Emulsionskonzentrat (EC)

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1 rebon 1 30 l nsektizid nsektizid gegen apsglanzkäfer, Gefleckten ohltriebrüssler, apsstängelrüssler und ohlschotenrüssler an aps Wirkstoff 287,5 g/l tofenprox (Gew.-%: 30,1) Wirkmechanismusklasse (nach ) ormulierung erpackungsgröße nwendung Wirkungsweise nwendungsgebiete und mpfehlungen Gruppe 3 - yrethroide (atriumkanal-odulatoren) mulsionskonzentrat () 5 l rebon 30 ist ein nsektizid mit ontakt- und raßwirkung, dass insbesondere gegen beißende nsekten eine gute Wirkung zeigt. rebon 30 wirkt sehr effektiv gegen chädlinge im aps. rebon 30 bekämpft aufgrund seiner olekülstruktur auch apsglanzkäfer- opulationen, die resistent gegenüber herkömmlichen yrethroiden sind. ufgrund seines geringen emperaturanspruches wirkt rebon 30 auch bei niedrigen emperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen rühjahr auftreten. aps apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler: 200 ml/ha in mind. 200 l Wasser/ha nwendung nach rreichen von chwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. ax. 2 nwendungen pro ahr in dieser ultur im bstand von mindestens 7 agen ohlschotenrüssler: 200 ml/ha in mind. 200 l Wasser/ha nwendung nach rreichen von chwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. ax. 2 nwendungen pro ahr in dieser ultur im bstand von mindestens 7 agen ür die nwendung gegen apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler gilt: (WW7091) ei wiederholten nwendungen des ittels oder von itteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit reuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um esistenzbildungen vorzubeugen, das ittel möglichst im Wechsel mit itteln anderer Wirkstoffgruppen ohne reuzresistenz verwenden. m weifel einen eratungsdienst hinzuziehen. nsektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um esistenzbildung möglichst zu vermeiden. 757

2 rebon 1 30 l rebon 30 enthält den Wirkstoff tofenprox, der zur chemischen lasse der Äther-yrethroide gehört. ufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen ystem der chädlinge kann eine esistenzbildung gegen diesen Wirkstoff grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. um gegenwärtigen eitpunkt gibt es keine gesicherten rkenntnisse über nachgewiesene esistenzen von apsglanzkäfern oder den anderen apsschädlingen gegenüber rebon 30. ollte es dennoch zu einer inderwirkung von rebon 30 aufgrund von möglicherweise entstandenen esistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen. on der ulassungsbehörde festgesetzte nwendungsgebiete: nwendungsnummer chadorganismus/ weckbestimmung / apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler / ohlschotenrüssler aps flanzen/ -erzeugnisse/ bjekte aps Wartezeit aps: () () = abgedeckt durch nwendungsbedingungen und/oder die egetationszeit, die zwischen nwendung und utzung (z.. rnte) verbleibt, bzw. die estsetzung einer Wartezeit in agen ist nicht erforderlich. nwendungstechnik ischbarkeit pritzgerät regelmäßig auf einem rüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten üsenausstoß kontrollieren. pritzflüssigkeitsreste vermeiden. pritztechnik und Wassermenge sollten in jedem all eine gründliche enetzung aller zu behandelnden flanzenteile gewährleisten!. Herstellung der pritzbrühe rühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und rebon 30 bei laufendem ührwerk in den ank geben. ann die fehlende Wassermenge auffüllen. pritzbrühereste vermeiden. ie mehr pritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.. Gerätereinigung ie grobe einigung von pritzen auf dem eld vornehmen. pritzgeräte und pritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. ie einigung mit groclean hat sich bewährt. nfallendes pülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten läche ausbringen. rebon 30 ist mischbar mit den ungiziden arax, aramba und antus Gold sowie mit lattdüngern (arkenqualität). n ankmischungen sind die von der ulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten nwendungsgebiete und nwendungsbestimmungen für den ischpartner einzuhalten. 758

3 Hinweise für den sicheren Umgang rebon 1 30 l instufung und ennzeichnung gemäß erordnung (G) r. 1272/2008 (L) iktogramm: ignalwort: Gefahr Gefahrenhinweise icherheitshinweise Hinweise zum chutz des nwenders H410 ehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H336 ann chläfrigkeit und enommenheit verursachen. H315 erursacht Hautreizungen. H318 erursacht schwere ugenschäden. UH401 ur ermeidung von isiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 501 nhalt/ehälter der roblemabfallentsorgung zuführen. 280 ugenschutz/gesichtsschutz tragen UG: inige inuten lang behutsam mit Wasser spülen. orhandene ontaktlinsen nach öglichkeit entfernen. Weiter spülen. 310 ofort GU oder rzt anrufen. 261 inatmen von ampf/erosol vermeiden ehälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten rt aufbewahren. (001) ur ermeidung von isiken für ensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere erpackungen nicht weiterverwenden. (001) eden unnötigen ontakt mit dem ittel vermeiden. issbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (110) ie ichtlinie für die nforderungen an die persönliche chutzausrüstung im flanzenschutz ersönliche chutzausrüstung beim Umgang mit flanzenschutzmitteln des undesamtes für erbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (110) Universal-chutzhandschuhe (flanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (2101) chutzanzug gegen flanzenschutzmittel und festes chuhwerk (z.. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (110) icht abschließende chutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (245-01) ehandelte lächen/ulturen erst nach dem btrocknen des pritzbelages wieder betreten. as ehältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen rt aufbewahren. or euer schützen. ei der rbeit nicht essen, trinken, rauchen. as ehältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen rt aufbewahren. or euer schützen. ei der rbeit nicht essen, trinken, rauchen. 759

4 rebon 1 30 l Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebietsauflage: keine onstige uflagen on der ulassungsbehörde festgesetzte nwendungszum Wasserschutz bestimmungen: (W468) nwendungsflüssigkeiten und deren este, ittel und dessen este, entleerte ehältnisse oder ackungen sowie einigungs- und pülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. ies gilt auch für indirekte inträge über die analisation, Hof- und traßenabläufe sowie egen- und bwasserkanäle. Hinweise zum chutz der Umwelt (W607) ie nwendung des ittels auf lächen in achbarschaft von berflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender berflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. ktober 1993 (undesanzeiger r. 205,. 9780) in der jeweils geltenden assung eingetragen ist. abei sind, in bhängigkeit von den unten aufgeführten bdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im olgenden genannten bstände zu berflächengewässern einzuhalten. ür die mit * gekennzeichneten bdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu berflächengewässern, 6 bsatz 2 atz 2 flchg zu beachten. uwiderhandlungen können mit einem ußgeld bis zu einer Höhe von uro geahndet werden. 90 % 10 m (W701) wischen behandelten lächen mit einer Hangneigung von über 2 % und berflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender berflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen flanzendecke bewachsener andstreifen vorhanden sein. essen chutzfunktion darf durch den insatz von rbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. r muss eine indestbreite von 10 m haben. ieser andstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende uffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten oden vorhanden sind, die nicht in ein berflächengewässer münden, bzw. mit der analisation verbunden sind oder die nwendung im ulch- oder irektsaatverfahren erfolgt. chutz der on der ulassungsbehörde festgesetzte nwendungsterrestrischen bestimmungen: achbarflächen (101) ie nwendung des ittels muss in einer reite von mindestens 20 m zu angrenzenden lächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte lächen, traßen, Wege und lätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. ktober 1993 (undesanzeiger r. 205,. 9780) in der jeweils geltenden assung, mindestens in die bdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. ei der nwendung des ittels ist der insatz verlustmindernder echnik nicht erforderlich, 760

5 Wasserorganismen ienen utzorganismen Lagerung rebon 1 30 l wenn - die nwendung mit tragbaren flanzenschutzgeräten erfolgt oder - angrenzende lächen (z.. eldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder - die nwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der iologischen undesanstalt im erzeichnis der regionalisierten leinstrukturanteile vom 7. ebruar 2002 (undesanzeiger r. 70 a vom 13. pril 2002) in der jeweils geltenden assung, als grarlandschaft mit einem ausreichenden nteil an leinstrukturen ausgewiesen worden ist. (W264) as ittel ist giftig für ische und ischnährtiere. (6621) as ittel wird als bienengefährlich, außer bei der nwendung nach dem nde des täglichen ienenfluges in dem zu behandelnden estand bis Uhr, eingestuft (2). s darf außerhalb dieses eitraums nicht auf blühende oder von ienen beflogene flanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. ienenschutzverordnung vom 22. uli 1992, Gl , beachten. (400) as ittel wird als schädigend für opulationen relevanter utzorganismen eingestuft. ehälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten rt aufbewahren. icht zusammenlagern mit: xidationsmitteln; äuren; nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. bfallbeseitigung iehe eite 10 llgemeine nwendungshinweise/haftung iehe eite 11 = egistrierte arke von 1 = egistrierte arke von itsui hemicals, nc. (ulassungsinhaber piess-urania) 761

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