Freiwilligenarbeit in der Frohmatt
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- Bertold Waldfogel
- vor 6 Jahren
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1 Freiwilligenarbeit in der Frohmatt 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Aufgabe der Freiwilligenarbeit Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit Schweige- und Sorgfaltspflicht Organisation Konsumation im Restaurant Frohmatt Entschädigungen/Spesenregelung Versicherung/Haftung Regelmässige Veranstaltungen Vereinbarung Eintrittsgespräch
3 1. Sinn und Aufgabe der Freiwilligenarbeit Für eine solidarische Gesellschaft: Das Funktionieren unserer Gesellschaft ist kaum vorstellbar ohne die freiwillige, unbezahlte Arbeit von sehr vielen Freiwilligen, Ehrenamtlichen oder LaienhelferInnen. Die Arbeit der freiwillig Mitarbeitenden fördert den Gemeinschaftssinn und kann Vorurteile abbauen, indem sie über gesellschaftliche Schichten, Generationen und Kulturen hinweg neue persönliche Kontakte knüpft. Mit ihrer Eigeninitiative übernehmen die freiwillig Mitarbeitenden gesellschaftliche Verantwortung und helfen mit, die Lebensqualität zu verbessern. Freiwillig Mitarbeitende machen mehr aus ihrem Leben: Freiwilligenmitarbeit fördert das Selbstvertrauen, ermöglicht Mitverantwortung und kann brachliegende Kompetenzen und Talente (wieder)erwecken. Sie schafft neue Kontakte, gibt Einblick in unbekannte Lebens- und Arbeitsbereiche und ermöglicht neue Erfahrungen. Obwohl Freiwilligenmitarbeit keinem Erwerbszweck dient und der Arbeitseinsatz in der Regel auf wenige Stunden pro Woche begrenzt ist, haben die freiwillig Mitarbeitenden Anrecht auf eine professionelle Begleitung sowie auf gesellschaftliche Anerkennung ihres Engagements. Bindeglied für Bewohnende: Die Freiwilligenarbeit ist ein Bindeglied zwischen Aussenwelt und Frohmattalltag. Durch Begegnung mit anderen Menschen, das Erfahren von Zuneigung und Wertschätzung hilft sie, die Lebensqualität der alten Menschen zu erhalten und durch Integration Sinn zu vermitteln. Die Freiwilligenarbeit zur Gestaltung der freien Zeit / Freizeit trägt dazu bei, dass sich die Bewohner/innen freier in ihrem sozialen Umfeld bewegen können und dass Aktivitäten innerhalb und ausserhalb der Institution besucht werden können. Den Bewohner/innen wird durch diese Möglichkeiten der Aufenthalt angenehmer gestaltet. 2. Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit Aktivitäten Die freiwillig Mitarbeitenden können ein individuelles, zeitliches Engagement und verschiedene Aktivitäten mit einzelnen Bewohnern/innen wählen: Besuche machen Begleitung an den Gottesdienst, auf einen Ausflug, zum Feste/Anlässe feiern Vorlesen Spaziergänge Besuche der Cafeteria Briefe schreiben Spiele machen Zuhören und Gespräche führen Einkäufe erledigen Gemeinsam Musik hören, etwas betrachten etc. Wo keine Freiwilligenarbeit möglich ist In den nachfolgenden aufgeführten Bereichen ist Freiwilligenmitarbeit nicht möglich: Aufräum- und Putzarbeiten Regelung amtlicher oder finanzieller Aufgaben für die Bewohner/innen Körperpflege oder sonstige pflegerische Tätigkeiten 3
4 3. Schweige- und Sorgfaltspflicht Die freiwillig Mitarbeitenden verpflichten sich, die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und die Interessen der Bewohner/innen und der Frohmatt in guten Treuen zu wahren. Sie haben Material, das ihnen zur Ausführung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu behandeln. Die freiwillig Mitarbeitenden unterstehen während der Freiwilligenarbeit der Schweigepflicht. Sie dürfen vertrauliche Daten nicht verwerten oder anderen mitteilen. Sie verpflichten sich auch nach Beendigung ihres Engagements in der Frohmatt zur Verschwiegenheit. 4. Organisation 4.1 Anforderungen an die Freiwilligen Freude im Umgang mit betagten Menschen steht im Vordergrund. Wichtige Kriterien sind Verschwiegenheit sowie das entsprechende Profil für die infrage kommenden Aktivitäten. 4.2 Zuständigkeit Erste Ansprechperson ist die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit. Sie vereinbart mit dem interessierten freiwillig Mitarbeitenden einen Termin für ein Gespräch, bei welchem grundsätzliche Fragen geklärt werden. 4.3 Vereinbarung Es wird eine schriftliche Vereinbarung über den gewünschten Rahmen der Freiwilligenarbeit erstellt. Die erfassten Personalien der freiwillig Mitarbeitenden werden bei der Verantwortlichen der Freiwilligenarbeit aufbewahrt. 4.4 Einsatzplanung Die Freiwilligenmitarbeit wird durch die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit koordiniert. Sie ist auch für die Erstellung der Einsatzvereinbarung zuständig. 4.5 Einführung in das Aufgabengebiet Die freiwillig Mitarbeitenden werden je nach gewähltem Aufgabengebiet durch die von der Gruppenleitung bestimmte zuständige Person auf der Gruppe eingeführt. 4.6 Namensschild Die freiwillig Mitarbeitenden erhalten von der Frohmatt ein Namensschild. Sie sind verpflichtet, dieses während ihren Einsätzen in der Frohmatt zu tragen, damit sie für die Bewohnenden, Mitarbeitenden und Besucher als solche erkennbar sind. 4.7 Zusammenarbeit mit den Pflegenden Es besteht eine gegenseitige Informationspflicht in Bezug auf das Einsatzgebiet. Gegenseitige Vereinbarungen sind verbindlich. Die freiwillig Mitarbeitenden sind gebeten, Abwesenheiten vorgängig den Pflegenden mitzuteilen. Die freiwillig Mitarbeitenden werden nach Rücksprache mit dem/r Bewohner/in und den Angehörigen in der Bewohnerdokumentation als externe Bezugsperson aufgenommen. Die freiwillig Mitarbeitenden haben keine Einsicht in Unterlagen und Dokumentationen, welche die Bewohner betreffen. 4.8 Beendigung des Engagements Die freiwillig Mitarbeitenden informieren die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit vorgängig über die geplante Beendigung ihres Engagements. Den freiwillig Mitarbeitenden wird nach Beendigung ihres Einsatzes in der Frohmatt 4
5 eine Einsatzbestätigung ausgestellt, in welcher Art und Dauer des geleisteten Einsatzes aufgeführt ist. Auf Wunsch erhalten sie einen Sozialzeitausweis. 5. Konsumation im Restaurant Frohmatt Die freiwillig Mitarbeitenden können während ihres Einsatzes bei Begleitung einer Bewohnerin oder eines Bewohners ins Restaurant Frohmatt gewisse Artikel kostenlos konsumieren. Dies gilt für Getränke sowie Patisserie- und Kioskartikel (ohne Nonfood-Artikel). Bei einer Pause im Haus während eines Einsatzes von mindestens 2 Stunden oder mehr gilt das Angebot ebenfalls. Voraussetzung für eine kostenlose Konsumation ist das Tragen des Namensschildes. Die Mitarbeitenden des Restaurants Frohmatt haben die Erlaubnis nachzufragen, welche Bewohnende begleitet werden oder wo der Einsatz aktuell stattfindet. 6. Entschädigungen/Spesenregelung Die freiwillig Mitarbeitenden in der Frohmatt arbeiten unentgeltlich. Spesen werden nach vorgängiger Absprache und mit Visum der Gruppenleitung des Beleges durch die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit an der Kasse der Administration zurückerstattet. 7. Versicherung/Haftung Die freiwillig Mitarbeitenden sind während der Einsätze für die Frohmatt über den Betrieb haftpflichtversichert. 8. Regelmässige Veranstaltungen Jährlich wird durch die Frohmatt ein Anlass organisiert, welcher dem gegenseitigen Austausch dient. 5
6 9. Vereinbarung Vereinbarung zwischen der Frohmatt und der/dem freiwillig Mitarbeitenden Vorname: Name: Geburtsdatum: Adresse: PLZ / Ort: Telefon: Einsatzort: Beginn / Dauer des Freiwilligeneinsatzes: Gewünschte ungefähre Einsatzzeit (wöchentlich, monatlich usw.): Ungefährer Beschrieb der Aufgabe: Datum des gemeinsamen Gespräches: Angebot für freiwillig Mitarbeitende Begleitung durch die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit, Telefon Spesen werden nach Absprache mit GRL und deren Visum gegen entsprechenden Beleg vergütet Die/der freiwillig Mitarbeitende erhält eine Einführung auf der entsprechenden Einsatzgruppe Die/der freiwillig Mitarbeitende erhält ein Namensschild Die/der freiwillig Mitarbeitende kann am jährlichen Austausch teilnehmen Die/der freiwillig Mitarbeitende erhält eine Einsatzbestätigung Die/der freiwillig Mitarbeitende erhält auf Wunsch einen Sozialzeitausweis Erwartung der Frohmatt Die/der freiwillig Mitarbeitende arbeitet unentgeltlich. Die Zusammenarbeit geschieht in gegenseitiger Absprache. Übernommene Aufgaben und Pflichten werden eingehalten. Die/der freiwillig Mitarbeitende untersteht der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über Personen und persönliche Umstände der Bewohnenden. Sie gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit und Austritt aus der Frohmatt. Ort / Datum: Freiwillig Mitarbeitende/er: Administrative Mitarbeiterin Pflege und Betreuung 6
7 10. Eintrittsgespräch Eintrittsgespräch mit der zuständigen Gruppenleitung (GRL) und der/dem freiwillig Mitarbeitenden Folgender Bewohnende wird von Ihnen regelmässig besucht: Name: Vorname: Möchten Sie über eine akute Verschlechterung des Allgemeinzustandes dieses Bewohnenden informiert werden? Auch an Wochenenden und in der Nacht? Möchten Sie bei Todesfall dieses Bewohnenden von uns informiert werden? Auch an Wochenenden und in der Nacht? Ort / Datum: Zuständige GRL: Obige Abmachungen werden durch die GRL in der Bewohnerdokumentation festgehalten. Bei Todesfall des obgenannten Bewohnenden plant die zuständige GRL ein Gespräch mit dem freiwillig Mitarbeitenden, um die weitere Zusammenarbeit zu besprechen. Folgende Fragen werden geklärt: Möchte der/die freiwillig Mitarbeitende weiterhin in der Frohmatt tätig sein? Bietet sich eine entsprechende Möglichkeit auf der bisherigen Gruppe? Das Ergebnis des Gespräches wird schriftlich festgehalten und an die Verantwortliche für Freiwilligenarbeit weitergeleitet. Wenn der/die freiwillig Mitarbeitende weiterhin in der Frohmatt tätig sein möchte und sich auf der bisherigen Gruppe keine entsprechende Möglichkeit bietet, sucht die Verantwortliche der Freiwilligenarbeit eine neue Einsatzmöglichkeit. 7
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