Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV)"

Transkript

1 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Tarifvertrag zum Job-Ticket für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernJob-TicketTV)

2 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Inhalt 1 Geltungsbereich 2 DB Job-Ticket 3 SPNV Job-Ticket 4 Verbund Job-Ticket 5 Sonderregelungen zum Verbund Job-Ticket 6 Versteuerung des Job-Tickets 7 Gültigkeit und Dauer Anlage Unternehmen gemäß 1 KonzernJob-TicketTV 2

3 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom (1) Dieser Tarifvertrag gilt a) Räumlich: 1 Geltungsbereich Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. b) Betrieblich: Für die Betriebe der in der Anlage aufgeführten Unternehmen. c) Persönlich: Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer genannt), die unter den Geltungsbereich des im jeweiligen Unternehmen geltenden Rahmen- oder Manteltarifvertrags fallen, mit Ausnahme des LfTV bzw. LfTV TG. (2) Dieser Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende oder Dual-Studierende der in der Anlage aufgeführten Unternehmen, sofern der Auszubildende oder der Dual-Studierende unter den räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) fällt. Protokollnotiz: Die Bestimmungen dieses Tarifvertrages ausgenommen 6 (Versteuerung des Job- Tickets) sind im Rahmen der auf die Unternehmen übertragenen Zuständigkeiten auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Regelungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen. 2 DB Job-Ticket Der Arbeitnehmer erhält auf schriftlichen Antrag ein DB Job-Ticket für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf den Schienenstrecken der Verkehrsunternehmen, die zum DB Konzern gehören und auf den in den jeweils gültigen besonderen Linienbestimmungen genannten Busstrecken der DB-Busunternehmen, soweit die DB AG dort über die Geltung von Mitarbeiterfahrkarten allein befinden kann. Protokollnotiz: Die DB AG wird sich aktiv dafür einsetzen, dass persönliche Fahrvergünstigungen und Job- Tickets innerhalb der Fahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE) weiterhin ausgetauscht und anerkannt sowie auch von externen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf deren Strecken anerkannt werden. 3

4 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom SPNV Job-Ticket Soweit die Nutzung eines DB Job-Tickets nach 2 nicht möglich ist, erhält der Arbeitnehmer auf schriftlichen Antrag das für die Zugfahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf den Schienenstrecken der jeweiligen Verkehrsunternehmen erforderliche Ticket (SPNV Job- Ticket). Protokollnotizen: 1. Das Verfahren zur Gewährung des SPNV Job-Tickets wird in einer Verfahrensregelung zwischen den Tarifvertragsparteien festgelegt. 2. Nur die jeweils kostengünstigste Nutzungsvariante für das SPNV Job-Ticket (z.b. Monats- oder Jahresticket) ist erforderlich im Sinne von 3 Satz 1. 4 Verbund Job-Ticket Ist das kostengünstigste Ticket nach 3 eine Verbund- oder Teilverbundfahrkarte, die neben der Zugfahrt auch die Nutzung anderer Verkehrsträger (Bus, Straßen-, U-Bahn) ermöglicht (Verbund Job-Ticket), hat der Arbeitnehmer auf Grund des erweiterten Leistungsumfangs einen Eigenanteil in Höhe von 50% zu tragen. Protokollnotizen: 1. Das Verfahren zur Gewährung des Verbund Job-Tickets wird in einer Verfahrensregelung zwischen den Tarifvertragsparteien festgelegt. 2. Beim Verbund Job-Ticket ist die jeweils kostengünstigste Nutzungsvariante (z.b. Monats- oder Jahresticket) zugrunde zu legen. Zur Berechnung des Eigenanteils wird als Referenzpreis der Betrag angesetzt, der ohne Berücksichtigung einer bereits bestehenden oder künftig noch zu vereinbarenden Rabattierung im Sinne von 5 regelmäßig zu entrichten wäre. 5 Sonderregelungen zum Verbund Job-Ticket (1) Liegen die tatsächlichen Aufwendungen (brutto) für das Verbund Job-Ticket nach 4 aufgrund von Rabattvereinbarungen der DB AG bzw. des Arbeitgebers mit den jeweiligen Aufgabenträgern, Verbünden und Eisenbahnverkehrsunternehmen auch im Rahmen der TBNE (Tarifgemeinschaft Bahn/ nichtbundeseigene Bahnen) unterhalb des rechnerischen Eigenanteils des Arbeitnehmers nach 4, so trägt ausschließlich der Arbeitnehmer diese Aufwendungen. Sein Eigenanteil beschränkt sich daher in diesem Fall auch nur auf diese Aufwendungen. Ein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers besteht in diesen Fällen nicht. (2) Hatte der Arbeitnehmer vor dem 01. April 2013 auf Basis einer im Zusammenhang mit dem Abschluss der Entgeltrunde 2009 vereinbarten Ergänzung für sein bisheriges Ticket einen niedrigeren Eigenanteil zu tragen als nach 4, so hat er weiterhin Anspruch auf diesen niedrigeren Eigenanteil für dieses bisherige Ticket. Diese Regelung gilt für den vorgenannten Personenkreis über Satz 1 hinaus für zukünftige Verluste von Verkehrsleistungen bis zum 31. Dezember

5 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Versteuerung des Job-Tickets (1) Das DB Job-Ticket nach 2, das SPNV Job-Ticket nach 3 und das Verbund Job- Ticket nach 4 versteuert der Arbeitgeber nach 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem Pauschalsteuersatz i.h.v. 15 %. Die Aufwendungen der Pauschalversteuerung sowie dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer werden vom Arbeitgeber zu 75 % und vom Arbeitnehmer zu 25 % getragen. Beim Verbund Job- Ticket nach 4 erfolgt die Versteuerung abzüglich des Eigenanteils. Die durch den Arbeitnehmer zu tragenden Aufwendungen für die Pauschalversteuerung des DB Job-Tickets bzw. eines SPNV oder Verbund Job-Tickets werden im Zuflussmonat vom Nettoentgelt des Arbeitnehmers einbehalten. (2) Der Arbeitnehmer kann mindestens vier Wochen vor dem ersten Geltungstag seines DB Job-Tickets bzw. eines SPNV oder Verbund Job-Tickets die Heranziehung zur Lohnsteuer nach persönlichen Steuermerkmalen (Individualversteuerung) verlangen. (3) Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt, dass die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrags Gültigkeit haben, sich nicht ändern. Bei einer Änderung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die zu steuerlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Mehrbelastungen der Arbeitnehmer und/oder des Arbeitgebers führen, kann der Tarifvertrag außerordentlich gekündigt werden. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird die Nachwirkung nach 4 Abs. 5 TVG ausgeschlossen. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall unverzüglich Verhandlungen über eine entsprechende Anpassung des Tarifvertrags zu führen. 7 Gültigkeit und Dauer (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 01. April 2013 in Kraft. Er löst den KonzernJob-TicketTV vom 03. Mai 2004 ab. (2) 33 ZTV ist mit Ablauf des 31. Dezember 2003 ohne Nachwirkung außer Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag ersetzt insoweit 33 ZTV. (3) Sind bereits oder werden zukünftig in einem Firmentarifvertrag bzw. unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag Regelungen zu Job-Tickets oder diesen entsprechende Regelungen vereinbart oder bestehen anderweitige Regelungen zu einer Kostenerstattung / -abgeltung oder -bezuschussung für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, haben diese Ansprüche Vorrang; insoweit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch nach dem KonzernJob-TicketTV. Mit Wegfall der in Satz 1 genannten anderweitigen Regelungen bestehen die Ansprüche aus diesem Tarifvertrag. (4) In den Fällen, in denen bei Unternehmen, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst sind, eine Mehrheitsbeteiligung nicht mehr besteht, unterfallen diese Unternehmen nicht mehr dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrags und der Anspruch auf Gewährung eines Job-Tickets gem. 2 bis 4 oder auf Erstattung von Aufwendungen tritt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mehrheitsbeteiligung nicht mehr besteht, für die Arbeitnehmer dieser Unternehmen ohne Nachwirkung außer Kraft. 5

6 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom (5) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2014, schriftlich gekündigt werden. Berlin, Frankfurt am Main, den 06. Dezember 2012 gez. U. Weber gez. W. Bayreuther gez. R. Rusch-Ziemba.. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) (EVG) (Bundesvorstand) 6

7 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Anlage zum KonzernJob-TicketTV Unternehmen gem. 1 KonzernJob-TicketTV Vorstandsressort DB Konzern Konzernleitung Infrastruktur Deutsche Bahn AG DB Gastronomie GmbH DB JobService GmbH DB Services Immobilien GmbH DB Systemtechnik GmbH DB Zeitarbeit GmbH DB Mobility Logistics AG DB Energie GmbH DB Netz AG DB Bahnbau Gruppe GmbH DB Fahrwegdienste GmbH DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene (DUSS) mbh DB ProjektBau GmbH DB Station&Service AG Dienstleistungen Personenverkehr DB Dienstleistungen GmbH DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH DB FuhrparkService GmbH DB Kommunikationstechnik GmbH DB Services GmbH DB Sicherheit GmbH DB Systel GmbH DB Fernverkehr AG DB AutoZug GmbH DB Regio AG DB RegioNetz Verkehrs GmbH DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) S-Bahn Berlin GmbH S-Bahn Hamburg GmbH DB Vertrieb GmbH Transport und Logistik DB Schenker Rail AG 7

8 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Anlage zum KonzernJob-TicketTV vom 06. Dezember 2012 Die vorstehende Anlage zum KonzernJob-TicketTV ( Unternehmen gem. 1 KonzernJob- TicketTV ) ist als Tarifregelung Bestandteil des KonzernJob-TicketTV. Berlin, Frankfurt am Main, den 06. Dezember 2012 gez. U. Weber gez. W. Bayreuther gez. R. Rusch-Ziemba.. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) (EVG) (Bundesvorstand) 8

9 Anlage EVG TRANSPARENT SOZIALPOLITIK 02/13 vom Verfahrensregelung zur Gewährung von SPNV- bzw. Verbund Job-Tickets zwischen EVG und Agv MoVe Zur Gewährung der SPNV- bzw. Verbund Job-Tickets nach 3 bzw. 4 KonzernJob- TicketTV durch den Arbeitgeber wird folgende Verfahrensregelung vereinbart: In dem aus zahlreichen bundesweit operierenden Flächenunternehmen bestehenden DB Konzern ist der administrative Aufwand für den Erwerb des individuell jeweils kostengünstigsten SPNV- oder Verbund Job-Tickets für seine Arbeitnehmer bei den jeweiligen Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Verbünden kaum zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund bedienen sich die Unternehmen des DB Konzerns zur Erfüllung der Ansprüche aus 3 bzw. 4 KonzernJob-TicketTV derjenigen Arbeitnehmer, die das jeweilige Job-Ticket beanspruchen. Die Arbeitnehmer erwerben das SPNV- bzw. Verbund Job- Ticket bei den jeweiligen Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Verbünden an Stelle des Arbeitgebers und verauslagen die hierfür entstehenden Kosten. Der Arbeitgeber informiert über bestehende Rabattvereinbarungen. Der Arbeitnehmer hat sich daher vor dem Kauf eines Job-Tickets über das kostengünstigste Angebot zu informieren. Die Arbeitnehmer erbringen sodann gegenüber dem Arbeitgeber den Nachweis über den verauslagten Kaufpreis und erhalten daraufhin nach Prüfung durch den Arbeitgeber den entsprechenden Betrag zur Erstattung der Auslagen für das günstigste SPNV- bzw. Verbund Job-Ticket (brutto) unter Abzug des Eigenanteils des Arbeitnehmers gem. 4 KonzernJob- TicketTV beim Kauf eines Verbund Job-Tickets. Die Erstattung des Betrages für die Nutzung des Job-Tickets erfolgt nach Vorlage aller Unterlagen mit der nächstmöglichen, spätestens mit der übernächsten Entgeltabrechnung als Jahresbetrag. Die Einzelheiten des Verfahrens werden durch die DB AG für die Unternehmen im Geltungsbereich des KonzernJob-TicketTV in einer Richtlinie geregelt. Berlin, Frankfurt am Main, den 06. Dezember 2012 gez. U. Weber gez. W. Bayreuther gez. R. Rusch-Ziemba.. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) (EVG) (Bundesvorstand)

10 TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE NUMMER 02/13 DATUM VERTEILER BuVo, Geschäftsstellenleiter, Geschäftsstellen, Ortsverbände, Ansprechpartner für Sozialpolitik in den Betriebs- und Dienststellengruppen, Gewerkschaftssekretäre, Sopo-Verteiler INHALT KonzernJob-TicketTV Fragen und Antworten zur Anwendung (FAQ) Anlagen: KonzernJob-TicketTV Verfahrensregelung zur Gewährung von SPNV- bzw. Verbund Job-Tickets

11 - 2 - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zahlreiche Auftrags- und Streckenverluste im Bereich der DB AG führten in den letzten Jahren dazu, dass das JobTicket M nicht mehr im bisherigen Umfang genutzt werden konnte. Für einen großen Teil der Beschäftigten erhöhten sich die Fahrtkosten dadurch erheblich. Die EVG forderte deshalb eine neue tarifliche Regelung, die den Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht. Dies konnte nun mit dem Abschluss des neuen KonzernJob-TicketTV erreicht werden. Der Tarifvertrag stellt sicher, dass künftig jeder Mitarbeiter, der mit dem Zug vom Wohnort zur Arbeit unterwegs ist, ein JobTicket bekommen kann unabhängig davon, ob die Schienenstrecke von der DB AG oder von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bedient wird. Wer auf dem Weg zur Arbeitsstätte, z.b. aufgrund eines Ausschreibungsverlustes nicht mehr mit der DB AG unterwegs sein kann, bekommt Fahrten mit Wettbewerbern im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) künftig komplett erstattet. Bei Fahrten im Verbund ist wegen des erweiterten Leistungsumfanges (z.b. Nutzung von weiteren Verkehrsmitteln wie U-Bahn, Straßenbahn und Bus) ein Eigenanteil von 50% zu zahlen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Neuregelung künftig nicht nur für diejenigen gilt, die bereits bisher Anspruch auf ein JobTicket hatten. Hinzugekommen ist nun die Möglichkeit für Mitarbeiter/innen der DB Sicherheit und DB Services, ebenfalls ein JobTicket zu beantragen. Um sicherzustellen, dass die vereinbarten tariflichen Regelungen, die zum in Kraft traten, für alle Beschäftigten transparent werden und alle sich das für sie in Frage kommende Ticket individuell auswählen können, haben wir zusammen mit dem Arbeitgeber nachfolgenden Fragen und Antwortenkatalog erstellt. Zur Beantwortung spezieller Einzelfragen wurde mit der DB AG vereinbart, eine E- Mail-Adresse einzurichten. Sie ist unter jobticket@deutschebahn.com zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen

12 - 3 - Häufig gestellte Fragen zum KonzernJob-TicketTV Einleitung: Zum besseren Verständnis der häufig gestellten Fragen sind nachfolgend die Begriffe zu den einzelnen Job-Ticketarten des KonzernJob-TicketTV näher definiert: Definition des DB Job-Ticket gemäß 2 KonzernJob-TicketTV: Fahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte auf Schienenstrecken, die durch Verkehrsunternehmen des DB Konzerns betrieben werden bzw. auf ausgewählte Linien der Busgesellschaften des DB Konzerns oder ausgewählten Linien der Fahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE) anerkannt werden. Definition des SPNV Job-Ticket gemäß 3 KonzernJob-TicketTV (Tickets im Schienenpersonennahverkehr): Streckenfahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte auf Schienenstrecken, die durch nicht zum DB-Konzern gehörende EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) betrieben werden. Definition des Verbund Job-Ticket gemäß 4 KonzernJob-TicketTV (Tickets in Verbünden): Fahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte auf Schienenstrecken in Verkehrsverbünden. Neben der Nutzung der Schienenstrecke ist daher auch die Nutzung weiterer Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) möglich, die an diesem Verbundtarif teilnehmen. Job-Tickets gemäß 3 bzw. 4 KonzernJob-TicketTV werden auch dann erstattet, wenn auf konzernintern betriebenen Schienenstrecken infolge verkehrsvertraglicher Regelungen das DBJob-Ticket nach 2 KonzernJob-TicketTV nicht anerkannt wird. 1. Wer erhält eine Erstattung für ein Job-Ticket eines Eisenbahnverkehrsunternehmens (SPNV Job-Ticket oder Verbund Job-Ticket)? Anspruch auf die Erstattung haben alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Dual- Studierende und zugewiesene Beamte, die in den Geltungsbereich des Konzern Job-TicketTV fallen und ihre Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte nicht mit einem DB Job-Ticket zurücklegen können. 2. Was muss ich tun, um eine Erstattung zu erhalten? Nach dem Kauf der Fahrkarte müssen Sie schriftlich einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erstattung einreichen. Dem Antrag ist der Kaufbeleg als Nachweis über die verauslagten Kosten beizufügen. Grundsätzlich erhalten Sie nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrages bei der Erstattungsstelle eine Erstattung spätestens zum übernächsten Zahltag (bei zugewiesenen Beamten zum Nebenbezügezahltag).

13 Welche Angaben muss der Originalnachweis über die verauslagten Kosten enthalten? Um die Erstattung durchführen zu können, wird eine Originalbestätigung der Abo- Verkaufsstelle benötigt, die folgende Mindestangaben enthalten muss: Name, Vorname und Anschrift des Abo-Inhabers Jahresabonnement-Nr. gezahlter Betrag einschl. Mwst. Angabe des Zeitraumes Es gelten nur Bescheinigungen /Aboverträge, die auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sind. Kontoauszüge werden nicht akzeptiert. 4. Wohin ist der EVU-Erstattungsantrag zu schicken? Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten EVU-Erstattungsantrag (nebst den festgelegten Anlagen) per Post an die folgende Adresse: DB Mobility Logistics AG Service Center Personal EVU-Erstattungen Postfach Berlin Achten Sie bitte auf die korrekte Adressierung, da Sie bei Verlust der Unterlagen auf dem Postweg keine Erstattung erhalten. 5. Kann ich alle Fahrkarten, die ich bei einem EVU/ einem Verbund gekauft habe, zur Erstattung einreichen? Nein, die tarifliche Erstattungsregelung gilt nur für Zeitkarten und Verbundfahrkarten auf Schienenstrecken. Einzelfahrscheine werden nicht erstattet. Zeitkarten im Sinne der tariflichen Reglung sind Monats- oder Jahresfahrkarten im Abonnement zur täglichen Fahrt von und zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Erstattet wird jedoch nach Tarifvertrag lediglich das günstigste Ticket bzw. nur die Kosten, die beim Kauf des günstigsten Tickets anfallen würden. Die Erstattung erfolgt nur einmal im Jahr als Jahresbetrag. Sofern Sie Wochen- und Monatskarten ohne den Abschluss eines Abonnements erworben haben sollten, kann die Erstattung erst nach Ablauf von 12 Monaten erfolgen. Die Erstattung ist in diesen Fällen leider nur nachträglich möglich, da der Arbeitgeber aus Gründen der Revisionssicherheit nur erstatten kann gegen Vorlage eines Beleges auf Basis einer vertraglichen Verpflichtung. Da kein Abonnement abgeschlossen wurde, ist diese Voraussetzung nur erfüllt durch Vorlage der einzelnen Wochen- oder Monatskarten. Da die Erstattung nur einmal jährlich erfolgt (und nicht wöchentlich/ monatlich) erhalten Sie Ihre Auslagen dann erst nach Ende des Jahres.

14 Ich benutze eine Verbundfahrkarte für meinen Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Bekomme ich dafür in jedem Fall eine Erstattung? Sie erhalten eine Erstattung, wenn die Voraussetzungen eines Verbund Job-Tickets nach 4 KonzernJob-TicketTV vorliegen. Sie müssen also für Ihren Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte eine Schienenstrecke nutzen, die nicht von einem DB Unternehmen betrieben wird. Zusätzlich muss das EVU, das die Strecke jetzt betreibt, Fahrkarten für diese Schienenstrecke nur im Verbundtarif anbieten, also ohne die Möglichkeit, ausschließlich für diese einzelne Schienenstrecke eine Fahrkarte zu erwerben. Enthält Ihr Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Möglichkeit, eine solche Schienenstrecke nutzen zu können, sondern können Sie ausschließlich Bus, Straßenund U-Bahn nutzen, dann liegen die Voraussetzungen eines Verbund Job- Tickets nach 4 nicht vor und Sie erhalten keine Erstattung. Anmerkung der EVG: Das klassische Jobticket (W/D-Karte, DB JobTicket M) beschränkte sich in der Vergangenheit ausschließlich auf die Nutzung von Zügen der DB und war daher ein schienenbezogenes Ticket. Vor diesem Hintergrund schloss der Arbeitgeber einen ausschließlichen Nutzungsumfang im ÖPNV (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) aus. 7. Wo bekomme ich die Erstattungsanträge? Der Erstattungsantrag ist im DB Personalportal unter Fahrvergünstigungen -> EVUErstattungen online verfügbar bzw. über Personal direkt (extern , intern ) erhältlich. Beachten Sie bitte, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgesandt und verzögern die Erstattung entsprechend. Zur Adresse, an den der vollständig ausgefüllte EVU-Erstattungsantrag (nebst den festgelegten Anlagen) geschickt werden muss, siehe Frage Nach dem KonzernJob-TicketTV wird nur die jeweils kostengünstigste Nutzungsvariante erstattet. Was bedeutet das? a) SPNV Job-Ticket nach 3 KonzernJob-TicketTV (bspw. Zusatzkarte metronom) Nur die jeweils kostengünstigste Nutzungsvariante für das SPNV Job-Ticket (z.b. Jahresticket mit Einmalzahlung bzw. vergünstigtes DB-Angebot auf Basis einer Vereinbarung) findet als Erstattungsgrundlage im Sinne der Protokollnotiz von 3 KonzernJob-TicketTV Anwendung.

15 - 6 - Rechenbeispiele für das SPNV Job-Ticket: a 1) Mitarbeiter kauft das günstigste SPNV Job-Ticket Mitarbeiter kauft SPNV Job-Ticket mit Einmalzahlung: kostengünstigstes SPNV Job-Ticket mit Einmalzahlung: Erstattungshöhe (100% brutto): Durch Mitarbeiter zu tragender nicht erstattungsfähiger Restbetrag= 600,00 EUR 600,00 EUR 600,00 EUR 0,00 EUR a 2) Mitarbeiter kauft SPNV Job-Ticket mit monatlicher Zahlung Mitarbeiter kauft SPNV Job-Ticket mit monatl. Zahlung: 700,00 EUR kostengünstigstes SPNV Job-Ticket mit Einmalzahlung: 600,00 EUR Erstattungshöhe (brutto): 600,00 EUR Durch Mitarbeiter zu tragender nicht erstattungsfähiger Restbetrag 700,00 EUR 600,00 EUR* = 100,00 EUR * Es wurde nicht das kostengünstigste Ticket durch den Mitarbeiter erworben. a 3) Mitarbeiter kauft SPNV Job-Ticket mit monatl. Zahlung, nicht DB Angebot Mitarbeiter kauft SPNV Job-Ticket mit monatl. Zahlung: 700,00 EUR DB Angebot (kostengünstigstes SPNV Job-Ticket mit Einmalzahlung): 400,00 EUR Erstattungshöhe (brutto): 400,00 EUR Durch Mitarbeiter zu tragender nicht erstattungsfähiger Restbetrag 700,00 EUR 400,00EUR* = 300,00 EUR * Es wurde nicht das kostengünstigste Ticket durch den Mitarbeiter erworben. b) Verbund Job-Ticket nach 4 KonzernJob-TicketTV (bspw. Job-Ticket des Nordhessischen Verkehrsverbundes NVV) Beim Verbund Job-Ticket ist die jeweils kostengünstigste Nutzungsvariante (z.b. Jahresticket mit Einmalzahlung bzw. vergünstigtes DB-Angebot auf Basis einer Vereinbarung) zugrunde zu legen. Der Mitarbeiter hat gemäß 4 KonzernJob- TicketTV durch die erweiterte Nutzung des Verbund Job-Tickets einen Eigenanteil in Höhe von 50% selber zu tragen. Zur Berechnung des Eigenanteils wird als Grundlage der Betrag angesetzt, der ohne Berücksichtigung einer evtl. bestehenden Rabattierung regelmäßig zu entrichten wäre (Referenzpreis gemäß Protokollnotiz 4 KonzernJob-TicketTV).

16 - 7 - Rechenbeispiele für das Verbund Job-Ticket: b 1) Mitarbeiter kauft das günstigste Verbund Job-Ticket Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung: 600,00 EUR kostengünstigstes Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung: 600,00 EUR Unrabattiertes Ticket (Referenzpreis für Berechnung des Eigenanteils): 600,00 EUR 50% vom Referenzpreis: 300,00 EUR Erstattungshöhe (600,00 EUR 300,00 EUR): 300,00 EUR Eigenanteil des Mitarbeiters (nicht erstattungsfähiger Betrag): 300,00 EUR b 2) Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit mehr Leistung als notwendig Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung: 600,00 EUR kostengünstigstes Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung: 400,00 EUR Unrabattiertes Ticket (Referenzpreis für Berechnung des Eigenanteils): 400,00 EUR 50% vom Referenzpreis: 200,00 EUR Gesamtkosten für den Mitarbeiter: Erstattungshöhe (400,00 EUR 200,00 EUR): 200,00 EUR Eigenanteil des Mitarbeiters (nicht erstattungsfähiger Betrag): 600,00 EUR 200,00 EUR* = 400,00 EUR * Es wurde nicht das kostengünstigste Ticket durch den Mitarbeiter erworben. b 3) Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit mehr Leistung; monatl. Zahlung Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit monatlicher Zahlung: 700,00 EUR kostengünstigstes Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung: 400,00 EUR Unrabattiertes Ticket (Referenzpreis für Berechnung des Eigenanteils): 400,00 EUR 50% vom Referenzpreis: 200,00 EUR Gesamtkosten für den Mitarbeiter: Erstattungshöhe (400,00 EUR 200,00 EUR): 200,00 EUR Eigenanteil des Mitarbeiters (nicht erstattungsfähiger Betrag): 700,00 EUR 200,00 EUR* = 500,00 EUR * Es wurde nicht das kostengünstigste Ticket durch den Mitarbeiter erworben.

17 - 8 - b 4) Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit monatl. Zahlung; nicht DB Angebot Mitarbeiter kauft Verbund Job-Ticket mit monatlicher Zahlung: 700,00 EUR DB Angebot (kostengünstigstes Verbund Job-Ticket mit Einmalzahlung): 400,00 EUR Unrabattiertes Ticket (Referenzpreis für Berechnung des Eigenanteils): 600,00 EUR 50% vom Referenzpreis: 300,00 EUR Gesamtkosten für den Mitarbeiter: Erstattungshöhe (400,00 EUR 300,00 EUR): 100,00 EUR Eigenanteil des Mitarbeiters (nicht erstattungsfähiger Betrag)* 700,00 EUR 100,00 EUR: 600,00 EUR * Es wurde nicht das kostengünstigste Ticket durch den Mitarbeiter erworben. c) Sonderregelung für Verbund Job-Ticket nach 5 Abs. 1 KonzernJob- TicketTV (bspw. ÖPNV-Karte Berlin) Liegen Ihre tatsächlichen Aufwendungen (brutto) für ein Verbund Job-Ticket nach 4 aufgrund von Rabattvereinbarungen mit dem jeweiligen Anbieter unterhalb des rechnerischen Eigenanteils (50%) nach 4, so müssen Sie die Aufwendungen selber tragen. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesen Fällen nicht. Rechenbeispiel: Mitarbeiter kauft ÖPNV-Karte Berlin mit Einmalzahlung: Unrabattiertes Ticket ist die VBB-Umweltkarte Berlin-ABC (Referenzpreis für Berechnung des Eigenanteils): 178,39 EUR* 885,00 EUR 50% vom Referenzpreis =Eigenanteil: 442,50 EUR Gesamtkosten für den Mitarbeiter: Erstattungshöhe: Eigenanteil des Mitarbeiters (nicht erstattungsfähiger Betrag)**: 0,00 EUR 178,39 EUR * Tarifstand (Eigenanteil + Mehrwertsteuer) ** Rechnerisch liegen die Aufwendungen des Mitarbeiters unter dem zu tragenden Eigenanteil. Es erfolgt keine Erstattung.

18 Bekomme ich die Aufwendungen 1:1 erstattet oder gehen noch Abzüge ab? Die Erstattung ist ein Bruttobetrag, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Gemäß 3 werden verauslagte Kosten als Bruttobetrag voll erstattet, wenn das kostengünstigste Ticket in Anspruch genommen worden ist. Von Ihren Aufwendungen haben Sie ggf. einen Restbetrag zu tragen, wenn nicht das kostengünstigste Ticket nach 3 KonzernJob-TicketTV erworben wurde. Die Aufwendungen gemäß 4 beinhalten einen tariflich vereinbarten Eigenanteil in Höhe von 50%, auf Basis des unrabattierten, kostengünstigsten Referenzpreises, der den Erstattungsbetrag mindert. Der verbleibende Erstattungsbetrag ist ein Bruttobetrag, der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Auch hier wird allerdings nur das kostengünstigste Angebot für die Erstattung berücksichtigt. 10. Wie hoch sind die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung? Für Arbeitnehmer versteuert der Arbeitgeber die Erstattung nach 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit einem Pauschalsteuersatz i.h.v. 15 %. Der Arbeitgeber trägt 75% der Pauschalsteuer, der Arbeitnehmer trägt 25% der Pauschalsteuer sowie den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei Pauschalversteuerung sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Die aus der EVU-Erstattung resultierende Pauschalversteuerung hat keinen Einfluss auf die monatliche Freigrenze von 44. Alle Arbeitnehmer haben auf dem Erstattungsantrag die Möglichkeit "Individualsteuer" zu wählen. Das bedeutet dann, dass die persönlichen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmale für die zu entrichtende Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Zugewiesene Beamte erhalten den Erstattungsbetrag brutto mit der Nebenbezügeabrechnung ausgezahlt. Diese Bruttozahlung wird dem BEV gemeldet. In Verantwortung des BEV erfolgt die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Erstattungswertes im Rahmen der nächstfolgenden Besoldungszahlung. 11. Wie erfolgt die Bearbeitung des Erstattungsantrags und wann wird der Erstattungsbetrag ausgezahlt? Die Erstattungsanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet und der Erstattungsbetrag wird spätestens zum übernächsten Zahltag (bei zugewiesenen Beamten zum Nebenbezügezahltag) angewiesen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und an den Absender zurückgeschickt. Das verzögert die Erstattung Ihrer Aufwendungen entsprechend. Der Bearbeitungszeitpunkt des korrigierten Antrages erfolgt entsprechend in der Reihenfolge des erneuten Eingangs bei der Erstattungsstelle.

19 Hinweis: Tickets (Monatskarten) die nicht per Abo erworben werden, können nicht im Voraus als Jahresbetrag erstattet werden, da kein revisionssicherer Nachweis Zahlung gegen Beleg auf Basis vertraglicher Verpflichtung vorliegt. Die Erstattung kann in diesem Fall erst nach insgesamt 12 Monaten erfolgen, da dann erst feststellbar ist, ob tatsächlich 12 Monatskarten erworben wurden. (Nachweis über den tatsächlichen Kauf liegt vor.) 12. Wo kann ich mich über den Bearbeitungsstand meines Erstattungsantrages erkundigen? Über Personal direkt (extern , intern ) können Sie sich über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags auf Erstattung von EVU-Zeitkarten informieren. 13. Kommt eine Erstattung der zu erwerbenden Zeitkarten bei EVU auch in Betracht, wenn die Strecke nicht mehr mit DB Job-Ticket genutzt werden kann, weil das EVU aus der Fahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE) ausgetreten ist? Ja. Es werden aber nur Zeitkarten für Schienenstrecken erstattet. 14. Ich hatte bislang Ansprüche aus übertariflicher Erstattung ( Sideletter ). Verliere ich diese jetzt? Nein, Ihre bisherigen Ansprüche bleiben erhalten. Tarifvertraglich ist dies in 5 Abs. 2 Konzern Job-TicketTV geregelt. Solange Sie weiter das Ticket beziehen, das Sie bislang nach dem Sideletter erstattet bekommen haben, behalten Sie Ihre bisherigen Erstattungsansprüche. 15. Ich wäre unter den Sideletter gefallen, wenn meine Strecke weggefallen wäre. Was passiert, wenn meine Strecke nach dem 01. April 2013 wegfällt? Fällt Ihre Strecke zwischen dem 01. April 2013 und dem 31. Dezember 2013 weg und sind Sie deswegen gezwungen zu diesem Zeitpunkt erstmals ein Verbund Job- Ticket zu erwerben, so werden für Sie für dieses Ticket auch die Regelungen des Sideletter angewandt. Auch dies ist in 5 Abs. 2 KonzernJob-TicketTV tariflich geregelt. Insoweit gilt dann für Sie das gleiche wie für die Arbeitnehmer, auf die Frage 14 zutrifft. 16. Wenn zu einem bestimmten Stichtag der Betreiberwechsel stattfindet, muss ich mir dann ab diesem Tag eine Jahresfahrkarte kaufen und erhalte diese dann erstattet? Bei einem Streckenverlust ist aus Gründen der Effizienz sofort eine Zeitkarte des EVU zu erwerben, da ab diesem Tag ein Erstattungsanspruch besteht. Die Entscheidung welche Zeitkarte erworben wird, ist nicht vorgeschrieben. Erstattet wird jedoch nur die günstigste Zeitkarte in Form von Monats- und Jahreskarten. Einzelfahrscheine werden nicht erstattet.

20 Auf meiner DB Job-Ticket-Strecke fährt parallel auch ein EVU - abwechselnd im 2-Stunden-Takt. Da meine Arbeitszeiten so liegen, dass ich morgens und/oder abends 2 Stunden Freizeitverlust hätte, wenn ich nur mit der DB fahren würde, nutze ich je nach Arbeitsbeginn oder -ende auch das EVU. Bekomme ich das EVU-Ticket erstattet? Generell gilt der Grundsatz, dass die Pflicht zur Nutzung der DB-eigenen Verkehrsmittel Vorrang vor einer EVU-Erstattung hat. Sofern die Taktung im Parallelverkehr wegen der Arbeitszeitgestaltung (Schichtarbeit bzw. feste Arbeitszeitvorgaben) die Nutzung des EVU notwendig macht, ist die Bestätigung des Betriebes auf dem Erstattungsantrag einzuholen, damit eine Erstattung erfolgen kann. Wenn die Bestätigung des Betriebes vorliegt werden dann die gleichen Unzumutbarkeitsregeln angewandt wie bei Frage Ich wohne und arbeite in einem Verkehrsverbundgebiet. Ein Teil meiner Fahrtstrecke wird allein von einem EVU bedient, der andere Teil von einem DB Unternehmen. Damit ich nur eine Fahrkarte nutze, habe ich mir für die Gesamtstrecke ein Verbundticket gekauft. Erhalte ich die Erstattung? Erstattungsanspruch besteht für den Streckenverlust, der jetzt allein von einem EVU bedient wird. Für den Teil, auf dem Sie ein DB Job-Ticket nutzen können besteht kein Erstattungsanspruch. Durch die zentrale Erstattungsstelle wird der günstigste Preis für den Streckenteil des EVU ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt dann die Berechnung des Erstattungswertes. Als unzumutbar gilt in Folge des Umsteigens von EVU auf ein DB Unternehmen (und umgekehrt) eine Fahrzeitverlängerung von mehr als 30 Minuten pro Fahrt. Damit kann die Gesamtstrecke erstattet werden. 19. Meine EVU-Fahrkarte habe ich mir für die 1. Wagenklasse gekauft. Bekomme ich diese auch erstattet? Die Erstattung nach der tariflichen Regelung erfolgt für Zeitkarten in der 2. Wagenklasse. Es wird nur der Betrag für die 2. Wagenklasse erstattet - den Differenzbetrag zur 1. Wagenklasse müssen Sie selbst tragen. 20. Für die Schienenstrecke des EVU, mit dem ich fahre, besteht ein Rabattvertrag/ Firmenticket. Ich könnte aber auch ein 'NormalTicket' des EVU kaufen, das in der Nutzung umfangreicher ist. Bekomme ich das erstattet? Nein. Die Berechnung des Erstattungswertes erfolgt immer auf der Basis des kostengünstigsten Angebotes. Dabei bildet die kostengünstigste Variante (rabattiertes Angebot durch DB AG oder tarifliche Fahrkarte) die Erstattungsgrundlage. Die Differenz zwischen eingereichter Fahrkarte und dem kostengünstigsten Angebot bildet den nicht erstattungsfähigen Restbetrag. Wenn Sie sich also ein teureres Ticket kaufen, dann bekommen Sie nur den Teil erstattet, der auf dem kostengünstigsten Angebot basiert.

21 Ich möchte mein bestehendes Abo ändern / kündigen. Was ist im Hinblick auf die Erstattung zu beachten? Änderung / Kündigungen von Abos müssen über den jeweiligen Anbieter vorgenommen werden. Die Erstattungsstelle ist entsprechend der Verpflichtungserklärung auf dem Erstattungsantrag hierüber unverzüglich, unter Vorlage der Bescheinigung des durch den Anbieter erstatteten Betrages, zu informieren, um eine anteilige Rückrechnung der Erstattung vornehmen zu können. Die anteilige Rückforderung wird unbar über die Entgeltabrechnung unter Beachtung der steuerlichen Aspekte vorgenommen. 22. Ich habe bisher die Bedingungen der übertariflichen Erstattungsregelung (Sideletter) erfüllt und in Anspruch genommen. Durch einen Umzug befindet sich mein Wohnort erneut an einer Strecke, welche durch ein externes EVU betrieben wird. Kann ich weiterhin die Ansprüche des Sideletters geltend machen? Nein. Durch den Umzug können Sie die Bedingungen des Sideletters nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie können aber die Erstattung nach 3 bzw. 4 KonzernJob- TicketTV beanspruchen. 23. Was ist bei der Inanspruchnahme der EVU-Erstattung zu beachten? Durch die Inanspruchnahme der Erstattung besteht für Sie die Verpflichtung, sich einer Stichprobenprüfung zu unterziehen. Die Erstattungsstelle behält sich vor, Ihre Anträge auf Erstattung zu prüfen. Hierfür wird die genutzte Fahrkarte bzw. die Originalabobescheinigung abgefordert. Die Überprüfung umfasst den Geltungsbereich der Fahrkarte und die beantragte Preisstufe. Sollten Sie auf die Aufforderung zur Zusendung der Unterlagen, auch nach einmaliger Erinnerung, nicht reagieren, wird der Vorgang an Ihren Arbeitgeber zur Festlegung von arbeits- bzw. zivilrechtlichen Maßnahmen weitergeleitet. 24. Kann ich bei der EVU-Erstattung auch Aufwendungen im Rahmen der Familienheimfahrten bzw. Familienbesuchsfahrten geltend machen? Nein, die Familienheim- und besuchsfahrten sind kein Bestandteil des Konzern- Job-TicketTV. Die Erstattung erfolgt nur für die Tickets, die für die werktägliche Fahrt zwischen Wohnort und regelmäßige Arbeitsstätte genutzt werden. 25. Ich wohne in Rostock, arbeite aber in Frankfurt am Main, wo ich auch unter der Woche wohne. Habe ich einen Anspruch auf ein Job-Ticket für die Strecke Frankfurt am Main - Rostock? Nein, haben Sie nicht. Der Anspruch auf ein Job-Ticket besteht nur für die Fahrten zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und dem Wohnort, zu dem Sie werktäglich regelmäßig fahren, in Ihrem Beispiel also Frankfurt am Main. Fahrten nach Rostock werden nur auf Basis der geltenden Regelungen in der Konzernrichtlinie Fahrvergünstigungen als Familienheimfahrt gewährt und auch nur auf Strecken der DB.

22 Kann ich auch eine Erstattung für Kosten für eine Fahrradmitnahme geltend machen? Nein. Grundsätzlich wird nur das kostengünstigste Ticket (SPNV bzw. Verbundticket) erstattet. Durch den Kauf von Fahrradkarten wird nicht mehr das Prinzip des kostengünstigsten Tickets erfüllt, da es sich um eine zusätzliche Leistung des Anbieters handelt. 27. Wann verfällt mein Anspruch auf Erstattung? Es gelten die tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Diese Ausschlussfristen beginnen an dem Tag nach der Bezahlung Ihres Tickets, also nach dem Tag an dem der Anspruch auf die Erstattung entstanden ist. Nach Ablauf der tarifvertraglichen Ausschlussfrist entfällt Ihr Anspruch auf die Erstattung. 28. Inwiefern sind die Regelungen des KonzernJob-TicketTV auch auf zugewiesene Beamte sinngemäß anwendbar? Das BEV hat der Einbeziehung der zugewiesenen Beamten in die Regelungen der 2, 3, 4 und 5 KonzernJob-TicketTV zugestimmt. Die Regelungen des 7 KonzernJob-TicketTV können auf zugewiesene Beamte nicht übertragen werden. Die hierin enthaltene Generalklausel hinsichtlich der allgemeinen und uneingeschränkten Gültigkeit firmen- oder unternehmensspezifischer Reise- und Wegekostenerstattung geht über die Wahrung des Besitzstandes hinaus. Nach Mitteilung des Fachdienstes des BEV-HV für Steuerangelegenheiten bleiben in lohnsteuerlicher Hinsicht die Individualversteuerung und b. a. W. auch die Anwendung des Rabattfreibetrages nach & 8 Abs. 3 EStG unberührt. 29. Ich habe diese FAQ-Liste sorgfältig durchgelesen, habe aber immer noch eine Frage, die bislang nicht beantwortet ist. Was kann ich tun? Weitere Fragen zum KonzernJob-TicketTV können an folgende Adresse gesandt werden: jobticket@deutschebahn.com

Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV)

Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV) Tarifvertrag zum Job-Ticket für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernJob-TicketTV) in der Fassung vom 14.12.2018 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 DB Job-Ticket 3 SPNV Job-Ticket

Mehr

Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV)

Tarifvertrag. zum. Job-Ticket. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernJob-TicketTV) Tarifvertrag zum Job-Ticket für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernJob-TicketTV) Inhalt 1 Geltungsbereich 2 DB Job-Ticket 3 SPNV Job-Ticket 4 Verbund Job-Ticket 5 Sonderregelungen

Mehr

- 3 - Definition des SPNV Job-Ticket gemäß 3 KonzernJob-TicketTV (Tickets im Schienenpersonennahverkehr):

- 3 - Definition des SPNV Job-Ticket gemäß 3 KonzernJob-TicketTV (Tickets im Schienenpersonennahverkehr): - 3 - Häufig gestellte Fragen zum KonzernJob-TicketTV Einleitung: Zum besseren Verständnis der häufig gestellten Fragen sind nachfolgend die Begriffe zu den einzelnen Job-Ticketarten des KonzernJob-TicketTV

Mehr

2. Tarifvertrag. (2. ÄTV Lzk-TV) Zwischen. dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.v.

2. Tarifvertrag. (2. ÄTV Lzk-TV) Zwischen. dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.v. 2. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV) vom 05. August 2009 (2. ÄTV Lzk-TV) Zwischen dem Arbeitgeber-

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen 1 Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv EVG) 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich

Mehr

Änderungen bei Fahrvergünstigungen TagesTicket M Fern F 2. Klasse

Änderungen bei Fahrvergünstigungen TagesTicket M Fern F 2. Klasse TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE NUMMER 08/13 DATUM 22.11.2013 VERTEILER BuVo, Geschäftsstellenleiter, Geschäftsstellen, Ortsverbände, Ansprechpartner für Sozialpolitik

Mehr

Tarifvertrag über. Branchenzuschläge

Tarifvertrag über. Branchenzuschläge Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen aus Zeitarbeitsunternehmen im Bereich der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (TV BZ MoVe) 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Branchenzuschlag

Mehr

Tarifvertrag. über. persönliche Fahrvergünstigungen. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen des DB Konzerns. (KonzernFahrvergTV)

Tarifvertrag. über. persönliche Fahrvergünstigungen. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen des DB Konzerns. (KonzernFahrvergTV) Tarifvertrag über persönliche Fahrvergünstigungen für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernFahrvergTV) zuletzt geändert durch 1. ÄTV KonzernFahrvergTV 2 Inhalt Abschnitt I:

Mehr

4. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Kommunikationstechnik GmbH. (4. ÄnderungsTV DB KT)

4. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Kommunikationstechnik GmbH. (4. ÄnderungsTV DB KT) 4. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der (4. ÄnderungsTV DB KT) 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Tarifbestimmungen (1) Die zum 31. Dezember 2012 gekündigten

Mehr

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im TV KT. (EinfTV JTE TV KT)

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im TV KT. (EinfTV JTE TV KT) Tarifvertrag zur Einführung eines Jahrestabellenentgelts im TV KT (EinfTV JTE TV KT) Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft Vorstandsbereich stellv. Vorsitzende Regina Rusch Ziemba 1 Wir leben Gemeinschaft

Mehr

Tarifvertrag. zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben. von. Langzeitkonten. (Wertguthaben-TV)

Tarifvertrag. zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben. von. Langzeitkonten. (Wertguthaben-TV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben von Langzeitkonten (Wertguthaben-TV) Stand nach 3. ÄTV Wertguthaben-TV 2009 2 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Einbeziehung

Mehr

Fahrvergünstigungen: Anerkennung in den metronom-zügen entfällt zum Fahrplanwechsel

Fahrvergünstigungen: Anerkennung in den metronom-zügen entfällt zum Fahrplanwechsel Artikelansicht - Regio Info-App https://www.db-regio-info.de/verwaltung/artikel/inhalt/ansehen/veroeffentlicht/0/10... Seite 1 von 1 29.09.2015 Artikelansicht Allgemeines DB Regio Nord Fahrvergünstigungen:

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Seite 1 von 6 Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) In der Fassung vom 7. März 2019 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereich

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereich 2 Bevorzugte Einstellung aus Unternehmen des DB

Mehr

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 6. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH (6. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen dem Arbeitgeber-

Mehr

3. Tarifvertrag. zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte. der DB Systel GmbH. (3. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen

3. Tarifvertrag. zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte. der DB Systel GmbH. (3. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen 3. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH (3. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und

Mehr

(EntgeltumwandlungsTV-ias)

(EntgeltumwandlungsTV-ias) 1 Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen der ias Aktiengesellschaft (EntgeltumwandlungsTV-ias) 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Anspruchsvoraussetzungen 3 Umwandelbare

Mehr

Hinweise zu Fahrvergünstigungen. Richtlinie Fahrgastrechte der DB AG. 1. TagesTicket M Fern F (Freifahrt) - Verspätung ab 20 Min am Zielbahnhof:

Hinweise zu Fahrvergünstigungen. Richtlinie Fahrgastrechte der DB AG. 1. TagesTicket M Fern F (Freifahrt) - Verspätung ab 20 Min am Zielbahnhof: Sozialpolitik 02.03.2015 Hinweise zu Fahrvergünstigungen Richtlinie Fahrgastrechte der DB AG Nachstehend möchten wir euch die Richtlinie Fahrgastrecht der DB AG zu Freifahrt und persönlicher NetzCard zur

Mehr

Tarifvertrag 2/2013. zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns.

Tarifvertrag 2/2013. zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns. 1 Tarifvertrag 2/2013 zur Änderung von Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (ÄTV 2/2013 FGr) Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der

Mehr

>>> DB Fahrwegdienste GmbH <<<

>>> DB Fahrwegdienste GmbH <<< Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 11. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer der DB Fahrwegdienste GmbH (11. ÄnderungsTV FWD) Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband

Mehr

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets (DB Job-Tickets) Gültig vom 1. August 2003 an Herausgeber: UB Personenverkehr, PMP 2, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main 1. DB Job-Tickets

Mehr

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets

Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von DB Job-Tickets (DB Job-Tickets) Gültig vom 01. August 2006 an Herausgeber: DB Fernverkehr AG, P.TVV 2, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main Die Einsichtnahme

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Rahmentarifvertrag. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernRTV)

Rahmentarifvertrag. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns. (KonzernRTV) Seite 1 von 12 Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KonzernRTV) in der Fassung vom 14.12.2018 Seite 2 von 12 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Anrechnung von Vorzeiten

Mehr

>>> DB Kommunikationstechnik GmbH <<<

>>> DB Kommunikationstechnik GmbH <<< Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 1. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Kommunikationstechnik GmbH (1. ÄnderungsTV KT) Zwischen dem

Mehr

Tarifvertrag. (BetrRz-TV EVG)

Tarifvertrag. (BetrRz-TV EVG) Seite 1 von 5 Tarifvertrag über einen Zuschuss zur betrieblichen Zusatzversorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BetrRz-TV EVG) in der Fassung vom 14.12.2018

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV. (EinfTV JTE FGr-TV)

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV. (EinfTV JTE FGr-TV) Tarifvertrag zur Einführung eines Jahrestabellenentgelts im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV (EinfTV JTE FGr-TV) zuletzt geändert durch ÄTV 1/2016 FGr Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Vorstandsbereich stellv.

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über

Mehr

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Betroffenenkreis (DBAG) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 1.) Tägliche Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer, für die der KonzernJobTicketTV und KonzernFahrvergTV

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag. über die gemeinsame Einrichtung zur Gewährung von Sozialleistungen. (GE-TV GDL) vom 30. Juni 2015

Tarifvertrag. über die gemeinsame Einrichtung zur Gewährung von Sozialleistungen. (GE-TV GDL) vom 30. Juni 2015 Tarifvertrag über die gemeinsame Einrichtung zur Gewährung von Sozialleistungen (GE-TV GDL) vom 30. Juni 2015 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Einrichtung der gemeinsamen Einrichtung und Zwecksetzung 3 Allgemeine

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) IG Metall Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.06.2006 Kündbar zum: 31.12.2012 Frist: 6 Monate zum Jahresende

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)

Mehr

FirmenTicket-Abo-Bedingungen

FirmenTicket-Abo-Bedingungen 96 Anhang 6 FirmenTicket-Abo-Bedingungen 1. Die Abo-Center der VVS-Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn (DB Vertrieb GmbH) und der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) führen das FirmenTicket-Abo für den gesamten

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kaliund Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117

Mehr

Tarifvertrag. zur Einführung des

Tarifvertrag. zur Einführung des 1 Tarifvertrag zur Einführung des Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrags für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 4 - Lokfahrdienst - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (EinfTV FGr 4-TV) 2 Inhalt

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Fragen und Antworten (FAQ s)

Fragen und Antworten (FAQ s) DB Job-Ticket Land Niedersachsen DB Job-Ticket Fragen und Antworten (FAQ s) FAQ DB Job-Ticket Stand 01. Juni 2017 DB Vertrieb GmbH Key Account Manager Nord/Ost/West Bernhard Sigwarth E-Mail: bernhard.sigwarth@deutschebahn.com

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag

Mehr

1. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Services GmbH. im Bereich des

1. Tarifvertrag. zur Änderung der. Tarifverträge. für die Arbeitnehmer und Auszubildenden. der. DB Services GmbH. im Bereich des 1. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der DB Services GmbH im Bereich des Technischen Facilitymanagements (1. ÄnderungsTV TFM) 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter

Mehr

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015 4. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Sicherheit GmbH (4. ÄnderungsTV Sicherheit) Zwischen dem Arbeitgeber-

Mehr

Das Saarland führt für alle Mitarbeiter/Innen der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2007 das Jobticket ein.

Das Saarland führt für alle Mitarbeiter/Innen der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2007 das Jobticket ein. Das Saarland führt für alle Mitarbeiter/Innen der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2007 das Jobticket ein. Auf Initiative der Personalsondervertretung und einiger örtlicher Personalvertretungen hat das

Mehr

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung Zur Gewährleistung der Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen gehört bei der Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail die Verschlüsselung. Hierzu stellen wir Ihnen die

Mehr

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Der Landesvorsitzende

Der Landesvorsitzende Der Landesvorsitzende DSTG Landesverband Sachsen, Am Hang 16, 01594 Seerhausen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesverband Sachsen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus

Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus VBB-Tarifinformation Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus Stand: 28. Februar 2009 Rainer Sturm / PIXELIO, www.pixelio.de herausgegeben durch den: Was ist das VBB-Abo 65plus? Das

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt)

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt) Zwischen der S-Bahn Berlin GmbH vertreten durch die Geschäftsführung nachstehend Geschäftsführung genannt und

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg- Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Ril Fahrgastrechte

Ril Fahrgastrechte Ril 015.0008 Fahrgastrechte Zur Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1371/2007sowie des nationalen Fahrgastrechte-Gesetzes ist die Anwendung der Fahrgastrechte bei Inanspruchnahme von Fahrvergünstigungsfahrkarten

Mehr

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv)

Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember

Mehr

Preisliste und Entgeltbedingungen

Preisliste und Entgeltbedingungen Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste und Entgeltbedingungen Gültig vom 11. Dezember 2016 an Neuausgabe Herausgeber: Zu beziehen bei: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt

Mehr

Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene

Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene 703 Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 16. März 2011 (622-1

Mehr

Sitzungsvorlage Nr. 163/2014 Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 19. Februar 2014

Sitzungsvorlage Nr. 163/2014 Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 19. Februar 2014 Sitzungsvorlage Nr. 163/2014 Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung am 19. Februar 2014 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 07.02.14/ Ei/Stg / WIV - Vorlage - 19-02- 2014 - Fahrtkostenzuschüsse

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene

Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene 703 Repräsentative Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vom 16. März 2011 (622-1

Mehr

Die SH-Card 25 % Rabatt auf Einzelkarten im SH-Tarif für Bahn und Bus. mit Bestellschein Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Die SH-Card 25 % Rabatt auf Einzelkarten im SH-Tarif für Bahn und Bus. mit Bestellschein Schleswig-Holstein. Der echte Norden. www.nah.sh Die SH-Card 25 % Rabatt auf Einzelkarten im SH-Tarif für Bahn und Bus. mit Bestellschein Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Extra sparen im SH-Tarif mit der SH-Card für Bahn und Bus Ganz

Mehr

Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN (FAQ) (landesticket.hessen.de)

Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN (FAQ) (landesticket.hessen.de) Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN (FAQ) (landesticket.hessen.de) WARUM GIBT ES DAS LANDESTICKET? Die Landesregierung hat sich mit den Tarifpartnern in der Verhandlungsrunde

Mehr

Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs.

Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs. Das LandesTicket. Für Hessen unterwegs. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN (FAQ) (www.landesticket.hessen.de) WARUM GIBT ES DAS LANDESTICKET? Die Landesregierung hat sich mit den Tarifpartnern in der Verhandlungsrunde

Mehr

V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010

V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Abo-Bedingungen für die Angebote Jedermann, 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior

Abo-Bedingungen für die Angebote Jedermann, 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior 91 Anhang 5 Abo-Bedingungen für die Angebote Jedermann, 9-Uhr-Umwelt, Senioren und 14-Uhr-Junior 1. Die Abo-Center der VVS-Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn (DB Vertrieb GmbH) und der Stuttgarter Straßenbahnen

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender

Mehr

Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen als Landesfamilienkasse gemäß der Verordnung

Mehr

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Frau Schmuck Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie

Tarifvertrag ÜBER. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck - gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Fragen & Antworten zum VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus

Fragen & Antworten zum VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus Fragen & Antworten zum VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus 1. Was ist das VBB-Abo 65plus? Das VBB-Abo 65plus ist ein spezielles Tarifangebot für Personen, die mindestens 65 Jahre alt sind. Es ist eine persönliche,

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 17 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr