Beschäftigungskonzept. Atelier

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1 Beschäftigungskonzept Atelier Externe Beschäftigung des Dr. Augustin-Haus Seite 1 von 5

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Rahmenbedingungen 2.1 Auftrag 2.2 Zielgruppe 2.3 Beschäftigungsplan und -zeiten 2.4 Räumlichkeiten 2.5 Arbeitssicherheit 3. Angebote 4. Organisation Seite 2 von 5

3 1. Einführung Das Atelier ist die externe Beschäftigungsstätte des Wohnheims Dr. Augustin-Haus in Allschwil und verfügt zusätzlich über eine begrenzte Anzahl Arbeitsplätze für extern wohnende Personen. Ein grundlegender Ansatz unserer Beschäftigung ist das Normalisierungsprinzip. Das bedeutet: Wohnen und Arbeiten sind getrennt. Somit können alle Bewohnerinnen und Bewohner des Dr. Augustin-Hauses im Sinne normalisierter Lebensbedingungen und gemäss ihren Fähigkeiten einer tagesstrukturierenden Beschäftigung ausserhalb der bestehenden Wohngruppen nachgehen. Der spezifische Rahmen ermöglicht Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung innerhalb ihrer Fähigkeiten, sich in der Arbeitswelt zu betätigen, Leistungen zu erbringen und Produkte herzustellen, ohne dabei wirtschaftlichen Druck zu spüren. Es werden unterschiedliche Arbeiten angeboten, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Tätigkeiten gemäss ihren Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu bewältigen. Als Ergänzung zum Arbeitsangebot in der externen Beschäftigung werden in der Küche und in der Lingerie Arbeitseinsatzmöglichkeiten geboten. Die Tagesbetreuung auf den Wohngruppen hat hingegen den Schwerpunkt der Selbstbesorgung, Alltagsbewältigung und Lebensraumgestaltung. Die Arbeit in der Beschäftigungsstätte beruht den Leitsätzen und Konzepten des Dr. Augustin-Hauses. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Auftrag Die externe Beschäftigung hat den Auftrag für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine angemessene Arbeitsstelle anzubieten, die den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Einzelnen entsprechen. Die Anzahl der Arbeitseinsätze ist dem Leistungsvermögen der Mitarbeitenden angepasst. Durch Koordination mit den internen Diensten und den Wohngruppen werden die Lern- und Einsatzfelder jeder Bewohnerin und jedes Bewohners individuell optimiert, dabei wird die notwendige Begleitung und Unterstützung gewährt, ohne die Selbständigkeit in Frage zu stellen. Durch den Verkauf der Produkte an Märkten, Anlässen und in der externen Beschäftigung wird den Mitarbeitenden der Wert ihrer Arbeit veranschaulicht und gleichzeitig Öffentlichkeitsarbeit für das Dr. Augustin-Haus betrieben. Im Stellenbeschrieb sind die Anforderungen an die Teammitglieder detailliert beschrieben. 2.2 Zielgruppe Die Zielgruppe bilden erwachsene Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung unterschiedlicher Stärke, die aufgrund ihres grösseren Unterstützungsbedarfs, den herkömmlichen Erwartungen einer geschützten Werkstatt oder vergleichbaren Einrichtungen nicht gerecht werden können. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnheims Dr. Augustin-Haus bieten wir Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung, die ausserhalb wohnen, an. Bewohnerinnen und Bewohnern steht es offen nach ihrer Pensionierung auf eigenen Wunsch im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemäss Beschäftigungsplan im Atelier weiter zu arbeiten. 2.3 Beschäftigungsplan und zeiten Der Beschäftigungsplan sowie ein individueller Wochenplan pro Bewohner werden jährlich überarbeitet und treten nach den Schulferien Kanton Baselland im Monat August in Kraft. Es wird für jede Bewohnerin und jeden Bewohner ein gemäss den Zielsetzungen in der Entwicklungsplanung entsprechender Beschäftigungsplan erstellt. Durch den individuellen und konstanten Wochenplan wird der Bewohnerin und dem Bewohner Orientierung und Sicherheit geboten. Seite 3 von 5

4 Diese Wochenpläne berücksichtigen die jeweilige Entwicklungs- und Lernfähigkeit der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden ihren Möglichkeiten entsprechend in die Planung ihres Wochenplanes mit einbezogen. Die Ferien werden individuell bezogen. Die Beschäftigungsstätte ist nur zwei Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Bei Abwesenheit von erkrankten Teammitgliedern in der Beschäftigung werden die betreffenden Betreuungsaufgaben durch andere Teammitglieder abgedeckt. Die Beschäftigung findet von Montag bis Freitag täglich von bis Uhr und von bis Uhr statt. Am Freitagnachmittag endet die Beschäftigung schon um 16 Uhr. Morgens und nachmittags gibt es jeweils eine Pause von ca. 20 Minuten. Der Arbeitsweg wird nach Möglichkeit im Sinne der normalen Alltagsbewegung zu Fuss bewältigt. Die Arbeitswegbegleitung wird nach dem Bringprinzip gewährleistet, d.h. die Teammitglieder desjenigen Bereiches übernehmen die Wegbegleitung, in dem sich die Bewohner gerade befinden. 2.4 Räumlichkeiten In der externen Beschäftigungsstätte stehen vier Ateliers sowie ein Garten mit der dazugehörigen Infrastruktur zur Verfügung. 2.5 Arbeitssicherheit Dem Sicherheitsaspekt wird in der Beschäftigung grosse Bedeutung zugemessen. Die geltenden Schutz- und Sicherheitsauflagen werden dem einzelnen Teammitglied in der Beschäftigung durch die Beschäftigungsleitung oder die interne Kontaktperson Arbeitssicherheit mitgeteilt. Personen die ein Praktikum absolvieren, dürfen nur in Begleitung eines erfahrenen Teammitglieds die Beschäftigungsangebote anleiten. Die Betreuungsintensität bzw. die Gruppengrösse richtet sich nach den Angeboten und den Fähigkeiten der beteiligten Bewohnerinnen und Bewohner. Bei Bewohnerinnen und Bewohner, die Psychopharmaka oder Neuroleptika einnehmen, sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten. Bei Durchführung des Turnens und des Schwimmens sowie bei der Wegbegleitung muss der Zugriff auf Verbandsmaterial und Stesolit respektive Temesta gewährleistet sein. Stech-, Säge- und Schneidwerkzeuge und maschinen dürfen nur nach Absprache und unter Aufsicht von fachkundigem Betreuungspersonal benutzt werden. 3. Angebote Angebote mit den Arbeitsschwerpunkten Mobilität und Bewegung, Jahreszeiten und Garten, Handwerk und Produktion sowie Kreativität, ausserdem themenorientierte Tätigkeiten nach Jahreszeiten bilden die Grundstruktur der externen Beschäftigung. Ausserdem werden gemäss Beschäftigungsplan Einzelförderungen zur Erweiterung bzw. Erhaltung der lebenspraktischen Fähigkeiten oder der Kulturtechniken durchgeführt. Nebst dieser festgelegten Angebotsstruktur werden Projektwochen und Ausflüge abgewickelt oder für besondere Anlässe und Märkte Produkte angefertigt. Durch das symbolische Entgelt wird ein weiterer Normalitätsbezug geschaffen. Dieses Entgelt setzt sich aus Anwesenheitszeiten und Arbeitsmotivation zusammen. Die Arbeitsgruppen werden unabhängig von der Gruppenkonstellation der Wohngruppen gebildet. Dies fördert neue Beziehungen und der Austausch wird vielfältiger. Die Zusammensetzung und die Gruppengrösse richten sich nach dem Beschäftigungsangebot sowie den Fähigkeiten der Teilnehmenden. Die ausserhalb wohnenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter essen das Mittagessen im Dr. Augustin-Haus. Die Betreuung wird im Einzelfall festgelegt. Durch Rituale und eine individuelle Aufgabenverantwortung werden die Abläufe vereinfacht und Zuständigkeiten klar geregelt. Die personelle Aufteilung, die technische Einrichtung sowie die Räumlichkeiten werden den Erfordernissen situativ angepasst. Seite 4 von 5

5 4. Organisation Die Mitarbeitenden der Beschäftigung sind der Beschäftigungsleitung unterstellt. Wöchentlich findet eine Teamsitzung aller Teammitglieder statt, diese wird von der Beschäftigungsleitung moderiert. Die Beschäftigungsleitung vertritt die Anliegen der Beschäftigung an der wöchentlichen Bereichsleitungssitzung. Die Sitzung dient der Optimierung der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Koordination der Bereiche. Jedes Teammitglied ist für ein spezifisches Atelier zuständig. Personen in Ausbildung bzw. im Praktikum werden je nach Bedarf und gemäss Absprache in allen vier Ateliers zur Unterstützung eingesetzt. Die Standortgespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen der Ermittlung ihrer Interessen und Bedürfnisse im Bereich Beschäftigung beziehungsweise der Überprüfung der festgelegten Abmachungen und Ziele. Sämtliche Standortgespräche werden protokolliert. Der Zeitpunkt der Gespräche müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern im Voraus bekannt gegeben werden. Standortgespräche können, wenn nötig, jederzeit einberufen werden. Die Teammitglieder der Beschäftigung erstellen pro Bewohnerin bzw. Bewohner eine eigenständige Entwicklungsplanung. Diese fliesst in die jährliche Entwicklungsplanung ein. Die Entwicklungsplanung ist periodisch angelegt und berücksichtigt in angemessener Weise die regelmässig stattfindenden Standortgespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohner. Die Mitarbeitenden sind für die Umsetzung der vereinbarten Entwicklung in dem im Beschäftigungsplan festgelegten Rahmen zuständig. Das Controlling liegt bei der Beschäftigungsleitung. Die Beschäftigungsleitung orientiert sich regemässig über die Arbeiten in den einzelnen Ateliers sowie den Stand der Entwicklungsplanung und informiert die Heimleitung über die aktuelle Situation. Ein regelmässiger Austausch zwischen dem Team der Beschäftigung und den drei Teams der Wohngruppen sind Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Die Angehörigen bzw. Vormundschaften werden regelmässig durch die Bezugspersonen der Wohngruppen über die Fortschritte der Bewohnerinnen und Bewohner in der Beschäftigung orientiert. Bei extern wohnenden Personen übernimmt ein Teammitglied der Beschäftigung die Bezugspersonenarbeit mit den Angehörigen. Des Weiteren wird ihnen der aktuelle individuelle Wochenplan zugestellt. Beschäftigungsbesuche seitens der Angehörigen können nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden. Die Beschäftigungsleitung pflegt eine informative, offene Beziehungskultur. Seite 5 von 5

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