Tiefe Geothermie zwischen Berg- und Wasserrecht zur Konkurrenz mehrerer Anlagen
|
|
- Marielies Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tiefe Geothermie zwischen Berg- und Wasserrecht zur Konkurrenz mehrerer Anlagen Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz 3. Tiefengeothermie-Forum am in Darmstadt Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 1
2 Nutzungskonkurrenzen aus der Rechtspraxis: Bergrecht: Streit um Bewilligung für Kiesabbau in den neuen Ländern Wasserrecht: Konkurrierende Mineralwassernutzung aus begrenztem Grundwasserleiter 2 Wasserkraftanlagen am gleichen Fluss Seeanlagen: Offshore-WEA-Betreiber Konzessionen: Busunternehmer Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 2
3 X Aufsuchungsfeld x (AFx) Bewilligungsfeld x (BFx) Wärmefeld x (WFx) Geothermieanlage x (GAx) Y Aufsuchungsfeld y (AFy) Erweiterungsantrag Bewilligungsfeld x (EABFx) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 3
4 Bergrecht: Erweiterungsantrag Vorrang des Erlaubnisinhabers ( 14 BBergG) Bergamt informiert Y Y hat Anspruch auf Bewilligung, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung beantragt und Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, insbes. Arbeitsprogramm Nachweis der Gewinnung in angemessener Zeit Kein Ermessen: Y hat Anspruch auf Bewilligung nach Fristablauf: Bewilligung für das bessere Projekt z.b. dass Anlage X bereits besteht (kein striktes Prioritätsprinzip) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 4
5 X Y AFx BFx EABFx AFy WFx GAx Antrag Bewilligungsfeld y (ABFy) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 5
6 Wirtschaftlich optimale Lösung Optimal = bestmögliche Nutzung der geothermischen Energie Wirtschaftlichkeit aus objektiver Sicht häufig: erweiterte Bewilligung für X frühester Beginn der Nutzung optimale Nutzung der bestehenden Anlage X Ausweichen der noch nicht errichteten Anlage Y Ggf. Entschädigung des Y für fehlgeschlagene Aufwendungen allerdings stets Einzelfallbetrachtung! Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 6
7 Lösungen auf Basis des Bergrechts (1) X beschränkt sich auf BFx X verhandelt mit Y Y verzichtet gegen Entschädigung X wartet ab ob Y tatsächlich rechtzeitig nutzt wo Y tatsächlich nutzt Ggf. Antrag/Klage auf (Teil-)Widerruf der Bewilligung für Y Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 7
8 Lösungen auf Basis des Bergrechts (2) X beantragt Zulegung ( 35 ff. BBergG) Voraussetzungen u.a. Bereits begonnene Nutzung des X Ernsthafte Einigungsversuche bergwirtschaftlich oder bergtechnisch geboten aus Gemeinwohlgründen erforderlich (bald: BVerwG) Folge: Recht zum grenzüberschreitenden Abbau wirkt wie eine Bewilligung Entschädigung des Y (Marktwert Erdwärme abzgl. Kosten) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 8
9 Lösungen auf Basis des Bergrechts (3) X greift Bewilligung / Betriebsplanzulassung für Y an Gefährdet sinnvolle und planmäßige Gewinnung (des X) bzw. Lagerstätte ( 11 Nr. 8, 9, 12; 55 I Nr. 4 BBergG) Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange? Ausschluss durch überwiegende öffentliche Interessen ( 11 Nr. 10, 12, 48 BBergG) Wasserrecht, dazu später Ggf. Widerspruch, Klage; Erfolgsaussicht offen (Drittschutz?) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 9
10 Probleme des Bergrechts: Starke Rechtsposition des Feldinhabers Kann optimale Nutzung verzögern/verhindern Abhängigkeit X / starke Verhandlungsposition Y Verleitet zum Pokern statt zu objektiver Optimierung Zeitverzug passt nicht zur Sensibilität der Geothermie teure / unsichere Erschließung, geringe / langfristige Wertschöpfung Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 10
11 Wasserrecht Wasserrechtliche Erlaubnis/Bewilligung erforderlich: für Bohrung, Grundwasserentnahme und -einleitung auch bei Sole (streitig!) Ggf. UVP nach UVP-Vorprüfung Zuständigkeit: Berg- und Wasserbehörde (Einvernehmen) Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 11
12 X AFx BFx WFx = Absenktrichter X (ATx) GAx EABFx GAy Y AFy Absenktrichter Y (ATy) ABFy Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 12
13 Wasserrecht: Entscheidungsprogramm ( 6 WHG) Eigenständiges wasserrechtliches Konfliktlösungsprogramm vgl. Konkurrenz von Wasserkraftanlagen einfacher als das Bergrecht ( 2 in 1 : Berechtigung/Zulassung) behördlicher Entscheidungsspielraum: Ermessen! Entscheidungsprogramm ( 6 WHG) Keine entgegenstehenden Gemeinwohlbelange Bewirtschaftungsermessen Gebot der Rücksichtnahme Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 13
14 Gemeinwohlbelange Wasserwirtschaftliche Belange z.b. Schutz durchstoßener Grundwasservorkommen als Zukunftsreserven für die Trinkwassergewinnung z.b. andere hydrothermale Nutzungen nicht: bergrechtlich abschließend geregelte Belange, z.b. Gewinnungsrecht für Erdwärme sinnvolle und planmäßige Erdwärmegewinnung sonstige Belange? z.b. Zweck der Geothermieanlage (Nutzung = Weiterverarbeitung regelt Bergrecht nicht)? z.b. CO 2 -Ersparnis / Wirkungsgrad der Anlagen? Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 14
15 Wasserrecht: Ermessensvorschriften Ermessensvorschriften im Landesrecht, z.b.: Hessen: (-) ( 24 HWG a.f.: Gemeinwohlbedeutung, wirtschaftliche Bedeutung, Priorität) Bayern: Gemeinwohlbedeutung, Priorität (Art. 19 BayWG) BW: Gemeinwohl, Bestandsschutz, Standortbindung etc. ( 18 WG BW) Vgl. Prioritätsprinzip bei Offshore-Anlagen ( 5 SeeanlVO) Zuerst genehmigungsfähiger (nicht: gestellter) Antrag Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 15
16 Zusammenspiel Berg- und Wasserrecht regelmäßig: keine wass. Erlaubnis auf fremdem Feld Vorrang bergrechtlicher Gemeinwohlentscheidungen Gebot der Rücksichtnahme Aber: kein Anspruch auf wass. Erlaubnis innerhalb des Feldes eigenständige wasserrechtliche Bewertung Bewirtschaftungsermessen Folge: Wasserrecht kann Bergrecht entwerten Ziel: Harmonisierung von Berg- und Wasserrecht daher frühzeitige Beteiligung der Wasserbehörde schließt Berücksichtigung neuer Tatsachen nicht aus Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 16
17 Wasserrecht im Beispielsfall Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich Ziel: gerechter Interessenausgleich Lösung im Beispielsfall hängt vom Einzelfall ab, entweder keine Erlaubnis für Y nahe X Grund: Beschränkung der Tiefbohrungen Wasser kann durch X genutzt werden keine Bewilligung / Betriebsplanzulassung Y muss ausweichen erweiterte Bewilligung für X wird möglich kleine Erlaubnis für X Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 17
18 Entschädigung / finanzieller Ausgleich Y? Grund (aus Sicht von Y): Vertrauensschutz durch Aufsuchungserlaubnis keine / eingeschränkte Realisierung wegen GA x Verpflichteter: X wegen Bevorzugung (Nachbarrecht?) Bergamt/Wasserbehörde wegen Erlaubnis (Amtshaftung?) regelmäßig: kein Anspruch Erlaubnis gibt Vorrang, aber keinen uneingeschränkten Rechtsanspruch (Bewilligungsvoraussetzungen!) Risiko der Nutzbarkeit trägt Erlaubnisinhaber (tats. und rechtl.) Amtshaftung nur bei Verletzung drittbezogener Amtspflicht Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 18
19 Konsequenzen und Fazit Wasserrecht als parallele Bewirtschaftungsordnung Für Y: kein zwingender wasserrechtlicher Vorrang Für X: profitiert u.u. vom Wasserrecht Für Behörden: Abmilderung des formalen Vorrangs des Erlaubnisinhabers Feinsteuerung durch Wasserrecht Bewirtschaftung = Ausgleichs- und Vorrangentscheidungen! Für alle: frühzeitige Beachtung von Berg- und Wasserrecht aktive Behördenbeteiligung auch durch Betreiber Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 19
20 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Rechtsanwälte EnergieForum Berlin Stralauer Platz Berlin Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) berlin@ggsc.de Web: Dr. Georg Buchholz Geothermie und Anlagenkonkurrenz 20
Brennpunkte im Berg-, Wasser- und Planungsrecht
Brennpunkte im Berg-, Wasser- und Planungsrecht [GGSC]-Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz Dr. Georg Buchholz Brennpunkte im Berg-, Wasser-
MehrKonkurrenz in der Tiefe: Lösungsmöglichkeiten
Konkurrenz in der Tiefe: Lösungsmöglichkeiten Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz 2. GGSC-Erfahrungsaustausch kommunale Geothermieprojekte 13.04.2011 in Augsburg W/07822 PP_GB01 Dr. Georg Buchholz Konkurrenz:
MehrBERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU
BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU GLIEDERUNG! Einleitung - Bergrecht und Aufgaben des LGB! Allgemeine rechtliche Situation bei Aufsuchungserlaubnissen Erdwärmekraftwerk Krafla, Island (60 MW)!
MehrFracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie
Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz 7. Tiefengeothermieforum am 08.10.2012 in Darmstadt Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie
MehrProf. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte Umweltrechtliches Praktikerseminar Gießen 22. Mai 2014 Gliederung 1.1 Die Konzessionserlaubnis
MehrAbteilungsdirektor Volker Milk, BR Arnsberg Solingen, Titel - Ort, Datum
Rechtlicher Rahmen bei der Erkundung unkonventioneller Erdgaslagerstätten Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrates für den Regierungsbezirk Düsseldorf Abteilungsdirektor Volker Milk, BR Arnsberg
MehrAuswirkungen der durch die Fracking-Diskussion ausgelösten Gesetzesnovellen
Auswirkungen der durch die Fracking-Diskussion ausgelösten Gesetzesnovellen 10. Tiefengeothermie-Forum Darmstadt, 22.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz Rechtsanwalt Dr. Buchholz Auswirkungen der Fracking-Gesetze
MehrAD Axel Brasse, Referat 97 (Landesbergdirektion) 2ème Séminaire transrhénan / Rheinübergreifendes Seminar SPPPI, Strassburg
Nutzung tiefgeothermaler Systeme : Kurzbeitrag des Regierungspräsidiums Freiburg AD Axel Brasse, Referat 97 (Landesbergdirektion) 2ème Séminaire transrhénan / Rheinübergreifendes Seminar SPPPI, Strassburg
MehrDer wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen
Wasserkraft in Südbaden Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Dr. Bernd Schieferdecker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrEEG 2.0 und EU-Beihilfeverfahren: Auswirkungen oder Ausreden?
EEG 2.0 und EU-Beihilfeverfahren: Auswirkungen oder Ausreden? 10. Internationale Geothermiekonferenz in Freiburg Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtsanwalt Hartmut Gaßner EEG 2.0 und EU-Beihilfeverfahren:
MehrAufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 1 Dialog mit Wasserversorgern und Wasserverbänden Abteilungsdirektor Volker Milk, Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 26.09.2011 Terminologie im
Mehrb) Erdwärmekollektoren c) Energiepfähle Zu den offenen Systemen Zu den sonstigen Systemen II. Zahlen und Beispiele...
Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung Klimawandel und Klimaschutz... 19 A. Der globale Klimawandel... 20 B. Zur Entwicklung des Klimas... 24 I. Aktuelle Situation und Entwicklung des Weltklimas in den
MehrStMWIVT München, den VI/5a 089/
StMWIVT München, den 01.12.2011 VI/5a 089/2162-2451 Hinweise zur Antragstellung bei Bewilligungen zur Gewinnung von Erdwärme (hydrothermale Geothermie) Anträge auf Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung
MehrGesetzentwurf ermöglicht kommerzielles Fracking durch das Votum einer nicht demokratisch legitimierten Expertenkommission
INFO REGELUNGSPAKET FRACKING Gesetzentwurf ermöglicht kommerzielles Fracking durch das Votum einer nicht demokratisch legitimierten Expertenkommission Kurzgutachten der Rechtskanzlei Gaßner, Groth, Siederer
MehrRechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger
Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten
MehrUmsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität
Vortrag: Umsetzung eines Erdwärmeprojektes von der Idee zur Realität Einblick in das Genehmigungsverfahren 17. Oktober 2014 1 Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Einblick in das
MehrAusschreibungen für Erneuerbare Energieprojekte aus Sicht eines Rechtsberatungsbüros
aus Sicht eines Rechtsberatungsbüros Berliner Energietage 28.04.2015 GGSC/14634- /AP 001.pptx aus der Sicht eines Rechtsberatungsbüros 1 Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Partnerschaft von
MehrAufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking
Zweckverband Großraum Braunschweig Expertenhearing Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking 3. Juli 2012 Aufgaben der Genehmigungsbehörde Landesamt für Bergbau,
MehrInhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11 I. Einleitung 17 II. Begriffe und Grundlagen 19 1. Kies und Sand; Methoden der marinen Kies-und Sandgewinnung 19 a) Definition von Kies und Sand 19 b) Beschreibung der Abbaumethoden
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden Dezernat 44: Bergaufsicht Geothermie
Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden Dezernat 44: Bergaufsicht Geothermie Bergrechtliche Grundlagen Von der Erlaubnis zur Aufsuchung bis zum Betriebsplan Flörsheim-Wicker,
MehrWasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes
Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erteilung einer bergrechtlichen Konzession Wiesbaden, den 28.06.2016 Gliederung
MehrRechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg
Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte 13./14. April 2010, Augsburg Dr. Peter Neusüß Rechtssichere Vergabe bei Planung, Bau und Gründung 1
MehrBeeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten
Beeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten Grundsätzliches Fracking in vielen Regionen und Bundesländern grds.
MehrBürgerinitiative Kein CO 2 -Endlager
Bürgerinitiative Kein CO 2 -Endlager Dr. Reinhard Knof WWW.KEIN-CO2-ENDLAGER.DE Bürgerinitiative gegen das CO2-Endlager Aktueller Stand juris-abkürzung: Berg-BehAuf-bG SH Gliederungs-Nr: 750-8 Fassung
MehrFreier Bergschatz Erdwärme was bedeutet dies für die Kalte Nahwärme?
12. Gebäudeenergietag am 3. Mai 2017 in TSB Freier Bergschatz Erdwärme was bedeutet dies für die Kalte Nahwärme? http://t2.ftcdn.net/jpg/00/09/50/71/400_f_9507101 _dcoh8qjwetln36qmuq2kv9uc942abms4.jpg
MehrUmweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
- Boden Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit FG II 2.1 FKZ 3711 23 299 Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
MehrBehördliche Anforderungen an oberflächennahe Geothermieanlagen
Behördliche Anforderungen an oberflächennahe Geothermieanlagen GtV-BV bei den 11. Berliner Energietagen am 12.05.2010 Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz Dr. Georg Buchholz Behördliche Anforderungen an die
MehrVerpackungsgesetz und was kommt danach?
Verpackungsgesetz und was kommt danach? 29. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum 26.04.2017 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Veranstaltung 1 Übersicht I. Grundstruktur der Zuständigkeiten
Mehr24308 Plön 1 6. Okt. PMr77-.L Tobias Goldschmidt \/((l t so n,, ^4. J Telefon:
Ministerium für Energiewende Landwirtschaft, Umwelt. und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirfschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel
Mehr1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz
1. Fachtagung Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde rde für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrAufgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Präsentation im Rahmen der 9. Sitzung des Umwelt-und Agrarausschusses, Landtag Schleswig-Holstein, am 16.01.2013 Aufgaben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Unsere Philosophie Fachlich
MehrTiefe Geothermie Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität Rechtsanwalt Hartmut Gaßner 3. Norddeutscher Geothermietag,
Tiefe Geothermie Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität Rechtsanwalt Hartmut Gaßner 3. Norddeutscher Geothermietag, 28.10.2010 Hartmut Gaßner Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität 1 Ausgangslage Basel,
MehrTitel. Rechtliche Rahmenbedingungen. Ass. d. Markscheidefachs Jobst Knevels. Gliederung. 1 Berechtsamswesen. 2 Der bergfreie Bodenschatz Erdwärme
Titel Rechtliche Rahmenbedingungen Ass. d. Markscheidefachs Jobst Knevels Gliederung 1 Berechtsamswesen 2 Der bergfreie Bodenschatz Erdwärme 3 Bergbauberechtigungen 4 Die Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen
MehrDas Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle
Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher
MehrNeuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I
Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltmediation Scoping Dr. Mirja Feldmann Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 2 UVwG Tatbestand UVP-pflichtige Vorhaben (nicht
MehrGewässerschutzrecht. Seite 146
Gewässerschutzrecht Seite 146 Rechtsgrundlagen Internationales Recht Völkerrechtliche Verträge und Abkommen Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982 Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender
MehrNetzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme
Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen
MehrGewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel?
Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel? - Zur projektierten Erdgasförderung auf Usedom - von Professor Dr. Peter J. Tettinger Ruhr-Universität Bochum Inhaber
MehrGeothermie und Grundwasser in Dresden ein Überblick
Geothermie und Grundwasser in ein Überblick Geothermie was ist das und woher kommt die Energie? Erdwärme = im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme Restwärme aus der Erdentstehung Wärme aus
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5864 13. 10. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Auswirkung
MehrRechtsfragen zur Netzeinspeisung in deutsche Stromnetze
Rechtsfragen zur Netzeinspeisung in deutsche Stromnetze Vortrag im Rahmen des Fachgesprächs Zukunftsfähigkeit deutscher Energienetze auf den Berliner Energietagen 2010 Dr. Jochen Fischer Rechtsfragen zur
MehrFracking Rechtlicher Rahmen: Interventionsmöglichkeiten der Gemeinden und der Öffentlichkeit
Bad Segeberg, 10. März 2014 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Fracking Rechtlicher Rahmen: Interventionsmöglichkeiten der Gemeinden und der Öffentlichkeit Grundsätzliches Fracking in fast allen Bundesländern
MehrM e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
(Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen
MehrGeothermie: Chancen aus EEG und MAP
Geothermie: Chancen aus EEG und MAP Fachgespräch: EEG-Novelle 2009 Erste Erfahrungen und Umsetzung der Verordnungsermächtigungen Berliner Energietage, 05.05.2009 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Hartmut Gaßner
MehrDie Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht. Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin
Die Zulassung von Gewinnungsvorhaben ein Überblick über das Zulassungsrecht Dr. Bettina Keienburg, Rechtsanwältin und Notarin A. Bergrecht 1 I. Differenzierung BBergG - Abgrabungsrecht BBergG gilt für
MehrSimulation von Erschließungsvarianten für Planung und Genehmigung einer geothermischen Wärmeversorgungsanlage auf Usedom
Simulation von Erschließungsvarianten für Planung und Genehmigung einer geothermischen Wärmeversorgungsanlage auf Usedom Jörn Bartels, Doreen Gehrke Geothermie Neubrandenburg GmbH gtn@gtn-online.de www.gtn-online.de
MehrStärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
Für Mensch & Umwelt Fachtagung Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht Stärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/457. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/457 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/457 18. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Patrick Breyer und Angelika Beer
MehrKonzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen*
Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Stand: 29.05.2008, redaktionell geändert am 08.07.2008 * Unter Abgrabungen werden in diesem
MehrRechtlicher Rahmen für Rückbau und Recycling von WEA
Rechtlicher Rahmen für Rückbau und Recycling von WEA Fachaustausch der Fachagentur Windenergie an Land e.v. zum End-of-Life von Windenergieanlagen am 04.09.2018 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtsanwalt
MehrBergamt Südbayern Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für ein offenes Wärmenetz
Rechtliche Rahmenbedingungen für ein offenes Wärmenetz Referat im Rahmen des Fachgesprächs EEWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz im Rahmen der 10. Berliner Energietage Referent: Rechtsanwalt
MehrGesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie
Gesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie Lutz K. Stahl, Vizepräsident lutz.stahl@geothermie.de Der Bundesverband Geothermie vertritt: 600 Mitglieder Ingenieure, Consultants TG Wärme-
MehrWohnen, wo das Leben auch mal lärmt! - Was ist in Deutschland rechtlich möglich und was sollte auch mal möglich sein? -
Wohnen, wo das Leben auch mal lärmt! - Was ist in Deutschland rechtlich möglich und was sollte auch mal möglich sein? - Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Urban 2030 die Zukunft von Arbeiten und Wohnen
MehrNaturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Naturschutzrechtliche Anforderungen an Offshore-Windparks Thomas Graner Bundesamt für Naturschutz Leiter des Zentral- und Fachbereichs I Offshore-Windkraftanlagen in
MehrRechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012
Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtliche Einordnung der Biokohle 1 Übersicht A. Grundideen B. Einsatz von Biokohle
MehrStellungnahme. zum Gesetzentwurf. zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes/Fracking [Stand: ]
Berlin, den 20.03.2013 An das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat WA I 2 - Recht der Wasserwirtschaft WAI2@bmu.bund.de Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des
MehrDirektvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung)
Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung) Fachgespräch Direktvermarktung Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven auf den Berliner Energietagen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung GtV-BV Workshop Finanzierung von Geothermie-Projekten München, 07.07.2009 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner
Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung GtV-BV Workshop Finanzierung von Geothermie-Projekten München, 07.07.2009 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Hartmut Gaßner Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung
MehrLandeskonferenz Niedersachsen zum Glücksspielwesen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Landeskonferenz Niedersachsen zum Glücksspielwesen eine Veranstaltung des Behörden Spiegel Impulsvortrag Spielhallen: Härtefallregelung
MehrRAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien
RAe Dr. Reip & Köhler Jena - Hildburghausen Rechtsanwälte für Recht der Rechtliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Geothermie-Anlagen 2. Geothermietagung IHK Gera und Erdwärme Thüringen e.v. 18.-19. März
MehrTiefengeothermie in Hessen. Johann-Gerhard Fritsche Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
Tiefengeothermie in Hessen Johann-Gerhard Fritsche Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie Technisch-wissenschaftliche Umweltbehörde im Geschäftsbereich
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
MehrAnlagengenehmigungsverfahren als Dauerthema von Reformen - Zwischenbilanz Deutschland -
Anlagengenehmigungsverfahren als Dauerthema von Reformen - Zwischenbilanz Deutschland - Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, Graz 1. Das Bundesimmissionsschutzgesetz In-Kraft-Treten 1974 Anlagengenehmigung ist
MehrZwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49
Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49 Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen Cornelia Nicklas Kanzlei
MehrGrundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis
Grundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Henstedt-Ulzburg, 25.03.2015 Ca. 300 Mitarbeiter/Innen Bergbehörde für Niedersachsen Schleswig- Holstein,
MehrUmweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (UFOPLAN )
Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (UFOPLAN 3711 23 299) Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zum Tagebau in Deutschland Deutscher Bundestag WD /18
Fragen zum Tagebau in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zum Tagebau in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.7.2018 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung,
MehrLand unter! Folgen der gesetzlichen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Land unter! Folgen der gesetzlichen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten Forum Planen Bauen Freiburg, den 01.04.2014 Rechtsanwalt Dr. Felix Hornfischer Inhalt 1. Rechtsgrundlagen 2. Überschwemmungsgebiete
MehrThermische Nutzung von Grundwasser. Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen:
Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen: Schutz fremder Rechte und des öffentlichen Interesses (Wasserrechte, Wasserbeschaffenheit, TW-Versorgungen, Verschwendung des Wassers, Landwirtschaft,
MehrMerkblatt für die Erteilung und Bearbeitung von Bergbauberechtigungen für Erdwärme gemäß 3 Abs. 3 Bundesberggesetz
Merkblatt für die Erteilung und Bearbeitung von Bergbauberechtigungen für Erdwärme gemäß 3 Abs. 3 Bundesberggesetz in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Inhaltsverzeichnis
MehrErkundung und Ausbeutung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten (Fracking)
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Wissenschaftlicher Dienst Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach 7121 24171 Kiel An den Vorsitzenden der Piraten-Fraktion Herrn Dr. Patrick Breyer,
MehrRahmenbedingungen für das Geothermiekraftwerk Landau
2. Tiefengeothermie - Forum Erschließung und Nutzung vorhandener Potenziale 04. September 2007, Technische Universität Darmstadt Rahmenbedingungen für das Geothermiekraftwerk Landau 1 Gesellschaft Geschäftsführung:
MehrBewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung
Bewässerungstag Landwirtschaft 11.02.2014 Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung Amt für Umwelt und Arbeitsschutz Frau Käfer 11.2.2014 Entnahmen aus Grundwasser und Oberirdischen Gewässern
MehrDas neue Wasserrecht
Das neue Wasserrecht Kommentare mit Vorschriftensammlung zum Europa- und Bundesrecht Bearbeitet von Ulrich Drost Loseblattwerk mit 8. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 3480 S. In 2 Ordnern ISBN 978
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrOhne Gentechnik: Das neue Recht
Ohne Gentechnik: Das neue Recht Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz BioFach 2008 am 22.02.2008 in Nürnberg Buchholz Ohne Gentechnik: Das neue Recht 1 Übersicht I. EG-Öko-Verordnung II. III. IV. Kennzeichnung
MehrAufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 1 Dialog mit Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden Abteilungsdirektor Volker Milk, Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 26.09.2011 Typen von
MehrVollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze AllMBl. 1998 S. 775 StAnz. 1998 Nr. 40 Inhaltsverzeichnis 7531-U Vollzug des Bundesberggesetzes
MehrORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
Bergrechtliche Verfahren zur Gewinnung von Kies und Sand Landesamt für Geologie und Bergbau Andreas Tschauder - Abteilungsleiter Kiesabbau unter Bergrecht 30.06.2010 Folie 1 ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN
Mehr1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel
1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Dr. Jochen Hentschel Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen
MehrStellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1565 Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel
MehrAnhörung zum Thema Fracking im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Anhörung zum Thema Fracking im Schleswig-Holsteinischen Landtag 7. August 2013 Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde
Mehr1964: Bohrung Seedorf 2, Solefund in 2870 m, 105 C 1964: Überlassungsvertrag mit der Stadt Bad Bevensen 1981: Verfüllung der Bohrung 2009:
1964: Bohrung Seedorf 2, Solefund in 2870 m, 105 C 1964: Überlassungsvertrag mit der Stadt Bad Bevensen 1981: Verfüllung der Bohrung 2009: Neubewertung möglicher Nachnutzung im Zuge einer Geothermischen
MehrStraßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung
Bernd Klößner Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der gestuften Fernstraßenplanung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrDie Legalisierungswirkung von Genehmigungen
Bernd Hilger Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 A. Begriffsinhalt der Legalisierungswirkung von Genehmigungen
MehrWasserrecht II. Wasserrecht II
Schwerpunkte: Wasserrechtliches Bewirtschaftungsermessen der Behörde; dazu Fall 1 Verhältnis Baurecht/Wasserrecht; dazu Fall 2 aus dem Verw Verf R: Drittschutz von Verfahrensvorschriften Fall 1 (nach Kotulla,
Mehr- Überblick und Neuerungen
Das neue Wasserrecht - Überblick und Neuerungen für den Bergbau - 1 2 Inhalt: Änderung des Grundgesetzes Überblick über die neue Gesetzeslage Wasserrecht in 4 Schritten Inhalt des neuen WHG im Überblick
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1565 18. Wahlperiode 07.02.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking- Verfahrens
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrWasserhaushaltsgesetz: WHG
Gelbe Erläuterungsbücher Wasserhaushaltsgesetz: WHG ommentar von Dr. Manfred Czychowski, Prof. Dr. Michael Reinhardt, Prof. Dr. Dr. Paul Gieseke, Werner Wiedemann 10., neubearbeitete Auflage Wasserhaushaltsgesetz:
MehrTiefengeothermie Berlin
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Tiefengeothermie Berlin Dr.-Ing. Klaus Freytag Präsident Veranstaltung Berlin-Mitte, 6. November 2013 Die Bergbau- und Geologiebehörde Landesamt für Bergbau,
MehrGeothermie in Südbayern
Geothermie in Südbayern Ausbau der Tiefengeothermie Stand 2011 Nutzungskonkurrenzen im Untergrund aus Sicht der bayerischen Verwaltungspraxis Vortrag am 13. April 2011 in Augsburg Rainer Zimmer Tel.: 089/2162-2451,
MehrMerkblatt zur Feldesabgabeerklärung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Merkblatt zur Feldesabgabeerklärung Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken ist verpflichtet, jährlich eine Feldesabgabe zu
MehrBauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014
MehrGewässerbenutzung und das wasserrechtliche Erlaubnisund Bewilligungsverfahren dbr@sh-partner.de www.sh-partner.de Neuer Markt 17 Goethestraße 27 Plauener Straße 163-165 18055 Rostock 18209 Bad Doberan
MehrLärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Verwaltungsstruktur / Zuständigkeiten Maßnahmen nach 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 9 StVO Tatbestandliche
Mehr