Kirchengemeinden-Info II/2013

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1 _ Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Rastatt Kirchengemeinden-Info II/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, unser Rundbrief informiert Sie über folgendes: 1. Klimaschutz-Plus 2. Energie-Fonds 3. Neues von der Verbrauchskontrolle 4. Umweltpreis Energiebeauftragte Verrechnungsstelle Rastatt 6. Keine Weiterveräußerung des neues Gotteslobes mit Rabattgewährung 7. Fundraising Fortbildungsprogramm 2013/ Personal Verrechnungsstelle Rastatt 9. Kostenlose Abgabe eines Tageslichtprojektors -1-

2 _ Liegenschaften 1. Klimaschutz-Plus Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg ist wieder geöffnet worden. Zuschüsse gibt es im CO2-Minderungsprogramm für die Energetische Sanierung von Gebäuden und den Umstieg auf Regenerative Energien, also für die Installation von Pelletsheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen in bestehenden Gebäuden. Die rationelle Energieanwendung wird gefördert, indem BHKWs (Blockheizkraftwerke) mit einer elektrischen Leistung von mehr als 20 Kilowatt (diese sogar in Neubauten) bezuschusst werden. Der Zuschuss bemisst sich an der CO2-Einsparung der Maßnahmen und ist gedeckelt auf 15 % der Investitionskosten und auf maximal ,00 Euro (na, diese Fördersumme dürfte bei kirchengemeindlichen Objekten eher selten erreicht werden!). Im CO2-Minderungsprogramm können Anträge bis zum gestellt werden. Zur Bearbeitung angenommen werden nur Förderanträge, die einen geplanten Maßnahmenbeginn innerhalb der nächsten zwölf Monate ausweisen. Im Beratungsprogramm ist wieder die Bezuschussung unserer kirchlichen Energie-Gutachten möglich. Erfreulich ist, dass hier die maximale Förderung von 1.750,00 Euro auf ,00 Euro angehoben wurde. Das Beratungsprogramm läuft bis zum Allgemein gilt: Die Anträge sind bei der L-Bank zu stellen. Die zu fördernden Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden bevor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der L-Bank vorliegt. Und natürlich werden keine Zuschüsse mehr bewilligt, wenn die Mittel erschöpft sind! Die genauen Förderbedingungen und die Antragsformulare sind im Internet zu finden unter folgender Adresse: Kirchliche Einrichtungen werden in beiden Programmen ausdrücklich als Zuwendungsempfänger genannt. 2. Energie-Fonds: Förderrichtlinien Erneuerbare Energien bis Ende 2014 verlängert! Mit Hilfe des Energie-Fonds wurden seit dem Start im Jahr 2008 bis heute 96 Anlagen mit Erneuerbaren Energien gefördert. Insgesamt wurden 1,57 Mio. Euro an Zuschüssen bewilligt. Im Schnitt sind für diese innovativen Heizungen also Euro geflossen. Die CO2-Reduktion aufgrund des Umstiegs auf erneuerbare Energien beläuft sich auf Tonnen pro Jahr. Überwiegend kam Holz als Alternative zu Öl und Gas zum Einsatz (und wie eine Umfrage unter den Zuschussempfängern zeigt, sind die Betreiber sehr zufrieden mit den neuen Heizungen!). Die Erzdiözese Freiburg hält weiter an ihrem Klimaschutzziel fest, den CO2-Ausstoß bis Ende 2014 um mehr als Tonnen zu senken. Daher wird das Förderprogramm "Erneuerbare -2-

3 _ Energien" bis zum 31. Dezember 2014 verlängert, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht bereits vor diesem Termin aufgebraucht sind (siehe Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, Nr. 26 vom 30. September 2013). Sie haben also noch die Chance, von den zusätzlichen kirchlichen Zuschüssen bei Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie Holz oder Erdwärme zu profitieren. Allerdings, wenn Sie bislang noch keine Vorbereitungen für eine Heizungsumstellung getroffen haben, ist keine Zeit zu versäumen. Vor einer Entscheidung steht ein Energie-Gutachten und die Beratungen in Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat. Die Zeit bis zum Antragsschluss ist überschaubar - eineinviertel Jahre! Die Maßnahmen dürfen bei der Beantragung noch nicht begonnen sein. Alle Informationen zum Förderprogramm "Erneuerbare Energien" der Erzdiözese Freiburg (und zu den anderen kirchlichen Zuschussprogrammen) finden Sie hier im Internet Gerne können Sie auch Herrn Bahr in der Fachstelle unter 0761/ anrufen. 3. Neues von der Verbrauchskontrolle Viele von Ihnen dokumentieren regelmäßig die Energieverbräuche ihrer kirchlichen Gebäude. Dafür stellen wir Ihnen das Verbrauchskontrollprogramm (VKP) zur Verfügung. Im Laufe der Zeit haben wir Ihre Wünsche und Anforderungen gesammelt. Nun sind wir dabei, die Verbrauchskontrolle auf neue Füße zu stellen und wollen mehr Funktionalität und Flexibilität bieten. Voraussichtlich im November startet ein erster Testlauf für die neue Software. Wir werden ein paar erfahrende Verbrauchs-"Kontrolleure" bitten, das Programm auf Herz und Nieren zu testen. Wir wollen ja prüfen, ob das neue Tool hält, was es verspricht. Wenn alles so klappt, wie wir uns das vorstellen, können Sie im kommenden Jahr Ihre Verbräuche mit einem neuen VKP erfassen und auswerten. 4. Umweltpreis 2014 Mit der Vergabe ihres Umweltpreises würdigt die Erzdiözese seit 1994 alle zwei Jahre innovative Projekte zur Bewahrung der Schöpfung. Am 18. Januar 2013 wurden erneut zehn Preisträger für ihr Engagement ausgezeichnet. Eine Dokumentation zur Vorstellung der einzelnen Projekte und zur Preisübergabe durch Herrn Erzbischof Dr. Robert Zollitsch finden Sie unter dem folgenden Link Auch im kommenden Jahr, in welchem der Umweltpreis sein zwanzigjähriges Bestehen feiert, wird die sechsköpfige, unabhängige Jury die Bewerbungen sichten und die Preisträger unter ihnen auswählen. Für den Umweltpreis 2014 können sich wieder alle kirchlichen Gruppen, Verbände, Stiftungen, Einrichtungen und alle Kirchengemeinden und Klöster in der Erzdiözese Freiburg sowie Verbände und Einrichtungen des diözesanen Caritasverbandes bewerben. Weitere Information zur Bewerbung finden Sie unter -3-

4 _ 5. Energiebeauftragte Verrechnungsstelle Rastatt Die Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden verdienen unsere Unterstützung, wenn es darum geht, das Thema Energie vor Ort voranzutreiben. Zumeist sind es Energie-Beauftragte, welche die Energieverbräuche in den kirchlichen Gebäuden kontrollieren und dokumentieren, auf Schwachstellen aufmerksam machen, Energie-Check und -Gutachten initiieren und nachfolgende Umsetzungsmaßnahmen begleiten. Insgesamt sind rund 500 Energie-Beauftragte in der Erzdiözese bekannt. Ihnen versuchen wir unter die Arme zu greifen, zum Beispiel mit den Angeboten, die Sie unter finden. Schulung für Energiebeauftragte Sie haben die Aufgabe der/des Energiebeauftragten in Ihrer Gemeinde übernommen, wissen aber gar nicht so recht, welche Schritte Sie jetzt gehen müssen? Dann ist die Schulung für Energiebeauftragte genau das Richtige für Sie. Gerne können natürlich auch die "alten Hasen" kommen. Der Austausch lebt ja von den Erfahrungen vieler. Am 17. Oktober findet in diesem Jahr die letzte Schulung in Pforzheim statt. Anmeldungen können Sie sich bei Frau Storz oder per Mail Finanzen 6. Keine Weiterveräußerung des neues Gotteslobes mit Rabattgewährung durch Kirchengemeinden an Gläubige Dieser Text stammt aus der Ausgabe vom 01. August 2013 des Amtsblattes des Erzbischöflichen Ordinariates in Freiburg. Angesichts des demnächst erfolgenden Erscheinens der Neuauflage des Gotteslobes bestehen offenbar Überlegungen verschiedener Kirchengemeinden, Preisvorteile, die sie selbst dadurch erhalten können, dass sie Sammelbestellungen vornehmen, an die Gläubigen weiterzugeben, indem sie diesen die Bücher zu einem verbilligten Preis anbieten. Hiervor ist ausdrücklich und eindringlich zu warnen. Das neue Gotteslob ist selbstverständlich ein Buch im Sinne des 2 Absatz 1 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), die Gläubigen, denen die Bücher weiterveräußert werden sollen, sind Letztabnehmer im Sinne dieses Gesetzes ( 2 Absatz 3 BuchPrG) und bei der Veräußerung zumindest mehrerer Dutzend Bücher liegt auch ein geschäftsmäßiger Verkauf vor. Damit unterliegt der Veräußerungsvorgang der Buchpreisbindung ( 3 BuchPrG). Zwar dürfen die Verlage gegenüber den Kirchengemeinden, Großhändlern usw. Mengenpreise festsetzen ( 5 Absatz 4 Nr. 2 BuchPrG) und damit die Bücher bei Bestellung mehrerer Dutzend Exemplare zu einem geringeren/rabattierten Preis an diese abgeben, doch dürfen die Kirchengemeinden diesen Preisvorteil nicht an ihre Kunden weitergeben, sondern müssen von diesen den vom Verlag einschließlich Umsatzsteuer festgesetzten und veröffentlichten Endpreis für den Verkauf an Letztabnehmer verlangen ( 3, 5 Absatz 1 BuchPrG). Fordern sie geringere Preise, -4-

5 _ so bildet das einen Verstoß gegen die Regelungen des BuchPrG. Dies ist damit ein rechtswidriger Vorgang. Bekannt ist ein Vorgang, in dem eine Schule, die Rabatte aus einer Sammelbestellung an Eltern weitergegeben hat (bzw. die Stadt als deren Trägerin), von einer Rechtsanwaltskanzlei abgemahnt und bei einem Streitwert von ,00 mit Kosten von ca. 900,00 belastet wurde. Nach 9 BuchPrG dürfen u. a. Gewerbetreibende, die Bücher vertreiben, und Rechtsanwälte, die von Verlegern, Importeuren oder Unternehmen, die Verkäufe ans Letztabnehmer vornehmen, gemeinsam als Treuhänder damit beauftragt worden sind, ihre Preisbindung zu betreuen (Preisbindungstreuhänder), Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit ist die Gefahr, dass entsprechende Verkaufsaktionen von einem Berechtigten, der diese Ansprüche geltend machen darf, zum Anlass für eine Abmahnaktion genommen werden, sehr groß. Dies gilt vor allem dann, wenn die beabsichtigte Veräußerung zu Sonderpreisen Niederschlag im Internet findet. Daher wird dringend von einer Weiterveräußerung unter Rabattgewährung gewarnt, zumal hierdurch die Kalkulation der Verlage, auf der die verbilligte Abgabe der Kirchenausgabe an die Pfarreien und Kirchengemeinden basiert, nicht mehr kostendeckend wäre. Es bestünde die Gefahr, dass durch die unzulässige Weiterveräußerung künftig keine verbilligte Abgabe für die Kirchengemeinden mehr möglich wäre. Soweit sich in diesem Zusammenhang Fragen ergeben, sollten die Verantwortlichen sich unbedingt rechtzeitig mit der rechtsberatenden Stelle des Erzbischöflichen Ordinariates in Verbindung setzen. 7. Fundraising- Fortbildungsprogramm 2013/2014 Die Stabsstelle Fundraising ist auf Grundlage der pastoralen Leitlinien damit beauftragt, das Spendenwesen im Erzbistum zu professionalisieren. Das Erzbistum verfolgt mit der Einführung von Fundraising das Ziel, die Einrichtungen der verfassten Kirche am Spendenmarkt wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Auch in diesem Jahr hat die Stabsstelle ein vielfältiges Angebot zusammengestellt, um Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen in ihren Fundraising-Aktivitäten zu unterstützen. Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den verschiedenen Weiterbildungen und das Programmheft zum Download, aus welchem Sie weitere Angebote entnehmen können. -5-

6 _ Verrechnungsstelle intern 8. Personal Verrechnungsstelle Rastatt Die Leitung wird seit dem 01. August 2013 durch Herrn Bernd Gramlich verstärkt. Herr Gramlich wird nach seiner Einarbeitung als stellvertretender Leiter der Verrechnungsstelle Rastatt tätig sein. Eine weitere Einstellung erfolgte am 01. August 2013 mit Herrn Christoph Göhler als Kindergartengeschäftsführer. Zum 01. Oktober 2013 wird der Bereich Buchhaltung durch Herrn Siegfried Keil verstärkt. -6-

7 _ Im Bereich der Kindergartengeschäftsführung wurde zum 01. Oktober 2013 Frau Luisa Lassak eingestellt. Eine weitere Einstellung erfolgt zum 01. Dezember 2013 mit Frau Regina Oesterle. Frau Oesterle wird nach ihrer Einarbeitung als Verwaltungsbeauftragte für einen Teil unserer Kirchengemeinden zuständig sein. 9. Kostenlose Abgabe eines Tageslichtprojektors Ein Tageslichtprojektor ist zusammen mit der Bedienungsanleitung und Folien kostenlos abzugeben. Das Gerät steht zur Selbstabholung bereit. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Hörr unter der Telefonnummer: Mit den besten Wünschen grüßt Sie herzlichst Ihr Thomas Hauns -7-

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