Fakultät Betriebswirtschaft. FAQ/ Häufige Fragen. zu Ihrem Praxissemester

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1 Fakultät Betriebswirtschaft FAQ/ Häufige Fragen zu Ihrem Praxissemester Stand: August 2015

2 Inhalt 1) Wie lange muss das Praktikum dauern, damit es anerkannt wird? ) Muss man immer zum Anfang eines Semesters das Praktikum anfangen oder geht das auch später? ) Wo finde ich einen Überblick, was zu tun ist und wer meine Ansprechpartner für Fragen sind? ) Wann sollte ich mein Praxissemester ableisten und welche Voraussetzungen sind erforderlich? ) Ich habe bereits mehrere Bewerbungen geschrieben, aber immer noch keine Zusage für ein Praktikum erhalten. Wer kann mir weiterhelfen? ) Ich habe bereits die Zusage für ein Praktikum erhalten. Der Betrieb bietet mir eine Vergütung von 400 /Monat brutto an für eine 35-Stundenwoche. Ist das ein übliches Gehalt für ein Pflichtpraktikum für Bachelorstudierende und soll ich das Angebot annehmen? ) Ich stehe nicht auf der Liste des Studienbüros im Internet, auf der die jeweiligen Praxisbetreuer zugeordnet sind. Wie finde ich heraus, wer mein Praxisbetreuer ist? ) Mein anvisiertes Unternehmen für ein Praktikum ist bislang noch nicht in der Liste der genehmigten Ausbildungsbetriebe enthalten. Wie kann ich überprüfen, ob mein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb anerkannt wird? ) Wie stelle ich sicher, dass der Anerkennungsprozess eines neuen Ausbildungsbetriebs per Meldebogen möglichst effizient abläuft? ) Wo finde ich Hinweise, wie mein Praxisbericht zu erstellen ist? ) Wann ist mein Praxisbericht abzugeben, wenn ich freiwillig mein Praktikum verlängere? ) Gibt es eine Mindeststundenanzahl, die man im Betrieb arbeiten muss? Kann ich auch nur Montag bis Donnerstag arbeiten, da ich Freitag für praxisbekleidende Lehrveranstaltungen freigestellt bin? ) Kann ich bei meinem Praktikumsbetrieb eine Freistellung für den Besuch der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen beantragen oder mein Praktikum verkürzen, um an den Blockveranstaltungen teilzunehmen? ) Ich möchte das Praxisseminar und das Fallstudienseminar bei zwei verschiedenen Professoren belegen. Leider überschneiden die Lehrveranstaltungen sich. Ist eine Terminänderung möglich? ) Wann beginnen die praxisbegleitenden Veranstaltungen und wie kann man sich anmelden? ) Aufgrund einer 40h-Woche sowie einer großen Entfernung zur Arbeitsstätte möchte ich die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erst im Folgesemester besuchen. Muss ich hier einen Antrag stellen? Wie sieht es in solchen Fällen mit der Abgabe des Praxisberichts aus? ) Auf der Hochschul-Homepage steht, dass man die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen auch im Folgesemester nach dem Praktikum absolvieren kann. Kann ich dann trotzdem schon mit der Belegung der Schwerpunkte beginnen?... 7

3 18) Mein Praktikumsbetrieb liegt sehr weit weg von Nürnberg. Ich habe gehört, dass man in solchen Fällen die Anwesenheitspflicht bei den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen auf bis zu 50% reduzieren kann. Muss ich das schon bei der online-anmeldung beachten und muss hierfür ein spezieller Antrag gestellt werden? ) Ich war während des Praktikums krank. Muss ich daher mein Praktikum um die Fehltage verlängern? ) Wie lange muss das Praktikum dauern, damit es anerkannt wird? Die Dauer des Pflichtpraktikums im Betrieb beträgt insgesamt 20 Wochen. Krankheit und sonstige Fehltage sind grundsätzlich nachzuholen. Bleiben die Fehltage mit Attest und Feiertage unter 5 Tagen in Summe müssen diese nicht nachgeholt werden; darüber hinausgehende Tage schon (siehe auch Frage 17). 2) Muss man immer zum Anfang eines Semesters das Praktikum anfangen oder geht das auch später? Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse, spätestens zum Anfang eines Semestermit Ihrem 20-wöchigen Praktikum anzufangen, damit Sie pünktlich zum Start des neuen Semesters Ihre Kurse belegen können. Denn wenn Sie erst später starten und Ihr Praktikum 20 Wochen (Länge Pflichtpraktikum) dauert, dann sind Sie leider erst später im nächsten Semester an der Hochschule. Bedenken Sie bitte, dass Sie dann auf eigene Verantwortung später in das neue Semester starten. 3) Wo finde ich einen Überblick, was zu tun ist und wer meine Ansprechpartner für Fragen sind? Der Leitfaden zum Praktikum hilft Ihnen weiter. DEN-Praktikum-BW.pdf Bitte lesen Sie sich den Leitfaden aufmerksam durch. 4) Wann sollte ich mein Praxissemester ableisten und welche Voraussetzungen sind erforderlich? Sie finden die Antworten zu Ihren Fragen im Studienverlaufsplan unter folgendem Link: elor/allgemeines/studienverlaufsplan_bachelor_bw.pdf

4 5) Ich habe bereits mehrere Bewerbungen geschrieben, aber immer noch keine Zusage für ein Praktikum erhalten. Wer kann mir weiterhelfen? Grundsätzlich liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, sich eigenständig einen geeigneten Praktikumsplatz zu suchen, der den Qualitätskriterien für ein anerkanntes Praktikum gemäß Leitfaden entspricht. DEN-Praktikum-BW.pdf Rat und Unterstützung in Härtefällen können Sie beim Career Service der Hochschule erhalten. 6) Ich habe bereits die Zusage für ein Praktikum erhalten. Der Betrieb bietet mir eine Vergütung von 400 /Monat brutto an für eine 35-Stundenwoche. Ist das ein übliches Gehalt für ein Pflichtpraktikum für Bachelorstudierende und soll ich das Angebot annehmen? Ein solches Gehalt ist zwar nicht hoch, aber auch nicht unüblich. Es liegt in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie das Praktikum annehmen möchten. Was übliche Gehälter für ein Praktikum sind, sollten Sie eigenständig im Internet recherchieren. 7) Ich stehe nicht auf der Liste des Studienbüros im Internet, auf der die jeweiligen Praxisbetreuer zugeordnet sind. Wie finde ich heraus, wer mein Praxisbetreuer ist? Falls Sie nicht auf der Liste stehen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. 8) Mein anvisiertes Unternehmen für ein Praktikum ist bislang noch nicht in der Liste der genehmigten Ausbildungsbetriebe enthalten. Wie kann ich überprüfen, ob mein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb anerkannt wird? Im Leitfaden zum Praktikum sind die erforderlichen Qualitätskriterien für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb angeführt. Sind die Kriterien erfüllt, können Sie per Meldebogen den Anerkennungsprozess anstoßen. DEN-Praktikum-BW.pdf

5 9) Wie stelle ich sicher, dass der Anerkennungsprozess eines neuen Ausbildungsbetriebs per Meldebogen möglichst effizient abläuft? Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Die einzelnen Felder sind vollständig auszufüllen. Der Meldebogen ist als Pdf-Dokument in guter Lesequalität per an Prof. Dr. Kai-Uwe Wellner zu versenden. 10) Wo finde ich Hinweise, wie mein Praxisbericht zu erstellen ist? Hinweise finden Sie unter folgendem Link. Beachten Sie bitte auch, dass Sie das Deckblatt und die Ausbildungsbestätigung (siehe Links im Internet) hinzufügen. _der_berichte.pdf 11) Wann ist mein Praxisbericht abzugeben, wenn ich freiwillig mein Praktikum verlängere? Es gilt auch hier die Zwei-Wochen-Frist nach Beendigung Ihres Praktikums. Hierfür gilt Ihr letzter Arbeitstag. Wenn Sie freiwillig verlängern, gilt der letzte Arbeitstag Ihres verlängerten Praktikums. 12) Gibt es eine Mindeststundenanzahl, die man im Betrieb arbeiten muss? Kann ich auch nur Montag bis Donnerstag arbeiten, da ich Freitag für praxisbekleidende Lehrveranstaltungen freigestellt bin? Es gelten die im Betrieb üblichen wöchentlichen Arbeitszeiten. Eine Anwesenheit nur von Montag bis Donnerstag reicht leider nicht aus. Sie können als Alternative zu regelmäßigen Freitagsterminen als praxisbegleitende Lehrveranstaltung auch eine Blockveranstaltung besuchen. Damit sind Sie dann nicht an regelmäßige Freitagstermine gebunden. (Für weitere Informationen zum Angebot an Blockveranstaltungen siehe Vorlesungsverzeichnis im Internet).

6 13) Kann ich bei meinem Praktikumsbetrieb eine Freistellung für den Besuch der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen beantragen oder mein Praktikum verkürzen, um an den Blockveranstaltungen teilzunehmen? Gemäß 8 Abs. 1 der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (SPO BW-Bachelor 2012) umfasst das Praxissemester 20 Wochen. Einer Verkürzung auf unter 20 Wochen ist nicht möglich. Bezüglich der der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit sieht die Studien- und Prüfungsordnung keine Besonderheiten vor. Es gelten für Praktikanten/innen (im Rahmen der arbeitsrechtlichen Grenzen) die im Ausbildungsbetrieb üblichen täglichen Arbeitszeiten für Arbeitnehmer. Im Ausbildungsplan (vgl. Link im Leitfaden zum Praktikum) werden die Ausbildungsbetriebe gebeten, soweit möglich, die Praktikanten/innen für den Besuch der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen freizustellen." Ein Anspruch auf Freistellung besteht jedoch nicht. Das ist im Interesse der Studierenden, um für Betriebe attraktiv zu sein. 14) Ich möchte das Praxisseminar und das Fallstudienseminar bei zwei verschiedenen Professoren belegen. Leider überschneiden die Lehrveranstaltungen sich. Ist eine Terminänderung möglich? Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit den beiden Dozenten. Wichtig ist auch, dass Sie in Summe die Anwesenheitsregeln erfüllen (siehe Leitfaden zum Praktikum). EITFADEN-Praktikum-BW.pdf 15) Wann beginnen die praxisbegleitenden Veranstaltungen und wie kann man sich anmelden? Im aktuellen Vorlesungsverzeichnis für das Semester finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Anmeldemodus für die jeweiligen praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.

7 16) Aufgrund einer 40h-Woche sowie einer großen Entfernung zur Arbeitsstätte möchte ich die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erst im Folgesemester besuchen. Muss ich hier einen Antrag stellen? Wie sieht es in solchen Fällen mit der Abgabe des Praxisberichts aus? Wenn Sie gleich im Folgesemester Ihres Praxissemester die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (PBL) besuchen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Geben Sie aber bitte Ihrem Dozenten Bescheid, falls Sie schon zu einer praxisbegleitenden Lehrveranstaltung angemeldet sind. Bitte beachten Sie ferner die Regelung aus Ihrem Studienverlaufsplan: "Spezialisierungen können erst begonnen werden, wenn alle Basismodule und der praktische Teil des praktischen Studiensemesters mit Erfolg absolviert wurden. Daher empfehlen wir stets, die PBL möglichst parallel zu Ihrem Praktikum zu absolvieren, damit es keine Verzögerung in Ihrem Studienverlauf gibt. Wir bieten bewusst Blockveranstaltungen an, um auch Studierenden, die in einer anderen Stadt ihr Praktikum absolvieren, den parallelen Besuch der PBL zu ermöglichen. Ungeachtet der Belegung der PBL ist der Praxisbericht spätestens zwei Wochen nach Beendigung beim jeweiligen Praktikumsbetreuer der Hochschule abzugeben. 17) Auf der Hochschul-Homepage steht, dass man die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen auch im Folgesemester nach dem Praktikum absolvieren kann. Kann ich dann trotzdem schon mit der Belegung der Schwerpunkte beginnen? Gemäß 7 Abs. 2 der Studien-und Prüfungsordnung (SPO) kann das Schwerpunktstudium (Spezialisierungen) erst begonnen werden, wenn alle Basismodule und der praktische Teil (=Praktikum im Betrieb von 20 Wochen Dauer und Anerkennung des Praktikumsberichts) des Praxissemesters mit Erfolg absolviert wurden. Das heißt, dass Sie parallel zu den nachzuholenden praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen auch schon Ihre Schwerpunkte belegen dürfen. Ungeachtet dieser Möglichkeit müssen sowohl das Praxis- als auch das Fallstudienseminar auch mit Erfolg bestanden werden.

8 18) Mein Praktikumsbetrieb liegt sehr weit weg von Nürnberg. Ich habe gehört, dass man in solchen Fällen die Anwesenheitspflicht bei den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen auf bis zu 50% reduzieren kann. Muss ich das schon bei der online-anmeldung beachten und muss hierfür ein spezieller Antrag gestellt werden? Sie müssen sich in solchen Fällen mit den zuständigen Dozenten abstimmen, bei denen Sie Ihre praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen besuchen möchten. Sie benötigen die explizite Zustimmung der verantwortlichen Dozenten, ob die Reduzierung möglich ist. Dies hängt von der jeweiligen Planung der Lehrveranstaltungen und maßgeblich von der Frage ab, ob trotz der großen Reduzierung der Anwesenheit das Lernziel noch erreicht werden kann. Sie können sich mit dieser Frage per an die jeweiligen Dozenten wenden. 19) Ich war während des Praktikums krank. Muss ich daher mein Praktikum um die Fehltage verlängern? Zu den Fehltagen im Pflichtpraktikum trifft 18 Abs. 12 APO eine eindeutige Regelung: "Fehltage sind grundsätzlich nachzuholen. Ist das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt, kann von der Nachholung von Unterbrechungen abgesehen werden, wenn der Student oder die Studentin diese nicht zu vertreten hat und die durch die Unterbrechung aufgetretenen Fehltage in einem praktischen Studiensemester insgesamt nicht mehr als fünf Arbeitstage betragen. Erstrecken sich die Unterbrechungen auf mehr als fünf Arbeitstage, so sind die Fehlarbeitstage insgesamt nachzuholen. Bei Ableistung einer Wehrübung wird von der Nachholung abgesehen, wenn diese nicht länger als zehn Arbeitstage dauert. Der Student oder die Studentin muss nachweisen, dass er oder sie die Unterbrechung nicht zu vertreten hat." Für Sie bedeutet das: - Krankheitstage sind grundsätzlich nachzuholen. - Die Nachholpflicht bei Krankheit gilt nur dann nicht (vgl. oben), wenn die durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit maximal 5 Arbeitstage gedauert hat. Die Regelung soll im Interesse aller Studierenden eine weitgehende Gleichbehandlung und das Erreichen des Semesterziels für das praktische Studiensemester sicherstellen (hinreichender zeitlicher Umfang, um die Theoriesemester im Rahmen eines Praktikums durch Gegenüberstellung von Theorie und Praxis reflektieren zu können). Falls Sie wie viele Studierende mit Ihrem Ausbildungsbetrieb ein Praktikum vereinbart haben, das länger als 20 Wochen dauert, dann müssen Krankheitstage nicht nachgeholt werden, sofern Sie trotz Krankheits- und/oder Urlaubstage die Länge Ihres Pflichtpraktikums von mindestens 20 Wochen erfüllt haben.

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