Sicherheitsbelehrung. Allgemeine Laborordnung Umgang mit Gefahrstoffen.
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- Guido Schmid
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1 Sicherheitsbelehrung Allgemeine Laborordnung Umgang mit Gefahrstoffen
2 Sicherheitsbelehrung GUV I 8553 (bisher GUV ) Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien BGI/GUV-I vom Dez Sicheres Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen Allgemeine Laborordnung 2
3 Unterweisung Unterweisungen - Rufen verschüttetes Wissen wieder wach - Aktualisieren veraltete Informationen - Füllen Wissenslücken auf - Müssen mindestens einmal jährlich erfolgen 3
4 Verantwortung der Mitarbeiter 1. Sorge tragen für die eigene Sicherheit und Gesundheit 2. Vorschriften und betriebliche Regeln beachten 3. Sich an Anweisungen und Unterweisungen halten 4. Bestimmungsmäßige Verwendung von Arbeismitteln, Schutzvorrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung 4
5 Vor der Arbeit im Labor 5
6 Vor der Arbeit im Labor 6
7 Allgemeine Laborordnung Allgemeine Hinweise Grundregeln GHS Gefährdungsbeurteilung Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Abfallminderung und Abfallentsorgung Verhalten bei Gefahrensituationen im Labor Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung Notrufe Wichtige Rufnummern Alarm und Alarmsignale 7
8 Allgemeine Hinweise Unbefugte haben keinen Zutritt zu den Laboratorien Einhaltung besonderer Verhaltensregeln und Schutzvorschriften Gesundheitsschäden durch Einatmen, Verschlucken und Hautresorption von Gefahrstoffen zu vermeiden 8
9 Allgemeine Hinweise Sich vor dem Umgang über den Gefahrstoff informieren R-Sätze: Risikogruppen S-Sätze: Sicherheitsratschläge Sicherheitsdatenblätter stoffspezifisch Betriebsanweisungen, Gruppenanweisungen Lagerung und Entsorgung Verhalten im Notfall Der Mitarbeiter hat die Pflicht, sich selbst zu informieren Gefahrensymbole kennzeichnen die Eigenschaften von Gefahrstoffen 9
10 Merkblatt Arbeitssicherheit vom IWF 10
11 GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seit in Kraft 11
12 Gründe für die Einführung von GHS Wachsender internationaler Handel Bedürfnis nach einem weltweiten einheitlichen Sicherheitsstandard Es bestehen gegenwärtig unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen Es bestehen unterschiedliche Einstufungen für den gleichen Gefahrstoff und somit unterschiedliche Behandlung gleicher Stoffe oder Zubereitungen in verschiedenen Ländern 12
13 Kernelemente von GHS Einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen Einheitliche Einstufungskriterien Einheitliches Sicherheitsdatenblatt 13
14 Globally Harmonised System 14
15 Sicherheit im Labor 15
16 GHS 16
17 Vereinfachte Übersicht nach GHS Zusammengestellt von SDU 17
18 Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor dem Umgang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsermittlung und -beurteilung durchzuführen TU-Merkblatt 3 mit Handlungshilfe Maximale Gefahrstoffmengen im Labor sind begrenzt 1. hoch- und leichtentzündliche Lösemittel je Arbeitsplatz und Ansatz max. 2,5 Liter, Einzelvolumina in Glasgefäßen max 1 Liter 2. Giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortplanzungsgefährdende Flüssigkeiten je Arbeitsplatz max. 0,5 Liter 3. Sehr giftige Flüssigkeiten je Arbeitsplatz max. 0,1 Liter 4. Sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Gase nur in Lecture Bottles oder Kleinstahlflaschen bis max. 10 Liter 18
19 Gefährdungsermittlung 19
20 Gefährdungsermittlung Als ergänzende Schutzmaßnahmen müssen bereitgestellt werden: 1. Sicherheitsdatenblätter 2. Betriebsanweisungen Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter, werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz, die Beschäftigungsbeschränkungen sind zu beachten Merkblatt 1 des Betriebsärztlichen Dienstes 20
21 Grundregeln Experimentelle Arbeiten erfordern eine 2. Person in Rufnähe Gefahrstoffe dürfen nur in Behältnissen aufbewahrt werden, die nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss aufbewahren Lagerung brennbarer Flüssigkeiten unter Kühlung nur in dafür zugelassenen Kühlschränken Kennzeichnung von Standgefäßen mit Gefahrstoffen 21
22 Kennzeichnung von Standgefäßen 2-Propanol Mustermann R S / Propanol Mustermann H: 225, 319, 336 P : 210, 233,
23 Grundregeln Brennbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken aufbewahren Nach Möglichkeit Abzüge benutzen Essen, Trinken und Rauchen im Labor sind untersagt Körperschutzmittel benutzen 23
24 Körperschutzmittel Arbeitsschutzkleidung tragen Laborkittel Festes, geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk Schutzbrille 24
25 Umgang mit Gefahrstoffen Lagerung und Transport Alle Behälter, in denen Chemikalien aufbewahrt werden, müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen. Lagern so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich, die Lagerklassen beachten. Alle im Labor gehaltenen Chemikalien sind mindestens einmal jährlich auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. 25
26 Umgang mit Gefahrstoffen Nicht bruchsichere Behälter mit Gefahrstoffen dürfen nur mit Hilfsmitteln, z.b. Eimer, Tragekasten oder bruchsicherem Überbehälter transportiert werden. 26
27 Umgang mit Gefahrstoffen Entnahme und Umfüllen Beim Umfüllen von Chemikalien aus Fässern, Ballons, Kanistern und Flaschen geeignete Einrichtungen benutzen und die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Die Dimensionen von Vorratsgefäßen, Trichtern und Auffanggefäßen müssen zueinander passen. 27
28 Umgang mit Gefahrstoffen Entnahme und Umfüllen Entnahme kleiner Flüssigkeitsmengen mit Pipetten Es ist verboten, Flüssigkeiten durch Ansaugen mit dem Mund zu pipettieren. 28
29 Umgang mit Gefahrstoffen Entnahme und Umfüllen Gießt man Flüssigkeiten aus der Flasche, diese so halten, dass die Beschriftung bei waagerechter Lage oben ist. Der Stopfen einer Flasche darf niemals mit dem Unterteil auf den Tisch gelegt werden. 29
30 Umgang mit Gefahrstoffen Entnahme und Umfüllen Feste Stoffe darf man den Pulverflaschen nur mit einem sauberen Spatel oder Löffel entnehmen. Der Vorratsflasche einmal entnommene Chemikalien dürfen niemals in diese zurück gegeben werden. 30
31 Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Flucht- und Rettungswege freihalten, Rauchabschlußtüren geschlossen halten, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher, Notduschen und Absperrventile für Gas/Wasser müssen zugänglich sein Frontschieber der Abzüge geschlossen halten, keine defekten Abzüge benutzen Informieren Sie sich über die Notabsperrvorrichtungen für Gas, Strom, Wasserversorgung Bei Eingriffen mitbetroffene Verbraucher informieren Informieren Sie sich über die Standorte der Sicherheitseinrichtungen 31
32 Abfallminderung, Abfallentsorgung Möglichst kleine Stoffmengen in Versuchen verwenden Abfallmengen gering halten Weiterverwendung oder Aufarbeitung statt teure Entsorgung Ersatz durch mindergefährliche Stoffe anstreben Nicht weiterverwendbare Reststoffe sind als Sonderabfall entsprechend der Eigenschaften einzustufen Sonderabfälle müssen verpackt und deklariert werden (Merkblatt 7.2) Sie sind mit dem Namen des Entsorgers und dem Institut / Arbeitskreis zu kennzeichnen Die Entsorgung ist beim Referat SDU zu beantragen. 32
33 Abfallentsorgung an der TU 33
34 Entsorgungsauftrag für Sonderabfälle 34
35 Verhalten bei Gefahrensituationen Ruhe bewahren, überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! Gefährdete Personen warnen, eventuell zum Verlassen der Räume auffordern Gefahrenobjekt außer Betrieb nehmen Aufsichtsperson oder Vorgesetzten informieren Bei Arbeitsunfällen einen Arzt konsultieren, den Vorgesetzten informieren, Unfallmeldung bei der Sicherheitsfachkraft machen 35
36 Richtige Erste-Hilfe Auf eigene Sicherheit achten, Notruf tätigen Personen aus dem Gefahrenbereich bergen, an die frische Luft bringen Kleiderbrände löschen Notduschen nutzen, mit Chemikalien verschmutzte Kleidung entfernen Augenduschen nutzen Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen Gegebenenfalls Schocklage Stabile Seitenlage Verbände anlegen, Einmalhandschuhe benutzen Informationen für den Arzt sicherstellen 36
37 Notrufe App Feuer/Notfall von jedem Telefon innerhalb der TUB Handy: App Feuer/Notfall von jedem Amtsapparat Notruf mit folgenden Angaben: Wo geschah der Unfall? Ortsangabe Was geschah? Feuer, Verätzungen, Sturz usw. Wieviele Verletzte? Anzahl der Verletzten Welche Verletzungen? Art und Ort der Verletzungen am Körper Wer meldet den Unfall? TU Berlin, Ihr Name, Institut, Tel.-Nr. 37
38 Notrufe 38
39 Verhalten bei Not- und Unfällen 39
40 Alarm und Alarmsignale Siehe Brandschutzordnung 40
41 Alarm und Alarmsignale 41
42 Merkblatt 1.7 Es hat an meiner Arbeitsstelle gebrannt was muss ich tun? Nach einem Brand: Zugang zum Brandraum/-bereich (durch Haus- oder Institutspersonal) sperren Routinemäßige Untersuchung auf Fremdeinwirkung durch Kriminalpolizei Im Ruß können viele Giftstoffe angelagert sein, die nicht eingeatmet werden dürfen Es könnten teilweise Gase (bzw. deren Ablagerungen) mit ätzender Wirkung entstanden sein. 42
43 Merkblatt 1.7 Die nächsten Schritte der Fachgebietsmitarbeitenden: SDU bzw. SDU31 (Brandschutzbeauftragten) informieren Tel.: 2888, 21719, oder , ggf. über Hauptförtner Zugangskontrolle zum Brandbereich einrichten Brandraum, ggf auch die Umgebung lüften, Ausbreitung von Ruß/ Brandrückständen in andere Gebäude-Bereiche vermeiden 43
44 Merkblatt 1.7 Kontaktaufnahme mit: IVB Fr. Czajka 22144, für Raum/Gebäudesanierung IVC Hr. Lange 22859, , bzw. IVC2 Hr. Wille technische Hilfen (z. B. Notbeleuchtung) IVD3 Fr. Czaplewski für Gebäude-Feuerversicherung IVD2 Fr. Diesener für Sonderreinigung mit PSA und Sonderentsorgung SDU21 Fr. Walter von Loebenstein oder Beratung zur Entsorgung BÄD Fr. Dr. Molline oder Hr. Dr. Loth
45 Sicherheit in Labor und Technikum Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 45
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