Abschliessendes Qualifikationsverfahren HF Pflege. Die drei Prüfungsteile des Qualifikationsverfahrens

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1 Abschliessendes Qualifikationsverfahren HF Pflege Die drei Prüfungsteile des Qualifikationsverfahrens Zürich, Jan. 2015

2 Inhalt 1 Ausgangslage Beurteilungsgrundlage Bestimmung der ECTS-Note Praxisorientierte Diplomarbeit Zielsetzungen Rahmenbedingungen Vorgehensweise Beurteilung Teilbeurteilungen Gesamtbeurteilung Praxisorientierte Diplomarbeit Wiederholung Praxisorientierte Diplomarbeit Wegleitung Praxisorientierte Diplomarbeit Formale Kriterien Zitate und Quellennachweise im Text Literaturverzeichnis Eigenständigkeitserklärung HF Pflege Careum Bildungszentrum: Vorlage Prüfungsgespräch Zielsetzungen Rahmenbedingungen Vorgehensweise Beurteilung Gesamtbeurteilung und Beurteilungskriterien Prüfungsgespräch Wiederholung des Prüfungsgesprächs Praktikumsqualifikation Zielsetzungen Rahmenbedingungen Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der HF Pflege, Auszug Vorgehensweise Beurteilung Praktikumsqualifikation Lernbereich berufliche Praxis Arbeitsfelder Kriterien Gesamtbeurteilung: Abschlusspraktikum Quellenverzeichnis Seite 1

3 1 Ausgangslage Das Abschliessende Qualifikationsverfahren in der Höheren Fachschule (HF) Pflege am Careum Bildungszentrum (CBZ) entspricht den Anforderungen und den beruflichen Kompetenzen, die im Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Pflege 1 formuliert werden. Es ist in der Promotionsordnung der Höheren Fachschule Pflege 2 geregelt. Das Abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen: a. Praxisorientierte Diplomarbeit b. Praktikumsqualifikation c. Prüfungsgespräch. Die nachfolgende Beschreibung des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens hält Ziele, Rahmenbedingungen, Vorgehensweise, Beurteilung und Wiederholung der drei Prüfungsteile fest. 1.1 Beurteilungsgrundlage Die Bewertung der Ergebnisse der Prüfungen wird entsprechend der ECTS-Bewertungsskala vorgenommen und orientiert sich an den Grundprinzipien des Problem basierten Lernens. In jedem Prüfungsteil werden jeweils Kompetenzen mit entsprechenden Kriterien eingeschätzt. In der Praxisorientierten Diplomarbeit und im Prüfungsgespräch werden die einzelnen Kompetenzen mit einer Punktzahl zwischen 1 Punkt und 6 Punkten bewertet. Punkte Qualitative Beschreibung des Leistungsniveaus 6 Punkte Sehr gut 5 Punkte Gut 4 Punkte Leistung entspricht den Mindestanforderungen 3 Punkte Mindestanforderung nicht erreicht, mit leichtem Verbesserungsbedarf 2 Punkte Mindestanforderung nicht erreicht, mit erheblichem Verbesserungsbedarf 1 Punkt Mindestanforderung nicht erreicht, mit gravierenden elementaren Defiziten und grundlegendem Verbesserungsbedarf Die Summe der erreichten Punkte in den geprüften Kompetenzen einer Prüfung ergibt die Gesamtpunktzahl. Die ermittelte Gesamtpunktzahl wird einer ECTS-Note zugeordnet. ECTS-Note A hervorragend B sehr gut C gut D befriedigend E ausreichend F nicht bestanden 1 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales. (2011). 2 Careum Bildungszentrum. (2011). S.3-4 Seite 2

4 1.2 Bestimmung der ECTS-Note Die ECTS-Note wird gemäss der nachfolgenden Tabelle bestimmt: % der Gesamtpunktzahl ECTS-Note Definition 92% und mehr A hervorragend 86% und mehr B sehr gut 79% und mehr C gut 72% und mehr D befriedigend 65% und mehr E ausreichend weniger als 65% F nicht bestanden Ausgenommen von der Punktebewertung ist die Praktikumsqualifikation (Siehe Punkt 4.4). 2 Praxisorientierte Diplomarbeit 2.1 Zielsetzungen In der Praxisorientierten Diplomarbeit wird überprüft, ob die/der Studierende fähig ist, komplexe Pflegesituationen systematisch zu bearbeiten und zu reflektieren. Folgende beruflichen Kompetenzen werden dabei beurteilt: Die/der Studierende erfasst eine Pflegesituation in ihren individuellen und systemischen Charakteristika und beschreibt diese differenziert und nachvollziehbar. erkennt und gewichtet die bedeutsamen Phänomene einer Pflegesituation, verbindet sie korrekt mit Pflegefachbegriffen 3 und formuliert leitende Fragestellungen. integriert relevantes und aktuelles Pflegewissen/Fachliteratur der Pflege und der Bezugswissenschaften in die Bearbeitung von Pflegesituationen. leitet im Sinne einer Synthese aus erarbeitendem Fachwissen Lösungsvarianten für die Pflegesituationen ab, die fachlich korrekt und in der Praxis umsetzbar sind. reflektiert die systematische Bearbeitung von Pflegesituationen und leitet Konsequenzen für ihr/sein berufliches Handeln ab. ist fähig, die theoretische Bearbeitung einer Pflegesituation in schriftlicher Form korrekt darzustellen. 3 Pflegefachbegriffe = angemessene Termini für Sachverhalte der Theorie und Praxis der Pflege. Diese sind der aktuellen Fachliteratur (Fachbücher, -zeitschriften oder wissenschaftliche Abhandlungen) zu entnehmen. Seite 3

5 2.2 Rahmenbedingungen Die Praxisorientierte Diplomarbeit ist ein Prüfungsteil des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Der Auftrag für die Praxisorientierte Diplomarbeit wird von der Höheren Fachschule Pflege Ende des 5. Semesters erteilt. Sie wird während des 6. Semesters als Einzelarbeit erstellt. Den Studierenden wird empfohlen, eine Beratung durch pädagogische Mitarbeitende des CBZ in Anspruch zu nehmen. 1. Beratungsangebot: Ziel: Klärung des Vorhabens der/des Studierenden auf der Basis der Bearbeitung der Schritte 1 und 2 der Aufgabenstellung. Dauer 45 Minuten. Dazu vereinbaren die Studierenden bis zur Jahreswoche 44 (Frühjahrskurs) bzw. Jahreswoche 18 (Herbstkurs) mit den zugewiesenen pädagogischen Mitarbeitenden (pma) einen Termin. 2. Beratungsangebot: Auf Wunsch der/des Studierenden. Dauer 30 Minuten. Den Studierenden werden vom Lernbereich Praxis zwei Tage zum Verfassen der Praxisorientierten Diplomarbeit zur Verfügung gestellt. Die Praxisorientierte Diplomarbeit entspricht der Wegleitung Praxisorientierte Diplomarbeit (Siehe Punkt 2.6). Die Praxisorientierte Diplomarbeit ist gemäss den nachfolgenden Bestimmungen einzureichen: - Die Arbeit wird in der Form einer PDF Datei eingereicht. - Die PDF-Datei muss kleiner als 10 MB sein. - Die PDF-Datei ist nach folgendem Schema betitelt: PF_Kurs_Name_Vorname_Praxisorientierte_Diplomarbeit (z.b.: PF_H11_Meier_Anton_Praxisorientierte_Diplomarbeit) - Die PDF-Datei wird per Mail an nachfolgende Mailadresse gesendet: pruefung@careum.ch - Der Abgabetermin per Mail ist für den Frühjahrskurs: Freitag in der 50. Jahreswoche bis Uhr, Herbstkurs: Freitag in der 25. Jahreswoche bis Uhr. 2.3 Vorgehensweise Ausgangspunkt der Praxisorientierten Diplomarbeit ist die systematische und theoriegeleitete Bearbeitung einer bedeutsamen, realen Pflegesituation, die von der/dem Studierenden in ihrem/seinem momentanen Arbeitsfeld erlebt wurde. Den Bezugsrahmen für die Schritte der Analyse, theoriegeleiteten Bearbeitung und Reflexion der komplexen Pflegesituation bilden die Pflegewissenschaft und ihre Bezugswissenschaften. Die Bearbeitung zielt ab auf ein verbessertes Verständnis realer Pflegesituationen und eine fachlich korrekte Darstellung und Begründung angemessenen Pflegehandelns. Seite 4

6 Die Praxisorientierte Diplomarbeit ist in fünf Schritte gegliedert, die sich an die Siebensprung Methode anlehnen. Schritt Phase Bearbeitung 1 Schilderung einer oder mehrerer bedeutsamer, persönlich erlebter Pflegesituationen aus dem momentanen Arbeitsfeld. Diese können gewöhnliche, typische oder unvorhersehbare, überraschende, aussergewöhnliche Situationen sein, die durch Interventionen wenig oder nachhaltig positiv bzw. negativ beeinflusst wurden. Formulierung der bedeutsamen Phänomene, die in der Schilderung enthalten sind und Verbindung dieser Phänomene mit entsprechenden Pflegefachbegriffen. 2 Benennung der Pflegfachbegriffe, die in der Pflegesituation für die Pflege Priorität besitzen und Begründung dieser Priorität. Formulierung einer oder zwei leitender Fragestellung(en) zur Pflegesituation. Darstellung des relevanten, aktuellen Fachwissens (aus Fachpublikationen) bezüglich der leitenden Fragestellungen. 3 Erläuterung der Zusammenhänge zwischen einzelnen dargestellten Elementen des aufgeführten Fachwissens. 4 Problembeschreibung Problemanalyse Problembearbeitung Lösungsvarianten Erläuterung des Bezugs des Fachwissens zur geschilderten Pflegesituation. Formulierung von 2 Lösungsvarianten (Haltungs- und/oder Handlungsmöglichkeiten) in Bezug auf die Fragestellung. Begründung, warum die gewählten Varianten zur Lösung beitragen. Überprüfung der Umsetzbarkeit der gewählten Lösungsvarianten in die Praxis. Konkrete Beschreibung des Wissenszuwachses und des vertieften theoretischen Verständnisses, welches sich aus der Bearbeitung ergeben hat. 5 Reflexion Beurteilung, welche Ergebnisse aus dieser Bearbeitung für die künftige Pflegepraxis von Bedeutung sind. Rückblich auf die eigenen Vorgehens- und Arbeitsweisen bei der Verfassung der Praxisorientierten Diplomarbeit und Erläuterung, welche dieser Vorgehens- und Arbeitsweisen nützlich und förderlich für die Bearbeitung der Aufgabenstellung waren und welche nicht. Seite 5

7 2.4 Beurteilung Die Basis der Beurteilung der Praxisorientierte Diplomarbeit bilden ausgewählte berufliche Kompetenzen des Rahmenlehrplans 4. Die Beurteilung gliedert sich in Teilbeurteilungen der einzelnen Schritte der Aufgabenstellung. Die Beurteilung findet anhand konkreter und überprüfbarer Kriterien statt, die der/dem Studierenden vorgängig bekannt gegeben werden. Die Praxisorientierte Diplomarbeit wird durch zwei pädagogische Mitarbeitende der HF Pflege des CBZ beurteilt und bewertet. Wenn die Praxisorientierte Diplomarbeit nicht rechtzeitig eingereicht wird (Siehe Punkt 2.2) oder gegen die Eigenständigkeitserklärung (Siehe Punkt 2.6.1) verstossen wird, ist die Praxisorientierte Diplomarbeit nicht bestanden und sie wird mit F bewertet. Das Resultat der Praxisorientierten Diplomarbeit wird der/dem Studierenden schriftlich mitgeteilt. Bei Fragen zur Beurteilung kann die/der Studierende ein Gespräch verlangen Teilbeurteilungen Jedes Kriterium der Teilbeurteilungen Schritt 1-5 und Formales wird mit Punkten von 1 bis 6 gemäss der qualitativen Beschreibung des Leistungsniveaus (Siehe Absatz. 1.1). beurteilt. Die Summe der Punkte aller 18 Kriterien ergibt die Gesamtpunktzahl. Teilbeurteilung Schritt 1 Kompetenz: Die/der Studierende erfasst eine Pflegesituation in ihren individuellen und systemischen Charakteristika und beschreibt diese differenziert und nachvollziehbar. Kriterien Bewertungsskala Die Schilderung der Pflegesituation(en) enthält konkrete Angaben über den Patienten, seine Reaktionen und Aussagen. Die Schilderung der Pflegesituation(en) beschreibt die erbrachte Pflege und macht Aussagen über Reaktionen und Emotionen der/des Studierenden. Der Kontext der ausgewählten Pflegesituation ist differenziert geschildert und die Motivation zur Wahl begründet Summe der Punkte Schritt 1: 4 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales. (2011). S Seite 6

8 Teilbeurteilung Schritt 2 Kompetenz: Die/der Studierende erkennt und gewichtet die bedeutsamen Phänomene einer Pflegesituation, verbindet sie korrekt mit Pflegefachbegriffen und formuliert leitende Fragestellungen. Kriterien Bewertungsskala Die bedeutsamen Phänomene der Pflegesituation sind erfasst und korrekt mit Pflegefachbegriffen verbunden Die Prioritäten für die Pflege in der geschilderten Situation sind klar benannt und nachvollziehbar begründet. Die Fragestellung hat Bezug zu den Pflegefachbegriffen und den Prioritäten und ist klar formuliert. Summe der Punkte Schritt 2: Teilbeurteilung Schritt 3 Kompetenz: Die/der Studierende integriert relevantes und aktuelles Pflegewissen/Fachliteratur der Pflege und der Bezugswissenschaften in die Bearbeitung von Pflegesituationen. Kriterien Bewertungsskala Das angeführte Fachwissen ist auf die Fragestellung bezogen, differenziert und fachlich korrekt dargestellt Die Zusammenhänge zwischen den bearbeiteten Elementen des Fachwissens sind differenziert beschrieben und fachlich korrekt dargestellt. Der Bezug des Fachwissens zur geschilderten Pflegesituation ist nachvollziehbar erläutert. Summe der Punkte Schritt 3: Seite 7

9 Teilbeurteilung Schritt 4 Kompetenz: Die/der Studierende leitet im Sinne einer Synthese aus erarbeitendem Fachwissen Lösungsvarianten für die Pflegesituationen ab, die fachlich korrekt und in der Praxis umsetzbar sind. Kriterien Bewertungsskala Die 2 Lösungsvarianten sind auf die Fragestellung/en bezogen und die entsprechenden Handlungen und/oder Haltungen sind konkret beschrieben Die 2 Lösungsvarianten sind fachlich korrekt begründet. Die 2 ausgearbeiteten Lösungsvarianten sind auf ihre Umsetzbarkeit beurteilt. Summe der Punkte Schritt 4: Teilbeurteilung Schritt 5 Kompetenz: Die/der Studierende reflektiert die systematische Bearbeitung von Pflegesituationen und leitet Konsequenzen für ihr berufliches Handeln ab. Kriterien Bewertungsskala Der Wissenszuwachs und das gewonnene vertiefte Verständnis werden konkret und differenziert beschrieben. Es ist nachvollziehbar dargestellt, welche Ergebnisse der Arbeit in die Pflegepraxis einfliessen können. Es wird im Rückblick nachvollziehbar erläutert, welche eigenen Vorgehensweisen beim Verfassen dieser Praxisorientierten Diplomarbeit nützlich und förderlich waren und welche nicht. Summe der Punkte Schritt 5: Seite 8

10 Teilbeurteilung Formales Kompetenz Die/der Studierende ist fähig, die theoretische Bearbeitung einer Pflegesituation in schriftlicher Form korrekt darzustellen. Kriterien Bewertungsskala Die Kriterien der Wegleitung zu den allgemeinen formalen Aspekten und der Darstellung sind eingehalten Die Kriterien der Wegleitung zur Sprache sind eingehalten. Die Kriterien der Wegleitung zur Zitierweise sind eingehalten. Summe der Punkte Formales: Seite 9

11 2.4.2 Gesamtbeurteilung Praxisorientierte Diplomarbeit Die Punktewerte der einzelnen Teilbeurteilungen werden in die Gesamtbeurteilung übertragen, um daraus die Gesamtpunktzahl zu ermitteln. Die ermittelte Gesamtpunktzahl wird einer ECTS-Note gemäss folgender Tabelle zugeordnet: ECTS- Note Gesamtpunktzahl A = Hervorragend B = Sehr gut C = Gut D = Befriedigend E = Ausreichend F Nicht bestanden =/< 69 Name, Vorname: Kurs: Eingang der Arbeit Korrektur der Arbeit Datum: Datum: Schritt Kompetenzen Punktwert der Teilbeurteilungen Pflegesituation in ihren individuellen und systemischen Charakteristika erfassen und differenziert und nachvollziehbar beschreiben Phänomene der Pflegesituation erkennen und gewichten, mit Fachbegriffen verbinden und leitende Fragestellungen formulieren Relevantes und aktuelles Pflegewissen/Fachliteratur der Pflege und der Bezugswissenschaften in die Bearbeitung integrieren 4 Fachlich korrekte Lösungsvarianten ableiten und deren Umsetzbarkeit überprüfen 5 Bearbeitung der Pflegesituation reflektieren und Konsequenzen für das berufliche Handeln ableiten Formales Theoretische Bearbeitung in schriftlicher Form korrekt darstellen Gesamtpunktzahl: Beurteilende/r: ECTS-Note: Seite 10

12 2.5 Wiederholung Praxisorientierte Diplomarbeit Wenn die Praxisorientierte Diplomarbeit mit der ECTS-Note F bewertet wurde, gilt dieser Anteil des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens als ungenügend und kann einmal wiederholt werden. Die Beurteilung der ungenügenden Praxisorientierten Diplomarbeit wird der/dem Studierenden von der korrigierenden Expertin/dem korrigierenden Experten erläutert. (Frühjahrskurs Woche 5 / Herbstkurs Woche 30). Wenn die Praxisorientierte Diplomarbeit der einzige ungenügende Prüfungsteil im Abschliessenden Qualifikationsverfahren ist, stehen der/dem Studierenden für die Bearbeitung der Wiederholung mindestens 4 Wochen ab dem Gespräch mit der korrigierenden Expertin/dem korrigierenden Experten zur Verfügung. Nach Absprache mit der Expertin/dem Experten kann aus pädagogischen Gründen ein späterer Abgabetermin vereinbart werden. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann von der/dem Studierenden bis eine Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin bei der Expertin/dem Experten beantragt werden. In der Wiederholung hat die/der Studierende ihre/seine eingereichte Diplomarbeit zu überarbeiten. Es muss keine neue Fallsituation bearbeitet werden. Die Arbeit ist in der Form einer PDF-Datei einzureichen und nach folgendem Schema zu betiteln: PF_Kurs_Name_Vorname_Wiederholung_Praxisorientierte_Diplomarbeit. (z.b.: PF_H11_Meier_Anton_Wiederholung_Praxisorientierte_Diplomarbeit) Das PDF-Dokument ist per Mail zum Termin, der mit der korrigierenden Expertin/dem korrigierenden Experten vereinbart wurde, an die nachfolgende Adresse zu senden: pruefung@careum.ch Wenn neben der Praxisorientierten Diplomarbeit weitere Prüfungsteile im Abschliessenden Qualifikationsverfahren nicht bestanden wurden, werden die Zeiten für die Wiederholung der einzelnen Prüfungsteile mit der/dem Studierenden im Rahmen der Verlängerung der Ausbildung festgelegt. 5 Für die Wiederholung der Praxisorientierten Diplomarbeit gilt der gleiche Beurteilungsmassstab (Kriterien / Punktezahlen), der bei der Beurteilung der Praxisorientierten Diplomarbeit angewendet wird. Es werden alle Teile der Arbeit erneut beurteilt. 5 Careum Bildungszentrum, (2011). S. 4 Seite 11

13 2.6 Wegleitung Praxisorientierte Diplomarbeit Formale Kriterien Allgemein: Der Umfang der Praxisorientierten Diplomarbeit (Schritt 1 bis 5) entspricht Seiten. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang sind darin nicht enthalten. Im Anhang werden diejenigen Quellen in gescannter Form aufgeführt, die nicht als Literatur regulär im Literaturverzeichnis erfasst werden können oder schwer zugänglich sind: z.b. Studien aus schwer erreichbaren Zeitschriften, unveröffentlichte Unterlagen, anonymisierte Pflegeplanungen oder ähnliches. Diese Quellen werden jeweils mit Überschriften versehen, die auch im Inhaltsverzeichnis erscheinen. Benutzte Skillsunits werden nicht in den Anhang aufgenommen Die Arbeit ist als PDF-Datei per Mail mit korrektem Dokumentennamen einzureichen (Siehe Punkt 2.2) Eine Eigenständigkeitserklärung, entsprechend der Vorlage des CBZ (Siehe Punkt 2.6.4), ist ausgefüllt, unterschrieben und in gescannter Form als letzte Seite der Arbeit angefügt. Zur Wahrung des Datenschutzes werden in der Bearbeitung der Patientensituation alle Angaben zu den beteiligten Personen (Namen, Geburtsdaten etc) und den Orten wo sich die Situation ereignet hat (Stationsbezeichnung, Zimmernummer), so verändert, dass weder die Personen noch der Ort identifiziert werden können. Darstellung: Die Titelseite enthält Angaben zu: Titel der Arbeit: Praxisorientierte Diplomarbeit Thementitel: persönlich gewählt. Studierenden Name und Vorname Institution Careum Bildungszentrum, Kurs und Zeit Kursbezeichnung, Monat und Jahr. Das Inhaltsverzeichnis ist gegliedert, nummeriert und mit Seitenzahlen versehen. Der Text ist durch Titel, Untertitel und Abschnitte gegliedert. Für die Textpassagen wird der Schrifttyp: Arial Narrow oder Times New Roman, die Schriftgrösse: 12 und der Zeilenabstand: 1,5 verwendet. Freie Seitenränder sind eingehalten: links 2.7 cm, rechts 2.5 cm, von oben 2.5 cm, von unten 2 cm. Skizzen, Abbildungen, Diagramme usw. sind beschriftet und kommentiert. Jede Seite enthält in der Fusszeile den Namen der Verfasserin/des Verfassers, den Thementitel der Arbeit und die Seitenzahl. Sprache: Es wird Fachsprache verwendet. Der Text ist verständlich formuliert und flüssig lesbar. Abkürzungen werden vermieden. Werden trotzdem Abkürzungen verwendet, dann werden die Begriffe beim ersten Gebrauch ausgeschrieben und die Abkürzung wird in Klammern angefügt: z.b. Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Grammatik, Interpunktion und Orthografie sind korrekt. Bei allgemeingültigen Aussagen verwendet der Text, wo es möglich und sinnvoll ist, geschlechtsneutrale Personen- und Rollenbezeichnungen oder spricht die beiden Geschlechter gleichermassen an. Seite 12

14 2.6.2 Zitate und Quellennachweise im Text Die gewählte Darstellungsweise für Literaturangaben orientiert sich am Standard der American Psychological Association (APA Style 6 von 2010). Abkürzungen. In der Kennzeichnung der Zitate oder im Literaturverzeichnis können folgende Abkürzungen verwendet werden: Seite = S. / Herausgeber = Hrsg. / Auflage = Aufl. / Band = Bd. / vergleiche = vergl. / et altieri = et al. Direktes / Wörtliches Zitat: Wörtliche Zitate werden grundsätzlich in Anführungszeichen gesetzt und kursiv gedruckt. Im Allgemeinen werden die zitierten Sätze vollständig und originalgetreu wiedergegeben. Werden am Zitat Kürzungen vorgenommen, so ist die Stelle der Auslassung durch drei Punkte ( ) zu kennzeichnen. Die Quelle des Zitates wird in Klammern nach dem Anführungszeichen und vor den abschliessenden Punkt gesetzt. Es sind folgende Angaben zu machen: Nachname des Autors/der Autoren, Erscheinungsjahr des zitierten Textes, Seitenangabe Beispiel: Kommunikation und Ethik sind Themen, die nicht nur in der pflegerischen Berufsausübung sondern auch im alltäglichen menschlichen Miteinander eine wichtige Rolle spielen (Lauber, 2001, S. 245). Dezentral besagt, dass die Qualitätsprüfung auf allen Ebenen der Organisation ausgeführt werden kann (Baartmans & Geng, 2006, S. 52). Indirektes / Sinngemässes Zitat: Bei dieser Zitierweise wird der Sinn eines Textes zusammengefasst wiedergegeben. Die Zitate dürfen bedeutungsmässig nicht verfremdet werden. Folgende Angaben sind zu machen: Nachname des Autors, Erscheinungsjahr des zitierten Textes, Seitenangabe Der Quellenangabe kann, wenn es Sinn macht, die Abkürzung vergl. vorangestellt werden. Beispiele: Hartwanger (2006, S. 6) stellt fest, dass bei älteren Menschen die häufigen Ursachen der Mangelernährung Kau- und Schluckstörungen sind. Bei älteren Menschen sind die häufigen Ursachen der Mangelernährung Kau- und Schluckstörungen (vergl.: Hartwanger, 2006, S. 6). Zitat aus Herausgeber-/Sammelwerken: Wenn aus einem Beitrag zitiert wird, der Teil eines Herausgeber-/Sammelwerkes ist, dann wird nur der Autor des Beitrags aufgeführt. Folgende Angaben sind zu machen: Nachname des Autors, Erscheinungsjahr des zitierten Textes, Seitenangabe Beispiel: Die Ursachen der Ungewissheit liegen in der ganzen Situation eines Krankheitsgeschehens und nicht in einer spezifischen Krankheit (Winkler, 2000, S. 52). Zitat aus einem Werk ohne Verfasser oder Herausgeber: Folgende Angaben sind nach dem Zitat zu machen und in Klammern zu setzen: Anfang des Titels, Erscheinungsjahr des Werkes, Seitenangabe Beispiel: Unter Blutgasen versteht man im zirkulierenden Blut in gebundener bzw. physik. gelöster Form vorhandene Gase; hauptsächl. O2, CO2 (Pschyrembel, 2011, S. 292). Seite 13

15 Zitat aus zweiter Hand: Hier werden Aussagen zitiert, welche ein Autor in seinem Buch oder Aufsatz selbst schon zitiert hat. Die Literaturangabe zu solchen Zitaten geschieht folgendermassen: Nachname des Verfassers, den der Autor zitiert hat, Erscheinungsjahr des vom Autor zitierten Werks, zitiert in Nachname des Autors selbst, Erscheinungsjahr des Werks, in dem das Zitat steht, Seitenangaben zum eingesehenen Werks Beispiel Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungs-Aspekt (Watzlawick et al, 1969, zitiert in Schulz von Thun, 2001, S. 13). Zitat aus dem Internet Zitate und Quellen aus dem Internet werden gleich gehandhabt wie Zitate aus Büchern oder Zeitschriften. In Klammern werden folgende Angaben gemacht: Nachname des Autors, Erscheinungsjahr oder Jahr des Zugriffs Beispiele: Im Gegensatz zum akuten Schmerz haben anhaltende chronische Schmerzzustände keine erkennbare physiologische Funktion (Heller, Sachse, 2007). Wenn ein Autor nicht eindeutig identifiziert werden kann, werden folgende Angaben gemacht und in Klammern hinter das Zitat gesetzt: Titel, Internetseite, Erscheinungsjahr oder Jahr des Zugriffs Beispiel: Alle Schmerzmediatoren erregen über spezifische Rezeptoren auch die Nozizeptoren, d. h. die freien Nervenendigungen, die für die Schmerzfortleitung verantwortlich sind (Schmerz. Wikipedia die freie Enzyklopädie, 2009). Unveröffentlichte Unterlagen Unveröffentlichte Skripte, interne Arbeitspapiere von Institutionen, Dokumente von Lernplattformen, Standards o.ä., auf die in der Diplomarbeit Bezug genommen wird und die keine Angaben zu Autor und Titel machen, werden (ausschnittweise) gescannt und in den Anhang des PDF-Dokuments eingefügt. Zitiert wird aus diesen Unterlagen, indem folgende Angaben in Klammern hinter das Zitat gesetzt werden: Siehe Anhang: Überschrift, unter der die Quelle im Anhang aufgeführt ist. S. Seitenzahl des Anhangs. Beispiel: Laut Pflegebericht sagt Herr X: Wenn sich keiner gut um meinen Hund kümmert, dann kann ich doch nicht ins Pflegeheim gehen. (Siehe Anhang: Pflegedokumentation Herr X. S. 28). Skizzen, Abbildungen, Diagramme usw. Die Quellen von Skizzen, Abbildungen, Diagrammen usw. sind im Text wie bei anderen Zitaten angegeben. Skillsunits Folgende Angaben sind nach dem Zitat zu machen und in Klammern zu setzen: Careum F&E, Erscheinungsjahr, Blocktitel, Seite. Beispiel: Die Magensonde darf nicht zu nass sein, da sonst Aspirationsgefahr besteht. (Careum F+E, 2012, Lebenseinschnitte, S. 78) Seite 14

16 2.6.3 Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis wird am Ende der Arbeit aufgeführt. Es werden nur Quellen aufgenommen, die im Text zitiert werden. Zu diesen Quellen werden vollständige Angaben gemacht. Die Quellen sind an Hand der Autorennamen in den einzelnen Rubriken (Bücher / Zeitschriften / Internet) alphabetisch geordnet. Umgang mit Werken, verfasst von mehreren Autoren Hat ein Buch oder Werk einen Autor/Herausgeber, so werden sein Nachnahme und die Initiale des Vornamens angegeben. zwei Autoren/Herausgeber, so werden beide Namen (Nachname, Initiale.) durch das Zeichen & verbunden mehr als zwei Autoren/Herausgeber, so wird nur der erste Autor/Herausgeber genannt und dann die Abkürzung et al. (et alteri = und andere) dem genannten Autorennamen angefügt. Fehlt eine Angabe des Autors /Herausgebers, so setzt man an dessen Stelle den Titel des Werkes. Diese Regelung gilt für alle Quellen. Werke (Monographien) werden nach folgendem Schema zitiert (Abkürzung ggf. = gegebenenfalls) : Nachname, Initiale. (ggf. Hrsg.). (Erscheinungsjahr). Titel: Untertitel (ggf. Aufl.). Verlagsort: Verlag. Beispiele: Benner, P. (2000). Stufen der Pflegekompetenz: From Novice to Expert. Bern: Hans Huber. Benner, P. & Wrubel, J. (1997). Pflege, Stress und Bewältigung: Gelebte Erfahrung von Gesundheit und Krankheit. Bern: Hans Huber. Baartmans, P. & Geng, V. (2006). Qualität nach Mass: Entwicklung und Implementierung von Qualitätsverbesserungen im Gesundheitswesen (2. Aufl.). Bern: Hans Huber. Hoehl, M. & Kullik, P. (Hrsg.). (2002). Kinderkrankenpflege und Gesundheitsförderung (2. Aufl.). Stuttgart: Thieme. Schewior-Popp, S. et al. (Hrsg.). (2012). Thiemes Pflege: Lehrbuch für Pflegende in Ausbildung (12. Aufl.). Stuttgart: Thieme. Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. (2011). (263 Aufl.). Berlin: De Gruyter. Beiträge aus Herausgeberwerken / Sammelwerken Können Beiträge aus einer Sammlung einem oder mehreren Autoren zugeordnet werden dann werden sie nach folgendem Schema zitiert: Nachname des Verfassers des Beitrags, Initiale. (Erscheinungsjahr). Titel: Untertitel. In Initiale. Nachname des Herausgebers des ganzen Werkes (Hrsg.), Titel: Untertitel (S. xx yy). Verlagsort: Verlag. Beispiele: Winkler, M. (2000). Ungewissheit. In S. Käppeli (Hrsg.), Pflegekonzepte: Phänomene im Erleben von Krankheit und Umfeld: Bd. 3 (S ). Bern: Hans Huber. Seite 15

17 Zeitschriften, Zeitungsartikel, Broschüren werden nach folgendem Schema zitiert: Nachname, Initiale. (Erscheinungsjahr ggf. Tag. Monat.). Titel: Untertitel. Name der Zeitschrift, Jahrgang (ggf. Heftnummer), Seitenangabe. Beispiele: Hartwanger, A. (2006). Schluckstörungen: Eine häufige Ursache von Mangelernährung. Pflege Ambulant, 17 (4), 6-9. Spirig, R. & Unger, M. (2006). Ein auf Evidenz basierendes Praxisprogramm zur pflegerischen Betreuung HIV-infizierter Menschen mit Fatigue. Pflege, 19 (4), Zitate aus dem Internet werden nach folgendem Schema zitiert: Nachname, Initiale. (Erscheinungsjahr). Titel: Untertitel. Zugriff am Tag. Monat. Jahr unter Niederer, I. (2008). Der chronische Schmerz und seine Behandlung in der Craniosacralen Osteopathie: Diplomarbeit. Zugriff am unter onchrschmerz.pdf Kleindienst-Cachay, C. (2006). Vorlesung: Grundlagen der Sportpädagogik im WS 2005/2006: Textfassung der PowerPoint-Präsentation vom Zugriff am unter ogik2003/websitepp31_1_2006gesundwagnis.pdf Bei Werken aus dem Internet ohne Verfasser wird wie folgt verfahren: Titel: Untertitel. Zugriff am Tag. Monat. Jahr unter Schmerz: Schmerzentstehung. Zugriff am unter Skizzen, Abbildungen, Diagramme usw. Die Quellen von Skizzen, Abbildungen, Diagrammen usw. sind im Literaturverzeichnis in der gleichen Weise wie andere Quellen angegeben. Skillsunits werden nach folgendem Schema aufgeführt: Careum F+E. Lehrmittel HF Pflege Skills. (Erscheinungsjahr). Blocktitel. (X. Aufl.). Zürich: Careum Verlag Careum F+E. Lehrmittel HF Pflege Skills. (2012). Lebenseinschnitte (3. Aufl.). Zürich: Careum Verlag. Seite 16

18 2.6.4 Eigenständigkeitserklärung HF Pflege Careum Bildungszentrum: Vorlage Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ist in gescannter Form dem PDF-Dokument der Praxisorientierten Diplomarbeit als letzte Seite nach dem Anhang beizufügen. Ein Worddokument dieser Erklärung ist auf der Lernplattform hinterlegt. Eigenständigkeitserklärung Praxisorientierte Diplomarbeit Bildungsgang HF Pflege, Careum Bildungszentrum Ich bestätige, die vorliegende Praxisorientierte Diplomarbeit mit dem Titel: selbständig verfasst zu haben. Sämtliche Inhalte, die aus Quellen entnommen wurden, sind als Zitat gekennzeichnet und mit genauer Quellenangebe versehen. Im Literaturverzeichnis werden diese Quellen vollständig aufgeführt. Vorname Name Kurs Ort / Datum / Unterschrift Seite 17

19 3 Prüfungsgespräch 3.1 Zielsetzungen Im Prüfungsgespräch wird beurteilt, ob die/der Studierende fähig ist, eine konkretes Fallbeispiel einer Pflegesituation systematisch zu beurteilen, die Pflege entsprechend zu planen und vertiefte Fachkenntnisse aufzuzeigen und zu vertreten. Folgende beruflichen Kompetenzen werden dabei beurteilt: Die/der Studierende nimmt eine Analyse und systematische Beurteilung einer konkreten Pflegesituation vor. hält relevante Pflegediagnosen fest und begründet diese. erstellt konkrete und realistische Pflegeziele. formuliert angemessene Pflegeinterventionen. zeigt auf, mit welchen Qualitätskriterien die geplanten Pflegeinterventionen evaluiert werden können. erläutert vertiefende Aspekte zur Pflegeplanung und zeigt Zusammenhänge auf. zeigt Fachwissen und Transferkompetenz in der Diskussion weiterführender Themen. stützt die Argumentation auf Theorien, Modelle und Konzepte der Pflege ab. zeigt ihr Berufs- und Pflegeverständnis auf. setzt eine korrekte Fachsprache ein. 3.2 Rahmenbedingungen Das Prüfungsgespräch ist ein Prüfungsteil des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Es findet im sechsten Semester der Ausbildung statt (im Frühjahrskurs in der Jahreswoche 3 / im Herbstkurs in der Jahreswoche 28). Jede/jeder Studierende legt das Prüfungsgespräch einzeln ab. Der Termin für das Prüfungsgespräch wird vom Careum Bildungszentrum festgelegt und am Ende des 5. Semesters bekannt gegeben. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung zur Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch stehen der/dem Studierenden 90 Minuten zur Verfügung, das Prüfungsgespräch selbst dauert 30 Minuten. In der Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch darf die/der Studierende Unterlagen in Papierform (Notizen, Ausarbeitungen, Bücher) verwenden. Der/dem Studierenden wird für diesen Prüfungsteil ein Arbeitstag vom Lernbereich Praxis zur Verfügung gestellt. 3.3 Vorgehensweise Ein konkretes Fallbeispiel bildet die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung. In der Vorbereitung (90 Minuten) analysiert und beurteilt die/der Studierende die Pflegesituation und erstellt für das Fallbeispiel eine angepasste Pflegeplanung. Als Bezugsrahmen dienen die Schritte des Pflegeprozesses. Die/der Studierende ermittelt bezogen auf das Fallbeispiel relevante Pflegediagnosen, leitet geeignete Pflegeziele und Pflegeinterventionen ab und legt fest, wie die Wirksamkeit der Interventionen überprüft werden kann. Im Prüfungsgespräch stellt die/der Studierende die Analyse und Beurteilung der Pflegesituation sowie die erstellte Pflegeplanung vor und erläutert diese (10 Minuten). Im Anschluss werden von der Prüfungsexpertin/dem Prüfungsexperten Aspekte der vorgetragenen Analyse der Pflegesituation und der Pflegeplanung aufgegriffen und dann von der/dem Studierenden in ihrem Zusammenhang betrachtet und vertieft erläutert. In der Diskussion weiterführender Themen zeigt die/der Studierende Fachwissen und Transferkompetenz auf. Die weiterführenden Themen beziehen sich auf Theorien, Modelle, Seite 18

20 Konzepte der Pflege, sowie auf das Berufs- und Pflegeverständnis der/des Studierenden. Insgesamt dauert das Prüfungsgespräch 30 Minuten. Teil I Phase Dauer Bearbeitung Pflegesituation erfassen und beurteilen Pflegeplanung erstellen Teil II Phase Dauer Bearbeitung Analyse und Beurteilung der Pflegesituation sowie die Pflegeplanung vorstellen Vertiefende Aspekte erläutern und Zusammenhänge aufzeigen Diskussion weiterführender Themen Fachwissen und Transferkompetenz aufzeigen 3.4 Beurteilung 90 Min. Pflegesituation analysieren und systematisch beurteilen. Eine aussagekräftige und der Situation angepasste Pflegeplanung erstellen, Kriterien für die Überprüfung der Wirkung der Pflegeinterventionen formulieren. 10 Min. Analyse und Beurteilung der Pflegesituation Vorstellung der Pflegeplanung. Erläuterung der Pflegediagnosen, Pflegeziele Pflegeinterventionen und der Evaluationskriterien für die Überprüfung der Wirkung der geplanten Pflegeinterventionen. 10 Min. Vertiefte Erläuterung von Aspekten der Analyse der Pflegesituation und/oder der Pflegeplanung, die von der Prüfungsexpertin aufgegriffen werden. Aufzeigen von Zusammenhängen dieser Aspekte. 10 Min. Fachwissen in die Diskussion weiterführender Themen mit der Prüfungsexpertin einbringen und Transferkompetenz aufzeigen. Die Themen beziehen sich auf Theorien, Modelle, Konzepte der Pflege und auf das Berufs- und Pflegeverständnis. Die Beurteilung des Prüfungsgesprächs findet anhand konkreter und überprüfbarer Kriterien statt, die der/dem Studierenden vorgängig bekannt gegeben werden. Das Prüfungsgespräch wird von einer Expertin/einem Experten aus dem Lernbereich Schule und aus dem Lernbereich Praxis der HF Pflege abgenommen. Das Resultat des Fachgesprächs wird der/dem Studierenden in der Woche nach der mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt. Bei Rückfragen zur Beurteilung kann die/der Studierende ein Gespräch verlangen. Seite 19

21 3.4.1 Gesamtbeurteilung und Beurteilungskriterien Prüfungsgespräch Die einzelnen Kompetenzen werden mittels Punkten gewichtet. Daraus wird die Gesamtpunktzahl errechnet. Die ermittelte Gesamtpunktzahl wird einer ECTS-Note gemäss folgender Tabelle zugeordnet: ECTS- Note Gesamtpunktzahl A = Hervorragend B = Sehr gut C = Gut D = Befriedigend E = Ausreichend F Nicht bestanden < 23 Name, Vorname: Kurs: Datum: Kompetenzen Punktwert Pflegesituation analysieren und systematisch und nachvollziehbar beurteilen Pflegeplanung aussagekräftig gegenüber Fachpersonen vertreten und sinnvolle Evaluationskriterien der geplanten Pflege aufzeigen. Vertiefende Aspekte zur Pflegeplanung erläutern und Zusammenhänge aufzeigen. Fachwissen und Transferkompetenz in der Diskussion weiterführender Themen aufzeigen. Argumentation auf Theorien, Modelle und Konzepte der Pflege abstützen. Berufs- und Pflegeverständnis aufzeigen und vertreten, korrekte Fachsprache anwenden Gesamtpunktzahl: ECTS-Note: Beurteilende Seite 20

22 3.5 Wiederholung des Prüfungsgesprächs Wenn das Prüfungsgespräch mit der ECTS-Note F bewertet wurde, gilt dieser Prüfungsteil des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens als ungenügend und kann einmal wiederholt werden. Der/dem Studierenden wird empfohlen, die Beurteilung des ungenügenden Prüfungsgesprächs mit der Expertin/dem Experten des Lernbereichs Schule umgehend zu besprechen. In der Wiederholung hat die/der Studierende ein neues Fallbeispiel unter den gleichen Bedingungen wie im regulären Prüfungsgespräch zu bearbeiten. Wenn das Prüfungsgespräch der einzige ungenügende Prüfungsteil im Abschliessenden Qualifikationsverfahren ist, dann ist der Termin der Wiederholung des Prüfungsgesprächs in der Woche 10 (Frühjahrskurs) bzw. der Woche 36 (Herbstkurs). Nach Absprache mit der Expertin/dem Experten kann aus pädagogischen Gründen ein späterer Wiederholungstermin vereinbart werden. Wurden neben dem Prüfungsgespräch weitere Prüfungsteile im Abschliessenden Qualifikationsverfahren nicht bestanden, dann werden die Zeiten für die Wiederholung der einzelnen Prüfungsteile mit der/dem Studierenden im Rahmen der Verlängerung der Ausbildung festgelegt. 6 Für die Wiederholung des Prüfungsgesprächs gilt der gleiche Beurteilungsmassstab (Kriterien / Punktezahlen), der bei der Beurteilung des ersten Prüfungsgespräches angewendet wird. 6 Careum Bildungszentrum, (2011). S. 4 Seite 21

23 4 Praktikumsqualifikation 4.1 Zielsetzungen Die Praktikumsqualifikation ist eine Gesamtbeurteilung der im Rahmenlehrplan formulierten Kompetenzen. Mit der Praktikumsqualifikation am Ende des 6. Semesters erbringt die/der Studierende den Nachweis, dass sie/er die notwendige Zahl zentraler beruflicher Kompetenzen in den Hauptprozessen des Arbeitsfeldes diplomierter Pflegefachpersonen HF erreicht hat. 4.2 Rahmenbedingungen Die Praktikumsqualifikation ist ein Teil des Abschliessenden Qualifikationsverfahrens, sie erfolgt durch den Praktikumsbetrieb und wird von der/dem Berufsbildungsverantwortlichen und der/dem Ausbildungsverantwortlichen aus der beruflichen Praxis unterzeichnet Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der HF Pflege 7, Auszug Arbeitsprozesse Die Arbeitsprozesse werden aus dem Arbeitsfeld und dem Kontext abgeleitet. Sie beschreiben, wie die zentralen beruflichen Aufgaben umgesetzt bzw. bewältigt werden.. Es werden zehn Arbeitsprozesse unterschieden, welche vier Hauptprozessen zugeordnet sind: 8 Hauptprozesse Pflegeprozess Kommunikationsprozess Wissensmanagement Organisationsprozess Arbeitsprozesse 1. Datensammlung und Pflegeanamnese 2. Pflegediagnose und Pflegeplanung 3. Pflegeinterventionen 4. Pflegeergebnisse und Pflegedokumentation 5. Kommunikation und Beziehungsgestaltung 6. Intra- und interprofessionelle Kommunikation 7. Weiterbildung 8. Lehr- und Anleitungsfunktion 9. Organisation und Führung 10. Logistik und Administration Kompetenzen Die Kompetenzen werden aus den Arbeitsprozessen abgeleitet. Sie beschreiben, was eine Fachperson wissen und können muss, um die zentralen beruflichen Aufgaben (d. h. die Arbeitsprozesse) fachgerecht ausführen zu können. Die nachfolgende Definition stützt sich auf die Terminologie des Kopenhagen-Prozesses: Kompetenzen bezeichnen die Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Know-how in gewohnten oder neuen Arbeitssituationen. Sie setzt sich aus Wissen (savoir), Fachkompetenz (savoir-faire) und Verhalten (savoir-être) zusammen. Sie wird durch die Zielorientiertheit, die Selbstständigkeit, das Ergreifen von Initiative, die Verantwortung, das Beziehungsumfeld, die verwendeten Mittel und das Anforderungsprofil der dipl. Pflegefachperson HF definiert. 7 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales, (2011) 8 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales, (2011), S. 6-8 Seite 22

24 Die Kompetenz umfasst folgende Komponenten: - kognitive Kompetenz: Anwendung von Theorien/Konzepten sowie implizites Wissen (tacit knowledge), welches durch Erfahrung gewonnen wird - funktionale Kompetenz: Fertigkeiten und Know-how, welche zur Ausübung einer konkreten Tätigkeit erforderlich sind - personale Kompetenz: Verhalten in und Umgang mit Arbeitssituationen - ethische Kompetenz: persönliche und soziale Werte Vorgehensweise Die Praktikumsqualifikation wird in der Zeit von einem Monat bis zwei Wochen vor dem Ausbildungsende durchgeführt. Das Ergebnis wird mit der/dem Studierenden besprochen. Die Praktikumsqualifikation wird dann spätestens zwei Wochen vor Ausbildungsende an die Schuladministration des Careum Bildungszentrums weitergeleitet. 4.4 Beurteilung Die Beurteilung findet anhand der im Rahmenlehrplan 10 aus den Arbeitsprozessen abgeleiteten Kompetenzen statt. Es werden 30 Kompetenzen gemäss der nachfolgenden Tabelle Bewertung der Kompetenzen beurteilt und mit Noten zwischen A und F bewertet bzw. als nicht beurteilbar gekennzeichnet. Die Beurteilung der Qualität einer Kompetenz stützt sich auf die Qualitätsnormen (Standards) des Praktikumsbetriebs. Tabelle: Bewertung der Kompetenzen Grundsätzliche werden zur Beurteilung der Kompetenzen die Qualitätskriterien Sicherheit, Wirksamkeit, Wohlbefinden und Wirtschaftlichkeit eingeschätzt. Für die Bewertung der Kompetenzen stehen sechs Stufen zur Verfügung: Bewertung/Bedeutung Beurteilung Punkte Hervorragende Leistung, die von ungefähr 10% der Studierenden erreicht wird A 6 Sehr gute Leistung B 5,5 Gute Leistung C 5 Befriedigende Leistung D 4,5 Ausreichende Leistung E 4 Nicht bestanden F 3,5 Nicht beurteilbar X Die einzelnen Kompetenzen werden mit Noten von A bis F bzw. mit X bewertet. Jeder Buchstaben-Note entspricht ein Punkt-Wert (siehe Tabelle S. 23). Kompetenzen, welche als nicht beurteilbar eingeschätzt werden (Buchstabe X), wird ein Punktwert zugeordnet. Dieser ist der rechnerische Mittelwert aller beurteilten Kompetenzen des jeweiligen Hauptprozesses. 9 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales, (2011), S. 6 f. 10 OdASanté & Schweizer Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales, (2011), S Seite 23

25 Für die Beurteilung eines Hauptprozesses werden die Punktwerte der einzelnen Kompetenzen des Hauptprozesses zusammengezählt und durch die Anzahl der Kompetenzen geteilt. In der Gesamtbeurteilung werden die Punktwerte aller Kompetenzen zusammengezählt und durch die Gesamtanzahl Kompetenzen (30) geteilt. Dieser Wert entspricht einer Buchstaben- Note von A bis F und ergibt die Gesamtbeurteilung des Praktikums. Das Praktikum ist bestanden, wenn jeder Hauptprozess bestanden wurde. Dies ist dann der Fall, wenn im Hauptprozess Pflegeprozess mindestens 10 der 15 Kompetenzen, Kommunikationsprozess mindestens 3 der 5 Kompetenzen, Wissensmanagement mindestens 2 der 3 Kompetenzen, Organisationsprozess mindestens 4 der 7 Kompetenzen mit den Noten A, B, C, D oder E bewertet werden Seite 24

26 4.5 Praktikumsqualifikation Lernbereich berufliche Praxis 3. Ausbildungsjahr, Abschlusspraktikum Arbeitsfelder Arbeitsfeld(er) Kinder Erwachsene Betagte/ Hochbetagte Pflege und Betreuung von Menschen mit Langzeiterkrankungen Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Frauen Pflege und Betreuung psychisch erkrankter Menschen Pflege und Betreuung von Menschen in Rehabilitation Pflege und Betreuung somatisch erkrankter Menschen Pflege und Betreuung von Menschen zu Hause Kriterien Hauptprozess: Pflegeprozess Arbeitsprozess 1 - Datensammlung und Pflegeanamnese Die dipl. Pflegefachperson HF führt ein Assessment und wenn nötig Re-Assessments durch. Im (Re-) Assessment erfasst und beurteilt sie die aktuelle körperliche, kognitive, psychische und soziale Situation, die Biografie und die Krankengeschichte der Patientinnen/ Patienten. Sie schätzt deren Pflegebedarf, Bedürfnisse und Ressourcen ein. Bewertung 1.1 Die/der Studierende nimmt die klinische Beurteilung vor und trifft die ihr/im zustehenden Entscheidungen. Sie/er gestaltet die Pflege so, dass die Wertehaltung, die Rechte und die Interessen der Patientinnen/Patienten berücksichtigt werden. 1.2 Die/der Studierende erkennt Krisen und Situationen von Selbstund Fremdgefährdung, beurteilt sie und leitet die relevanten Massnahmen ein. A B C D E F Arbeitsprozess 2 - Pflegediagnose und Pflegeplanung Die dipl. Pflegefachperson HF identifiziert und beurteilt die aktuellen und potenziellen Gesundheitsprobleme sowie die Ressourcen der Patientinnen/Patienten. Sie stellt die Pflegediagnosen. Sie setzt zusammen mit den Patientinnen/ Patienten und/oder den Angehörigen Ziele und plant die Pflege. 2.1 Die/der Studierende stellt die Pflegediagnosen und plant spezifische Massnahmen, um Gesundheitsprobleme, Krisensituationen und Konflikte effizient anzugehen. Sie/er wendet dazu relevante Konzepte, Methoden und Modelle an. 2.2 Die/der Studierende definiert gemeinsam mit Patientinnen/Patienten Ressourcen, die in der Pflege zur Vorbeugung und Bewältigung von Problemen eingesetzt werden können. Bewertung A B C D E F Seite 25

27 Arbeitsprozess - 3 Pflegeinterventionen Die dipl. Pflegefachperson HF organisiert pflegerische Interventionen, führt sie durch und überwacht sie auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit Hilfe evidenzbasierter Kriterien. 3.1 Die/der Studierende unterstützt die Patientinnen/Patienten im Erreichen und Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität. Sie/er unterstützt sie in ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Sie/er schafft Bedingungen, um sie in Entscheidungsprozesse mit einbeziehen zu können. 3.2 Die/der Studierende wählt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung adäquate Methoden, Massnahmen und Techniken aus. Sie/er setzt diese korrekt ein und führt die Pflege fachgemäss durch. 3.3 Die/der Studierende gestaltet und fördert präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen für sich selbst. Dazu fordert sie/er gegebenenfalls Unterstützung an. 3.4 Die/der Studierende beteiligt sich an Programmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung gefährdeter oder kranker Menschen. Sie/er führt solche Programme selbstständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch. 3.5 Die/der Studierende meistert auch unvorhergesehene und rasch wechselnde Situationen. Sie/er arbeitet in kritischen und komplexen Situationen effizient mit Fachpersonen intra- und interprofessionell zusammen. Bewertung A B C D E F Arbeitsprozess 4 - Pflegeergebnisse und Pflegedokumentation Die dipl. Pflegefachperson HF überprüft im Sinne der Qualitätssicherung die Wirksamkeit der Pflege anhand der (Mess-) Ergebnisse. Sie beendet die Pflegeprozesse und gestaltet die Aus- und Übertritte. Sie dokumentiert wichtige Aspekte des Pflegeprozesses. Bewertung 4.1 Die/der Studierende beurteilt konsequent die Wirkung und die Auswirkungen der Pflegeinterventionen. A B C D E F 4.2 Die/der Studierende reflektiert Pflegesituationen systematisch anhand von relevanten Konzepten, Theorien und Modellen. Sie/er überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Arbeits- und Pflegesituationen. 4.3 Die/der Studierende respektiert und reflektiert die rechtlichen und beruflichen Normen sowie die ethischen Grundsätze. Sie/er setzt sich mit ethischen Dilemmata auseinander und bezieht Stellung. 4.4 Die/der Studierende setzt Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung ein und beurteilt die (Mess)-Ergebnisse. Sie/er beteiligt sich an der Entwicklung von Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung. 4.5 Die/der Studierende beschafft sich Forschungsergebnisse und setzt neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Berufsalltag um. 4.6 Die/der Studierende führt die Pflegedokumentation der Patientinnen/Patienten vollständig, korrekt und für das intraprofessionelle Team verständlich. Seite 26

28 Hauptprozess: Kommunikationsprozess Arbeitsprozess 5 - Kommunikation und Beziehungsgestaltung Die dipl. Pflegefachperson HF schafft und unterhält durch die Wahl geeigneter Kommunikationsmittel und - methoden eine empathische und vertrauensfördernde Beziehung mit Patientinnen/ Patienten und deren Angehörigen. Bewertung 5.1 Die/der Studierende gestaltet die Kommunikation und die Beziehung so, dass sie der Situation angepasst ist, den Bedürfnissen der Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen gerecht wird, das allgemeine Wohlbefinden fördert und Ängste sowie andere psychische Stress-Phänomene situationsgerecht auffängt. 5.2 Die/der Studierende entwickelt adressatengerechte gesundheitsbezogene Lernprogramme für Individuen, Familien, Gruppen. Sie/er führt diese eigenständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch. 5.3 Die/der Studierende setzt sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit der Patientinnen/Patienten während der gesamten Betreuungszeit ein. A B C D E F Arbeitsprozess 6 - Intra- und interprofessionelle Kommunikation Die dipl. Pflegefachperson HF gewährleistet den Informationsfluss im intra- und interprofessionellen Team. Bewertung 6.1 Die/der Studierende HF informiert das intra- und interprofessionelle Team präzis, zur richtigen Zeit und angemessen über Gesundheitszustand und entwicklungen der Patientinnen/Patienten. 6.2 Die/der Studierende HF beschafft sich gezielt Informationen. Sie/er wählt die richtigen Informationsmittel und -wege aus und wendet diese adäquat und effizient an. A B C D E F Hauptprozess: Wissensmanagement Arbeitsprozess 7 - Weiterbildung Die dipl. Pflegefachperson HF bildet sich fortlaufend weiter. Bewertung 7.1 Die/der Studierende HF nimmt die berufliche Situation als Lern- und Lehrmöglichkeit wahr und setzt sich mit Forschungsergebnissen auseinander. 7.2 Die/der Studierende HF beurteilt die Qualität der eigenen Arbeit und nutzt die eigenen Erfahrungen mit dem Ziel, kritisch-konstruktiv zu urteilen und selbstständig zu arbeiten. A B C D E F Seite 27

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