Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten...s. 14

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1 Jahrgang 24, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 24, Nr. 3, vom für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten...s. 14 Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruch zu Auskunftsersuchen aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am S. 15 Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Hafenhorst im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen...S. 16 Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 im OT Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen...S. 17 Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses im Umlegungsverfahren U2 Steinbergsiedlung - KITA nach 53 BauGB...S. 18 Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme-Spreewald...S. 18 Beschluss der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom S. 18 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat April...S. 19 Flughafenumfeld BER ist auch als Wohnstandort attraktiv...s. 20 Sitzungstermine der Gremien der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen im März und April...S. 20 Stadt lehnt Windräder auf Ragower Rieselfeldern ab...s. 20 Stadt sucht weiterhin Helfer zur Bundestagswahl S

2 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 24, Nr. 3 vom Stimmkreis: 27 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Hochschulen erhalten Die Vertreter der Volksinitiative Hochschulen erhalten haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 10. April 2013 bis zum 9. Oktober 2013 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 9. Oktober das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Oktober 1997 geboren sind, - seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie - nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Bürgerservice Verwaltungsgebäude 1 der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3 in Königs Wusterhausen bis Mittwoch, den 9. Oktober 2013, 16 Uhr während der Sprechzeiten des Bürgerservices Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von Uhr von Uhr von Uhr von Uhr von Uhr und bei den folgenden weiteren Eintragungsstellen (Nummer 1 bis 6) bis Dienstag, den 8. Oktober 2013, unterstützt werden: 1. Bürgerbüro Diepensee: Hauptstraße Königs Wusterhausen Dienstag 17:00 18:00 Uhr 2. Bürgerbüro Zernsdorf: Friedrich-Engels-Str Königs Wusterhausen Dienstag 14:00 17:00 Uhr 3. Bürgerbüro Wernsdorf Dorfstraße Königs Wusterhausen Dienstag 15:00 18:00 Uhr 4. Bürgerbüro Niederlehme , , , Wernsdorfer Str und Königs Wusterhausen jeweils von 16:00 18:00 Uhr 5. Bürgerbüro Senzig Lindenstraße Königs Wusterhausen Montag 14:00 18:00 Uhr 6. Bürgerbüro Zeesen Fasanenstraße Königs Wusterhausen Donnerstag 13:00 17:00 Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 9. Oktober 2013, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: 14

3 Jahrgang 24, Nr. 3 vom Hochschulen erhalten Stärkt die Lausitz, erhaltet ihre Hochschulen! Wir fordern den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen in der Lausitz sowie den Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten. Es kann nicht eine Person entscheiden, was alle angeht! Wir fordern eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg. Wir fordern entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen und Einbeziehung in den Reformprozess. Wir fordern ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg, bevor über die Zukunft einzelner Hochschulen entschieden wird. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Landesregierung will jetzt die zwei völlig unterschiedlichen Hochschulen in Cottbus zusammenwürfeln und danach, in einem Jahr, über ein Hochschulkonzept für Brandenburg reden. Wir, die Studentinnen und Studenten, sagen: Erst denken, dann entscheiden. Brandenburgs Zukunft steckt in starken und unterschiedlich ausgerichteten Hochschulen. Wir fordern, den konzeptlosen Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) zu stoppen, über ein leistungsfähiges Hochschulkonzept für Brandenburg zu reden und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen. Warum macht der Zusammenschluss von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH) in der Lausitz keinen Sinn? Die Hochschule Lausitz (FH) spricht junge Menschen an, die ein praktisch orientiertes Studium suchen. Die BTU Cottbus ist, trotz schwacher finanzieller Ausstattung, in vielen Hochschulrankings ganz oben. Sie hat rund ein Drittel ihrer finanziellen Mittel selbst eingeworben, eine deutschlandweite Spitzenleistung. Wenn jetzt beide Hochschulen zusammengeworfen werden, verlieren sie ihr Profil und ihre Position im Wettbewerb um die besten Studierenden. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen unser Misstrauen geweckt. Deswegen fordern wir klare Kriterien, eine offene Diskussion und Entscheidungen, die Brandenburg stark machen. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Alexander Misera Claudia Eckert Lieberoser Straße 25 Wilhelm-Külz-Straße Cottbus Cottbus Paul Weisflog Ole Kröger Am Wald 5 Erich-Weinert-Straße Cottbus Cottbus Sebastian Wirries Sarah Meßmer Universitätsstraße 10 August-Bebel-Straße Cottbus Cottbus Jasper Schwenzow Fabian Frank Straße der Jugend 105 Karlstraße Cottbus Cottbus Prof. Dr. Daniel Baier Prof. Dr. Christiane Hipp Töpferstraße 2 Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße Cottbus Cottbus Königs Wusterhausen, den Die Folge: Beide Hochschulen verlieren und mit ihnen Cottbus und ganz Brandenburg. Zu den beiden Hochschulen: Die Hochschule Lausitz (FH) bildet viele junge Menschen aus der Lausitz für den regionalen Arbeitsmarkt aus. Sie ist eine wichtige Partnerin für kleine und mittelständische Unternehmen. Ca. 40 % ihrer Studierenden haben keine Allgemeine Hochschulreife und bekommen hier eine gute praxisorientierte Ausbildung sowie anschließend einen sicheren Arbeitsplatz. Die BTU Cottbus ist eine wichtige Kooperationspartnerin für große Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Sie sorgt nachhaltig für das Entstehen neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Zudem betreibt sie international beachtete Spitzenforschung, bei der neue Techniken und Verfahren entwickelt werden. Die BTU Cottbus ist eine anerkannte Marke geworden. Ihre Studierenden kommen zu einem Drittel aus Brandenburg, einem Drittel aus Berlin und einem Drittel aus anderen Bundesländern und dem Ausland. Alle diese Studierenden bringen Geld in die strukturschwache Lausitz. Viele Absolventinnen und Absolventen der BTU Cottbus werden in Unternehmen vor Ort angestellt. Warum gute Hochschulen in Cottbus wichtig für ganz Brandenburg sind: Die Bevölkerung Brandenburgs wird älter und schrumpft in den nächsten Jahren um 16 %. Universitäten und Fachhochschulen mit klarem Profil sind Magneten für junge und leistungswillige Menschen. Sie sind ein Meilenstein für eine gute Zukunft Brandenburgs. Deswegen fordern wir eine Bestandsaufnahme für Brandenburgs Hochschulen. Und dann eine sachgerechte Entscheidung. Warum Brandenburgs Hochschulpolitik dringend der Diskussion bedarf: In Brandenburgs Hochschulpolitik zählt Masse statt Klasse. Hochschulen, die viele Studierende aufnehmen, erhalten viel Geld. Forschungsleistung, Anzahl der Promovierenden und Studienkonzept zählen nicht. Deswegen begrüßen wir die Diskussion eines neuen Hochschulplans. Er macht aber nur Sinn, wenn man nicht zuvor gewachsene Strukturen und Positionen zerschlägt, denn die BTU Cottbus ist längst eine hochschulpolitische Qualitätsmarke. Warum Hochschulen, Studierende, Bürgerinnen und Bürger mitreden sollten: Es geht um die Zukunft des gesamten Landes. Eine von der Wissenschaftsministerin einberufene Kommission hat über die Zusammenlegung beraten. Und diese Kommission hat davon abgeraten. Die Wissenschaftsministerin wollte das Gutachten in der Schublade verschwinden lassen und klammheimlich entscheiden. Das hat Öffentliche Bekanntmachung Widerspruch zu Auskunftsersuchen aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am Nach 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes BbgMeldeG darf die Meldebehörde Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der o. g. Wahl am zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft unter anderem über Name, Vorname und gegenwärtige Anschriften erteilen. Nach 33 Abs. 6 des BbgMeldeG haben alle Wahlberechtigten das Recht, der Auskunft aus dem Melderegister zu widersprechen. Dies geschieht durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung bei der Meldebehörde, bei der Sie mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. Einwohner, die mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in der Stadt Königs Wusterhausen einschließlich aller Ortsteile gemeldet sind, können ihre schriftliche Erklärung an Stadt Königs Wusterhausen Bürgerservice Schlossstraße Königs Wusterhausen richten. Die entsprechenden Formulare sind auf dem Internetportal der Stadt Königs Wusterhausen, Bürgerservice, zu finden. Es besteht auch die Möglichkeit, im Bürgerservice während der Öffnungszeiten persönlich vorzusprechen. Königs Wusterhausen, den

4 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 24, Nr. 3 vom Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Hafenhorst im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in Ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Hafenhorst im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Es handelt sich um den Teilbereich des 1. Änderungsbebauungsplanes Hafenhorst an der Karl-Marx-Straße, in dem sich der REWE- Markt befindet. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Lageplan gekennzeichnet. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit in der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstraße 3 in der Zeit vom 2. April 2013 bis einschließlich 16. April 2013 während folgender Dienststunden unterrichten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr 09:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 13:00 Uhr 09:00 bis 17:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Königs Wusterhausen, den 06. März 2013 Übersichtsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Hafenhorst im Ortsteil Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen 16

5 Jahrgang 24, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 im OT Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in Ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 im OT Zeesen im beschleunigten Verfahren gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit im Sachgebiet Stadtplanung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstraße 3 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB unterrichten. Innerhalb dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluss Nr den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 im OT Zeesen, bestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen, sowie den Entwurf der Begründung gebilligt und gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch die Offenlegung auf die Dauer eines Monats beschlossen. Das Plangebiet wird im Osten von der Fasanenstraße, im Süden von Privatgärten und im Westen von den Wohngrundstücken entlang der Lindenstraße begrenzt. Die Gebietsabgrenzung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 und der Entwurf der Begründung werden in der Zeit vom 02. April 2013 bis einschließlich 03. Mai 2013 im Bürgerservice der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Verwaltungsgebäude I, Schlossstrasse 3 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag 9:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr. Über den Inhalt des Planes wird von den Mitarbeitern der Stabstelle Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung auf Verlangen Auskunft gegeben. Während der v. g. Offenlegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Berücksichtigung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen. Königs Wusterhausen, den 7. März 2013 Übersichtsplan zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Fasanenstraße 2 im OT Zeesen 17

6 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 24, Nr. 3 vom Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses im Umlegungsverfahren U2 Steinbergsiedlung- KITA nach 53 BauGB 1. Die Grundstücke des Umlegungsgebietes sind in einer Bestandskarte nach ihrer bisherigen Lage und Form mit den auf ihnen befindlichen Gebäuden sowie einer Bezeichnung der Eigentümer ausgewiesen. Das dazugehörige Bestandsverzeichnis führt für jedes Flurstück auf: a) die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, b) die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer, c) die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen. 2. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis für die unter Ziffer 1 genannten Teile a) und b) liegen in der Zeit vom 15. April 2013 bis 15. Mai 2013 einschließlich während der Dienststunden bei der Stadt Königs Wusterhausen Bürgerservice -, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen öffentlich aus. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, die tatsächlichen Angaben zu überprüfen und erforderlichenfalls Berichtigungen zu beantragen. In den in der Ziffer 1 genannten Teil c) des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Königs Wusterhausen, den 22. Februar 2013 Jürgen Kuse Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 193 und 196 Baugesetzbuch sowie 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Dahme- Spreewald per 31. Dezember 2012 ermittelt und beschlossen worden. Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes. Die Bodenrichtwerte wurden in der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald zusammengefasst. Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme-Spreewald kann bei der Beschluss der öffentlichen Sitzung Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Anteilsveränderung der Stadt Königs Wusterhausen an der E.ON edis AG durch Abspaltung des Vertriebes Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Anteilsveränderung der Stadt Königs Wusterhausen an der E.ON edis AG durch Abspaltung des Vertriebes wie folgt zu: 1. Umfirmierung Der Umfirmierung von E.ON edis AG in E.DIS AG wird zugestimmt. 2. Übertragung des Vertriebsgeschäfts a) Abspaltung Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt. b) Umsetzungsweg Die Abspaltung soll nach der 1-stufigen Variante erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der,,2-stufigen Variante zu. c) Wahl Vertrieb/Netz Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Stadt Königs Wusterhausen nicht an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG. 3. Der Vertreter der Stadt Königs Wusterhausen soll die Stimmrechte in der Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.b. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten. Ja-Stimmen 21, Nein-Stimmen 0, Stimmenthaltung 0, Befangen 0 Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften/Steuern Hausanschrift Schlossstr. 3 in Königs Wusterhausen in der Zeit vom 20. März bis 22. April 2013 zu den allgemeinen Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme-Spreewald, Reutergasse 12 in Lübben, Telefon: ( ) , Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Königs Wusterhausen, den 07. März 2013 Hinweis: Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald liegt bei allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises Dahme-Spreewald aus. Es wird gebeten, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen und ihrer Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. bei den betreffenden Verwaltungen eingeholt werden. 18 Impressum Herausgeber: Herstellung: Verantwortlich: Erscheinungsweise: Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Druck: Stadt Königs Wusterhausen, Der ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen, Tel.: / , kw.presse@stadt-kw.brandenburg.de Katrin Dewart-Weschke monatlich (nach Bedarf) Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl-Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWeKurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druckhaus Schöneweide

7 Jahrgang 24, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat April Wir gratulieren zu den Geburtstagen am... in Königs Wusterhausen Dietrich Blaß Eva Gruhle Anna Schroeder Egon Ziem Gertrud Kintlein Margot Zissel Ira Krebs Annelies Amelung Hannelore Renger Karl Dullin Frieda Meinert Bernhard Reh Alfred Frank Ursel Kohla Karl Pelzing Herta Neuendorf Werner Friedrich Günter Stolzenburg Bella Bein Harry Maas Roland Haufe Ella Lingott Marianne Raymund Margit Schulze Dorothea Wilke Gudrun Bludau Ingeburg Graff Sophie Gruhn Christel Buck Ewald Thäle Dorothea Pfitzner Helga Pierschalek Ursula Dumke Karin Schröder Gisela Wieclawski Maja Korogodska 75 in Kablow Hedwig Fenner Heinz Elfenbein Irmgard Gürke 80 in Niederlehme Walter Nehmer Gisela Pawlik Marianne Soschinski Hanno Soffke Isolde Scholz 90 in Senzig Holdina Peters Irene Ehmke Edith Krüger Dora Lehmann Gertrud Jerwan Siegrid Helmchen Gerd Schulze Helga Strenge 75 in Wernsdorf Heinz Turkowski Anni Haupt Astrid Sengewald Erika Klost Charlotte Prodöhl 94 in Zeesen Martha Bruchnow Walter Nährig Adela Böll Ursula Klein Gisela Musial Heinz Gröhnke Ursula Spalek Johann Schlumm 80 in Zernsdorf Fritz Bienge Gerhard Schramm Astrid Fuhrmann Ruth Karpowski Irmgard Stephan Hans Montag Elli Friedrich Herbert Peukert Thea Rose 75 und zum 50. Hochzeitstag Ursula und Bernd Grebenstein in Kablow Waltraud und Karlheinz Goldberg in Zernsdorf Sieglinde und Ulrich Görges in Königs Wusterh Regine und Hartmut Seifert in Senzig Eva und Joachim Mellin in Königs Wusterh Brigitte und Henning Rückert in Königs Wusterh Sieglinde und Heiner Zierke in Königs Wusterh Ursel und Adolf Huber in Zeesen Annelies und Gerhard Rosenkranz in Zeesen Ursula und Gerhard Gumlich in Königs Wusterh Christel und Heinz Frost in Königs Wusterh Mara und Siegfried Flick in Königs Wusterh Ingrid und Peter Grüning in Königs Wusterh. und zum 55. Hochzeitstag Eugenie und Klaus Tanger in Senzig Waltraud und Gerhard Salewski in Königs Wusterh Margot und Reinhold Nickelt in Zeesen Waldtraud und Jürgen Stockfisch in Königs Wusterh Rosemarie und Siegfried Mattern in Niederlehme Christel und Horst Sellenthin in Zeesen und zum 60. Hochzeitstag Ilse und Gert Kaszynski in Senzig Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33 Abs. 4 Bbg-MeldeG zulässig. Nach 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung im Rathaus aktuell. Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33 Abs. 4 Bbg-MeldeG zulässig. Nach 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung im Rathaus aktuell. 19

8 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 24, Nr. 3 vom Flughafenumfeld BER ist auch als Wohnstandort attraktiv Auch ohne den neuen Flughafen verzeichnet der überwiegende Teil der Kommunen im Flughafenumfeld ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum. Alle Kommunen arbeiten daran, den Wohnstandort Flughafenumfeld noch attraktiver zu machen. Trotz der Verschiebung des Eröffnungstermins und der tatsächlichen Fluglärmbelastung sehen die Kommunen zuversichtlich in die Zukunft. In einer halbtägigen Veranstaltung haben sie sich am Donnerstag, den in Rangsdorf getroffen, um über Fragen der Entwicklung des Wohnstandorts Flughafenumfeld zu beraten. In diesem zweiten Planerisch-städtebaupolitischen Dialog der Flughafenregion BER wurde festgestellt, dass der Wohnstandort Flughafenumfeld sehr heterogen ist. Alle Gemeinden wollen ihren Charakter erhalten. Schönefeld, Wildau, Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde sowie die Berliner Bezirke im Flughafenumfeld sind vorrangig Standorte für den Geschosswohnungsbau. Die übrigen Gemeinden wollen sich nachverdichten. Die Kommunen müssen sich nicht nur auf eine Zuwanderung einstellen, sondern die Veränderungswünsche ihrer heutigen Bevölkerung und die Weiterentwicklung des Wohnungsbestands im Auge behalten. Herr Hummel, vom Berlin-Brandenburgischen Immobilienverband sieht deutliche Anzeichen dafür, dass die Nachfrage nach Bestandsimmobilien steigen wird. Im Mietsegment gibt es kaum noch Leerstand im Flughafenumfeld. Die Nachfrage nach Doppel- und Mehrfamilienhäusern mit höherwertiger Ausstattung sowie an Angeboten für ältere Menschen wird steigen. Die Kommunen sollten stärker auf die Innen- als die Außenentwicklung setzen. Die Anbindung an den ÖPNV, Schulen, Kitas aber auch Freizeit- und Erholungsangebote und die städtebauliche Gestaltung sowie die Wahrung der eigenen Identität sind wesentliche Kriterien für die Attraktivität eines Wohnstandortes. Die Kommunen wollen mit abgestimmten Bedarfsplanungen gemeinsame Angebote bereitstellen. Dies gilt zum einen für Infrastrukturangebote, aber auch für Wohnungsangebote im Mietsegment und für altersgerechte Wohnungen. Hier wurde verabredet, mit Wohnungsunternehmen in der Region ins Gespräch zu kommen. Auch soll eine bessere Vernetzung mit der Immobilienwirtschaft und Investoren angestrebt sowie die Bürger frühzeitig und kontinuierlich einbezogen werden. Die Kommunen wollen trotz der Belastungen durch das Tagesgeschäft die Entwicklung aktiv mitgestalten. Die Verzahnung von Liegenschaftspolitik und Stadtplanung sowie eine bessere Abstimmung der Planungen untereinander scheinen geboten. Das Thema Wohnen soll einen höheren Stellenwert in der Zusammenarbeit des Dialogforums bekommen. Deshalb wird der inhaltliche Dialog mit vielen verschiedenen Akteuren im Flughafenumfeld fortgesetzt werden. Ansprechpartner: Dialogforum Airport Berlin Brandenburg AG 3 Kommunale und interkommunale Entwicklungen Herr Gärtner, Vorsitzender der AG 3 Tel Detlef.gaertner@teltow-flaeming.de Für die Stadt Königs Wusterhausen: Stabsstellenleiter Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Jörg Glase Schlossstr Königs Wusterhausen Tel.: joerg.glase@stadt-kw.brandenburg.de Montag, 25. März 2013, Uhr Sitzung des Ortsbeirates Senzig Königs Wusterhausen, Bürgerhaus des Ortsteils Senzig, Lindenstraße 22 Montag, 08. April 2013, 17:00 Uhr Sitzung des Hauptausschusses Königs Wusterhausen, Saal im Haus 2 der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 23 Montag, 15. April 2013, Uhr Sitzung des Seniorenbeirates Königs Wusterhausen, Raum 204 im Haus 2 der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 23 Montag, 22. April 2013, Uhr Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen, Saal im Haus 2 der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 23 Terminänderungen möglich bitte beachten Sie die Aushänge in den Bekanntmachungskasten Stadt lehnt Windräder auf Ragower Rieselfeldern ab In der Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid für vier Windkraftanlagen der Firma PNE Wind AG aus Cuxhaven auf dem Gebiet der ehemaligen Ragower Rieselfelder hat die Stadt Königs Wusterhausen die Aufstellung von Windrädern abgelehnt. Sie verwies dabei auf den Landschaftsplan der Stadt, der für den Bereich der ehemaligen Rieselfelder den Erhalt als klimatischen Ausgleichsraum und Kaltluftschneise vorschreibt. Außerdem spielen die Felder eine große Rolle für die landschaftsgebundene Erholung und den Artenschutz. Die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen (ABBO) machte in ihrer Resolution vom 10. November 2012 darauf aufmerksam, dass von den dort vorkommenden Vögeln 36 in der Roten Liste der bedrohten Arten Brandenburgs stehen, wie der rufende Wachtelkönig, der weltweit vom Aussterben bedroht ist. Eines der geplanten 175 m hohen Windräder sollte nur ungefähr 1000 Meter entfernt von Diepensee und Deutsch Wusterhausen stehen. Die Stadtplanung schätzt diesen Abstand als nicht ausreichend für die vorhandene Wohnbebauung ein. Auch der unter Denkmalschutz stehende und weithin sichtbare Sendemast 17 das Wahrzeichen der Rundfunkstadt würde als prägendes Orts- und Landschaftselement und einzige in der Umgebung von Königs Wusterhausen wahrnehmbare Spitze massiv beeinträchtigt. Die Firma PNE Wind AG hatte bereits in der vorgezogenen Behördenbeteiligung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg 12 Anlagen aus der Planung genommen, weil diese aus Gründen der Flugsicherheit nicht genehmigungsfähig erschienen. Das Landesumweltamt muss nun in seinem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entscheiden, wie es mit dieser Stellungnahme der Stadt Königs Wusterhausen umgeht. Stadt sucht weiterhin Helfer zur Bundestagswahl Sitzungstermine der Gremien der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen im März und April Mittwoch, 20. März 2013, Uhr Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Stadtmarketing und Kultur Königs Wusterhausen, Funkerberg, Saal im Senderhaus 1 Mittwoch, 20. März 2013, Uhr Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Königs Wusterhausen, Sitzungsraum des s, Raum 215 im Haus 1 der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3 Donnerstag, 21. März 2013, Uhr Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Umweltschutz Königs Wusterhausen, Speiseraum im Haus 2 der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 23 Am 22. September 2013 findet die nächste Bundestagswahl statt. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht daher wieder fleißige Helferinnen und Helfer für die Wahlvorstände, die uns bei der Durchführung der Wahl unterstützen. Die Wahlvorstände sollten sich weitestgehend aus wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Königs Wusterhausen zusammensetzen. Die Wahlhelfer erhalten für ihre Arbeit im Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Michalea Ambos Sachgebiet Zentrale Dienste Schlossstraße Königs Wusterhausen Tel.: michaela.ambos@stadt-kw.brandenburg.de. Über das ehrenamtliche Engagement möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger würden wir uns sehr freuen.

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