Weisung vom ALLEGRO - Produktivsetzung der Programmversion und Basisdatenänderung zum
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- Gudrun Ursler
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1 Weisung vm ALLEGRO - Prduktivsetzung der Prgrammversin und Basisdatenänderung zum Laufende Nummer: Geschäftszeichen: GR12 II Gültig ab: Gültig bis: SGB II: SGB III: Familienkasse: Weisung - Relevanz 50 Abs. 3 SGB II nicht betrffen nicht betrffen Bezug: Weisung vm ALLEGRO - Anhebung der Regel- und Mehrbedarfe swie der Szialversicherung, Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung und manuelle Krrekturen Weisung vm Überarbeitung der Fachlichen Weisungen zur Rentenversicherung Am erflgt für das IT Verfahren ALLEGRO die Prduktivsetzung der Prgrammversin (PRV) An dem Wchenende 24./ erflgt die Anpassung der Regelbedarfe, regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe swie der geänderten Werte in der Kranken- und Pflegeversicherung (Basisdatenänderung) auf die ab gültigen Beträge. 1. Ausgangssituatin 1.1 Neue Prgrammversin ALLEGRO wird kntinuierlich weiterentwickelt. Mit Prduktivsetzung der PRV zum werden im IT-Verfahren ALLEGRO funktinale Anpassungen umgesetzt und Fehler behben.
2 1.2 Anhebung der Regel- und Mehrbedarfe swie der Szialversicherungsbeiträge Zum erhöhen sich die Regelbedarfe und regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe swie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Leistungsberechtigten. 2. Auftrag und Ziel 2.1 Neue Prgrammversin Die Prgrammversin umfasst u. a. flgende Inhalte: Änderungen in der Funktinalität Absetzungen Erfassung mehrerer Absetzungsbeträge Erweiterung der Anzeige vn Absetzungsdaten Anrechnungszeiten schulische Ausbildung Anpassung in den Masken Schulzeiten/Zusätzliche Schulbedarfe und RV- Meldung Ausschlüsse hinsichtlich der Erfassung eines Ausschlusses zur RV-Meldung. SV-Meldungen an die Krankenkassen Einheitliche Verwendung der Betriebsnummer (BBNR-VU) in den SV- Meldungen ab Neue Aufrufschnittstelle vn FALKE nach ALLEGRO Direkter Aufruf einer Persn in ALLEGRO über STEP Detaillierte Infrmatinen zu den einzelnen Funktinalitäten sind den Prgrammanpassungen im ALLEGRO-Wiki zu entnehmen. Die Versinsinfrmatin und die Präsentatin der Anwenderbetreuung werden vr Prduktivsetzung drt veröffentlicht. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leistungsgewährung SGB II steht das ALLEGRO- Wiki als zentrale Infrmatinsquelle zur Verfügung. Daher ist der Zugriff auf dieses Wiki den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leistungsgewährung SGB II vrbehalten Aktualisierung der Arbeitshilfen Die Online-Hilfe in ALLEGRO und das ALLEGRO-Handbuch werden zur Prduktivsetzung um die neuen Funktinalitäten ergänzt und aktualisiert.
3 2.1.2 Dialgbetrieb Die Prduktivsetzung der PRV erfrdert eine Dialgeinschränkung. Der Dialgbetrieb endet am Freitag, den bereits um 16:30 Uhr. Der Beginn am Mntag, den ist regulär um 06:30 Uhr Aktualisierung der Schulungsumgebung Die ALLEGRO-Schulungsdatenbank steht ab dem mit der PRV zur Verfügung. Die Schulungsunterlagen werden zeitnah aktualisiert. 2.2 Anrechnungszeiten schulischer Ausbildung Durch die Änderung des 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SGB VI für eine schulische Ausbildung neben Zeiten des Bezuges vn Arbeitslsengeld II ab dem der RV- Ausschluss. Weitere Infrmatinen hierzu finden Sie in der Weisung An dem Wchenende 17./ werden die betrffenen Leistungsfälle (in ALLEGRO betrifft dies die Eingaben in den Masken Schulzeiten/Zusätzliche Schulbedarfe und RV- Meldung Ausschlüsse) für die Zeit ab rückwirkend autmatisiert umgestellt. Die erfassten Zeiträume werden auf den begrenzt. Liegen Zeiträume nach dem vr, werden diese gelöscht. Die betrffenen Fälle werden in der KW 47 als Infrmatinsliste auf der zentralen Listenablage zur Verfügung gestellt. 0083_RV_Anrechnungszeit_Umstellung_Schulzeiten_ _RV_Anrechnungszeit_Umstellung_RVMeldung_ Bereits im vergangenen Jahr wurden Leistungsfälle aus der Maske Schulzeiten/Zusätzliche Schulbedarfe umgestellt (siehe auch Weisung Punkt 2.2). Für Zeiträume ab dem kann der Ausschluss vn der RV-Meldung nur erfasst werden, sfern für die Persn die Ausschlusstatbestände Leistungen für Auszubildende mit Darlehen/hne Darlehen und Individueller Snderfall der die Rlle manuelle Berechnung ausgewählt wurden. 2.3 Anhebung der Regel- und Mehrbedarfe swie der Szialversicherungsbeiträge An dem Wchenende 24./ erflgt in ALLEGRO die zentrale Anpassung der Regelbedarfe ( 20 Abs. 2 bis 4 SGB II) und
4 regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe ( 21 Abs. 2 bis 5 und 7 SGB II) auf die ab geltenden Werte. Mit der Anpassung werden grundsätzlich alle Leistungsfälle mit bereits erfassten Fallzeiträumen in 2019 autmatisch umgestellt. Die Umstellung der Leistungsfälle auf die ab geltenden Werte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erflgt ebenfalls an diesem Wchenende. Die aktuellen Rechengrößen für das Jahr 2019 werden im Intranet unter SGB II > Geldleistungen > Szialversicherung > Rechengrößen der Szialversicherung eingestellt Bearbeitungsauffrderungen Für Leistungsfälle, die nicht autmatisch angepasst werden können (z. B. Eingabe eines Individualbetrages bei den Mehrbedarfen), werden Bearbeitungsauffrderungen generiert. Die Bearbeitungsauffrderungen können in ALLEGRO über den Filter nach der Art "Zukünftige Basisdatenänderung" identifiziert werden. Eine Übersicht der Bearbeitungsauffrderungen swie der damit verbundenen Aktivitäten ist im ALLEGRO-Wiki eingestellt. Nach der Bearbeitung des Leistungsfalles ist die Bearbeitungsauffrderung als erledigt zu kennzeichnen Druck der Änderungsbescheide Im Rahmen der Anpassung werden autmatisch Änderungsbescheide mit den geänderten Bedarfswerten für die Zeit ab erzeugt. Der zentrale Druck und Versand der Bescheide erflgt sukzessiv und wird vraussichtlich am abgeschlssen sein. Zur Berechnung der Widerspruchsfrist wird das späteste Versanddatum im ALLEGRO-Wiki gesndert bekanntgegeben. Für Leistungsfälle, die nicht autmatisch angepasst werden können und bei denen deshalb kein Versand des Änderungsbescheides erflgt, ist für die Zeit ab dem lkal ein Änderungsbescheid zu erstellen. Flgender Textbaustein ist in den lkalen Änderungsbescheid aufzunehmen: Zum werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslsengeld II/Szialgeld) neu festgesetzt. Die Festsetzung erflgt auf Grundlage vn 20, 23 des Zweiten Buches Szialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. 20 Absatz 1a SGB II.
5 Beziehen Sie der eine mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebende Persn einen regelbedarfsabhängigen Mehrbedarf, wird dieser ebenfalls entsprechend angepasst. 3. Einzelaufträge 4. Inf 5. Krdinierung 6. Haushalt 7. Beteiligung gez. Unterschrift
1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen
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