Merkblatt über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg

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1 OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE OBERLANDESGERICHT STUTTGART Merkblatt über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg Anl.: 1 Vordruck Zulassungsantrag Die Zulassung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ( 5 Abs. 1 JAG; GBl S. 354). Die Höhe der monatlichen Unterhaltsbeihilfe (ab : 1042,47 brutto) richtet sich nach der VO des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare vom 27. Juni 2011 (GBl. S. 389). I. Zulassungstermine und Landgerichtsbezirke Zulassungen zum Vorbereitungsdienst erfolgen ausschließlich jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres, und zwar in folgenden Landgerichtsbezirken. OBERLANDESGERICHTSBEZIRK KARLSRUHE Baden-Baden Freiburg Heidelberg Karlsruhe Konstanz Mannheim Mosbach Offenburg Waldshut-Tiengen OBERLANDESGERICHTSBEZIRK STUTTGART Ellwangen Hechingen Heilbronn Ravensburg Rottweil Stuttgart Tübingen Ulm II. Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Berücksichtigung bei der Stellenvergabe ist eine form- und fristgerechte Bewerbung und der rechtzeitige Nachweis der in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder in der Ersten juristischen Prüfung erzielten Endpunktzahl. Die Frist, bis zu deren Ablauf die entsprechende Bescheinigung vorliegen muss, wird Ihnen mit der Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen mitgeteilt werden (siehe V. Ziff. 1). Die Entscheidung über die Vergabe der Ausbildungsstellen erfolgt gemäß 5 Abs. 1 JAG i.v.m. der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen für den juristischen Vorbereitungsdienst vom (GBl. S. 57), geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 399). III. Zuweisung zu den Oberlandesgerichts- und Landgerichtsbezirken 1. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk besteht nicht. Erfahrungsgemäß gehen insbesondere im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe für die Landgerichte Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Mannheim und im Oberlandesgerichtsbezirk

2 Stuttgart für die Landgerichte Stuttgart, Tübingen und Hechingen mehr Zuweisungswünsche ein, als Ausbildungsplätze vorhanden sind. Es muss deshalb eine Auswahl getroffen werden. Vorrang hat die Zuweisung aufgrund besonderer sozialer Aspekte (z.b. verheiratet; Kinder; Schwerbehinderung oder Krankheit, die eine ortsbezogene ärztliche Behandlung erfordert; familiäre Pflegefälle, bei denen eine aktive umfassende Betreuung notwendig ist). Vorrangig Berücksichtigung finden auch Bewerber, die wegen ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität von dieser auf der Fakultätsliste geführt werden (nicht berücksichtigungsfähig sind hingegen Promotionsvorhaben oder Zweitstudium). Im Übrigen richtet sich die Zuweisung danach, ob der Bewerber einen gewachsenen Lebensmittelpunkt (Kriterien z. B. langjähriger Wohnsitz, Schulausbildung, Lehre, familiäre Anbindung; bloßer Studienwohnsitz, eine bereits gemietete Wohnung, Verlobung genügen nicht) im gewünschten LG-Bezirk und/oder wichtige Gründe (z. B. Gemeinderat, nachhaltige ehrenamtliche Tätigkeit) für den gewünschten Ort hat. Schließlich werden Bewerber, welche die Erste juristische Staatsprüfung bzw. die Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg abgelegt haben sowie Bewerber mit Herkunft aus Baden-Württemberg anderen Bewerbern, die diese Kriterien nicht erfüllen, bei der örtlichen Zuweisung vorgezogen. Bei Gleichrang der Kriterien innerhalb der jeweiligen Kategorie entscheidet das Los. Zur Begründung des Ortswunsches vorgebrachte Kriterien/Gründe können nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Nachweise (z. B. Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde des Kindes, ärztliches Attest, Ernennungsurkunde zum Gemeinderat, Bescheinigung über Art und zeitlichen Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit) vorgelegt werden. 2. Bewerbern, die nach diesen Kriterien mit der Zuweisung in einen der genannten Bezirke nicht rechnen können, wird empfohlen, sich sogleich für einen anderen Landgerichtsbezirk zu bewerben. Im Übrigen wird bei allen Bewerbungen dringend nahegelegt, neben dem in erster Linie gewünschten Ausbildungsbezirk mindestens einen weiteren Wunschort zu benennen. Der Zweitwunsch wird dabei erst berücksichtigt, wenn Plätze nach Berücksichtigung aller Bewerbungen mit Erstwunsch für den jeweiligen LG-Bezirk frei geblieben sind. Ist die Zuweisung an keinen der Wunschorte (in Reihenfolge) möglich, wird von Amts wegen ein Ausbildungsplatz bei einem anderen Landgericht innerhalb des OLG-Bezirks angeboten. 3. Nachträglich eintretende Tatsachen, die sich auf die Zuweisungsentscheidung auswirken können, sind unverzüglich schriftlich mit Nachweis mitzuteilen, z.b. Änderungen des Familienstandes, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes, etc. Im Übrigen sind nachträgliche Änderungswünsche, z.b. Änderung des Wunschortes, in begründeten Fällen nur bis zum Ablauf der Notenvorlagefrist möglich. Bei Doppelbewerbungen ist eine entsprechend gekennzeichnete Hilfsbewerbung (mit allen Unterlagen) auch an das hilfsweise benannte OLG zu richten. Entschieden wird zunächst über die Hauptbewerbung. Erhält der Doppelbewerber danach ein Platzangebot, scheidet er aus dem Zulassungsverfahren des anderen OLG aus. Dies gilt auch dann, wenn beim Platzangebot der Ortswunsch nicht berücksichtigt werden konnte. Hinweis: Das Formular Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst kann zum Zwecke der Doppelbewerbung kopiert werden. IV. Bewerbungsfristen, Bewerbungsunterlagen 1. Die Bewerbung soll frühestens 6 Monate vor dem Einstellungstermin erfolgen. Der Zulassungsantrag zum juristischen Vorbereitungsdienst muss - ungeachtet des endgültigen Ergebnisses der Ersten juristischen Staatsprüfung bzw. Ersten juristischen Prüfung (siehe II.) - unter Verwendung des beigefügten Vordrucks bis spätestens 30. November des Vorjahres (Ausschlussfrist - Eingang beim Oberlandesgericht) für den Einstellungstermin April bis spätestens 31. Mai des Jahres (Ausschlussfrist - Eingang beim Oberlandesgericht) für den Einstellungstermin Oktober

3 beim Oberlandesgericht -Verwaltungsabteilung- in Karlsruhe oder Stuttgart eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang wird der Antrag nicht berücksichtigt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt ( 31 Abs. 3 S. 2 LVwVfG). Hinweis: Bis zum Abschluss des Verfahrens werden Ihre Angaben elektronisch gespeichert. Die für den Vorbereitungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes gespeichert. 2. Mit dem Antrag sind alle unter a - g genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen: a) ein handgeschriebener und unterschriebener Lebenslauf neuen Datums, b) ein Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen), c) eine amtlich beglaubigte Kopie des bei Einstellung gültigen Reisepasses oder Personalausweises (in Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsnachweises verlangt werden), d) ein Führungszeugnis für eigene Zwecke gem. 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG (bei der Gemeinde bzw. dem Landratsamt rechtzeitig beantragen). Das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt an S i e übersandt. Es ist zu beachten, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen gerechnet werden muss. Statt des Originals ist auch eine amtlich beglaubigte Kopie des Führungszeugnisses ausreichend. Das Führungszeugnis darf bei Einstellung nicht älter als 8 Monate sein (Ausstellung für den ET nicht vor dem des Vorjahres; Ausstellung für den ET nicht vor dem desselben Jahres). Der Nachweis über die Beantragung allein genügt nicht! e) Ggf. Begründung für den etwaigen konkreten Zuweisungswunsch mit Nachweisen, f) Ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über - die Schwerbehinderteneigenschaft - die Ableistung von Dienstzeiten (Wehrdienstzeitbescheinigung, Bescheinigung des Bundesamts für Zivildienst, Bescheinigung eines anerkannten Trägers i. S. von 10 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, Bescheinigung eines anerkannten Trägers des Entwicklungsdienstes i. S. von 2 Entwicklungshelfergesetz), welche insbesondere Beginn und Ende der Dienstzeit beinhalten und frühestens 2 Monate vor Ablauf der Dienstzeit ausgestellt wurden. Hinweis: Eine Tätigkeit im Rahmen des Katastrophenschutzes o. ä. kann nicht zu einer bevorzugten Berücksichtigung führen. 17 Abs. 3 Nr. 1 LBG i.v.m. 3 Abs. 1 der Zulassungsbeschränkungsverordnung vom 24. Januar 1997 (GBl. S. 57), geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 399) sieht dies nur für die Ableistung von Dienstzeiten vor, wenn ohne diese Dienstleistung die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst zu einem früheren Zeitpunkt hätte begonnen werden können. Eine Tätigkeit im Rahmen des Katastrophenschutzes kann den genannten Dienstleistungen nicht gleichgestellt werden, da solche Dienste nicht zu einer Verzögerung der Ausbildung führen. g) Ggf. Kopie eines Ablehnungsbescheides des Oberlandesgerichts Karlsruhe oder Stuttgart mit Wartezeitanrechnung sowie eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Zeugnisses mit der Endnote, auf welche die Wartezeit angerechnet wurde. 3. Spätestens bis zum Ablauf der in der Eingangsbestätigung gesetzten Frist (siehe V. Ziff. 1) sind nachzureichen: eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung. In Baden- Württemberg stellt das Landesjustizprüfungsamt auf Antrag das Zeugnis aus. Sind seit der Ablegung der Prüfung mehr als 3 ½ Jahre vergangen: Nachweise über die zwischenzeitliche Tätigkeit (Diplome, Prüfungszeugnisse, sonstige Befähigungsnachweise, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse o. ä. jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift/Fotokopie).

4 V. Zulassungsverfahren (Eingangsbestätigung, Zulassungsbescheid) 1. Eingangsbestätigung a) Bewerber, die den Zulassungsantrag nebst allen Unterlagen (siehe unter IV. 2 a-e und ggf. f und/oder g) form- und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Eingangsbestätigung, in welcher u.a. die Frist mitgeteilt wird, bis zu deren Ablauf eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung nachzureichen ist. b) Bewerber, die den Zulassungsantrag nebst allen Unterlagen nicht form- und fristgerecht oder nicht vollständig eingereicht haben, können im regulären Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Diese Bewerbungen werden u n b e a r b e i t e t zurückgegeben. 2. Zulassungsbescheid Ein schriftlicher Zwischenbescheid ergeht für den Einstellungstermin voraussichtlich Mitte Februar des Jahres, für den Einstellungstermin Mitte August des Jahres. Wir bitten, bis dahin von schriftlichen oder telefonischen Anfragen über den Stand des Verteilungsverfahrens abzusehen. Mit dem Angebot eines Ausbildungsplatzes wird eine kurze Frist zur Erklärung über die Annahme des Platzes gesetzt werden. Tragen Sie daher unbedingt dafür Sorge, dass Sie schriftlich und telefonisch und per erreichbar sind und Ihr Briefkasten auch bei Ihrer Abwesenheit ständig geleert wird. Bevollmächtigen Sie ggf. schriftlich eine weitere Person, Erklärungen im Auswahlverfahren für Sie abzugeben. Wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung eingeht, verfällt der Ihnen angebotene Ausbildungsplatz. Die Ablehnung eines angebotenen Ausbildungsplatzes gilt als Rücknahme der Bewerbung. Der Bewerber scheidet aus dem Bewerbungsverfahren aus. Die Annahme eines Platzes ist endgültig. Es findet keine Berücksichtigung im weiteren Verteilungsverfahren (Nachrückverfahren) mehr statt. Oberlandesgericht Karlsruhe Oberlandesgericht Stuttgart -Verwaltungsabteilung- -Verwaltungsabteilung- Hoffstr. 10 Olgastr Karlsruhe Stuttgart Telefon: 0721/ Telefon: 0711/ Telefax: 0721/ Telefax: 0711/ Haberkorn@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de Alber@olgstuttgart.justiz.bwl.de Stand : Januar

5 Oberlandesgericht -Verwaltungsabteilung- Hoffstr. 10, Karlsruhe Olgastr. 2, Stuttgart Bitte den Vordruck gut leserlich in Druckschrift ausfüllen! Die mit f gekennzeichneten Angaben sind freiwillig. Sie dienen der sachgerechten Verteilung der Ausbildungsplätze Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst Anlagen: Lichtbild (Passbildgröße) Pass/Personalausweis (gültig!) Lebenslauf (handschriftlich u. unterschrieben) Nachweis über Ableistung von Dienstzeiten Führungszeugnis gem. 30 Abs. 1 Satz 1 BZRG Nachweis über Körperbehinderung Gegebenenfalls Ablehnungsbescheid Zeugnis der Ersten jur. Staatsprüfung oder Ersten jur. Prüfung Ich bitte, mich zum Einstellungstermin 1. April 1. Oktober zum juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg zuzulassen. Dieser Antrag ist Hauptbewerbung Hilfsbewerbung. 1. Name: (Familienname, Geburtsname) 2. Vorname(n): (Rufname unterstreichen) 3. Geboren am: in: 4. Staatsangehörigkeit: (Ort/Bundesland) f 5. Körperbehinderung: ( 1, 2 SGB IX) (Nachweis beifügen) nein ja (Erwerbsminderung in %, Nachweis beifügen) f 6. Familienstand: Zahl d. Kinder (s.a. 125b BRRG): Beruf und Beschäftigung des Ehegatten: 7. Ableistung von Dienstzeiten: (Nachweis beifügen) nein ja Dienstpflicht nach Art. 12a Abs. 1 oder 2 GG, freiwilliger Wehrdienst Mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer i.s. des Entwicklungshelfergesetzes vom (BGBl. I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung 8. Anschrift: Straße PLZ Wohnort (bitte deutlich schreiben): Tel.: / 9. Weitere Anschriften: Tel.: / f 10. Höhere Schule(n): (von - bis) (Schulbezeichnung und Ort/Bundesland) f 11. Reifeprüfung: (Tag) (Ort/Bundesland)

6 f 12. f 13. Sonstige Vorbildung oder frühere Berufstätigkeit: Rechtsstudium: (von - bis) (Semester) (Ort/Universität) f Wunschort: 2. Wunschort: 3. Wunschort: (Landgerichtsbezirk; ggf. Gründe für den Zuteilungswunsch bitte auf besonderem Blatt angeben) Begründung auf besonderem Blatt 15. Weitere Bewerbung in Baden-Württemberg: ja nein bejahendenfalls: im OLG-Bezirk: Karlsruhe Stuttgart Hauptbewerbung Hilfsbewerbung 16. Weitere Bewerbung außerhalb von Baden-Württemberg: ja nein Bejahendenfalls Angabe des/der weiteren Bundesländer: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig sind und dass ich den juristischen Vorbereitungsdienst weder ganz noch teilweise in einem anderen Oberlandesgerichtsbezirk abgeleistet habe (Angaben hierzu ggf. auf gesondertem Blatt). Unterschrift Ich erkläre, dass gegen mich ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens nicht anhängig ist. anhängig ist (Behörde und Aktenzeichen angeben). Ort, Datum Unterschrift Stand: Januar

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