- Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 01/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 01/2016"

Transkript

1 Wohngeld - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 01/2016 Seit über 40 Jahren hilft das Wohngeld, die Wohnkosten zu tragen. Seit Januar 2016 sind das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und die Änderung der Wohngeldverordnung anwendbar. Laut Prognose der Bundesregierung können in Deutschland Haushalte von der Änderung profitieren. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die in diesem Faltblatt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen sollen die hierzu notwendigen Informationen geben. 1. Was ist Wohngeld und wer erhält es? Wohnen kostet Geld oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leisten die Länder und der Bund in solchen Fällen finanzielle Hilfe mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Voraussetzungen Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, das hängt ab von drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Einkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Mieter und Eigentümer Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für Eigentümer selbst genutzten Wohnraums. Die Zugehörigkeit der Gemeinde zu einer Mietstufe beeinflusst den zu berücksichtigenden Höchstbetrag für Miete oder Belastung, der maximal beachtet werden kann. (s. Tabelle) 1

2 Mietzuschuss können beantragen: Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Untermieter, mietähnlich Nutzungsberechtigte (mietähnliches Dauerwohnrechts einer Genossenschaftsoder einer Stiftswohnung, eines dinglichen Wohnrechts ), Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen (Mehrfamilienhaus), Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder. Lastenzuschuss können beantragen: Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, Erbbauberechtigte, Besitzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts ( Wohnungsrechts oder Nießbrauchsrechts oder eines Anspruchs auf solche Rechte. Leistungen für Bildung und Teilhabe Für die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, besteht Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie im Rathaus oder Bürgeramt. Ein Antrag muss sein Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden oder unter: Fristwahrend kann der Antrag auch formlos gestellt werden. Auf einen förmlichen Wohngeldantrag muss Ihnen die zuständige Wohngeldbehörde einen schriftlichen Bescheid erteilen. Wenn Sie Fragen oder Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde oder eine Sozialberatungsstelle. Wenn bereits vor dem 31. Dezember Wohngeld für 2016 bewilligt wurde, prüft die Wohngeldbehörde, ob sich durch die Änderung ab Januar 2016 eine Verbesserung ergibt. Dies wird ohne zusätzlichen Antrag erfolgen. 2. Wer ist Haushaltsmitglied? Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ist eine wichtige Ausgangsgröße. Sie beeinflusst das Gesamteinkommen und damit die zuschussfähige Miete bzw. Belastung. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen die wohngeldberechtigte Person (siehe unten), Ehegatten, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, Eltern und Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder), Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. 2

3 Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin, Pflegekinder und Pflegeeltern, wenn sie Wohnraum gemeinsam bewohnen. Veränderte Zahl der Haushaltsmitglieder Erhöht sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (Geburt eines Kindes, Zuzug eines Haushaltsmitgliedes), kann das bewilligte Wohngeld auf Antrag erhöht werden. Ist ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied verstorben, wird für die Dauer von 12 Monaten nach dem Sterbemonat die bisherige Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bei den Höchstbeträgen für Miete oder Belastung weiter zu Grunde gelegt. Wird allerdings die Wohnung vor Ablauf dieser 12 Monate aufgegeben, gilt die alte Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nur bis zum Zeitpunkt des Wohnungswechsels. Diese Vergünstigung im Todesfall gilt nicht für vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder, die generell bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle spielen. Vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder Empfänger und Empfängerinnen von Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Übergangsgeld in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, Verletztengeld in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören, wenn bei der Leistungsberechnung bzw. der zu Grunde liegenden Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Sie können zwischen einer Transferleistung und dem Wohngeld wählen. Dabei sollte in jedem Fall errechnet werden, ob der Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. Kinderzuschlag und Wohngeld günstiger für Sie ist. 3. Wie hoch darf Ihr zu berücksichtigendes Gesamteinkommen sein? 3

4 Um Wohngeld erhalten zu können, darf das anrechenbare Einkommen bestimmte Beträge nicht überschreiten. Das anrechenbare Einkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen abzüglich bestimmter Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außer Betracht. Das Jahreseinkommen Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Für die Einkommensprognose können die Einkommensverhältnisse vor der Antragstellung herangezogen werden. Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung geht grundsätzlich vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff aus. Das heißt, maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG), ergänzt um die zu berücksichtigenden steuerfreien Einnahmen. Abzugsfähige Aufwendungen sind bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit die Betriebsausgaben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünfte die Werbungskosten. Werbungskosten sind insbesondere die Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte, die Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden, Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie notwendige Mehraufwendungen bei beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung. Pauschal werden von Löhnen und Gehältern im Jahr abgesetzt. Wenn sie einen Minijob ausüben, werden nur nachgewiesene Werbungskosten beachtet. Von Renten oder Einkommen aus Kapitalvermögen werden pauschal 102 im Jahr als Werbungskosten abgesetzt. Kinderbetreuungskosten fast vollständig abzuziehen. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind folgende Beträge absetzbar: 10 Prozent bei Haushaltsmitgliedern, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Steuern vom Einkommen entrichten, 20 Prozent bei Haushaltsmitgliedern, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten oder Steuern vom Einkommen entrichten 30 Prozent bei Haushaltsmitgliedern, die Steuern vom Einkommen sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Was kann noch abgezogen werden? Vom Einkommen können noch folgende Beträge abgezogen werden: jährlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder 4

5 Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 bis 90 und Pflegebedürftigkeit im Sinne des 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege, für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, das Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gleichgestellt ist bis zu jährlich für jedes Kind mit Erwerbseinkommen, wenn das Kind nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, jährlich wenn die wohngeldberechtigte Person alleinerziehend ist (Kind noch nicht 18 Jahre), Zu zahlender Unterhalt bis zu den im Wohngeldgesetz festgelegten Höchstbeträgen bzw. den tatsächlichen Aufwendungen wenn dies in einer notariell beurkundeten Vereinbarung, einem Unterhaltstitel oder Bescheid festgelegt ist. 4. Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig? Was ist Miete oder Belastung? Um für Ihren Fall den zuschussfähigen Höchstbetrag festzustellen, sollten Sie wissen, was unter Miete zu verstehen ist oder was zur Belastung gehört. Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen sowie die Nebenkosten. Nicht zur Miete gehören: Heizkosten und die Kosten für die Erwärmung von Wasser, Kosten der Haushaltsenergie, Vergütung für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge. Was gehört zur Belastung? Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung usw.) für Fremdmittel, die dem Bau, der Verbesserung oder dem Erwerb des Eigentums gedient haben, Instandhaltungskosten und Betriebskosten ( 36 je Quadratmeter Wohnfläche), Die Grundsteuer Nicht zur Belastung gehören: die anteiligen Aufwendungen für ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzten Wohnraum, Heizkosten und die Kosten für die Erwärmung von Wasser, Kosten der Haushaltsenergie, 36 für eine Garage oder 25 für einen Stellplatz, Ist die Garage bzw. der Stellplatz einem Dritten gegen ein höheres Entgelt zur Nutzung überlassen, so ist dieser Betrag abzusetzen. Zuschussfähige Höchstbeträge Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Zuerst ist festzustellen, welche Mietstufe ihre Gemeinde hat. 5

6 ab 2016, Zahlen in Klammer zeigen die Stufe bis Gemeinde Stufe Gemeinde Stufe Beckingen 1 Bexbach 2 Blieskastel 1 Dillingen/Saar 2 (3) Eppelborn 2 Friedrichsthal 1 (2) Heusweiler 1 (2) Homburg 2 Illingen 1 (2) Kirkel 2 (1) Kleinblittersdorf 1 (2) Lebach 1 Losheim am See 1 Mandelbachtal 1 Marpingen 1 Merchweiler 1 (2) Merzig 2 Mettlach 2 (1) Neunkirchen 2 Nohfelden 1 Ottweiler 2 Püttlingen 2 Quierschied 2 Rehlingen-Siersburg 1 Riegelsberg 2 Saarbücken 3 Saarlouis 3 (2) Saarwellingen 2 (1) Sankt Ingbert 1 (2) Sankt Wendel 1 Schiffweiler 1 (3) Schmelz 1 Schwalbach 2 Spiesen-Elversberg 1 (2) Sulzbach/Saar 2 Tholey 1 (2) Überherrn 2 Völklingen 2 Wadern 1 Wadgassen 2 6

7 Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Mietenstufen Ihrer Gemeinde, Stadt Höchstbetrag in Euro 1 I 312 II 351 III I 378 II 425 III I 450 II 506 III I 525 II 591 III I 600 II 675 III 750 Mehrbedarf für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied Höchstbeträge für Miete und Belastung ab I 71 II 81 III 91 7

8 5. Wie hoch ist Ihr Wohngeld? Wenn Sie die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des monatlichen Gesamteinkommens und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung ausgerechnet haben, können Sie die Höhe des Ihnen zustehenden Wohngeldes aus der maßgebenden Tabelle ablesen. Die Wohngeldtabellen finden Sie unter anderem im Internet unter: Ein Portal zur genauen Berechnung finden sie unter: 6. Wohngeld wie, wo, wer und wann? Wie? Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag! Wo? Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Wohngeldbehörde. Wer? Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person zu stellen. Wann? Wohngeld wird von dem Monat an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Wie lange? Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann über- oder unterschritten werden. Stellen Sie den Weiterleistungsantrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Besonderheiten Erhöhen sich rückwirkend die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent, kann das Wohngeld noch bis zum Ablauf des auf die Kenntnis der Wohnkostenerhöhung folgenden Monats rückwirkend beantragt werden. Die Haushaltsmitglieder sind verpflichtet, bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides die Wohngeldbehörde von allen Änderungen zu unterrichten, die die Leistung und Höhe des Wohngeldes beeinflussen. Mögliche Erhöhung Auf Antrag ist eine Erhöhung des Wohngeldes möglich, wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder erhöht hat (z. B. durch Geburt eines Kindes), die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent gestiegen ist, sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert hat und diese Veränderungen zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Mögliche Minderung In Fällen, in denen sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert, 8

9 die Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent mindert oder das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht, ist das Wohngeld auch während eines laufenden Bewilligungszeitraums abzusenken bzw. zurückzufordern. Mitteilungspflichten Die wohngeldberechtigte Person und das Haushaltsmitglied, das Wohngeld erhält, sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Minderung des Wohngeldes oder zur Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides führen, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls droht eine Geldbuße. Anfechtung des Wohngeldbescheides Halten Sie den Ihnen erteilten Wohngeldbescheid für unrichtig, so können Sie Widerspruch einlegen. 7. Datenabgleich Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, die Angaben aller Haushaltsmitglieder durch einen automatisierten Datenabgleich zu überprüfen, um rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu verhindern. 8. Wohngeldbehörden im Saarland Landkreis Neunkirchen Kreissozialamt Wohngeldbehörde Martin-Luther-Str Ottweiler Tel Fax Landkreis Merzig-Wadern Amt für soziale Angelegenheiten Wohngeldbehörde Am Gaswerk Merzig Tel Fax: Landkreis St. Wendel Wohngeldbehörde Mommstraße St. Wendel Tel Fax: Landkreis Saarlouis 9

10 Kreissozialamt Prof.-Notton-Straße Saarlouis Tel Fax: Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis Amt für soziale Sicherung Am Forum Homburg Tel Fax: Regionalverband Saarbrücken Soziales Dienstleistungszentrum am Schloss Wohngeldbehörde Schlossplatz Saarbrücken Telefon: und Fax: Beratungsangebot der Arbeitskammer Saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Arbeitskammer. Bitte wenden Sie sich in Beratungsangelegenheiten direkt an die Beratungsabteilung der AK. Arbeitskammer des Saarlandes Haus der Beratung Trierer Straße Saarbrücken Fax : (0681) Mail : beratung@arbeitskammer.de Montag Donnerstag Freitag 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Telefonische Kurzberatung im Arbeitsrecht: (0681) Terminvergabe zur persönlichen Beratung: (0681) , -150, -100 Infos online: Online Beratung 10

11 Sie können mit unseren Fachberatern direkt online Kontakt aufnehmen. Wir beraten Sie sicher und anonym, d.h. Sie schicken uns keine , sondern kommunizieren mit uns direkt über eine SSLsichere Internetverbindung. SSL steht für Secure Socket Layer (dt. "sichere Sockelschicht"). Das SSL-Protokoll gewährleistet, dass Daten während der Übertragung nicht gelesen oder manipuliert werden können und stellt die Identität einer Internetseite sicher. 11

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Wohngeld

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Wohngeld Arbeits- und Sozialrechts-Info Wohngeld Stand: 2/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Wohngeld Seit über 40 Jahren hilft das Wohngeld, die Wohnkosten zu tragen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder,

Mehr

Landkreis Teltow-Fläming

Landkreis Teltow-Fläming Landkreis Teltow-Fläming Sozialamt Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Dezernat II Ansprechpartner: Frau Winzer Telefon: 03371 608 4414 E-Mail: sylvia.winzer@teltow-flaeming.de Stand: 12.09.2016 Merkblatt

Mehr

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich. Wohngeld. Besteht für Sie ein Anspruch auf Wohngeld?

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich. Wohngeld. Besteht für Sie ein Anspruch auf Wohngeld? Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Wohngeld Besteht für Sie ein Anspruch auf Wohngeld? Was ist Wohngeld? Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird

Mehr

Landtagswahlen 1980 bis 2012 im Saarland nach Gemeinden

Landtagswahlen 1980 bis 2012 im Saarland nach Gemeinden % % % % % % % % % % Beckingen 2012 12667 7994 63,1 147 1,8 7847 98,2 2489 31,7 2772 35,3 287 3,7 72 0,9 1350 17,2 570 7,3 307 3,9 2009 12822 9314 72,6 158 1,7 9156 98,3 2302 25,1 3167 34,6 413 4,5 787

Mehr

als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wohngeld Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird auf Antrag Wohngeld als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss

Mehr

Mieterschutzbund Eichwalde Zeuthen und Umgebung e.v. Seite 1. Von Julia Schorch WISO [Stand: 04/2011]

Mieterschutzbund Eichwalde Zeuthen und Umgebung e.v. Seite 1. Von Julia Schorch WISO [Stand: 04/2011] Mieterschutzbund Eichwalde Zeuthen und Umgebung e.v. Seite 1 Wohngeld Wann es den Zuschuss gibt Von Julia Schorch WISO [Stand: 04/2011] Rund ein Drittel ihres Einkommens geben deutsche Haushalte im Schnitt

Mehr

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG)

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Anlage 1 Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Name, Vorname des/der Erklärenden Geburtsdatum Anschrift Beruf Abschnitt 1 Zu meinem Haushalt gehören die nachstehend

Mehr

Wohngeld 2016/2017. Ratschläge und Hinweise

Wohngeld 2016/2017. Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2016/2017 Ratschläge und Hinweise 2 Wohngeld 2016/2017 Ratschläge und Hinweise Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2010

Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2010 2010 1 Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2010 2 Zur Information über die geltenden Wohngeldregelungen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld

Mehr

Wohngeld. Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen

Wohngeld. Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen Wohngeld Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen Information der Stadtverwaltung Waiblingen / Wohngeldbehörde und des Bundesministerium für Verkehr, Bau

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise.

Wohngeld Ratschläge und Hinweise. Wohngeld 2014 Ratschläge und Hinweise www.bmvbs.bund.de Inhalt Seite 1. Was ist Wohngeld und wer erhält es? 3 2. Wer rechnet als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied? 6 3. Wie hoch darf Ihr Gesamteinkommen

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise.

Wohngeld Ratschläge und Hinweise. Wohngeld 2013 Ratschläge und Hinweise www.bmvbs.bund.de Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2013 Zur Information über die geltenden Wohngeldregelungen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Mehr

Das Wohngeld. Ein kurzer Überblick. Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe. Titel der Präsentation Folie: 1. Landeshauptstadt Dresden

Das Wohngeld. Ein kurzer Überblick. Sozialamt Abt. Wohngeld/Bildung und Teilhabe. Titel der Präsentation Folie: 1. Landeshauptstadt Dresden Ein kurzer Überblick Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Wichtige Gesetze im Wohngeldverfahren Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldverordnung (WoGV) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte K VII j 2015 Wohngeld 2015 Wohngeldempfänger/innen im Saarland am 31.12.2015 nach Haushaltsgröße in Prozent 4 15 % 3 8 % 5 11 % 2 10 % 6 und mehr 9 % 1 Person 47 % Ausgegeben im Oktober

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise

Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2009 Ratschläge und Hinweise Berlin, Januar 2009 2 Am 1. Januar 2009 treten mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft. Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise

Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2011 Ratschläge und Hinweise Verkehr Mobilität Bauen Wohnen Stadt Land Verkehr Mobilität Bauen Wohnen Stadt Land www.bmvbs.de Verkehr Mobilität Bauen Wohnen Stadt Land Verkehr Mobilität Bauen

Mehr

Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009

Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 ƒ Was neu ist, wer Wohngeld erhält und wie es ermittelt wird Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 1. Januar 2009 tritt die Wohngeld reform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen

Mehr

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld Hier kann nur ein grober Überblick gegeben werden, der die individuelle Prüfung eines Wohngeldanspruchs nicht ersetzen kann. Wer kann einen Antrag

Mehr

Das neue Wohngeld. Fragen und Antworten. Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung

Das neue Wohngeld. Fragen und Antworten. Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Das neue Wohngeld Fragen und Antworten Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung 2 VORWORT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mecklenburg-Vorpommern ist ein schönes Land zum Wohnen und Wohlfühlen

Mehr

Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde

Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde Wohngeld Wohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastung zur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII)

Mehr

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer) könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, z.b. unter 850 netto für allein stehende und wenn Sie keine anderen

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 4 Sozialleistungen Wohngeld 2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 05.10.2017 Artikelnummer: 2130400167004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 4 Sozialleistungen Wohngeld 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.12.2016 Artikelnummer: 2130400157004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 4 Sozialleistungen Wohngeld 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 9. März 2016, Tabelle 2.5 korrigiert am 3. Mai 2018 Artikelnummer: 2130400147004 Ihr

Mehr

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen Wohngeld - Mietzuschuss beantragen Mietzuschuss (Wohngeld) könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, z. B. unter 850 netto für allein stehende und wenn Sie keine anderen Sozialleistungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld Das Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld 12

Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld Das Wohngeld Der Anspruch auf Wohngeld 12 Inhaltsverzeichnis 1. Das Wohngeld 12 1. Das Wohngeld 12 2. Der Anspruch auf Wohngeld 12 2.1. Die Art des Wohnraumes 12 2.2. Anspruchsberechtigung 14 2.2.1. Ausnahmen bei der Anspruchberechtigung 15 2.2.1.1.

Mehr

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümer) könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, z.b. unter 956,00 netto für Alleinstehende und wenn Sie keine

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Wohngeld. Fachserie 13 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 4 Sozialleistungen Wohngeld 201 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 02. 201 Artikelnummer: 2130400127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Wohngeld. Wichtige Fragen und Antworten. Stand: 01.01.2012

Wohngeld. Wichtige Fragen und Antworten. Stand: 01.01.2012 Wohngeld Wichtige Fragen und Antworten Stand: 01.01.2012 Wohngeld Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wohnraum ist gerade für Familien oft knapp und teuer. Deshalb gibt es schon seit mehr als 40 Jahren

Mehr

Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungszählung. zensus Von Daniel Krämer. III Statistisches Quartalsheft Saarland 7

Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungszählung. zensus Von Daniel Krämer. III Statistisches Quartalsheft Saarland 7 Zensus 2011: Gebäude- und Wohnungszählung Von Daniel Krämer Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist die umfassendste Erhebung im Rahmen des Zensus 2011. Sie wurde von den statistischen Ämtern der Länder

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte A I 1 - vj 3/ sentwicklung im 3. Vierteljahr sstand 30. September sdichte im Saarland 30. September Einwohner je km 2 von bis unter < 250 250 500 500 750 750 1 000 > 1 000 Ausgegeben

Mehr

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

Wohngeld - Mietzuschuss beantragen Wohngeld - Mietzuschuss beantragen Mietzuschuss (Wohngeld für Mieter) könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, z. B. unter 956,00 netto für Alleinstehende und wenn Sie keine anderen

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

- Personen die im Heim leben und Hilfe in Einrichtungen beziehen, in der ein Teil Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt enthalten ist.

- Personen die im Heim leben und Hilfe in Einrichtungen beziehen, in der ein Teil Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt enthalten ist. Hinweise zum Antrag auf Wohngeld Diese Hinweise sollen Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen im Antrag vollständig und richtig und nach bestem Wissen und Gewissen

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise

Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2008 Ratschläge und Hinweise Berlin, März 2008 2 V o r w o r t Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Wohngeld K VII - j Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern 2012 Bestell-Nr.: Herausgabe: Printausgabe: F2B3 2012 00 29. Januar 2014 EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Kraftfahrzeugbestand am 1. Januar 2016 und Neuzulassungen im Jahr 2015 Pkw-Dichte im Saarland und im Bundesgebiet (jeweils 1. Januar) Pkw je 1 000 Einwohner 700 600 500 Saarland Bund

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Kraftfahrzeugbestand am 1. Januar 2014 und Neuzulassungen im Jahr 2013 Pkw-Dichte im Saarland und im Bundesgebiet (jeweils 1. Januar) Pkw je 1 000 Einwohner 700 600 500 Saarland Bund

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Wohngeld K VII - j Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern 2011 Bestell-Nr.: F2B3 2011 00 Herausgabe: 8. August 2012 Printausgabe: EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Wohngeld K VII j Wohngeld in MecklenburgVorpommern 2013 Bestell: Herausgabe: Printausgabe: F2B3 2013 00 6. November 2015 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt MecklenburgVorpommern,

Mehr

Wohngeldantrag für Bewohner in Heimen

Wohngeldantrag für Bewohner in Heimen Wohngeldantrag für Bewohner in Heimen Der Wohngeldantrag wird gestellt als: Erstantrag Eingangsstempel der Wohngeldbehörde Weiterleistungsantrag Erhöhungsantrag Wohngeldnummer / Aktenzeichen Beachten Sie

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise

Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2007 Ratschläge und Hinweise Berlin, Februar 2007 2 V o r w o r t Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von

Mehr

Wohngeld Ratschläge und Hinweise

Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeld 2005 Ratschläge und Hinweise Berlin, Januar 2005 2 V o r w o r t Seit fast 40 Jahren schon hilft das Wohngeld den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von

Mehr

STATISTISCHER BERICHT F II 11 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT F II 11 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT F II 11 j / 13 Wohngeld im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert ist unbekannt oder geheim zu halten...

Mehr

Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld für Seniorinnen und Senioren in Düsseldorf Informationen und Tipps Die meisten Menschen möchten

Mehr

WAHLEN IM SAARLAND. - Vorläufige Ergebnisse -

WAHLEN IM SAARLAND. - Vorläufige Ergebnisse - WAHLEN IM SAARLAND Landtagswahl am 30. August 2009 - Vorläufige Ergebnisse - EINZELSCHRIF T NR. 119 / 2009 Einzelschriften Wahlen im Saarland Landtagswahl am 30. August 2009 - Vorläufige Ergebnisse - Einzelpreis:

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG)

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG) Beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 4 Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG) Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen Person mit eigenem Einkommen

Mehr

Hattingen hat alles unter Dach und Fach. Ihr Anspruch auf Wohngeld: Informationen, Ratschläge, Berechnungsbeispiele

Hattingen hat alles unter Dach und Fach. Ihr Anspruch auf Wohngeld: Informationen, Ratschläge, Berechnungsbeispiele Hattingen hat alles unter Dach und Fach. Ihr Anspruch auf Wohngeld: Informationen, Ratschläge, Berechnungsbeispiele Inhalt Was ist Wohngeld? Seite 3 Das Antragsverfahren 4 Voraussetzungen 6 Berechnung

Mehr

Wer bekommt Wohngeld?

Wer bekommt Wohngeld? Wer bekommt Wohngeld? Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (s. auch Par.

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Wohngeld im Freistaat Sachsen 2015 K VII 1 j/15 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

K VII - j / 11. Wohngeld in Thüringen am Bestell - Nr

K VII - j / 11. Wohngeld in Thüringen am Bestell - Nr K VII - j / 11 Wohngeld in Thüringen am 31.12.2011 Bestell - Nr. 06 206 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau

Mehr

Wohngeldreform zum 1. Januar 2016

Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 Kurzinformation 1 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit (BMUB) Referat Öffentlichkeitsarbeit 11055 Berlin E-Mail:

Mehr

STAATSMINISTERIUM DES INNERN. Wohngeld. Ratschläge und Hinweise

STAATSMINISTERIUM DES INNERN. Wohngeld. Ratschläge und Hinweise STAATSMINISTERIUM DES INNERN Wohngeld Ratschläge und Hinweise Wohngeldrechtliche Regelungen der Bundesregierung Wohngeldgesetz vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1856), (WoGG) zuletzt geändert durch Artikel 12

Mehr

Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss -

Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss - Erstantrag Eingangsvermerke der Wohngeldstelle: Ausgegeben am: Rückgabe bis: Eingang am: Weitergewährungsantrag (abgelaufener Bewilligungszeitraum) Wohngeldnummer (falls

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/581 (16/542) 01.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Religiöse Feiertage an saarländischen Schulen Vorbemerkung

Mehr

Datenanhang Kreisreport Inhaltsverzeichnis. Wirtschaftsleistung und Einkommen 2. Betriebe und Beschäftigte nach Gemeinden 3

Datenanhang Kreisreport Inhaltsverzeichnis. Wirtschaftsleistung und Einkommen 2. Betriebe und Beschäftigte nach Gemeinden 3 Inhaltsverzeichnis Tabelle Seite Wirtschaftsleistung und Einkommen 2 Betriebe und Beschäftigte nach Gemeinden 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen - absolut 4 Sozialversicherungspflichtig

Mehr

Name Straße PLZ Ort . Bürgeramt Beckingen Bergstr Beckingen

Name Straße PLZ Ort  . Bürgeramt Beckingen Bergstr Beckingen Bürgeramt Beckingen Bergstr. 48 66701 Beckingen rathaus@beckingen.de Bürgeramt Bexbach Alois-Nessler-Platz 66450 Bexbach info@bexbach.de Bürgeramt Blieskastel Paradeplatz 5 66440 Blieskastel info@blieskastel.de

Mehr

Wohngeld Neues neu seit 2011 Wohngeld 2016 DEUTSCHER MIETERBUND

Wohngeld Neues neu seit 2011 Wohngeld 2016 DEUTSCHER MIETERBUND Wohngeld Neues Wohngeld2016 neu seit 2011 DEUTSCHER METERBUND Zum Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohngeld sechs Jahre lang unverändert geblieben ist, wurden die

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Wohngeld im Freistaat Sachsen 2016 K VII 1 j/16 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle,

Mehr

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Hier sehen Sie die zuständige Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk, die für die Leistungsbewilligung sowie Ihre Beratung und Vermittlung zuständig ist. Ihr Vorteil: Alle Fragen zur Arbeitsvermittlung und

Mehr

Anlage 1 a WoBaufö. Jährlich: EUR Summe: EUR Außer den angeführten Einnahmen hatte ich folgende Einkünfte aus:

Anlage 1 a WoBaufö. Jährlich: EUR Summe: EUR Außer den angeführten Einnahmen hatte ich folgende Einkünfte aus: Einkommenserklärung der/des Haushaltsangehörigen nach 9 Wohnraumförderungsgesetz Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder dem Haushalt angehörenden Person mit eigenem Einkommen einreichen Hinweis:

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Gemäß der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) hat der Landesausschuss der Ärzte und

Mehr

wohngeld uli2012:f+f_ :46 Uhr Seite 5 Wohngeld neu seit 2011 DEUTSCHER MIETERBUND

wohngeld uli2012:f+f_ :46 Uhr Seite 5 Wohngeld neu seit 2011 DEUTSCHER MIETERBUND wohngeld uli2012:f+f_02-16 18.10.2011 10:46 Uhr Seite 5 d l e g n Wohseit 2011 neu DEUTSCHER METERBUND Nachdem im Januar 2009 ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten war, konnten sich rund 800 000 Haushalte

Mehr

K VII - j/11 F

K VII - j/11 F 2012 2011 K VII j/11 F2043 201100 Zeichenerklärung (nach DIN 55301) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau Null)... Angabe fällt

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Fremdenverkehr im Mai 2018 350 Gästeankünfte und übernachtungen im Saarland *) in 1 000 300 250 200 150 100 50 0 J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S

Mehr

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum)

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum) Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum) Erstantrag Wiederholungsantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeitraumes (frühestens

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Fremdenverkehr im November 2017 350 Gästeankünfte und übernachtungen im Saarland *) in 1 000 300 250 200 150 100 50 0 J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: Donnerstag: Freitag: Mittwochs: 8.30-12.00 Uhr 14.00-15.30 Uhr 8.30-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr 8.30-12.30 Uhr g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld

Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld Sehr geehrte Damen und Herren, diese Erläuterungen sollen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrages eine Hilfe sein. Ein Anspruch auf Wohngeld kann nur ermittelt werden,

Mehr

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Wohngeld in Thüringen am

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Wohngeld in Thüringen am Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht K VII - j / 13., I,, I I I 1 1 1 I ' ' I Wohngeld in Thüringen am 31.12.2013 Bestell-Nr. 06 206 Thüringer Landesamt für Statistik www.statistik.thueringen.de

Mehr

die Übernahme der Beiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

die Übernahme der Beiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Gemeinde Stuhr Blockener Straße 6 28816 Stuhr Antragsausgabe: Antragseingang: Antrag auf Staffelung der Kindergartenbenutzungsgebühren oder Spielkreisgebühren durch die Gemeinde Stuhr und auf Übernahme

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS Anlage 2 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.00 Uhr 14.00 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 12.30 Uhr Mittwochs: g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung

Mehr

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen.

Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds ist dieses Formblatt für jede Tätigkeit gesondert auszufüllen. Wohngeldnummer: (soweit bekannt) Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hinweis: Bei mehreren selbständigen Tätigkeiten desselben Haushaltsmitglieds

Mehr

Landkreis Eichsfeld Der Landrat. V e r f a h r e n s r i c h t l i n i e. Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen

Landkreis Eichsfeld Der Landrat. V e r f a h r e n s r i c h t l i n i e. Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen Landkreis Eichsfeld Der Landrat V e r f a h r e n s r i c h t l i n i e Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen -1- Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Eichsfeld

Mehr

K VII - j / 09. Wohngeld in Thüringen am Bestell - Nr

K VII - j / 09. Wohngeld in Thüringen am Bestell - Nr K VII - j / 09 Wohngeld in Thüringen am 31.12.2009 Bestell - Nr. 06 206 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau

Mehr

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss - Immer wenn Sie dieses Zeichen sehen, benötigen wir Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. einen Nachweis zu Ihren Erstantrag Angaben Weiterleistungsantrag wegen

Mehr

Freistellung bei Erkrankung von Kindern

Freistellung bei Erkrankung von Kindern Arbeits- und Sozialrechts-Info Freistellung bei Erkrankung von Kindern Stand: 10/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Freistellung Berufstätige Eltern wissen über die Probleme, wenn bei einer plötzlichen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte G IV 1 - m 6/2003 Fremdenverkehr im Juni 2003 und 1. Halbjahr 2003 250 Tausend Gästeankünfte und -übernachtungen im Saarland 200 150 100 50 0 J F M A M J J A S O N D J F M A M J J

Mehr

Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum)

Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss (für Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum) Antrag auf Wohngeld (und Anlagen) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Postanschrift: Ansgaritorstr. 2 Dienstgebäude: Contrescarpe 7 28195 Bremen Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) Lastenzuschuss

Mehr

Anlage 1 a zum Wohnberechtigungsschein. Beruf (freiwillige Angabe):

Anlage 1 a zum Wohnberechtigungsschein. Beruf (freiwillige Angabe): Anlage 1 a zum Wohnberechtigungsschein Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörenden Person mit eigenem Einkommen einreichen Einkommenserklärung des Antragstellers nach 10 des

Mehr

EINKOMMENSVORAUSSETZUNGEN BEI EINKOMMENSABHÄNGIGER FÖRDERUNG

EINKOMMENSVORAUSSETZUNGEN BEI EINKOMMENSABHÄNGIGER FÖRDERUNG EINKOMMENSVORAUSSETZUNGEN BEI EINKOMMENSABHÄNGIGER FÖRDERUNG STAND: JANUAR 2016 1 Allgemeine Einführung... 2 2 Information zu den Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG... 3 3 Einkommensermittlung... 4 4 Erforderliche

Mehr

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Stand: 6.6.2017 SYNOPSE zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems BR-Drs. 431/17; BT-Drs. 18/12589 mit Wirkung zum 1.7.2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 1 Berechtigte

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe hat in ihrer Sitzung am 05.02.2009

Mehr

Datensatzbeschreibung AWOG10_2016. Wohngeldstatistik ab Statistikidentifikator: - EVAS-Nummer: - Berichtszeit: ab 2016.

Datensatzbeschreibung AWOG10_2016. Wohngeldstatistik ab Statistikidentifikator: - EVAS-Nummer: - Berichtszeit: ab 2016. AWOG10_2016 Wohngeldstatistik ab 1.1.2016 Statistikidentifikator: - EVAS-Nummer: - Berichtszeit: ab 2016 Satzformat: variabel Satzlänge: 593 Datensatz- / -Name: - laut Ersteller: - Materialbezeichnung(en):

Mehr

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Erstantrag Weiterleistungsantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeitraumes (BWZR) (frühestens zwei Monate vor Ablauf des BWZR)

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Februar 2011 ISSN 1610 4153 F II 11 j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 1416 28195 Bremen Wohngeld im Lande Bremen 2009

Mehr