PETITION an den Nationalrat laut Geschäftsordnungsgesetz 1975 BGBL Nr. 410

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1 PETITION an den Natinalrat laut Geschäftsrdnungsgesetz 1975 BGBL Nr. 410 Titel: Aufhebung rückwirkender Gerichtsgebührenfrderungen gegenüber Whnbauförderungsbeziehern Einreicher : Plattfrm gegen den Gebührennepp, Pstfach 29, 5022 Salzburg mit Unterstützung der Natinalräte: Zustellbevllmächtigter:

2 Salzburgs Familien und Whnungskaufende der letzten 5 Jahre sind sprachls und verärgert. Über 4000 Salzburger Familien werden durch rückwirkende Gerichtsgebührenfrderungen finanziell schwer belastet! Sie waren die ersten in Österreich! Tausende Förderungsnehmer aus anderen Bundesländern sind davn ebenfalls betrffen, haben aber nch keine Vrschreibungen erhalten. Über Jahre hinweg waren Käufer vn Whnungen, die sie mit Hilfe der Salzburger Whnbauförderung erwarben, vn der gerichtlichen Eintragungsgebühr in der Höhe vn 1,2% des Pfandrechtes befreit. Nachdem nun das Justizministerium seine Rechtsansicht diesbezüglich geändert hat, gilt diese Gebührenbefreiung ab sfrt 5 Jahre RÜCKWIRKEND nicht mehr! Verschärfend kmmt hinzu, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem die Grundbuchseintragung des Pfandrechtes vrgenmmen wird. Dies ist ft Jahre nach Kaufvertragsabschluss! Was sind Stempel "Gebührenbefreit" wert, die auf Schuldscheinen und Pfandbestellungsurkunden zu finden sind? Die betrffenen jungen Familien, allein in Salzburg ca. 4000, die ihre Whnungen in den letzten 5 Jahren gekauft haben, müssen daher vn heute auf mrgen Beträge bis über EUR bezahlen: Damit knnte niemand rechnen, weshalb diese Familien auch nicht wissen, wher sie das Geld dafür nehmen sllen!

3 Situatin Betrffener: Das Recht auf menschenwürdigen und leistbaren Whnraum kann whl als selbstverständlich angesehen werden! Daher spart man jahrelang auf ein Eigenheim, um seine (wachsende) Familie gut unterzubringen und den Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen, verzichtet meist viele Jahre auf größere Urlaube und legt auch snst, egal welcher Einkmmensschicht zugehörig, die letzten Grschen zusammen, um sich endlich das ersehnte aber leider sehr teure Whnen in Salzburg überhaupt leisten zu können. Selbst Grßeltern und Verwandte versuchen den Kauf des Eigenheims finanziell bestmöglich zu unterstützen. Trtzdem muss immer nch knapp kalkuliert werden, um sich nach mühevller Suche endlich ein passendes Heim kaufen zu können. Alles wird genau berechnet, man spart da und drt nch ein, um dem Traum des neuen eigenen Heimes näher zu kmmen. Hhe finanzielle Belastungen begleiten vn nun an jeden Käufer einer geförderten Eigentumswhnung (Whnbauförderungsnehmer). Man ist wmöglich nch jahrelang Alleinverdiener, damit die Kinder einen familiär gebrgenen Start ins Leben bekmmen. Da bleibt am Mnatsende nichts mehr zum sparen übrig. Spärliche Gehaltserhöhungen können die Belastungen durch Inflatin und Sparpakete schn lange nicht mehr abfangen - eine Teuerungswelle nach der anderen belastet insbesndere Familien. S geht es whl den meisten Whnbauförderungsbeziehern! Und man vertraut natürlich auf die zugesagten und auf den Vertragsurkunden per Stempel des zuständigen Gerichtes vermerkten Befreiungen vn Grundbucheintragungs- und Gerichtsgebühren! Niemand kmmt auf die Idee, es könnte nach Jahren unerwartet etwas nachgefrdert werden. Was wären snst geltende Gesetze und deren Anwendung, Urkundenvermerke vn Gerichten und Vereinbarungen zwischen Land und Bund (nach Art. 15a B-VG) wert?! Dch siehe da, Jahre nach dem Kauf wird man eines Besseren belehrt: Befreiungen und Gerichtsstempel, (trtz geltendem Übereinkmmen des Bundes mit dem Land Salzburg bzw. den Bundesländern) gelten einfach nicht mehr. Das Justizministerium bittet Familien ganz unerwartet - vn heute auf mrgen - nch Jahre rückwirkend zur Kassa. Und zwar bundesweit, denn Familien mehrerer Bundesländer sind hiervn betrffen! Warum?? Weil ein Paragraph plötzlich anders ausgelegt wurde, sagt man. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit in unserem Rechtssystem ist dadurch schwer erschüttert. Weitere Infrmatinen finden sie im Internet unter

4 Was uns bewegt Salzburgs Familien, Whnungskaufende und Whnbauförderungsbezieher der letzten 5 Jahre sind b der szialen Kälte des Justizministeriums sprachls und verärgert. Ja manche sind auch verzweifelt und wissen nicht, wie sie die plötzlichen Frderungen begleichen sllen! Unerwartete Gebührennachfrderungen vn bis über 7000 bringen die meisten Familien in finanzielle Schwierigkeiten! Über 4000 Betrffene in Salzburg frdern eine unbürkratische Sfrtlösung durch den Justizminister! Dies gilt natürlich auch für Betrffene in anderen Bundesländern. Keine rückwirkenden Vrschreibungen mehr, kein Gebührennepp! Unbürkratische Rückzahlung bereits einbezahlter Beträge (einige Familien ziehen bereits vr den VWGH, VFGH, weil sie in zweiter Instanz verlren haben!) Was ist ein Vertrag zwischen Land und Bund nch wert? Die Gültigkeit des Bund/Land Vertrages ( Art. 15a ) muss bleiben. Verankerung der einheitlichen Gebührenbefreiung im Whnbauförderungsgesetz ( 53 Abs3). Die derzeitige Vrgangsweise des Justizministeriums wird als willkürlich und als Ungleichbehandlung empfunden. Die Rechtssicherheit swie der Vertrauensgrundsatz sind gefährdet! Daher hat sich die Bürgerinitiative "Plattfrm gegen den Gebühren-Nepp" frmiert. Im Land Salzburg unterstützen bereits Vertreter aller im Landtag vertretener Parteien, als vn ÖVP, SPÖ, FPÖ und Bürgerliste die berechtigten Anliegen. Die unterstützenden Abgerdneten des Natinalrates werden diese Frderung der Bürgerinitiative swhl im Petitinsausschuss, wie auch bei der Abstimmung im Natinalrat vertreten. Das Land Salzburg hat ebenfalls bereits reagiert und diesbezüglich eine Klage beim Verfassungsgerichtshf angekündigt.

5 FORDERUNGEN Die Unterzeichner dieser Petitin swie die Plattfrm gegen den Gebührennepp stellen daher an die Mitglieder des österreichischen Natinalrates, die Mitglieder der Bundesregierung - insbesndere den Bundesminister für Justiz und den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit - flgende Frderungen: Sfrtige und vr allem dauerhafte Einstellung aller nachträglichen und aktuellen Gerichtsgebührenfrderungen, erhben auf Grund der geänderten Rechtsansicht des Justizministeriums (bezüglich der Befreiung vn Pfandrechtseintragungsgebühren gemäß TP 9b Z4 GGG und Eingabegebühren gemäß TP 9a GGG und nach 53 Abs. 3 WFG 1984 beim geförderten Ersterwerb vn neu errichteten Whnungen nach einem Erkenntnis des VwGh vm , GZ 2003/16/0029 in einem völlig anders gelegenen Fall und Aufhebung der laufenden Verfahren gegen Whnbauförderungsbezieher, per schriftlicher Weisung! Einleitung ntwendiger Maßnahmen zur sfrtigen und unbürkratischen Rückzahlung aller auf Grund der vrgenannten geänderten Rechtsansicht vrgeschriebenen und bereits bezahlten Beträge. Einleitung ntwendiger Maßnahmen zur Übernahme allfälliger bereits angefallener Einspruchsksten (Berichtigungsantrag) vn auf Grund der beschriebenen Sachlage bereits Betrffenen. Sfrtige Aufnahme vn Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Klärung und Bestätigung des Übereinkmmens zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a im Sinne einer auch zukünftigen Gebührenbefreiung für Whnbauförderungsnehmer (im Sinne der bisherigen Auslegung vn 53 Abs. 3 WFG 1984 und zugehöriger genannter Teile des GGG). Eindeutige gesetzliche Regelungen im Sinne der bisherigen Handhabung der Gebührenbefreiung vn whnbaugefördertem Eigentum nach 53 Abs. 3 WFG 1984 (Gesetzesnvelle). Wahrung des Vertrauensgrundsatzes und des Gleichheitsgrundsatzes und dadurch Rechtsicherheit für alle Beteiligten. Berücksichtigung der Tatsache, dass die nachträglichen Gerichtsgebührenvrschreibungen den eigentlichen Sinn der Whnbauförderung knterkarieren und insbesndere junge und kinderreiche Familien belasten.

6 Kntaktadresse der überparteilichen Plattfrm gegen den Gebührennepp bei der SWBF Pstfach 29 A 5022 Salzburg Internet: ffice@wirwehrenuns.cm Der überparteilichen Plattfrm liegen derzeit bereits mehr als 1000 Unterschriften zum Petitinstext vn Betrffenen und Unterstützern aus dem Land Salzburg swie anderen Bundesländern vr. (siehe Beilage) Salzburg

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