Leistungsbewertung im Fach Englisch

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1 Leistungsbewertung im Fach Englisch Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO- SI) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe ( APO GOSt) dargestellt. Darüber hinaus gelten die Grundsätze des Kernlehrplans (Kapitel 5) und des Lehrplans für die Gymnasiale Oberstufe (Kapitel 4). Demgemäß sind die folgenden Beurteilungsbereiche zu unterscheiden: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Gymnasiale Oberstufe I. Schriftliche Arbeiten Klausuren II. Sonstige Leistungen im Unterricht Sonstige Mitarbeit III. Facharbeit, Projektarbeit, Besondere Lernleistung Die Beurteilungsbereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht [ ] werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche [ Klausuren und Sonstige Mitarbeit ] gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Als für die Sekundarstufe I angemessen legt die Fachkonferenz fest, dass die Beurteilungs-bereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht nahezu gleichwertig zu berücksichtigen sind. Dabei ist zum einen hervorzuheben, dass die Lehrkraft die pädagogische Freiheit und Verantwortung behält, individuelle Dispositionen und Situationen zu berücksichtigen. Zum anderen gilt, dass die Sonstigen Leistungen alle mündlichen und schriftlichen Leistungen umfassen, die im Unterricht erbracht werden und sich dieser Beurteilungsbereich nicht ausschließlich auf die mündliche Beteiligung stützen darf. Auch für die Beteiligung sind sprachliche und inhaltliche Qualität sowie Kontinuität ausschlaggebend. Die Betonung der Wichtigkeit der Kommunikation in der Fremdsprache ist nicht mit einer Erziehung zur Geschwätzigkeit zu verwechseln. Für alle anderen Sonstigen Leistungen ist der lernpsychologisch wichtige Grundsatz zu beachten, dass Leistungssituationen nach Möglichkeit von Lernsituationen zu unterscheiden sind. 1

2 I. Schriftliche Arbeiten/Klausuren I.1 Klausuren in der Sekundarstufe II Qualifikationsphase: Es wird das Abiturschema angewandt. Bei der Bewertung des Inhaltsbereiches wird eine flexible Handhabung der Punkteverteilung beschlossen, wobei die Aufgabe II (analysis) mindestens 20 und Aufgabe III (evaluation) mindestens 16 Punkte erhält. Einführungsphase Gewichtung Inhalt 40%, Sprache 60%. Für den inhaltlichen Teil werden insgesamt 40 Punkte vergeben, die sich bei dreiteiliger Aufgabenstellung (content analysis evaluation) in etwa verteilen können. Bei anderer Gestaltung der Aufgabenstellung/veränderter Anzahl von Teilaufgaben sind individuelle Anpassungen vorzunehmen. Der sprachliche Teil setzt sich aus jeweils 50% kommunikativer Textgestaltung und Ausdrucksvermögen (30 Punkte) sowie 50% Sprachrichtigkeit (30 Punkte) zusammen. In den Klausuren sind einsprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen. Für die Bewertung wird das folgende Punkteschema zugrunde gelegt: Inhalt (beispielhaft) 1 content 2 analysis 16 3 evaluation 14 Summe 40 Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen 1 Text durchgängig verständlich, flüssig und klar formuliert, schlüssig aufgebauter und erkennbar strukturierter Gedankengang, keine unnötigen Wiederholungen, klare Orientierung an der Aufgabenstellung 2 Angemessener und differenzierter allgemeiner und thematischer Wortschatz (z. B. connectives, Redemittel der Meinungsäußerung, je nach Aufgabenstellung auch Interpretationswortschatz) 3 Satzbau (komplex und variabel, z. B. Parataxe und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundial- und Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv bei Einhaltung von Klarheit und Textsortenangemessenheit) 4 selbständige Formulierungen, Lösung von der Textvorlage, funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten Sprachrichtigkeit Summe 30 1 Wortschatz 12 2 Grammatik 12 4 Orthographie 6 Summe 30 2

3 Bei fehlender Textvorlage (z. B. Filmanalyse) wird der Bereich kommunikative Textgestaltung/Ausdrucksvermögen wie folgt bewertet: Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen 1 Text durchgängig verständlich, flüssig und klar formuliert, schlüssig aufgebauter und erkennbar strukturierter Gedankengang, keine unnötigen Wiederholungen, klare Orientierung an der Aufgabenstellung 2 Angemessener und differenzierter allgemeiner und thematischer Wortschatz (z. B. connectives, Redemittel der Meinungsäußerung, je nach Aufgabenstellung auch Interpretationswortschatz) 3 Satzbau (komplex und variabel, z. B. Parataxe und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundial- und Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv bei Einhaltung von Klarheit und Textsortenangemessenheit) 30 Für die Einführungsphase werden die schriftlichen Noten werden nach unten stehendem Raster festgelegt, wobei natürliche Einschnitte ggf. berücksichtigt werden sollen: Note 0% - 88% sehr gut 87% - 74% gut 73% - 61% befriedigend 60% - 48% ausreichend 47% - 24% mangelhaft < 24% ungenügend I.2 Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Für die Sekundarstufe I werden die schriftlichen Noten nach folgendem Raster festgelegt, wobei natürliche Einschnitte ggf. berücksichtigt werden sollen: Note 0% - 88% sehr gut 87% - 75% gut 74% - 63% befriedigend 62% - 50% ausreichend 49% - 25% mangelhaft < 25% ungenügend Die Jahrgänge 8 und 9: In den Jahrgängen 8 und 9 beträgt der Anteil offener Aufgaben mindestens 50%. Die kommunikative Textgestaltung und das Ausdrucksvermögen orientieren sich am Schema der Einführungsphase (s. oben) gemessen an den sprachlichen Fähigkeiten der jeweiligen Jahrgangsstufe. In der Sekundarstufe I werden keine Wörterbücher in den Klassenarbeiten als Hilfsmittel zugelassen. Die Jahrgänge 5 bis 7: Es wird beschlossen, dass in den Klassen 5-7 der Anteil offener Aufgaben in zunehmendem Maße berücksichtigt wird. 3

4 Umgang mit Fehlern in Klausuren und Klassenarbeiten Fehler, die auf Homophonie basieren, werden als ganze Fehler bewertet: too to it s its there their boy s boys boys your you re break brake Falsche Abkürzungen, hinter denen sich Grammatikfehler verbergen, werden als ganze Fehler bewertet: l p l. 16 ff. Registerfehler gehen in die Bewertung im Bereich kommunikative Textgestaltung/Ausdrucksvermögen ein. Wiederholungs- und Folgefehler in den Bereichen Orthographie, Wortschatz und Grammatik: Fehler aus den ersten beiden Gruppen werden nur einmal als Fehler gezählt, danach als Wiederholungsfehler angestrichen. Bei Grammatikfehlern kommt es recht selten vor, dass derselbe Fehler durchgängig gemacht wird. Wird aber z.b. ein Text durchgängig im falschen Tempus verfasst, so sollte man dies als Folgefehler mit s.o. kennzeichnen, die grundsätzlich falsche Tempuswahl als Kurzkommentar am Rand vermerken. Andere Grammatikfehler (z.b. 3. Pers. Sg. Präsens ohne `s`; Adjektiv Adverb) kommen meist nicht durchgängig vor. Hier wird so verfahren, dass Fehler in Folge mit s.o. gekennzeichnet werden (he come and leave whenever he want), dass jedoch Fehler, die erneut gemacht werden, nachdem die Struktur zuvor auch richtig gebraucht wurde, als neue Fehler angestrichen werden. Führen Fehler dazu, dass eine Aussage für den Leser nicht klar verständlich ist (das kommt vor allem bei Satzbaufehlern vor), so wird dies am Rande vermerkt (unklar, unverständlich). II. Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit Grundsätzlich sind alle in Kapitel 3 des Kernlehrplans und in Kapitel 2 des Lehrplans für die Gymnasiale Oberstufe ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen/Hör-Seh-Verstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmitteilung) Verfügbarkeit sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Orthographie, Wortschatz, Grammatik) Methodische Kompetenzen (Hör- und Leseverstehen, Sprechen und Schreiben, Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen) Interkulturelle Kompetenzen (Orientierungswissen, Werte und Einstellungen, Handeln in Begegnungssituationen) Gymnasiale Oberstufe Sprache (Hör- und Leseverstehen, mündlicher Sprachgebrauch / Interaktion, schriftliche Textproduktion, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Textgestaltung und Ausdrucksvermögen, Vermittlung zwischen Sprachen, Sprachreflexion) Interkulturelles Lernen / Soziokulturelle Inhalte (Exemplarisches Wissen, Auseinandersetzung mit sprachlicher und kultureller Pluralität, Perspektivenwechsel, interkulturelle Kommunikation) Umgang mit Texten und Medien (Textanalyse, literarische Texte, Sach- und Gebrauchstexte, medial vermittelte Texte) Methoden und Formen des selbstständigen Arbeitens (Verantwortung für das eigene Lernen, kooperatives Lernen, fachliche Methodenkompetenz) 4

5 Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen bzw. Sonstige Mitarbeit zählen: Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) Individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch (verstehende Teilnahme sowie kommunikatives Handeln) Kooperative Leistungen in Partner- und Gruppenarbeit (als individuelle Leistung in Prozess und Ergebnis erkennbar) Punktuelle Leistungsnachweise (schriftliche Überprüfung von Hör- und Leseverstehen, Wortschatz und Grammatik, freier Vortrag von Hausaufgaben, Kurzreferat) Längerfristig gestellte Aufgaben (Heftführung/Dossier/Lesetagebuch, Projektarbeiten) Gymnasiale Oberstufe Beiträge zum Unterrichtsgespräch Präsentationen Dokumentationen (Protokoll, Arbeitsmappe, Materialdossier, Lern-, Arbeits- und Lesetagebuch) Punktuelle Leistungsnachweise (Schriftliche Überprüfungen, Kurzreferat, freier Vortrag von Hausaufgaben) Partner-/Gruppenarbeit und Mitarbeit in Projekten (Prozess- und Ergebnisverantwortung) Die Fachkonferenz Englisch beschließt die folgenden Grundsätze: 1. Auch bei der Bewertung der Sonstigen Leistungen und sonstigen Mitarbeit gilt, dass die sprachliche Leistung etwas höher zu bewerten ist als die inhaltliche Leistung. Aus dem Kernlehrplan und dem Lehrplan für die Oberstufe ergeben sich die folgenden Richtlinien für die Beurteilung der Qualität: Inhalt: Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse; Leistungen in den drei Anforderungsbereichen; gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit Sprache: Klarheit; Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular; Komplexität und Variation des Satzbaus; phonetische, orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit (unter Berücksichtigung der Verständlichkeit); sprachliche Verknüpfungen (Textebene) 2. Die produktive mündliche Sprachverwendung hat einen besonderen Stellenwert, so dass die Beiträge zum Unterrichtsgespräch ein herausgehobenes Gewicht erhalten. Die Beteiligung wird kontinuierlich qualifizierend dokumentiert. Qualität und Kontinuität sind entscheidend. 3. Der übrige Anteil der Sonstigen Leistungen /Sonstige Mitarbeit setzt sich aus den oben genannten Leistungsnachweisen zusammen. Zu beachten ist dabei, dass Lernsituationen von Leistungssituationen zu unterscheiden sind. In jedem Fall gehören zu diesem Bereich in der Sek. I Wortschatzkontrollen, und vorbereitete unterrichtliche Leistungen (vorgetragene Hausaufgaben, Kurzreferate, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Heftführung). 4. Es liegt in der pädagogischen Freiheit und Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft, unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen durch eine flexible Anwendung der Grundsätze gerecht zu werden. 5. Mit Blick auf das Ziel des autonomen Lerners ist die Selbsteinschätzung (self-assessment) Teil des modernen Fremdsprachenlernens. Mindestens einmal im Jahr führt jede Lehrkraft eine solche Selbsteinschätzung mit ihrem Kurs oder ihrer Klasse durch. Für die Klassen 5 bis 9 und die Einführungsphase stehen zum Lehrwerk gehörende und lehrwerksunabhängige Einschätzungsbögen zur Verfügung. Die Selbsteinschätzung ist als Gesprächsgrundlage zwischen der Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gleichzeitig eine Maßnahme zur individuellen Förderung. Gleichzeitig können die Selbsteinschätzungen in der Sekundarstufe I zur Grundlage einer gegebenenfalls angeratenen Portfolioarbeit (vgl. Schulprogramm) dienen. 5

6 III. Facharbeit, Projektarbeit, besondere Lernleistung Diese besonderen Beurteilungsbereiche ersetzen entweder eine Klausur oder bilden einen Teil der Abiturprüfung. Es gelten jeweils detaillierte Vorgaben. Bewertungskriterien für Facharbeiten im Fach Englisch 1. Formale Richtigkeit der Facharbeit (20%) Vollständigkeit: Ist die Arbeit vollständig oder fehlen Teile? Layout: Sind die typographischen Vorgaben eingehalten (Seitenspiegel, Seitenangaben, gliedernde Abschnitte, Überschriften...)? Inhaltsverzeichnis: Sind die Angaben und die Gliederung richtig? Anmerkungen: Umgang mit Anmerkungen, Trennung von Text und Anmerkungen? Zitate: Sind die Zitate exakt wiedergegeben, jeweils richtige Zitierweise und Quellenangabe? Literaturverzeichnis: Ist ein sinnvolles Literaturverzeichnis vorhanden mit Angaben zur in der Arbeit benutzten Sekundärliteratur, ggf. Primärliteratur? (Literaturliste darf nur Quellen enthalten, die tatsächlich sinngemäß (vgl.) oder echt ( ) zitiert wurden) Organisatorische Vorgaben: Wurden die geforderten Gesprächstermine eingehalten, der Laufzettel vollständig ausgefüllt und beigefügt? 2. Sprachliche Richtigkeit (20%) Sprachliche Richtigkeit: Lexik, Orthographie, Grammatik Kommunikative Textgestaltung: o Wurde ein kohärenter und flüssig lesbarer Text erstellt, der Adressat berücksichtigt und adäquate sprachliche Mittel der Leserleitung (z.b. Vor-/Rückverweise, Erläuterungen etc.) verwendet? o Wurden die einzelnen Gedanken in logischer, folgerichtiger Weise dargestellt und diese so verknüpft, dass der Leser der Argumentation leicht folgen kann (u.a. connectives)? o Wurde der Text ökonomisch (ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten) gestaltet? Ausdrucksvermögen / Verfügbarkeit sprachlicher Mittel: o Wurde verständlich, präzise und klar formuliert? o Sachlich wie stilistisch angemessener und differenzierter allgemeiner Wortschatz sowie passende idiomatische Wendungen (connectives)? o Treffender und differenzierter thematischer Wortschatz? o Sachlich wie stilistisch angemessener fachmethodischer Wortschatz (Fachbegriffe, klare Definitionen und eindeutige Verwendung, Interpretationswortschatz)? o Angemessen komplexe Satzgefüge, variierter Satzbau und Satzanfänge (z.b. Wechsel zwischen Para- und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundial- und Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv )? 3. Methodische Vorgehensweise (20%) Literatur- und Materialbeschaffung: Sind angemessene Wege zur Informations- und Literaturbeschaffung beschritten worden (sind sinnvolle Quellen gewählt worden, z.b. (je nach Thema) fremdsprachliche oder nur deutsche Quellen, nicht nur Internetquellen, mind. ein Buch; nicht autorisierte Quellen sind unzulässig, z.b. Wikipedia) Umgang mit dem Material: Exzerpte, kritische Vergleiche; zitierend, kommentierend? Wird gewissenhaft unterschieden zwischen Faktendarstellung, Referat der Positionen anderer und der eigenen Meinung? Sachlichkeit und Distanz: Zeigt die Arbeit trotz geforderten, persönlichen Engagements die nötige Sachlichkeit und kritische Distanz? 4. Inhaltliche Bewertungsaspekte (40%) Wurde das Thema adäquat eingegrenzt und eine zentrale Fragestellung entwickelt? Inhaltlich logischer Aufbau: Ist die Arbeit themengerecht und logisch gegliedert (Einleitung, Hauptteil, Schluss; roter Faden : durchgängiger Themenbezug gegeben oder zerfällt die Arbeit in unzusammenhängende Einzelabschnitte? Wie differenziert erfolgt die inhaltliche Auseinandersetzung (sorgfältige Begründung, Ausgewogenheit der Argumente)? Ergebnis der Arbeit: Führt die Arbeit zu vertieften / selbständigen / kritischen Einsichten / Schlussfolgerungen? Wie ausgeprägt ist der Grad der Selbstständigkeit im Umgang mit dem Thema? 6

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