungen kollidieren. MUSS ICH VOR BEWERBUNGSEINSENDUNG DIE GENEHMIGUNG MEINES AUSBILDUNGSBETRIEBES UND MEINER BERUFSSCHULE EINHOLEN? Ja, das Bewerbungsformular enthält zwei Einverständniserklärungen für Ihre Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb, die Sie ausgefüllt unterzeichnet einreichen müssen. IN DER BERUFSSCHULE IN BAYERN UND IN HAMBURG SIND ZUM BEWERBUNGSSCHLUSS NOCH FERIEN. KANN ICH DAS EINVERSTÄNDNIS DER SCHULE NACHREICHEN? Ja, das ist möglich. Bitte vermerken Sie auf dem Bewerbungsformular oder in der , dass Sie das Einverständnis nachreichen werden. Bitte bemühen Sie sich, die Unterschrift der Schulleitung/des Lehrers gleich nach den Ferien einzuholen. Nachreichungen sind nur bis zum möglich. KÖNNEN SICH MEHRERE AUSZUBILDENDE EINES UNTERNEHMENS BEWERBEN? Ja, das ist möglich. WIE WICHTIG SIND GUTE NOTEN FÜR DIE BEWERBUNG? Ihre schulischen Leistungen sollten so gut sein, dass Sie den verpassten Lernstoff nach der Rückkehr aus den USA problemlos nacharbeiten können. KANN ICH MICH AUCH BEWERBEN, WENN ICH NOCH UNTER 18 BIN? Ja, vorausgesetzt, Sie erlangen die Volljährigkeit vor dem 18. März Zum Zeitpunkt der Abreise müssen Sie volljährig sein. KANN ICH MICH AUCH BEWERBEN, WENN ICH MICH SCHON EINMAL BEWORBEN HABE? Ja, eine Wiederbewerbung ist möglich. 1 I 7
2 WIE KANN ICH MICH BEWERBEN? Mit den Bewerbungsunterlagen, die Sie hier finden: BIS WANN KANN ICH MICH BEWERBEN? Bewerbungsschluss ist der 31. August WANN FINDEN DIE BEWERBUNGSGESPRÄCHE STATT? Das Bewerbungsgespräch für bayerische Azubis findet voraussichtlich am 7. Oktober in München statt. Das Bewerbungsgespräch für Hamburger Azubis findet voraussichtlich am 14. Oktober in Hamburg statt. WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB? Auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung wird eine engere Auswahl an Kandidaten getroffen und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dieses findet voraussichtlich am Freitag, 7. Oktober in München bzw. am 14. Oktober in Hamburg statt. Eine Rückmeldung, ob Sie zum Gespräch eingeladen werden, erhalten die BewerberInnen Ende September. WAS KOMMEN FÜR KOSTEN AUF MICH ZU? Verpflegung und Lebenshaltungskosten in den USA Kosten bei der Neuanschaffung eines Reisepasses (falls nicht vorhanden) Kosten für Foto für ein Visum In Bayern: Reisekosten zu folgenden Veranstaltungen (in Bayern): Auswahlgespräch, Visum- Interview, Vor- und Nachbereitungstreffen In Hamburg: Reisekosten für das Visum-Interview in Frankfurt/Main UNTERBRECHE ICH MIT DEM USA-AUFENTHALT MEINE AUSBILDUNG? Nein, die Ausbildung wird quasi in den USA fortgesetzt; das Unternehmen in Deutschland zahlt das Gehalt für die Zeit des Praktikums weiter. Der Zeitraum des Auslandsaufenthalts wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. 2 Abs. 3 BBiG) und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthalts weiterhin bestehen bleibt (vgl. 17 fff. BBiG). 2 I 7
3 WANN GENAU WIRD DER USA-AUFENTHALT STATTFINDEN? Mitte März bis Ende April 2017 (6-wöchiges Kursprogramm) Mitte März bis Anfang Juni 2017 (2-wöchiges Kursprogramm + 8- bis 10-wöchiges Praktikum) ES WERDEN ERSTMALIG ZWEI PROGRAMM PARALLEL ANGEBOTEN. WORIN UNTERSCHEIDEN SICH DIESE BEIDEN PROGRAMME VONEINANDER? Das Praktikumsprogramm dauert Wochen. Es beginnt Mitte März mit zwei Wochen an einer Universität oder einem technischen College und im Anschluss folgen 8-10 Wochen Praktikum in einem Betrieb Ihrer Fachrichtung. Dieses Programm bedarf eines sogenannten J1-Visums, welches wir mit einer Ausnahmegenehmigung des US State Departments beantragen dürfen. Leider ist dieses Visum nicht für alle Berufssparten offen. Folgende Berufsgruppen haben gute Aussichten, ein Visum zu bekommen: Bildungs- und Sozialmanagement Business, Finanzen, Handel, Management Industrie (kaufmännisch und technisch) IT, Kommunikation, Medien Kunst- und Kulturmanagement Öffentliche Verwaltung, Recht Tourismus Alle anderen Berufe sind erst einmal im Zweifel nicht visumsberechtigt, können sich aber für das sechswöchige Kursprogramm bewerben. Es beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie das Praktikumsprogramm Mitte März und endet nach sechs Wochen Ende April. Die Stipendiaten besuchen Fachkurse an einer Universität und unternehmen diverse Exkursionen und Firmenbesuche. Dieses Programm ist mit einem normalen Touristenvisum durchführbar und somit für alle Berufssparten offen. WIE KANN ICH MICH DARAUF VORBEREITEN? Die Stiftung bietet zwei Vorbereitungstreffen in Deutschland und übernimmt die Kosten für einen zweimonatigen Englischkurs. Darüber hinaus stellt die Stiftung Informationsmaterialien, mit denen Sie sich individuell vorbereiten können. WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH ZUR EINREISE? Für das Praktikum benötigen Sie einen Reisepass und ein J1-Visum. Die JHS übernimmt die Kosten für das Visum und unterstützt Sie bei der Beantragung. Für das Kursprogramm benötigen Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r einen Reisepass und eine ESTA-Genehmigung. Auch hier übernimmt die JHS die Kosten und unterstützt Sie bei der Beantragung. 3 I 7
4 WO/WIE WERDE ICH WOHNEN? Die Unterbringung ist abhängig davon welches Programm Sie wählen. Im Praktikumsprogramm ist sie des Weiteren abhängig vom Praktikumsort. Üblicherweise werden die Stipendiaten in Studentenwohnheimen, in Gastfamilien oder als Untermieter untergebracht. Wichtig ist uns bei der Unterbringung, dass Sie in Kontakt mit Einheimischen kommen. Darüber hinaus versuchen wir, Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen. MUSS ICH IM GEGENZUG EINEN/EINE AMERIKANER/IN BEI MIR AUFNEHMEN? Nein, das müssen Sie nicht. Im Sommer 2016 ermöglicht die JHS erstmals acht amerikanischen Studierenden/Trainees einen sechswöchigen Praktikumsaufenthalt in Deutschland werden wir diesen Austausch wieder fördern. Sollten Sie Interesse haben, einen Amerikaner bei sich zu Hause aufzunehmen, freuen wir uns sehr. Setzen Sie einfach im Bewerbungsformular auf der dafür vorgesehenen Stelle ein Kreuzchen. WAS PASSIERT, WENN ICH ZUR ZEIT DES PRAKTIKUMS ZWISCHEN- /ABSCHLUSSPRÜFUNG HABE? Es können nur Azubis in das Programm aufgenommen werden, die zum Reisezeitraum (Mitte März bis Ende April bzw. Mitte März bis Anfang Juni) keine Zwischen-/Abschlussprüfungen haben. Bei verkürzter Ausbildung besteht evtl. die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern und die Abschlussprüfungen somit zu verschieben. Die Entscheidung zur Ausbildungsverlängerung und Absprache mit den beteiligten Stellen liegt allein in ihrer Hand. Aufgrund der begrenzten Stipendienplätze raten wir dringend davon ab, eine Ausbildungsverkürzung rückgängig zu machen bevor Sie eine feste Zusage zur Programmteilnahme erhalten haben. WELCHE VERSICHERUNGEN BENÖTIGE ICH? Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sehr zu empfehlen. Diese ist nur beim Praktikumsprogramm im Visum schon enthalten. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist für alle Teilnehmer über die Joachim Herz Stiftung abgeschlossen. UNTERNEHMEN WELCHEN VORTEIL HABEN WIR ALS UNTERNEHMEN DAVON, DASS UNSER(E) AUSZUBILDENDE(R) EINEN AUSLANDSAUFENTHALT MACHT? Sie fördern Ihre(n) Auszubildende(n), indem Sie ihr/ihm die Möglichkeit bieten, Berufserfahrung auf internationaler Ebene zu sammeln, den Horizont zu erweitern, Selbständigkeit zu leben und ihre/seine Englischkenntnisse zu verbessern. 4 I 7
5 WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF UNS ALS UNTERNEHMEN ZU? Sie setzen während der Zeit die Vergütung Ihrer/Ihres Auszubildenden fort. Es fallen keine weiteren Kosten an. Der Zeitraum des Auslandsaufenthaltes wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt sofern er dem Ausbildungsziel dient (vgl. 2 Abs. 3 BBiG) und hat keinen Einfluss auf das inländische Berufsausbildungsverhältnis. Insbesondere findet durch den Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des inländischen Ausbildungsverhältnisses statt. Dies bedeutet für den Ausbildungsbetrieb in erster Linie, dass seine Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung und der Beiträge zur Sozialversicherung auch während des Auslandsaufenthaltes weiterhin bestehen bleibt (vgl. 17 ff. BBiG). VERFÄLLT DER URLAUBSANSPRUCH DER/DES AUSZUBILDENDEN FÜR DIE ZEIT DES AUFENTHALTES? Das bleibt Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem Auszubildenden. MÜSSEN WIR ALS UNTERNEHMEN IM GEGENZUG EINEN AMERIKANER BEI UNS ZUM AUSLANDSPRAKTIKUM AUFNEHMEN? Nein, das müssen Sie nicht. Im Sommer 2016 ermöglicht die JHS erstmals acht amerikanischen Studierenden/Trainees einen sechswöchigen Praktikumsaufenthalt in Deutschland werden wir diesen Austausch wieder fördern. Sollten Sie Interesse haben, ein Praktikum für einen Amerikaner anzubieten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. WAS PASSIERT, WENN DIE/DER AUSZUBILDENDE/R ZUR ZEIT DES PRAKTIKUMS ZWISCHEN-/ABSCHLUSSPRÜFUNG HAT? Es können nur Azubis in das Programm aufgenommen werden, die zum Reisezeitraum (Mitte März bis Ende April bzw. Mitte März bis Anfang Juni) keine Zwischen-/Abschlussprüfungen haben. Bei verkürzter Ausbildung besteht evtl. die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern und die Abschlussprüfungen somit zu verschieben. Die Entscheidung zur Ausbildungsverlängerung und Absprache mit den beteiligten Stellen liegt in der Händen der Bewerber. Aufgrund der begrenzten Stipendienplätze raten wir dringend davon ab, eine Ausbildungsverkürzung rückgängig zu machen bevor die Bewerber eine feste Zusage zur Programmteilnahme erhalten haben. ES WERDEN ERSTMALIG ZWEI PROGRAMM PARALLEL ANGEBOTEN. WORIN UNTERSCHEIDEN SICH DIESE BEIDEN PROGRAMME VONEINANDER? Das Praktikumsprogramm dauert Wochen. Es beginnt Mitte März mit zwei Wochen an einer Universität oder einem technischen College und im Anschluss folgen 8-10 Wochen Praktikum in einem Betrieb Ihrer Fachrichtung. Dieses Programm bedarf eines sogenannten J1-Visums, welches wir mit einer Ausnahmegenehmigung des US State Departments beantragen dürfen. Leider ist dieses Visum nicht für alle Berufssparten offen. Folgende Berufsgruppen haben gute Aussichten, ein Visum zu bekommen: 5 I 7
6 Bildungs- und Sozialmanagement Business, Finanzen, Handel, Management Industrie (kaufmännisch und technisch) IT, Kommunikation, Medien Kunst- und Kulturmanagement Öffentliche Verwaltung, Recht Tourismus Alle anderen Berufe sind erst einmal im Zweifel nicht visumsberechtigt, können sich aber für das sechswöchige Kursprogramm bewerben. Es beginnt zum gleichen Zeitpunkt wie das Praktikumsprogramm Mitte März und endet nach sechs Wochen Ende April. Die Stipendiaten besuchen Fachkurse an einer Universität und unternehmen diverse Exkursionen und Firmenbesuche. Dieses Programm ist mit einem normalen Touristenvisum durchführbar und somit für alle Berufssparten offen. BERUFSSCHULEN WERDEN DIE AUSZUBILDENDEN BERUFSSCHULUNTERRICHT IN DER ZEIT DES AUFENTHALTES VERPASSEN? Ja. Auch wenn die Stipendiaten ein Technical College oder eine Universität besuchen, entspricht der dortige Unterricht nicht 1:1 den Inhalten in der Berufsschule. Die Azubis müssen den in Deutschland verpassten Stoff eigenständig nacharbeiten. WIRD ES AUCH EINEN GEGENBESUCH VON AMERIKANERN GEBEN, DIE DANN EINE BERUFSSCHULE BESUCHEN SOLLEN? Im Sommer 2016 ermöglicht die JHS erstmals acht amerikanischen Studierenden/Trainees einen sechswöchigen Praktikumsaufenthalt in Deutschland werden wir diesen Austausch wieder fördern. Im Vordergrund steht dabei das Betriebspraktikum, nach Möglichkeit sollen die Amerikaner auch eine Berufsschule besuchen. Sollten Sie Interesse haben, einen Amerikaner am Unterricht teilhaben zu lassen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. WAS PASSIERT, WENN DIE/DER AUSZUBILDENDE ZUR ZEIT DES PRAKTIKUMS ZWISCHEN-/ABSCHLUSSPRÜFUNG HAT? Es können nur Azubis in das Programm aufgenommen werden, die zum Reisezeitraum (Mitte März bis Ende April bzw. Mitte März bis Anfang Juni) keine Zwischen-/Abschlussprüfungen haben. Bei verkürzter Ausbildung besteht evtl. die Möglichkeit, die Ausbildung zu verlängern und die Abschlussprüfungen somit zu verschieben. Die Entscheidung zur Ausbildungsverlängerung und Absprache mit den beteiligten Stellen liegt allein in den Händen der Bewerber. Aufgrund der begrenzten Stipendienplätze raten wir dringend davon 6 I 7
7 ab, eine Ausbildungsverkürzung rückgängig zu machen bevor die Bewerber eine feste Zusage zur Programmteilnahme erhalten haben. 7 I 7
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