Zusammenhänge Ökostrom und Vollkosten der Energieerzeugung

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1 Zusammenhänge Ökostrom und Vollkosten der Energieerzeugung Vollkosten der Energieerzeugung: Wie verhält es sich mit Vollkosten der Energieerzeugung ist Ökostrom in der Erzeugung teurer als Strom aus nicht erneuerbaren Quellen wie Kohle, Öl oder Gas? Gesamtbetrachtungen, daher was kostet der Strom zu Vollkosten inkl. Ver- und Entsorgung (Atommüll,..) und inkl. fairer Einrechnung der Kosten für klimaschädliches CO2 gibt es kaum. Aber auch diese Kosten hat die Allgemeinheit zu tragen und sollten somit bei einer fairen Diskussion bedacht werden. Eine Studie dazu hat Greenpeace gemeinsam mit dem Forum ökologischsoziale Marktwirtschaft (FÖS) veröffentlicht und kann für weitere Diskussionen verwendet werden. In Deutschland, wo die an Erzeuger erneuerbarer Energie ausgeschüttete Förderung über die EEG Umlage finanziert wird, würde sich der Strompreis lt. Greenpeace/FÖS bei Vollkosten so darstellen: Strompreis in Deutschland in einer Gesamtsystembetrachtung Grafik: Greenpeace Energy/FÖS S. 1

2 Direkte und indirekte staatliche Förderungen bewirken hohe Gestehungskosten bei kohlebasierten Systemen in der Vollkostenbetrachtung. Solche Förderungen sind/waren z.b. im Kohlebereich die Instrumente Kohlepfennig und Kokskohlenbeihilfe. Den größten Anteil bei den Finanzhilfen für Atomenergie stellen die Forschungsausgaben. Im Bereich Steuervergünstigungen profitieren die drei konventionellen Energieträger Atomenergie, Steinkohle und Braunkohle vor allem von einer vergleichsweise zu geringen Energiebesteuerung. GER: Staatliche Förderungen in Mrd. EUR (real) Grafik: Greenpeace Energy/FÖS Welche Ergebnisse zeigt die Studie? Zum Beispiel sind die Stromgestehungskosten zu Vollkosten für Atomkraft erheblich höher als jene für Wind, Wasser und auch Photovoltaik. Hier kann das Bsp. des Kraftwerkes Hinkley Point erwähnt werden 1. 1 Um das Projekt für das Konsortium rentabel zu machen, sagte die britische Regierung ihm für 35 Jahre ab Inbetriebnahme eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von 92,5 Pfund/MWh plus einem jährlichen Inflationsausgleich auf Preisbasis 2012 zu (etwa 11,1 Cent/kWh). Dies ist vor Indexierung das Doppelte des durchschnittlichen englischen Strompreises 2013 und liegt unterhalb der Einspeisevergütung für Photovoltaikund Offshore-Windkraftanlagen, jedoch oberhalb der von Onshore-Windkraftanlagen. (Quelle: Wikipedia) S. 2

3 Vollkosten neuer Anlagen 2014 (Bandbreite) Grafik: Greenpeace Energy/FÖS Die Erneuerbaren sind in der Grafik ohne staatliche Förderungen dargestellt. Dieser Zusammenhang ist so zu verstehen: Durch das Umlagesystem der Ökostromförderungen (in Österreich über die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag) über die Verrechnung der Netzgebühren - welche jeder Kunde über den Netzanschluss zu zahlen hat - wirken die Förderungen für den Staat/ den öffentliche Haushalt nicht zusätzlich belastend. Der Staat gibt die Einhebung der Gebühren an die Netzbetreiber bzw. Energielieferanten ab. Wie aus der Grafik oben zu entnehmen ist, ist die angegebene Bandbreite der Gestehungskosten von Windenergie bei 5,1 Cent/kWh (Onshore, top Standorte) bis 8,7 Cent/kWh (schlechte Standorte) geringer als die sämtlicher anderer Erzeugungsformen - bis auf Wasserkraft (diese beläuft sich von 4,7 Cent/kWh bis 19,3 Cent/kWh).Wasserkraft ist abgesehen auf Kleinwasserkraftwerke unter etwa 150 kw, die günstigste Form der Energiegewinnung. PV liegt zwischen 10 Cent/kWh und 17 Cent/kWh, das wissen wir, sie rechnet sich ab einer bestimmten Eigenverbrauchsquote. Erdgas-KWK Anlagen rechnen sich erst ab einem bestimmten Strompreis & wenn die abfallende Wärme in Fernwärmenetzen Verwendung findet. Dann ist die Vollkostenbetrachtung auch stimmig. Gerade im städtischen Umfeld ist und bleibt Erdgas eine Option zur Erzeugung, die in der Verbrennung sauberer ist als Kohle und keinen Müll hinterlässt wie Atomstrom. Weitere Zahlen liefert folgende Tabelle mit Literaturhinweisen bzw. weiters eine Grafik der Agentur für Erneuerbare Energien: S. 3

4 Wichtig: Dies zeigt, dass einige erneuerbare Energien heute schon günstiger sind als konventionelle Energieträger, wenn außer dem Strompreis auch die Kosten von staatlichen Förderungen sowie die Kosten für Umwelt- und Klimabelastung sowie nukleare Risiken einbezogen werden. Dies sollte bei der Diskussion um bezahlbaren Strom und der Debatte um die zukünftige Energieversorgung berücksichtigt werden. S. 4

5 Aufbringung der Gelder Der Vergütungssatz für den Betreiber ergibt sich aus dem Unterstützungsvolumen (dieser kommt über die Ökostromförderung) und dem Marktwert, den die ÖAMG in Österreich oder die deutschen Netzbetreiber für den Ökostrom an der Börse erzielen. Die Ökostromförderbeiträge werden zu 60% von den Haushalten mit ca EUR pro Jahr und Zählpunkt bei nur 21% des Verbrauchs eingehoben. 40% der Ökostromabgabe werden von Gewerbe und Industrie eingehoben, um diese nicht noch mehr zu belasten. Auf Netzebenen größer 5 (Netzebenen, auf denen größere Betriebe angeschlossen sind) machen die Förderbeiträge mehrere EUR aus. Wichtig: Die Höhe der Ökostromförderung bzw. Ökostromvolumen betrug 2015 etwa 1 Mrd. EUR. 2 Mittelverwendung Im Grunde wird in Österreich beinahe jede Form der Energieerzeugung gefördert. Selbst mittlere Wasserkraft über 10 bis 20 MW gem. 7 Abs. 1 ÖSG kann bis zu 10% Investitionsförderung erhalten, ähnlich verhält es sich mit Erdgas-KWK Anlagen (KWK Förderung). 2 Quelle: Salzburger Nachrichten S. 5

6 Aussagekräftiger in punkto notwendiges Unterstützungsvolumen sind die Förderhöhen, wobei diese in Österreich für 13 Jahre (rohstoffunabhängige Technologien wie Wind/Wasser/PV), 15 Jahre (rohstoffabhängige wie Biogas) gelten, in Deutschland gelten andere Sätze 20 Jahre lang. Einspeisetarife Einspeisetarife für Ökostrom aus Windkraftanlagen 6. Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen werden wie folgt festgesetzt: 1. bei Antragstellung im Jahr ,04 Cent/kWh; 2. bei Antragstellung im Jahr ,95 Cent/kWh. Einspeisetarife für Ökostrom aus neuen oder revitalisierten Kleinwasserkraftanlagen 12. (1) Als Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus neuen Kleinwasserkraftanlagen oder solchen, die gemäß 5 Abs. 1 Z 26a ÖSG 2012 in einem Ausmaß revitalisiert wurden, dass eine Erhöhung der Engpassleistung oder des Regelarbeitsvermögens um mindestens 50% nach Durchführung der Revitalisierung erreicht wird, werden, sofern deren Engpassleistung nicht 2 MW überschreitet, folgende Beträge festgesetzt: 1. bei Antragstellung im Jahr 2016 a) für die ersten kwh ,35 Cent/kWh; b) für die nächsten kwh ,43 Cent/kWh; c) für die nächsten kwh ,49 Cent/kWh; d) für die nächsten kwh ,42 Cent/kWh; e) für die nächsten kwh ,12 Cent/kWh; f) über kwh hinaus ,87 Cent/kWh; Quelle: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 ÖSET-VO 2016 Wasserkraft ist für die ersten kwh (ca. 125 kw) höher befördert als Windenergie. S. 6

7 Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Stromerzeugungsanlagen aus Biomasse sind bei über 13 Cent/kWh, Biogas bei 12,5Cent/kWh (Großanlagen) bis 18 Cent/kWh (Kleinanlagen). Alleine die notwendigen Einspeisetarife sagen noch nicht viel über die Wirtschaftlichkeit oder die Gestehungskosten aus. Man muss berücksichtigen, dass die Anlagenbetreiber dann ab Ende des Fördertarifes dann bis zum Ende der Lebensdauer nur noch den aktuellen Marktpreis erhalten. Das heißt, die Einspeisetarife bis zum 13./15. Jahr und dann der Marktpreis bis zum Ende der Lebensdauer müssen die Gestehungskosten inkl. Unternehmer- Rendite abbilden. Jeder Anlagenbetreiber muss sich also Gedanken machen, welchen Preis er je kwh mit Ende der Förderperiode am Markt erhält. Rechnet man ganz einfach für Windenergie mit einer Anlagenlebensdauer (der Einfachheit halber) von 26 Jahren, so erhält der Betreiber in der Hälfte der Zeit etwa 9 Cent für die kwh Strom (Einspeisetarif), die andere Hälfte der Zeit den Marktpreis, dzt. etwa 3 Cent /kwh. In einer einfachen Rechnung ist dann der Durchschnittspreis für 26 Jahre 6 Cent/kWh für Windstrom (oder bei 20 Jahre: 6,9 Cent/kWh). Ein Preis also, den wir an den Börsen schon hatten, als die Erneuerbaren noch nicht in diesem Ausmaß am Markt waren: Marktpreise Strom (lt. 41 ÖSG) von bis 8,4 Cent/kWh auf 3,0 Cent/kWh! Grafik: E-Control S. 7

8 Es muss volkswirtschaftlich noch gesagt werden, dass zur Berechnung der Gestehungskosten für Erneuerbare Energie (durch deren fluktuierende Erzeugung) noch Ausgleichsenergie 3 von der ÖMAG bezahlt werden muss, die dzt. noch sehr hoch sind (siehe Fußzeile). Auch wenn Windenergie schon sehr gut prognostizierbar ist insbesondere die nächsten 2 Tage. Studien des deutschen Fraunhofer Institutes zeigen, dass die Windenergieprognose mittlerweile 24 Stunden vor der Erzeugung nur noch um 4,5% abweicht. (Quelle: IG Windkraft). Es wird sehr viel unternommen, die Kosten weiter zu senken. 4 Die Kosten für die Regelenergie (200 Mio. EUR) werden von Anlagenbetreibergrößer 5MW als auch durch Kostenwälzung von jedem Netzkunden getragen, die Ausgleichsenergie (70 Mio. EUR) übernimmt die ÖMAG aus den Ökostrombudgettopf selbst (und reduziert somit die vorhandenen Fördergelder). Grundsätzlich gilt: Sowohl die Regelreserve, als auch die Ausgleichsenergie dienen physikalisch gesehen demselben Zweck, nämlich der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch. Hinzu kommen noch indirekte Kosten, die zum Teil mit dem Ökostromausbau verbunden sind. Das sind zum einen die Kosten für den Netzausbau (rund 1,2 Milliarden Euro jährlich auf 6 Jahre das sind 0,4 Cent/kWh auf eine Netznutzungsdauer von 40 Jahre). Auch inklusive dieser Aspekte zeigt dies erneut: Die Erzeugung aus Wasserkraft sowieso, aber auch die Erzeugung aus Windkraft ist jedenfalls zu Marktbedingungen konkurrenzfähig. Dies auch ohne Förderungen (die am Beginn aber einfach als Anreiz zur Systemumstellung notwendig waren). 3 Ausgleichsenergiekosten ca. 70 Mio. EUR für die ÖMAG alleine: Das sind über 5% der Ökostrom-Budgettöpfe, davon belaufen sich auf Grund der Menge 90% auf Windenergie. Somit ergeben sich ca 1,5 Cent/kWh Ausgleichsenergiekosten für Windenergie, die kostenmäßig auf das Vergütungsvolumen oder den Vergütungssatz aufzuschlagen sind. Jedoch werden weitere Schritte unternommen, um die Kosten dafür massiv zu senken (Planbarkeit, Prognose, Einbringung in den Regelenergiemarkt, Regelenergiemarkt-Gestaltung). Unter Ausgleichsenergie wird die Differenz zwischen dem vereinbarten Fahrplanwert und dem tatsächlichen Bezug oder der tatsächlichen Lieferung der Bilanzgruppe ÖMAG e definierter Messperiode verstanden, wobei die Energie je Messperiode tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann. 4 Der Gesamtmarkt (200 Mio. EUR) für Regelenergie (Frequenzregelung) wird von 3 Anbietern beherrscht. Wir sehen ein Einsparungspotenzial von bis zu 100 Millionen Euro jährlich für den gesamten Markt (IG-Wind). Regelenergie: Aufgrund der technisch nicht gegebenen Speichermöglichkeit von elektrischer Energie in Übertragungs- und Verteilnetzen muss sichergestellt sein, dass die Einspeisungen und die Entnahmen aus den Stromnetzen innerhalb jeder Regelzone und zu jedem Zeitpunkt im Gleichgewicht sind. S. 8

9 geförderte Ökostromanlagen - Gesamtvolumen: o Kleinwasserkraft <10MW: 9,6% o Photovoltaik 11% o Biomasse fest 31% o Biogas 11% o Windenergie 37% o Sonstige 0,4% Quelle: Ökostrombericht 2014 (E-Control) Jedenfalls ist Windenergie bei uns zu Vollkosten im Bereich von 7,5 Cent/kWh 10 Cent/kWh angesiedelt nur Wasserkraft über 150 kw scheint hier mithalten zu können. Wichtig: Berechnet man die Differenz zu den Effekten am Strommarkt: statt 7 Cent nur noch 3 Cent / kwh für 60 TWh ergeben sich über 2 Mrd. EUR an Einsparungen (Differenz 2009 zu 2016) Im Vergleich zu den Ausgaben (siehe oben, 1 Mrd./Jahr) ergeben sich positive Netto-Effekte durch die Ökostromförderung. S. 9

10 Quelle: SN, Daher: Auch wenn es der Kunde nicht immer auf der Stromrechnung findet Ökostrom ist per se nicht teurer für das System. Die Haushalte sind nur über Gebühr mit Steuern und Abgaben belastet. Auch ein Tarifwechsel kann helfen. Quellen: Was Strom wirklich kostet, Vergleich der staatlichen Förderungen und gesamtgesellschaftlichen Kosten von konventionellen und erneuerbaren Energien, Erstellt durch das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.v. (FÖS) - Langfassung, überarbeitete und aktualisierte Auflage 2015 E-Control (Ökostrombericht, Markdaten etc.) Statistik Austria : Energiebilanzen IG Windkraft - Homepage S. 10

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