Beschluss-Reg.-Nr. 101/07 der 12. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschluss-Reg.-Nr. 101/07 der 12. Sitzung des LJHA am in Erfurt"

Transkript

1 Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperide- Beschluss-Reg.-Nr. 101/07 der 12. Sitzung des LJHA am in Erfurt Stellungnahme zum Thüringer Nichtraucherschutzgesetz Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt die Stellungnahme zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zum Schutz vr den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutz-Gesetz ThürNRSchG). Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenmmen

2 Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen zum Thüringer Gesetz zum Schutz vr den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz ThürNRSchutzG-) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/ Grundsätzliche Bemerkungen Der Landesjugendhilfeausschuss begrüßt grundsätzlich das Grundanliegen des Gesetzentwurfes - Schutz der Bevölkerung vr den Gefahren des Passivrauchens durch ein generelles Rauchverbt in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden. Der vrliegende Gesetzentwurf unterstützt nachhaltig weitere Bestrebungen eines nch besseren Gesundheitsschutzes junger Menschen. Die öffentliche Wirkung des Rauchverbtes schützt nicht nur Passivraucher, sndern führt durch die damit verbundene Änderung des öffentlichen Lebens mittel- bzw. langfristig zu einer Verhaltensänderung derart, dass der erste Griff zur Zigarette weit reduziert bleibt. Leider ist für Kinder und Jugendliche die Zigarette immer nch der Ausdruck vn Erwachsenwerden, Kennzeichen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe und Kmmunikatinsmittel. Leider zu ft stellt die Zigarette für Kinder und Jugendliche die einzige Möglichkeit dar, um Knfliktsituatinen zu lösen und/der um sich wieder runterzuschrauben. Bereits die Veränderung der Altersgrenze für die Abgabe vn Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit vn 16 auf 18 Jahre im Jugendschutzgesetz ist für betrffene Jugendliche teilweise mit erheblichen Prblemen verbunden, wenn es ihnen nicht gelingt, ihre teilweise schn vrhandene manifeste Rauchersucht einzudämmen. Hier müssen sehr schnell effektive therapeutische Hilfsangebte angebten und finanziert werden. Ebens ist die sziale Kntrlle (Zivilcurgage) in der Öffentlichkeit stärker mit Maßnahmen zu unterstützen, denn: Kinder und Jugendliche können leider immer nch hne größere Prbleme Tabakwaren im Einzelhandel käuflich erwerben bzw. vn vlljährigen Freunden erhalten. Um eine Nachhaltigkeit gesetzlicher Regelungen zu erzielen bedarf es neben gesetzlich repressiven Maßnahmen einer umfassenden flankierenden präventiven Arbeit. Dazu gehören: Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren des Passivrauchens, Entwicklung vn Zivilcurage in der Öffentlichkeit, rauchende Kinder und Jugendliche anzusprechen, Herausbildung der Vrbildwirkung der Eltern und Vermeidung des Rauchens im privaten Bereich in Gegenwart der Kinder, Intensivierung vn Präventinsmaßnahmen zur Vermeidung (bzw. Verringerung) des Einstiegs in den Tabakknsum und der damit verbundenen Senkung des Anteils jugendlicher Raucher(innen).

3 2. Zu einzelnen Regelungen 2 Anwendungsbereich Hier wird eine knsequente Regelung vrgenmmen, die alle öffentlichen Bereiche betreffen, in denen sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Zu hinterfragen ist jedch die Herausnahme der Justizvllzugsanstalten ( 2 Punkt 1a). Wenn es dem Landesgesetzgeber um eine generelle Gefahrenabwehr des Passivrauchens geht, dann gilt dieses auch für Gefangene. Es wird daher vrgeschlagen, die Justizvllzugsanstalten in den Anwendungsbereich zu nehmen und in 4 des Gesetzentwurfes eine ntwendige Ausnahmereglung zu frmulieren. 3 Rauchverbt Der Landesjugendhilfeausschuss stimmt dem Absatz 3 Satz 1 vllumfänglich zu. Prblematisch hingegen wird die Regelung nach Satz 2 i.v.m. 2 Nr. 3b und 3c gesehen, wnach das Rauchverbt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Szialgesetzbuch swie in Whnheimen für Schüler, Auszubildende und Studierende auch das dazugehörige Gelände einbezieht. Ohne die Zielrientierung des Nichtraucherschutzes aufzuweichen, sllte der Landesgesetzgeber eine Abwägung vrnehmen zwischen dem szialpädaggischen Integratinsgedanken einer Einrichtung und den möglichen Flgen dieser grundsätzlichen Ausweitung. Die Flgen sind: - Verlagerung des Rauchgeschehens unmittelbar in den öffentlichen Raum d. h. auf die Straße, auf Gehwege der Parkplatzflächen der andere neue öffentliche Treffpunkte. Erfahrungsgemäß ist hier mit Anzeigen wegen Verunreinigung vn den Eigentümern angrenzender privater Flächen zu rechnen. Sehr schnell werden junge Menschen dadurch stigmatisiert und kriminalisiert. - Nutzer/Nutzerinnen vn Jugendeinrichtungen haben vielfältige sziale Prbleme, ftmals bereits gepaart mit Tabakabhängigkeit. Mit der Einbeziehung des Geländes geht für diese jungen Menschen die ft einzige Anlaufstelle für Kmmunikatin und Hilfe insgesamt verlren. Bereits die Umsetzung des Rauchverbts in den Einrichtungen wird Schwierigkeiten im Sinne des allgemeinen Verständnisses hiervn Betrffener (Raucher/Raucherinnen) hervrbringen. Hier, wie auch in den Außenbereichen vn Whnheimen für Schüler, Auszubildende und Studierende sllte die Möglichkeit der Einrichtung vn Raucherinseln im Außenbereich für Persnen über 18 Jahren ermöglicht werden. In den statinären Einrichtungen der Jugendhilfe sind, wenn auch nur im begrenzten Umfang, junge Erwachsene (über 18 Jahre) im Zuge der Verselbstständigung, z. B. in Einzelwhnungen, untergebracht. Das trifft auf etwa 10 % aller sich in statinärer Betreuung befindenden jungen Menschen zu. Im Bereich der Eingliederungshilfe (Whnheime für behinderte Kinder und Jugendliche und Frühförderstellen) beträgt der Anteil

4 etwa 25 %. Da es sich hier i. d. R. um Einzelunterkünfte handelt, ist zu prüfen, b nicht zumindest auch für diese Persnengruppe das Rauchen im Außenbereich bzw. im privaten Bereich ermöglicht werden sll. Für diese Persnengruppe besteht snst keine Möglichkeit des Rückzugs in einen privaten Raum. 4 Ausnahmen Zu den unter Absatz 1 aufgeführten Einrichtungen, die vm Rauchverbt ausgenmmen sind, zählen auch Heime. Hier ist eine eindeutige Begriffsbestimmung ntwendig, da statinäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Whnheime für Schüler, Auszubildende und Studierende auch landläufig als Heime bezeichnet werden. Sllte dies der Fall sein, haben sich die Einwände zum 3 teilweise erledigt. 5 Raucherräume Das generelle Rauchverbt in Disktheken wird begrüßt, da es rein dem Zweck der gesunden Lebensführung dient. Gerade durch die erhöhten körperlichen Aktivitäten, die durch das Tanzen entstehen, wird smit einer erhöhten Gefahr des Passivrauchens vrgebeugt. Sicher werden durch diese Regelung zukünftig einige Besucher fernbleiben, dch wie die Erfahrungen zeigen, werden gleichzeitig neue Besucher gewnnen. Der rein wirtschaftliche Aspekt als Argument gegen diese Regelung kann hier nicht zum Tragen kmmen. 6 Hinweispflicht Zur Umsetzung der Hinweispflicht sllte analg der Regelungen des 3 Jugendschutzgesetz und der Thüringer Vllzugshinweise zum Jugendschutzgesetz verfahren werden. Wichtig ist, dass die einschlägigen Vrschriften vllständig, gut sichtbar und lesbar angebracht sind. Die Frm der Darstellung des Rauchverbts kann durchaus jugendgemäß erflgen. 7 Verantwrtlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbtes Neben der klaren Festlegung vn verantwrtlichen Persnen für bzw. in den Einrichtungen, ist die Entwicklung der szialen Kntrlle und vn Zivilcurage ein entscheidender Faktr für die Durchsetzung des Rauchverbtes. Vrdergründig sll dabei zunächst das Gespräch mit dem der den Betrffenen geführt werden. Mit der Ausübung des Hausrechtes kann die Verhängung vn Sanktinen, die in der jeweiligen Hausrdnung enthalten sein müssen, verbunden sein. Der Hausverweis sllte dabei nur in Ausnahmefällen ausgesprchen werden. Gerade für ffene Jugendeinrichtungen ist es wichtig, diese Maßnahmen mit den Besuchern/Besucherinnen zu beraten und abzustimmen. 8 Ordnungswidrigkeiten Der Gesetzentwurf stellt zuvrderst bei der Umsetzung auf die Ausübung des Hausrechts und der szialen Kntrlle ab.

5 Der Gesetzentwurf führt insfern zur Kstenfrage aus, dass der Vllzugsaufwand für Kntrllmaßnahmen als gering anzusehen ist, weil die Ordnungsbehörden vrwiegend anlassbezgen und stichprbenartig tätig werden. Die anfallenden Ksten der Ordnungsbehörden für die vrwiegend anlassbezgenen und stichprbenartigen Kntrllen werden durch die Einnahmen gedeckt. Zuständige Behörden für die Verflgung und Ahndung sind die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis. Regelungsbedürfnis sieht der Landesjugendhilfeausschuss in der Zuständigkeit für die anlassbezgene und stichprbenartige Kntrlle. Die bei den Ksten zum Gesetzentwurf gemachten Aussagen implizieren die Zuständigkeit auf Landkreise und kreisfreien Städte, s dass hier Klarheit im Gesetz hergestellt werden sllte. An dieser Stelle wird jedch angemerkt, dass bereits jetzt bei der Umsetzung der Bestimmungen des 10 Jugendschutzgesetz Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren - teilweise erhebliche Defizite im Vllzug vrliegen. Diese sind teilweise in der Persnalsituatin in den Jugend- bzw. Ordnungsämtern begründet. An dieser Stelle sllte geprüft werden, b z. B. der Kntrllauftrag der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Ordnungsbehörden auf die Belange der Einhaltung des Jugendschutz bzw. des Nichtraucherschutzgesetzes erweitert werden kann. Peter Weise Vrsitzender

Position der BJV zur Debatte um eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze (2017)

Position der BJV zur Debatte um eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze (2017) Psitin der BJV zur Debatte um eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze (2017) Die BJV spricht sich für eine österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze gemäß ihrem Psitinspapier aus

Mehr

9484/AB. vom zu 9886/J (XXV.GP)

9484/AB. vom zu 9886/J (XXV.GP) 9484/AB vm 08.09.2016 zu 9886/J (XXV.GP) BMJ-Pr7000/0156-III 1/2016 1 vn 4 REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at Frau

Mehr

Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v. Fachgruppe Berliner Wohnungslosenhilfe

Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v. Fachgruppe Berliner Wohnungslosenhilfe Qualitätsgemeinschaft Sziale Dienste e.v. Fachgruppe Berliner Whnungslsenhilfe Familien in der Whnungslsenhilfe Herausfrderung für die Hilfen nach 67 SGB XII Ausgangslage Die angespannte Lage am Berliner

Mehr

Sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und deren Familien

Sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und deren Familien Mdul Szialpädaggische Unterstützung vn Kindern und deren Familien Ziele Enge Zusammenarbeit mit allen am Erziehungsprzess beteiligten Persnen und Institutinen Eltern in der Erziehungsarbeit nicht alleine

Mehr

Protokoll der Fachschaftssitzung am Uhr - Raum T3-144

Protokoll der Fachschaftssitzung am Uhr - Raum T3-144 Fachschaft Rechtswissenschaft Universität Bielefeld Pstfach 100131 33501 Bielefeld An die Mitglieder der Fachschaft Rechtswissenschaft Stud. Iur. Aurelia Gußen Raum: T3-122 Tel.: 0521-106-4292 Fax: 0521

Mehr

Landesrecht TH Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ThürNRSchutzG Ausfertigungsdatum: 20.12007 Gültig ab: 007.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. 2007, 257 Gliederungs-Nr: 2128-4 Thüringer

Mehr

Großraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München

Großraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Stand 21.04.2016 Grßraum- und Schwertransprte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Die Aufgabe der Plizei ist es, Gefahren für alle Beteiligten und Betrffenen (Verkehrsteilnehmer, Unternehmer,

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode

Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 09.09.2010 Große Anfrage der Fraktion der SPD Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in

Mehr

Neuerungen ab zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG von BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994

Neuerungen ab zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG von BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994 Neu Vrgaben - 82b GewO 1994 Neuerungen zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG vn BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994 Einleitung Unternehmen mit genehmigten Betriebsanlagen müssen diese selbst überprüfen

Mehr

Ein Plädoyer für Pädagogik unter Palmen!

Ein Plädoyer für Pädagogik unter Palmen! Lindau, im Januar 2004 Ein Plädyer für Pädaggik unter Palmen! Stellungnahme des Bundesverband Erlebnispädaggik e.v. zur geplanten Änderung des SGB VIII, insbesndere 35 Der Bundesverband Erlebnispädaggik,

Mehr

Hessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG)

Hessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Hessisches Sozialministerium Information für Gaststätten Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Die Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes für Gaststätten gültig ab 1. Oktober 2007

Mehr

Stellungnahme zu den Referentenentwürfen vom 1. April 2010 zur Umsetzung der Verständigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Stellungnahme zu den Referentenentwürfen vom 1. April 2010 zur Umsetzung der Verständigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit, Familie und Frauen Pstfach 31 80 55021 Mainz LEITERIN DER ABTEILUNG ARBEIT BMAS Bauhfstraße 9 Frau Dr. Elisabeth Neifer-Prsch 55116 Mainz Telefn 06131 16-0

Mehr

Kommunikationskonzept Energiekommission Lichtensteig

Kommunikationskonzept Energiekommission Lichtensteig Energiekmmissin Lichtensteig Kmmunikatinsknzept Energiekmmissin Lichtensteig 1. Ausgangslage 1.1. Energieknzept Das Energieknzept der Gemeinde Lichtensteig bildet die Grundlage für die Aktivitäten der

Mehr

Verein der Freunde des Gymnasiums Theodor-Heuss-Schule e.v.

Verein der Freunde des Gymnasiums Theodor-Heuss-Schule e.v. Verein der Freunde des Gymnasiums Thedr-Heuss-Schule e.v. Pinneberg, den 14.03.2016 Prtkll der Mitgliederversammlung und der Sitzung vn Vrstand und Kuratrium am 14.03.2016 Vrsitzender: Schriftführer: Thrsten

Mehr

Die Willensbildung der Eigentümer in Mehrhausanlagen - Neues zur Beschlusskompetenz von Untergemeinschaften

Die Willensbildung der Eigentümer in Mehrhausanlagen - Neues zur Beschlusskompetenz von Untergemeinschaften Die Willensbildung der Eigentümer in Mehrhausanlagen - Neues zur Beschlusskmpetenz vn Untergemeinschaften Prf. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck Übersicht 1. Mehrhausanlagen und Untergemeinschaften

Mehr

Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am in Erfurt Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am 07.11.2005 in Erfurt Stellungnahme des LJHA im Rahmen der Anhörung zum Thüringer

Mehr

1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverordnung

1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverordnung Datenschutz Inhalt 1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverrdnung 2. Was bleibt gleich? 3. Was ändert sich? 3. Umsetzung vn Regelungsspielräumen der DSGVO 4. Regelungen zur Videüberwachung 5. Beschränkung

Mehr

Anhang III: Historisches

Anhang III: Historisches Eidgenössisches Justiz- und Plizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migratin SEM Handbuch Bürgerrecht Anhang III: Histrisches Inhaltsverzeichnis Anhang III: Histrisches... 1 Inhaltsverzeichnis...

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung

Mehr

Fragebogen. 2. Ihre Kirchengemeinde/Pfarrgemeinde liegt in einem städtisch oder ländlich geprägten Raum?

Fragebogen. 2. Ihre Kirchengemeinde/Pfarrgemeinde liegt in einem städtisch oder ländlich geprägten Raum? Fragebgen Sachstandserhebung Inklusin in den Kirchengemeinden in Baden-Württemberg Evangelische Landeskirche in Baden, Diaknisches Werk Württemberg, Diaknisches Werk Baden 1. Ihre Kirchengemeinde/Pfarrgemeinde

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung (Entwurf vm 26. Oktber 2017) zwischen 1. Einwhnergemeinde Böttstein, vertreten durch den Gemeinderat 2. Einwhnergemeinde Döttingen, vertreten durch den Gemeinderat 3. Einwhnergemeinde

Mehr

Staatliche Kontrollen in Unternehmen: Fragebogen

Staatliche Kontrollen in Unternehmen: Fragebogen Staatliche Kntrllen in Unternehmen: Fragebgen Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) möchte eine Bestandsaufnahme zur staatlichen Kntrlltätigkeit in Unternehmen vrnehmen. Insbesndere sllen die Art

Mehr

Online-Petition zur Schulsozialarbeit. Präsentation erstellt von Marlene Plate, Schulelternratsvorstand Athenaeum Stade

Online-Petition zur Schulsozialarbeit. Präsentation erstellt von Marlene Plate, Schulelternratsvorstand Athenaeum Stade Online-Petitin zur Schulszialarbeit Präsentatin erstellt vn Marlene Plate, Schulelternratsvrstand Athenaeum Stade Die Online-Petitin https://www.penpetitin.de/petitin/nline/frau-ministerin-heiligenstadtwir-frdern-mehr-schulszialarbeiter-insbesndere-an-grundschulen

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) Vom 1 Juli 2007 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 239

Mehr

Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen*

Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen* Institutinelles Schutzknzept zur Präventin vn sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen* Die Kinder und Jugendpastral im Erzbistum Berlin will die ihr anvertrauten jungen Menschen

Mehr

Kennzeichenscanning Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Kennzeichenscanning Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Umsetzung der Vrgaben des Bundesverfassungsgerichts Ausgangslage Am 11. März 2008. hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzlichen Landesregelungen in Hessen und Schleswig-Hlstein zur autmatisierten

Mehr

Teil 1: PERSONALSITUATION

Teil 1: PERSONALSITUATION Teil 1: PERSONALSITUATION Was sagt der Gesetzgeber zur persnellen Ausstattung unserer Kindertagesstätten? Infrmatin vn Elternversammlung, Elternbeirat und Rat der Tageseinrichtungen Berechnung und gesetzliche

Mehr

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln Jugendschutzknzept Hilpltstein Pflicht- und In den nachflgenden Tabellen sind die mit (A) der (V) gekennzeichnet. Dabei bedeutet: (A): Diese Pflichtregel gilt grundsätzlich hne Ausnahme bei allen Veranstaltungen.

Mehr

Forderungen Kampagne. Seite 1 5

Forderungen Kampagne. Seite 1 5 Frderungen Kampagne 1 5 Sziale Absicherung für Kinder Unterhaltssicherung für alle Neue Kinderkstenstudie Bessere Kindergärten Gute Schulen für alle Frderungen im Detail: Sziale Absicherung für Kinder

Mehr

Antrag auf Unterstützung Privat

Antrag auf Unterstützung Privat Missin Hffnung Neubaugasse 10/14 1070 Wien T: 01 8790736-26 F: 01 8790736-20 ffice@missinhffnung.rg Antrag auf Unterstützung Privat - 2017 Familienname: Vrname:. Anzahl der Kinder (f.d. Kinderzulage bezgen

Mehr

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen Weisung 201706005 vm 20.06.2017 - ALLEGRO Prduktivsetzung der Prgrammversin 17.02 und manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Laufende Nummer: 201706005 Geschäftszeichen: GR 12

Mehr

meinungsraum.at Onlinebefragung April 2012 PR-Ethik-Rat Branchen-Stimmungsbild und ethische Dilemmata vor dem Hintergrund aktueller Skandale

meinungsraum.at Onlinebefragung April 2012 PR-Ethik-Rat Branchen-Stimmungsbild und ethische Dilemmata vor dem Hintergrund aktueller Skandale meinungsraum.at Onlinebefragung April 2012 PR-Ethik-Rat Branchen-Stimmungsbild und ethische Dilemmata vr dem Hintergrund aktueller Skandale Seite 1 Inhalt 1. Studienbeschreibung 2. Ergebnisse 3. Summary

Mehr

Sächsischer Inklusionspreis 2018 des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Sächsischer Inklusionspreis 2018 des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Sächsischer Inklusinspreis 2018 des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange vn Menschen mit Behinderungen - Bewerbungsfrmular für die Kategrie Barrierefreiheit Schwerpunkt: einfach

Mehr

Teilnehmer der Umfrage zu Eis und Schnee auf Ladeeinheiten 17% 83%

Teilnehmer der Umfrage zu Eis und Schnee auf Ladeeinheiten 17% 83% März 015 : Rechtliche Vrschriften zu Eis und Schnee auf Ladeeinheiten Über den KV-Survey Der KV-Survey (im Sinne einer Umfrage) ist ein Service der SGKV um Meinungen, Trends und Tendenzen zu aktuellen

Mehr

Änderung der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Durchführung der Finanzhilfe (2.

Änderung der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Durchführung der Finanzhilfe (2. STELLUNGNAHME Änderung der Verrdnung über Mindestanfrderungen an besndere Tageseinrichtungen für Kinder swie die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KitaG) Die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen

Mehr

Worum es wirklich geht

Worum es wirklich geht Kmmentare zum Zeitgeschehen vn Egn W. Kreutzer Paukenschlag am Dnnerstag N. 38 vm 22.09.2011 http://www.egn-w-kreutzer.de/0pad2011/38.html Autr: Stefan Neumann Hinweise zum Cpyright: siehe unten Seite

Mehr

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren gemäß Vergaberecht.

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren gemäß Vergaberecht. Auffrderung zur Abgabe einer Interessenbekundung zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des Whnquartiers "Hörgensweg" in Hamburg-Eidelstedt ÖB 004/2018/FS34306 1. Allgemeine Infrmatinen

Mehr

Herbstferien Klettercamp 2018

Herbstferien Klettercamp 2018 Herbstferien Klettercamp 2018 Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind zu unserem Herbstferien Klettercamp 2018 anmelden. In den Herbstferien wllen wir den Kids und Jugendlichen täglich vn 08:00

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016 KPV KESB-Präsidienvereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht

Mehr

Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten

Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten Richtlinien zur einheitlichen Behandlung vn Stadinverbten DFB-Abteilung Präventin & Sicherheit / Juni 2011 Präambel Die Sicherheit und Ordnung vr allem bei den Spielen der Lizenzligen (Bundesliga und 2.

Mehr

Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (Anerkennungsrichtlinien)

Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (Anerkennungsrichtlinien) Richtlinien für die Anerkennung vn Trägern der freien Jugendhilfe (Anerkennungsrichtlinien) 1. Grundlagen/Geltungsbereich Grundlagen sind 75 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und 54 des

Mehr

Ministerium für Bildung und Kultur zu Hd. Stephanie Forster per Stellungnahme

Ministerium für Bildung und Kultur zu Hd. Stephanie Forster per   Stellungnahme ! Verband Deutscher Realschullehrer! Landesverband Saar e.v. Der Verband der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen Fachverband im VDR-Bund, DL und dbb Die Landesvrsitzende: Inge Röckelein Asternweg 4 66265

Mehr

Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz

Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz Aufgaben der Betreuungsstelle: Die Betreuungsstelle berät und unterstützt Menschen, die sich über Betreuungen infrmieren möchten, für die eine

Mehr

-Adresse: Vertrag für den Betreuten Mittagstisch

-Adresse: Vertrag für den Betreuten Mittagstisch Gemeinde Inzlingen E-Mail-Adresse: mittagstisch@inzlingen.de Vertrag für den Betreuten Mittagstisch zwischen der Gemeinde Inzlingen, vertreten durch Bürgermeister Marc Muchenberger, Wasserschlss, 79594

Mehr

Protokoll der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom

Protokoll der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Prtkll der Außerrdentlichen Mitgliederversammlung vm 15.11.2014 1. Begrüßung der Teilnehmer, Feststellung der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesrdnung - Begrüßung der Anwesenden

Mehr

Änderungen der Prüfungsordnungen in den Bachelor-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12. Information für Studierende

Änderungen der Prüfungsordnungen in den Bachelor-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12. Information für Studierende Fakultät IV, Abteilung Betriebswirtschaft Fakultät IV, Abteilung Wirtschaftsinfrmatik Änderungen der Prüfungsrdnungen in den Bachelr-Studiengängen BBA, BIS und IBS ab WS 2011/12 Infrmatin für Studierende

Mehr

Feedbackbogen für Kooperationspartner und FSJlerInnen

Feedbackbogen für Kooperationspartner und FSJlerInnen Feedbackbgen für Kperatinspartner und FSJlerInnen Der vrliegende Feedbackbgen für Kperatinspartner wurde uns freundlicher Weise vm Turnverein Hude vn 1895 e.v. zur Verfügung gestellt. Er kann Ihnen s der

Mehr

J wie Jugendschutzgesetz

J wie Jugendschutzgesetz Alkohol Filme (öffentliche Filmveranstaltungen) kein Erhalt, Erwerb oder Konsum alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein oder Konsum alkoholischer Konsum alkoholischer Sekt) Getränke (z. B. Bier, Getränke

Mehr

Vorschläge für die Aufgabenstellung von Arbeitsschutzkoordinatoren

Vorschläge für die Aufgabenstellung von Arbeitsschutzkoordinatoren Vrschläge für die Aufgabenstellung vn Arbeitsschutzkrdinatren Wichtig: Bei dieser ausführlichen Sammlung handelt es sich nur um Vrschläge. Das bedeutet nicht, dass alle aufgeführten Aufgaben ausgeübt werden

Mehr

Eingangsstatement der Jahrestagung 2017

Eingangsstatement der Jahrestagung 2017 Eingangsstatement der Jahrestagung 2017 vm 19.06.2017 Es gilt das gesprchene Wrt! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zu meiner Jahrestagung 2017 zu Kindern aus suchtbelasteten

Mehr

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:...

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... 1 ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG Erklärungen und Absprachen zwischen Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... Ort:... Telefn:... und der für den Fall einer Behandlung 2 Präambel In der Auseinandersetzung

Mehr

Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen

Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Whnen dem Landkreistag Nrdrhein-Westfalen dem Städtetag Nrdrhein-Westfalen dem Städte- und Gemeindebund NRW zwischen (im Flgenden kmmunale Spitzenverbände in NRW)

Mehr

SAMON SEILBAHNEN MANUAL DATENERHEBUNG

SAMON SEILBAHNEN MANUAL DATENERHEBUNG SAMON SEILBAHNEN MANUAL DATENERHEBUNG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Wie viele Interviews sllen insgesamt durchgeführt werden?... 3 Welche Besucher sllen wann befragt werden?... 3 Auswahl der Auskunftspersnen...

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz NRW (ab 1. Mai 2013 geltende Fassung)

Nichtraucherschutzgesetz NRW (ab 1. Mai 2013 geltende Fassung) i " Nichtraucherschutzgesetz NRW (ab 1. Mai 2013 geltende Fassung) Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW- NiSchG NRW) vom 20. Dezember

Mehr

Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG Anlass und Hintergründe sowie Möglichkeiten und Grenzen für eine Alkoholkonsumverbotsverordnung

Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG Anlass und Hintergründe sowie Möglichkeiten und Grenzen für eine Alkoholkonsumverbotsverordnung Arbeitstagung der Landkreise Bautzen und Görlitz, des Landeskriminalamtes Sachsen und des Landespräventionsratens Sachsen am 9. Oktober 2012 in Bautzen Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG

Mehr

1.2. Gewinnspielzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen kann, d. h. vom Eröffnungsdatum bis zum Annahmeschluss.

1.2. Gewinnspielzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen kann, d. h. vom Eröffnungsdatum bis zum Annahmeschluss. DEUTSCHLAND Firestne - Wettbewerb Teilnahmebedingungen Die vrliegenden Bedingungen gelten für Ihre Teilnahme am Gewinnspiel Firestne auf unserer Website. Sie können über den Link http://radhawk.firestne.de

Mehr

Besonderheiten der Homöopathischen Medizin

Besonderheiten der Homöopathischen Medizin Besnderheiten der Hmöpathischen Medizin Dr.med. M. Berger August 2008 Viele Menschen haben eigene Erfahrungen mit einer hmöpathischen Behandlung gemacht. Sie sind meist beeindruckt vn der Zuwendung hmöpathischer

Mehr

-Adresse:

-Adresse: Gemeinde Inzlingen E-Mail-Adresse: mittagstisch@inzlingen.de Vertrag für den Betreuten Mittagstisch zwischen der Gemeinde Inzlingen, vertreten durch Bürgermeister Marc Muchenberger, Wasserschlss, 79594

Mehr

Leistungsbeschreibung für den Landkreis Kaiserslautern

Leistungsbeschreibung für den Landkreis Kaiserslautern Leistungsbeschreibung für den Landkreis Kaiserslautern Caritas-Zentrum Kaiserslautern Tel:0631-36120-0 Fax: 0631-36120-261 www.caritas-zentrum-kaiserslautern.de www.caritas-speyer.de und unsere Flüchtlingsaktin

Mehr

Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. - Informationen, Kontexte, Abläufe auf einen Blick -

Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. - Informationen, Kontexte, Abläufe auf einen Blick - Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder - Infrmatinen, Kntexte, Abläufe auf einen Blick - Stand: August 2017 Inhalt 1. Grundsätzliches 2. Strukturelle Jahresplanung in der gemeinsamen

Mehr

Maßnahmen und Finanzierung des Jugend B-Kaders in Oberösterreich

Maßnahmen und Finanzierung des Jugend B-Kaders in Oberösterreich Vraussetzungen: Maßnahmen und Finanzierung des Jugend B-Kaders in Oberösterreich Der ÖSB hat beschlssen einen Jugend B Kader zu erstellen, um den talentierten Nachwuchsspielern, welche es nch nicht in

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-Datenschutz-Grundverrdnung Überblick über die neuen EU-Datenschutzbestimmungen Ziel der Eurpäischen Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) ist es, das Recht der Verwendung persnenbezgener Infrmatinen (Daten)

Mehr

Renditebetrachtung für die sechs neu zu bildenden Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern

Renditebetrachtung für die sechs neu zu bildenden Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern Renditebetrachtung für die sechs neu zu bildenden Landkreise in Mecklenburg-Vrpmmern Kurzfassung Köln, im Mai 2010 KGSt Renditebetrachtung für die sechs neu zu bildenden Landkreise in Mecklenburg-Vrpmmern

Mehr

Winterferien-Klettercamp 2018

Winterferien-Klettercamp 2018 Winterferien-Klettercamp 2018 Liebe Eltern, Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind zu unserem Winterferien-Klettercamp 2018 anmelden. In den Winterferien wllen wir den Kids und Jugendlichen täglich vn 08:00

Mehr

Checkliste zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis

Checkliste zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis des Jugendamts und des Sprtamts der Universitätsstadt Gießen swie des Stadtjugendring Gießen Checkliste zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis (erw.

Mehr

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII Ministerium für Sziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Seniren des Landes Schleswig-Hlstein -Landesjugendamt- Sachbearbeiter/In: VIII Adlf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel A. Angaben über Träger und Einrichtung

Mehr

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots?

1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebots? FAQ HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGBEOT DURCH DIE STUDHALTER INVESTMENT AG UND DIE HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG 1. Was sind die Eckpunkte des Übernahmeangebts? Die Studhalter Investment AG und

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbiblithek Paderbrn Schlüsselrdnung der Universität Paderbrn Universität Paderbrn Paderbrn, 2005 urn:nbn:de:hbz:466:1-22578 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt der Universität Paderbrn (AM.Uni.Pb.)

Mehr

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.

Mehr

Palliativ Konzept Städtische Seniorenheime Krefeld

Palliativ Konzept Städtische Seniorenheime Krefeld Palliativ Knzept Städtische Senirenheime Krefeld 1. Palliativversrgung Unter Palliativ Care der einer Palliativversrgung versteht man die aktive, ganzheitliche Behandlung vn Bewhner/Kunden/Gäste mit einer

Mehr

World Café Lean & Agile

World Café Lean & Agile Unternehmensarchitekt 4.0 zwischen agiler Wert- schöpfung für die Fachbereiche und nachhaltiger Harmnisierung der IT-Systemlandschaft Erik Odenwald, fenac Genssenschaft Wrld Café Lean & Agile Wrld Café

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Mecklenburg-Vrpmmern- Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2014. Verabschiedet am 21. August 2015. KPV KESB-Präsidien- Vereinigung Kanton Zürich

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2014. Verabschiedet am 21. August 2015. KPV KESB-Präsidien- Vereinigung Kanton Zürich KPV KESB-Präsidien- Vereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht

Mehr

Entwicklungsplan : Ziele und Vorhaben für das Schuljahr 2013/14

Entwicklungsplan : Ziele und Vorhaben für das Schuljahr 2013/14 Entwicklungsplan des BG - BGR Feldkirch Rebberggasse Entwicklungsplan 2013 16: Ziele und Vrhaben für das Schuljahr 2013/14 Rahmenzielvrgabe des BMUKK 2013-16 Weiterentwicklung des Lernens und Lehrens an

Mehr

I. Die wichtigsten Fakten im Überblick

I. Die wichtigsten Fakten im Überblick 2 I. Die wichtigsten Fakten im Überblick Stand: Nvember 2014 1. Aktuelle Zugangsdaten Die Zahl der jährlich neu ankmmenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern nimmt stark zu. Für das Jahr 2014 gehen

Mehr

Generation Körpergestaltung!?

Generation Körpergestaltung!? Sandra Breustedt, Carltta Kss Generatin Körpergestaltung!? Untersuchungsergebnisse einer Befragung vn Studierenden bezüglich der Verbreitung swie den gesundheitsgefährdenden Aspekten vn Körpermdifikatinen

Mehr

Standard "Pflege von Senioren mit Angststörungen" Definition: Grundsätze:

Standard Pflege von Senioren mit Angststörungen Definition: Grundsätze: Standard "Pflege vn Seniren mit Angststörungen" Definitin: Bei der Angststörung handelt es sich um eine psychische Erkrankung, in deren Zentrum eine abnrmal verstärkte Angst steht. Der Bewhner zeigt Vermeidungsverhalten,

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Projektassistenzen

Anleitung zur Einrichtung von Projektassistenzen Anleitung zur Einrichtung vn Prjektassistenzen Zweck Die im rechtlichen Sinn für ein beim DAAD beantragtes Prjekt verantwrtliche Persn, der sgenannte Prjektverantwrtliche kann weiteren Persnen ermöglichen

Mehr

Entwicklungsdokumentation

Entwicklungsdokumentation LWL-Landesjugendamt, Schulen, Krdinatinsstelle Sucht Entwicklungsdkumentatin Bezug: LWL- Richtlinien über die Förderung vn Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen, Punkt 8.3 1. LWL- Richtlinien

Mehr

Dialogtour Für ein buntes Vereinsleben

Dialogtour Für ein buntes Vereinsleben Dialgtur Für ein buntes Vereinsleben Gemeinwhl der Gemeinnützigkeit? Nicht alles, was dem Gemeinwhl und der Gemeinschaft dient, ist auch gemeinnützig Abgrenzung in der Praxis ist ft schwierig Gemeinwhl

Mehr

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten

Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Verfahrensverzeichnis des Datenschutzbeauftragten Stand 05.03.2018 Öffentliches Verfahrensverzeichnis über die Verarbeitung persnenbezgener Daten Gemäß 4g II S. 2 des BDSG hat der Beauftragte für Datenschutz

Mehr

Schul- und Hausordnung der Realschule Plochingen

Schul- und Hausordnung der Realschule Plochingen Schul- und Hausrdnung der Realschule Plchingen Unser Leitbild Unsere Schule legt den Grundstein dafür, unsere Schülerinnen und Schüler zu szial kmpetenten Persönlichkeiten zu erziehen und smit zu einer

Mehr

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim 13.03. und 14.03.2018, 17 Uhr Grundlagen des Jugendschutzgesetzes Landratsamt Kelheim 2 Ziele

Mehr

Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf eines wp.net-fachgutachtens zur Anwendung

Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf eines wp.net-fachgutachtens zur Anwendung Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. 1 Brandschutzordnung. 1.1 Allgemeines zur Brandschutzordnung. 1.2 Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

BRANDSCHUTZORDNUNG. 1 Brandschutzordnung. 1.1 Allgemeines zur Brandschutzordnung. 1.2 Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen BRANDSCHUTZORDNUNG 1 Brandschutzrdnung 1.1 Allgemeines zur Brandschutzrdnung Brandschutzrdnung für das Kultur Kngress Zentrum Eisenstadt Die flgende Brandschutzrdnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten

Mehr

Fachtagung der Mehrgenerationenhäuser Workshop 4 - Freiwilliges Engagement. Julia Heidekrüger Andreas Leopold

Fachtagung der Mehrgenerationenhäuser Workshop 4 - Freiwilliges Engagement. Julia Heidekrüger Andreas Leopold Fachtagung der Mehrgeneratinenhäuser Wrkshp 4 - Freiwilliges Engagement Julia Heidekrüger Andreas Lepld Begriff Freiwilligentätigkeit Es existieren verschiedene Begriffsbestimmungen, die zur Beschreibung

Mehr

Versuchsplan: Zahlen' sortieren

Versuchsplan: Zahlen' sortieren Versuchsplan: Zahlen' srtieren HANS RIEDWYL UND MANUELA SCHALLER, BERN Zusammenfassung: Chris du Feu [1] berichtet vn einem Versuch, bei dem verschieden lange Flgen vn Zufallszahlen durch Persnen in aufsteigende

Mehr

-INFO SGB III vom

-INFO SGB III vom Empfänger (siehe auch E-Mail-Verteiler): Aktenzeichen: 5393/6533.5/71097/II - 2071 gültig ab/bis: 07.02.08 / gültig bis: 31.01.10 Organisatinseinheit: SP III 23 Weisungscharakter SGB II: nein Weisungscharakter

Mehr

Pädagogische Hinweise D3 / 14

Pädagogische Hinweise D3 / 14 Kmmunikatin im übergreifendes Lernziel Pädaggische Hinweise D3 / 14 D : Eine Mitteilung schriftlich verfassen Schwierigkeitsgrad 3 Lernbereich 1. Eine schriftliche Mitteilung verfassen 4 : Einen Fragebgen

Mehr

Umfragen in den EU Mitgliedsstaaten zum Umweltschutz: Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland

Umfragen in den EU Mitgliedsstaaten zum Umweltschutz: Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Hintergrundinfrmatin JANUAR 2014 Umfragen in den EU Mitgliedsstaaten zum Umweltschutz: Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Ausgewählte Zahlen aus den Eurbarmeter-Umfragen der EU-Kmmissin

Mehr

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 Infrmatinen zur Umstellung der Bikraftstffförderung vn einer energetischen Qute auf eine Treibhausgasqute ab dem Jahr 2015 Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Gesetz zur Änderung der Förderung vn Bikraftstffen

Mehr

Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich. Emotionale und Soziale Entwicklung

Mobiler Dienst der Soeste-Schule im Bereich. Emotionale und Soziale Entwicklung Mbiler Dienst der Seste-Schule im Bereich Emtinale und Sziale Entwicklung Seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt es an der Seste-Schule Barßel, mit dem Schulstandrt Elisabethfehn, die Einrichtung eines Mbilen

Mehr

Brandschutzordnung. gemäß DIN Teil C. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. Stand: Januar 2016.

Brandschutzordnung. gemäß DIN Teil C. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. Stand: Januar 2016. Brandschutzrdnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standrt Arnldsweilerstraße 60 52351 Düren Stand: Januar 2016 Erstellt durch: Änderung Januar 2017 AB 0 Eine Brandschutzrdnung ist eine auf

Mehr

Vorgang: 93. Sitzung des Hauptausschusses vom

Vorgang: 93. Sitzung des Hauptausschusses vom Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. Mai 2011 I D - VV 9210-01/2009 Tel.: 9020 3067, 2212 Fax: 9020-2611 E-Mail: ilna.hennig@senfin.berlin.de An den Vrsitzenden des Hauptausschusses 1918 H über

Mehr

Medizinische Aspekte des Cochlea-Implantats

Medizinische Aspekte des Cochlea-Implantats Medizinische Aspekte des Cchlea-Implantats Referat vn Prf. Dr.med. Rudlf Prbst, gehalten an der SAL-Tagung vm 5. Juni 1998 in Zürich Seite 1 Verfasser: Prfessr Dr. Rudlf Prbst HNO-Universitätsklinik Kantnsspital

Mehr

Stellungnahme zum Fragenkatalog zum Thema Multimodalität / Flexible Bedienungsformen in urbanen und ländlichen Räumen

Stellungnahme zum Fragenkatalog zum Thema Multimodalität / Flexible Bedienungsformen in urbanen und ländlichen Räumen Stellungnahme zum Fragenkatalg zum Thema Multimdalität / Flexible Bedienungsfrmen in urbanen und ländlichen Räumen Bearbeitung durch Dipl.-Ing. Natalie Schneider M.Sc. plan:mbil Verkehrsknzepte & Mbilitätsplanung

Mehr