Studienordnung der Pater-Damian-Grundschule und der Pater-Damian-Förderschule

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1 Studienordnung der Pater-Damian-Grundschule und der Pater-Damian-Förderschule Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Erziehungsprojekt und pädagogisches Projekt sowie unser...2 Schulprojekt Das Erziehungsprojekt des Katholischen Unterrichtswesens Das pädagogische Projekt des Schulträgers (Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G) Unser Schulprojekt Mitteilungen an die Schüler bzw. an die Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres Rechte und Pflichten des Schülers Disziplinarmaßnahmen Vorübergehender Ausschluss Schulverweis Verfahren beim vorübergehenden Ausschluss und beim Schulverweis Das Tagebuch Die Bewertungen und deren Mitteilung Allgemeines zur Bewertung Abwesenheiten eines Schülers bei Tests und Prüfungen Zertifizierung Integrationsprojekte Interner Schulwechsel Schulwechsel Förderschule-Regelschule Schulwechsel Regelschule-Förderschule Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Klassenrates Abschlüsse eines Schuljahres Jahresabschlussentscheidungen Ferienarbeiten Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Entscheidung...9 des Klassenrates Schulinterner Einspruch Einspruch bei der Einspruchskammer Kontakte zwischen Erziehungsberechtigten und Schule Zur Kenntnisnahme durch Schüler und...10 Erziehungsberechtigte...10 Zur Kenntnisnahme des Schulprojektes, der Studienordnung und der Hausordnung Einleitung Vorliegende Studienordnung wurde in Verbindung mit dem Erziehungsprojekt des Katholischen Unterrichtswesens und dem pädagogischen Projekt des Schulträgers erstellt sowie gemäß den Studienordnung 1/11

2 gültigen Dekreten und Vorschriften im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie beschreibt insbesondere die Kriterien für eine qualitativ gute schulische Arbeit, die Mittel zur Bewertung schulischer Arbeit, die Aufgaben und Befugnisse der Klassenräte. Sie richtet sich an alle Schüler sowie an deren Erziehungsberechtigte, die ihr Einverständnis mit vorliegender Studienordnung durch ihre Unterschrift bestätigen. Sie entbindet weder Schüler noch deren Erziehungsberechtigte von der Beachtung legaler Texte und administrativer Vorschriften, die sie betreffen, und auch nicht von der Beachtung zusätzlicher Mitteilungen seitens der Schule. Die Studienordnung behandelt insbesondere folgende Punkte: 1. eine Zusammenfassung des pädagogischen und des Erziehungsprojekts sowie des Leitbildes 2. Mitteilungen an die Schüler zu Beginn eines Schuljahres 3. die Bewertung von Schülerleistungen und deren Mitteilung 4. die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Klassenrates 5. die Vergabe des Grundschulabschlusszeugnisses 6. Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Entscheidung des Klassenrates 2. Erziehungsprojekt und pädagogisches Projekt sowie unser Schulprojekt 2.1. Das Erziehungsprojekt des Katholischen Unterrichtswesens Das Projekt gründet auf folgenden Überzeugungen: 1. Ausbildung und Erziehung der jungen Menschen und das Erwecken zum christlichen Glauben bilden eine Einheit 2. Christliche Gemeinschaften stellen sich in den Dienst der Gesellschaft, insbesondere der Jugend, und übernehmen somit eine soziale Aufgabe Es beinhaltet folgende Schwerpunkte: 1. Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll; er soll mit seinen Eigenarten angenommen und in seinem Wachstum begleitet und ganzheitlich gefördert werden. 2. Der junge Mensch soll auf seine Integration in eine soziale und demokratische Gesellschaft vorbereitet werden. 3. Die Schule fördert die Fähigkeiten des jungen Menschen, die es ihm erlauben, aktiv und kompetent am Berufs- und Wirtschaftsleben teilzunehmen. 4. Die Schule und alle, die in ihr tätig sind, begründen ihr pädagogisches und erzieherisches Handeln im Evangelium und in seiner Tradition. 5. Die Schule bietet jedem die Möglichkeit, seine eigene Identität aufzubauen; sie will dabei die christlich-religiöse Dimension einbeziehen. Das Katholische Unterrichtswesen steht allen offen, die sein Erziehungsprojekt bejahen Das pädagogische Projekt des Schulträgers (Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft V.o.G) Der Schulträger hat seinen Schulen ein pädagogisches Projekt aufgetragen, dem sie in ihrem Schulprojekt gerecht werden sollen. Es beschreibt die Erziehungsarbeit und gibt dazu folgende Anregungen: 1. Die Schule ist ein Lebensraum, wo Erwachsene und junge Menschen miteinander Studienordnung 2/11

3 eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. Die Schulgemeinschaften setzen sich in christlichem Geist dafür ein, dass das Schulleben als Dienst am Menschen und als Dienst an der Gesellschaft gestaltet wird. 3. Dieser Dienst soll verwirklicht werden: durch eine optimale Ausbildung durch eine Erziehung zur Mitverantwortung durch eine Erziehung zu christlichem Denken und Tun durch die Wiedergabe des kulturellen Erbes Diesem Auftrag entsprechend werden die einzelnen Schulen versuchen, das tägliche Miteinander, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmethoden zu leben und zu gestalten Unser Schulprojekt Das Schulprojekt fußend auf dem Erziehungsprojekt des Katholischen Unterrichtwesens und dem pädagogischen Projekt des Schulträgers ist in einem gesonderten Dokument beschrieben. 3. Mitteilungen an die Schüler bzw. an die Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres Zu Beginn des Schuljahres teilt der Schulleiter die Klassenzusammensetzung mit. In der Förderschule entscheidet der Schulleiter in Absprache mit den Personalmitgliedern zu Beginn des Schuljahres über die Zusammenstellung der Lerngruppen, wobei das Alter und der Lernfortschritt des einzelnen Schülers sowie die Gruppengröße und die sozialen Beziehungen untereinander ausschlaggebend sind. Zu Beginn eines Schuljahres informiert jede Lehrperson die Eltern der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten und, soweit dies aufgrund ihres Alters möglich und sinnvoll ist, die Schüler über die Zielsetzungen des Unterrichts (laut den gültigen Rahmenplänen) die Kompetenzen und das Wissen, die zu erwerben, anzueignen und auszuüben sind (laut den gültigen Rahmenplänen (Primarschule) bzw. den Entwicklungszielen (Kindergarten). die benutzten Mittel der Bewertung (Test, Kontrollen,...) und damit verbundene Regeln (Häufigkeit, Zeitpunkte, Abwesenheiten usw.) die Bedingungen zum Klassenwechsel bzw. die Richtlinien, nach denen die Lerngruppen gebildet werden (Förderschule Kindergarten) das schulische Material, das jeder Schüler benötigt, und andere Referenzmittel (Wörterbücher, ) Die Lehrperson beschreibt auch ihre Kriterien für eine qualitativ gute schulische Arbeit, ausgehend von der Überzeugung, dass der Schüler seinen Lern- und Reifungsprozess mitgestalten soll und dabei von seinen Lehrern, Erziehern und Erziehungsberechtigten begleitet und unterstützt wird. In der Grundschule wird ein Klassenwechsel nur in Ausnahmefällen gestattet. In der Förderschule ist ein Klassenwechsel im Laufe des Schuljahres auf Beschluss des Klassenrates möglich. Ziel ist, dass der Schüler in Einklang mit dem pädagogischen Projekt des Schulträgers und dem Leitbild der Schule sowie mit Unterstützung der Erziehungsberechtigten sich folgende Haltungen und Einstellungen aneignet: Studienordnung 3/11

4 regelmäßige Anwesenheit im Unterricht (für schulpflichtige Kinder) und bei schulischen Aktivitäten, Verantwortungsbewusstsein bei der schulischen Arbeit und bei der Beachtung der erhaltenen Ratschläge, Beachtung der Richtlinien, insbesondere bezüglich der Pünktlichkeit und der Sorgfalt, Integration in eine soziale Gruppe und solidarisches Handeln bei der Durchführung einer Aufgabe, Respekt gegenüber einer jeden Person und deren Arbeit. 4. Rechte und Pflichten des Schülers Der Schüler hat das Recht und die Pflicht, am Unterricht und den schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen und an seinem eigenen Bildungsweg mitzuarbeiten. Der Schüler und die Erziehungsberechtigten haben das Recht über alle Angelegenheiten, die den Schüler betreffen, informiert, über seinen Leistungsstand unterrichtet und in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden; Sie haben das Recht, Entscheidungen, die den Schüler betreffen, zu beanstanden und angehört zu werden, bevor Disziplinarmaßnahmen angewandt werden. Sie dürfen ihre Meinung frei äußern, und zwar im Respekt der physischen und moralischen Integrität der Mitschüler sowie aller Personalmitglieder. Der Schüler hat die Pflicht, daran mitzuwirken, dass die Aufgaben der Schule erfüllt werden und das Bildungsziel erreicht wird. Er ist insbesondere verpflichtet: 1. die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen der Personalmitglieder der Schule zu befolgen und die Hausordnung zu respektieren, 2. alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt, 3. die schulischen Anlagen und Ausrüstungen pfleglich zu behandeln. 5. Disziplinarmaßnahmen Sie werden vom Schulträger beziehungsweise vom Schulleiter ausgesprochen. Bevor die Schule zu den Disziplinarmaßnahmen greift, werden zuerst die Ordnungsmaßnahmen, die in der Hausordnung vermerkt sind, ausgeschöpft. Die Disziplinarmaßnahmen sind: 5.1. Vorübergehender Ausschluss Bei einem vorübergehenden Ausschluss ist der Schüler von allen Unterrichtsstunden und anderen Schulveranstaltungen seiner Klasse ausgeschlossen. Seine Anwesenheit in der Schule ist verpflichtend, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten getroffen. Im Falle eines schwerwiegenden und wiederholten Vergehens kann die Schulleitung in Ausnahmefällen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten einen Schüler für den Rest des Tages vom Unterricht ausschließen und in die Obhut der Erziehungsberechtigten geben. Studienordnung 4/11

5 Ein Schüler kann im Laufe eines Schuljahres während höchstens 10 Schultagen vorübergehend von allen Unterrichtsstunden ausgeschlossen werden Schulverweis Ein Schulverweis wird erst zum Zeitpunkt der Einschreibung in eine andere Schule wirksam, jedoch spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt des weiter unten angeführten Einschreibebriefs. Schulferien-tage zählen nicht bei der Berechnung dieser Frist von 15 Kalendertagen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der betroffene Schüler als vorübergehend ausgeschlossen. Die Schule sorgt für eine Begleitung des Schülers Verfahren beim vorübergehenden Ausschluss und beim Schulverweis Bei einem vorübergehenden Ausschluss von drei Schultagen oder weniger wird der Schüler angehört. Ein vorübergehender Ausschluss von mehr als drei Schultagen oder ein Schulverweis wird nur anhand eines Verfahrens vorgenommen, das folgende Grundsätze beachtet: 1. ein vorhergehendes Gutachten des Klassenrates wird eingeholt 2. die Erziehungsberechtigten erhalten Einsicht in die Disziplinarakte 3. der Schüler wird in Anwesenheit seiner Erziehungsberechtigten sowie gegebenenfalls seines Rechtsbeistandes angehört 4. die getroffene Entscheidung wird schriftlich begründet und den Erziehungsberechtigten anhand eines Einschreibebriefs zugestellt 6. Das Tagebuch Das Tagebuch ist ein wichtiges Arbeitsdokument und muss deshalb korrekt geführt werden. Es hilft dem Schüler, seine schulische Arbeit zu planen und zeitlich abzusichern. Das Tagebuch gibt auch eine Rückmeldung über das Verhalten des Kindes in der Schule. Es gibt den Erziehungsberechtigten Einsicht in die durch ihr Kind zu erledigenden Arbeiten. Es erlaubt der Schule, bei Bedarf mit den Erziehungsberechtigten zu kommunizieren. 7. Die Bewertungen und deren Mitteilung 7.1. Allgemeines zur Bewertung Dienen dem Lernprozess und können bewertet werden: Schriftliche Arbeiten Mündliche Arbeiten, Referate, Präsentationen, Vorträge, Persönliche Arbeiten oder Gruppenarbeiten Hausarbeiten Prüfungen und Tests Musische Aktivitäten (Kunst und Musik) Der Lernprozess des Schülers wird regelmäßig durch jede seiner Lehrpersonen und durch Studienordnung 5/11

6 den Klassenrat bewertet. Die Bewertung hat eine doppelte Funktion: Formative Bewertung (Beratung): Sie informiert die Erziehungsberechtigten und den Schüler über den Stand seiner Lernprozesse und Kompetenzaneignung. Der Schüler kann sich somit eventueller Lücken bewusst werden und entsprechende Ratschläge und Hinweise erhalten. Die Funktion Beratung ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung: sie erlaubt dem Schüler ein vorläufiges Recht auf fehlerhaftes Wissen und Können und ist nicht Teil der Endbewertung. In der Förderschule legt unter Einbeziehung der Eltern - der Klassenrat die individuellen Förderziele im Rahmen eines Förderplans fest. Zweimal jährlich werden Berichte erstellt, die den Lernstand und den Lernfortschritt des Schülers dokumentieren Normative Bewertung: Sie geschieht in der Regelschule am Ende verschiedener Lernphasen und mittels dazu vorgesehener Arbeiten und Tests, deren Resultate in die Zeugnisse und in die Versetzungsentscheidung einfließen. Die normative Bewertung geschieht mittels der bis dann vorliegenden zertifizierenden Bewertungen. Der Klassenrat der Regelschule orientiert sich bei der Entscheidung über die Versetzung an unten folgenden Richtlinien: 1. Die in den Rahmenplänen aufgeführten Kompetenzerwartungen müssen in ausreichendem Maße erreicht werden. 2. Um ein erfolgreiches Weiterkommen zu begünstigen, empfehlen wir: a. Im 1. Schuljahr: das Erreichen der Durchschnittsnote von 7/10 in den Fächern Deutsch, Rechnen und Französisch. b. Im 2. Jahr der Unterstufe: das Erreichen von 65% in den Fächern Deutsch, Rechnen und Französisch. c. In der Mittelstufe: das Erreichen von 60% in den Fächern Deutsch, Rechnen und Französisch. d. In der Oberstufe: das Erreichen von 55% in allen Fächern. Wenn Schüler in einem oder mehreren Fächern zieldifferent unterrichtet werden, so wird dies im Zeugnis vermerkt. Als Referenz gelten die Vorgaben der Rahmenpläne Abwesenheiten eines Schülers bei Tests und Prüfungen Falls ein Schüler mit oder ohne Begründung bei einem Test oder einer Prüfung abwesend ist, müssen diese nachgeschrieben werden Zertifizierung Das Grundschulabschlussdiplom wird an den Schüler verliehen, der die in den Rahmenplänen für die Oberstufe der Primarschule festgelegten Kompetenzerwartungen in ausreichendem Maße erfüllt. Dies wird mit Hilfe von Tests und Prüfungen ermittelt. Zeugnisse (in der Förderschule: Berichte) werden den Schülern zu bestimmten, von der Schule jährlich mitgeteilten Daten ausgehändigt. Jedes Zeugnis bzw. jeder Bericht muss durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als Bestätigung der Einsichtnahme unterschrieben und anschließend wieder in der Schule abgegeben werden. Studienordnung 6/11

7 8. Integrationsprojekte Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Regelschule besuchen, entscheidet die Förderkonferenz, bei der beide Elternteile gemeinsam eine Stimme haben, über die Förderziele und den Förderort und spricht nach Möglichkeit im Konsens eine Empfehlung über die Fördermaßnahmen aus. Die Erziehungsberechtigten können, falls sie die Entscheidung beanstanden, Einspruch einlegen und den Förderausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Angelegenheit befassen. 9. Interner Schulwechsel 9.1. Schulwechsel Förderschule-Regelschule In der Förderschule kann der Klassenrat im Einvernehmen mit dem PMS-Zentrum und unter Einbeziehung des Erziehungsberechtigten entscheiden, inwiefern die erreichten Kompetenzen einem Schüler einen Wechsel bzw. eine Rückkehr zur Regelschule erlauben Schulwechsel Regelschule-Förderschule Erreicht ein Kind die durch die Rahmenpläne festgelegten Kompetenzen trotz aller Bemühungen seitens der Schule und der Eltern nicht, kann der Wechsel von der Regelschule in die Förderschule unter Berücksichtigung folgender Schritte erfolgen: - eine Empfehlung des Klassenrates wird ausgesprochen. - das PMS erstellt ein Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, bzw. zum Wechsel des Förderortes. Wenn das Gutachten sonderpädagogischen Förderbedarf bescheinigt ist der Wechsel zur Förderschule möglich. - Falls das Kind in einem Integrationsprojekt betreut wird, wurde der sonderpädagogische Förderbedarf schon attestiert und somit entscheiden die Mitglieder der Förderkonferenz über den Wechsel zur Förderschule. Ein Schulwechsel im Laufe des Schuljahres von der Förderschule zur Regelschule oder ein Wechsel von der Regelschule zur Förderschule müssen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft schriftlich mitgeteilt werden. Im Vorfeld des Wechsels ist ein Gutachten des PMS- Zentrums einzuholen. 10. Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Klassenrates Ein Klassenrat besteht aus der Schulleitung und allen Personalmitgliedern, die eine bestimmte Gruppe von Schülern betreuen. Er tagt unter dem Vorsitz des Schulleiters oder seines Delegierten. Im Laufe eines Schuljahres befindet der Klassenrat vor allem über die Lernsituation der Schüler, über ihre Arbeitseinstellung und ihre schulischen Kompetenzen und Schwierigkeiten; der Klassenleiter oder der Schulleiter teilt den Schülern und seinen Erziehungsberechtigten seine Beobachtungen und Ratschläge mit. Ein Klassenrat kann zu jeder Zeit einberufen werden. Studienordnung 7/11

8 Der Klassenrat der Regelschule berät am Schuljahresende über die Versetzung und Orientierung eines jeden Schülers einer Klasse und entscheidet über das Verleihen des Grundschulabschlussdiploms am Ende der Primarschulzeit (unter Berücksichtigung der unter Punkt 7.1. aufgeführten Versetzungsrichtlinien). Falls ein Verdacht über sonderpädagogischen Förderbedarf besteht, kann der Klassenrat beschließen, einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Auftrag zu geben. Falls eine realistische Erfolgsaussicht besteht, kann der Klassenrat der Förderschule bis Ende Februar aus eigener Initiative oder auf Anfrage der Erziehungsberechtigten beschließen, einen Schüler der Abschlussklasse am Ende des Schuljahres zu Prüfungen zuzulassen, die den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen zum Ausstellen eines Grundschulabschlusszeugnisses ermöglichen. Die Entscheidung über die Zulassung zu den Prüfungen wird den Eltern mitgeteilt. Falls die Eltern den Antrag auf Teilnahme an den Prüfungen gestellt haben, teilt der Schulleiter ihnen den begründeten Beschluss des Klassenrates bezüglich dieses Antrages in schriftlicher Form mit. Der Klassenrat ist autonom in seinen Entscheidungen. Seine Beschlüsse werden kollegial getroffen. Details aus den Beratungen, die zu einer Entscheidung geführt haben, unterliegen der Diskretionspflicht. Dies schließt nicht aus, dass die Begründungen der Entscheidung des Klassenrates wahrheitsgetreu mitgeteilt werden können. Wenn bei der Entscheidungsfindung eine Abstimmung erfolgen muss, so sind alle Mitglieder des Klassenrates außer der Schulleitung stimmberechtigt und verfügen über je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter. Ein Mitglied eines Klassenrats darf weder beraten noch an der Entscheidung betreffend einen Schüler teilnehmen, wenn es dessen Elternteil oder Verwandter bis zum vierten Grad einschließlich ist oder ihm Privatunterricht erteilt hat. Der Klassenrat kann externe Experten beratend hinzuziehen (z.b. das PMS). Diese sind nicht stimmberechtigt. In der Förderschule nehmen die Mitarbeiter des PMS-Zentrums mit beratender Stimme an den Klassenräten teil, sie stellen die für eine Einschreibung in eine Förderschule erforderliche Bescheinigung bzw. beim Schulwechsel eine Orientierungsbescheinigung aus. 11. Abschlüsse eines Schuljahres Jahresabschlussentscheidungen Die Entscheidung kann Folgendes betreffen: - Die Versetzung oder Nichtversetzung in die nächste Klasse ( in der Regelschule) - Die Vergabe oder Nichtvergabe des Grundschulabschlusszeugnisses. - Die Verlängerung der Primarschulzeit entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Ferienarbeiten Der Klassenrat kann in einem oder mehreren Fächern eine Ferienarbeit auferlegen; sie sind als Hilfe gedacht, vor allem in Hinblick auf einen besseren Einstieg in das neue Schuljahr. Die Ferienarbeit wird von der Lehrperson verbessert, die diese aufgegeben hat. Das Resultat auf 20 fließt in das Zeugnis der ersten Periode in der neuen Klasse ein. (Nur in der Regelschule) Studienordnung 8/11

9 12. Möglichkeiten des Einspruchs gegen eine Entscheidung des Klassenrates Ein Einspruch kann nur im Falle einer Entscheidung bzgl. Versetzung oder Zertifizierung durch den Klassenrat eingereicht werden, aber nicht gegen das Verordnen von Ferienarbeiten Schulinterner Einspruch Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung des Klassenrats über die Vergabe des Grundschulabschlussdiploms - und in der Förderschule zusätzlich über die Zulassung zu den Prüfungen, die zur Erlangung eines Grundschulabschlussdiploms führen - beanstanden möchten, wenden sich spätestens am zweiten Arbeitstag nach Mitteilung der Entscheidung an den Schulleiter. Der Schulleiter bestätigt am selben Tag die Entscheidung des Klassenrates oder legt aus formalen oder inhaltlichen Gründen diesen Fall umgehend erneut dem Klassenrat zur Entscheidung vor. Der Klassenrat entscheidet nach Möglichkeit am selben Tag, spätestens aber am darauffolgenden Arbeitstag Einspruch bei der Einspruchskammer Sind die Erziehungsberechtigten mit der Bestätigung durch den Schulleiter oder mit der erneuten Entscheidung des Klassenrates nicht einverstanden, haben sie das Recht, die Einspruchskammer mit der Angelegenheit zu befassen. Die Einspruchskammer wird ebenfalls angerufen, um Beschwerde gegen einen Schulverweis einzulegen. Der Einspruch muss begründet sein und erfolgt schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Entscheidung. Es steht dem Beschwerdeführer frei, der Einspruchskammer Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können. Die Unterlagen beinhalten keine Schriftstücke über Entscheidungen bezüglich anderer Schüler. Der Einspruch wird per Einschreiben an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung Organisation des Unterrichtswesens gerichtet, das die Einspruchskammer unverzüglich einberuft. Der Beschwerdeführer stellt dem Schulleiter gleichzeitig eine Kopie des Einspruchs zu. Der Schulleiter ist berechtigt, der Einspruchskammer ein begründetes Gutachten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können. Die Einspruchskammer kann sämtliche zweckdienliche Unterlagen von der Schule anfordern. Sie kann Personen anhören und sich von Experten beraten lassen. Der Klassenrat ist berechtigt, angehört zu werden. Die Einspruchskammer befindet darüber, ob die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen bei der Entscheidungsfindung eingehalten worden sind. Sie kann Schulverweise annullieren. Sie kann Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe eines Studiennachweises aufheben; der Klassenrat wird in diesem Falle erneut mit der Angelegenheit befasst. Gegen diese neue Entscheidung des Klassenrates kann kein erneuter Einspruch erhoben werden. Studienordnung 9/11

10 13. Kontakte zwischen Erziehungsberechtigten und Schule Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist eine der Grundvoraussetzungen für den schulischen Erfolg. Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Unterrichtszeiten sind von 8.20 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, bzw. bis für die Förderschule. Mittwochs endet die Schule um Uhr Mittagspause ist von Uhr bis Uhr. Für Kinder berufstätiger Eltern bieten wir eine außerschulische Betreuung bis Uhr an. Der erste Elternsprechabend findet statt zu Beginn des neuen Schuljahres. Hier erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten Informationen über die Unterrichtsziele, -inhalte, -methoden, und mittel. Die nächsten Elternsprechtage werden in den Tagen nach der Verteilung der Zeugnisse oder Berichte organisiert. Ziel ist die individuelle Beratung und der Austausch. Terminvereinbarungen für Gespräche sind immer möglich, am besten über das Tagebuch. PMS : Aachener Straße Eupen Tel. 087/ Mail: eupen@freiespms.be 14. Zur Kenntnisnahme durch Schüler und Erziehungsberechtigte Damit Erziehungsberechtigte und Schüler eindeutig die Zur Kenntnisnahme des Schulprojektes sowie vorliegender Studienordnung und der Hausordnung beweisen, wird ein Formular ausgefüllt, das von Schülern und von Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Das ausgefüllte Formular wird in der Schule abgegeben und erst dann ist eine Einschreibung gültig. Studienordnung 10/11

11 Zur Kenntnisnahme des Schulprojektes, der Studienordnung und der Hausordnung Wir/Ich Unterzeichnete(r)... wohnhaft in... erkläre(n), mein(e)/unser(e) Kind(er), genannt... eingeschrieben zu haben in der Schule... Wir erklären auch, ein Exemplar der Studienordnung und der Hausordnung dieser Schule erhalten und sie zur Kenntnis genommen zu haben. Gegeben zu..., den... Unterschriften Schüler in Eltern / Erziehungsberechtigte Studienordnung 11/11

TEIL2 Die Studienordnung

TEIL2 Die Studienordnung TEIL2 Die Studienordnung Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Erziehungs- und pädagogisches Projekt sowie unser Schulprojekt... 3 2.1. Das Erziehungsprojekt des Katholischen Unterrichtswesens... 3 2.2. Das pädagogische

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