Wie geht es weiter? Sie sind Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg
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- Frida Franke
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1 Fachtag Werdenfelser Weg Katholische Stiftungsfachhochschule Thema: Zusammenarbeit mit dem Gericht Sie sind Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg Wie geht es weiter? Einreichung der Unterlagen zur Bewerbung bei Gericht Einreichung der Unterlagen zur Bewerbung bei der Betreuungsbehörde
2 Verfahrensgang eines Antrags auf FeM bei Gericht: Eingang Erstantrag auf FeM Prüfung: Bevollmächtigter/Betreuer vorhanden Folgeantrag/Verlängerung FeM Prüfung: lebt der Betroffene noch, ist so beweglich, dass es einer er noch Verlängerung der Genehmigung bedarf Antrag auf Genehmigung Ärztliches Attest JETZT KOMMEN SIE INS SPIEL DANN: Bestellungsbeschluss Antrag auf Genehmigung Ärztliches Attest JETZT KOMMEN SIE INS SPIEL DANN: Bestellungsbeschluss
3 D.h. z.b: Sehr geehrte Damen und Herren, in der Zeit vom bis bin ich wegen meines Jahresurlaubs nicht erreichbar und kann keine Verfahrenspflegschaften übernehmen. In der Regel erfolgt beim Erstantrag eine Bestellung per Fax. Sind die Unterlagen beigefügt? Müssen Sie Akteneinsicht bei Gericht nehmen? Bei Folgenantrag wird die Akte (idr) mitsamt Beschluss an Sie versandt. Sie haben eher mehr Zeit. Achten Sie unbedingt auf den Fristablauf des Genehmigungsbeschlusses in der Akte Denken Sie daran, dass der Richter noch eine Anhörung planen und durchführen muss. Senden Sie die Akte, sofern Sie Sie nicht mehr unbedingt benötigen an das Gericht zurück, der Rechtspfleger hat oft laufende Genehmigungen oder es müssen Kostenabrechnungen getätigt werden, die Akte ist also eigentlich nicht für längere Zeit entbehrlich.
4 Lesen Sie den Bestellungsbeschluss genau durch: zu welchen Themen sollen Sie Stellung nehmen, ist ein Zeitfenster angegeben, in dem der Bericht erwartet wird sollten hier Unklarheiten bestehen, bitte unbedingt gleich beim Gericht nachfragen. Es ist möglich, dass Sie neben der FeM auch zur Frage der Betreuung, der Person des Betreuers usw. bestellt werden. Sie sind kein Gerichtshelfer, sondern der Interessenvertreter des Betroffenen ( 317 FamFG), deswegen gibt es hier keine verpflichtenden Vorgaben vom Gericht, wie sie ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Die folgenden Punkt sind daher nur unverbindliche Empfehlungen, die sich an einem effizienten Rechtsschutz des Betroffenen orientieren und der Suche einer gemeinsam zu tragenden Lösung mit angemessenen Aufwand dienen sollen. Nehmen Sie Kontakt mit den Verfahrensbeteiligten auf: Heim, Pflegedienstleitung, Heimleitung, Angehöriger, Berufsbetreuer, Bevollmächtigter, event. Verfahrensbevollmächtigte, Arzt. Bedenken Sie: Die Reihenfolge der Kontaktaufnahme ist möglicherweise schon entscheidend für das Verfahren!
5 Teilen Sie mit einem ganz kurzen Fax dem Gericht mit, wann das Erstgespräch mit den Beteiligten erfolgt und wer daran teilnehmen wird, z.b. Sehr geehrte Frau Richterin Silberzweig, nach telefonischer Rücksprache mit der Ehefrau und Betreuerin des Betreuten und der Heimleiterin des Heims XY wurde ein Termin mit beiden und der Pflegekraft für den auf der Station des Betreuten vereinbart. Bedenken Sie: Im Zweifel wird gegen eine Entscheidung Beschwerde eingelegt, auch der Richter muss den Verfahrensgang rechtfertigen, d. h. er muss dokumentieren, dass er diesen verfolgt und zügig durchgeführt hat.
6 Ihre Stellungnahme: Sie sind nicht die Betreuungsbehörde, daher berichten Sie nicht. Sie nehmen zu dem Genehmigungsantrag Stellung und verschaffen dem Betroffenen dadurch (rechtliches) Gehör, Sie ermöglichen ihm die Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber dem Gericht. Ihre Darstellung sollte enthalten: I. Wie viele Telefonate und Besuche waren erforderlich, II. Darstellung des Sachverhalts in ganz knappen Worten, Bedenken Sie: Ihre Darstellung wird Teil der Gerichtsakte, ggf. erhalten Angehörige Akteneinsicht und nehmen diese im Wortlaut zur Kenntnis. Darüber hinaus wird sie Grundlage der richterlichen Entscheidung, ggf. auch im Beschwerdeverfahren.
7 III. Gliederung nach: 1. Zustand und Gespräch mit Betroffenem Teilen Sie dem Gericht mit, in welchem Zustand Sie den Betroffenen angetroffen haben, welche Kommunikation stattfinden konnte, wie er zu den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen steht, wenn dies erkennbar ist. ( Bitte denken Sie daran, sich kurz zu fassen) Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betroffenen kundzutun und dessen aus Art. 103 GG folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen ( BT Drucksache 15/2494 S.41) Seien Sie daher umso ausführlicher, je mehr a). die Einwilligungsfähigkeit im Raum steht, oder b). Sie den Eindruck haben, dass der Betroffene in besonderer Weise unter der Maßnahme leidet (starkes Abwehrverhalten, Verzweiflung) 2. Einschätzung des Betreuer 3. Einschätzung der Pflegekraft
8 IV. Kurze Begründung warum eine Genehmigung der beantragten Maßnahme grundsätzlich erforderlich wäre, d.h. handelt es sich bei den Bewegungen des Betroffenen um willentliche Bewegungen oder nicht. Sind es willkürliche Bewegungen, die vom Betroffenen nicht gezielt vorgenommen werden und nicht einem zumindest unterstellten Willen nach Bewegungsfreiheit entspringen, dann sind diese nicht genehmigungspflichtig. Hier bedarf es jedoch dann einer etwas umfangreicheren Begründung, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Sollten Sie nicht ganz sicher sein, im Zweifel für die Genehmigung, d. h. empfehlensie die Beauftragung eines Sachverständigen zur Beurteilung dieser Frage. Nach der Beobachtung und Gesamtwürdigung des Verhaltens des Betroffenen, kann nicht eindeutig eingeschätzt werden, ob seine Bewegungen unwillkürlich oder willkürlich sind. Es wird zur Klärung dieser Frage die Einholung eines sachverständigen Attests oder Gutachtens empfohlen. V. Nennung der pflegerischen Alternativen aus Ihrer Sicht zu den FeM oder eben nicht mit entsprechender Begründung.
9 VI.Abwägung und dieses ist meines Erachtens der Hauptteil Ihrer Stellungnahme, wo Sie Ihre ganze pflegerische Erfahrung einbringen können - zwischen beantragten FeM und empfohlener Vorgehensweise. Ist die von Ihnen empfohlene Vorgehensweise von den Verfahrensbeteiligten akzeptiert, dann darf die Abwägung sehr kurz gehalten sein. Besteht eine Kontroverse, legen Sie diese bitte offen und teilen dem Gericht mit, worin sie besteht, warum die FeM dennoch Ihrer Ansicht nach entweder nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig ist, weil ein anderes milderes Mittel zur Verfügung steht. Oder warum Sie die Genehmigung der FeM laut Antrag befürworten. Der Werdenfelser Weg ist kein gerichtliches Beschlussvermeidungssystem Sollten Sie den Einsatz von FeM befürworten, teilen Sie bitte noch mit welche, wie lange, wann.
10 Grundsätzlich: Dauer einer vorläufigen freiheitsbeschr. Maßnahme bis 6 Wochen, längstenfalls 3 Monate,( 333 FamFG) ist vermutlich vernachlässigbar, da dies nur für die vorl. Unterbr. gilt, die ohne ärztliches Gutachten möglich ist. Zur Genehmigung der freiheitsbeschränk. Maßnahme ist ein Gutachten grundsätzlich verfahrensrechtlich nicht erforderlich. Dauer einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme bis1 Jahr, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit bis 2 Jahre ( 329FamFG)
11 Wie geht es weiter? Nach Eingang Ihrer Stellungnahme beim Gericht, erfolgt eine richterliche Anhörung ( 319 FamFG), bei der Sie grundsätzlich anwesend sein sollten, (Sie sind ja das Ohr und der Mund des Betroffenen). Sie können aber darauf verzichten anwesend zu sein, das Gericht darf jedoch nicht darauf verzichten Ihnen den Termin zur Anhörung mitzuteilen, dies wäre ein Verfahrensfehler, was der BGH mittlerweile in diversen Entscheidungen so entschieden hat und könnte von Ihnen gem. 335 Abs. 2 FamFG mittels Beschwerde gerügt werden. Auf die richterliche Anhörung hin ergeht Beschluss des Amtsgericht, der dem Verfahrenspfleger bekannt zu geben bzw. zuzusenden ist. Gegen diesen Beschluss hat auch der Verfahrenspfleger gem 335 Abs 2 FamFG ein Beschwerderecht. 62 FamFG Feststellung der Rechtsverletzung durch die aufgehobene freiheitsbeschränkende Maßnahme steht dem Verfahrenspfleger als Rechtsmittel nicht zu ( BGH FamRZ 2012, 619).
12 Vergütung: Lesen Sie nach Erhalt des Bestellungsbeschlusses diesen genau (s. o.), auch daraufhin, ob der Zusatz berufsmäßig enthalten ist. Sollte dieser im Beschluss nicht enthalten sein, wird von einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgegangen, die im 317 FamFG auch den gesetzlichen Vorrang bildet. Manchmal wird irrtümlich der Zusatz vergessen. Dies muss dann vom Gericht nachträglich korrigiert werden: OLG Brandenburg FamRZ 2004, Seite 1403 (kann sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nachträglich per richterlichem Vermerk oder Notiz erfolgen / unbefristete Beschwerde des Verfahrenspflegers möglich, wenn im Beschluss die Festsetzung fehlt OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1005 ) Grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Vergütung 318 ivm 277 Abs.3 FAmFG gerichtliche Festlegung eines bestimmten festen Geldbetrages 318 ivm 277 Abs. 1 FamFG, 1835 bis 1836 BGB ivm 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VBVG, d.h. ein Stundensatz von 19,50; 25 ; oder 33,50 Euro. Abgeschlossenes Hochschulstudium gilt auch FHstudium, bei Unsicherheit im Zweifel unter dem Abschluss im Internet nachsehen. Beachte innerhalb von 15 Monaten geltend machen 2 VBVG, dabei ist zu beachten, dass mit dem letzten Tag der Tätigkeit der Fristlauf beginnt. Darüber hinaus verfristet die Tätigkeit, wenn sie über längere Dauer verlief taggenau.
13 Aufwendungen, insbesondere für Kopien werden 0,10 Cent für jede Kopie vergütet. Ob Pflegeunterlagen zu kopieren sind, wird sehr restriktiv behandelt. Beachte: die Abrechnung sollte möglichst genau erfolgen, d. h. etwa minutengenau, Nachfragen des Gerichts basieren nicht auf Misstrauen, sondern liegen oft in der eigenen Dokumentations- und Nachweispflicht des Rechtspflegers begründet, ein Rechtspfleger ist auch telefonisch erreichbar und kann zu allen Fragen oder Zweifeln abrechnungstechnischer Art befragt werden Beachte: Verfahrenspflegerkosten werden zunächst vom Gericht als Verfahrenskosten ersetzt. Sollte das Vermögen des Betroffenen aber 2600 Euro übersteigen, d. h. auch die Rolex oder die ETW, werden sie dem Betroffenen in Rechnung gestellt. Bitte! Nicht Fax und im Nachgang Original!
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg bei der Zusammenarbeit mit dem Gericht
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