BioImaging Core Facility Universität Leipzig
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- Michael Winter
- vor 9 Jahren
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1 BioImaging Core Facility Universität Leipzig im gentechnischen Laboratorium der Sicherheitsstufe 2 ( 12 Abs. 2 GenTSV); Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät, Veterinär-Anatomisches Institut, An den Tierkliniken 43; und im gentechnisches Laboratorium der Sicherheitsstufe 1 ( 12 Abs. 2 GenTSV); Universität Leipzig, Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie, Institut für Biologie, AG Magin, Talstraße 33, und im gentechnisches Laboratorium der Sicherheitsstufe 1 ( 12 Abs. 2 GenTSV); Universität Leipzig, Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie, Institut für Biochemie, AG Pompe, Johannisallee 21-23, Nutzungsordnung Stand Die Nutzungsordnung der BCF habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere diese mit meiner Unterschrift.... Vorname, Name (in Klarschrift) Leipzig, den. Unterschrift
2 NUTZUNGSORDNUNG BioImaging Core Facility Universität Leipzig Allgemeines Die BioImaging Core Facility (BCF) der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig und der Fakultät BiPhaPs umfasst gegenwärtig folgende Geräte: ein Laser Scanning Mikroskop (LSM) Leica TCS SP8 mit Inkubationssystem und einen separaten Grafik-Rechner für Bildbearbeitung (Imaris 8.2), ein Zeiss LSM780 mit Airyscan, ein Zeiss LSM700 mit Inkubationssystem, ein Zeiss Cell Observer SD Spinning Disc Confocal, ein Zeiss Axioimager 2 / Apotome 2, ein Zeiss Axioplan 2 imaging mit OptiGrid, ein Incucyte Zoom Live Imaging System, eine Zeiss Laser Capture Microdissection-Einheit, ein Zeiss AxioObserver.Z1 für 3D-Langzeit-Tracking, ein Axioplan 2e und ein Rasterkraftmikroskop JPK Nanowizzard 3 mit CellHesion-Modul. Weiterhin stehen ein Leica Kryostat CM3050 und ein Leica Paraffin Mikrotom RM2265 sowie Paraffin-Einbett- und Ausgießstation zur Verfügung. Nutzerkreis Die BCF wird als Multi-User-Einheit geführt, Angehörige der Universität Leipzig, der Medizinischen Fakultät und externe Forschungseinrichtungen und Firmen können die genannten Geräte nach Einweisung durch die Verantwortlichen der BCF nutzen oder Untersuchungen durch sie durchführen lassen. Technische Angaben zu Geräten und Kosten der Gerätenutzung bzw. für die Durchführung von Arbeiten durch die Verantwortlichen der BCF sind separaten Aufstellungen zu entnehmen. Geräteeinweisung Die Nutzung aller Geräte erfordert eine Registrierung. Danach erfolgt zwingend eine Einweisung durch einen Verantwortlichen der BCF. Die Befähigung zur sachgerechten Bedienung des Gerätes wird vom Beauftragten der BCF dokumentiert und bestätigt. Mit der Bestätigung wird ein personengebundenes und vertrauliches Passwort erteilt, das für die Nutzung der Geräte erforderlich ist. Eine bestätigte Einweisung an den Geräten befugt Nutzer nicht, ihrerseits weitere Personen einzuweisen oder diesen die Nutzung der Geräte zu ermöglichen. Für alle Schäden an Mikroskopen, Rechnern und anderen Geräten ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung wird angeraten. Login an LSM und Grafik-Rechnern Mikroskope dürfen nur mit zeitgleichem Login am System-PC genutzt werden. Die Zeit zwischen Login und Logout ist maßgeblich für die Eintragung der Nutzungszeit im Nutzerbuch und für die Abrechnung der Nutzungskosten. Nach bestätigter Einweisung erhält jeder Nutzer ein Passwort zum individuellen Login am System-PC des LSM und bei Bedarf am Grafik-Rechner. Das Passwort ist personengebunden und vertraulich. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Passwort anderen Personen nicht bekannt wird. Die Nutzung des LSM und des Grafik-Rechners unter einem anderen als dem eigenen Login ist unzulässig. Betrieb der Geräte Häufiges Starten und Beenden des Betriebs aller Konfokalmikroskope, z. B. für kurze Inspektionen von fluoreszenzmarkierten Präparaten ist nicht zulässig, weil dadurch die Lebensdauer der Laser verkürzt wird. Präparatekontrollen sind an konventionellen Mikroskopen vor der Nutzung der BCF durchzuführen. 2
3 Nach dem Abschalten der Beleuchtungseinrichtungen aller Mikroskope gilt: Neustart erst nach 30 min. Weitere Bildbearbeitung, Visualisierung und Auswertung der an den Mikroskopen gewonnenen Daten erfolgt an externen Rechnern. Bei S2-Arbeiten am Leica TCS SP8 ist strikt darauf zu achten, dass das LSM, weitere Apparaturen und alle Bedienelemente jederzeit in einem Zustand bleiben, der eine Bedienung ohne Schutzhandschuhe erlaubt. Eine Bedienung mit kontaminierten Handschuhen ist untersagt. Für Arbeiten mit den Inkubationssystemen an diesem Gerät gelten die Vorschriften zum Arbeiten im S2- Labor. An allen anderen Geräten gelten die Vorschriften zu S1-Arbeiten. Beim Arbeiten mit einem Mikroskopiesystem sind folgende sensible Arbeitsschritte unbedingt zu beachten: - Objektivrevolver vor jedem Präparatwechsel absenken bzw. hochfahren - Objektivlinsen der Immersionsobjektive nach Ende der Arbeiten immer und nur mit Linsenpapier abwischen, Glycerol-Immersionsobjektive zusätzlich mit Propanol reinigen. - Der Austausch von Objektiven am Objektivrevolver und zwischen Mikroskopen ist verboten. - Luft/Wasser-Objektive dürfen nicht in Kontakt mit Immersionsöl kommen. - Bei inversen Mikroskopen ist das Herunterrinnen von Glyzerin/Öl zu vermeiden. Weitere wichtige Hinweise zur gerätespezifischen Bedienung der einzelnen Geräte finden sich auf Hinweistafeln an den Arbeitsplätzen. Die Missachtung der genannten Hinweise zum Betrieb der Geräte kann zu gravierenden Beschädigungen an Systemkomponenten führen. Der durch Login angemeldete Nutzer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Betriebsvorschriften und die sachgemäße Behandlung bzw. Bedienung aller Geräte. Veränderungen der Hard- und Software Veränderungen der technischen Konfiguration und Grundeinstellungen der Mikroskope und anderen Geräte, der Inkubationssysteme und der Grafik-Rechner, der bestehenden Software-Installation, die Installation weiterer Software, von Software-Updates bzw. Upgrades sowie jede Art der Veränderung oder Ergänzung der Hardware erfolgen durch die Verantwortlichen der BCF. Davon ausgenommen sind betriebstechnisch erforderliche Umrüstungen des LSM für den Einsatz verschiedener Probenträger und der Inkubationskammern auf dem Scanningtisch. Die Position der Objektive im Objektivrevolver ist festgelegt. Veränderung der Position einzelner Objektive im Revolver und in der Systemkonfiguration sind untersagt, ebenso das Ausschrauben der Objektive aus dem Revolver. Betriebsstörungen der Hard- und Software, Beeinträchtigungen und Fehlfunktionen der Mikroskope, der Inkubationssysteme und des Grafik-Rechners sind den Beauftragten der BCF unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Betriebsstörungen, die nicht durch Neustart der Software oder des System-PCs behoben werden können, dürfen nicht eigenmächtig beseitigt werden. Im Einzelfall sind entsprechende Maßnahmen mit den Beauftragten der BCF zu klären. Datensicherung Die von den Nutzern erzeugten Daten sind auf den Rechner der Mikroskope momentan für alle anderen Nutzer zugänglich, da sie nicht in mittels Passwort geschützten Verzeichnissen gespeichert werden. Jeder Nutzer ist gehalten, seine Daten umgehend, möglichst nach Ende der Arbeit am Gerät über einen Server zu transferieren. Eine multi-userfähige, servergestützte Datenspeicherung mit geschützten Daten ist in Vorbereitung. Am PC des Mikroskops und am Grafik-Rechner dürfen externe Speichermedien (USB- Speichermedien, etc.) für den Datentransfer nur nach Absprache mit dem Beauftragten der BCF angeschlossen werden. Der Datentransfer von und zu den Rechnern erfolgt i. d. R. über das Datennetz der Veterinärmedizinischen Fakultät. Nur am PC des Mikroskops und am Grafik-Rechner erzeugte Dateien dürfen auf den jeweiligen Rechner zurückübertragen werden. Der Transfer von anderen Daten auf die Rechner ist unzulässig. 3
4 Die Verantwortlichen der BCF sind berechtigt, Bilddateien nach schriftlicher Aufforderung an Nutzer und nachfolgender Frist von zwei Tagen von den Speichermedien des PC am Mikroskops und des Grafik-Rechners zu löschen, sofern dies für den ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere zur Vermeidung einer Speicherüberlastung und für die Speicherung neuer Daten, erforderlich ist. Die BCF übernimmt keine Verantwortung für eventuell eintretenden Datenverlust. Es besteht ferner keine Schadenersatzpflicht für verlorene oder ggf. durch andere Nutzer veränderte Dateien. Nutzungskosten Die Nutzungskosten sind der Tabelle zu entnehmen. Die Nutzung beginnt mit der Einweisung am Gerät. Die Abrechnung der Nutzungskosten erfolgt monatlich, bei längeren Aufträgen oder Nutzungszeiträumen jeweils zum Quartalsende. Die in Rechnung gestellten Beträge sind binnen 30 Tagen zu begleichen. Weitere Kosten für Wartung, Reparaturen und Nachbeschaffungen werden nicht in Rechnung gestellt. Gerät Leica TCS SP8 optional: mit Tokai Hit Inkubationssystem Core facility- Betreiber 4,00 Uni 8-20 h 15,00 Uni 20-8 h 15,00 Ext. Nutzer Terra Grafik-Workstation 3,00 3,00 a.a. Zeiss LSM 780 optional: mit Airyscan 4,00 0,00 20,00 5,00 10,00 2,50 Zeiss LSM Inkubationssystem 4,00 20,00 10,00 a. A. Zeiss Spinning Disk Confocal + Inkubationssystem a.a. a. A. 4,00 10,00 10,00 a. A. Zeiss AxioImager + Apotom 8,00 4,00 a. A. Zeiss Axioplan 2 imaging + OptiGrid 5,00 3,00 a. A. Incucyte Zoom Live Imaging 4,00 15,00 10,00 a. A. Zeiss Laser Capture 4,00 15,00 10,00 a. A. Zeiss AxioObserver.Z1 + Inkubationssystem 4,00 10,00 10,00 a. A. JPK Nanowizzard 3 + CellHesion 4,00 20,00 10,00 a. A. Zeiss Axiophot 2e 5,00 3,00 a. A. Kryostat Leica CM ,00 5,00 a. A. Mikrotom Leica RM ,00 5,00 a. A. Paraffin-Einbettung 10,00 5,00 a. A. Systemverantwortliche der BCF Anfragen zu Nutzung und Einweisung in die Bedienung von Geräten und zur Durchführung von Untersuchungen durch die BCF sind an die Verantwortlichen der BCF zu richten. PD. Dr. Johannes Kacza Veterinär-Anatomisches Institut An den Tierkliniken 43 Tel. +49 (0) [email protected] 4
5 PD. Dr. Matthias Behr Cell & Developmental Biology Talstr. 33 Tel +49 (0) Fax +49 (0) Dr. Fanny Loschke Cell & Developmental Biology Talstr Dr. Katja Franke Biophysikalische Chemie Johannisallee Tel +49 (0) Buchung von Geräten Vor einer Erstnutzung sind eine Online-Registrierung sowie eine Einweisung durch einen der Verantwortlichen der BCF erforderlich. Die Gerätenutzung wird Online Buchungskalender der BCF Website ( registriert. Die Geräte können bis zu 4 Wochen im Voraus für eine Nutzung Montag bis Freitag täglich von 0.00 bis Uhr oder von bis Uhr gebucht werden, höchstens jedoch an 3 Tagen in einer Woche bzw. an 10 Terminen im Monat. An Wochenenden gibt es keine Einschränkungen der Nutzungszeiten. Nutzer können bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Nutzungsbeginn ihre Buchung ändern oder löschen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die eingetragene Buchung als verbindlich und wird entsprechend der eingetragenen Zeit abgerechnet. Verbindliche Termine können an der Terminbörse für andere Nutzer freigegeben werden. Kann der Termin teilweise oder ganz neu vergeben werden, vermindert sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Die tatsächliche Nutzungszeit vom Login bis Logout ist minutengenau mit Datum, Name (keine Kürzel), Einrichtung und Unterschrift im Nutzerbuch des jeweiligen Gerätes einzutragen. Eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes kann an Ort und Stelle vorgenommen werden, wenn die dafür benötigte Zeit nicht durch einen anderen Nutzer belegt ist. Werden reservierte Geräte nicht binnen 60 Minuten nach Beginn der eingetragenen Zeit genutzt, können diese von anderen genutzt werden. Die Systemverantwortlichen der BCF können in dringenden Fällen, z.b. wegen Betriebsstörungen, zwecks erforderlichem Service an den Geräten oder aus organisatorischen Gründen, eingetragene Nutzungszeiten ändern bzw. falls erforderlich stornieren. Davon betroffene eingetragene Nutzer werden darüber vorher informiert. In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche an die BCF. 5
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