Das neue Führerscheinrecht und die Auswirkungen auf Handel und Gewerbe
|
|
- Britta Dunkle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das neue Führerscheinrecht und die Auswirkungen auf Handel und Gewerbe Dieter Quentin
2 Gliederung: Fahrerlaubnisrecht in Deutschland kurzer Rückblick und Blick auf die Gegenwart Sozialvorschriften im Straßenverkehr Berufskraftfahrerqualifikation und Weiterbildung Reform des Punktesystems Dieter Quentin
3 Dieter Quentin
4 Alexander Dobrindt Alexander Dobrindt Dieter Quentin
5 Dobrindt Alexander 5
6 M A1 C C1 E E A beschränkt A unbeschränkt Direkterwerb B E S T L D1 D E E 6
7 7
8 Dieter Quentin
9 AM M C E A1 A1 C1 E A2 A B1 A beschränkt A unbeschränkt Direkterwerb B 96 E S T L D1 D E E 9
10 Dieter Quentin
11
12 Klasse Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug Zulässige Gesamtmasse Anhänger Zulässige Gesamtmasse Kombination B höchstens kg höchstens 750 kg höchstens kg B höchstens kg größer 750 kg höchstens kg
13 Klasse Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug Zulässige Gesamtmasse Anhänger Zulässige Gesamtmasse Kombination B (96) höchstens kg größer 750 kg höchstens kg Es erfolgt eine Fahrerschulung durch Fahrlehrer. Mit der Vorlage der Bescheinigung über die erfolgreiche Fahrerschulung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in die Führerscheinscheckkarte ausgelöst
14 Dieter Quentin
15 Dieter Quentin
16 Dieter Quentin
17 Klasse Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug Zulässige Gesamtmasse Anhänger Zulässige Gesamtmasse Kombination BE höchstens kg größer 750 kg höchstens kg BE zgm: kg zgm: kg
18 Führerscheinumtausch Dieter Quentin
19 C1 171 Alexander Dobrindt L 174 BE L 175 Alexander Dobrindt B BE C1 C1E L CE79 T Klasse 3, erteilt vor dem AM A1 A A A Dieter Quentin
20 Dieter Quentin
21 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Dieter Quentin
22 Maßgebliche Regelwerke sind: EG (VO) 561/2006 Fahrpersonalverordnung Dieter Quentin
23 Crafter: zgm zwischen 2,8 und 3,5 t. Dieter Quentin
24 Dieter Quentin
25 Dieter Quentin
26 Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, müssen mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein.
27
28 Ausnahmen sind in der Fahrpersonalverordnung geregelt. Beispiele: -Behördenfahrzeuge -Fahrzeuge aus der Land- und Forstwirtschaft -Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen bis max. 7,5t bis 50km vom Standort des Fahrzeugs von Postdienstleistern und Handwerkern -Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte Dieter Quentin
29 Dieter Quentin
30 Berufskraftfahrerqualifikation und Weiterbildung Dieter Quentin
31 EU Berufskraft-Fahrer - Richtlinie Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz Berufskraftfahrer- Qualifikations- Verordnung Liste der Kenntnisbereiche Dieter Quentin
32 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die 1. deutsche Staatsangehörige sind,
33 2. die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates (EU- Mitglied oder Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Liechtenstein, Island und Norwegen)) sind oder 3. die Angehörige eines Drittstaates sind, die von einem in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt oder eingesetzt werden. Dieter Quentin
34 Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrten mit: 1. Fahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt 2. Fahrzeugen, die den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften zugeordnet werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind
35 3. Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen Verbesserung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Strasse unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind. 4. Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. für Rettungsaufgaben eingesetzt werden. Dieter Quentin
36 5. Fahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt Hauptbeschäftigung???
37 Dieter Quentin
38 Reform des VZR Dieter Quentin
39 Verkehrszentralregister (VZR) Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab
40 Neukonzeption der Fahreignungsseminare Dieter Quentin
41 Tilgungsfristen im Vergleich Verkehrszentralregister (VZR) vs. Fahreignungsregister (FAER) Ordnungswidrigkeiten (Schwere Verstöße) Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße) Straftaten (ohne Entziehung der Fahrerlaubnis ) Straftaten (mit Entziehung der Fahrerlaubnis) Altes Punktsystem Neues Fahreignungs- Bewertungssystem 2 Jahre 2,5 Jahre 2 Jahre 5 Jahre 5/10 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 10 Jahre Fristbeginn Unterschiedlich Einheitlich / Tilgungshemmung Rechtskraft Verlängerung der Tilgungsfrist Bei wiederholten Verstößen Jeder Verstoß verjährt einzeln Überliegefrist + 1 Jahr + 1 Jahr Punkteabbau Bis zu 6 Punkte konnten abgebaut werden innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt kann abgebaut werden innerhalb von 5 Jahren
42 Punktebewertung im Vergleich Verkehrszentralregister (VZR) vs. Fahreignungsregister (FAER) Neues Fahreignungsbewertungssystem Altes Punktsystem Straftat Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis Straftat Ordnungswidrigkeit Mit Regelfahrverbot Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis Besonders schwerer Verstoß Ordnungswidrigkeit Schwerer Verstoß
43 Umrechnung der Punkte Punkte im alten Verkehrszentralregister werden in Punkte im neuen Fahreignungsregister überführt die zu folgenden Maßnahmen führen Vormerkung der Punkte Ermahnung Information über den persönlichen Punktestand Information über das Fahreignungs- Bewertungssystem Ermahnung Information über den persönlichen Punktestand Anordnung des Fahreignungsseminars 18 8 Entziehung der Fahrerlaubnis
44 Fahreignungsseminar Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wird. Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden: einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme 2 Module á 90 Minuten und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme 2 Module á 75 Minuten.
45 Verkehrs- psychologen Fahrlehrer Edukativer Teil 90 Minuten Edukativer Teil 90 Minuten Verkehrspsychologischer Teil 75 Minuten Verkehrspsychologischer Teil 75 Minuten
46 Dieter Quentin
47 Dieter Quentin
Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen
Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen Eckpunkte für das geplante Fahreignungsregister (FAER) im Überblick 4 5 6 7 PUNKTE-TACHO 8 3 2 1 Dr. Peter Ramsauer, MdB Bundesminister für Verkehr, Vorwort Richtschnur
MehrARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE THEMA:
16.07.2013 THEMA: Autor: EXPERTE IM STUDIO: Funktion: DIE NEUE VERKEHRSSÜNDERDATEI Frank Aheimer Kay Rodegra Anwalt für Verkehrsrecht In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat die
MehrDas geplante Fahreignungsregister (FAER)
Das geplante Fahreignungsregister (FAER) Einfacher: Drei Maßnahmen Stufen: 0 bis 3 Punkte Vormerkung ohne weitere Maßnahme 4 oder 5 Punkte (1. Stufe/gelb) Ermahnung und Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Anerkennung von Ausbildungsstätten und Erteilung der Schlüsselnummer 95 als Aufgabe der Verwaltungsbehörden Langgöns,den 04.09.2009 BKrFQG Ziel und Mittel
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 33/2008 30.06.2008 Wk Umsetzung der Richtlinie 2003/59 EG zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des BKrFQG ist
MehrNeues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014
Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014 Fahreignungsregister (FAER) (Alt: Verkehrszentralregister ) Quelle: BMVI und Kraftfahrt-Bundesamt (Stand 01. Mai
MehrMainz Merkblatt Stand
Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 14/2015 04.03.2015 Wk Anwendungsbereich und Ausnahmen der Lenk- und Ruhezeiten Sehr geehrte Damen und Herren, die Lenk- und Ruhezeiten für den Straßenverkehr
MehrNeuerungen im Verkehrsrecht 2013
Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 Änderungen der StVO zum 01.04.2013 Änderungen im Fahrerlaubnisrecht zum 19.01.2013 (Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie) 1 Änderung StVO zum 01.04.2013 Ziele der
MehrDas künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS)
Das künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS) Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Ermahnung und Information über Fahreignungs-Bewertungssystem
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 31/2013 27.06.2013 Dr. Sch Neues zur Punktereform Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Bundesrat die Punktereform an den Vermittlungsausschuss
MehrBerufskraftfahrerausbildung
VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH 49479 Ibbenbüren Tel: 05451-545894-0 Aktuelles Berufskraftfahrerausbildung Worum es geht Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrHerzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung
Herzlich willkommen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" 1 IHK-Informationsveranstaltung am 9. September 2008 Thomas Weitkamp Neue Anforderungen
MehrDas neue Punktesystem
Unser Syndikus: Herr Rechtsanwalt Heinz-Martin Hesker informiert: Das neue Punktesystem Welche Maßnahmen drohen mir, wie lange bleiben meine Eintragungen gespeichert und was passiert mit meinen alten Punkten?
MehrMurnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.
Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder
MehrNeue EU-Fahrerlaubnisklassen ab
Neue EU-Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 Klasse B: direkter Erwerb / beinhaltet AM und L - Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
MehrEU Berufskraftfahrer - Qualifikation
EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne! Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober
MehrDigitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 24/2013 22.05.2013 Dr. Sch Aktuelles zur Punktereform Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.05.2013 hat der Bundestag mit dem 4. Gesetz zur Änderung
Mehr1 Einleitung Darstellung des alten Rechts (VZR) Kernpunkte der Reform 55 4 Ausgestaltung der Fahreignungsseminare Rechtsmittel 133
Inhaltsübersicht 1 Einleitung 15 2 Darstellung des alten Rechts (VZR) 27 3 Kernpunkte der Reform 55 4 Ausgestaltung der Fahreignungsseminare 121 5 Rechtsmittel 133 6 Praktische Anwendung, Rechtsprechimg
MehrDie neue Punkteregelung ab
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002h_themen/p_punkteregelung_01.htm Die neue Punkteregelung ab 01.05.2014 Nach dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
MehrRahmenbedingungen für Fahrzeugeinsätze Handwerkskammer für Mittelfranken Wilhelm Scheuerlein Sulzbacher Straße Nürnberg
Rahmenbedingungen für Fahrzeugeinsätze Handwerkskammer für Mittelfranken Wilhelm Scheuerlein Sulzbacher Straße 11-15 90489 Nürnberg Inhalt: Begrifflichkeiten - Definitionen Übersicht über die Führerscheinklassen
MehrÄnderung der Fahrerlaubnisverordnung zum
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine
MehrRechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
MehrGesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Seit 1. Oktober 2006 gilt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Innungsversammlung SHK-Innung Gera 06.06.2012 Referent: Herr Hahn Gewerbeaufsicht Thüringer (TLAtV) Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Str. 9, 07548 Gera PF 1154, 07501
MehrÜbersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013 Fahrerlaubnisklasse Klasse AM Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine
MehrKlasse A - Zweiräder. Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Klasse A - Zweiräder Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre) Die Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrEU-Fahrerlaubnisklassen
EU-Fahrerlaubnisklassen AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
MehrFahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom
Fahrerlaubnisverordnung seit der 11. Änderungsverordnung vom 27.12.2016 Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Karten-Führerscheine sind für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite unter Nr. 4b). Es besteht
MehrKreisgruppe VDP. Verkehrswissen kompakt
Kreisgruppe Verkehrswissen kompakt Impressum Bearbeitet und zusammengstellt von Bernd Brutscher, Wadern-Morscholz Fotos Titel/Innentitel: Dada Robert Lin Bauer-Faro & & Robert Kneschke/beide Fotolia.com
MehrBerufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Befähigungsnachweis und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Fred Heinzelmann - Verkehrsschulen Reimertshofer - Gliederung 1. EU-Berufskraftfahrer Was ist das? 2. Der
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrSchreiben IC vom des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr:
Schreiben IC4-3615.240-421 vom 18.03.2014 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr: Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes, des Fahrlehrergesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung;
MehrDie Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:
1 Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG vom 20.12.2006 durch die 6. Verordnung zur Änderung der FeV vom 7. Januar 2011 - Inkrafttreten am 19. Januar 2013 - Die Fahrerlaubnis wird in folgende Klassen eingeteilt:
MehrGesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) vom 14. August 2006
MehrBerufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung
Berufskraftfahrerqualifizierung Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Geltungsbereich 3 Mindestalter / Qualifikation 4 Besitzstand 4 Grundqualifikation 5
Mehr"Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958)"
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 10 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 26. September 2006 Teil I 153. Bundesgesetz: Änderung des Güterbeförderungsgesetzes 1995 GütbefG, des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes
MehrAusnahmeregelungen für kleine Fahrzeuge (Gesamtmasse zwischen 2,8 t und 3,5 t) 1 Abs. 2 FPersV
Köln, 30. Januar 2008 Ausnahmeregelungen für kleine Fahrzeuge (Gesamtmasse zwischen 2,8 t und 3,5 t) 1 Abs. 2 FPersV Handwerkerregelung gilt nun räumlich unbegrenzt vom Standort des Fahrzeugs zur Beförderung
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Anwendungsbereich. BKrFQG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrF a h r s c h u l e S c h u b e r t Gerchsheim Tauberbischofsheim
Durch meine über 25 jährige Berufserfahrung helfe ich Ihnen auf dem Weg zum Führerschein. Um weitere Informationen über die einzelnen Führerscheinklassen zu erhalten, sprechen Sie mich einfach an oder
MehrEinteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM:
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ( 6 FeV) (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: Klasse AM: Klasse A1: Klasse A2: Klasse A: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer
MehrDas neue Punktesystem
RA Robert Schindler Max-Reger-Str. 12 86633 Neuburg Tel.: 08431 / 645110 Das neue Punktesystem Zum 1.5.2014 erfolgte eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters (jetzt: Fahreignungsregister)
MehrBis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.
Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft-
MehrGebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)
Stand: 01.01.2018 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer
MehrPappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?
www.logistik-webinare.de Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006)
MehrGesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Datum: 14. August
MehrGrundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKFQG)
Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKFQG) 1. EU-Berufskraftfahrer - Was ist das? Formale Anforderungen an den Fahrer bisher Führerscheinerwerb Ausübung
MehrVom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 952) 1 Anwendungsbereich. 4. Kraftfahrzeugen, die
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) Vom 14. August 2006 (BGBl.
MehrDAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014
MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung
MehrDie aktuellen Führerscheinklassen im Überblick
Die aktuellen Führerscheinklassen im Überblick Rechtsstand 01/2017 Die wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie zusammengefassst auf dieser Seite. Für weitergehende Details
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.
Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer
MehrDie neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013 AM A1 A2 A B B96 BE C1 C C1E CE D1 D D1E DE L T Befristungen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet
MehrLeitfaden für die Praxis - zeitliche und fahrtbezogene
Leitfaden für die Praxis - zeitliche und fahrtbezogene Ausnahmen von der Nachweispflicht Berufskraftfahrer-Zusatzqualifikation Stehen ab 10. September 2014 die Räder still? 15. Juli 2014 IHK Nord Westfalen
MehrBerufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
FEUERWEHR FÜHRERSCHEIN Ausnahme vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2009,100 Zur Zeit wird von Fahrschulen damit geworben, unbedingt vor dem 10.09.2009 noch
MehrDie neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen
Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten
MehrBerufskraftfahrerqualifikation
Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf
MehrBeschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer Güterkraftverkehr
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 58556 Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr Die Anforderungen an im Hinblick auf den Straßenverkehr oder auch die betrieblichen
MehrBelgische Führerscheine von 1967 bis 2015
Belgische Führerscheine von 1967 bis 2015 Alle in Belgien ausgestellten Führerscheine sind entweder in deutscher, französischer oder niederländischer Sprache ausgestellt Alte Dokumente (immer noch gültig)
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrVerkehrsauffälligkeiten (VA) Zugang in das Fahreignungsregister Jahr 2015
Kraftfahrt- Bundesamt Verkehrsauffälligkeiten (VA) Zugang in das Fahreignungsregister Jahr 2015 VA 2 Statistik Nutzungshinweis Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht seine Statistiken in einem bildschirmoptimierten
MehrReform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems
Deutscher Verkehrssicherheitsrat 2012 Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems Beschluss des DVR-Vorstands vom 19.04.2012 auf der Basis der Diskussion des Vorstandsausschusses Recht vom
MehrAber dass man mal ein Fahrzeug oder Gespann nutzt, welches über den normalen Pkw mit Anhänger hinausgeht, ist schnell der Fall.
ORTSCLUB Nr. 3/2018 30.10.2018 St Liebe Leserinnen und Leser des Ortsclubbriefes, Liebe Ortsclubmitglieder, diesmal befassen wir uns mit den großen Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die man
MehrBerufskraftfahrer- Qualifizierung
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Berufskraftfahrer- Qualifizierung LPA Acteur A DR 2013 Anfrage von Behindertenwerkstätten im Mai 2014 Folgendes beschäftigt uns gerade: Lt. dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
MehrMERKBLATT Standortpolitik
MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung
MehrPflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ) Warum gibt es zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Berufskraftfahrer? Wer muss die
MehrInformationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Verkehr 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Informationen zur f f Überblick (EU-Recht) Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates von 25.03.1969 über
MehrFahrberechtigung von 4,75 t bis 7,5 t
Ausbildungshilfe zur Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen von 4,75 t bis 7,5 t 09.01.2012 Gemeinsam mehr erreichen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. 1 1 Erteilung einer Fahrberechtigung
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Vollzugs-Dezernat 35.1, Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe Die hessische Arbeitsschutzverwaltung Hessisches Sozialministerium Abt. Arbeitsschutz
MehrFallbeispiele der Punkteberechnung im Fahreignungs-Bewertungssystem
1 Fallbeispiele der Punkteberechnung im Fahreignungs-Bewertungssystem Beispiel 1: Grundfall B: 4 Punkte T = Tag der jeweiligen Tat, chronologisch nummeriert RE= Rechtskraft und umgehende Eintragung im
MehrFührerschein beantragen/ersterteilung
Führerschein beantragen/ersterteilung Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll,
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab dem
Übersicht über die n ab 2013 Klasse D1 Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) - gebaut und ausgelegt zur eförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
MehrEU-Berufskraftfahrer
EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Rechtliche Rahmenbedingungen Arten der Weiterbildung Ausbildungsstätten Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland
MehrBKF - Gesetzliche Grundlagen
BKF - Gesetzliche Grundlagen Infos von unserem Lehrmittel Partner Vogel Verlag und der Internetseite www.eu-bkf.de Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung
MehrBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Anlage Reform des Verkehrszentralregisters (VZR) 1. Veranlassung für die Reform des VZR Während der letzten Legislaturperiode ist der Bedarf für
MehrFührerscheinklassen Bus (D1, D1E, D, DE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? D1 8 Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 D1E
Führerscheinklassen Bus (,,, E) Rechtsstand 01/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? 8 Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
MehrGebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)
Stand: 01.09.2016 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer
MehrDie 3. EU-Führerscheinrichtlinie
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) Das Führen von Zugkombinationen im EU-Recht
MehrDie neue Punkteregelung ab
INFOS AKTIONEN KAMPAGNEN PROJEKTE Die neue Punkteregelung ab 01.05.2014 Nach dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vm 28. August 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK
Ein Merkblatt Ihrer IHK Berufskraftfahrerrichtlinie Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrFührerschein erweitern
Führerschein erweitern Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis (klasse) erweitern. Basisinformationen Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse
MehrPage 1 of 6 9210-8-I Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen
MehrStraßenverkehrsämter:
Straßenverkehrsämter: Bonn: Adresse: Berliner Platz 2 53103 Bonn Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8-18 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 8-13 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit am Dienstag
MehrÜbersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Übersicht über die n Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland folgende n: ab 2013 Klasse AM Fahrzeugdefinition Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
MehrFolgen der Punktereform / Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags. Herzlich Willkommen
Folgen der Punktereform / Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags Herzlich Willkommen 1! Gliederung dieses Vortrags 1. Folgen der Punktereform 2. Ergebnisse des 53. Verkehrsgerichtstags in Goslar 2 1.
MehrSozialvorschriften für Fahrpersonal
Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für
MehrFahrberechtigung von 4,75 t bis 7,5 t
Ausbildungshilfe zur Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen von 4,75 t bis 7,5 t 04.01.2012 Gemeinsam mehr erreichen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. 1 1 Erteilung einer Fahrberechtigung
Mehr