SCHRIFTLICHE PRÜFUNG IN BERATUNG IM PSYCHOSOZIALEN BEREICH EINSCHÄTZUNGSBOGEN ZU PRÜFUNGSTEIL 2 BERATUNGSKONZEPT
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1 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG IN BERATUNG IM PSYCHOSOZIALEN BEREICH EINSCHÄTZUNGSBOGEN ZU PRÜFUNGSTEIL BERATUNGSKONZEPT KANDIDAT/IN DATUM Der/Die Kandidat/in beschreibt ein persönliches Beratungskonzept, das über seine/ihre Beratungstätigkeit Auskunft gibt. Darin erläutert er/sie, welches Menschenbild ihn/sie leitet, nach welchen Theorien, Zielen und Methoden er/sie im entsprechenden Beratungsansatz arbeitet und wie er/sie seine/ihre Beratungstätigkeit evaluiert. Formales: Umfang 5 0 Seiten A4, Schriftgrad, Zeilenabstand,5 Jede dieser Skalen ist fünfstufig. Wählen Sie die Punktzahl aus, die ihrer Einschätzung nach der Leistung des/r Kandidat/in am besten gerecht wird.. QUALIFIKATION UND KERNKOMPETENZEN Qualifikation und das berufliche Handeln relevante Kernkompetenzen umfassend, kritisch und nachvollziehbar. Qualifikation und für ihr berufliches Handeln relevanten Kernkompetenzen angemessen, kritisch und nachvollziehbar. Qualifikation und beruflichen Kernkompetenzen ungenügend, zu wenig kritisch und nicht nachvollziehbar.. GRUNDHALTUNG, MENSCHENBILD, ETHISCHE UND RECHTLICHE AKZENTSETZUNG Er/Sie zeigt in persönlicher Stellungnahme, auf welches Menschenbild und welchen ethischen Grundsätzen er/sie sich ausrichtet. Er/Sie erläutert rechtliche Aspekte und nimmt klar Stellung zu Persönlichkeitsund Datenschutz. Er/Sie begründet kompetent und nachvollziehbar die Grenzen der eigenen beraterischen Zuständigkeit in fachlicher und persönlicher Hinsicht. Er/Sie zeigt genügend, auf welches Menschenbild und welchen ethischen Grundsätzen er/sie sich ausrichtet. Er/Sie erläutert rechtliche Aspekte und nimmt Stellung zu Persönlichkeits- und Datenschutz. Er/Sie zeigt Grenzen der eigenen beraterischen Zuständigkeit in fachlicher und persönlicher Hinsicht auf. Menschenbild und ethische Grundsätze sind undeutlich beschrieben. Rechtliche Aspekte sind unklar dargestellt, die Stellung zu Persönlichkeits- und Datenschutz ist ungenügend. Grenzen der beraterischen Zuständigkeit in fachlicher und persönlicher Hinsicht werden nicht aufgezeigt. /5
2 3. BERATUNGSANSATZ, THEORIEN, HANDLUNGSMODELL, KLIENTEL Er/Sie erläutert anschaulich und präzise den eigenen handlungsleitenden Beratungsansatz mit entsprechenden Grundlagentheorien. Er/Sie nimmt persönlich Stellung zur Rolle als psychosoziale Beratungsperson, nennt ausgezeichnete Beispiele, wie Beratungsziele anhand des Beratungsmodells angemessen und kreativ methodisch erarbeitet werden. Er/Sie reflektiert umfassend, für welche Klientel die erworbenen Beratungskompetenzen methoden geeignet bzw. ungeeignet sind. Er/Sie erläutert angemessen den eigenen handlungsleitenden Beratungsansatz mit entsprechenden Grundlagentheorien. Er/Sie nimmt Stellung zur Rolle als psychosoziale Beratungsperson, nennt Beispiele, wie Beratungsziele methodisch erarbeitet werden. Er/Sie beschreibt, für welche Klientel die erworbenen Beratungskompetenzen methoden geeignet sindanzuwenden. Er/Sie erläutert den eigenen handlungsleitenden Beratungsansatz unpräzis und/oder mit theoretischen Mängeln. Er/Sie nimmt zu wenig Stellung zur Rolle als psychosoziale Beratungsperson. Die Beispiele, wie Beratungsziele methodisch erarbeitet werden, sind nicht nachvollziehbar und/oder nicht adäquat. Er/Sie beschreibt ungenügend, für welche Klientel die erworbenen Beratungskompetenzen methoden geeignet sind. 4. BERATUNGSZIELE, BERATUNGSMETHODEN, ABGRENZUNGEN Er/Sie beschreibt, wie er/sie das erworbene Methodenrepertoire klientenbezogen, zielgerichtet, situationsgerecht und kreativ einsetzt. Er/Sie schildert treffend ein Beispiel für ein Beratungsziel und das entsprechende methodische Vorgehen. Er/Sie beschreibt nachvollziehbar, die Kriterien entsprechende Methoden in Bezug auf bestimmte Klienten zu wählen bzw. nicht einzusetzen und wie er/sie Klient/innen bei Bedarf an entsprechend spezialisierte Fachpersonen weiterweist. Er/Sie beschreibt, wie er/sie das erworbene Methodenrepertoire genügend klientenbezogen, zielgerichtet und situationsgerecht einsetzt. Er/Sie schildert ein Beispiel für ein Beratungsziel und das entsprechende methodische Vorgehen. Er/Sie beschreibt mehrheitlich nachvollziehbar die Kriterien, entsprechende Methoden in Bezug auf bestimmte Klienten zu wählen bzw. nicht einzusetzen und wie er/sie Klient/innen bei Bedarf an entsprechend spezialisierte Fachpersonen weiterweist. Er/Sie beschreibt das erworbene Methodenrepertoire ungenau, zu wenig klientenbezogen, nicht zielgerichtet und situationsbezogen. Das Beispiel für ein Beratungsziel und das entsprechende methodische Vorgehen ist nicht nachvollziehbar und ungenügend. Die Kriterien zur Methodenwahl in Bezug auf eine bestimmte Klientel sind unpräzis oder falsch; wie Klient/innen weitergewiesen werden ist nicht nachvollziehbar. /5
3 5. BEZIEHUNGSGESTALTUNG, HINWEISE ZUM HANDLUNGSMODELL Er/Sie beschreibt überzeugend und differenziert, wie er/sie die Beratungsbeziehung besonders förderlich gestaltet und nimmt umfassend Stellung zu Aspekten der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Er/Sie gibt ein Beispiel für besonders kompetentes Handeln in einer kritischen Beratungssituation. Er/Sie beschreibt nachvollziehbar, wie er/sie die Beratungsbeziehung angemessen gestaltet und nimmt Stellung zu Aspekten der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Er/Sie gibt ein Beispiel für kompetentes Handeln in einer kritischen Beratungssituation. Er/Sie beschreibt die Beratungsbeziehung ungenau und vage. Er/Sie nimmt zu wenig oder keine Stellung zu Aspekten der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Kompetentes Handeln in einer kritischen Beratungssituation kommt nicht zum Ausdruck oder ist nicht nachvollziehbar. 6. AKTENFÜHRUNG, ADMINISTRATION, MARKETING, EVALUATION, QUALITÄTSSICHERUNG Er/Sie gibt präzise Hinweise zur korrekten Protokollführung, Administration und Archivierung. Er/Sie beschreibt umfassend, besonders anschaulich bekannt gemacht und die Beratungen effizient organisiert werden. Er/Sie zeigt sich in der systematischen Evaluation der Beratungssitzungen und der Beratungsprozesse und der Qualitätssicherung überdurchschnittlich kompetent. Er/Sie gibt genügend Hinweise zur korrekten Protokollführung, Administration und Archivierung. Er/Sie beschreibt angemessen, anschaulich bekannt gemacht und die Beratungen zweckmässig organisiert werden. Er/Sie zeigt sich in der systematischen Evaluation er Beratungssitzungen und der Beratungsprozesse und der Qualitätssicherung kompetent. Er/Sie gibt ungenügende Hinweise zur Protokollführung, Administration und Archivierung. Er/Sie beschreibt unzureichend, bekannt gemacht und die Beratungen organisiert werden. Er/Sie zeigt sich in der systematischen Evaluation der Beratungssitzungen und der Beratungsprozesse und der Qualitätssicherung inkompetent. 3/5
4 7. GESAMTWERTUNG zeigt überdurchschnittlich hohe Selbstwahrnehmung, Reflexions- und Kritikfähigkeit bezüglich des eigenen beraterischen Handelns des/der Kandidat/in. Das persönliche Beratungskonzept zeichnet ein ausserordentlich klares des/der Kandidat/in als kompetente Beratungsperson zeigt genügende Selbstwahrnehmung, Reflexions- und Kritikfähigkeit bezüglich des eigenen beraterischen Handelns des/der Kandidat/in. Das persönliche Beratungskonzept zeichnet ein klares des/der Kandidat/in als genügend kompetente Beratungsperson zeigt zu wenig Selbstwahrnehmung, Reflexions- und Kritikfähigkeit bezüglich des eigenen beraterischen Handelns des/der Kandidat/in. zeichnet ein ungenügendes des/der Kandidat/in und zeigt deutliche Mängel in den Beratungskompetenzen 4/5
5 GESAMTWERT: : : Gesamtsumme: Mittelwert NAMEN DER PRÜFENDEN.. Angesichts der obigen Einschätzung wurde über bestanden und nicht bestanden bestimmt. TOTAL Bestanden 3 Nicht bestanden Erläuterung: Der/Die Kandidat/in hat auf jeden Fall nicht bestanden, wenn der Mittelwert 0 Punkte oder weniger beträgt. Beträgt der Mittelwert Punkte oder mehr, hat der/die Kandidat/in bestanden, es sei denn, es wurde in einem oder mehreren Aspekten mit dem Punktewert beurteilt. Prüfungskommission,. November 03 / RZ 5/5
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