Folgen der Punktereform / Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags. Herzlich Willkommen

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1 Folgen der Punktereform / Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags Herzlich Willkommen 1!

2 Gliederung dieses Vortrags 1. Folgen der Punktereform 2. Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar 2

3 1. Folgen der Punktereform 3

4 Der Punkte-Tacho Verwarnung Ermahnung Entziehung der Fahrerlaubnis! Vormerkung 4

5 Zielsetzung der Reform: Vereinfachung 5 nur noch drei Punktekategorien (1, 2 oder 3 Punkte) feste Tilgungsfristen, keine Hemmung der Tilgungsfrist mehr Punkte nur noch für Verstöße, welche Verkehrssicherheit gefährden

6 Wann ist künftig der Führerschein weg? Geht das schneller als bisher? 6

7 Wann ist künftig der Führerschein weg? Geht das schneller als bisher? Offizielle Antwort des BMVI: Nein. Im Fahreignungs-Bewertungssystem ist bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen. Denn die einzelnen Verstöße werden auch nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern nur noch bis zu 3 Punkten bewertet. Daher wurde auch die Skala der Maßnahmenstufen entsprechend angepasst, jedoch nicht verschärft. 7

8 Kritik: Nur noch drei Punktekategorien Schwere Verstöße z.b. >70 Km/h Vor der Reform: <1/4 Führerschein-Entzug (4 von 18) Nach der Reform: 1/4 Führerschein-Entzug (1 von 8)!! ca. 12,5 % eher!! 8

9 Kritik: Nur noch drei Punktekategorien Schwere Verstöße z.b. >70 Km/h Vor der Reform: <1/4 Führerschein-Entzug (4 von 18) Nach der Reform: 1/4 Führerschein-Entzug (1 von 8)!! ca. 12,5 % eher!! 9 Leichte Verstöße z.b Km/h Vor der Reform: 1/18 Führerschein-Entzug (1 von 18) Nach der Reform: 1/8 Führerschein-Entzug (1 von 8)!! über 100% eher!!

10 Keine Tilgungshemmung 10

11 11

12 Kritik: keine Tilgungshemmung 12 Vereinfachung wird durch nunmehr unterschiedliche Tilgungsfristen (2½, 5 oder 10 Jahre) völlig konterkariert! Auch nach alter Regelung Höchstmaß von 5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten Beginn der Tilgungsfrist nach wie vor durch Eintritt der Rechtskraft variabel

13 Kritik: Punkte nur für sicherheitsrelevante Delikte Viele Ordnungswidrigkeiten haben keine Punktefolge mehr, z.b.: Kennzeichen am Fahrzeug abgedeckt Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage ABER: Dadurch Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erschwert! 13

14 Kritik: Anhebung der Bußgelder insgesamt 14 Verwarnung bis 55,- möglich Erst ab 60,- Punkte Durch Wegfall von Punkten für nicht sicherheitsrelevante Taten erhebliche Steigerung von Bußgeldern (z.b. 80,- statt 40,- für rechtswidriges Befahren einer Umweltzone Steigerung: 100%!)

15 Kritik: Keine generelle Eintragung von Straftaten Bei Zusammenhangsstraftaten erfolgt nur dann eine Eintragung, wenn im Urteil zugleich auch eine Fahrverbot verhängt wird, z.b. bei fahrlässiger Tötung ( 222 StGB) fahrlässiger Körperverletzung ( 229 StGB) Nötigung ( 240 StGB) unterlassener Hilfeleistung ( 323c StGB) 15

16 16

17 Wie erfährt man den aktuellen Punktestand? postalisch mit Ausweiskopie nur unter Angabe von Geburtsort, -name und -datum Musterbrief unter ausfüllbar und ausdruckbar 17

18 Ab 6 Punkten: KEINE Reduzierung möglich! Bis 5 Punkte: Punktereduzierung durch Fahreignungsseminar möglich, aber nur 1 Punkt nur einmal alle 5 Jahre Kosten: ca. 400,- Erheblicher Zeitaufwand: 4 Sitzungen, 2x90 Min. (pädagog.) 2x75 Min (psych.) 18

19 Fazit 19 Einfacher? NEIN! Gerechter? Fraglich! Erhöhung der Verkehrssicherheit? Nur, wenn Angst vor Führerscheinverlust zu defensiverer Fahrweise führt, echter Warnschuss fehlt aber! ACE: Beschäftigungsprogramm für Verkehrsanwälte!

20 2. Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar Acht Arbeitskreise: Europäischer Führerscheintourismus Automatisiertes Fahren Promillegrenzen für Radfahrer Unfallrisiko Landstraße Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken Alternative Reparaturmethoden Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht Neue Entwicklungen im maritimen Umweltschutzrecht

21 2. Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar Acht Arbeitskreise: Europäischer Führerscheintourismus Automatisiertes Fahren Promillegrenzen für Radfahrer Unfallrisiko Landstraße Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken Alternative Reparaturmethoden Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht Neue Entwicklungen im maritimen Umweltschutzrecht

22 Promillegrenzen für Radfahrer 22 aktuell nur Strafbarkeit über 316 StGB entweder ab 0,3 bei nachweisebarem Fahrfehler oder ab 1,6 (absolute Fahruntüchtigkeit) für Radfahrer Autofahrer 1,1

23 Promillegrenzen für Radfahrer 23 aktuell nur Strafbarkeit über 316 StGB entweder ab 0,3 bei nachweisbarem Fahrfehler oder ab 1,6 (absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer Autofahrer 1,1 ) Vorschlag: Ordnungswidrigkeit ab 1,1 (analog 0,5 bei KFZ)

24 Unfallrisiko Landstraße 24 aktuell: PKW 100 Km/h LKW 60 Km/h

25 Unfallrisiko Landstraße PKW 100 Km/h LKW 60 Km/h Vorschlag: PKW & LKW: 80 Km/h Vorteil: weniger Überholvorgänge 25 aktuell: 100 Km/h für PKW nur noch bei gesonderter Beschilderung

26 Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken 26 aktuelle Formulierung nicht mehr zeitgemäß: Halten eines Mobiltelefons Neuregelung des Bußgeldtatbestands gefordert, der technische Entwicklung berücksichtigt Hersteller sollen verpflichtet werden, Ablenkung durch technische Lösungen weitestgehend zu verhindern.

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 27!

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