Regelungen zur online-beantragung der JULEICA (Jugendleitercard des Jugendrings)
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- Pamela Richter
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1 Regelungen zur online-beantragung der JULEICA (Jugendleitercard des Jugendrings) Allge m e in e s Die Beantragung der JULEICA ist nur online möglich. Infos dazu gibt es unter Die Beantragung und Registrierung erfolgt unter Die DLRG-Jugendgliederungen in Bayern sind im online-verfahren eingetragen mit der Bezeichnung: Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband (oder Kreisverband) "Name der Stadt" Kurzform: DLRG-Jugend Name der Stadt Beispiel: Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Hof Kurzform: DLRG-Jugend Hof Den Jugendgruppen ist folgende Kategorie zugewiesen: Kategorie: Jugendverband technisch und hilfeorientiert Als zentrale Adresse ist für die Jugendgliederungen die Landesgeschäftsstelle eingetragen. Bei Auswahl des jeweiligen Landkreises oder Ort, in dem die Gliederung ihren Sitz hat, erscheint die jeweils zugeordnete DLRG-Jugendgliederung. Als freier Träger muss immer ein Orts- oder Kreisverband der DLRG-Jugend ausgewählt werden. Ihr wählt dazu den Landkreis oder die Stadt, in dem/der ihr aktiv seid. Falls auf Ortsebene keine DLRG- Gliederung gefunden wird, dann ggf. auf Kreisebene suchen. Sollte keine DLRG-Jugendgliederung ausgewählt werden können, dann informiert bitte den hier genannten Ansprechpartner und gebt an, in welchem Landkreis bzw. unter Angabe welches Ortes ihr gesucht habt. Die Prüfung und Genehmigung durch den freien Träger, läuft über die Landesebene/Landesgeschäftsstelle, Ansprechpartner: Jürgen Liegl, Bildungsreferent Woffenbacher Str. 34, Neumarkt mailto:juleica@bayern.dlrg-jugend.de Tel.: 09181/ oder Hans Baslam, Vorsitzender der DLRG-Jugend Bayern mailto:juleica@bayern.dlrg-jugend.de Anschließend wird der Antrag vom öffentlichen Träger (Kreis-/Stadtjugendring) geprüft und genehmigt. Die Kosten für das Antragsverfahren trägt der zuständige Stadt- /Kreisjugendring. Für Jugendleiter ist die Beantragung also kostenlos.
2 Abla u fsche m a Re gistrie ru n g Für die Beantragung muss sich der Antragsteller registrieren lassen. Jede Person kann sich nur einmal registrieren lassen. Eure Registrierungsdaten (Name/Vorname) werden für die Erstellung der JULEICA verwendet. Änderungen der persönlichen Daten können durch die bearbeitenden Stellen (DLRG- Jugend Bayern/Jugendring) nicht mehr vorgenommen werden. Bitte auf die korrekte Schreibweise Eurer Daten (auch Groß-/Kleinschreibung) bei der Eingabe achten! Vo ra u sse tz u n ge n fü r die Be a n tra gu n g Ne u a n tra g d e r JULEICA Die notwendigen Voraussetzungen müssen bei der Beantragung nachgewiesen werden: Mindestalter 16 Jahre, in besonders begründeten Fälle auch ab 15 Jahren (Angabe des Geburtsdatums) eine Ausbildung gemäß den Richtlinien der DLRG-Jugend Bayern (siehe Anlage 2), entsprechend den Qualitätsanforderungen des Bayerischen Jugendrings, BJR (siehe Anlage 1) aktuell gültige Erste-Hilfe-Ausbildung (Erläuterungen siehe unten) tatsächliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit aktuelles digitales Foto im geforderten Format (siehe Anlage 3) Angabe einer Adresse Nachweis der Ausbildung Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Ausbildungsdaten (Bezeichnung der Ausbildung, Datum, Ort) im Bemerkungsfeld Wo und wann wurde die Juleica-Ausbildung absolviert? mit Angabe des Ansprechpartner/Ausbilders (ggf. ) für die jeweilige Ausbildung. Die Jugendleiterausbildung der DLRG-Jugend Bayern ist gem. Anlage 2 strukturiert.
3 Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Ausbildungsdaten (Bezeichnung der Ausbildung EH-Ausbildung, Datum, Ort) im Bemerkungsfeld. Anforderungen an die EH-Ausbildung (ab ): Grundausbildung mit mind. 16 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 3 Jahre, durchgeführt von einem lizenzierten Träger oder vergleichbare höhere Qualifikation: Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester; Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger; Hebamme, Entbindungspfleger; Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger; Arzthelferin, Arzthelfer; Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur; medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer Bescheinigung einer gültigen rettungsdienstlichen Ausbildung (Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter) Bescheinigung einer Sanitätsausbildung (nicht älter als 3 Jahre) bzw. eines Sanitätstrainings (nicht älter als 2 Jahre) Anmerkung: Erste Hilfe-Ausbildung im Rahmen des DRSA Silber reicht nicht mehr aus! Ausführungsbestimmungen für EH-Ausbildung bei DRSA Silber: Erste Hilfe umfasst die durch die Hilfsorganisationen gemeinsam festgelegten Inhalte der 8 Doppelstunden Erste Hilfe-Ausbildung. Diese Ausbildung in Erste Hilfe kann ersetzt werden durch den Nachweis eines Erste Hilfe-Kurses (mind. 8 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre oder eines Erste Hilfe-Trainings (mind. 4 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre. vgl. 19 der Fahrerlaubnisverordnung (Stand ): Anerkannt werden auch Bescheinigung einer für solche Unterweisungen ( i.e. EH) oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr; der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes. Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage 1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung, 2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Art.74 Absatz 1 Nr.19 GG, in einem der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder 3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer; oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold). Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit Ggf. Angabe des Ansprechpartners (mit ) in der jeweiligen DLRG Gliederung für Rückfragen. Durch die vollständige Angabe der Ausbildungsnachweise beschleunigt ihr das Antragsverfahren enorm.
4 Ve rlä n ge ru n g de r JULEICA Die Verlängerung der Juleica erfolgt wie bei der Antragstellung über den bestehenden Login (bestehende Zugangsdaten des Juleica-Inhabers) unter Ca. 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Eurer Juleica erhaltet ihr eine automatische Nachricht über das System. Die Neubeantragung kann während der bestehenden Gültigkeit schon erfolgen. Die Gültigkeit der neue Juleica läuft ab dem entsprechenden Datum der neuen Antragstellung wieder drei Jahre. Es ist sinnvoll, nahe am Ablaufdatum der bisherigen Juleica die Neubeantragung durchzuführen. Anzugebende Nachweise: Bei der Verlängerung einer bereits bestehenden JULEICA ist unbedingt der Nachweis über eine Fortbildung von mind. 8 Zeitstunden (innerhalb der letzten 3 Jahre) sowie weiterhin ehrenamtliche Tätigkeit anzugeben. Angabe eines Ansprechpartners für die Fortbildung mit adresse ist erforderlich (für ggf. Rückfragen). Beantragung nach Ablauf der Gültigkeit Ist die Gültigkeit der alten JULEICA abgelaufen, oder liegt keine JULEICA-Nummer mehr vor, können Jugendleiter mit dem Besuch eines Seminars, das als JULEICA-Fortbildung anerkannt ist, die nötige Qualifikation wieder erwerben (mind. 12 UE anerkannte Ausbildung). Die Zugangsdaten im Juleica-System bleiben ca. 6 Monate nach Ablauf der Juleica erhalten. Danach kann es sein, dass die Eure Zugangsdaten gelöscht sind. Ihr müsst dann neue Zugangsdaten anlegen und erneut einen Juleica-Antrag stellen. Die aktuell gültige Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Aktivität in der Gliederung muss in diesem Fall nachgewiesen werden (Angaben dazu beim Antrag im Bemerkungsfeld). Bei Namenswechsel (z.b. Heirat) ist auf jeden Fall ein neuer Login mit neuen Zugangsdaten und neuer -adresse zu erstellen. Name und Vorname können nachträglich nicht im System geändert werden. An e rke n n u n g von Au sb ild u n ge n a n d e re r Trä ge r Vergleichbare Ausbildungen anderer Träger oder das vorliegen besonderer beruflicher Qualifikationen können anerkannt werden: eine JULEICA-Ausbildung eines anderen Jugendverbandes oder eines Stadt- /Kreisjugendringes, die den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings (siehe Anlage 1) entspricht eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher/in, Sozial-, Religionspädagoge/in, Pädagoge/in, Diakon/in, Kinder- und Heilerziehungspfleger/in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht
5 An la ge 1 - Qu a litä tsstan dards de s BJR fü r die Au sbildu n g Auszug aus den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings: Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/innen. Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der Juleica. Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. ggf. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten. Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen. Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten. Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit. Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen. Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden: Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis Methodenkompetenz Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit) Wertorientierung von Jugendorganisationen Rechts- und Versicherungsfragen Prävention sexueller Gewalt Als Querschnittsthemen fließen Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenzen bei allen Inhalten mit ein. Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit unbenommen, für Leiter/innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln. Der Bayerische Jugendring hat auf der Grundlage der 11, 12 und 73 KJHG, des Art. 17 BayKJHG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 05. Mai 2010 zur "Jugendleiter-Card" (Juleica) beim 137. Hauptausschuss (Stand ) diese auszugsweise abgedruckten Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter/innen beschlossen. Die Regelungen gelten für Erstausstellungen ab
6 An la ge 2 - Ju ge n dle ite ra u sbildu n g in de r DLRG-Ju ge n d Ba ye rn Folgende Ausbildung ist für die Ausstellung der JULEICA in der DLRG-Jugend Bayern anerkannt: Die Jugendleiterausbildung gemäß folgender Struktur erfüllt die vom BJR geforderten inhaltlichen Qualitätsstandards: Die Jugendleiterausbildung wird derzeit als Variante von Wochenendschulungen bei der DLRG-Jugend Bayern angeboten: Seminar Jugendleiter Gruppenarbeit und Seminar Jugendleiter Gremienarbeit. Ergänzend dazu wird das Seminar Moderationstechniken (Methodik-Didaktik) angeboten, um den Jugendleiterstatus gemäß den Standards der DLRG-Jugend zu erhalten. Für die Beantragung der JULEICA reicht der Nachweis des Besuchs der Seminare Jugendleiter Gruppenarbeit und Jugendleiter Gremienarbeit aus. Analoge Ausbildungen von anderen Verbänden und entsprechende Ausbildungen der Jugendringe werden auf Antrag anerkannt.
7 An la ge 3 - Ge e ign e te Fo tofo rm a te
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