Umgang mit Kinder- und Jugendkriminalität, insbesondere mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern.
|
|
- Elsa Brauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1
2 Umgang mit Kinder- und Jugendkriminalität, insbesondere mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern. Kerstin Reich/Rüdiger Wulf Vortrag am 24. Januar 2009 in der Evangelischen Akademie Bad Boll Tagung Deutschland - Rabenvaterland? 2
3 Kriminologische Befunde zu Mehrfach- und Intensivtätern Charakterisierung der hessischen MIT-Studie Wer ist per definitionem ein MIT? Beschreibung der Gruppe der MIT (nach Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Belastungsfaktoren, Delikten, Sanktionen, Karriereverläufen) 3
4 Die hessische Mehrfachund Intensivtäter-Studie Studiendesign: Fragestellung: Zielsetzung: Vollerhebung Aktenanalyse Expertengespräche Interviews mit MIT Merkmale von MIT Deliktstruktur, Karrieren Reaktionen/Sanktionen empirische Grundlage Ansätze für Prävention und Intervention
5 MIT sind entweder Professionelle, die sonst nichts gelernt haben, oder Drogen- und Alkoholabhängige, die ihr Leben nicht im Griff haben. (Experteninterview Polizei)
6 Die können sich nicht benehmen, verfügen kaum über einen geregelten Tagesablauf oder irgendeine Konstanz in ihrem Leben, da ist Hopfen und Malz verloren. (Experteninterview Justiz)
7 MIT-Einstufungspraxis 2 Gemeinsame Richtlinien: Wiederholtes, deliktübergreifendes Inerscheinungtreten (kriminelles Vorleben); Unter Berücksichtigung des kriminellen Vorlebens und der Wirkungslosigkeit von Strafund Resozialisierungsmaßnahmen besteht das Risiko für weitere Straftaten (Negativprognose).
8 Soziodemographische Daten Geschlecht: Alter: Migrationshintergrund: 93% männlich 7% weiblich Heranwachsende und junge Erwachsene überrepräsentiert 47% Bildungsabschlüsse: 52% der männlichen und 60% der weiblichen MIT ohne Schulabschluss
9 Zum Einfluss der kulturellen Prägung: Der kulturelle Hintergrund bedingt, dass manche einfach mit dem Messer in der Wiege geboren werden. Sie lassen sich nichts gefallen, sondern antworten sehr schnell mit Gewalt. (Experteninterview Polizei)
10 Psychosoziale Belastungsfaktoren Aufwachssituation: Problematische Väter: Problematische Geschwister: Delinquente Freunde: Bei Mutter und Vater: Einheimisch Deutsche 35% Aussiedler 66% Türken: 67% Kriminell: 8% Suchtkrank: 6% Kriminell: 34% Suchtkrank: 10% 86%
11 Individuelle Belastungsfaktoren Drogenabhängigkeit: 58% Alkoholabhängigkeit: 15% Gewaltauffälligkeiten: 37% Krankheiten: Aids: 20 MIT Hepatitis: 147 MIT
12
13
14
15 Straftaten Anzahl an Straftaten: 70 (durchschnittlich) Einstiegsalter: Folgetaten: Deliktarten und Deliktspektrum: 28% im strafunmündigen Alter 74% vor dem 18. Geburtstag 32% innerhalb eines Monats 66% innerhalb eines halben Jahres - Diebstähle und Rohheitsdelikte - 92% aus 4 oder mehr Deliktgruppen
16
17
18 Umstände der Tatbegehung Tatörtlichkeit: Gruppenkontext: Körperlich Verletzte: 31% öffentliche Plätze 28% Geschäftsräume 36 % der Taten werden gemeinschaftlich begangen Bei 10% der Taten Mitgeführte Waffe: Bei 5% der Taten (meist Stichwaffe)
19 Bezogen auf jugendliche MIT: Straftaten werden meist aus Langeweile und Machtgehabe begangen. Raub wird meist in der Gruppe begangen. (Experteninterview Justiz)
20 Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden Erste Sanktion: Unbedingte freiheitsentziehende Maßnahme: Verlaufsgestalt: Geldstrafe Jugendstrafe nach Bewährung 69% Bei 39% Beobachtung einer kontinuierlichen Steigerung der Sanktionshärte
21 Auf die Haft folgt meistens sehr schnell der Rückfall. Inhaftierung nutzt also nicht viel als Versuch, die Karriere zu beenden. Es ist nur die notwendige Anwendung des Rechts. (Experteninterview Justiz)
22 Die sind nicht per se kriminell, also haben wir eine gute Chance. Wenn sie natürlich einmal so verfestigt sind, dass sie zig Dinge begangen haben und der Staat hat auch nicht zugeschlagen und sie kriegen keine Reaktion, dann haben wir keine Chance mehr. (Experteninterview Polizei)
23 7 Grundsätze im Umgang mit MIT (Übersicht) 1. Menschen- und Kinderrechte achten; 2. Professionell hinsehen; 3. Erziehung evaluieren; 4. Fördern, fordern und nicht fallenlassen; 5. Von und mit Gleichaltrigen lernen; 6. Opferbezogen erziehen und Grenzen zeigen; 7. Werte vermitteln und wie andere junge Menschen erziehen. 23
24 Menschen- und Kinderrechte achten 22 Abs. 1 JStVollzG BW: Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln. Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. 24
25 Professionell hinsehen 24 Abs. 2 Satz 2 JStVollzG BW: Das Diagnoseverfahren, Behandlungs-, Öffnungs- und Entlassungsprognosen erfolgen nach einschlägigen und anerkannten Methoden und Kriterien. 25
26 Erziehung evaluieren 19 JStVollzG BW (1) Der Jugendstrafvollzug ist fortzuentwickeln. Maßnahmen zur Erziehung der jungen Gefangenen sind auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. (2) Der Jugendstrafvollzug, insbesondere seine Aufgabenerfüllung und Gestaltung, die Umsetzung seiner Leitlinien und die Erziehungsmaßnahmen sowie deren Wirkungen auf das Erziehungsziel, wird regelmäßig durch den kriminologischen Dienst in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder anderen Stellen wissenschaftlich begleitet und erforscht. (3) In die Untersuchung ist einzubeziehen, ob die jungen Gefangenen nach der Entlassung in der Lage sind, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. 26
27 Fördern, fordern und nicht fallen lassen 21 JStVollzG BW: Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. 23 Abs. 1 JStVollzG (. BW: Die jungen Gefangenen sind berechtigt und verpflichtet, an den Maßnahmen zur Erfüllung des Erziehungsauftrags mitzuwirken. 23 Abs. 6 JStVollzG BW: Bereitschaft, Mitwirkung und Fortschritte der jungen Gefangenen sollen im Leistungsbereich, bei der Freizeitgestaltung, in den Kontaktmöglichkeiten, durch Öffnung des Vollzuges und andere geeignete Maßnahmen anerkannt und belohnt werden, soweit die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dies zulassen. 27
28 Opferbezogen erziehen 22 Abs. 5 JStVollzG BW: Zur Erreichung des Erziehungsziels soll die Einsicht in die dem Opfer zugefügten Tatfolgen geweckt und sollen geeignete Maßnahmen zum Ausgleich angestrebt werden. 28
29 Von und mit Gleichaltrigen lernen 22 Abs. 6 JStVollzG BW: Den jungen Gefangenen soll ermöglicht werden, von und mit Gleichaltrigen zu lernen und Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu übernehmen, die sich nach ihrer Eigenart und Aufgabe der Jugendstrafanstalt für ihre Mitwirkung eignen. 29
30 Wie andere junge Menschen erziehen und Werte vermitteln 22 Abs. 2 JStVollzG BW: Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. 30
31 Mit Liebe erziehen Wo Liebe ist, da ist kein Raum für Gewalt. - Für Dierk Schäfer - 31
32 Verfasser/Kontakt Diplom-Psychologin Dr. Kerstin Reich, Prof. Dr. Rüdiger Wulf, Institut für Kriminologie der Universität Tübingen Sand 7, Tübingen Telefon: 07071/ (Reich) Telefon: 0711/ bzw. 0711/ (Wulf) 32
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen - Hintergründe und Bedingungsfaktoren krimineller Karrieren von Dr. Klaus Bott Dr. Kerstin Reich Dokument aus der Internetdokumentation des
Mehr11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug)
Verfassung Baden-Württemberg 11 11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug) Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) geänd. durch Gesetz vom 7. Dezember 1959 (GBl. S. 171), vom 8. Februar 1967 (GBl.
MehrIntegration von Migranten und Ausländern. Schwerpunkt: Spracherwerb
Integration von Migranten und Ausländern Schwerpunkt: Spracherwerb Das sind wir Gliederung 1. Einführung 2. Geschichtlicher Hintergrund 3. Vorstellung des Instituts für deutsche Sprache 4. Der Integrationskurs
MehrVerfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug
Landesverfassung BaWü LV BW 700.200 Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert am 7. Februar 2011 (GBl. S. 46) I. Mensch und Staat Artikel 3 (1)
MehrWege aus schwerer Jugenddelinquenz
Institut für Kriminologie Wege aus schwerer Jugenddelinquenz Dr. Wolfgang Stelly Bad Boll, 13. Februar 2015 Inhalt Entwicklungsverläufe krimineller Karrieren jugendlicher Mehrfachtäter Lassen sich Karrieretäter
MehrLombro Lombr sos Verbrechertypen
Lombrosos Verbrechertypen 185 Strafgesetzbuch Die Beleidigung wird mit Freiheitssstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 223 Strafgesetzbuch Wer eine andere Person körperlich mißhandelt
MehrBezirkssynode Schorndorf. Bericht des Schuldekans 17. Oktober 2014
Bezirkssynode Schorndorf Bericht des Schuldekans 17. Oktober 2014 Leitgedanke Bildungsplan Der RU begleitet Kinder und Jugendliche bei Ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn. Er stellt auf altersgemäße
MehrSinn, Werte und Religion
Sinn, Werte und Religion in Kindertageseinrichtungen Ein Beitrag zur Umsetzung des Orientierungsplans Herausgeben von: Diözese Rottenburg-Stuttgart, Erzdiözese Freiburg, Evangelische Landeskirche in Baden,
MehrMultiprofessionalität in der Arbeit mit jungen Erwachsenen: Problemstellungen, Herausforderungen, Entwicklungen
Multiprofessionalität in der Arbeit mit jungen Erwachsenen: Problemstellungen, Herausforderungen, Entwicklungen Dr. Wolfgang Stelly ein Beitrag zur Tagung: Resozialisierende Bildung in einem komplexen
MehrDie Kriminalitätslage und das Verkehrsunfallgeschehen in der Stadt Achim
Die Kriminalitätslage und das Verkehrsunfallgeschehen in der Stadt Achim Folie 1 Kriminalitätsgeschehen Folie 2 Kriminalitätsentwicklung im Landkreis Verden 557.219 Fälle landesweit ( 2011: 552.257 Fälle,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII A. EINLEITUNG... 1 I. Problemaufriss der Untersuchung... 1 II. Fragestellung der Untersuchung... 2 III. Methoden und Aufbau der Untersuchung...
MehrRückfalluntersuchung im hessischen Jugendstrafvollzug. Befragung von Personen der Nachsorge
60 Systematische Rückfalluntersuchung Materialband II Instrumente und Grunddaten II.4 Fragebogen zur Befragung der Bewährungshilfe PROJEKT DER UNIVERSITÄTEN MARBURG UND TÜBINGEN Rückfalluntersuchung im
Mehr«Ehrfurcht vor dem Leben bedeutet: Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.» Albert Schweitzer
«Ehrfurcht vor dem Leben bedeutet: Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.» Albert Schweitzer Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Verfassung
MehrHESSISCHER LANDTAG. Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. betreffend Jugendgewalt und Jugendkriminalität. 16.
16. Wahlperiode Drucksache 16/380 HESSISCHER LANDTAG 14. 07. 2003 Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Jugendgewalt und Jugendkriminalität Der überwiegende Teil aller in Deutschland
MehrVerfassung des Landes Baden-Württemberg Vom (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. BW, S.
2.1 Baden-Württemberg Vorspruch Verfassung des Landes Baden-Württemberg Vom 11.11.1953 (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2011 (GBl. BW, S. 46) Im Bewußtsein der Verantwortung vor
MehrMehrfach- und Intensivtäter in Hessen
Hessisches Landeskriminalamt Claudia Koch-Arzberger ~ Klaus Bott Hans-Jürgen Kerner ~ Kerstin Reich ~ Thaya Vester Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen Kurzdarstellung des Abschlussberichts anlässlich
Mehrich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre
ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.
MehrVorstellung Kriminalstatistik März 2019
27. März 219 Datengrundlage der PKS Die polizeiliche Kriminalstatistik kann kein vollständiges Bild der Kriminalität wiedergeben. In ihr wird nur die polizeilich bekannt gewordene Kriminalität (Hellfeld)
MehrEvaluation des neu eingeführten Jugendarrestes neben einer Jugendstrafe, 16a JGG ( Warnschussarrest )
Evaluation des neu eingeführten Jugendarrestes neben einer Jugendstrafe, 16a JGG ( Warnschussarrest ) Referenten: Stephan Hagl M.A. und Jun.-Prof. Dr. Tillmann Bartsch Tagung des Norddeutschen Kriminologischen
MehrMinisterialrat Dr. Rüdiger Wulf, Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, D Stuttgart
Ministerialrat Dr. Rüdiger Wulf, Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, D-70173 Stuttgart Der jugendliche Straftäter im Strafvollzug. Expertengespräch Modernisierung des Strafvollzugs der
MehrDas Jugendgerichtsgesetz der DDR von 1952
Jennifer Plath Das Jugendgerichtsgesetz der DDR von 1952 Eine darstellende und vergleichende Untersuchung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 IX Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV I. Einleitung 1 II.
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2788 24.04.208 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Häufigkeit von Messerattacken
MehrInitiativprogramm Jugendliche Intensivtäter in Baden-Württemberg
INFO 23 47 Initiativprogramm Jugendliche Intensivtäter in Baden-Württemberg BERNHARD FRITSCHER Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Stuttgart Vorbemerkung In den vergangenen Jahren ist das allgemeine gesellschaftliche
MehrKriminologischer Forschungsdienst im Strafvollzug Mecklenburg-Vorpommern
Kriminologischer Forschungsdienst im Strafvollzug Mecklenburg-Vorpommern ORT: FACHHOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, POLIZEI UND RECHTSPFLEGE DES LANDES MECKLENBURG- VORPOMMERN ZEITRAUM: 09.07.12 05.10.12
MehrDEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Der Jugendstrafvollzug als Durchgangsstadium in der Biographie junger Männer von Prof. Dr. Michael Bock Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 13
Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 13 Kapitel 1 Allgemeine Grundlagen: Erscheinungsformen von Kriminalität und gesellschaftlicher Umgang mit Straffälligkeit 16 1.1 Erscheinungsformen von Kriminalität
MehrDrogenkonsum und Strafverfolgungspraxis
Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis Eine Untersuchung zur Rechtswirklichkeit der Anwendung des 31 a BtMG und anderer Opportunitätsvorschriften auf Drogenkonsumentendelikte Carsten Schäfer Letizia Paoli
MehrDEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG
DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG "Ehrenmord" in Deutschland. Eine empirische Studie von Carina Agel Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von
MehrMädchen im Jugendstrafvollzug
Pädagogik Nicole Budzinski Studienarbeit -1- Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...2 2. Allgemeines/Ausgangslage...2 3. Klientel und Laufbahn...4 4. Jugendhaft in einer Frauenstrafanstalt am Beispiel Vechta...6
MehrEUROPARAT MINISTERKOMITEE
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.v. Empfehlung des Ministerkomitee des Europarates Vom 24. September 2003 [Nichtamtliche Übersetzung durch das Bundesministerium der Justiz]
MehrB VI 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 16001 Rechtspflege B VI 2 - j/16 Fachauskünfte: (0711) 641-26 17 17.12.2016 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2016 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2016 Ergebnisse
MehrB VI 2 - j/17 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 17001 Rechtspflege B VI 2 - j/17 Fachauskünfte: (0711) 641-26 17 05.12.2017 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2017 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2017 Ergebnisse
Mehr1. Wie viele Intensiv- und Schwellentäter gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils zum Stichtag in den Jahren 2008 bis 2011?
Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Intensiv- und Schwellentäter gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils zum Stichtag 31.12. in den en 2008 bis 2011? Antwort zu Frage 1: Bei
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrGrundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER
Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Handeln der Polizei Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
MehrDeutsche Vereinigung für Jugendgerichte 27. Februar 2007 und Jugendgerichtshilfen e. V. Landesgruppe Baden-Württemberg
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte 27. Februar 2007 und Jugendgerichtshilfen e. V. Landesgruppe Baden-Württemberg Stellungnahme zum Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz Baden-Württemberg Es ist
MehrBildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier/ TDS Daun
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier/ TDS Daun Vorhaben Begrifflichkeit Rechtlicher Rahmen, gesellschaftliche Verankerung Schulische
MehrMenschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz
Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut
MehrBRÜCKE e.v. Augsburg. Leitbild. Die BRÜCKE in 10 Sätzen. 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung. 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um
BRÜCKE e.v. Augsburg Leitbild Die BRÜCKE in 10 Sätzen 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um 3. Wir nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr 4. Wir sehen den ganzen
MehrKinderrechte- Karten. c kija salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann
Kinderrechte- Karten Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei Adoptionen soll darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung berücksichtigt.
MehrKriminalitätsprävention und Zuwanderung
Kriminalitätsprävention und Zuwanderung KAS-Tagung Kommunale Sicherheitspolitik Hamm, 5.5.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Übersicht Begriffe Kriminalität und Zuwanderung
MehrKölner Haus des Jugendrechts. Rückfallvermeidung durch Kooperation. Köln, Mai 2011
Rückfallvermeidung durch Kooperation Köln, Mai 2011 Inhalt des Vortrages 1. Historie zur Fallkonferenz 2. Zielgruppe der Fallkonferenz 3. Zielsetzung Fallkonferenz 4. Ablauf Fallkonferenz Historie zur
MehrB VI 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 15001 Rechtspflege B VI 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711) 641-26 20 23.03.2016 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2015 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2015 Ergebnisse
MehrKinderrechte- Karten Drachen-Joker
Kinderrechte- Karten Drachen-Joker Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann 21 Bei einer Adoption muss darauf geachtet werden, was für das Kind am besten ist. Wenn das Kind alt genug ist, wird seine Meinung
MehrInternationale Studien zur Wirksamkeit des Gewaltverbots
Internationale Studien zur Wirksamkeit des Gewaltverbots Prof. Dr. Kai-D. Bussmann kai.bussmann@jura.uni-halle.de 1 Argumente für eine gewaltfreie Erziehung 2 Vortrag Prof. Dr. Kai-D. Bussmann 1 Gewalt
MehrDr. Michael Kilchling. Jugendstrafrecht 2. Bildnachweis: Oliver Lang/dapd. Bildnachweis: police media press
Bildnachweis: police media press Bildnachweis: Oliver Lang/dapd Dr. Michael Kilchling Jugendstrafrecht 2 Michael Kilchling Jugendstrafrecht SS 2013 1 Jugendstrafrechtsreformen Jugendgerichtsgesetz 1953
MehrInhalt. Teil I: Gegenstand der Arbeit Anliegen der Arbeit und Gang der Darstellung
Inhalt Abbildungsverzeichnis... XVII Tabellenverzeichnis... XIX Abkürzungsverzeichnis...XXIII Teil I: Gegenstand der Arbeit... 1 Kapitel 1: Anliegen der Arbeit und Gang der Darstellung... 1 1.1 Zielsetzung
MehrJugenddelinquenz zwischen Fakten und Mythen
Dr. Stefan Kersting Mettmann, 24. Februar 2010 Gliederung 1. Kriminalitäts- Wirklichkeiten 2. Dimensionen der Jugendkriminalität 3. Ursachen der Jugenddelinquenz 4. Thesen 5. Diskussion 2 Einleitung Die
MehrSymposium der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema Jugendgewalt am
Symposium der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema Jugendgewalt am 21.1.2008 Sachverständiger: Prof.Dr.Jens Weidner Professor für Erziehungswissenschaften & Kriminologie, Hochschule für Angewandte
MehrB VI 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 13001 Rechtspflege B VI 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-25 94 30.10.2013 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2013 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2013 Ergebnisse
MehrKinderrechte- Karten. c kija Salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann
Kinderrechte- Karten c kija Salzburg Illustratorin: Brigitte Grabner-Hausmann Drachen-Joker Drachen-Joker Artikel 21 Adoptivkinder sollen sich wohlfühlen Bei einer Adoption muss darauf geachtet werden,
MehrB VI 2 - j/
Artikel-Nr. 3254 06001 Rechtspflege B VI 2 - j/06 23.10.2006 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2006 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2006 Ergebnisse der Strafvollzugsstatistik
MehrInhaltsverzeichnis. Erster Teil: Fragestellung, theoretische Hypothesen und Stand der bisherigen empirischen Forschung
Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Fragestellung, theoretische Hypothesen und Stand der bisherigen empirischen Forschung A. Einleitung und Fragestellung 1 I. Straftheoretischer Ausgangspunkt und Untersuchungsbereiche
MehrImpressum. Inhalt. Einleitung... 5
Impressum Impressum... 5 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. Oppelner Straße 130 53119 Bonn www.bag-straffaelligenhilfe.de Text und Redaktion: Gabriele Scheffler Druck:
MehrKriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug
Kriminalpsychologie versus forensische Psychiatrie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Egg in der Klinik Nette-Gut am 07. November
MehrDr. Michael Kilchling. Jugendstrafrecht 9. Bildnachweis: Oliver Lang/dapd. Bildnachweis: police media press
Bildnachweis: police media press Bildnachweis: Oliver Lang/dapd Dr. Michael Kilchling Jugendstrafrecht 9 Michael Kilchling Jugendstrafrecht SS 2013 1 9. Strafvollstreckung und Jugendstrafvollzug Michael
MehrAlkoholmissbrauch und Jugendgewalt zwei Seiten einer Medaille?
Alkoholmissbrauch und Jugendgewalt zwei Seiten einer Medaille? Dirk Enzmann Universität Hamburg, Institut für Kriminalwissenschaften Landesfachkonferenz der LAKOST für Suchtvorbeugung MV "Kommunale Alkohol-
MehrB VI 2 - j/07 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 07001 Rechtspflege B VI 2 - j/07 Fachauskünfte: (0711) 641-25 94 03.09.2008 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2007 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2007 Ergebnisse
MehrDer Jugendarrest. Arten und Vollzugsziele.
Der Jugendarrest. Arten und Vollzugsziele www.justiz.nrw Jugendarrest ist eines von drei Zuchtmitteln, mit denen auf Straftaten von Jugendlichen oder Heranwachsenden reagiert wird. Im Gegensatz zur Jugendstrafe
MehrDie Sicht junger Inhaftierter auf die Angebote im Strafvollzug
XENOS Tagung Aktivierung und Integration von benachteiligten straffällig gewordenen Jugendlichen und Erwachsenen in Arbeit oder Ausbildung am 10. und 11.03.2014 in Rostock Matthias Müller Die Sicht junger
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik 2013
(ohne Fallzahlen politisch motivierte Kriminalität) Vorstellung am 02. April 2014 1 Anzahl Fälle PI Lüneburg PD Lüneburg 2012 2013 2012 2013 insgesamt 20.625 20.230 78.758 77.381 Veränderung -395 (-1,92%)
MehrB VI 2 - j/09 Fachauskünfte: (0711)
Artikel-Nr. 3254 09001 Rechtspflege B VI 2 - j/09 Fachauskünfte: (0711) 641-25 94 26.11.2009 Strafvollzug in Baden-Württemberg 2009 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg 2009 Ergebnisse
MehrEin Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020
Ein Blick zurück aus der Zukunft: Menschenrechte, Maßregelvollzug und die Zivilgesellschaft 2020 Ernst Friedrich Wilhelm Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
MehrWenn alle Stricke reißen. Jugendliche Straftäter zwischen Erziehung und Strafe
Geisteswissenschaft Maja Hülsmann Wenn alle Stricke reißen. Jugendliche Straftäter zwischen Erziehung und Strafe Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche
MehrMaßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung
Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung Gesamtübersicht 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtzahl der Teilnehmer/innen 3.735 3.654 3.832 3.791 3.941 3.915 4.027 4.457
MehrDas Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben.
Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. » Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
Mehr3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt Workshop 17: Erkennen und Betreuen von Intensivtätern
3. Nationale Konferenz Jugend + Gewalt Workshop 17: Erkennen und Betreuen von Intensivtätern Hans Melliger, Fürsprecher Leiter Jugendanwaltschaft 80 20-4 Deviantes Verhalten: Straftat Defizit in erzieherischer
MehrJugendstrafrecht in Kolumbien
Tobias Gutbrodt Jugendstrafrecht in Kolumbien Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zum Jugendstrafrecht in Kolumbien, Bolivien, Costa Rica und der Bundesrepublik Deutschland unter
MehrDIAGNOSE und PROGNOSE als kriminologisch begründete Aussagen und die LETZTVERANTWORTUNG der entscheidenden JUGENDRICHTERINNEN und JUGENDRICHTER
DIAGNOSE und PROGNOSE als kriminologisch begründete Aussagen und die LETZTVERANTWORTUNG der entscheidenden JUGENDRICHTERINNEN und JUGENDRICHTER Überblick 1. Prognose 2. Diagnose 3. Maßnahmen und Sanktionen
MehrArbeit mit jugendlichen Sexualtätern. " Einstellungen zum Phänomen selbst unter Fachkräften uneinheitlich
Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern Rita Steffes-enn Problemstellung! Einheitliche Begriffsdefinition existiert nicht " Einstellungen zum Phänomen selbst unter Fachkräften uneinheitlich " Dadurch kein
MehrJugendgerichtshilfe. Bärsch
Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene
MehrSucht und Gewalt aus Sicht der Polizei. Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017
Sucht und Gewalt aus Sicht der Polizei Fachtag der Jugend- und Drogenberatungsstelle am 17. November 2017 Inhaltsverzeichnis Ein kurzer Weg zum Thema Wer macht eigentlich was??? Gewalt - ein weit gefächertes
MehrJahresbericht
3 4 5 6 Landesweiteweite Aktion der Polizei in NRW Augen auf und Taschen zu! Langfinger sind immer unterwegs Auch im Jahr 2016 unterstützte die Kreispolizeibehörde Soest die landesweite Aktion gegen Taschendiebe.
MehrMaßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung
Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung Gesamtübersicht 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamtzahl der Teilnehmer/innen 3.654 3.832 3.791 3.941 3.915 4.027 4.457 4.799
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik 2012 (ohne Fallzahlen politisch motivierte Kriminalität)
(ohne Fallzahlen politisch motivierte Kriminalität) Vorstellung am 14. Februar 2013 Fälle PI Lüneburg PD Lüneburg 2011 2012 2011 2012 insgesamt 20.736 20.625 81.090 78.758 Veränderung -111 (-0,54%) -2.332(-2,88%)
MehrBernadette Pape. Legalverhalten nach Sexualdelinquenz. Eine empirische Analyse der Delinquenzkarrieren nach Sexualstraftaten an Kindern
Bernadette Pape Legalverhalten nach Sexualdelinquenz Eine empirische Analyse der Delinquenzkarrieren nach Sexualstraftaten an Kindern PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrKontroll-/Anzeigekriminalität oder Hol- und Bringkriminalität. Ausfall Anzeigeerstatter, Transaktionskriminalität
Unterschiede alte und neue Kriminalität Kontroll-/Anzeigekriminalität oder Hol- und Bringkriminalität Ausfall Anzeigeerstatter, Transaktionskriminalität Proaktive/reaktive Orientierung der Polizei Im Hinblick
MehrEinführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit
Christoph Nix/Winfried Möller/ Carsten Schütz Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit Mit 6 Abbildungen und 2 Tabellen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkiirzungsverzeichnis
MehrJugendhilfe im Strafverfahren. Heranwachsende. Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt Dingolfing
Jugendgerichtshilfe (JGH) Jugendhilfe im Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Inhaltsübersicht: Wann wird die Jugendgerichtshilfe
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik 2017
Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 4384 Straftaten (- 63) in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Aufklärungsquote: 63,23 % 57,16% 56,75% 59,08% 5296 2007 5494 2008 5220 2009 (+ 5,08 %) 63,23% 61,78% 59,36%
MehrKinderarche Sachsen 6. Juni 2012 Fachtag Jugendgewalt. EVANGELISCHER ERZIEHUNGSVERBAND E.V. Dr. Björn Hagen
Kinderarche Sachsen 6. Juni 2012 Fachtag Jugendgewalt Symposium der Kinderarche Sachsen am 11. Juli 2007 Kinder hinter Schloss und Riegel Ende der Pädagogik oder Beginn einer neuen Fachlichkeit? Gliederung
MehrZahlen, Daten, Fakten zu Jugendgewalt
Juni 2015 Zahlen, Daten, Fakten zu Jugendgewalt Im Folgenden werden aktuelle Daten zur Anzahl jugendlicher Tatverdächtiger insgesamt, zur Entwicklung von Jugendkriminalität im Allgemeinen und Jugendgewalt
MehrEingliederung und Nachsorge
Eingliederung und Nachsorge Auf der Suche nach dem Platz zurück in die Gesellschaft. Darstellung der aktuellen Situation und Problematik bei der Entlassungsvorbereitung von Untergebrachten, die in eine
MehrJugendstrafrecht. EStA Bernd Klippstein
Jugendstrafrecht EStA Bernd Klippstein Rechtsfolgenzumessung im Strafrecht für Erwachsene Jugendliche Schuld des Täters nach 46 StGB zu berücksichtigen: - Beweggründe, Ziele - Gesinnung - Tatfolgen - Nachtatverhalten
MehrGrußwort. beim. diözesanen Gottesdienst am Tag der Gefangenen. am 6. November Würzburg
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Grußwort beim diözesanen Gottesdienst am Tag der Gefangenen am 6. November 2016 in Würzburg Telefon: 089/5597-3111 e-mail: presse@stmj.bayern.de
MehrPolizeiliche Kriminalstatistik PD Braunschweig Dez.11/RASt
Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 PD Braunschweig Dez.11/RASt Datengrundlage der PKS Die polizeiliche Kriminalstatistik kann kein vollständiges Bild der Kriminalität wiedergeben. In ihr wird nur die
MehrJugendanstalt Raßnitz
Jugendanstalt Raßnitz Die Jugendanstalt Die Jugendanstalt Raßnitz ist im südöstlichen Teil Sachsen-Anhalts nahezu genau in der geographischen Mitte zwischen Halle und Leipzig gelegen und erstreckt sich
MehrDie Position der Sozialen Arbeit. an der Schnittstelle zwischen. Rückfallprävention und sozialer Integration
Die Position der Sozialen Arbeit an der Schnittstelle zwischen Rückfallprävention und sozialer Integration Früher Idee der sozialen Integration von Straftätern entstand vor 200 Jahren In der Ära der Aufklärung
MehrGewalt gegen Wohnungslose Täterbezogene Ergebnisse einer Aktenanalyse. Bundestagung 2013 der BWG Wohnungslosenhilfe e.v.
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Täterbezogene Ergebnisse einer Aktenanalyse Bundestagung 2013 der BWG Wohnungslosenhilfe e.v. Gliederung Hintergrund der Untersuchung Durchführung der Untersuchung
Mehr17. Wahlperiode /2326
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrBeitrag. Rezensionen
Rezensionen Taubner, Svenja (2008): Einsicht in Gewalt Reflexive Kompetenz adoleszenter Straftäter beim Täter- Opfer-Ausgleich. Gießen (Psychosozial-Verlag), 349 Seiten, 39,90»Die Integration der Aggression
MehrKölner Haus des Jugendrechts
Kölner Haus des Jugendrechts Staatsanwaltschaft Köln AUFGABEN UND ZIELE Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine Kooperation zwischen der Stadtverwaltung, der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Es widmet
MehrArno Helfrich,
Arno Helfrich, 24.05.2012 Verhaltens-Pr Prävention Beratungen, Vorträge, Veranstaltungen Häusliche Gewalt Sexualstraftaten sexueller Missbrauch von Kindern Jugendkriminalität Zivilcourage Sekten / Okkultismus
MehrErfolgsmodell Kooperation
Erfolgsmodell Kooperation Zur Bedeutung der Kooperation für die Weiterentwicklung der Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter Fachtag 20 Jahre IPP Dresden, 12.05.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de
Mehr3: Kriminalität ethnischer Minderheiten
Vorlesung Kriminologie II (SoS 2011) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrAggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe
Aggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe Leitung Stadtjugendamt München 1 ÜBERSICHT Kinder- und Jugendgewalt in der Jugendhilfe: Einige aktuelle Zahlen
MehrZwang und Freiwilligkeit in der sozialen Arbeit
Zwang und Freiwilligkeit in der sozialen Arbeit Rüdiger Wulf Vortrag am 29. September 2010 in Stuttgart, Fachtag der Evangelischen Gesellschaft 1 Prolog I Niemand kann mit gerten kindes zuht beherten;
MehrUntersuchungshaft bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Bremen im Jahr 2012
Untersuchungshaft bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Bremen im Jahr 2012 I. Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden Dringender Tatverdacht
MehrDie Wirksamkeit des Strafvollzugs und ihre Messung
Die Wirksamkeit des Strafvollzugs und ihre Messung BUKO 2012, Wien Dr. Stefan Suhling & Dr. Susanne Jacob Bildungsinstitut d. niedersächsischen Justizvollzuges & JVA Uelzen Urteil des BVerfG vom 31.5.2006
Mehr