Hattingen hat alles unter Dach und Fach. Ihr Anspruch auf Wohngeld: Informationen, Ratschläge, Berechnungsbeispiele

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1 Hattingen hat alles unter Dach und Fach. Ihr Anspruch auf Wohngeld: Informationen, Ratschläge, Berechnungsbeispiele

2 Inhalt Was ist Wohngeld? Seite 3 Das Antragsverfahren 4 Voraussetzungen 6 Berechnung des Gesamteinkommens 9 Bis zu wie viel Gesamteinkommen gibt es noch Wohngeld? 11 Weitere Informationen 13 Beispielfälle 14 Herausgeber: Stadt Hattingen, Die Bürgermeisterin - FB50 Gestaltung: Stadt Hattingen, R01 Druck: Umschlag: onlineprinters GmbH, Neustadt a.d.aisch Innenteil: Stadt Hattingen, Stadtdruckerei, FB10 Alle Angaben ohne Gewähr August Exemplare Ihr Anspruch auf Wohngeld 2

3 Was ist Wohngeld? Wohnen kostet oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss gezahlt und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld für Mieter und Eigentümer Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Rechtsanspruch Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ihr Anspruch auf Wohngeld 3

4 Das Antragsverfahren Wie, wo und wann beantragen Sie Wohngeld? Wann ändert sich der Wohngeldanspruch? Wie? Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag! Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie bei den folgenden Stellen, die gleichzeitig auch Annahmestellen für die Entgegennahme des ausgefüllten Wohngeldantrages sind: Annahmestellen Fachbereich Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen Zimmer 004 und 005 Tel / 5549 / 5551 Hüttenstraße 43 Erdgeschoss Öffnungszeiten Nach telefonischer Terminabsprache oder zu den Regelöffnungszeiten : Mo, Di, Do Uhr Do Uhr Bürgerbüro Bahnhofstraße 48 Mo, Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr 1. Sa im Monat Uhr Hattingen Marketing Haldenplatz 3 Mo-Fr Uhr (neben dem Bügeleisenhaus) und Uhr Sa Uhr Verwaltungsnebenstelle Welper Im Welperfeld 23 Mo, Mi, Fr Uhr Rathaus Rathausplatz 1 Mo-Do Uhr Fr Uhr Wo? Den Antrag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Hattingen, Hüttenstraße 43, Erdgeschoss, Zimmer 004 oder 005. Hier hält man ebenfalls die erforderlichen Formulare bereit und ist Ihnen Ihr Anspruch auf Wohngeld 4

5 falls erforderlich beim Ausfüllen behilflich. Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin wird Sie bei Antragstellung über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Sie können Ihre Antragsunterlagen auch bei den o.g. Annahmestellen abgeben oder per Post der Stadt zusenden. Wann? Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird Ihnen in der Regel erst vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Deshalb sollte Ihr Antrag bis spätestens zum Monatsende der Wohngeldstelle zugehen. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen. Wie lange? Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Danach kann auf Antrag das Wohngeld weiter bewilligt werden. Stellen Sie den Weiterleistungsantrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. So können Sie vermeiden, dass Ihre laufende Wohngeldzahlung unterbrochen wird. Ihr Anspruch auf Wohngeld 5

6 Voraussetzungen Ob sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder: Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen ferner: der Ehegatte eines Haushaltsmitgliedes, Lebenspartner(in) eines Haushaltsmitgliedes, Personen, die mit einem Haushaltsmitglied in einer Verantwortungsund Einstehensgemeinschaft leben, Eltern und Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder) eines Haushaltsmitgliedes Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin eines Haushaltsmitgliedes, Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. Änderung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Erhöht sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, z.b. durch die Geburt eines Kindes oder durch den Zuzug eines Haushaltsmitgliedes, kann das bewilligte Wohngeld auf Antrag erhöht werden. Ist ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied gestorben, so wird für die Dauer von 12 Monaten nach dem Sterbemonat die bisherige Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bei den Höchstbeträgen für Miete oder Belastung weiter zu Grunde gelegt. Wird allerdings die Wohnung vor Ablauf dieser 12 Monate aufgegeben, gilt die alte Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nur bis zum Zeitpunkt des Wohnungswechsels. Ihr Anspruch auf Wohngeld 6

7 Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? Soweit die Voraussetzungen hinsichtlich Ihres Einkommens nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes, wenn Ihnen Mietbeihilfe nach 7a des Unterhaltssicherungsgesetzes bewilligt wurde. Es besteht ebenfalls kein Wohngeldanspruch, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG oder auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch III. Buch haben. Wenn diese Leistungen jedoch ausschließlich als Darlehen gewährt werden, besteht weiterhin Anspruch auf Zahlung von Wohngeld. Vom Wohngeld ausgeschlossene Haushaltsmitglieder: Empfänger(innen) von sog. Transferleistungen Arbeitslosengeld II Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung u.a. sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn im Rahmen der jeweiligen Transferleistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss von Wohngeld beginnt vom ersten eines Monats an, für den ein Transferleistungsantrag gestellt worden ist. Grundsätzlich kann zwischen einer Transferleistung und dem Wohngeld gewählt werden. Wenn allerdings der Bedarf bereits durch Einkommen und Wohngeld gedeckt werden kann, ist in diesen Fällen das Wohngeld vorrangig zu gewähren. Kann das Wohngeld erhöht werden? In der Regel bleibt das Wohngeld während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverändert. Eine Erhöhung des Wohngeldes ist jedoch auf Antrag möglich, wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat (z.b. durch Geburt eines Kindes), die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15% unter Berücksichtigung des maßgeblichen Gesamt-Miethöchstbetrages gestiegen sind, Ihr Anspruch auf Wohngeld 7

8 sich das anrechenbare Gesamteinkommen um mehr als 15% verringert hat. Kann sich laufendes Wohngeld verringern oder wegfallen? Der Wohngeldbescheid wird vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes aufgehoben, wenn die Nutzung der Wohnung von allen Haushaltsmitgliedern aufgegeben wird, das Wohngeld nicht mehr zur Bezahlung der Miete aufgewendet wird. Das Wohngeld kann neu berechnet werden und kann sich deshalb verringern oder wegfallen, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 15% verringert, sich das anrechenbare Gesamteinkommen um mehr als 15% erhöht. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Veränderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Hinweise hierzu sind im Wohngeldantrag und im Wohngeldbescheid enthalten. Verstöße gegen diese Mitteilungspflichten sowie unrichtige bzw. unterlassene Angaben im Antragsverfahren, die den Anspruch auf Wohngeld mindern würden, können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu Euro bzw. als Straftat geahndet werden. Ihr Anspruch auf Wohngeld 8

9 Berechnung des Gesamteinkommens Um Wohngeld erhalten zu können, darf Ihr monatliches Gesamteinkommen bestimmte Beträge, die nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedlich hoch sind, nicht überschreiten. Ihr anzurechnendes Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge und eventueller Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen. Die Höhe der Einkommen ist nachzuweisen. Bestimmte steuerfreie Einnahmen, z.b. das Kindergeld oder das Pflegegeld bleiben bei der Einkommensermittlung von vornherein ohne Berücksichtigung. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens. Als Jahreseinkommen ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist. Hierzu kann auch von dem Einkommen ausgegangen werden, das innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung erzielt worden ist. Die wohngeldrechtliche Einkommensermittlung geht vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff aus. Das bedeutet, dass die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) maßgebend sind allerdings sind bestimmte steuerfreie Einnahmen abzüglich der hierfür aufgewandten Werbungskosten dem Jahreseinkommen hinzu zu rechnen. Zu diesen steuerfreien Einnahmen gehören zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Krankengeld u.a. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG-Leistungen Bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit sind die erzielten Gewinne die maßgebenden Einkünfte. Bei den Einkunftsarten nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten hinaus das Einkommen. Ihr Anspruch auf Wohngeld 9

10 Als Werbungskosten von Löhnen und Gehältern sind mindestens pauschal i jährlich absetzbar; von steuerpflichtigen Alters- oder Witwenrenten mindestens pauschal 102 i. Als Erwerbstätige können Sie zusätzlich Kinderbetreuungskosten geltend machen. Was kann noch abgesetzt werden? Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind folgende Pauschbeträge absetzbar: 30%, wenn Sie Steuern, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Krankenversicherung zahlen; 20%, wenn Sie nur zwei dieser Abgaben entrichten: 10%, wenn Sie eine dieser Abgaben zahlen müssen; 6%, wenn Sie keine Abgaben zahlen. Den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zu privaten Krankenversicherungen oder Beiträge für Lebensversicherungen gleich gestellt. Weiter können folgende Freibeträge von dem um die Werbungskosten und um den Pauschbetrag bereinigten Jahreseinkommen abgesetzt werden: ein Freibetrag von 125 Euro monatlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von wenigstens 80 bei einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege; häusliche Pflegebedürftigkeit wird durch Pflegebescheid nachgewiesen. ein Freibetrag von 100 Euro monatlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von unter 80 bei einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des 14 SGB XI und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege, ein Freibetrag von bis zu 50 Euro monatlich für jedes Kind mit eigenem Einkommen, wenn das Kind das 16., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, ein Freibetrag von 50 Euro monatlich für jedes Kind unter 12 Jahren, wenn die wohngeldberechtigte Person allein mit noch nicht volljährigen Haushaltsmitgliedern zusammen wohnt und wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nicht nur kurzfristig von der Wohnung abwesend ist. ein Abzugsbetrag in Höhe der Aufwendungen zur Erfüllung gesetzli- Ihr Anspruch auf Wohngeld 10

11 cher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten oder in einem Unterhaltstitel oder Bescheid festgestellten Betrag; ansonsten in Höhe eines Pauschalbetrages in einem im Wohngeldgesetz genannten Umfang. Bis zu wie viel monatlichem Gesamteinkommen gibt es noch Wohngeld? Übersicht über Einkommensgrenzen für Wohnungen in Gemeinden der Mietenstufe III (Hattingen u.a.) Haushaltsgröße Einkommensgrenze (nach den Wohngeldtabellen) Wohngeld monatlich 1 Person 800,00 i 13,00 i 2 Personen 1.100,00 i 11,00 i 3 Personen 1.350,00 i 12,00 i 4 Personen 1.780,00 i 10,00 i 5 Personen 2.040,00 i 11,00 i Welche Miete oder Belastung ist zuschussfähig? Ob Ihnen Wohngeld bewilligt wird, hängt nicht nur von der Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens und von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ab. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich auch nach der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Miete ist der Betrag, der nach dem Mietvertrag, Untermietvertrag oder ähnlichem Nutzungsverhältnis zu zahlen ist. Zur Miete gehören neben der Grundmiete die Kosten des Wasserverbrauchs Kosten für Grundbesitzabgaben Kosten für Aufzug u.a. Ihr Anspruch auf Wohngeld 11

12 Nicht zur Miete gehören u.a. Heizungs- und Warmwasserkosten Untermietzuschläge des Mieters an den Vermieter Vergütungen für die Überlassung von Möbeln oder eines Gartens Garagen- oder Stellplatzmiete Unter Belastung werden die Beträge der Zinsen und Tilgungen bei Eigentümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen verstanden. Die Belastung wird in einer besonderen Wohngeld-Lastenberechnung durch die Wohngeldbehörde ermittelt. Zur Belastung gehören die Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung u.s.w.) für solche Fremdmittel, die dem Bau, der Verbesserung oder dem Erwerb des Eigentums gedient haben; außerdem die Instandhaltungs- und Betriebskosten in einer gesetzlich bestimmten Höhe, Grundsteuer und zu entrichtende Verwaltungskosten. Zuschussfähige Höchstbeträge Mit dem Wohngeld werden nur angemessen hohe Wohnkosten bezuschusst. Was angemessen ist, wird durch Höchstbeträge festgelegt, die sich nach dem jeweils örtlichen Mietpreisniveau richten. Dazu gibt es sieben Mietenstufen. Hattingen gehört zur Mietenstufe III. Höchstbeträge für Miete oder Belastung in Hattingen (Mietenstufe III) Die ermittelte Miete oder Belastung wird bei der Berechnung des Wohngeldes nur bis zu einer bestimmten angemessenen Miete berücksichtigt. Der zuschussfähige Gesamtmiethöchstbetrag ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Haushaltsgröße Höchstbeträge für Miete und Belastung 1 Person 330 i 2 Personen 402 i 3 Personen 479 i 4 Personen 556 i 5 Personen 638 i Mehrbetrag für jede weitere 77 i Person Ihr Anspruch auf Wohngeld 12

13 Informationen im Internet zum Wohngeldantrag Die Wohngeld-Broschüre einschließlich Wohngeld-Tabellen finden Sie unter / Bauen u. Wohnen / Wohngeld 2012 / Ratschläge und Hinweise (pdf) (Bundesbauministerium) unter / Wohnen/ Wohngeld finden Sie - Wohngeldrechner des Landes NRW - Antragsformulare und Anlagen - Info-Broschüre: Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld Stadt Hattingen Fachbereich Soziales und Wohnen -Wohngeldstelle- Hüttenstraße 43 Postfach Hattingen Zuständige Wohngeld-Sachbearbeiterinnen Buchstaben A - G, J Zimmer 004 Tel Frau Reiche Buchstaben H,I,K,L Zimmer 005 Tel Frau Dietrich Buchstaben M - Z Zimmer 004 Tel Frau Großmann Ihr Anspruch auf Wohngeld 13

14 Beispielfälle für die Berechnung von Wohngeld Hier noch einige Bespiele, anhand derer Sie prüfen können, ob Sie evtl. einen Wohngeldanspruch haben: Beispiel 1: Alleinstehende Rentnerin: monatliche Rente 664,68 i (brutto) Bruttokaltmiete: 360 i; Miethöchstbetrag 330 i; zu berücksichtigende Miete 330 i; anzurechnendes Einkommen monatlich 590,56 i Wohngeld monatlich: 109 i Beispiel 2: Rentnerehepaar; monatliche Rente Ehemann 750 i (brutto), monatliche Rente Ehefrau 320 i (brutto); Bruttokaltmiete 380 i, Miethöchstbetrag 402 i Zu berücksichtigende tatsächliche Miete 380 i; Anzurechnendes monatliches Einkommen 947,70 i. Wohngeld monatlich: 64 i Beispiel 3: Alleinstehender, Bezug von Arbeitslosengeld I, Tagessatz 19,53 i; Bruttokaltmiete 348 i, Miethöchstbetrag 330 i ; Zu berücksichtigende Miete 330 i. Anzurechnendes monatliches Einkommen 550,75 i. Wohngeld monatlich 128 i Beispiel 4: Familie, 2 Kinder, Vater erwerbstätig, Einkommen (brutto) zuzügl i Weihnachtsgeld und 400 i Urlaubsgeld, Mutter geringfügig beschäftigt 400 i monatlich, Kindergeld für zwei Kinder: 368 i monatlich. Bruttokaltmiete 490 i, Miethöchstbetrag 556 i, zu berücksichtigende tatsächliche Miete 490 i, anzurechnendes Einkommen monatlich 1.661,67 i (Kindergeld anrechenfrei). Wohngeld monatlich 26 i Ihr Anspruch auf Wohngeld 14

15 Beispiel 5: Alleinerziehende Mutter, zwei Kinder, Mutter freiwillig krankenversichert; Unterhalt für Mutter 641,29 i, für Kind 1: 228,95 i, für Kind 2: 193,16 i. Kindergeld für zwei Kinder: 368 i monatlich. Bruttokaltmiete 530 i, Miethöchstbetrag 479 i, Zu berücksichtigende Miete 479 i, Anzurechnendes Einkommen monatlich 934,11 i. Wohngeld monatlich 167 i Beispiel 6: Ehepaar mit 1 Kind, Ehemann allein erwerbstätig, Einkommen: i (brutto) monatlich, entrichtet Steuern und Sozialabgaben, Bruttokaltmiete 455 i; Miethöchstbetrag 479 i, zu berücksichtigende Miete 455 i, anzurechnendes Einkommen monatlich 1.166,67 i, Wohngeld monatlich 78 i Ihr Anspruch auf Wohngeld 15

16 Kontakt: Stadt Hattingen Fachbereich Soziales und Wohnen Abteilung Wohnen Hüttenstraße 43 Postfach Hattingen Ihre Ansprechpartnerinnen: Name Buchstaben Zimmer Telefon Frau Reiche A-G, J 004 ( ) Frau Dietrich H, I, K, L 005 ( ) Frau Großmann M-Z 004 ( ) Fax: ( ) fb50@hattingen.de

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