Rahmenkonzept für das Interkulturelle Flüchtlingszentrum Köln

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1 Rahmenkonzept für das Interkulturelle Flüchtlingszentrum Köln Räume öffnen Begegnung schaffen - Perspektiven ändern Vorbemerkung: Der Kölner Flüchtlingsrat wurde im März 1984 von engagierten Flüchtlingen, Vertreter/innen von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Pfarrerinnen und Pfarrern, Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Anwältinnen und Anwälten sowie weiteren Einzelpersonen gegründet. Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.v. ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verein ist Träger zweier Beratungsstellen im Stadtgebiet. Die Arbeitsschwerpunkte heute lassen sich mit folgenden Begriffen umschreiben: Beratung von Migrantinnen und Migranten mit Fluchthintergrund sowie ihren Familienangehörigen, Gruppenangebote für Flüchtlinge, Bildung & Schulung für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit sowie andere Berufsgruppen und weitere Interessierte, Gremienarbeit & Förderung der Vernetzung der Flüchtlings- und Integrationsarbeit, Sicherstellung der Informationsvermittlung, Aktivierung und Begleitung von Freiwilligen, Integration von Flüchtlingen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus versucht der Flüchtlingsrat auf die Flüchtlingspolitik der Stadt Köln und darüber hinaus sowie auf die Umsetzung relevanter Gesetze Einfluss zu nehmen. Nähere Informationen sind auf der Homepage erhältlich. Vertreter/innen des Kölner Flüchtlingsrates waren an der Gründung des Interkulturellen Flüchtlingszentrum maßgeblich beteiligt. Dem Gedanken eines Flüchtlingszentrums fühlt sich der Flüchtlingsrat auch und gerade heute noch verpflichtet. Der Kölner Flüchtlingsrat erhält seit vielen Jahren für verschiedene Projekte und Einrichtungen öffentliche Mittel seitens der Europäischen Union, des Landes NRW und der Stadt Köln. Trägerschaft: Der Förderverein Kölner Flüchtlingsrat e.v. ist bereit, Verantwortung für die Trägerschaft des Flüchtlingszentrums zu übernehmen. Der Verein ist auch offen für die Übernahme der Trägerschaft gemeinsam mit einem geeigneten Partner im Rahmen einer gleichberechtigten Trägerkooperation. Entsprechende 1

2 Sondierungsgespräche wurden geführt und werden auch weiterhin nach Abgabetermin - geführt werden. Eine Kooperation mit dem derzeitigen Träger wird jedoch ausgeschlossen. Standort: Der bisherige Standort in der Turmstraße - zentral in Köln-Nippes unmittelbar am Wilhelmplatz - wird beibehalten. Das Flüchtlingszentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar (U-Bahn-Station Florastraße). Das Flüchtlingszentrum ist in Nippes verankert. Das größte Flüchtlingswohnheim der Stadt ist dort ansässig. Der Stadtteil Köln-Nippes bietet alle Möglichkeiten, das vorliegende Konzept sachgerecht umzusetzen. Verschiedene soziale Einrichtungen vor Ort haben erklärt, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingszentrum in Nippes fortsetzen möchten. Die räumliche Nähe insbesondere zu den vom Verein Zug um Zug e.v. betriebenen Einrichtungen und Projekten (u. a. Bürgerzentrum/Stadtteilbüro, Integrationsprojekte, Jobbörse), zum Verein Zurück in die Zukunft e.v. sowie zum Verein agisra Köln e.v. sollte zu einer verstärkten Kooperation genutzt werden. Das stadtteilbezogene Dokumentationsprojekt Flüchtlinge im Stadtbezirk Köln-Nippes ist fortzuentwickeln. Die Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Dienst (Nippes) und der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ist auszubauen. Name: Der Name Interkulturelles Flüchtlingszentrum Köln sollte aufgrund des vorhandenen Bekanntheitsgrades zunächst beibehalten werden. Angestrebt wird die Ausrichtung eines Namenwettbewerbes unter den Flüchtlingsgruppen und Personen, die das Zentrum besuchen, um die Besucherinnen und Besucher darin aktiv einzubeziehen und die Identifikation mit dem Zentrum auch hinsichtlich der Namensgebung zu fördern. I. Konzeptionelle Eckpunkte Vorbemerkung: Die folgenden konzeptionellen Eckpunkte stellen einen umfassenden Katalog von Maßnahmen und Aktivitäten dar und sollen Zielsetzungen und Ausrichtung des Flüchtlingszentrums verdeutlichen. Hierbei wird nicht zwischen kurz-, mittel- oder langfristig zu realisierenden Maßnahmen unterschieden. Die Umsetzung der Eckpunkte ist prozesshaft. Die inhaltliche Arbeit ist deshalb ständig zu überprüfen und muss die relevanten Gegebenheiten, Anforderungen und Entwicklungen sachgerecht berücksichtigen. Besondere Bedürfnisse und Anforderungen von Flüchtlingen bzw. Flüchtlingsgruppen im Hinblick insbesondere auf Nutzung, Möglichkeiten der 2

3 Selbstorganisation und Angebotspalette sind im Rahmen einer Umfrage festzustellen. 1. Zielgruppen Die Hauptzielgruppe des Flüchtlingszentrums umfasst Migrantinnen und Migranten mit Fluchthintergrund sowie ihre Familienangehörigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei Frauen sowie bei Kindern und Jugendlichen. Der Aufenthaltsstatus ist irrelevant. Darüber hinaus ist das Zentrum grundsätzlich für alle sozialen Gruppen und Einzelpersonen, die den Gedanken der Toleranz, der Völkerverständigung und der Integration fördern, offen. 2. Beratung, Information & Bildung Spezifische Beratung von Migrantinnen und Migranten mit Fluchthintergrund, insbesondere im Hinblick auf das Asylverfahren, das Aufenthaltsrecht, den Familiennachzug, Kindergarten und Schule, Familien- und Erziehungsproblemen, den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, soziale Leistungen, Wohnungsangelegenheiten / Auszug aus Wohnheimen, die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung und ggf. Vermittlung in weitere auch psychosoziale Angebote. Informationsveranstaltungen, Schulungen und Bildungsangebote, spezielle Gruppenangebote für Flüchtlinge, insbesondere für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung, sowie Beratungsangebote für Fluchtmigrantinnen. 3. Stärkung der Selbsthilfepotentiale und Entwicklung von Emanzipation der Flüchtlinge durch die Fortentwicklung des Dokumentationsprojektes Flüchtlinge im Stadtbezirk Köln-Nippes sowie durch spezifische Formen der Beteiligung und Mitwirkung am Zentrum, entsprechende Beratungs- und Betreuungsangebote, Information und Orientierungshilfen, 3

4 Wahrnehmung von Chancen und Ressourcen, Förderung der sozialen Begegnung, alltagsstrukturierende und bewältigende Angebote sowie sinnstiftende freizeitgestaltende Maßnahmen und offene integrative Gruppenangebote, z. B. Hausaufgabenangebote u. a. Fördermaßnahmen für alle Kinder im Stadtteil, Internationale Frauengruppen, Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten, Maßnahmen zur beruflichen Integration, Musik-, Theaterunterricht & -projekte, Freizeit- und Sportangebote. aktive Einbeziehung aller Flüchtlingsgruppen, aber auch aller Menschen im Stadtteil, Nutzung der Räumlichkeiten durch Flüchtlingsgruppen. Flüchtlingsgruppen und Flüchtlinge sollen mithilfe eines Aktivierungskonzeptes in das Zentrum, seine Organisation und die inhaltliche Ausrichtung miteinbezogen werden. Möglichkeiten können hierfür sowohl zentrumsinterne Gremien als auch die offene Struktur des Kölner Flüchtlingsrates bieten. Das Zentrum selbst sollte sich zu einer identitätsstiftenden Institution entwickeln. 4. Förderung des interkulturellen Dialogs & Kulturaustausch Einrichtung einer Cafeteria mit festen Öffnungszeiten, Aktivitäten im Bereich Film / Video / Internet sowie Theater / Tanz, Kulturveranstaltungen (u. a. Musik, Theater, Lesungen), Förderung der Stadtteilkultur (Ausstellungen / Dokumentationen / Interviews). 5. Freiwilliges Engagement Förderung des bürgerschaftlichen Engagement von, für und mit Fluchtmigrantinnen und -migranten im Stadtteil, Entwicklung neuer Formen des Engagements, Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung von Institutionen im Bereich des Bürgerengagements, Aufbau und Begleitung von Freiwilligen-Gruppen, insbesondere auch hinsichtlich der Umsetzung dieser konzeptionellen Eckpunkte und der (Selbst-)Organisation des Flüchtlingszentrums, 4

5 Durchführung von bedarfsgerechten Fortbildungen / Schulungen. 6. Integration von Flüchtlingen im Stadtteil Umsetzung der Eckpunkte des Konzeptes Integration im Stadtteil des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen auf Stadtteilebene, besonderer Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche / junge Erwachsene im Stadtteil Kooperationsprojekte im Bereich Schule / Beruf sowie Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen, Kulturelle Projekte zur Entwicklung der Identität und Förderung der Selbstbestimmung (z. B. Literatur / Theater / Video), Mädchen- und Jungenarbeit. 7. Förderung des friedlichen Zusammenlebens Interkulturelle / Stadtteil Feste, Tage der offenen Tür. 8. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit: Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, auch in Kooperation mit stadtweiten oder statteilbezogenen Einrichtungen, Herausgabe von Publikationen (z. B. regelmäßige Zentrums-Zeitung ) und Pressemitteilungen, aktive Teilnahme an Stadtteilgremien und örtlichen Arbeitskreisen, aktive Teilnahme an stadtweiten Gremien, z. B. Kölner Flüchtlingsrat, AK Asyl Köln, Runder Tisch für Integration, Integrationskonferenz, AG Bürgerschaftliches Engagement und Migration / Kölner Netzwerk Bürgerengagement, sowie an Gremien auf Stadtteilebene. 5

6 II. Personal: Das Zentrum soll von einer Leiterin / einem Leiter hauptamtlich geführt werden. Die Leiterin / der Leiter wird in die Personal- und Vereinsstrukturen des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat e.v. bzw. der Kooperationspartner eingebunden. Die Stelle kann halbiert werden. Auf regelmäßige Fortbildung wird großen Wert gelegt. III. Finanzierung: Die finanzielle Zuwendung der Stadt Köln i. H. v. jährlich ,- Euro bietet für sich alleine kurz- oder mittelfristig keine Gewährleistung für die vollständige Umsetzung dieses Konzeptes. Nach Auskunft des Interkulturellen Referates müssen von dem Gesamtbetrag z. Zt. rd ,- Euro für Mietkosten aufgebracht werden. Vom Restbetrag i. H. v ,- Euro müssen sowohl Personalkosten (einschließlich Honorarkosten) als auch Sachkosten bestritten werden. Deshalb ist es erforderlich, die finanzielle Basis nicht nur zu sichern, sondern auch zu erweitern. Dies soll insbesondere erreicht werden durch: Wirtschaftlichkeit und der Begrenzung von Ausgaben, Mobilisierung und Einsatz von Freiwilligen, Nutzung von Synergieeffekten, Erschließung zusätzlicher Einnahmen, z. B. durch Beitragserhebung, Spendenakquise, Eintrittsgelder / Teilnahmegebühren, Raumnutzungsgebühren oder entsprechende Spenden, Verkaufseinnahmen, Kooperationen mit anderen Trägern, Nutzung von Förderprogrammen, z.b. des Landes NRW und der EU. Die Übernahme etwaiger Verbindlichkeiten rechtlicher Art oder von Zahlungsrückständen, die vom derzeitigen Träger zu verantworten sind, wird strikt ausgeschlossen. gez. Claus-Ulrich Prölß Köln,

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