Ausschließlich für den Gebrauch in Vorlesungen und Übungen! Für sonstigen Gebrauch sind die angegebenen Quellen heranzuziehen.
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- Adolf Beyer
- vor 7 Jahren
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1 Laborordnung für ein Sicheres Arbeiten im Umwelttechnik Labor Um im Umwelttechnik Labor mögliche Unfallgefahren zu minimieren und um den Schutz von Gesundheit und Umwelt durch Chemikalien jederzeit zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die vorliegenden Hinweise in der Laborordnung grundsätzlich von Studenten & Mitarbeiter beim Arbeiten im Umwelttechnik Labor strikt zu beachten sind bzw. eingehalten werden. Vor jedem Praktikumsbeginn ist sich über mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt und ihre Vermeidung zu informieren! Außerdem erhalten Sie eine: Sicherheitsbelehrung im Rahmen des Einführungsveranstaltung & Sicherheitseinweisung im Labor durch das Laborpersonal. Sie werden dabei u. a. über die Standorte von Löschmedien (Feuerlöscher etc.), Notduschen, Notabsperrvorrichtungen für Gas und Strom sowie die Lage der Notausgänge informiert. Vorhandene Notfalleinrichtungen: o Augendusche: neben dem Waschbecken an der Wand o Notausschalter: an der Front des Abzuges sowie neben der Eingangstür o Gasabsperrventile: an den Zuleitungen und Gasflaschen o Verbandskasten: an der Wand neben dem Abzug o Feuerlöscher: an der Wand vor der Eingangstür (im Flur) Die Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung ist obligat und durch Unterschrift zu bestätigen; ohne eine solche Einweisung ist die Teilnahme am Praktikum nicht möglich. Die Sicherheitseinweisung erfolgt durch das Laborpersonal vor Aufnahme des ersten Versuches im Umwelttechnik Labor. Verhalten im Gefahrenfall Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z. B. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, gilt: Personenschutz geht immer vor Sachschutz! Folgende Anweisungen sind einzuhalten: 1. Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! 2. Gefährdete Personen warnen, ggfs. zum Verlassen der Räume auffordern. 3. Bei allen Hilfeleistungen achten Sie auf die eigene Sicherheit. 4. Ggfs. Versuche abstellen, Strom und Wasser abstellen. 5. Informieren Sie das Laborpersonal. Beim Ausfall von Lüftungsanlagen ist das Arbeiten mit Gefahrstoffen, die in die Atemluft eintreten können, sofort einzustellen. Nach dem Abschalten der Geräte ist das Labor zu verlassen. Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können, oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Laborleitung ist über das Laborpersonal zu informieren. Seite 1
2 Gefahren für Mensch und Umwelt Die Versuche im Umwelttechnik Labor wurden so ausgewählt, dass auftretende Belastungen für Gesundheit und Umwelt gering gehalten werden. Das Lernziel des vorliegenden Praktikums ist es aber auch, dass der sichere Umgang mit gasförmigen, flüssigen oder festen Gefahrstoffen (wie sie in der Chemie auftreten), also das Einhalten von Verhaltensregeln und Schutzvorschriften, erlernt wird. Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie jederzeit das Laborpersonal an! Gefahrstoffe Nach der Gefahrstoffverordnung sind Gefahrstoffe Stoffe und Zubereitungen, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sein können oder sonstige chronisch oder akut schädigende Eigenschaften aufweisen können bzw. umweltgefährlich sind. Die Aufnahme von Stoffen in den menschlichen Körper erfolgt entweder durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute oder über den Verdauungstrakt erfolgen. Die aufgeführten Gefahrensymbole geben einen Hinweis auf die besonderen Gefahren bei dessen Umgang mit diesen Substanzen; die Gefahrenhinweise (H [azard] Sätze) und Sicherheitsratschläge (P[recaution] Sätze) zeigen auf, wie eine sachgemäße Handhabung der Stoffe möglich ist. Informieren Sie sich daher vor jedem Versuch über die Klassifizierung der verwendeten Chemikalien nach der Gefahrstoffverordnung. Sie finden im Internet beispielsweise auf der Gestis Datenbank: unter der Rubrik Gefahrstoffdatenbank eine Liste dieser Chemikalien sowie die Gefahrenhinweise (heute: H Sätze früher: R Sätze) und Sicherheitsratschläge (heute: P Sätze früher: S Sätze). Allgemeine Schutz und Verhaltensregeln im Umwelttechnik Labor Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitstudierenden ist das Einhalten bestimmter Verhaltensregeln im Umwelttechnik Labor unbedingt notwendig. Lesen Sie diese Regeln deshalb in Ruhe durch und vor allem: Beachten Sie diese Regeln im Labor! Bei Nichtbeachtung werden Sie des Praktikums verwiesen! Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist im Praktikum nicht gestattet. Im Labor ist das Tragen einer Schutzbrille (wird gestellt) und eines Baumwollkittels (wird ebenfalls gestellt) vorgeschrieben. Der Kittel muss vorne zu knöpfen sein. Aufgrund des Brenn und Schmelzverhaltens sind Kittel aus Synthetikfasern ungeeignet. Brillenträger müssen wegen des unzureichenden Schutzes gegen Einwirkungen von der Seite entweder eine Seite 2
3 optisch korrigierte Schutzbrille oder eine Überbrille über der eigenen Brille tragen. Bei Nichtbeachten dieser Vorschrift gefährden Sie Ihre Gesundheit und Ihren Versicherungsschutz. Achten Sie außerdem auf festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk. Vor Beginn der Arbeiten im Labor hat sich jeder Teilnehmer am Praktikum über die allgemeinen Schutzeinrichtungen (Fluchtwege, Notausgang, Feuerlöscher, Duschen, Erste Hilfe usw.) und das Verhalten bei Notfällen zu informieren. Lange Haare können sich leicht in der Flamme des Gasbrenners entzünden oder in flüssige Chemikalien tauchen! Binden Sie daher lange Haare nach hinten. Verwenden Sie besonders beim Umgang mit organischen Chemikalien bzw. Säuren oder Laugen Handschuhe, um ein direkten Hautkontakt zu vermeiden. Verwenden Sie zum Ansaugen von Flüssigkeiten (Pipettieren) die bereitgestellten Pipettierhilfen. Chemikalien keinesfalls direkt mit dem Mund ansaugen! Versuche sind so anzulegen, dass gefährliche Stoffe nach Möglichkeit vermieden werden. Wer im Labor Versuche durchführt, ist verpflichtet, sich vorher über die Risiken und notwendigen Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Durchführung eigenmächtiger, im Praktikum nicht vorgesehener Versuche ist nicht gestattet. Laufende Versuche müssen wenn gefordert überwacht werden. Da Sie im Gruppenteam arbeiten, sollte immer ein Experimentator anwesend sein und bei Zwischenfällen eingreifen können. Beachten Sie dabei auch: Bei gefährlichen Arbeiten muss immer mindestens eine weitere Person im Labor anwesend sein! Vor Inbetriebnahme eines Gasbrenners müssen alle brennbaren Substanzen in der Nähe des Brenners entfernt sein. Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen (besonders organische Verbindungen), ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten. Geräte und Einrichtungen dürfen nur für ihren vorhergesehenen Zweck benutzt werden. Vor der erstmaligen Benutzung ist zudem eine Einweisung durch das Laborpersonal erforderlich. Schäden an Geräten sind unverzüglich dem Laborpersonal zu melden. Schadhafte Geräte dürfen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Anfallende Reststoffe müssen in die dafür vorgesehenen Behälter gegeben werden. Sie werden von der Praktikumsorganisation entsprechend der Gefahrstoffverordnung entsorgt. Sämtliche Behältnisse im Labor sind mit dem Namen ihres Inhaltes zu kennzeichnen. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ( S O S ) im Praktikum sind oberstes Gebot. Stellen Sie alle Flaschen und Gefäße wieder an die jeweiligen Plätze zurück, auch dann, wenn Sie diese nicht selbst weggeholt haben. Nachfolgende Gruppen sollen die gleiche Ordnung vorfinden wie Sie! Unbefugten ist der Aufenthalt im Labor nicht gestattet. Verkehrs und Rettungswege sind jederzeit von abgestellten Gegenständen frei zu halten. Nach Beendigung des Praktikums sind die Hände immer gründlich waschen! Wer alkoholisiert zum Praktikumsversuch erscheint, wird von dem Versuchstag zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit seiner Mitstudierenden ausgeschlossen. Seite 3
4 Die häufigsten Verletzungen im Labor und wie sie zu vermeiden sind: Verbrennungen: o durch die heiße Flamme des Gasbrenners oder heiße Gegenstände (Brenner...) Heißes Metall und heißes Glas sieht genauso aus wie kaltes Metall bzw. Glas! Warten Sie also lieber etwas länger, bevor sie erhitzte und vermeintlich wieder abgekühlte Gegenstände berühren. Stellen Sie den Brenner bei Nichtbenutzung unbedingt sofort ab. o bei Benutzen des Schweißbrenners durch intensive UV Strahlung Tragen entsprechender Schutzhandschuh und Gesichtsschutz zum Schutz der Haut und des Augenlichts Schnittverletzungen: o durch Pipetten, die beim Aufstecken der Pipettierhilfen abgebrochen wurden. Zum Aufsetzen der Pipettierhilfe bedarf es keiner Gewalt und keiner Kraft; die Pipetten einfach vorsichtig hineindrehen; dieses verursacht dann keine Verletzungen. Erste Hilfe Maßnahmen bei einem Unfall Informieren Sie das Laborpersonal / die Laborbetreuer bzw. Ihre Mitstudierenden über die Art des Unfalls und möglicherweise weiter bestehende Gefahren. Für die Erstversorgung kleinerer Verletzungen und Hilfestellung beim Aufräumen (Glasbruch, Beseitigung verschütteter Chemikalien) wenden Sie sich bitte an das Laborpersonal. Bei Augenverätzungen mit weichem Wasserstrahl beide Augen von innen nach außen bei gespreizten Augenlidern (Augen am besten aufhalten) 10 Minuten oder länger spülen. Augenduschen benutzen. Kleine Verbrennungen und Hautstellen, die mit konzentrierten Säuren oder Basen in Kontakt gekommen sind, schnellstmöglich mit kaltem Wasser spülen (ca. 10 Minuten). Brandwunden und tiefe Verätzungen steril abdecken. Keine Brandsalben oder ähnliches anwenden. Wegen der Infektionsgefahr ist auch bei kleinen Brandwunden ein Arzt aufzusuchen. Alle Verletzungen auch kleine Schnittverletzungen sind vom Laborpersonal in das Verbandsbuch (GUV ) eintragen lassen. Diese Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und können überaus wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Bei ernsthaften Zwischenfällen wie Verbrennungen, tiefen Schnittverletzungen, Vergiftungen, Verätzungen, Schock sollten Sie mit dem Laborpersonal sofort über das Haustelefon einen Arzt verständigen: Notarzt: Dr. Hartmann/ Dr. Amtenbrink Rettungsdienst/Feuerwehr: Seite 4
5 Leisten Sie Erste Hilfe! Beachten Sie dabei u. a. folgende Regeln: Bei allen Hilfeleistungen immer erst auf die eigene Sicherheit achten! Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. Kleiderbrände löschen. Notduschen benutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen. Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. Hinweis für schwangere Frauen und stillende Mütter Im Jahr 1997 wurden die in 15 b, Absatz 7 der Gefahrstoffverordnung geregelten Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter in der "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz", kurz Mutterschutzverordnung genannt, übernommen. Darin findet man geregelt, dass werdende Mütter mit krebserzeugenden (H Satz 350) oder mit Verdacht auf krebserzeugenden (H Satz 351), erbgutverändernden (H Satz 340) oder fruchtschädigenden (H Satz 360D) Stoffen nicht, mit sehr giftigen, gesundheitsschädlichen oder den Menschen in sonstiger Weise schädigenden Gefahrstoffen nur bei Unterschreitung des Grenzwerts beschäftigt werden können. Zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Kindes sollten Sie im Falle einer Schwangerschaft sowohl die Laborleitung sowie auch das Laborpersonal ansprechen. Gemeinsam wird ein Weg gefunden, wie mit den Laborversuchen unter diesem Umständen umzugehen ist und wie Sie das Praktikum erfolgreich absolvieren können! Viel Spaß bei den Versuchen im Umwelttechnik Labor! Seite 5
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