Informationen zum Praktikum im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft

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1 Informationen zum Praktikum im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft Stand: 7. Nov. 2012

2 Studien- und Prüfungsordnung

3 Zuständigkeiten Praktikantenvertrag: Prof. Dr. Dierolf Planung des Wahlpflichtmoduls zum praktischen Studiensemester: Prof. Dr. Dandl Prüfungsfragen (Noteneintragung): Frau Henn Studienbeiträge: Frau Schweizer, Frau Schäferhoff, Herr Geyer Seite 3

4 Vorrückungssperren ECTS Bachelorarbeit StPO Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen des ersten und zweiten Studiensemesters mindestens 40 ECTS-Kreditpunkte erhalten hat. Zum Eintritt in das Praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen der ersten drei Semester mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte erhalten hat. 10 StPO (Anmeldung der Bachelorarbeit) Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Ableistung aller Module des praktischen Studiensemesters. Seite 4

5 Vorrückungssperre ins 4. Semester 60 ECTS am Ende des 3. Semesters Falls nicht, Verbleib im 3. Semester und damit auch kein Praktikum! Sie können damit keine Prüfungen aus dem 4. oder höheren Semestern ablegen. D.h. Sie können auch das Wahlpflichtmodul zum Praktikum nicht ableisten. Seite 5

6 Tauschen des 4. und 5. Semesters Sie können das Praxissemester auch erst im 5. Semester ableisten und somit in Ihrem 4. Semester die Veranstaltungen des 5. Semesters vorziehen. In Ihrem 4. Semester können Sie dann auch das Wahlpflichtmodul des praktischen Studiensemesters (Modul 310) belegen, sofern Sie die erforderlichen 60 ECTS erreicht haben. Achtung: Sie müssen dann auch die Wahl des Schwerpunkts entsprechend vorziehen, denn diese Wahl muss bereits zu Beginn des 5. Semesters erfolgt sein! Seite 6

7 Praktikumsvertrag

8 Praktikumsdauer und Ausbildungsvertrag Das praktische Studiensemester umfasst 18 Wochen Praxiszeit + die Zeit der praxisbegleitenden Wahlpflichtfächer. Den Ausbildungsvertrag und den Ausbildungsplan gibt es im Internet unter Menüweg: Ich bin Studierende(r) => Mein Studium => Prüfung & Praktikum => Rund ums Praktikum 1. Ausbildungsvertrag: finden Sie unten auf der Seite im Abschnitt Anträge, Verträge und Zeugnisse 2. Ausbildungsplan ist im Studienplan enthalten (Modul 300) Der Ausbildungsvertrag muss durch Herrn Prof. Dr. Dierolf genehmigt werden. Original und 2 Kopien vorlegen: Je eine Kopie des Ausbildungsvertrages erhalten: Herr Prof. Dr. Dierolf zur Praktikantenbetreuung Frau Henn im Bereich Prüfung und Praktikum zur Befreiung von den Studienbeiträgen Seite 8

9 Genehmigung des Praktikumsvertrags durch Prof. Dr. Dierolf (1) Praktikantenvertrag und Praktikumswechsel persönlich in der Sprechstunde genehmigen lassen, um Rückfragen über Praktikumsinhalt, Dauer, Urlaub usw. zu ermöglichen (2) In Ausnahmefällen auch schriftlich durch Post, bitte vorher per mail bei mir anfragen. Eingescannte Praktikumsverträge werden nur ausnahmsweise in den Semesterferien akzeptiert. (3) Bestätigungen über die Dauer des Pflichtpraktikums werden vom Prüfungsamt (Frau Henn) für maximal 20 Wochen ausgestellt. Seite 9

10 Mindestanforderungen an Praktikumsstelle (1) Jahresumsatz > (2) Mindestens 5 festangestellte MitarbeiterInnen (3) Mindestens 3 festangestellte VollzeitmitarbeiterInnen im unmittelbaren, einschlägigen Arbeitsumfeld der Praktikantin/Praktikanten (4) Die Arbeitsstätte befindet sich in einem abgeschlossenen Bürokomplex, d.h. sie ist nicht Teil einer Wohnung (5) das Unternehmen verfügt über einen unmittelbaren Ausbildungsleiter/Ausbildungsleiterin bzw. fachlichen Betreuer für die Praktikantin/ Praktikanten (6) Kaufmännisch-betriebswirtschaft. Ausbildungsinhalte sind im Modul 300 des Studienplans ausführlich beschrieben. Seite 10

11 Praktikumsvertrag- Genehmigung (1) Sofort mit der Suche eines Praktikumsplatzes beginnen. Denn gegen Ende des Semesters fehlt wegen Prüfungsvorbereitung und Klausuren meist die erforderliche Zeit dafür. (2) 6 Schaukästen mit aktuellen Praktikumsstellen im Hause sowie Praktikantendatenbank der Fakultät: Praktika & Stellenangebote Praktikum - Jobbörse (3) Bei längerer Krankheit und Fehlzeiten (max. 5 Tage) besteht Pflicht zum Nachholen der Ausfallzeiten, da Fehlzeiten und Ausfallzeiten von der Praktikumsstelle im Zeugnis angegeben werden. (4) Keine Praktikantenstellen rechtlich zusagen und dann wenn man glaubt eine bessere zu finden wieder absagen bei der ursprünglichen Stelle. Seite 11

12 Sozialversicherung Hinweise zur Sozialversicherung finden Sie im Internet unter folgendem Menüpunkt: Ich bin Studierende(r) => Mein Studium => Prüfung & Praktikum => Rund ums Praktikum => Sozialversicherung Pflichtpraktikumsdauer von Sozialversicherung freigestellt Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom (Az.: 12 RK 10/79) steht rechtskräftig fest, dass Sie im praktischen Studiensemester nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden Regeln unterliegen. Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des 5 Abs. 1 Nr.9 und 10 Sozialgesetzbuch V. Demnach besteht keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte. Seite 12

13 Praktikantenzeugnis Formblatt aus dem Internet oder firmeneigenes Zeugnisformular verwenden. Zeugnis nicht dem Bericht beilegen. Zeugnis erst zum Ende des Praktikums ausstellen lassen. Eine Kopie ist unbedingt unaufgefordert per Post oder als Mailanhang an Frau Henn zu senden. Für die Abgabe des Zeugnisses, erhalten Sie von der Hochschule keine eigene Eingangsbestätigung. Der Eingang des Zeugnisses wird zeitnah im Notenblatt vermerkt. Dort können Sie kontrollieren, ob Ihr Zeugnis ordnungsgemäß eingegangen ist. Seite 13

14 Praktikumsbericht

15 Aufbau und Inhalt des Praktikumsberichts Überschrift Der Bericht sollte folgendermaßen gegliedert sein: 1. Angabe des Themas 2. Inhaltsverzeichnis 3. Kurze Darstellung der Unternehmung und der Abteilung (etwa 1 Seite) 4. Darstellung und Analyse der Themen und Probleme im Rahmen des Arbeitsgebietes (etwa 2-4 Seiten) 5. Kritische Auseinandersetzung mit dem/den Problem(en) (ca. 3 Seiten), z.b. besondere Schwierigkeiten bei der Bearbeitung, bei der Abstimmung mit anderen Abteilungen, hinsichtlich der Aussagefähigkeit der Ergebnisse usw. 6. Eventuelle Problemlösungsvorschläge und Zusammenfassung (ca. 1-2 Seiten) Ideal wäre es, wenn Sie ein etwas komplexeres Thema genauer beschreiben könnten, zu dem Sie selbst Lösungsvorschläge erarbeitet haben. Sie sollten also (wenn möglich) nicht nur einen reinen Tätigkeitsbericht verfassen. Seite 15

16 Form des Praktikumsberichts Anforderungen: siehe Internet unter Punkt Praktika & Stellenangebote => Informationen zum Praktikum Deckblatt (siehe Internet) Umfang: 7 bis 10 Seiten (ohne Inhaltsangabe, Quellen und Deckblatt) Form: Schriftart, Schriftgröße, Seitenränder, Zeilenabstand und Heftung sind nicht vorgeschrieben. Üblich sind: Arial oder Times Roman in Größe 10-11, Zeilenabstand 1,5-zeilig Seite 16

17 Abgabe des Praktikumsberichts Abgabe im Studentensekretariat in Pasing in Papierform in 2- facher Ausfertigung. Also: in Papier! Kein Mail!!! Zusendung per Post an das Studentensekretariat in Pasing ist möglich! Abgabetermin: siehe Terminplan des jeweiligen Semesters Es gilt der Eingangstermin! Der Poststempel zählt nicht! Wichtig: Sie müssen den Bericht auch dann zum vorgegebenen Termin abgeben, selbst wenn Ihr Praktikum noch einige Zeit länger dauern sollte. Seite 17

18 Prüfung des Praktikumsberichts Überschrift Die Prüfung des Berichts erfolgt durch den/die jeweiligen PraktikantenbetreuerIn. Halten Sie sich bitte an die hier vorgegebenen Anforderungen, denn die positive Begutachtung des Berichtes ist zwingend erforderlich, damit Ihnen das Studienmodul 300 (Praxissemester) anerkannt werden kann und Sie somit die im Studienplan vorgesehenen ECTS erhalten. Bei Mängeln kann der Bericht abgelehnt werden. Sie müssen diesen dann neu schreiben bzw. nachbessern. Der Bericht wird nur mit bestanden/nicht bestanden bewertet (keine Kommanote) ACHTUNG: Auch für den Bericht müssen Sie sich im Internet zur Prüfung anmelden, da der Bericht ein Prüfungsfach ist! Seite 18

19 Wahlpflichtmodul zum prakt. Studiensemester

20 Modul 300, Praxissemester, 25 ECTS, Prüfungsleistung: Bericht Überschrift Fächer im 4. Semester Modul 310, Wahlpflichtmodul Methodisch-soziale Kompetenzen, 5 ECTS, Prüfungsleistung: Schriftliche Prüfung oder Studienarbeit. Seite 20

21 Wahlpflichtmodul zum praktischen Studiensemester Von mehreren DozentInnen werden Kurse zu unterschiedlichen Themen angeboten. Aus diesen Themen müssen Sie einen Kurs auswählen. Jede(r) DozentIn erstellt zu dem von ihm/ihr angebotenen Kurs eine Beschreibung mit einer Inhaltsübersicht und den erforderlichen Prüfungsleistungen. Diese Beschreibungen werden in den ersten Wochen nach Beginn des Semesters im Internet zum Download angeboten unter dem Navigationspunkt "Praktika & Stellenangebote => Informationen zum Praktikum" Seite 21

22 Formen und Zeiten des Wahlpflichtmoduls Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Zeiten sind in der Kursbeschreibung angegeben. Die Kurse können grundsätzlich als Blockveranstaltung oder in (un)regelmäßigen Abständen stattfinden. Gesamtdauer: 6 volle Tage Stellen Sie vor der Anmeldung sicher, dass Sie zu den angegebenen Zeiten vom Unternehmen freigestellt werden. Empfehlung: Verwenden Sie den von der Hochschule München vorgeschlagenen Praktikantenvertrag. Denn dort ist in 2 geregelt, dass Sie für die Zeit des Wahlpflichtmoduls vom Unternehmen freigestellt werden sollten. Ich bin Studierende(r) => Mein Studium => Prüfung & Praktikum => Rund ums Praktikum (unten auf der Seite im Abschnitt Anträge, Verträge und Zeugnisse) Seite 22

23 Termine der WPF Voraussichtliche Termine für die Blockveranstaltungen im SS 2013: KW 26, 29 und 30 Ggf. können einzelne Termine (Einführungsveranstaltungen) auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Bitte prüfen Sie hierzu die Beschreibungen der Dozenten!!! Dort finden Sie die verbindlichen Termine!!! Seite 23

24 Anmeldung im Losverfahren Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen wird ab WS 12/13 über ein Losverfahren vorgenommen. Die Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt erst nach Ablauf der Anmeldefrist und berücksichtigt die von Ihnen angegebenen Prioritäten. Die Zulosung zu den Lehrveranstaltungen ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Eine nachträgliche An- und Abmeldung ist nur über das Studierensekretariat möglich. Die Anmeldefrist hierzu wird im Internet (Terminplan) veröffentlicht. Voraussichtlicher Beginn innerhalb der ersten 3 bis 5 Wochen nach Semesterstart. Seite 24

25 Anmeldung über den Studierendenlogin Seite 25

26 Losverfahren Seite 26

27 Priorisierung Überschrift Seite 27

28 Ergebnis des Losverfahrens Überschrift Seite 28

29 Prüfungsanmeldung für das Wahlpflichtmodul zum praktischen Studiensemester Online-Anmeldung wie bei allen anderen Prüfungsfächern D.h. Sie müssen sich 2-mal anmelden: 1. über Ihren Studierendenlogin im Losverfahren 2. zusätzlich bei der Prüfungsanmeldung im Internet zum Wahlpflichtmodul 310 Falls Sie die Prüfungsanmeldung versäumt haben, unbedingt einen schriftlichen Antrag bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission stellen!!! Wenn Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet haben, wird Ihnen die Note des Wahlpflichtmoduls nicht anerkannt!!! Seite 29

30 Wahlpflichtmodul später ableisten Das Wahlpflichtmodul zum Praktikum können Sie auch noch im 5. oder 6. Studiensemester nachholen. ACHTUNG: Die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit ist nicht möglich, wenn Sie das Wahlpflichtmodul noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Seite 30

31 Wo finden Sie Informationen zum Praktikum? Im Internet unter dem Menüpunkt Praktika & Stellenangebote => Informationen zum Praktikum Dort finden Sie auch diese Präsentation! Prüfen Sie im Laufe des Semesters regelmäßig, ob dort wichtige Infos stehen!!! Falls noch Fragen bleiben, bitte ein Mail an... (für Fragen zum Wahlpflichtmodul und zum Bericht) (für Fragen zur Praktikumsstelle und dem Praktikantenvertrag) Seite 31

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